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Jüdisch-liberale Zeitung · 1928-03-23 · 12 (23.3.1928) · page 2

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
8 (1928)
Issue
12 (23.3.1928)
Date
1928-03-23
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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Mische Stagen im ptentzischen Landtag Schächlbeschränkung in Preußen Ter landwirtschaftliche Ausschuß des Preußischen Landtags hat am 16. 'März nach erneuter Beratung des Antrages betrestend das betäubungslose Schlachten folgendes beschlosten: Tas Staatsministerium wird ersucht, geeignete Maßnahmen zu tresten, daß 1. das Schlachten von Tieren durch das rituelle Schächten nicht über den Bedarf der jüdischen Bevölkerung an geschachtetem Fleisch hinaus erfolgt und das Verbot des wilden Schächtens streng durchgesührt wird; 2. das Schächten ordnungsgemäß ausgesichrt, ferner bei der Vorbereitung des Schächtens, insbesondere bei der Niedorlegnng 6cs Tieres, Vorkehrungen getrosten werden, die geeignet sind, die Schlachttiere vor unnöttgen Aengstigungen und Schmerzen zu schützen; 3. beim Schlachten überhaupt die vorhandenen technischen Verbesserungen ln humanitärer Hinsicht angewandt und alle Roheiten verhindert werden; 4. das Schächten zukünftig erst nach genügender Betäubung mittels Elektrizität vorgenommen werden darf, wenn die Staatsregierung aus Grund des Urteils maßgeblicher Sachverständiger die zur Zeit schwebenden Versuche als auch im Sinne des israelitischen Rituals zweckentsprechend abgeschlossen betrachtet. * Der Preußische Landtag hat seht den Beschtns; des Landivirtschastlichcn Ausschusses vom 16. Marz bezüglich des Schächtens unter Streichung des letzten Punktes betreffend das elektrische Verfahren angenommen. Ter Beschluß lautet: Tas Staatsministcrium tvird ersucht, geeignete Maßnahmen zu treffen, daß!. das Schlachten von Tieren durch das rituelle Schächten nicht über den Bedarf der jüdischen wamamammmmmmmmmmmmmammmmmmmmmmmmammBamammmmmm Bevölkerung an geschachtetem Fleisch hinaus erfolgt und das Verbot des wilden Schächtens streng durchgeführt wird; 2. das Schächten ordnungsgemäß ausgeführt, ferner bei der Vorbereitung des Schächtens, insbesondere bei der Niederlegung des Tieres, Vorkehrungen getroffen tvcrden, die geeignet sind, die Schlachttiere vor unnötigen Aengstigungen und Schmerzen zu schützen; 3. beim Schlachten überhaupt die vorhandenen technischen Verbesserungen in humanitärer Hinsicht angewandt und alle Roheiten verhindert werden. Das Schächten bleibt somit für den jüdischen Bedarf gestattet. Bewilligung der Zuschüsse an die Synagogengemeinden Preußens Im Plenum des Preußischen Landtags fanden am Dienstag, den 20. März, abends, die Abstimmungen zum Kultusetat statt. Mit großer Mehrheit hat das Plenum die vor einigen Wochen vom Hauptausschuß abgelrhnte Position in Kapitel 193 Titel 123 n betreffend Anszahlung von 200 000 Mark als Zuschüsse au die Synagogengemeinden zur Besoldung ihrer Rabbiner, zur Versorgung der Ruhegehaltsrabbiner und der Hinterbliebenen der Rabbiner in zweiter Lesung angenommen. Gegen diese Position stimmten nur die Teutschnationalen, die bekanntlich im Hauptausschuß den Antrag aus Streichung der Position gestellt haben, sowie die Völkischen und Kommunisten. Die Position in Kapitel 182 Titel 90 betreffend die Auszahlung von 100 000 Mart zugunsten der leistungsschwachen Synagvgengemeinden >var bekanntlich vont Hauptausschuß nicht angesochten tvorden, der den kommunistischen Antrag ans Streichung abgelehnt hatte. Demnach ivürden die Zuschüsse des Preußischen Staates an die jüdischen Gemeinden bei Annahme in dritter Lesitng insgesamt 600 000 Mark betragen. jüdisch-politische Bedeutung zukommt. Tas may daran liegen, daßdie Liberalen im Rat von ihrer Mehrheit nur äußerst ungern Gebrauch machen, und daß sie ihre Mehrheit nicht mit der gleichen Rücksichtslosigkeit wie die Blockparteien in der Berliner Jüdischen Gemein^ mißbrauchen wollen. Dennoch muß gesagt werden, daß es in dem bisherigen Tempo unmöglich weitergcht und daß das Ansehen des Landesverbandes aufs schwerste geschädigt wird, wenn au die Stelle von Taten immer wieder erneute Beratun^n gesetzt werden. Insbesondere dar? es nicht zur Gewohnheit werden, daß die Tagesordnung des Verbandstages immer wieder mit der gleichen Materie belastet wird. Als der Landesverband geschaffen wurde, wareit sich alle Parteien klar darüber, daß die dringendste Angelegenheit die Ausarbeitung eines der preußischen Staatsregierung zu unterbreitenden Gesetzentwurfes für die jüdischen Gemeinden bilde, durch den das veraltete Gesetz von 1847 ersetzt werden müsse. Seitdem hat auf der Tagesordnung jedes Verbandstages die Revision des preußischen Judengesetzes gestanden. Rat und Verbandstag haben einen Entwurf vor Jahresfrist verabschiedet, für den nur noch Uebergangsbestimmungen und! Verhandlungen mit dem Halberstädter Verband gesetzestreuer Synagogengemeinden erforderlich waren. In einem vollen Jahre sind diese Arbeiten nur unwesentlich gefördert worden, trotzdem der Halberstädter Entwurf, der inzwischen bekannt gegeben wurde, sich in den Grundprinzipien mit dem Entwurf des Landesverbandes deckt und bei den Verhandlungen der beiden Verbände sich auf seiten der Halberstädter ernster Verständigungswille dokumentierte. Wenn derartige Fragen in den berufenen jüdischen Gremien selbst nur im Schnecken^ tempv vorwärts gebracht werden, dann kann man es schließlich bei den späteren Verhandlungen der preußischen Staatsregierung, die ja noch einige andere Dinge zu erledigen hat, nicht verargen, wenn sie sich auch entsprechend Zeit läßt. Gewiß ist bedauerlich, daß es bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfes nicht gelang, eine Einheit der preußischen Judenheit herzustellen, so daß der vorliegende Entwurf nur von den Liberalen und einem Teil der Konservativen und Mittelpartciler angenommen wurde. Diese Tatsache darf aber nun nicht zu einer Sabotage der Verbandsaroeit ans diesem Gebiete führen. Wenn die Jüdische Volkspartei, die da, wo sie in der Mehrheit ist, so gern gegen Proteste bei „nicht - jüdischen Behörden" wettert und für das Selbstbestimmungsrecht in jüdischen Angelegenheiten einirilt, in diesem Fall den Mchrheitswillen der preußischen Judenheit mißachtet und ankündigt, gegen den Entwurf bei der preußischen Staatsregierung Sturm zu laufen, so mag sie das mit sich abmachen. Durch die Drohung mit einem solchen Verhalten wird sie aber weder die Arbeit des Landesverbandes auf die Tauer lahmlegen können, noch erreichen, daß die Liberalen das von ihnen als richtig Erkannte nun abändern und aus weiß schwarz machen. Wir wollen nicht aus Nebenfragen eingchcn. Wenn aber in der letzten Nummer der Jüdischen Rundschau Tr. Aron Sandler in einem Leitartikel ausführt: „Mit der Personalgemeinde gibt es für uns kein Judengesetz", so muß chm von religiös-liberaler Seite ebenso wie aus den Kreisen der im Halberstädter Verband zusammengeschlossenen Orthodoxie geantwortet werden, daß es für uns ohne die Personalgemeinde (die in dem Halberstädter Entwurf als Bekenntnisgemeinde bezeichnet wird) ebenfalls kein Judengesetz gibt. Für den Respekt, den dieser Führer der Jüdischen Volkspartei vor dem Mehrheitswillen der preußischen Judenheit besitzt, ist kennzeichnend, daß er in seinem Artikel fortsährt: „Kommt eine Einigung nicht zustande, so werden die Liberalen ihren Entwurf der Regierung vorlegen, in deren Schubfächern er voraussichtlich rühmlos verenden wird." * Zum Schluß sei noch kurz auf einige andere Punkte des Tagesordnung des Verbandstages hingewiefen. Ter Reichsverband gehört leider auch zu den ständigen Beratungsstoffen des Berbandstages. Auch hier stehen jüdischpolitische Erwägungen den sachlichen Beratungen hindernd im Wege. Nun scheint endlich durch die vor einigen Wochen in Nürnberg erfolgte Gründung einer Arbeitsgemeinschaft der jüdischen Landesverbände Deutschlands ein Schritt vorwärts auk dem Wege zum Reichsverband getan worden zu sein. Selbstverständlich kann diese Arbeitsgemeinschaft nur als eine Abschlagszahlung für den Reichsverband gewertet werden. Eine solche Abschlagszahlung aber scheint uns noch immer wertvoller als eine völlig unbeglichene Forderung. Tie Frage des Normalstatuts kommt ebenfalls nur äußerst zögernd vorwärts. Hier scheinen die Widerstände allerdings mchr auf persönlichem als auf sachlichem Gebiete zu liegen. Daß eine solche Arbeit im Landesverband Jahre bis zur Fertigstellung benötigt, ist selbst für den Eingeweihten nicht recht einleuchtend. Was in einer Unterkommission nach den uns gewordenen Mitteilungen als Entwurf für ein Normalstatut festgestellt worden ist, kann wegen verschiedener Einzelheiten einer Kuriositätensammlung einverleibt werden. Darüber wird in anderem Zusammenhänge noch gelegentlich zu reden sein. * Tie Verbandstage des Preußischen Landesverbandes haben sich bisher vornehmlich mit formalen und organisatorischen Arbeiten zu befassen gehabt. Auch dieses Mal wird es nicht anders sein. Hoffentlich aber trägt dieser Verbandstag dazu bei, daß mit den organisatorischen Arbeiten einmal aufgeräumt wird, damit sich dann der Landesverband auch solchen religiösen Aufgaben zuwenden kann, die von den Führern der preußischen Judenheit einmal erörtert werden 'sollten, um dem Judentum wieder Einfluß auf das geistige, nationale, wirtschaftliche und soziale Leben der Umwelt zu verschaffen. Georg Bernhard und Julius Hirsch Professoren der Handelshochschule Entsprechend dem Vorschlag des Senats der Handelshochschule hat der preußische Handelsminister die bisherigen Dozenten Chefredakteur Georg Bernhard (für Bank- und Börsenwesen), Staatssekretär z. D. Dr. Julius Hirsch, der bereits Honorarprofessor an der Berliner Universität ist (Betriebswissenschastslehrer des Handels), zu Honorarprofessoren ernannt. Eros und Ethos im Judentum $'! § Der «Bericht über den Vortrag des Herrn Dr. Heinemany: Eros und Ethos im Judentum, um den ich von verschiedenen Seiten her angegangen worden bin, gibt den Grundgedanken des Vortragenden nur gekürzt wieder und fügt ihm Eigenes mit dem Wunsche hinzu, ihst durch Vergleich mit den Anschauungen anderer Kulturen nur umio klarer herauszugestalten. Auf Wunsch des Herrn Dr. H. wird dje Wiedergabe seiner Gedanken daher gern als eine freie gekennzeichnet- Dr. M. Golde. I Nochmals Gewalt und Recht in der Berliner Jüdischen Gemeinde Von Rechtsanwalt Tr. Ernst Emil Schweitzer, Berlin. Ter Aufsatz, den ich in der Jüdisch-liberalen Zeitung vom 3. Februar d. Js. veröffentlicht habe, hat einen gewissen Erfolg gehabt. Wie bereits in der Jüdisch-liberalen Zeitung vom 2. März berichtet, hat sich die liberale Fraktion der Repräsentanten- Versammlung meinen Vorschlag auf schiedsrichterliche Entcheidung der juristischen Streitfrage hinsichtlich der Wahldauer der Repräsentanten-Versammlung zu eigen gemacht. Aber auch über den Kreis meiner Gesinnungsgenossen hinaus hat der Vorschlag Anerkennung gefunden, tvie der Artikel des Zionisten Tr. Ernst Simon im Frankfurter Jüdischen Wochenblatt beweist. Wenn nun der Vorschlag seitens der Majorität der Repräsentanten-Versammlung abgelehnt worden ist, so erscheint es angebracht, auf die Gründe em^ugehen, welche man meinem Vorschläge entgegengestellt hat. I. Als Gegner des Vorschlages hat in der Repräsentanten- Versammlung Herr Rechtsanwalt Tr. Klee die Begründung für die Ablehnung gegeben. Er hat hierbei ausgeführt: „Ich muß anerkennen, daß Herr Rechtsanwalt Stern einen loyalen Ausweg sucht. Trotzdem habe ich schwere Bedenken gegen seinen Vorschlag. Grundsätzlich erscheint es mir nicht angängig, daß tvir uns in einer solchen Angelegenheit an eine nicht-- jüdische juristische Autorität wenden und damit gleichsam erklären, ein jüdischer Jurist könnte befangen sein. Ferner aber ist die Sicherheit der restlosen Objektivität in dieser Frage auch bei einem Gutachten von nicht-jüdischer Seite keinesfalls gewährleistet. Das Turnus-System ist keine spezifisch jüdische Angelegenheit, sondern gelangt in einer Reihe von reichsdeutschen Gesetzen bis zur Markt- und Messeordnung für Schleswig-Holstein zur Anwendung. Durch seine grundsätzliche Einstellung zu diesem System könnte ein Jurist voreingenommen sein. Letzten Endes läuft eben doch jedes Gutachten sehr stark auf die subjektive Einstellung des Gutachters zu dem angeschnittenen Problem hinaus. Ganz unannehmbar ist die Forderung, daß wir uns einem solchen Gutachten bedingungslos fügen müßten. Wir kennen doch alle aus den Gerichtssälen das häufig genug erlebte Schauspiel, daß Gutachten von ersten Autoritäten, an deren juristischer Qualifikation kein Zweifel bestehen kann, sich bei aller Unparteilichkeit doch in ihren Schlußfolgerungen diametral tvidersprechen. Der liberale Vorschlag ist also unannehmbar. Wenn die Liberalen wirklich den Standpunkt des Gemeindevorstandes für falsch halten und sich ihm nicht fügen wollen, so bleibt ihnen so leid mir ein solcher Schritt tun würde - tatsächlich nichts anderes übrig, als an die Aufsichtsbehörde zu gehen. Der richtige Weg wäre aber jedenfalls, sich dem Beschluß der geordneten Gremien zu fügen. Wenn wir Zionisten einmal in Zukunft mit unseren Ansichten in der Minderheit bleiben sollten, werden tvir uns auch dem Mchrheitswillen fügen. Es muß aber endlich aushören, daß einzelne Parteien, wenn sie sich durch irgendwelche Beschlüsse verletzt fühlen, nichtjüdische Instanzen zu Richtern über jüdische Angelegenheiten anzurusen." Dieser ausführliche Bericht stimmt auch mit der etwas kürzeren Wiedergabe in der Jüdischen Rundschau vom 6. März cr. überein, wo die Rede von Tr. Klee wie folgt wiedergegeben ist: „Dr. Klee, als Vertreter der Volkspartei, steltte sich auf den Standpunkt der Autonomie von Vorstand und Repräsentantenversammlung in dieser Angelegenheit und lehnte vor allein die Heranziehung eines nichtjüdischen Sachverständigen ab, weil dessen eventuellem Gutachten sicherlich, wie immer dieses ausfalien möge, ein anderslautendes Gutachten eines ebenso namhaften Juristen entgegengestellt tverden könnte. Durch die Unterwerfung unter ein Schiedsgericht eines nichtjüdischen Sachverständigen würde man sich geradezu ein Armutszeugnis ausstellen und überdies die Erledigung der Frage einem Zufall überlassen, »veil doch nach dem Anträge der Liberalen gegen das einzuholende Gutachten wegen dessen verbindender Kraft eine Berufung unmöglich wäre. Der einzig mögliche Weg, vor dem Redner jedoch entschieden warne, und den cr unbedingt ablehne, sei ein Einspruch bei der Aufsichtsbehörde." II. I Tie Ausführungen von Tr. Klee erscheinen nicht überzeugend. 1. Was zunächst die Heranziehung einer nichts irdischen Autorität anbetrifft, so ist diese weder in dem zur Abstimmung gebrachten Anträge der liberalen Fraktion, noch in meinem Artikel zur Bedingung gemacht worden. Ich habe in meinem Aufsatz vielmehr darauf hingewiefen, daß durchaus auch jüdische Persönlichkeiten als unbefangen erscheinen könntm. Es kann also keine Rede davon sein, daß in der Anrufung einer nichtjüdischen Autorität ein Armutszeugnis liegen würde. Allerdings habe ich hervorgchoben, daß ein Rechtsgutachten von einem dem jüdischen Richtungsstreit ja gänzlich entrückten, nichtjüdischen Gelehrten besonders erwünscht sem könnte, dies aber vor allem aus dem Grunde, weil unter allen jüdischen Bekcnntnisgenossen mir kein Jurist bekannt ist, der gerade auf dem Gebiete des Staats- und Verwaltungsrechts eine derartige Autorität hätte wie z. B. Anschütz, an den ich in erster Linie dachte. Nach dem Hingange von Hugo Preuß ist mir ein führender Staatsrechtslehrer jüdischer Retigionszuge Hörigkeit nicht bekannt, wobei ich freilich hervorheben muß, daß ich selbstverständlich über die Religionszugehörigkeit der deutschen Staatsrechtslehrer im einzelnen nicht orientiert bin. Abzulehnen ist der Gedanke, daß wir deshalb, weil es sich um eine jüdische Angelegenheit handelt, einen nichtjüdischen Juristen grundsätzlich ausscheiden müßten. Wenn sich die Berliner Jüdische Gemeinde auf diesen Standpunkt stellen wollte, so wäre dies geradezu die Proklamierung des Ghetto- Judentums. Wenn wir heute vou dem Staat verlangen, daß er jüdische Richter anstellt und als gleichberechtigt behandelt, auch auf die Möglichkeit hin, daß, von diesen jüdischen Richtern einmal Fragen zur Entscheidung gelangen, welche irgendwie christlich-religiöse oder christlich-kirchliche Probleme betreffen, wie können wir dann bei der Entscheidung eines grundsätzlich verwaltungsrechtlichen Problems einen Staatsrechtslehrer lediglich deshalb ausschalten, weil er nicht jüdischer Religioirszugehörigkeit ist. Völlig verfehlt ist, was Rechtsanwalt Tr. Klee über die mögliche Befangenheit eines christlichen Staatsrechtslehrers infolge seiner grundsätzlichen Einstellung zum Turnus-System ausführt. Tie bloße rein theoretische Möglichkeit, daß etwa Geheimrat Anschüb vielleicht irgend einmal Gelegenheit gewimmert. /haben sollte, zu dem Turnus-System irgendwie Stellung zu nehmen, — ob dies in der Tat der Fall war, bleibt ja doch beider Seltenheit der Fälle noch im höchsten Grade zweifelhaft und wäre erst klarzustellen — diese Möglichkeit soll nach Klee genügen, um diesen hervorragenden Staatsrechtslehrer als ungeeignet erscheinen zu lassen, ein objektives Gutachten über die jetzt in der Jüdischen Gemeinde zur Entscheidung stehende Frage zu fällen. Ich bin der Meinung, daß hier in gänzlich willkürlicher Weise die Unbefangenheit führender Männer der deutschen Wissenschaft angegriffen wird. Und wenn sich die leitenden.Körperschaften der Jüdischen Gemeinde eine derartige Deduktion zu eigen machen, so steht das Ansehen der führenden Persönlichkeiten der deutschen Staatsrechts-Wissenschaft zu hoch, als daß er hierunter leiden könnte. Aber das Ansehen der Jüdischen Gemeinde kann durch derartige willkürliche Deduktion Schaden nehmen. Besonders bedauerlich und befremdend muß es wirken, ■ wenn die Objektivität eines Anschütz oder Radbruch .mit derartig unhaltbaren Hypothesen bestritten wird, um damft Herrn Rechtsanwalt Kollenscher oder Herrn Dr. Freund als die wahrhaft objektiven und (geeigneten Gutachter in einer Angelegenheit der Berliner Jüdischen Gemeinde erscheinen zu lassen. 2. Wenn endlich Herr Rechtsanwalt Tr. Klee daraus hinweist, man könne die subjektive Einstellung in derartigen Fragen überhaupt nicht ausschalten, so läuft diese Auffassung von Tr. Klee also darauf.hinaus, daß eben Juristen alles beweisen können und daß" es daher überhaupt keinen Zweck habe, in Zweifelsfällen die Entscheidung eines unabhängigen mrd unparteiischen Richters einzuholen. Diese Auffassung Klee's entspringt einem juristischen Skeptizismus, der im Ergebnis zu einem völligen ethischen Nihi lismus führt. Tenn so richtig es ist, daß bei fast jedem Prozeß die Anwälte der verschiedenen Parteien sich mit entgegengesetzten juristischen Ausführungen gegenübertreten, so sehr beruht doch die ganze Rechtsordnung darauf, daß eben die Streitfälle nicht durch die parteiisch gebundenen Juristen, sondern durch die unabhängigen und unparteiischen Richter entschieden werden. W.nn man al o den Parteien sagt, Ihr braucht Euch um die Entscheidung des unabhängigen Richters überhaupt nicht zu kümmern, Ihr könnt in juristischen Zwvifelssällen handeln, wie Ihr wollt, die Hauptsache ist, daß irgend ein Jurist, mag er noch so parteiisch gebunden sern^ Euer Berk halten billigt, so bedeutet dies nichts anderes, als die Unterwühlung aller Moral im privaten und öffentlichen Leben Was also dem Vorstand der Jüdischen Gemeinde angeraten wird, führt in der Praxis zu einer völligen Ver-, wischung der Grenze zwischen ehrhaftem und frevelhaftem Handel. Ties beweist der einfache Hinweis, daß es ja auch in Strafsachen sehr häufig vorkommt, daß die «Tat selbst außer Zweifel steht und daß es sich bei der Beurteilung, der Tat lediglich darum handelt, ob man sie juristisch unter ein Strafgesetz subsumiert oder nicht. In solchen Fällen kommt es also immer wieder vor, daß! die Verteidiger aus rein rechtlichen Gründen auf Freispruch plädieren. Und bieje Verteidiger würden dann alsg in vftlen Fällen bereit jein, ohne weiteres ein Rechtsgutachren zu erstatten, daß der Angellagte durchaus zulässig gchandelt habe. Kann man nun sagen, daß, der Angellagte, der vielleicht wegen Betruges oder Erpres-

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