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Jüdisch-liberale Zeitung · 1928-01-27 · 4 (27.1.1928) · page 6

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
8 (1928)
Issue
4 (27.1.1928)
Date
1928-01-27
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
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■PllfWyW- 1?<».'! <11»J Eine interessante Entscheidung des Breslauer Oberlandesgericht Ein jüdischer Kaufmann ist am 15. August 1927 als Zeuge zum Dauptverhandlungstermin am 28. September 1927 v»r die dritte Strafkammer des Landgerichts in Breslau geladen worden. Der Zeuge schrieb dem Landgericht, daß fytt infolge des jüdischen hohen Feiertages ein Erscheinen zm» Termin nicht möglich sei. Er bat, seine Vernehmung an einem anderen Tage vorzunehmen. Der Vorsitzende der Strafkammer beschied den Zeugen dahin, daß er zum Verhandlungstermine bei Vermeidung der gesetzlichen Folgen des Nichterscheinens, kommen müsse. Der Zeuge legte gegen diese Verfügung Beschwerde ein und überreichte dann ein Gutachten des Gemeinderabbiners Dr. Hoffmann. Der Senat : hat die Beschwerde verworfen. Im Hauptverhandlungstermin f erschien der Zeuge nicht. Die Strafkammer legte ihm daraus-! hin eine Ordnungsstrafe von Mk. 20,—, hilfsweise zwei Tage Hast, aus und verurteilte ihn in die durch sein Ausbleiben; entstehenden Kosten. Gegen diesen Beschluß hat der Zeuge t beim Oberlandesgericht Beschwerde eingelegt, i Das Oberlandesgericht entschied dahin, daß die Beschwerde i nach § 304 Abs. .2 St.P.O. zulässig und begründet ist. i Diese Entscheidung hat das Oberlandesgericht u. a. wie folgt begründet: Der Beschwerdeführer hat sich auf Artikel 135 J Sich 2 der Reichsverfassung berufen; diese Bestimmung ergibt - die Gewährleistung der ungestörten Religionsübung, die unter j staatlichem Schutze steht. Der Justizminister hat bereits durch j, Verfügung vom 12. April 1850 die Erwartung ausgesprochen, { daß dre Vorsitzenden der Gerichte mit umsichtiger Beachtung \ der örtlichen und konfessionellen Verhältnisse es so regulieren j werden, daß in Ansehung der Religionsübung der Katholiken; . kein Anstoß gegeben wird. Artikel 109 der Reichsverfassung l spricht die Gleichheit aller Deutschen vor dem Gesetze aus. j Artikel 137 hat eine sogenannte Kirchenparität geschaffen. i Jnbetreff der Juden hatte der Justizminister am 2. August j 1873 angeordnet, daß die Gerichte, soweit es die Umstände! gestatten, nicht gerade die jüdischen Sabbat- und Festtage I M Termintagen wählen; wenn es sich um eine Sache von besonderer Bedeutung handelte, eine Schwurgerichtsverhand-! lung etwa mit mehrtägiger Dauer, die eine Terminverlegung s schwer verträgt, dann ist von dem Zeugen zu verlangen, ' daß er selbst das religiöse Gebot dem überwiegenden öffentlichen Interesse unterzuordnen hat. Hier aber bot die Ver-; legung des Termins keinerlei Schwierigkeiten. Auf der andei! tcn <seite ergibt das Gutachten des Gemeinderabbiners, daß der 28. September 1927 einen der höchsten Feiertage der jüdischen Religion darstellt. Dem Zeugen würde durch die Mähris nehmung des Termins die Teilnahme an dem Gottesdienst verwehrt gewesen sein. Unter Berücksichtigung aller dieser! Umstände muß das Ausbleiben des Zeugen im Termin am § 28. September 1927 als genügend entschuldigt angesehen ii werden, und das muß zur Aufhebung des angefochtenen!? Ordnungsstrafen-Beschlusses führen. jj Es ist dies die erste Entscheidung eines höheren Gerichtes, jj die sich auf Grund der neuen Reichsverfassung mit diesen > Dingen auseinandersetzt. (Jta.) $ v i'i «>!; Jüdisches Leben In Indien Indien leben insgesamt etwa 15000 Juden; sie sich in drei Gruppen: Bnei Israel, Koudjin-Juden ^dad-Ju!deu. Tie" Bagdad-Juden sind erst im Verlauf des 18. und 19. Jahrhunderts nach Indien gekommen. Sie zahlen rund 3000 Seäen und leben in Bombay. Ebenfalls in Bombay lebt der Bnei Israel-Stamm in einer Stärke von 3000 Seelen. Der Stamm, der die Moratle-Sprache spricht, besitzt fünf Synagogen, die Ramm wie „Schaarei Rozon", „Tifereth Israel" tragen. In der Stadt Kradzi leben weitere 2000 Mitglieder des Bnei Israel-Stammes, die in der Gari Hotei- Ktraße eine Synagoge besitzen. In Koudjin. Distrikt Malbar, leibt eine Anzahl jüdischer Familien. Diese besitzen eine Nach der Ueberlieferung 1150 Jahre alte Synagoge, die den Namen Kadavumbagan tragt. Das Gros der Koudjin-Juden lebt in der Stadt Eirangulam und in den benachbarten Orten Dzenou, Manglam und Poru. In Kalkutta leben etwa 1000 ttfcen. In der Umgebung von Bombay und Heivarandt leben , in Panveil 30, in Pein 30, in Aliborg 22, in Puna 30 jüdische Familien. In jedem dieser Orte gibt es eine Synagoge. Tie Bagdad-Juden und die Koudjin-Juden beobachten streng alle jüdischen Gesetze und Traditionen, dies ist bei den Bnei Israel-Juden nicht in dem gleichen Maße der Fall Tie erstgenannten Gruppen schließen mit den Bnei Israel keine Ehen. Ter Führer der Bnei Israel ist Rabbi Jsbir Escheskiä, der ein sehr gelehrtes Buch über die Herkunft der titben in Indien geschrieben hat. Angehörige des Bnei Jsraeltammes sind in der Hindu-Regierung vertreten und bekleben hohe Regierungsämter. Viele von ihnen sind Lehrer der Hindusprachen, über die sie besser Bescheid wissen, als die Hindus selbst. Im allgemeinen sin) die Bnei Israel »icht sehr bemittelt, viele von ihren treiben Ackerbau. Ihre Kinder besuchen englische Schulen, gleichzeitig auch die von Mitgliedern der Sassoon-Fainilie begründeten hebräischen Schulen. Tie Bagdad-Juden aber betrachten die Bnei Israel »icht als Voll-Juden, weil viele alte jüdische Bräuche bei Lnen in Vergessenheit geraten sind und sie sich nur 'an Sabibath- und Festtagen zu gemeinsamer An)acht vereinigen. GS fehlt jetzt nicht an Bemühungen, eine Annäherung zwischen dem Bnei Israel und den anderen jüdischen Gruppen Indiens herbetzuführen. (Jta) Die Inden in Afghanistan Tie Weltreise des Königs Amanullah von Afghanistan hat auch das Interesse für die in diesem mittelasiatischen Lande lebenden Juden geweckt. In Afghrnistan leben ran) 8000 Juden. Sie wohnten früher alle in Heirath, jetzt findet ma» jüdische Gruppen in Khandar, Meimona, Mouzarichevif. Anchei und in anderen kleineren Städten. In ihrem Aeußeren sind die Juden Afghanistans von der übrigen LandeSbevölkerung nicht zu unterschoben, sie führen auch die Weiche Lebensweise, meist beschäftigen sie sich mit Handel. Man findet mehrere junge Juden, die ihre Ausbildung in Epropa genossen haben. Ter jetzige König unterhält die besten Beziehungen zu den Juden ,eines Lanoes. D^e Judm Afghanistans stammen von jenen Murranen ab. Pie vor etwa 90 Jahren Persien verlassen hrbm. um ihrem jüdischen Glauben weiter leben zu können. In Kabul l ben noch 30 jüdische Familien, die von den alten einst vertriebenen Juden Afghanistans stammen von jenen Marranen ab, die vor man nennt sie die „alten Kabuler Familien". Das afghanische Volk selbst hält sich für einen Abkömmling des jüdischen Stammes Benjamin, die Afghanen nennen sich auch Benjameniten. Die Juden Afghanistans sind gute Patrioten ihres Landes; im letzten Krieg gegen England kämpften sie in den Rechen des afghanischen Heeres. Hebräische Inschriften in Glozel? Ter bekannte Schweizer Archäologe Tr. Volten äußert sich zu den Funden von Glozel in Frankreich, um deren Echtheit oder Nichtechtheit ein so großer Streit entbrannt ist. Ueber die Echtheit der Steinuich Ton-Täfelchen, schreibt Tr. Volten, entscheiden die Inschriften, die man noch recht gut lesen kann. Ihre Schrift, ihre Sprache und ihr.'Inhalt waren von einem Fälscher nicht zu erfinden. Als mir Ende des Jahres 1927, fährt Tr. Bolten fort, eine aus der Illustration entlehnte Abbildung eines der beschriebenen Täfelchen zu Gesicht kam, war ich sofort betroffen von der großen Verwandtschaft der Schrift mit der sogenannten sinaitischen Schrift. Gemeint ist damit die Schrift, mit der die unter der Pharaonin Hatschepsut (1501 bis 1480 vor Chr.) und dem Pharao Thutmoses III. (1480 bis 1447 vor Chr.) in den Minen der Sinaihalbinsel arbeitenden Hebräer ihre kleinen Bildwerke und Steintafeln beschrieben haben. Man hat diese erst vor wenigen Jahren gefunden, än und bei den Ruinen des ägyptischen Tempels auf der Höh? von Serabit el Khadem, und hat inzwischen auch die Schrift auf diesen kleinen althebräischen Denkmalen, in der Hauptsache jeoenfalls, entziffert. Mit Hilfe der hier gewonnenen Ergebnisse kannte ich die bloß mit Konsonanten geschriebene Inschrift aus dem Täfelchen ohne große Schwierigkeit lesen. Es steht darauf: „Sakaph ist begraben (gn (u) z), der Sohn (bn) von Lahak (Lik?). Die Erinnerung (zeker) hat mich bewogen oder getrieben tndan(j) mit Aleph)" — nämlich die Tafel aufzustellen. Man hat es hier also mit einer Totentafel oder Gedächtnistafel für einen Verstorbenen zu tun. Sie erinnert ihrem Inhalt nach stark an die Totentafeln am Sinai (vergl. auf den letzteren: „begraben ist Joseph oder begraben ist S..mit demselben Ausdruck ganuz, begruben). Auch die Schrift der Tafel entspricht zu einem guten Teil noch unmittelbar der sinaitischen, und die Sprache kann m«m als :althebräisch bezeichnen. Hieraus habe ich geschlossen, daß in alter Zeit, am Ende der neolilhischen Kulturperiode, die in so abgelegenen Gegenden wie der von Glozel besonders lange fortöestrmden haben wird, fiühestens um 1400 v. Chr., eher einige Zeit später, Semiten aus der Sinaigegend (Kaniter oder Hebräer oder Angehörige ariderer semitischer Stämme) nach Glozel gekommen sein müssm, sich hier auf einem Terrain, wo früher Menschen mit praläothischer und neolithischer Kultur gewohnt hatten, niedergelassen und von da aus mit der Umgegend Handel getrieben haben. Tr. Volten hält die Meinung für unrichtig, daß die Funde von Glozel uns 10 000 Jahre zurück in die kälteste neolithische Zeit versetzen und schließt in seiner Studie in der „Neuen Züricher Zeitung": Das ganze Rätsel von Glozel besteht darin, daß hier zwei verschiedene Kulturen zusanunengestoßen sind, die der einheimischen Bevölkerung, die noch ganz die neolithische war, und die höhere jener semitischen Handwerker und Händler aus dem Sinaigebiet, die bereits mit Kupfer und Kupferarbeit und mit der Schrift bekannt waren. (Jta) Die Juden in Samotschin Die Vereinigung heimattreuer Samotschiner Juden hi?ll am 17. Januar 1928 ihre ordentliche Generalversammlung ab, die von dem Vorsitzenden, Herrn Rabbiner Tr. Blumenthal, geleitet wurde. Es wurde beschlossen, eine verstärkte Gräberpslege aus dem Samotschiner Friebhof oorzun hmen. Tie Versammlung genchmi.fte fem:r den Beitritt der Vereinigung zum Verband Posener Heimatvereine. Die Anregung, alte Familienchroniken, Urkunden und sonstige geschichtliche Dokumente dem Archiv der deutschen Juden zu überweisen, fand allseitige Zustimmung. Im Anschluß an die Mitgliederversammlung fand ein Lichtbildervortrag des Herrn Stadtrat a. D. Kromthal. früher Posen, über „Wahrheit und Dichtung aus Samotschin und der Samotschiner Umgegend" statt. In ungemein fesselnder Art entwarf der Vortragende ein geschich.lich.-s und wirtschaftliches Bild der Stadt Samotschin und der Samotschiner Juden, indem er ausgehend von der Entwicklung Samotschins in polnischer Zeit unter den Grundherren Betkowski und Raczynski zur preußischen Zeit überging, mit der aus absatztechnischen Gründen ein Verfall des ursprünglich in Samotschin hochstehenden Tuchmachergewerb.'s verbunden ist. Er zeigte in anschaulicher Weise den Einfluß des Jah .es 1848 auf Samotschin und den Netzcdistrikt und erläuterte an der Hand einzelner Daten unter Hervorhebung markanter Einrichtungen und Persönlichkeiten den Aufstieg, den Sainotschin bis zur Abtretung an Polen genommen hatte. Bemerkenswert waren vor altem auch die Ausführungen des Redners über das Eintreten der Juden für das Deutschtum während der polnisch.n Aufstände der Jahre 1846 und 1848: Als der Landmt des Kreises. Gras von Goltz, im Jahre 1846 einen deutschen „Selbstschutz" bildete, den er bewassnete und einecerzierte. hatten sich hierzu neben Protestanten und Kasholiken auch sämtliche waffenfähigen Juden gemeldet. Zwei Jahre darauf bewährten die Juden der Provinz in gleicher Weise ihre deutsche Gesinnung durch die Tat. Ihre Existenz war damals noch zum größten Teil auf der polnischen Kundschaft aufgebaut. Umso größer war ihr Opfer, als sie trotzdem — im Gegensatz zur deutschen Beamtenschaft, die nichts zu riskieren hatte — energisch für dos gefährdete Deutschtum eintraten. Hatte doch die Le'tung der hohen Beamten ebenso versagt, wie die Sp'tz n des Militärs: der kommandierende General von Colomb hatte sich bei seinem Umritt durch Posen, wie Wuttke berichtet, unter dem schallenden Jubel der polnischen Bevölkerung die rot-weiße polnische Nationalkokarde an den Helm gesteckt, und der Oberpräsident von Beurmann dachte nur daran, wie er sich mit IHM des bereitgeh ^ltenen Reisevagens der Gefahr durch d'.e Flucht entziehen könne. Da endlich, als die Polen bereits die preußischen Hoheitszeichen abzureißen und durch die polnischen Adler zu ersetzen begannen, rildete sich unter Führung Kolbe von Schrcebs ein kleines deutsches Komitee, dem sofort vier Juden beitraten: Bankier Mamrolh. Kaufmann. Damrvsch, Kaufmann Falk und der Arzt Dr. Handtke. Auch zu der späteren Vergrößerung des Komitees gehörten verschiedene \ J■'' ^. «TlT*n Juden, u. a. der Gastwirt und WeinhäMer Eduard Kaatz. der dann auch, gemeinsam mit dem Gerichtsrat Neumann, als Deputierter dre Beschlüsse des Posener deutschen Komitees im Ministeriunl vertrat. Ms sich, noch schneller als in der Hauptstadt der Provinz, die Deutschen des Netzedistrikts zur Abwehr gegen die polnischen Aufstände zusammenschlossen, befanden svch unter den 300 Bürgern Samotschins, die gegen die von Friedrich Wilhelm IV. dm Polen versprochene Reorganisation auftraten, auch einmütig die Juden dieser Stadt. Zu der dreh» gliedrigm Deputation, die zu der deutschen Protesttagung nach Schneidemühl mtsandt wurde, wählten die Samotschiner daher auch neben dem Pastor Schmidt und dem Holzhändler Richter den jüdischen Kaufmann Julius Seligfohn. Nach vortrefflich wiedergegebenen „Sagen von om Chassonim aus dem Netzedistrikt", die wegen ihres humorvollen Inhalts besonderen Anklayg fanden, wurden in gut ausgewählten Lichtbildern neben dm Familieninsignim und Jnstitutionm der Grundherren Raczynski u. a. das Wappm Samotschins, das Postgebäude, das Rathaus und der Marktplatz gezeigt. Reicher Beifall der Erschienenen lohnte die Ausführungm des Herrn Stadtrat Kronthal. Den Tank der Versammlung stattete in herzlichm Wortm der Vorsitz mde, Herr Rabbiner Dr. Blumenthal ab, indem er darauf hinwies, daß der Vortragende auf wissenschaftlicher und historischer Basis eine — neue Zusammenhänge eröffnmde — Darstellung Samotschins und seiner Judm gegebm hätte, die sich in die allgemein politischen und wirtschaftlichen Geschehnisse der Provinz Posm und des Netzedistrikts einordne. Aus den Gemeinden Berlin. (8 0. Geburtstag.) Am 23. Januar feierte Herr Samuel Peiser, Viktoria Luijenplatz 5, in voller Rüstigkeit seinen 80. Geburtstag. Der Jubilar, der seit 1921 in Berlin wohnt, ist treues Mitglied unserer Bezirksgruppe Berlin-Schöneberg. In seiner Heimatstadt Posen gehörte er zu den führenden Gestalten des deutschliberalen Judentums und bekleidete in der Gemeinde viele Ehrenämter. Auch war er längere Zeit Mitglied der Repräsentanten-Bersammlung und hat sich besonders, unterstützt von seiner kürzlich verstorbenen Gattin, um die Wohlfahrtspflege verdient gemacht. Wir hoffen, daß Herr Peiser uns noch recht lange erhalten bleibt und er in voller Gesundheit seinen Lebensabend genießen möge. Berlin. (Versuche der elektrischen Betäubung von S ch l a ch t t i e r e n.) Auf dem Berliner Schlachlhos fand Montag auf Veranlassung des Tierschutzvereins eine Vorführung der elektrischen Betäubung der Schlachttiere statt. Oberingenieur Weinberger und Professor Dr. Müller aus München demonstrierten in Anwesenheit des Regierungs- und Beterinärrats Dr. Klimme! vom preußischen Ministerium für Landwirtschaft, des Urhebers der Methode Dr. med. Lieben-Prag, des Professors Dr. E. Mangold von der Landwirtschaftlichen Hochschule, des Schlachthofdirektors Casper, des Direktors der Fleischbeschau Dr. Schmey und einer Anzahl von hiesigen und auswärtigen Veterinären die Betäubung von 5 Tieren. Es gibt verschiedene Methoden, die sich durch die Intensität und Einführungsweise des Stromes unterscheiden. Zuerst wurde nach dem Weinbergerschen Verfahren betäubt. Dieses arbeitet mit stärkeren Strömen. Dann wurde das Liebensche Verfahren gezeigt, das schwächere Ströme anwendet. Für die Anwendung der elektrischen Betäubung auf das Schächtverfahren dürfte die Liebensche Methode mehr Aussicht haben. Die Frag« der Technik wird wohl bald gelöst sein. Die Prüfung der physiol<^ischen Auswirkungen des elektrischen Stromes auf die Organe — ein bisher noch brachliegendes Gebiet der Therapie und Tierpsychologie — ist im Gange. Das Ergebnis dieser Prüfung ist für die Anwendbarkeit der Methode beim Schächten nach Meinung der anwesenden Rabbiner von ausschlaggebender Bedeutung. Berlin. (Jüdisches Hallensportfest.) Am 18. März veranstaltet das Jugendamt der Jüdischen Gemeinde Berlin im Sportpalast ein Hallenfest. An dieser Veranstaltung beteiligen sich sämtliche jüdischen Turn- und Sportvereine Berlins. Bar Kochba, Boxklub Maccabi, Sportklub Hakoah lassen ihre ersten Kampfmannschasten antreten. Der Reichsbund jüdischer Frontsoldaten entsendet seine Jiu- Jitsu-Gruppe, die anderen Turnvereine schicken ihre besten Turner. Aus dem vielseitigen Programm seien erwähnt: Handballspiel, 1500 Meter-Vorgabelauf mit Katz am Start, gymnastische Uebungen der Frauen, Boxkämpfe des Maccabi, ein Hockey-Wettspiel, eine Rundenstasfel für Männer und Frauen sowie ein Fußballspiel. Berlin. (Erfolg des Box-Club Maccabi.) Die kürzlich im Saalbau Friedrichshain vor mehr als 2000 Zuschauern stattgesundene Boxveranstaltung wurde zu einem großen Erfolg für den jüdischen Box-Club Maccabi, der die Tennis-Borussia mit 9 :3 Punkten schlug. Maccabi trifft nunmehr in der Endrunde um den Pokal auf den Box-Club Heros. Die Maccabi-Sieger sind Balsam, Friedländer, Fuchs, Malz. Bernkastel. (7 5 jähriges Bestehen.) Die jüdische Gemeinde unseres Städtchens kann in diesen Tagen auf ein 75 jähriges Bestehen zurückblicken. Crumstadt. (Synagogen-Jubiläum.) Die kleine jüdische Gemeinde konnte letzten Sabbat die Feier des hundertjährigen Bestehens ihres Gotteshauses durch Festgottesdienst mit nachfolgender gemütlicher Zusammenkunft der Mitglieder und Gäste, würdig begehen. Dresden. (G e m e i n d e r a t s s i tz u n g.) Diez erste Gemeinderatssitzung dieses Jahres eröffnete Vorsteher Rechtsanwalt Salinger. dem der Vorstand die Geschäftsführung für das laufende Jahr übertragen hat, mit einem Hinweis auf die in der nächsten Zeit zu lösenden finanziellen Aufgaben. Zur Linderung der Gegenwartsnöte beizutragen, sei eine Forderung, die mit Recht an eine Kultusgemeinde gestellt werden könne. In der nächsten Sitzung werde der Vorsitzende des Finanz-Ausschusses, Vorsteher Pionkowski, dem er für seine wie stets mustergültige Führung der Gemeindegeschäfte während des Jahres 1927 den Dank des Vorstandes und Gemcinderates aussprechc, einen Uebcrblick über die finanzielle Lage der Gemeinde geben. Vorsteher Pionkowski beschränkt sich daher diesmal auf die Mitteilung, daß auf die fällige Gemeindesteuer als Abschlußzahlung für 1927 noch 2i/2 % der Slaatseinkommensteuer, also insgesamt 121/2 %, gefordert werde. Nachdem der Gemeindecat Kenntnis davon genommen hat, daß die Ausschüsse im wesentlichen so wie im vergangenen Jahre bestehen bleiben sollen, kommt eine von den Gemeindeverordneten Dr. John Levy, Direktor M. Zucker, S. Hurwitz, I. Reinhold und Dr. F. Berlowitz eingebrachte Interpellation, die sich mit dem am 9. Dezember v. I. erstmalig abgehaltenen Gottesdienst für erwerbstätige Jugend besaßt, zur Beratung. Als Begründer der Interpellation führt Dr. Levy aus, daß sich die Eingabe gegen die eigenmächtige Auslegung von Beschlüssen wende, die der Gemeinderat zu Beginn vorigen Jahres gefaßt habe. Insbesondere werde an der liberalen Gestaltung der Gesänge und der Verdeutschung einiger Gebete Anstoß genommen. Als nicht korrekt bezeiehnete der Redner die zu diesem Gottesdienst ergangene Einladung der hiesigen Ortsgruppe der ^Bereinigung für das liberale Judentum". Nach seiner Meinung habe man eine Resormierung des Dresdner Gemeindegüttesdienstes aus illega'em Wege versucht, zumindest die hierfür zuständigen Instanzen übergangen bczw. vor vollende!« Tatsachen gestellt. Herr Reinhold vertrat den Standpunkt, daß der liberale Rabiner Dr. Wolf, dem die Durchführung de» Gottesdienstes oblaz, nur im Einvernehmen mit Prof. Dr. Winter, dem konservativ gerichteten Rabbiner, hätte handeln dürfen. Auf keinen Fall könne eine re iftöse Handlung unreligiös durchgeführt werden. Rabbiner Dr. Wolf weist die Borwürfe des Borredner» entschieden zurück. Als Rabbiner müsse er das tun, was er für recht

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