Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 8 (1928)
- Issue
- 7 (17.2.1928)
- Date
- 1928-02-17
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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mit ihm verbundenen Ausschreitungen wider die jüdische Bevölkerung gelangte Ungarn zu traurigem Ruhm in der Geschichte der Völker. So großartig und generös darum auch die Gastlichkeit der madjarischen Hauptstadt bei besonderen Anlässen in die Erscheinung zu treten vermochte: man ward ihrer niemals ,uecht froh. Immer hatte man die Vision behender, tückischer, hinterhältiger Mongolengestalten, denen Jahrtausende alte Gewöhnung gebot, durch Menschenblut zu waten. Wenigstens durch das Blut Andersdenkender, Andersgläubiger. Und eben diese Vision legte sich wie eine schwarze Wolke über die strahlendsten Feste Budj^ pefts, wenn in glanzdurchfluteten Sälen fremde Gäste mit überschwänglicher Herzlichkeit willkommen geheißen wurden. Es war immer wie ein unterirdisches Grollen und Beben, das von dereinstigen blutigen Ereignissen heimlich und kaum vernehmbar Zeichen und Kunde zu tun schien. Gleichviel: die Jahrzehnte verstrichen, und Ungarn, von ehrgeizigen Staatsmännern gelenkt, begann mehr und mehr, ein selbständiges Instrument in dem „Europäischen Konzert" spielen zu wollen. Ungarns Patrioten waren von glühendem Chauvinismus beseelt, und immer bedenklicher spucken sich die Gegensätze zwischen dem Königreich Ungarn und der kaiserlichen Schwestcrmonarchie zu. Und selbst das u n g a - rische Judentum ließ sich durch die machtvolle Entwicklung der Nation einschläfern und wähnte, eines dauernden Burgfriedens teilhaftig zu sein. Und als der Weltkrieg ausbrach, den Ungarns bedeutendster Staatsmann, der Graf Tisza, in weiser Voraussicht kommender Tinge, noch fünf Minuten vor Zwölf vergeblich zu verhindern trachtete, da zogen die jüdischen Bürger des ungarischen Staatswesens mit der gleichen Begeisterung und Hingebung in die männermordenden Schlachten, wie nur je ein echtbürtiger „madjar embcr". 1 Unter jenen, die Ungarn in der westeuropäischen Welt, ja sogar jenseits des Ozeans, Ruhm und Rang verschafft hatten, stand der Baron Ludwig Hatvany an erster Stelle. Eine faszinierende Persönlichkeit, ausgestattet mit körperlichen und geistigen Vorzügen ohnegleichen. Er war der beste Propagandist seiner Heimat. Tiefer Heimat, die ihn heute als I u d e n st ä m m l i n g auf sieben Jahre ins Zuchthaus zu schicken gedenkt. Tie apokalyptischen Reiter des Krieges rasten vier Jahre mit unverminderter Leidenschaft über die tausendfältig blutende Erde Europas. Ungarns Söhne waren die ersten, die die Aussichtslosigkeit des gewaltigen Ringens einsahen und die, ungeachtet ihrer durch vier Jahre bewiesenen kriegerischen Tapferkeit, nunmehr die Waffen von sich warfen. Graf Tisza, der zn jeder Stunde zu einem ehrenhaften Frieden bereit gewesen, war für eben diese Bereitschaft längst von einer mörderischen Kugel dahingerafft worden. Das brüchige Gebild/e des habsburgischen Nationalitätenstaates, das nur von Gnaden einer tausendjährigen Hausmacht überhaupt noch existiert hatte, zerbarst in Atome. Jetzt glaubte Ungarn, daß seine Stunde geschlagen hätte und daß es als freier, selbständiger Staat gleich einem Phönix aus der Asche erstehen würde. Es war,'» grausam enttäuscht. Tenn fürwahr, von allen Friedensschlüssen war vielleicht der Friede von Trianon der ungerechteste. Er schlug seine Siegerpranken schonungslos in die ungarische Erde, um chr hier und dort ein Stück zu entreißen und es mit übermütiger Miene anderen Nationen zu schenken. Ter Waffenstillstandskommission, die den Canossagang zum Chef der französischen Saloniki-Armee antreten mußte, gehörte, obzwar nur als Dolmetscher und Chronist, auch der Dichter Baron Ludwig Hatvany an. Und jcht rächte sich der hypertrophische Chauvinismus und Nationalismus Ungarns. Ludwig Hatvany selbst schildert die demütigende Situation, da der französische General Franchet d'Esperey den Leiter der ungarischen Delegation, Grafen Karolyi anherrschte: „Sprechen Sie nicht immer von Ungarn! Sie können n urals Madjarespreche n." Blutige Ironie der Weltgeschichte! Ungarn wurde gestraft an dem, womit es am meisten gesündigt hatte: an seinem nationalen Ueberschwang und seiner chauvinistischen Ueberheblichkeit. Ter Friede von Trianon hatte Ungarn ins Herz getroffen. Ter Bazillus des Aufruhrs flog über die europäische Erde. Rußland infizierte fast alle unterlegenen.Staaten mit feinen revolutionären Ideen. Und Ungarn ward, wie kaum ein anderes Land, der Schauplatz roten und weißen Terrors. Vergebens hatten die politischen Grafen — von einem Andrassy bis zu einem Karolyi — versucht, die Zügel des von der Anarchie bedrohten Landes wieder in ihre herrschgewohnten Hände zu bekommen. Vergeblich. Kommunistische und bürgerliche Abenteurer wie Bela Khun und Stephan Friedrich wechselten in der Macht und saugten letzte staatserhallende Kräfte aus dem hungernden und dürstenden Boden. Dazwischen beunruhigte die Legistimistenpartei das Land. Ter Ehrgeiz der Kaiserin Zita, die wenigstens die heilige Stefanskrone für ihren Gatten oder Sohn zu retten trachtete, hieß den vormaligen Kaiser Karl einen „coup de töte" begehen und nach Ungarn fliegen. Mitsamt der ehrgeizigen Gemahlin. Ein kühler Empfang enttäuschte das Hcrrscherpaar, da selbst die Legitimiften sich noch auf keinen festen Anwärter geeinigt hatten und die siegreichen Mächte mit Repressalien gegen ein königliches Ungarn drohten. Viel Blut ward vergossen unter dem roten Terror. Und die Schreckenstaten Bela .Khuns und seiner Genossen hatten alle bürgerlichen Ordnungsstaaten entsetzt. Aber mehr Blut, viel mehr Blut noch floß unter dem weißen Terror, der dem Reichsverweser Horthy interimistisch königliche Befugnisse verlieh. Nur daß dieses Blutvergießen bloß selten, und wenn es ganz besonders grausam herging, ein Echo in der großen Welt draußen fand. Tenn, die da unter tausend Qualen starben, zuvor aber gemartert und gefoltert wurden, waren ja „n u r" Juden, d. h. k e i n e „b l u t h a f t e n Söhne der madjarischen Erde". Was man vor dreißig Jahren als undefinierbares Jmponderabile gespürt hatte, gewann schreckhafte Körperlichkeit. Ein. schauerlicher Totentanz klapperte dauernd seinen knöchernen Reigen über die ungarischen Fluren und Steppen. Wer Geld, Ansehen oder Beziehungen genoß, hatte Ungarn längstens fluchtartig verlassen. Tie ungarische Emigration überschwemmte alle Hauptstädte Europas. Auch der Baron Ludwig Hatvany war landesflüchtig geworden und hatte im Exil ein von ergreifender Vaterlandsliebe erfülltes Buch geschrieben, betitelt: „Das verwundete Land". Er hatte das Verbrechen des Friedens von Trianon angeprangert, aber erhalle sich auch aufgelehnt gegen die weltbekannten „Atrozitäten", die blutige Unterdrückung politisch und religiös Andersgläubiger. Aber er glaubte, erkennen zu dürfen und anerkennen zu müssen, daß Ungarn nunmehr endgültig in eine Periode der Stabilisierung und Konsolidierung eingetreten sei. Unb er, der als einer von wenigen durch seine dityrambischen Worte wieder Sympathien für Ungarn geworben hatte, gestand jetzt feinen Freunden in der Verbannung, daß er sein Heimweh nicht mehr meistern könne: Dieses Heimweh nach der Wintersonne über der Puszta, nach einem Nebelmorgen am Donaustrom, nach der Budapester Kettenbrücke, nach seinem eigenen Heim und nach seinen geliebten Büchern. Ein Dichter, ein Romantiker, ein Ideologe, der sich durch die heuchlerischen Zusagen des Horthyfchen Regimes täuschen und einfangen ließ. Freigeleit hatte man ihm zugesichert, um dann den politischen Prozeß gegen den Autor des „Verwundeten Landes", einen angeblichen Landesverräter, zu eröffnen. Ter Reichsverweser Horthy und der Ministerpräsident Graf Bethlen, die die patriotischen Falschmünzer unter ihren hochmögenden Schutz genommen hatten, gaben den Angeklagten Ludwig Hatvany mit Wollust preis. Er ist ja nicht nur ein Dichter, er ist auch ein vielfacher Millionär, urrd das Vermögen des „Zuchthäuslers" Ludwig Hatvany fällt automatisch an den Staat, der ihm wortbrüchig geworden. Ter Vorsitzende des Gerichtes, das über Ludwig Hatvany .das Verdikt zu fällen hatte, war unvorsichtig genug, die geheimen Instinkte der ungarischen Justizmörber zu offenbaren, indem er Hatvanys Haltung damit „erklären und entschuldigen" zu wollen schien, daß er zwar „ungarischer Bürger, aber nicht bluthafter Sohn der madjarischen Heimat sei." Ein Novum in der Terminologie der madjarischen Rassenschützler und Rassenschuüsfler! Ter Verteidiger Ludwig Hatvanys hat in diesem Königreich, das keinen König hat, von der „Königlichen Kurie" an die „Königliche Tafel" d. h. die höhere Instanz — rekurriert und appelliert. Der Verteidiger ist ein politisch sehr weit rechts stehender aber trotzdem ehrlicher und von der guten Sache seines Mandanten überzeugter Mann. Wagt jemand noch die Illusion zu hegen, ein redlicher Mann könne in dem „konsolidierten" Staate der Horthy und Bethlen Recht erlangen? Tann weiß er nicht, daß Ungarn nicht nur ein „Verwundetes Land" ist, wie der Dichter Hatvany es aus dem Exil gesehen, sondern daß es eine Todwunde trägt, aus der es sich allmählich verbluten muß. Es gibt keinen Ordnungs st aat, dessen oberstes Gesetz heißen dürfte: „Das Unmoralische versteht sich immer von selbst." Armer Hatvany! Aermeres Ungarn, dem nicht „bluthaft" verbunden zu sein, heutzutage als ein Vorzug erscheine muß. Iudenfeindliche Strömungen in der deutschen Freimaurerei Unter dieser Ueberschrift veröffentlichten wir in unserer Nr. 6 vom 10. Februar einen Artikel aus der Feder eines jüdischen Freimaurers, der sich mit dem unverhüllten Antisemitismus der „christlichen" Freimaurerei, insbesondere der Großer: National-Mutterloge „Zu den drei Weltkugeln" beschäftigte. Tre Abwehrschrift, .die diese Großloge gegen Ludendorffs Antifreinmureröuch herausgegeben hat, bildete den Gegenstand unseres Artikels; sie ftndet in folgender Besprechung aus dem „Berliner Tageblatt" vom 5. Februar dieg leiche Beurteilung wie bei uns: Im Borübergehen... E. F. Während der Kampf, den Erich Ludendorff mit einer in allem Pathologischen beruflich unterrichteten Frau gegen Jesuiten und Juden führt, von niemand mehr ernst genommen wird, ruft merkwürdigerweise seine Streitschrift gegen die Freimaurer zahlreiche Gegner auf den Plan. Als ob gegen solche Wahnideen mit Argumenten etwas auszurichten ist! Eine ganze Anzahl von Abwehrschriften erscheint, und am heftigsten wenden sich die altpreußischen Großlogen, die Juden nicht aufnehmen, gegen eine Darstellung, die in der ganzen Freimaurerei nur jüdisch-internationales Teufelswerk erblickt. Daß Ludendorff diesen Herre?: bitter unrecht tut, beweist eine Broschüre, die die große National-Mutterloge „Zu den drei Weltkugeln" gegen ihn schreibt. Ein Lächeln muß die ernste Miene Hervorrufen, mit der diese Schrift den unwissenschaftlichen Charakter des Ludendorffschen Geschwätzes ausführlich nachweist und ihm vorwirft, daß er nur 38 Schriften angesichts einer 50000 Werke umfassenden Freimaurerliteratur benutzt. Bemerkenswerter ist, wie dieser Humanitätsbund in dem Bestreben, sich von Ludendorffs Vorwürfen zu reinigen, seine nationalistische Auffassung betont. Die Freimaurerei sei international? „Wir würden den Deutschen. verachten, dem die Ehre seines Volkes so wenig gilt, daß er die Schmach und die Unbill, die Deutschland durch und nach dem Versailler Diktat erlitten hat, so vergessen kann, daß er mit dem Angehörigen eines anderen Volkes in Verkehr treten kann, ehe dieser nicht das uns zugefügte Unrecht rückhaltlos anerkennt." Dieser Bann trifft nicht nur die Angehörigen der ehemals feindlichen Staaten. Er bedroht alle die, die während des Krieges Deutschland verdächtigt und für seine Not kein Verständnis gehabt haben. So kann die Abwehrschrift triumphierend seststellen: „Das bedeutet den Tatsachen nach eine Absage an den größten Teil der freimaurerischen Welt." Man möchte die eigene Vergangenheit auslöschen. Entschuldigend wird bemerkt: wenn man vor dem Kriege andere Auffassungen hatte, so waren eben die deutschen Logen „Kinder ihrer Zeit"; und wenn auch 1915, also während des Krieges, die Logen sich für „berufen erklärten, den wahren Geist unserer Menschheitsidee hindurchzuretten für die Zukunft", so wird auch diesem jetzt unbequemen Bekenntnis eine Beschönigung gesucht. Während sonst das Streben nach Verständigung zwischen den Völkern täglich wächst, wendet sich gerade die Gruppe schroff ab, die ihre Tradition zur Vertretung solcher Vcrsöhnungsgedanken beruft. Die Herren, die sich gegen Ludendorff wenden, stehen ihm also in Wahrheit näher als ihrer alten .Humanitätsidee. Vielleicht lesen sie statt närrischer antifreimaurischer Schriften wieder einmal in den Freimaurergesprächen Lessings, in denen es heißt: „Recht sehr zu wünschen, daß es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären, und genau wüßten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhöret." Die Veränderungen des üeudellfchen Reichsschulgesehenkwurfes im Vildungsausschutz Wenn diese Zellen in die Hände der Leser kommen, finb die Würfel über das Reichsschulgesetz vielleicht schon gefallen. Es ist nicht ihr Ziel und ihre Aufgaben, nochmals das Gesetz zur Debatte zu stellen; bielleicht hätten ftch unsere jüdischer: Kreise in allen Lagern doch etwas mehr damit befassen können, als es de fakto geschchen ist. Aber sehen wir uns einmal die Beschlüsse des Bildungsausschusses, vom jüdischen Gesichtswinkel aus betrachtet, an, so könnte manche Aenderung nicht als eine für das jüdische Schulwese:: günstigere oder bessere angesehen werden. Doch die Leser mögen selbst urteilen, indem wir einige entscheidende Abweichungen nebeneinanderstellen: Bildungsausschuß: 3. Die Bekenntnisschule wird nach dem Bekenntnis, für das sie bestimmt ist (Abs. 1), bezeichnet. Sie erfüllt die Unterrichts- und Erziehungsaufgaben der deutschen Volksschule auf evangelischer, katholischer oder s o n st durch die Benennung gezeichneter Grundlage usw. 6. ist gestrichen. 4. ist gestrichen. 8 neu: Sind benachbarte Schulen nach dem 1. Januar 1919 zu einer größeren Schule zusammengelegt worden, so gilt bei der Entscheidung über einen vorschriftsmäßigen Antrag (zur Einrichtung von Volksschulen) als geordneter Schulbetrieb auch diejenige Höhe der Organisation, die am 1. Oktober 1918 in den früher getrennten Schulen vorhanden war. Satz 3: In die örtlichen Schulvertvaltungskörper für Schulen, an welchen Religionsunterricht ordentliches Lehrfach ist, ist je ein Geistlicher der entsprechenden Religionsgescllschaft (evangelischer, katholischer Geistlicher, Rabbiner) anfzunehmcn. Die Zahl der Geistlichen darf die Zahl der den örtlichen Schulverwaltungskörpern angehörenden Vertreter der Lehrerschaft nicht übersteigen ... 8 16. Ten Religionsgesellschaften ist — unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechts (Artikel 144 u. 149 Abs. der R.-Versassung) — Gelegenheit zu geben, sich davon zu überzeugen, ob der Religionsunterricht in Uebereinstimmung mit ihren Grundsätzen erteilt wird. Die zuständigen oberen Stellen der Religionsgesellschaften haben zu dem Zwecke das Recht der Einsichtnahme in den Religionsunterricht. Dieses Recht kann nicht an den Ortsgeistlichcn als solchen übertragen werden. Die Rclizionsgesellschaften und ihre Vertreter haben gegenüber den Lehrern, die Religionsunterricht erteilen, keine Befugnisse der Dicnstaussicht. Jsaschar Bär Falkensohn Goethes Kritik der „Gedichte von einem polnischen Juden". Von S. M e i s e l s. Wer war Jsaschar Bär Fallensohn? Jsaschar Bär Falkensohn war ein polnischer Jude, dessen Namen der Olympier Goethe in einen Ewigkeitswinkel der Literaturgeschichte hineingesetzt hat. Wohl ist der Mann halb verschollen und sein Werk halb vergessen, aber das ewig lebendige Wort Goethes, das über ihn gesprochen ward, läßt ihn nicht ganz in Vergessenheit sinken. Jsaschar Bär Falkensohn wird in mancher Literaturgeschichte erwähnt, fast in jeder Goethe-Biographie genannt, und es gibt wohl keine der großen, mit Einleitungen und Anmerkungen versehenen Goethe-Ausgaben, worin nicht auf ihn an der gehörigen Stelle hingewiesen würde. Diesen winzigen Teil an Unsterblichkeit hat Falkensohn dem Umstande zu verdanken, daß Goethe sein Buck „Gedichte von einem polnischen Juden" für wert befunden hatte, in den Frankfurter gelehrten Anzeigen ausführlich zu besprechen. Ueber den äußeren Lebensgang dieses Falkensohn find die Nachrichten recht spärlich. Man weiß nur, daß er 1746 in der polnischen Stadt Samostje geboren wurde, mit vierzehn Jahren verheiratet und mit achtzchn bereits Vater mehrerer Kinder war, und daß er, der Deutsch kaum lesen und kein deutsches Wort sprechen konnte, als Zwanzigjähriger über die Grenze und nach Deutschland ging, um da zu studieren. Es ist recht anregend und nicht minder lehrreich, die Entwicklung zu verfolgen, die die „Aufklärung" unter den Juden des Ostens, die sogenannte Haskalah, in ihren Anfängen genommen hat. Saß da ein junger Mensch irgendwo in einem polnischen Städtchen, verkehrte nur mit jiddischsprechenden Inden, lebte unter Polen oder Rutheiren und« sehnte sich nach deutscher Bildung und deutscher Kultur. Es gab manchen gebildeten Jüngling im Ghetto, der in Geographie schwach war und manche Großstadt nicht dem Namen nach kannte, aber Weimar kannte er, dort hat Goethe gewohnt, Marbach kannte er, dort wurde Schiller geboren, Königsberg kannte er, dort hat Kant gewirkt. Als Jsaschar Bär Falkensohn das Licht der „Aufklärung" erblickte, da gab es freilich noch kein Goethesches Weimar, aber es gab damals schon ein Königsberg Immanuel Kants. Dorthin lenkte er auch seine Schritte: seine erste Haltestelle auf dem Wege zur höheren Blldung war Königsberg. Es ist indes so gut wie sicher, daß Falkensohn, der nur geringe Vorkenntnisse besaß, und zumal da er noch Regirrungsentwurf: 8 4 Satz 3: Die Bekenntnisschule wird nach dem Bekenntnis näher bezeichnet als evangelische, katholische, jüdische Volksschule. Sie erfüllt die Unterrichts- und Erziehungsausgaben der deutschen Volksschule gemäß dein Glauben, in dem die Kinder erzogen werden usw. 6. Zur Erteilung von gesondertem Religionsunterricht an Kinder eines Minderhcitsbekenntnisses kann eine dem Miuderheitsbekenntnis angehörige Lehrkraft angestellt werden, wenn die Beschaffung dieses Unterrichts auf andere Weise nicht möglich ist. Diese Lehrkraft kann auch mit anderem Unterricht betraut tverdcn. 8 7 Satz 4 (Antragsrccht): Tie Länder sind befugt, in besonderen Fällen auch solchen Personen, welche die deutsche Reichsangehörigkeit nicht besitzen, das Recht zur Stellung von Anträgen zuznerkennen. 8 13 Satz 3: Schulaufsicht und Schulverwaltung: In die örtlichen Schulvcrwaltuugskörpcr, denen Schulen unterstehen, an tvelchen Religionsunterricht ordentliches Lehrfach ist, ist je ein Vertreter der entsprechenden Religionsgescllschaft (evangelischer Pfarrer, kathol. Pfarrer, Rabbiner) mit Sitz und Stimme aufzunehmen ... 8 10. Einsichtnahme in den R c - l i g i o n s u n t e r r i ch t. Zur Einsichtnahme in den Religionsunterricht bestellt der Staat im Schulwesen erfahrene Beauftragte, die von der Religionsgesellschast vorgeschlagen werdeir. Den obersten Stellen der Religionsgesellschaften ist Gelegenheit zu geben, sich davon zu überzeugen, ob der Religionsunterricht in Uebereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgesellschaften erteilt Ivird.