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Jüdisch-liberale Zeitung · 1928-01-06 · 1 (6.1.1928) · page 7

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i Lande i» die Städte gezogen werden konnte, welche Rechte man ihr in Bezug aus Handel und Gewerbe nnräumen solle, «b ihre Gewohnheiten und religiösen Gebräuche vielleicht den Einzelnen oder den Staat schädigten, und dann hatten sie zu berichten über Schul-, Synagogen- und Armenverhältnise. Zunächst war es schon nicht leicht, die Zahl der jüdischen Einwohner in Südpreußen, so wurde das Land genannt, sestzustellen. In manchen Kreisen, so in Bomst und Kröben, fand man zuerst gar keine Juden vor; eine genaue Tabelle konnte erst im Jahre 1800 angefertigt werden und ergab folgende zahlenmäßige Verteilung: In den Städten waren ohne jüdische Einwohner in der Inspektion Posen: Bnin, Buk, Opalenica, in der Inspektion Fraustadt: Dölzig, Gostyn, Kosten, Krönen, Punitz, Willichau, Zaborowo, in der Inspektion Meseritz: Bct,che, Neutomischel, Ostrorog, in der Inspektion Peisern: Görchen, in der Inspektion Gnesen: Povidz, Slupca, Wilczya, Zernick, in der Inspektion Wraclavek: Bcodow, Nieczawa, Racionzek, Wraclawek. Z» andern Städten betrug ihre Zahl noch nicht 100, so rn der Inspektion Posen: Kostrzyn 15 Personen, Moschin 37, Stenschevo 28, Xionz 76, Inspektion Fraustadt: Kriewen 6, Rakwitz 78, Rostarzewo (Rothenburg) 52, Sch wetzkau 8, Inspektion Meseritz: Blesen 6, Kähme 8, Köpnitz 9, Inspektion Peisern: Dobrzyce 5, Dubin 4, Pogarzella 31, Sarnowo 89, Inspektion Gnesen: Janovice 44, Kasimirs 8, Kiskowo 70, Klecko 17, Lekno 13, Lopienno 20, Mieszisko 10, Mielzyn 37, Skulsk 59, Sleszin 42, Tremessen 1, Zydowv 65, Inspektion Wraclawek: Chodecz 18, Lubin 66, Podgorze 8, Radziewo 23, Sempelno 26. Di« größte Zahl an jüdischen Einwohnern hatten die Städte Lissa 3677, Posen 3496, Krotoschin 1701, Schwersenz 1501, Grätz 1359, Rawitsch 1176, Meeseritz 941, Rogasm937, Wreschen 922, Schwerin 906, Gnesen 761, Witkowo 620, Peisern 598, Obersitzko 518. Unter einer Bevölkerung von 175 406 Einwohnern zählte das Posener Departement 34 811 Juden, wenn man nur die Städte berücksichtigt. Die Landbevölkerung hatte bei 422 761 Köpfen 1768 Juden, und zwar in den Kreisen Bomst und Schrimm keine, Fraustadt 5, Kröben7, Kosten 8, Posen 10, Peisern 25, Schroda 74, Povidz 75, Wongrowitz 81, Radziewo 86, Gnesen 96, Meseritz 116, Krotoschin 126, Obornik 140, Lorzes 276, Kowel 376. ES waren also bei einer Gesamtbevölkerung von 598176 Seelen 36 579 Juden zu verzeichnen. Diese Zahl erschien der Regierung zu hoch und sie erließ ein zweites Rundschreiben an die Behörden, „Mittel und Wege zu finden, wodurch die Population der Juden unschädlich und ihre Abgaben weniger drückend, sie selbst aber zu rechtschaffenen Menschen und möglichst guten Staatsbürgern gebildet werden könnten". Natürlich waren die Ansichten der urteilenden Beamten sehr verschieden, oft hart und nur in seltenen Fällen gerecht. Nach der Besitzergreifung Westpreußens hatte Friedrich der Große, welcher die Juden nicht leiden konnte, diese haufenweise über die Grenze schaffen lassen; sie hatten sich in den benachbarten polnischen Landesteilen niedergelassen und fielen nun wieder an Preußen zurück. Der polnische Reichstag von 1791 hatte schon versucht, die Angelegenheiten der Juden zu regeln, war aber nicht weit damit gekommen. ES ist eine vollständig irrige Ansicht, Polen das „Paradies der Juden" zu nennen. Sie hatten da nicht weniger Leid, Verfolgung und Nichtachtung zu erdulden als in anderen Ländern. Die Gnesener Generalstatuten hatten befohlen, daß die Juden einen blutroten Fleck von Tuch auf der Brust tragen mußten, und im Jahre 1538 — zweihundert Jahre später — hatte ihnen König Sigismund l. den gelben Hut, wie er ja auch in Deutschland vorgeschrieben war, verordnet. Judenverfolgungen waren auch in Polen üblich, und besonders in der Stadt Posen hatten sie von dem Pöbel vielleicht noch schlimmere Verfolgungen zu erleiden gehabt als in Deutschland. Feuersbrünste, Pest, Entweihungen und Ermordungen von Christenkindern legte man ihnen zur Last. Die Untersuchungen der preußischen Regierung stießen auf manche Hindernisse, Widersprüche und Verwirrungen. Es gab wohl für die Juden ein allgemeines Duldungsprivileg des Herzog Boleslaw vom Jahre 1264, aber es war in der folgenden Zeit so oft überholt und abgeändert, daß man es fast als aufgehoben betrachten konnte. Einige Städte besaßen sogar Privilegien, welche die Ansiedlung der Juden in ihren Mauern verbot, z. B. Meserih, Schwerin, Scharsenort, Schlichtingsheim, Wraclavek, Rawttsch, Zduny, Schrimm und Fraustadt, letzteres sogar sechs solcher Privilegien. Einige stammten von den Königen, andere von der Gutsherrschaft her, und alles war giltig, denn die Grundherren hatten das Recht, sogar ohne königliche Bestätigung, solche Bestimmungen zu erlassen. Geistliche Städte wie Tremessen und Wongrowitz nahmen es als besonderes Recht für sich in Anspruch, in ihrem Gebiet den Juden die Aufnahme zu versagen. lieber die Giltigkeit solcher Vorrechte läßt sich streiten; jedenfalls wurden sie aber weder von den Juden noch von den Christen beachtet. Bei den Grundherren erreichten sie es durch Geld und gute Worte, daß man ihnen Ansiedlungsrechte gewährte, und bei Verboten wiesen sie anderseits königliche Verordnungen auf, die zu ihren Gunsten sprachen. In Fraustadt und Rawitsch gewannen sie die Starosten für sich, besonders in Rawitsch, wo der Starost berichtete, die Stadt sei durch die Juden erst zur Blüte gekommen. Besonders scharf traten die Zünfte und Innungen gegen die Juden auf; die Kürschner, Schneider, Fleischer und Tuchmacher waren aus Zunstneid die schlimmsten Gegner; in manchen Städten sollten sie gar nicht in die Innungen ausgenommen werden, in andern nur gegen recht hohe Abgaben. Bei 78 Zunftprivilegien werden die Juden 46 Mal geduldet. Es haben in 11 Fällen die Kürschner, in 10 die Schneider, in 8 die Tuchmacher, in 7 die Fleischer, in 6 die Schuhmacher und in 5 Fällen die Kaufleute Einschränkungen des jüdischen Handels erreicht, die letzteren besonders in den größeren Städten wie Gnesen, Fraustadt und Lissa, aber auch in Buk und Slupza. Seltener traten die vorher nicht genannten Handwerker den Juden hindernd entgegen. Manche Städte hatten einheitliche Zunftgesetze für Juden und Christen, andere wünschten sogar jüdischen Zuzug, um den Handel zu heben, wie Kostrzyn; in Neustadt (Inspektion Peisern) zog man die jüdischen Handwerker den christlichen vor, und in Kosten teilten Juden und Protestanten das gleiche Geschick, nämlich beiden war der Besitz von Grundstücken untersagt, Handel und Gewerbe aber gestattet. Diese Ungleichheiten sollten nun aufgehoben werden durch Schaffung eines gleichen Rechtsverhältnisses für alle Juden in Südpreußen, und das geschah durch das sogenannte General-Juden-Neglement vom 17. April 1797. Es enthält auf dreißig Bogenseiten fünf Kapitel mit 71 Paragraphen. Die 17 Paragraphen des ersten sprechen „Von dem, was in Ansehung der beizubehaltenden Juden und ihrer Beschaffenheit zu beachten ist", die sieben des zweiten von den Wohnorten der Juden und ihren unbeweglichen Grundstücken, das dritte mit 22 Abschnitten behandelt die Gewerbe der Juden, das vierte in 15 die Religions- und Ritualverfassung und das letzte in zehn die Abgaben der Juden. Für die Geschichte der ostdeutschen Juden ist dieses Gesetz von größter -Wichtigkeit, es seien daher die leitenden Gedanken kur; wiedergegeben. 3» ollem, ßfactSfigm. Slrtmpklnßolagtn!^ Herren Änd fänden, fatoMMtiktl. smm /EITl In der Einleitung wird den Juden vorgehalten, daß „ihr jetziges Bestreben und Tun größtenteils nur in gemeinschaftlichem wucherischen Handeln und Verkehren besteht" und daß „ihre Lebensart unfern getreuen christlichen Untertanen, wie es die Erfahrung beweist, durchaus nachteilig fallen muß". Es wird aber allen Juden, sowohl den im Inals den im Ausland befindlichen, den lebenden wie den zukünftigen Geschlechtern, der Schutz des Königs zugesagt. Ausländische Juden, die im Lande keinen festen Wohnsitz hattest, sollten bis zum 1. Ottober das Land räumen bei Strafe von einem halben Jahr Gefängnis; sollten sie aber trotzdem das preußische Gebiet wieder betreten, so folgte lebenslängliche Arbeitshaft. In Tabellen sollten Zahl, Namen, Wohnort und Gewerbe der ansässigen Juden eingetragen werden, und jedem über zehn Jahre alten wurde ein Schutzbrief, eine Art Paß oder Personalausweis ausgehändigt. Wer einen solchen nicht besaß, sollte als eingeschlichen angesehen werden. Fremde Besucher hatten sich beim Grenzzollamt zu melden, wo sie einen Geleitsschein erhielten, höchstens für sechs Wochen, ohne den sie das Land nicht betreten dursten. Erlaubnis dazu gab es nur zu Verwandtenbesuchen, Kuren^ Schulden- und Erbschastsregulierungen, für wichtige Rechtssachen, niemals aber zum Hausieren in Preußen. Vier Wochen hintereinander wurde öffentlich, von den Rabbinern und in den Synagogen bekannt gemacht, daß jeder Jude sich in die Listen bis zum 1. Ottober einzutragen hatte und einen Familiennamen angeben mußte, den er dauernd behielt und unverändert auf seine Kinder vererbte. Wer die Frist versäumte, wurde als Ausländer behandelt. Jeder Jude sollte ein Gewerbe betreiben und nicht „auf zufälligen Gewinn durch Schacher hoffen". Zur Verheiratung war eine Erlaubnis nötig; ein Alter von 25 Jahren, bestimmt. drang, weitläufige Parkanlagen mit üppigem Blumenschmuck und I tveißcn einladenden Liegcstühlen, auf denen ruhebedürstige Menschen lässig die Glieder streckten, träumten, lasen und einem zweckmäßigen „dolce sar niente" ergeben schienen. Ueber der gepflegten gärtnerischen Pracht der Rasenflächen, Blumenbeete und des alten Baumbestandes vergaß man nur zu leicht und zu gern, daß alt diese Herrlichkeiten, der märkischen Sandbüchse erb- und eigentümlich sein sollten. Besonders an dem Glanzpunkte des ausgedehnten Parks, dort nämlich, wo die Längsperspektive sich zu einem Rondell öffnete und den Blick auf einen Rosengarten von traumhafter Schöne freigab, wähnte man fürwahr, in südlichere Zonen versetzt zu sein. Man glaubte sich zum mindesten in Baden-Baden oder Badenweiler, einer der gen Süden vorgeschobenen Bastionen deutschen Landes und meist begnadeter deutscher Natur; und befand sich doch in Wahrheit nur ante Portas der steinernen Millionenstadt. Di« junge Schöpfung, die auf den schlichten Namen „Grünewald-Sanatorium" hörte und dazuinat auch noch nicht von benachbarten Konkurrrnzunternehmungen umdrängt war, fand raich Anklang und Interesse in der bürgerlichen Welt, und zwar gerade in jenen Teilen, die „vom gesicherten Leben" Zeugnis abzulcgcn wußten oder denen man eine „zahlungsfähige Moral" schlechthin nachrühmte. Aber auch Aerzte von Rang und Ruf begünstigten das zunge, von Aesthetik, Geschmack und Kultur getragene Erholungsheim, indem sie ihre Patienten zur Rekonvaleszenz hinauslegten. Und siehe: durch Jahre und Jahrzehnte hindurch wuchs und entwickelte sich das Werk der ehedem jungen und resoluten Frau, die immer noch als rührige Leiterin an der Spitze der allgemach umfänglich gewordenen Organisation stand, und die ihr Kind tapser durch alle Schmierigkeiten und Unbilden des Krieges und der Rationierung, sowie auch des allgemach erwachten Konkurrenzkampfes uub der mit ihm verbundenen Jntrigucn steuerte. Biellcicht erwies sich sogar gerade der Krieg, der den besitzenden Klassen die gelvohnten Auslandsreisen verwehrte, als ern besonderer Förderer von Frau .Helenes Institut. Es war in den tonangebenden Kreisen der deutschen Metropole nach und nach so etwas wie ein ungeschriebenes Gesetz geworden, daß, wer etwas aus sich hielt, mindestens einmal eine längere oder kürzere Gastrolle „bei 5p e l e n e M eher" gegeben haben mußte. Indessen: nicht bloß die Bourgeoisie, sondern auch die Republik der Geister entsandte ihre erlauchtesten Repräsentanten nach diesem Hause, das mit Fug die Bezeichnung „Sanatorium" führen durfte, weil in seinen weißen Wänden Menschengüte das alleinige Szepter führte. Was >var und was ist es eigentlich, das diesem, von dem Hirn und dem Herzen einer Frau gemeisterten Hause ein so eigenes Fluidum zu leihen vermag, daß unter seinem Dach Industriekapitäne, und Großwürdenträger der haute bangue, namhafte Vertreter des Barreaus neben Diplomaten und Aristokraten, sowie Publizisten, Dichter und Denker, Künstler und Künstlerinnen von jeder Nuance sich heimisch zu fühlen vermögen? Wenn man das Goldene Gästebuch des Hauses aufschlägt, so kann man auf gut Glück ein Dutzend Namen hcrausgreiscn, in denen die gegensätzlich st en Weltanschauungen und Gcfühlssphären einander begegnen, häufig zu gegenseitiger Bereicherung, selten zu Aergernis und Konflikten. Herr von Kühlmann, ehemaliger Staatssekretär des Auswärtigen, heute nur grandscigneuraler Kunstfreund und Bibliophile neben dem Polyhistor, Mathematiker, Philosophen und Humoristen wider Willen: Alexander Moszkowski, Hermann Sudermann, der große deutsche Dramatiker, neben dem genialsten Bühncndarsteller deutscher Zunge, Albert Bassermann; Maximilian Harden neben dem einstigen Schwertgenossen, späteren unerbittlichen Feinde Franz Mehring, heute beide, die das Feuer des Lebens nicht einen konnte, von der Flamme des Todes verzehrt, die geniale F r i tz i M a s s a r y und ihr ebenbürtiger künstlerischer und ehelicher Partner Max Pallenberg, Max Reinhardt und „sein" bevorzugter Autor E a r l S t e r n h e i m , von der jüngsten Generation der Bühnenkunst E r n st Toller (den seine Partei zur Genesung von deutschen Zuchthäusern in das umsponnene, versonnene Ärunewaldhcim versetzt hat, und dessen revolutionärer Furor, mitten unter den Bürgerlichen, zuweilen gefahrdrohend explodierte) und Elisabeth Berg n er, das Weiblind mit dem singenden Gold in der Kehle und der tausendjährigen Trauer in den großen dunklen Augen. Ein Miniaturausschnitt aus schier unübersehbarem Menschenmaterial! Wunder über Wunder! Uns will bedünken, daß, wer so heterogenen Elementen, sei es auch nur vorübergehend, Heim und Heimat zu bieten vermag, die Menschen nicht nur sehr gut kennen, sondern sie auch aus tiefster Seele lieben muß. Frau Helene, ihr werktätiger, und dabei doch feinsinniger, hochgebildeter Gatte, sowie eine verwitwete Schwester von ihr haben alle drei das große Geheimnis der Menschenbehandlung — kurz ausgedrückt: Menschenliebe - gepachtet. Und zwar jene Menschenliebe, die ebenso identisch mit den Humaniora der Antike als mit der biblischen Eharitas ist. Schon viele Fragen sind laut geworden nach dem Geheimnis, nach dem wunderwirkenden Arkanum des Hauses in der Hagenstraße. Wohlwollende fragen vielleicht: „Was ist es eigentlich, das dort so mildtü.'ig wirkt?" Bösartige forschen hämisch: „Also, welchem „Ismus" seid Ihr in diesen! .Hause verfallen?" Und ihre Scheelsucht vermag sich's nicht anders zu deuten, als daß irgend ein Scharlatanismus seine Hand im Spiele habe. Niemals werden sie zu begreifen vermögen, daß das Geheimnis dieses Hauses bar jeder Heimlichkeit ist und daß es nur einen Namen kennt: den zauberkräftigen, in unseren Zeittäuftcu etwas in Mißkredit geratenen Namen „M e n s ch l i chkci t". Für jedes Einzelnen Wohl — er sei König oder Kärrner -- wird mit weichen, sanften, gütigen Händen gesorgt; in jedes Einzelnen Seele - sie sei gesund oder krank — dringt werbendes, eiufühlendcs, Liebe darbietcndes und um Liebe heischendes Verständnis. Das ist das ganze, so oft beschworene Mysterium der wohlumhegtcn Darnröschenkolonie. Biel müde, viel zerbrochene, viel vom Leben verwundete Seelen und Sinne suchen ihren Unterschlupf iu dem von Frauenhänden gegründeten Tuskulum. Viele dieser wegmüden Seelen werden dort wieder zum Leben gestählt. Viele zerbrochene Schicksale auch schleppen ihre Bürde durch Frau Helenes Haus des Heiles und der Heilung. Manche werden dort gekittet, daß sie aufs Neue in die Grausamkeit des Alltags entlassen werden können. Manch andere kamen zu spät in die Geheimlehre der Liebe und der individuellen Menschenbehandlung. Ihr Los wird von des Hauses unermüdlichen Hüterin am schve.stm empfunden. Denn sic sieht ja in jedem genesenden Menschen und in jedem geretteten Schicksal „Versagen oder Gewähren" des eigenen Werkes. Liebe, Menschenliebe, heißt „das Gesetz, nach dem sie angetreten". Wir betonten schon, daß die Gründerin dieser nicht nur in Berlin, .sondern im deutschen Reiche schlechthin vielleicht einzigartigen Schöpfung, Frau Helene Meyer, ebenso wie ihr in der technischen Leitung des Hauses stark beschäftigter, musi ch und politisch vielseitig interessierter, nahezu encyklopädistisch gebildeter Gatte, Herr Max Meyer, ange>chenen jüdischen Bürgerhäusern entstammen. Ein Bruder von Frau Helene ist einer der meist genannten Berliner Rechtsanwälte, der der Berliner Advokatur seit Jahrzehnten zu berechtigter Zierde gereicht. Und es ehrt die gesamte Familie Meyer, daß sie, trotz ihren vielfältigen, nichts nur beruflichen, sondern auch persönlichen Beziehungen zu den Repräsentanten anderer Abstammung und anderer Weltanschauungen, mit pietätvoller Treue am alten Bunde hangen. Noch so viel hochmögende Vertreter des Schollen- und Schwertadels oder auch der internationalen Diplomatie und Aristokratie mögen im Grunewald-Sanatorium als gern gesehene und mit Liebe umhegte Gäste Wochen und Monate verweilen: diese Tatsache, die vielleicht von anderen Sanatorinmsinhabcrn mit der Begründung: „Les affaires sont les affaires" zur Unterdrückung individueller Neigungen führen dürfte, wird kein Mitglied der Familie Meyer davon zurückhalten, die hohen jüdischen Feiertage in den herkömmlichen Formen zu begehen und solche Tage in ihrem eigenen, nicht mit dem Sanatorium zusammenhängenden Hause dem Dienst ihres Gottes zu weihen, ebenso wie sie ohne Scham und Scheu der „Prinzessin Sabbatt)" allwöchentlich geben, was ihr gebührt. Und gerade diese stolze und ehrfürchtige Ueberzeugungstreue verschafft ihnen den univillkürlichen Respekt selbst gegnerisch Gesinnter. „Scherz, Satire, Ironie und tiefere Bedeutung" sind im Kreise der Familie Meyer heimisch und tragen zu Anregung und Hebung des in anderen Sanatorien sehr leicht aus niedere Zerstreuung sinkenden geistigen Pegelstandcs bei. Jüdische Köpfe, zu deutscher Hochkultur gezüchtet und verfeinert: wer Verständnis dafür hat, wird sein aestt>e.i,ches Vergnügen an diesem bewegten Spiel der Geister finde». Das viel umlauerte, immer »nieder von Neugier umbrandete Geheimnis dieses Hauses werktätiger Menschenliebe aber heißt ein großes jüdisches Herz in seiner unverfälschten Noblesse und seiner nie versagenden Duldsamkeit. Frau Helene ' ~ /-Die Einzige und ihr Eigentum" — ist angefeindct worden nach Strich und Faden. Sie selbst und ihr witziger Gatte haben dessen und oft gelacht. Trotzdem kann die heute aus dem Zenith ihrer Erfolg«:, aber auch im Hochmittag ihrer Tage, auf den schon die ersten Schatten der Abenddämmerung fallen, stehende Frau nicht verhüten,^daß sich in ihr gütiges, breitflächiges Antlitz manche Rune der Enttäuschung, erlittenen Undankes und trügerischer Illusion gegraben hat. Diese Frau hat nahezu ein Menschenalter und ein ganzes Menschenleben sich in den ausschließlichen Dienst jener Idee gestellt, die inan Menschenliebe nennt. Und eben um der Treue willen, die sie, ihr Ehegcfährte, sowie ihre Geschwister dem „tausendjährigen Blut" in ihren Adern getvahrt haben, obzwar es bisweilen vielleicht klüger gewesen wäre, Kompromisse und Konzessionen zu machen, soll den oben erwähnten Schriftzügen der Enttäuschung und der zerstörten Illusion gegenüber einmal den Gefühlen des Stolzes und der Dankbarkeit Ausdruck geliehen werden dafür, daß eine solche Frau ein solches Werk hat schaffen und durch alle Fährnisse des Schicksals hat hindnrchsteuern können, und daß wir diese Frau nebst ihrem hochwertigen Lebensgefährten mit Fug die Unfern nennen dürfen. Es gilt, Zeugnis aözulegeu von edlen Menschlichkeiten, die der Menschheit schlechthin und unserem Stamme insbesondere zur Ehre gereichen. k i Ä *

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