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Jüdisch-liberale Zeitung · 1928-03-02 · 9 (2.3.1928) · page 5

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
8 (1928)
Issue
9 (2.3.1928)
Date
1928-03-02
Page
– (sequence 5)
Language
German
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*. Jahrgang Hammer 9 IWchLmkAilmg Beilage 2. März 1928 Der liberale Arledensvorschlag ln der berliner Gemeinde ,'' ' In der Berliner Gemeinde ist zwischen dm Liberalen rrnd der Blackmehrheil die Frage der Mairdatsdauer strittig, tzs handelt sich darum, ob die Hälfte der jetzt gewählten Mitglieder der Repräsentantenversammlung nach drei oder nach sechs Jahren auszuscheiden hat und von welchem Zeitpunkt ab diese drei bzw. sechs Jahre zu rechnen sind. Tie >Aufsassung der Liberalen steht der der Mehrheit kraß gegenüber. Wir veröffentlichten, um diese Rechtsfrage aus dem Streit der Parteien herauszunehmen, in unserer Zeitung vom 3. Februar einen Aufsatz von R.-A. Tr. Ernst Emil Schweitzer- Berlin. Dieser nahm auf die Gutachten bezug, die von in der Gemeindeverwaltung stehenden Juristen erstattet wurden «tb sämtlich entsprechend der Parteieinstellung der Gutachter ausgefallen waren, und führte aus: „Was man von dem Vorstände verlangen kann undj muß, ist, daß er eine Rechtsfrage als Rechtsfrage und nicht als Parteifrage behandelt und daß er auch den Schatten eines Verdachtes beseitigt, als würden die Vertreter der größten jüdischen Gemeinde an chrem Amte auch dann 'festhalten. wenn die Möglichkeit besteht, daß sie bei richtiger Auslegung der Gesetze und Statuten zu ihrer Amtsausübung nicht mehr berufen sind. Erkmnt man dies an, so ist die Lösung leicht zu finden. Die bisher eingei reichten Rechtsgutachten könnm nur die Bedeutung von Plädoyers haben, nicht aber als objektive Urteile gelten. Tie Herren, die sie angesertigt haben, sind selbst im höchsten Grade Partei, und sie haben auch, so achtbare Persönlichkeiten sie sein mögen, keineswegs die wissenschaftliche Stellung, die sie berechtigten, ohne weiteres eine Unterwerfung der Gegner unter ihre Meinung zu verlangen. Es ist also notwendig, daß sich beide Richtungen darüber einigen, nun erst eine weitere Persönlichkeit heranzuziehen, die unter Berücksichtigung der bisher überreichten Plädoyers ein objektives und abschließendes Rechtsgutachten anzufertigen hat, dem sich beide Parteien zu unterwerfen haben. An eine solche Persönlichkeit wird man dreifache Anforderungen stellen: Zunächst, daß sie an dem Parteistreit der jüdischen Gemeinde nicht persönlich beteiligt ist: zu zwei, daß sie eine absolut führende Stellung innerhalb der deutschen Rechtswissenschaft einnimmt; drittens endlich, daß sie durch ihre Lebensarbeit bewiesen hat, daß sie sich bei Rechtsurteilen nur von dem Gedanken des Rechtes leiten läßt und gegen die Gefahr gefeit ist, das Recht im Interesse der Holiti! zu fälschen. Solche Persönlichkeiten gibt es glücklicherweise in Deutschland genug. Man kann etwa an den Gcheimrat Oberneck denken, den Herausgeber der Zeitschrift des deutschen Notar-Vereins, der durch eine Reihe hervorragender wissenschaftlicher Werke allgemeines Ansehen erworben hat. Man kann an Rechtsanwalt Tr. Kann denken, Mitglied des Vorstandes der Berliner Anwaltskammer, dessen Kommentar zur Zivilprozeßordnung gleich falls höchstes Ansehen hat. Man kann auch an Geheimrat Heilberg denken, der als Vorsitzender des Vorstandes der Breslauer Anwaliskammer gleichfalls bei allen Richtungen das Vertrauen der strengsten Wissenschaftlichkeit und absoluten Unparteilichkeit genießt. Im übrigen bin ich der Meinung, daß bei der Erörterung dieser Rechtsfragen es keineswegs notwendig ist, daß gerade ein jüdischer Jurist entscheidet. Auch wenn die Sache im Vcrwaltungsstreitverfahren zur Entscheidung kommt, würden ja an der Entscheidung auch Bekenner der christlichen Religion mitzuwirken berufen sein. Es ist absolut nicht einznsehen, warum über diese reine juristische Frage nicht ebenso e.ne angesehene Persönlichkeit christlicher Religionsgemeinschaft entscheiden soll-, welcher doch dem jüdischen Parteistreit um so mehr entrückt ist. Erkennt man dies an, so liegt nichts näher, als eine Persönlichkeit hinzuzuziehen, die auf dem Gebiete des öffentlichen Rechtes besondere Erfahrung und Kenntnisse besitzt. Wenn sich etwa die Parteien darauf einigen, von vornherein jedes Verwaltungsstreitverfahren auszuschließen und statt dessen ein Gutachten des Geheimrats Anschütz, des Meisters der deutschen Staatsrechts-Wissenschaften einzuzichen, so wird jeder vernünftige Mensch zugeben, daß ein solches Gutachten mindestens denselben Wert hat, wie irgend eine Entscheidung eines höchsten deutschen Gerichtes. Und wenn man den Geheimrat Anschütz nicht wählt, vielleicht weil man dem sozialdemokratischen Mitglied der Majorität, Oskar 'Cohn, eine Konzession machen will, so nehme man ruhig dessen sozialistischen Gesinnungsgenossen, den früheren Reichsjustizmiuister, Professor Radbruch. Auch zu ihm können alle Beteiligten das Vertrauen haben, daß er in unabhängiger und sorgsam Wissenschaft licher Prüfung das Richtige finden wird. Ter Möglichkeiten gibt es also viele und es sollten sich alle anständigen Angehörigen unserer Gemeinde in dem Willen zusammenfiuden, daß im Interesse des Ansehens des Gesamtjudentums der Verdacht vermiesen werden muß, als würden bei der Leitung der größten deutschen Gemeinde Rechtsfragen zu Parteifragen gemacht und als würde dadurch letzten Endes die Gewalt an die Stelle des Rechtes treten." Dieser Vorschlag, der im Vorstand der Berliner Jüdischen Gemeinde erörtert worden ist, wurde dort abgelehnt, und es wurde mit den Stimmen der Blockmehrheit gegen die Stimmen der liberalen Vorstandsmitglieder folgender Beschluß gefaßt:; «Tie geehrte Versammlung hat auf Grund eines Beschlusses vom 5. Dezember an uns das Ersuchen gerichtet, für gedes Mitglied der Repräsentantenversammlung resp. Stellvertreter die Tauer des Mandats festzustellen. Wir sind dieseni Ersuchen nachgekommeu und dabei zu dem Ergebnis gelangt, daß für sämtliche Repräsentanten und Repräsentanten - Stellvertce er die Mandatsdauer mit dem Tage beginnt, an dem die erste Einführung und Verpflichtung der neu gewählten Repräsentanten und Repräsentanten-Stellvertreter stattgefunden hat, das ist der 14. Juli 1927. Im übrigen haben wir die Stellungnahme zu der Frage vertagt." In der Repräsentantenversammlung vom 1. März d. Js., über die noch in unserer nächsten Nummer berichtet werde« wird, wurde diese Mitteilung bekannt gegeben, und es wurde von der Liberalen Fraktion hierzu folgender Antrag ein-- gebracht: „Tie Repräsentantenversammlung wolle beschließen: Zur Frage der Mandatsdauer den Gemeindevorstand zu ersuchen, unter Aushebung des in der Sache gefaßten Beschlusses das Gutachten unparteiischer, verwaltungsrechtlicher Autoritäten einzuholeu und sich dem schiedsrichterlichen Gutachten desselben zu unterwerfen." In der anschließenden Aussprache lehnte R.-A. Tr. Klee, der Führer der Jüdischen Volkspartei, den liberalen Antrag ab. Oscar Cohn versuchte auf Grund von formalen Geschäftsordnungsbedcnken die Beratung und Beschlußfassung zu verhindern, was ihm jedoch nicht gelang. Bei der Abstimmung wurde der Antrag mit den 11 Stimmen der Block Mehrheit gegen die 10 liberalen Stimmen abgelehnt! Zum neuen Gebetbuch der Berliner Reformgemeinde Es gab eine Zeit des jüdischen Liberalismus in Deutschland — und sie liegt leider noch nicht einmal lange zurück — in der seine offiziellen Führer glaubten, bei ihrer eigenen Rechtfertigung wieder und wieder einen Trennungsstrich zwischen liberalem Judentum und Reformjudentum ziehen zu müssen. Als vor noch nicht 10 Jahren eine Sammelschrift „Das deutsche Judentum. Seine Parteien und Organisationen" erschien, konnte selbst in dem offiziellen Aussatz über „Das liberale Judentum" dem Reformjudentnm noch der haltlose Vorwurf gemacht werden, daß es „schrankenlos die Weltanschauung an die Stelle der ewigen Wahrheit setzt." Seitdem haben sich die Verhältnisse ersreulichlerwegise gründlich gewandelt. Heute ist in den maßgebenden Kreisen des liberalen Judentums die Erkenntnis allgemein, daß das Reformjudentum den linken Flügel des jüdischen Liberalismus VOLLENDETE FRÜHJAHRS- MODELLE in den herrschenden Modefarben: Beige-rose, Sekt, Elfenbein, Ahorn, Lindenbiüt, Pergament und Haselnuss in den verschiedensten Nuancen bis zur kakaofarbigen Noisette in reichlichster Auswahl. £&2ser * Qualitäten zu «f&2sea*«Preisen Braun und schwarz Herren-Schnürschuhe Vetsana Zentrale Bettin SO 16, Sdtmidsto. 2 4126. Boxcalf in Braun, Beige und Rosenholz. 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