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Jüdisch-liberale Zeitung · 1928-02-03 · 5 (3.2.1928) · page 7

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
8 (1928)
Issue
5 (3.2.1928)
Date
1928-02-03
Page
– (sequence 7)
Language
German
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lurtß mußt um so befremdlicher tvirtem, als gerade die Sozialdemokraten immer den schärfsten Protest erhoben haben, w«nn ihnen gegenüber z. B. in Stadtverordneten--Versammlungen durch derartige külytliche Mehrheitsbildungen der iei.enje Posten verweigert wurde. Noch, bedenklicher vielleicht erscheint dieser Verhalten vom Standpunkt der Mittelpartei, wenn Mammensindet, um der weitaus größten religiösen Partei die ihr zustehende Position in der Repräsenlanten-Versamm- Kntg der jüdischen Gemeinde zu versagen, so muß eine derartige kleinliche und gehässige Opportu nitüts-Politik eben deshalb doppelt bedauerlich berühren, nejl ja doch gerade auch 'w Mittelpartei davon ausgeht, daß bei der jüdischen Ge i!>ewdr' religiöse Ausgaben au erster Stelle stehen. Mit echtem reiimösen Empfinden läßt sich eine derartige Taktik schwer ^"weinen. 11. handelt es sich, bet der Frage der Besetzung des Vorstandes der Repräsentanteu-Versammtung nicht sowohl uru eine Frage des Rechtes, wie um eine solche des Anstandes, so lieg: es ganz anders bei derjenigen Frage, dir im Mittel Punkt des Interesses steht, nämlich bei der Frage, ob btc Hälfte der jetzt gewählten Mitglieder der Rep räsentanten-Versammlung bereits nach 3 Jahren auszuscheiden hat. .Hier stchi die Auslassung der Liberalen der Mehrheit kraß gegenüber. Ich will aus diese Frage aber im einzelnen nicht eingehen; s§'handelt sich um eine Rechtsfrage, über die ich mir ohne eingehende Prüfung der Unterlagen ein abschließendes Urteil nifb: zu bilden vermag. Nun har .Herr 4 kr fun. in der liberalen Versammlung mit.eilen löunen, daß der Vorstand der Gemeinde 3 Rvchtsgutachten eingezogen bat, nämlich von SNN Zionisten Kvllenscher, vor: dein Mittelparteiter Tc. Freund und öon dem liberalen Kaniinecgcrichts.at Tr. Wolsf. Sn-äk-n in ihrem Rrchlsgutachten den Srandpuntt der Mehry-eit, stammercrerichtsrat Tr. Worss hat den Standpunkt der Äberawu vertreten. Was sott gestye.tzn? Seiteirs der liberalen Redner wurde in jener Versammlung schärfster Kampf angeiündigt, wenn der Vorstand Ge liberale AnZassung nich. j acreptieren wolle. Umgekehrt glaubte Herr K.ee e.k.ä.en zu. s dü:st"n, dag. der Vor,.ans gar wicht daran denken würde,! shch dem ilberalen Wunsche zu beugen. Er fügte ironisch f hin.^u, d,e Liberale!! lönmen ja das Verloaltnng.sstreitvels.rch.en! arq-rengen, inzw'ischen würde noch vwl Waiser die Spree j yerunler lause'- und bis das Slreitversahwn beendet wäre, | würden auf alle Fälle die bisaer gewählten Reprästntairreu! im Amte bleiben. Wenn nicht die Jugend des Redners! eiüfchnRigend berücksichtigt werden müßte so bedauerlich - solüL Worte gerade auch in dem Munde eines Rechtstudicren -! See', sind w würde man eine solche Aeußernng als einen! rechtlichen und sittlichen Zynismus brandmarken müssen.! Wollte sich die Mehrheit aus einen solchen Staudpuntt stellen,! so lrärc dies etwa die Moral eines Betrügers, der von j vornherein damit rechnet, verurteilt zu werden, es hierauf 1 aber im Hinblick am das gute Geschäft, das er zunächst einmal mache, auromureu lassen will. Aus der anderen Seite wird man aber von dem Vorst ans verlangen können, daß er sich ohne werteres der liberalen Auffassung beugt. Was man von dem Vorstande verlangen kann und muß. ist aber, daß er eine Rechtsfrage als Rechts frage und nicht als Parleisrage behandelt und daß er auch den Schatte-.r eines Vcidachtes beseitigt, als würden die Vertreter der größten jüdischen Gemeinde an ihrem Amte auch dann feschalten, wenn die Möglichkeit besteht, daß sie bei richtiger Auslegung der Gesetze und Statuten zu ihrer Amtsausübung nicht mehr berufen sind. Erkennt man dies an, so ist die Lösung leicht zu finden. Tie bisher eingereichteu Rcchisgutachten können nur die Bedeutung von Plädoyers haben, nicht aber als objektive Urteile gelten. Tie Herren, sic sie angesertigt haben, sind selbst im höchsten Grade Partei und ste haben auch, so achtbare Persönlichkeiten sie sein mögen, Heincswcgs die wisscuschastliche Stellung, die sie berechtigten, ohne weiteres eine Unterwerfung der Gegner uw er ihre Meinung zu verlangen. Es ist also notwendig, daß sich beide Richtungen darüber einigen, nun erst eine weitere Persönlich?eit heranzuziehen, die unter Berücksichtigung der bisher überreichten Plädoyers ein objektives und abschließendcs Rechts- Gutachten auzusertigen hat, dem sich beide Parteien zu unckr- Lcrsen haben. An eine solche Persönlichkeit wird man dreifache Ansorderungen stecken: Zunächst, daß. sie an dem Parteistreit der jüdischen Gemeinde nicht persönlich beteiligt ist: zu zwo:, daß sie eine absolut führende Stellung innerhalb der deutschen Rechtswissenschaft einm'mmt; drittens endlichbaß^sie durch ihre Lebensarbeit bewiesen hat, daß sie sich bei Rechtsurteilen nur von den: Gedan'en des Rechtes leiten läßt urrd gegen die Gefahr gefeit ist, das Recht im Interesse der Politik zu fälschen. Solche Persönlichkeiten gibt es glückf|dfcvtr«ifc in Deutschland genug. Man kann etwa an den -Geheimrat Oberneck denken, den Herausgeber der Zeitschrift des deutsch.'u Notar-Vereins, der durch eine Reihe hervorragender wissenschaftlicher Werke allgemeines Ansehen erworben hat. Man kam: an Rechtsanwalt Tr. Kann denken, Mitglied des Vonrandes der Berliner Anwaltskammer, dessen Kommentar zur Zivilprozeß-Oadnung gleichfalls höchstes Ansehen hot. Man kann auch an Geheimrat Heilberg denken, der als Borsii'L'.der des Vorstandes der B es lauer Auw.atskammer stkeWalls bei allen Richtungen das Vertrauen der strenasten Wissenschaftlichkeit und absoluten Unparteilichfeit genießt. Im übrigen bin ich der Meinung, daß bei der Erörterung dieser Rechtsfragen es keineswegs notw?ndig ist, daß gerade ein indischer Jurist entscheidet. Auch wenn d'e Sache im Berw-altungsstreitversahrcn zur Entscheidung kommt, würden I« an der Entscheidung auch Bekenner der christlichen Religion mitznwirken berufen sein. Es ist absolut nicht einzusehen, warum über diese reine juristische Frage nicht ebenso mt anaefef'm Persönlichkeit 'christlich^ Relig'onSaerneinschast ensich'iden soll, welcher doch dem jüdischen Parteistreit um so mehr entrückt ist. Erkennt man dies an, so liegt nichts E>cr, als eine Persönlichkeit himnziniehen. die auf d-nn Gebiete ^des chsfeicktzchen Rechtes besondere Erfahrung und Kenntnisse bccktzi. Wenn sich etwa die Parteien darauf einigen, von vornherein jedes VerwackunM^tverfahren auszuschließen und statt dessen ein Gutachten des Ge^eimrats Anschütz, des Mestters der deutschen StaatSrechts-Wissenschaften e:nzuzieben. so wird jeder vernünftige Mensch zugeben, daß ein solches Gutachten mindestens denselben Wert hat, wie :r«end eine Entscheidung eines höchsten deutschen Gerichtes. Und wenn man den Geheimrat Anschütz nicht wählt, vielleicht weil man dem sozialdemokratischen Mitglied der Majorität. Oskar Cohn, eine Konzession machen will, so nehme man nchig dessen sozialistischen Gesinnungsgenossen, den früheren Rcichsjustizminister, Professor Radbruch. Auch zu ihm können alle Beteiligten das Vertrauen haben, daß er in unabhängiger und sorgsam wissenschastckcher Prüfung das Richtige finden wird. Ter Möglichkeiten gibt es also viele und es sollten sich alle anständigen Angehörigen unserer Gemeinde in dem Willen zusammensinden, daß im Interesse des Ansewns des Geiamtjudentums der Verdacht vermieden werben muß, als j würde:: bei bei Leitung der größten deutschen Gemeinde! Rechtsfragen zu Parteifragen gemacht und als würde dadurch I letzten Endes die Gewalt an die Stelle des Rechtes treten, j Presseschau In der C.V-Zeitung veröffentlicht der Vorschein)? des Landosverbcntdes Groß-Berlin des E.V. an den Repräsentanten der Berliner Jüdischen Gemeinde N.N. einen offenen Brief, in dem es heißt: ... „Du weißt, daß ich es insoesoudere unu, bei gelegentlich der Wahlen zur Berliner Indischen Gemeinde im Jahre den Standpunkt vertrat, daß der C.V. von sich aus Gewehr den Fuß diesen Wahlen Zusehen soll. Der (5. h^it nid)! das Recht - er darf es statutenmäßig nicht - , sich in den Kamps der Miffios-en Weltanschauungen einzumifchen. Ihm find in feinen Reihen alle, sotveit sie Bekenner eines echten Judentums sind, recht. Damals und jetzt wurde und wird mir der Borwuri gemacht, daß es unrichtig war vom Landesvervand Äroß-Berliu, in die Wahldeivegung nicht aktiv cinzutretcu. Boriommnifse, wie die in den Berliner Repräfemantenversammlungru, scheinen fast denjenigen '.ngerer Freuu.de recht zu geben, »velche aus eine aktive Beteiichung des Eenirakvereinö hiuwiefen. Wir werden es uns überleben »iiifi'en, ob wir nicht bei wiederkehrenden Wahlen ebenso oersnhreu müssen, 'wie bei den Borbereituugen zur Wahl des Preußischen Landesverbandes. Denn ich gebe zu, saß die Wahrnng der Interessen der deutschen Juden oon ituioren innerjüdischen bhegucru icil weise so verletzt >vird, daß der C. B. ein Recht hat, dafür Sorge zu tragen, daß in der größten jüdischen Gemeinde Deutschlands nicht eine Partei ims Obergewicht erlangt, welche der Tendenz des C. B. abträglich ist, welche durch ihr Verhalten die Stellung des Judentums im Deutschen Reiche erschüttert." ... Tie Jüdische RtlNdschau, das Organ dec Zionistischen Vereinigung, oerösfentlicht über die bedauerlichen Vorkommnisse in Peiach Titmah eine Zuschrift von Nathan Perlmann, Petach Tikwah, dem wir folgende charakteristische Sätze entnehmen: ... „C'v iväre an oer steit, daß die offizielle Propaganda des Zionismus einen anderen Weg einschlägt. Es genügt wirklich nicht mehr, durch Hinweis auf die Notlage, das Maasserprinzip deS Keren Hajetfod aufrecht zu erhalten, um dadurch die Zionisten glauben zu lassen, daß sie ihre Pflicht gegenüber Palästina getan haben. Der Zionismus versteht sich aus Schaffung von Massenhypnosr. Das beweist die Idee als solche, das beweist die Existenz des Keren Kajemcth, die Existenz des Keren Hajessod und noch vieles andere. Der Zionismus beginne endlich ernstlich damit, de« Ausbau von Palästina richtig in die Hände zu nehmen. Die v e r m ö g e n d e n Z i o ir i st e u müssen zur Ueberzeugung kommen, daß es ihre Pflicht ist, persönlich mit ihrem ganzen Vermögen und mit ihrer Persönlichkeit aktiv t e i l z u n e h in e n am Ausbau von P a l ä st i n a, und zwar in P a 1 ä st i n a s e l b st. Eine Spende für Palästina kann heute nicht mehr als Pslichlerfüllung gelten, sondern nur als mangelhafte Ablösung einer größeren Vcrpslichtung. 2000 Leute mit einem Durchschnittskapilal von sc £ 5000 innerhalb eines Jahres hergebracht, würden das Bild Palästinas von Grund auf ändern. Wohl niemand wird sagen, daß unter den Zionisten der ganzen Well obige Zahl zu hoch gegriffen ist. Man muß in den einzelnen Ländern die psychische Voraussetzung schaffen, die die Betreffenden zivingt, aus dem theoretischen Zionismus einen Zionisnius der Lat zu machen und nach Palästina zu gehen. Die Boraussctznngen in Palästina für die Einwanderung derartig vermögender Leute sind vorhanden." .. . des Hauses Rothschild Von Toris Wittucr. Es handelt sich in de: oon Eaon Caesar Eonte Corri im I usei -B erlag zu Leipzig soeben erschienenen Geschichte des .Hanfes Rothschild, nicht ettua um eine jener halb romanyasten, halb histonschen Darsteckuugen de rühmt gewordener Persönlichkeiten oder Familien, sondern vielmehr um die historische Würdigung einer großen, weltgeschichtlich ungemeill bcdeutsameir Epoche, betrachtet durch das Medium einer an dieser Aera vorzüglich beteiligten Menschengcuppe, und gestaiiet durch das künstlerische Temperameiu eines Autors von starkem psychologischen Einfühlungsvermögen, sowie einer wohltuenden formalen Begabung. Conte Corti, der schon durch eine Geschichte des Baltenbergers rühm- 'ichst bekannt geworden ist und der auch andere historische Episoden, wie beispielsweise die Tragödie Maximilians und Charkottes von Mexiko oder ein Lebcnsgemälde Leopolds des Ersten von Belgien, des Begründers der Koburger Familienmacht, in umfänglichen epischen Werken dargestellt hat, zeichnet sich vor allen Dingen in seinem neuen Werk durch eine bedingungslose Objektivität aus, die dem in mancher Beziehung heiklen Thema jeden Schimmer von Parteilichkeit von vornherein nimmt. Und obwohl das mehr denn 450 Seiten umfassende Werk, das den Ausstieg des Hauses Rothschild und den mit ihm unlöslich verknüpften Zeitabschnitt von 1770 bis 1830 schildert, eigentlich hauptsächlich von nüchternen Ziffern Kunde gibt, liest es sich doch wie der spannendste, atempressendste Roman, von dem man keine Seite, ja kaum einen Buchstaben missen möchte. Allerdings: diese wahre .Historie, der zufolge der im Jahre 1744 geborene Meyer Amschel Rothschild - der Urheber und Initiator des späteren Weckhauses — noch allen Einschränkungen und Vorschriften der sogenannten „Judenstättigkeit" wie z.B. dem „Leibzoll", der Beschränkung jüdischer Eheschließungen aus höchstens zwölf Ehen jährlich, dem Verbot aller ehrenhaften bürgerlichen Berufe, ja sogar der Ausübung des Handels mit mannigfachen Waren wie z. B. Frucht, Waffen und Seide, fernerhin der Einschließung innerhalb der Ghettomauern unterworfen war, während seine fünf Söhne und Enkel am Abschluß dieser Periode nicht nur über Hunderte und Aberhunderte von Millionen geboten, sondern sich auch adliger Titel und Würden, nebst dazu gehörigen Wappen und Insignien, sowie eines intimen persönlichen! Verkehrs mit allen gekrönten Häuptern Europas, insbesonoere! aber den hossärtigen Mitgliedern der 5peiligen Allianz rühmen durften, nimmt sich fürwahr wie ein Märchen oder eine schier unglaubhafte Legende ans. Nach Börnes bekannter Ueberlieserung durste den Juden des 18. Jahrhunderts in dem dazumal engherzig und enghirnig gesinnten Frankfurt am Main, das wirtschaftlich eine prominente Rolle auf dem Kontinent spielte, von ihren christlichen Mitbürgern noch jeder Schimpf ungeahndet angetan werden. Jeder christlich geborene Gassenbube tonnte dem vorübergehenden Hehräer das volkstümliche Wort „Jud', mach' mores" zurufen, und dieser - unter ihnen auch ein Meyer Amschel Rothschild - mußte alsdann bei Seite treten! und den Hut abnehmen. Und trotz dieser Atmosphäre des Hasses und der giftigen Bürqerverhetznng, die kaum irgendwo anders unleidlicher war als in Frankfurt am Main, ging doch aus der dortigen Judengasse jene Dynastie der Geldfürsten hervor, deren geschichtliche Vorbilder höchstens in den gewaltigen italienischen Wechslergeschlechtern der Medici zu Florenz und der Torlonia zu Rom oder den deutschen Königlichen Kaufleuten Fugger und Welser zu finden sind. Es ist ein Verdienst des Verfassers, daß er in seiner Darstellung weder die positiven, noch die negativen Eigenschaften sämtlicher Rothschilds, sowie ihrer Handlungen „irgendwie zu verschleiern trachtet: daß er vielmehr den Mut hat, alle Dinge und Menschen bei ihrem rechten Namen zu nennen und auch den historischen Chancen, die diesem nie gewesenen Ausstieg einer einzelnen Familie zu Gunsten kamen, gebührenden Tribut zollt. Zwei Umstände waren der Entwicklung der Rothschilds insbesondere gnädia. Einerseits die weltgeschichtliche Umpslügung, die ganz Europa durch die französische Revolution, das darauf folgende navoleonische Nägime und, nach Napoleons Sturz, durch den Wechsel der Herrschafts- Prinzipien in den verschiedenen Großstaaten des Kontinents erlitt; andererseits die Tatsache, daß als am 19. September 1812 Meyer Amschel Rothschild, der unermüdliche, schlaue, einfache und religiöse Jude und Gründer des Bankhauses M. A. Rothschild 6c Söhne von dieser Erde schied, er sein Lebenswerk in den Händen seiner fünf Söhne wohl ausgehoben wußte. Ein Meisterstück schlichten, aber alle Eventualitäten bedeutenden, gesunden Menschenverstandes stellte das Testament des Rotyschildjchcn Oberhauptes dar. Noch während feines Lebens hatte Meyer Amschel verschiedene geschäftliche Uebereintommen mit seinen sämtlichen Kindern getroffen. Als er den Tod herannahen fühlte, hieß es, das eigene Haus endgültig zu betzellen und anstatt einer früher verfaßten letztwiltigen Verfügung ein neues, den veränderten Bedingungen vis auf den letzten Atemzug angepaßtes Testament zu errichten. Danach verkaufte er seine gesamten Anteile an der Handlung, seine Wertpapiere und sonstigen Besitztümer, sowie sein offenbar sehr großes Weinlager um die Summe von 190 000 Gulden . natürlich weit unter dem wirklichen Werte an seine fünf Söhne. Diese sollten oou nun ab die ausschließlichen Besitzer des Geschäftes sein, und es war klar, wenn auch nicht ausgesprochen, daß nach dem Tode des Vaters die bisherige Ungleichheit der Anteile aufhöcte und jeder der fünf Söhne von nun ab 10/50, d. i. ein Fünftel der Geschäftsanteile, besaß. Das Testament schloß die Töchter, deren Männer und Erben von dem Geschäft, ja von der bloßen Einsicht in das Geschäft, gänzlich aus, und Meyer Amschel verwendete die ihm zusallende Kaufsumme von 190000 Gulden, nm hiervon seiner Frau Gudula, genannt Gutle, 70000 Gulden zu lebenslänglicher Nutzung zu sichern. Mit dem restlichen Gelde versorgte er die fünf Töchter. Damit war ein Doppeltes erreicht. Zunächst brauchte man bei seinem Tode der Behörde gegenüber nicht den damals schon ungeheueren Wert des nunmehr bereits den fünf Söhnen gehörigen Handlungsgeschäftes zu deklarieren und konnte als hinterlassenes Kapital lediglich die bescheidene Ablösungssumme von 190000 Gulden als Nachlaß nennen. Dann blieb das Geschäft den fünf Söhnen, vor jeder Störung durch die Schwestern und deren Anhang geschützt, ganz und unantastbar Vorbehalten. Am Schluß des Testamentes war den Geschwistern Eintracht, Liebe und Freundschaft empfahlen und jenem pflichtvergessenen Kinde, das sich etwa aufzulehnen beabsichtigte, angedroht, daß es auf Pflichtteil gesetzt würde, der ebenfalls von von den 190 000 Gulden zu berechnen wäre, wovon noch alles abzuziehen sei, was das betreffende Kind schon zeitlebens erhalten habe. Die Söhne haben völlig im Sinne ihres Vaters gehan deck. Immerhin hat dieser Vater, als er seinen Söhnen in seiner letzten Stunde wohlbewußt ein schönes Erbe hinterließ, nicht geahnt, daß er den Grund zu einer Weltmacht gelegt hatte, die in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts in Europa zu geradezu unerhörtem, nicht nur wirtschaftlichem, sondern auch politischem Einfluß gelangen sollte und diesen Einfluß in der zweiten Hälfte des Säculums auch unter geänderten Verhältnissen mit nur geringen Einbußen behaupten würde. Sämtliche Rothschilds sind dem Grundsatz treu geblie ben, unter dessen Auspizien schon der alte ungebildete Meye: Amschel instinktiv seine Geschäfte eröffnet hatte: nämlick immer Beziehungen zu regierenden Häuseri zu pflegen, deren Prestige es gemeinhin verbot, den ihnen gefälligen Geldgeber aus die Dauer zu schädigen. Meyec Amschel hat seine ersten Handelsverbindungen mit dem Land grasen, späteren Kurfürsten Wilhelm von Hessen-Kassel, einen der reichsten deutschen Fürsten, geknüpft, dessen Ge schäftstüchtigkeit hinter keinem Frankfurte G h e t t o j uden zurückzu bleiben brauchte, sonder: der in seinen geschäftlichen Taktiken und Praktiken den Roth schilds sogar — ihren eigenen Aussagen zufolge — ab nachahmenswertes Vorbild und Muster ge dient hat. Dieses kluge Prinzip haben die „fünf Brüde. Europas" stetig und ständig verfolgt. Es kam ihnen unte diesem Gesichtspunkte auch nicht darauf an, sich gelegentlicl die mächtigsten Souveräne des Kontinents durch uneigen nützige Gefälligkeiten zu verbinden. Sie wußten, daß solch scheinbar „ä sonds perdu" angelegte Kapitalien ihnen der einst Zins und Zinseszinsen eintragen würden. Allmähliö rückten sie in die beherrschende Stellung der a u s s ch l i e ß lichen Geldgeber Europas auf. Sie finanzierten di Anleihen, die bis zu den Beträgen von vielen Millione: englischen, Pfunden gingen, und in ihren Hände: lag häufig genug die alleinige Entscheidung über Krieg uni Frieden der europäischen Mächte. Daß sie, angesichts ihre immer höher steigenden politischen, wirtschaftlichen und ge sellschaftlichen Bedeutung, mit hartnäckigem und un

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