Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 8 (1928)
- Issue
- 3 (20.1.1928)
- Date
- 1928-01-20
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Ausgaben für soziale Zwecke bestimmt. Es sollte keine jüdische Gemeinde in Deutschland geben, die nicht von Gemeindewegen soziale Fürsorge ausübt und einen entsprechenden Betrag hierfür in ihren Etat einsetzt. Bei allen Versammlungen habe ich immer wieder den Gemeindevertretern die Notwendigkeit und Wichtigkeit dieser Maßnahme vor Augen geführt. Uebrigens liegt die Möglichkeit vor, daß die für Wanderfürsorge ausgegebenen Gelder teilweise von gesetzlich verpflichteten Faktoren — Bezirks- und Landesfürsorgeverband — ers^t werden können, was auch einzelne größere Gemeinden erreicht haben dürften. Wenn diese oder jene Gemeinde in ihren Bemühungen erfolglos war, so lag das wohl daran, daß man von jenen gesetzlich verpflichteten Faktoren für die jüdischen Wanderer mehr verlangt hat, als sie für nichtjüdische auszugeben pflegen. Die Städte und die Provinzen haben ein Interesse daran, daß die Wanderer nicht bei ihnen bleiben, sondern auf schnellstem Wege den Bereich der Stadt oder Provinz verlassen, damit sie in keinem Falle — Erkrankung oder Versorgung irgendwelcher Art — ihnen zur Last fallen. Aber mindestens eben so wichtig, wenn nicht noch wichtiger als die finanzielle Unterstützung, ist die moralische Mitarbeit der Gemeinden und jedes ihrer Mitglieder zu bewerten und mit allen Kräften zu erstreben. Bei vielen Gemeinden stoßen wir auf ein mehr als geringes Verständnis für unsere Aufgaben, das uns die Betätigung unserer Grundsätze nicht möglich macht. Es wurde schon erwähnt, daß der übergroße Teil der Wanderer, seien es in- oder ausländische, aus anständigen Menschen besteht, aus ernsten Wanderern, daneben gibt es aber auch Elemente, die das Wandern zum Beruf gemacht haben und gewerbsmäßig öffentliche und private Fürsorgestellen brandschatzen. Für solche sollten die jüdischen Gemeinden und die jüdischen Häuser kein Interesse zeigen. Da es den Privaten in ihren Wohnungen absolut unmöglich ist, Würdigkeit und Bedürftigkeit des Bittstellers zu prüfen — das kann einzig und allein die Provinzkasse, die über Listen und Informationen aus ganz Deutschland ständig verfügt —, müßte jeder Privatmann davon absehen, in unsere Obliegenheiten einzugreifen und durch unsachliche Unterstützungen unser Werk zu gefährden. Tausende und abertausende Mark werden durch Brandschatzung an Unwürdige verschleudert und — was das Schlimme ist - den Würdigen entzogen. Auf unserer letzten Jahresversammlung der rheinischen Provinzkasse, die in Koblenz tagte, wurde eine Entschließung angenommen und an die Verbände aller rheinischen Gemeinden verschickt, die, wenn sie von jeder jüdischen Gemeinde beachtet würde, sehr schnell Besserung bringen könnte. Sie lautete dem Sinne nach: Sowohl im Interesse aller würdigen und ernsten Wanderer als auch aller Gemeinden und ihrer Mitglieder ist die Zentralkasse zu größter Leistungsfähigkeit auszubauen. Jede Gemeinde soll sich verpflichten, unsere Grundsätze anzuerkcnnen, und eine Versorgung der Wairderer außerhalb des Sitzes der Zentralkasse sowie in den Privathäusern auf ein Mindestmaß zu beschränken." Zu erstreben ist also: ' 1. Errichtung von Arbeitsstätten an jedem Sitz einer Landes- oder Provinzkasse. 2. Finanzielle Beihilfen jeder, auch der kleinsten deutschen Gemeinde und 3. deren moralische Mitarbeit im Sinne unserer oft bekannt gegebenen Grundsätze. Werden diese drei Thesen in die Tat umgesetzt, dann sind wir ein großes Stück weiter auf dem Wege zu vernünftiger Wanderfürsorge gekommen. Nur dann ist eine Besserung im jüdischen Wanderfürsorgewesen zu erreichen, wenn alle beteiligten Kreise, besonders die jüdischen Gemeinden Deutschlands, an der Lösung dieses wichtigen Problems vernünftig Mitarbeiten, zum besten ihrer selbst und zum Segen unserer bedauernswerten wandernden Glaubensgenossen. * Versammlungskalender i* Bttktn-Ror-ivesten. Liberaler Lerein für die Angelegenheiten der jüdische« Gemeinde zu Berlin, vezirksgru-pe Rordweste«: Am Donnerstag, de« 26. Ja» nuar, abends 8 Uhr, findet im Restaurant Tiergartenhof, Charlotten» bürg, Berliner Straße 1.2 (am Bahnhof Tiergartens, eine ver» lammlung gemeinsam mit dem Synagogenverei« LevetzoMraße statt. Redner: Herr Rechtsanwalt Dr. Jul. L. Seligfoh«, Repräsentant der Jüdischen Gemeinde zu Berlin. Thema: „Die Krise in der Jüdischen Gemeinde." Freie Anssprache. Gaste willkommen. Gottesdienste Bnkdr»Nordeu. Liberale Synagoge Norden (im Anerbachfcheu Waisenhaus, Schön» Hauser Allee 162): Freitag, den 20. Januar, abends 7.15 Uhr, Gottesdienst. Predigt Rabbiner Dr. Bogelstein-Bresla«. Sonnabend, den 21. Januar, vormittags 10 Uhr» Gottesdienst. Am Freitag, den 27. Januar, Predigt Rabbiner Dr. Salomonsti. Berlin-Wilmersdorf-Schöneberg. Liberale Synagoge Wilmersdorf (in der Aula der Cäcilien-Schule, Nikolsburger Platz): Liberaler Gottesdienst mit Chor und Predigt. Beginn 7.15 Uhr pünktlich. Predigt, am Freitag, den 20. Januar, Rabbiner Dr. Casar Seligmann-Frankfnrt a. M. Seine Subventionierung des Landesverbandes der Jfraelittschen Religionsgemeinden Hessens Der Landesverband der Israelitischen Religionsgemeinden Hessens hatte an die Staatsregierung ein Gesuch um Subventionierung gerichtet unter besonderem Hinweis auf die religiöse Not der jüdischen Klein- und Zwerggemeinden auf dem Lande. In dem Gesuch war darauf hingewiesen, daß die Beamten, soweit sich solche noch auf dem Lande finden, unter geradezu unwürdigen Gehalts- und Lebensbedingungen ihre verantwortungsvolle Tätigkeit ausüben müssen, daß diesen im Dienste ergrauten Männern für die Erhaltung von Frau und Kindern „Vergütungen" bezahlt werden, die heutzutage selbst einem ungelernten Arbeiter für die geringsten Handlanger- Leistungen nicht zugemutet werden dürften. Die hessische Staatsregierung hat nunmehr dieses Gesuch abschlägig beschieden. Ter Bescheid lautet: Der Staatspräsident Darinstadl, den 28. Dezember, und Minister des Aeußeren. Zu Nr. St. M. II 14449. Aus die Eingabe vom 6. Oktober 1927 teile ich Ihnen mit, daß es leider nicht möglich ist, die Gewährung eines Staatszuschusses zu befürworten, da der Staat grundsätzlich im gegenwärtigen Zeitpunkt sich nicht mit einer neuen Staatsausgabe und damit mit neuen Staatsausgaben belasten kann. Hinzu kommt, daß die Anträge des Landesverbandes der israelitischen Religionsgemeinden Hessens mit Rechtsansprüchen nicht begründet werden, können. gez. Ulrich. An den Landesverband der israelitischen Religionsgemeinden Hessens Mainz. Hierzu schreibt das Mitteilungsblatt des Landesverbandes der israelitischen Religionsgemeinden Hessens: „Gewiß ist der hessische Staat heute in großen finanziellen Schwierigkeiten. Die Schwierigkeiten sind so groß, daß der selbständige Fortbestand des hessischen Staates gefährdet ist. Wir begreifen deshalb, daß man sich zu neuen Ausgaben nicht leicht entschließen kann. Wenn aber Zehntausende und aber Zehntausende von Reichsmark zur Förderung von Ausstellungen, die häufig weder notwendig noch Ersolg versprechend sind, aus Dispositionsfonds ausgeworsen werden, dann hätte man auch, unserm Urteil nach, einmal für unsere Aufgaben zunächst eine außeretatsmäßige Beisteuer leisten können. Denn' schließlich ist die Ausrechterhaltung von ReligionFgemehch», die Stärkung von religiösen Ueberzeugungen, die Erziehung zurüigiöfer Weltanschauung doch auch eine Kulturausgabe, deren .'sichrer Staat ohne Gewissensbisse annehmen darf. Andere deutsche . Staaten haben dies auch bereits erkannt: In Preußen, in Bayern, in Württemberg und Baden werden sehr wesentliche Beträge den israelitischen Religionsgemeinschaften aus Staatsmitteln zur Verfügung .gestellt. Unser hessischer Staat glaubt dies ablehnen zu müssen, und zwar aych noch mit dem ausdrücklichen Hinweis daraus, daß die Anträge dßS Landesverbandes der israelitische« Religionsgemeinden Hessens, mit Rechtsansprüchen nicht begründet werden könne«. Wir fragen uns hierbei erstaunt, tvie mir als Juden zu Rechtsansprüchen hätten kommen sollen. Bis vor ungefähr 70 Jahren haben wir cwwt endlosen Kampf zu führen gehabt, daß man uns überhaupt die einfachsten Menschenrechte zubilligte; zu Rechtsansprüchen für unsere r e l i g i ö s e G e m e i n s ch a f t sind wir weder in der vorrevolutionären noch in der nachrevolutionären Zeit gekommen. Wir haben es immer mit Stolz als unsere Pflicht betrachtet, unsere religiösen. Ausgaben aus eigener Kraft zu erfüllen und haben dabei durch die Sparsamkeit und den hilfsbereiten Sinn unserer Glaubensgenossen sogar noch die Mittel ausgebracht, um kommunalen und überkonfessionellen Wohlsahrtseinrichtungen wesentliche Hilse zu leisten. Dabei haben wir in jahrhundertelanger Emsigkeit Stiftungen geschaffen, die, wenn man sie für ganz Hessen summiert, gewiß einige Millionen ausmachen. Die Inflationszeit hat diese Werte, durch welche dem Staate viele Hilfsmaßnahmen abgcnommen werden konnten, vollkommen hinschmelzen lassen und nur infolge dieses allgemeinen Jnflationszusammenbruchs und der Wertlosigkeit der Kriegsanleihen, in welche die jüdischen Stiftungen zumeist umgewandelt worden waren, sind wir in eine solche Kalamität gekommen, daß wir heute hie Hilfe des Staates anrusen mußten. Vielleicht sind diese wenigen Hintveise schon Begründungen eines ungeschriebenen Rechtsanspruchs. Die Stellungnahme unserer hessischen Regierung wird aber noch unverständlicher, wenn man den abschlägigen Bescheid, den wir "erhielten, vergleicht mit der Stellungnahme, welche die Regierung zu ähnlichen Forderungen der christlichen Religionsgemeinschaften seit Jahren einnimmt. Zwar berufen sich die christlichen Kirchen bei ihren Forderungen auf Staatsbeihilsen auf die Tatsache, daß kirchliche Güter vom Staate oder dessen Rechtsvorgängern konfisziert worden seien und daß ihnen infolgedessen ein Entgelt znstehe." Die Staatsregicrung hat nun zwar in den letzten Jahren erhebliche " Zuschüsse für die Kirche» bewilligt, aber unter dem ausdrücklichen 'Hinweis darauf, daß er Rechtsansprüche der Kirchen nicht ° anerkenne. Wemn tatsächlich erfolgte Konfiskationen die Bewilligung von Mitteln aus B i l l i g-k e i t s gründen als motivier! erscheinen lassen, dann sind die Ansprüche der jüdischen Gemeinden auf solche Beihilfen erst recht motiviert: Tenn konfisziert hat man unsere jüdischen Güter zu allen Zeiten. Vom ersten Kreuzzug angefangen bis in die letzten Jahrhunderte hinein hat man Gebäude und Gelände einzelner Juden und vieler Judcngemeinden den Eigentümern lveggenomnten und neüen Zweckbestimmungen zugeführt. Daß man diese im Besitz verwandelten Gemeindegüter mit dem Ausdruck „Judenerbe" bezeichnet'Mt, kann in keinem einzigen Falle die rechtmäßige Uebertragung - dom alten aus den neuen Besitzer erweisen. / Aber wir fragen iveiter: Zahlen wir Juden nicht auch eiyen wesentlichen Beitrag zu der Summe, die heute aus Staatsmitteln den christlichen Kirchen zur Verfügung gestellt werden? Wenn Min uns anteilsmäßig berücksichtigt hätte, dann wäre doch Wenigstens, ein Zeichen der Bereitwilligkeit gegeben ivorden, uns in unserer religiösen Not nicht unserem Schicksal allein zu überlassen. Man weist auf der einen Seite darauf hin, daß begründete Rechtsansprüche für unsere Gesuche nicht vorliegen, macht aber auf der anderen Seite nicht den Versuch, für unsere innerlich berechtigten Ansprüche Rechtsgrundlagen zu schaffen. Man brauchte unsere Gesuche nur dem Landtag zu einer Beschlußfassung vorzulegen, bann wäre die Bewilligungsmoglichkeit wohl sehr schnell gegeben. Denn wir haben das Vertrauen zu den Vertretern des hessischen Volkes, daß sie zu unserer Angelegenheit, aus ihrem Rechtsgefühl heraus, die Stellung nehmen werden, die wir hier aufgezeigt haben/ Und die der Parität entspricht. Der Finanzausschuß der Zweiten Kanjcker führte in seinem Bericht zu dem Hauptvoranschlag pro 1876/78 Anlage Nr. 46, Anlage Nr. 125 unter anderem aus, daß auch für' die ständigen Bewilligungen, die die katholische Kirche zu ihren Ausgaben für allgemeine kirchliche Zwecke aus der Staatskasse bezieht, rechtliche Berpslichtungen des Staates von erheblicher Bedeutüng nicht sind. Der Bericht schließt mit folgenden Worten: „Erhält aber die katholische Kirche Mittel aus der Staatskasse, also zu Lasten aller Steuerzahler ohne Unterschied der Konfession, so1 dürsten, wie wir das schon in der Einleitung anerkannt haben, der evange- Enkel sich im Schmerz zerkrampft haben! — Aber all das Bangen und Mühen und Klagen war nicht umsonst: sie kehren wieder aus dem Lande, in das sie der mächtige Feind geführt. Ja, über der trüben Gegenwart leuchtet der Stern der Hoff^- nung. „Hoffnung für deine Zukunft." Es ist doch sehr bezeichnend, daß das hebräische Wort für Zukunft auch in der BÄeutung „Kinder" gebraucht wird: das Nachkommende — die Nachkommen. Der Trosteszuspruch kann dann nicht kürzer, deutlicher und nachdrücklicher ausklingen als mit den Schlußworten des Gedichtes: die Kinder kommen wieder in chr Land. Nach einer alten Ueberlieferung hatte jeder der zehn älteren Söhne Jakobs — Benjamin war erst geboren, und der kleine Joseph weinte zu sehr — einen Stein herangetragen zum Denkmal Rahels. Jakob selbst legte den oberen Deckstein. Und späterhin ging keiner von Israels Nachkommen an dem Denkmal vorbei, ohne in Liebe der Mutter zu gedenken, die von allen Stammen wie die eigene verehrt wurde. Denn sie war die Mutter, die nimmer rastende, hingebend sorgende, die ihr Herzblut opfert für die Kinder. Wenn man das herrliche Wort des Jeremia las, das in jedem Laut, in Klang und Rhythmus, nichts anderes ist als unmittelbar gestaltetes Gefühl, dachte man nicht nur an das Geschick der Joseph-Benjamin-Stämme, sondern schöpfte bei allem Drangsal des Erlebens immer selbst wieder Mut aus der Verkündigung: Es ist noch eine Hoffnung für die Zukunft. __ Ferdinand Lohn An» 24. 3m»« 1928 Vor hundert Jahren wurde dem aus Dyrenfurt, dun allen jüdischen Zentrum Schlesiens, stammenden Breslauer Kaufmann Isaak Cohn, ein Sohn geboren, der es in der Wissenschaft zu allgemeiner Geltung brachte, der Botaniker Ferdinand Cohn. Mit Stolz durfte ihn das Judentum einen seiner größten Söhne nennen. Die wissenschaftlichen Leistungen Ferdinand Cohns hier eingehend zu würdigen, kann nich. unsere Aufgabe sein. Hervorheben wollen wir nur, daß ans dem von ihm geleiteten pflanzenphysiologischen Institut, dessen Gründung (1866) sein Verdienst ist, zahlreiche wichtige Arbeiten aus morphologischem und biologischem Gebiet hervorgegangen sind, daß er im Reiche der Algen und Pilze wie säten einer Meister war, und daß zu dem Spezialgebiet seiner Forschungen auch die Orchideen gehörten. Dre größte wissenschaftliche Bedeutung aber hat er durch seine großartigen Untersuchungen auf bakteriologischem Gebiete errungen. Er erkannte zuerst, daß die Bakterien eine selbständige Wanzengruppe darstellen, und bahnte als der Erste eine schärfere Umgrenzung der Arten und Gattungen sowie eine wissenschaftliche Einteilung der ganzen Gruppe an. Er war der Vater der Bakterienkunoe, der die bedeutendsten Vertreter dieses Faches wie Robert Koch, Weigert u. a., die ihm ewige Dankbarkeit zollten, zu seinen Schülern zählen durste. Ferdinand Cohn beherrschte aber auch ganz wunderbar in Wort und Schrift die deutsche Sprache; es war geradezu ein Genuß, seinen geistvollen und gedankenreichen Vorträgen zu lauschen. In welchem Grade er die Darstellung in volkstümlicher, aber niemals in Plattheiten verfallender Sprache meisterte, davon zeugt sein weit über die Grenzen Deutschlands bekanntes Werk: „Die Pflanzt, durch das er sich ein Denkmal für ewige Zeiten gesetzt ihat. und das Gemeingut aller Kulturnationen geworden ist. Ferdinand Cohn besaß jedoch nicht nur sellene Geistesgaben, sondern auch Herzenseigenschaften. Er war ein Mann, den die höchsten menschlichen Tugenden schmückten; grundgütig, bescheiden und anspruchslos war sein Wesen. Seine Selbstlosigkeit und Liebenswürdigkeit sicherten ihm die Liebe und Berchrung aller derer, die das Glück hallen, ihm menschlich näher zu treten. Rühmenswert ist auch Ferdinand Cohns Festhalten am Glauben seiner Väter gewesen. Er war ein aufrechter Jude gemäß seiner Abstammung aus einem echt patriarchalischen jüdischen Hause und einer der ersten, der der „Gesellschaft zur Erhaltung der Denkmäler jüdischer Kunst und Wissenschaft" beitrat. Durch eine Entdeckung aber auf seinem Spezialgebiet der Botanik hat er sich um das Judentum unsterbliche Verdienste erworben. In seiner Abhandlung Naturwissenschaft und Aberglaube hat er, wenigstens für die wissenschaftliche Welt, dem Märchen von der Hostienschändung durch Juden ein Ende gemacht, indem er nachwies, daß der sich auf den sogen. Hostien vielfach vorfindende roto Punkt nichts anderes als ein Spaltpilz sei, der entstehe, wenn Oblaten in einem feuchten Gewölbe aufbewahrt werden. Ferdinajnd Cohn war es vergönnt, die Grenze des biblischen Allers zu erreichen. Sein 70. Geburtstag brachte chm große Ehrungen, ebenso wie schon einige Monate vorher die Feier seines goldenen Doktorjubiläums. Ferdinand Cohn halle nämlich bereits mit 16 Jahren das Abiturient en-Eramen absolviert, mit 19 promovierte er, und zwar bemerkenswert teaveise deshalb in Berlin, weil in Breslau damals J^den das Doktorat zu erlangen nicht erlaubt war. Ein Jahr später (1848) fiel auch diese Fessel der Universitätsstatuten, wenngleich noch lange alles nicht in Erfüllung ging, was Cohn, in seiner Bita zum Abiturienten-Examen voller Freimut und nicht ohne Bitterkeit geschrieben hatte: „Abstammung und Gesetz verbieten mir als Juden, die Beamtenlausbahn einzuschlagen. Hoffentlich kommt auch für Preußen einmal die Morgenröte der Freiheit Und Gleichheit aller Konfessionen." Selbstverständlich hatte Cohn trotz seiner überragenden wissenschaftlichen Bedeutung seines Glaubens wegen große Schwierigkeiten zu überwinden, bis er endlich an der Universität seiner Vaterstadt, der sein ganzes Wirken zugute kam, eine ordentliche Professur erlangte. Kurz nach seinem 70. Geburtstag, an dem er auch zum Ehrenbürger von Breslau ernannt wurde, begann er die Abfassung der Denkwürdigkeiten seines Lebens. Namentlich fesseln jÄen Breslauer die Schilderungen aus dem alten jüdischen Zentrum der schlesischen Hauptstadt: Karlstmße, Pockvy-Hvs, Goldene Radegasse, Storchsynagoge, Sklower Schul usw. Leider entwand der Tod schon nach einigen Monaten die Feder den Händen des Memoirenschreiüers. Seine Gattin Paul ine geb. Reichenbach hat diese Auszeichnungen benutzt, und ihm mit Verwertung des lüerarischen Nachlasses — auch ein feinsinniger und formvollendeter Dichter war der große Botaniker — ein in mehreren Auslagen erschienenes würdiges literarisches Denkmal gesetzt. Tie wissenschaftliche Bedeutung des Meisters hat der Mitherausgeber des Werkes, der in so geheimnisvoller Weise ermordete Professor Dr. Felix Rosen, Cohns letzter Assistent und Nachfolger aus seinem Lehrstuhl, vortrefflich gekennzeichnet. Seine spinozistische Weltanschauung hat der Forscher selbst in folgenden Lapidarsätzen niedergelegt: ' „Wir sind freilich nur Tropfen in dem uferlosen Strom der Weltgeschichte, dessen Quellen kein Auge geschaut hat, und dessen Mündung kein Verstand zu ahnen vermag^ der nach ewigen unabänderlichen Gesetzen seinen Lauf nimmt, den keine Macht lenken und beschränken kann. Aber auch dev Tropfen hat seine Bestimmung erfüllt, wenn er selbst nur ein Sandkörnchen von der Stelle gewälzt oder auch, bloß einen Kenn befruchtet hat. Daß es aber sogar dem kleinsten Tropfen gegeben M, in sich den Himmel und die ganze große Wütordnung widerzuspiegeln, das ist sein Glück und sein Vorzug, dessen er sich erfreuen mag, bis er sich auflösend im AjÜhetz verschwindet. Dr. Oskar SLuceru^.