Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 7 (1927)
- Issue
- 52 (30.12.1927)
- Date
- 1927-12-30
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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7. Jahrgang Nummer 52 Vellage 30. Dezember1S27 FMchlLerale3eckng Shylock und sein Prozeß von Dr. jur. z. Levy-Verlin Im staatlichem Schauspielhaus zu Berlin ist neuerlich Shakespeares „Kaufmann von Venedig" in einer Rollenbesetzung aufgeführt worden, die zu lebhaften Erörterungen Anlaß gegeben hat. Fritz Kortner als Shylock, Elisabeth Bergner als Porzia, Kräfte ersten Ranges. Ihre Darstellung hat mannigfache Meinungskämpfe hervorgerufen. Das eine antisemitische Blatt freute sich, daß dieser Shylock ganz Ursude, leidenschaftlich besessen von seinem Blut, dämonisch verstockt sei; das andre nahm an dem Richterspruch nur Anstoß, soweit er den Bösewicht verurteilt, Christ zu werden, was eine Beleidigung des heutigen Geschmacks sei. Alfred Kerr ist sehr heftig angegriffen worden — natürlich ohne die Antwort schuldig zu bleiben — wegen seiner schroffen Worte: „Ich bin immer noch aus Seiten Shylocks, nicht aus Seiten der zwei Zuhälterlümmel — an denen dieser Charaktervolle zugrunde geht. Was für Lumpen und Luden, die gegnerischen Venezianer! Der eine sucht (immer noch) aus Geldbedürfnis in eine völlig ihm unbekannte Dame, die als vermögend gilt, einznheiraten. Der edle Venezianer kennt sie nicht, will sich nur von ihr lebenslänglich aushalten lassen. Der andre läßt sich sogar von einer Diebin mosaischen Bekenntnisses aushatten. Er schlägt sich von dem ihrem Vater schmierig gestohlenen Mammon schmierig den Bauch voll. Zwei Zuhälter. Mit Edelmannsbewußtsein. Ich glaube, der Gegensatz heißt nicht: hier Jude, hier Christ. Sondern: hier Jude, hier Lude. Da soll es zweifelhaft sein, für wen man sich entscheidet?" Dagegen scheint Wilhelm Speyer zu meinen, die Entscheidung werde nach der entgegengesetzten Seite fallen. „Wäre der Antisemitismus", so sagt er im „Tagebuch", „intelligent, was er seinem Wesen gemäß nicht sein darf, da ein System durch die Geisteskraft besteht, die es schuf, er finanzierte Schauspiclertruppen, die jahraus, jahrein in allen Kleinstädten und Dörfern dieses Landes den Kaufmann von Venedig spielten." Das sei die große Gelegenheit für jede judenfeindliche Bewegung. In der Ten? Dann müßte eins wundernehmen, nämlich Kortner ist Jude, die Bergner Jüdin, und der Intendant des Staatstheaters, der das Stück aus den Spielplan gesetzt hat, Jeßner, hat sich öffentlich sogar als gläubigen Juden bezeichnet. Keiner der drei wäre dabei, wenn er meinte, dem Antisemitismus würde Vorschub geleistet. Heinrich Heine schrieb einst: „Als ich dieses Stück in Drurylane aufsühren sah, stand hinter mir in der Loge eine schöne blasse Britin, die am Ende des vierten Aktes heftig weinte und mehrmals ausrief: The poor man iS wronged (dem armen Manne geschieht Unrecht)! Es »rilir ein Gesicht vom edelsten griechischen Schnitt, und ' waren groß und schwarz. Ich habe sie nie ver- > n, diese großen und schwarzen Augen, welche um icint haben!" * rimeu Mann geschieht Unrecht! Diese Empfindung ner der größten Rcchtslehrer des deutschen Volkes t >udolf von Jhering, zuletzt Göttinger Professor, k über den Geist des Römischen Rechts allenthalben mg erregt bis auf diesen Tag, hat in seiner Weltin siebzehn Sprachen, in einzelne mehrfach über- .! ■ .rift „Der Kampf ums Recht" im Jahr 1872 die ylocks geführt. „Ich fordere das Gesetz." „Wie . ne riesig dehnt sich die Gestalt des Mannes, wenn Worte spricht." Es ist nicht mehr der Jude, der o Fleisch verlangt, es ist das Gesetz Venedigs selber, >ie Schranken des Gerichts pocht denn sein d das Recht Venedigs sind eins; mit seinem ,^rzt letzteres selber. Und wenn er selber dann znsammenbricht unter der Wucht des Richterspruchs, der durch schnöden Witz sein Recht vereitelt, wenn er, verfolgt von bitterem Hohn, geknickt, gebrochen, mit schlotternden Knien, dahinwankt, wer kann sich des Gefühls erwehren, daß mit ihm das Recht Venedigs gebeugt worden ist, daß es nicht der Jude Shylock ist, der von dannen schleicht, sondern die typische F-igur des Juden im Mittelalter, jenes Parias der Gesellschaft, der vergebens nach Recht schrie? Die gewaltige Tragik seines Schicksals beruht nicht darauf, daß er, ein Jude des Mittelalters, den Glauben an das Recht hat, man möchte sagen, als wäre er ein Christ! --- einen festen festen Glauben an das Recht, den nichts beirren kann und den der Richter selbst nährt; bis dann wie ein Donnerschlag die Katastrophe über ihn hereinbricht, die chn aus seinem Wahn reißt uitb ihn belehrt, daß er nichts ist als der geächtete Jude des Mittelalters, dem man sein Recht gibt, indem man ihn darum betrügt." Irr einer Anmerkung fügt Jhering hinzu, das tragische Interesse, das Shylock uns abnötige, beruhe darauf, daß er in der Tat um -sein Recht betrogen werde. „So wenigstens muß der Jurist die Sache anschen. Der Schein war an sich nichtig, da er etwas Unsittliches ent hielt; der Richter hätte ihn aus diesem Grunde zurückweisen müssen; tat er es aber nicht, ließ er ihn gelten, „so war es ein elender Winkelzug, ein kläglicher Rabuliftcnknist, bem Manne, dem er bereits das Recht zugesprochen hatte, von: lebenden Körper ein Pfund Fleisch auszuschneiden, das damit notwendig verbundene Vergießen des Blutes zu versagen". Ganz so gut könnte ein Richter einem Manne, der ein Recht an fremdem Grundstück ausübt, verbieten, darauf Fuß tapfen zurückzulassen. Wenn ferner Shylock belehrt wird, er dürfe auch nicht ein Lot Fleisch mehr oder weniger als genau nn Pfund ansschneiden, so gewähre schon das römische Zwölftafelgesetz, den Gläubigern größere Freiheit: Si plus minusve secuerint, sine fraude esto! Diese Ausführungen Jherings riesen eine ziemlich reiche juristische Literatur hervor. Er beschäftigt sich mit ihr im Jahre 1891, indem er in der Vorrede zur zehnten Auslage seiner Schrift mit Gegenschriften abrechnet, und zwar eines Landgerichtspräsidenten Pietscher und namentlich des Professors Josef Köhler, vom Jahr 1883, der leidenschaftlich behauptete, die Gerichtsszene enthalte die Quintessenz vom Wesen und Werden des Rechts in ihrem Schoße und eine tiefere Jurisprudenz als zehn Pandoktentehrbücher und eröffne einen tieferen Blick in die Geschichte des Rechts „als alle rechtshistorischen Werke von Savigny bis Jhering". „Es ist die Sonne des Fortschritts, die'wieder einmal ihre wärmenden Strahlen in die Gerichtsstätte geworfen hat, und das Reich Sarastros triumphiert über die Mächte der Nacht." Jhering wies die juristischen und moralischen Phantasien Köhlers mit einer überlegenen Ironie zurück, die eines erheiternden Eindrucks nicht verfehlt. Dagegen gedenkt er mit Anerkennung zweier Werke, zu denen seine Erörterungen über Shylocks Prozeß die Anregung gegeben hatten; es sind Dr. A. Schmiedl „Tie Lehre vom Kampf ums Recht im Verhältnis zum Judentum und ältesten Christentum", Wien 1875, und der Roman „Der Kamps ums Recht" von Karl Emil Franzos, Breslau 1882. Jhering rühmt die Meisterschaft des Dichters und nennt dessen Wer! „ein würdiges Seitenstück zum Michael Kohl- Haas von Kleist, ein Seelengemälde von einer Wahrheit und erschütternden Kraft, das niemand, ohne aufs höchste ergriffen zu sein, aus der Hand legen kann." Hatte Köhler behauptet, Porzias Entscheidung sei im Ergebnis richtig, nur in der Begründung falsch, so hat später ein französischer Jurist, Professor Havelin iu Lyon, in einem Bortrag „Le procßs de Shylock" nachzuweisen gesucht, daß sowohl Entscheidung wie Begründung nach der strengen und formalistischen Rechtsanschauung, die den Pakt selbst als gittig behandle, zutreffend sei. Gegen' diesen' Standpunkt wendet sich in seiner 1912 erschienen Schrift „Der Rechtsspruch gegen Shylock im Kaufmann von Venedig" der Kieler Unrversitätsprosessor Dr. Annahme von Bestellungen au? die Jüdisch-liberale Zeitung bei allen Postämtern Deutschlands Theodor Niemeyer. Seine - Ernst von Possart gewidmeten — Erörterungen bringen neues und wertvolles Material zur Lösung der Streitfrage bei und erleichtern ein abschließendes Urteil. * Um welchen Tatbestand handelt cs sich beim Prozeß Shylocks? Baft'anio, ein verschuldeter, leichtlebiger Edelmann, will sich um Porzia, eine reiche Erbin, bewerben, will „einheiraten", braucht aber zu diesem Zweck zunächst Geld, um das er seinen Freund Antonio, den königlichen Kaufmann, angeht. Antonio hat eine Menge Schisse schwimmen, aber augenblicklich keine bare Summe zur Verfügung. Er ermächtigt Bassanio, die gewünschten dreitausend Dukaten bei einem Geldverleiher gegen Antonios Bürgschaft aufzunehmen. Der Jude Shylock soll das Geschäft machen. „Dreitausend Dukaten — gut." „Auf drei Monate — gut." „Und Antonio. Bürge." Antonio rühmt sich, auf Zinsen weder zu borgen noch zu leihen, will jedoch eine Ausnahme machen, des Freundes wegen, höhnt aber zugleich Shylock als „arg Ge müt", „im Herzen faul", worauf der Jude erwidert: >signor Antonio, viel und oslcrmals Habt ihr aus dem Rialto mich geschmäht Ilm meine Gelder und um meine Zinsen; Stets trug ich's mit geduld'gem Achselzucken. Denn Dulden ist das Erbteil unsres Stamms. Ihr scheltet mich ungläubig, einen Bluthund Und speit aus meiner: jüdschen Rockelor, Bloß weil ich nütze, was mein eigen ist. Gut denn, nun zeigt es sich, baß ihr mich braucht. Da habt ihrs; ihr kommt zu mir und ihr sprecht: „Shylock, wir wünschten Gelder." So sprecht ihr. Der mir den Auswurs aus den Bart geleert Und mich getreten, wie ihr von der Schwelle Den fremden Hund stoßt; Geld ist euc Begehren. Wie sollt' ich sprechen nun? Sollt' ich nicht sprechen: „.Hat ein Hund Geld? Jst's mög.ich, daß ein Spitz Dreitausend Dukaten leihn kann?" Oder soll ich Mich bücken und in eines Schuldners Ton, Demütig wispernd, mit verhaltirem Odem sprechen: „Schöner .Herr, am letzten Mittwoch Spiet ihr mich an; ihr tratet mich den Tag; Ein ander Mal hießt ihr mich einen Hund: Versammlungskalender Berlin-Norden. Liberale Smtaiogc Norden (im Arnttach'ch n Waisenhaus, Tchönhaufer Allee 162): JrRaq, d:n 33. Deznnber, abends 7.15 Uhr, Gottesdienst. Predigt Profrstsr I. FiRländn. Tvnnabrnd, den 31. Dezember, oormiltags 13 Uhr, Gottesdienst. Berlln-Wilmrrsiwrf-Sch Kruberg. Liberale Synagoge Wilmersdorf iin der Aula des Wcruer- Siemens-Realgymnastums, Hohmst'uf n'traßr 47-48, Ecke Münchener «kratze): Freitag, den 33. Deznnber, abend; 7.15 Uhr, Gottesdienst. Predigt Rabb. Dr. Lalomonsti. Breslau. Füdi'chl e a'er Ju^endoe ein „Abraham Geiger". Vorsitzender: Rabbiner Dr. Halpersvhn, Breslau 13, Moritzstratze 53. Vereinslokal: Loge „Gerhart Hauntman i", Cchweidnitzrr Stadtgraben 9. Montag, den 2. Januar 1923, fällt unser Vereinsabend aus. — Voranzeige: Montag, den 9. Januar 1923, abends 8.15 Uhr, Vortrag des Herr« Dr. Ernst Frankel: Das Jüdisch: bei Walther Rathenau. Frankfurt a. M. Jüdisch-liberale Jugendgemeinschaft. Dienstag, den 3. Januar 1928, abends 6.45 Uhr, im Sitzungszimmer Synagoge Königsteinerstrah«: Heimabend: Altuellr Tagesfragen. Für diese Höflichkeiten will ich euch Die und die Gelder leihn." Worauf Antonio ihn abermals schmäht: „Ich könnte leichtlich wieder so dich nennen, Dich wieder anspein, ja mit Füßen treten." Er möge ihm das Geld leihen als seinem Feind und mit um so „besserer Stirn" eintreiven, was ihm Versalien sollte. Shylock will keine Zinsen, sondern, wenn die dreitausend Dukaten nicht rechtzeitig bezahlt sind, ein Pfund Fleisch aus Antonios Leib schneiden dürfen. Einverstanden. Der Vertrag wird notariell ausgescrtigt. Die drei Monate lausen ab, Antonio kann nicht zahlen, und Shylock besteht rachsüchtig auf seinem Schein, fordert das Gesetz. Antonio wird in Schuldhaft abgeführt. Der Doge und die Senatoren erkennen die Rechtskraft des Vertrages an, bitten aber Shylock, Gnade zu üben, was er verweigert. Der Staatsgerichtshof macht von dem Recht Gebrauch, die Entscheidung einem Docior jurrs zu übertragen, Beliariv in Padua, als dessen angeblicher Beauftragter in Männertracht Porzia erscheint. Auch dieser „weise Richter" erklärt diesen Vertrag für gilrig. „Ihr müßt das Fleijcy ihm schneiden aus der Brust, Das Recht bewilligt's, und der Hof erkennt es"; der Hof, daS ist der G^- richtshof. Also ist das Urteil gefällt und kann voltstreckt werden? „Wart noch ein wenig", sagt der weise Richter und erklärt nun, ein Pfund Fleisch dürfe Shylock aüsschnciden, aber nicht um Haaresbreite mehr, auch keinen Tropfen Chcistenbiut vergießen, sonst „stirbst du, und dein Gut verfällt dem Staat". Auch da Shylock verzichtet, wird er noch zum Tode verurteilt, weil er dem Leben eines Bürgers nachgeftellr habe, wird zwar am Leben gttassen, aber seines Vermögens beraubt und zur Annahme des Christentums ge zwungen, wobei ihm ein Freund Antonios nachruft: „Dil wirst zwer Paten bei der Taufe haben; War' ich dein Richter, kriegtest dn zehn mehr, Zum Galgen, nicht zum Taufstein, dich zu bringen." Der Prozeß ist aus. „Jude", „Jude", „Jude" immer wieder heißt Shylock in der Gerichtsszene; der „Jude" wirf* als Jude angcredet und angeschrieu, verspottet und verhöhnt, und Köhler und Genossen setzen unter Porzias Spruch die heilige Formel „von Rechts wegen". * Anders (ähnlich wie Jhering) der Kieler Rechislrhrer Niemcycr. Er erklärt: „Ich halte... die Entscheidung (Porzias) für falsch und finde auch die Begründung rabulistisch und irr keinem Sinne zutreffend, und zwar deswegen, -veil die Gewährung eines Rechts grundsätzlich die Gestattung der zur Rechtsausübnug uneiit.wlnnimcn Mittel iu sieh schließt. Ich finde ferner, daß die gegen Shylock geübte Vernrögenstonfts. tauon uirü der Zwang zur Annahme des Christentums Brutalitäten sind, we.chc so wenig der ewigen Gerechtigkeit wie dem jemals gesetzten meuschttchcn Recht entsprechen. Ich erblicke daher in Shywcks Schickzal wahre Tragik." Daß die ganze Behandlung des Falles, sagt Niemeyer, „in tzedern Sinn und nach jedem Maßstab unjuristisch, ungerecht, unsitt lrch und roh ist, eine Preisgabe jedes rechtlichen und sittlichen Maßstabes, das sollte nicht bestritten werden". Vorurteilslose und genügend aufmerksame Zuschauer der Buy neudarbietung können sich, meint Niemeyer, diesem Eindruck nicht entziehen: „Der Unrechte Spruch der Porzia hat den Deich der Gesetzestreue durchbrochen." Nach dem heutigen Recht des Deutschen Reichs wäre die Ficischverpfändung ungiltig, weil gegen die guten Sitten, die Ausführung dieses Vertrages überdies unzulässig, weil ver botene Chicane, die nur den Zweck hat, einem andern Scha den zuzufügen. Auch dem.englischen Recht zu Shakespeares Zeit - Ter Kaufmann von Venedig stammt aus dem Ja.hr 1(W-1 - hält, wie Niemeyer nachweist, die shylock-Geschichte riicht staiw. Und, führt ec weiter aus, der Spruch der Porzia ist auch nach dem Recht Venedigs juristisch falsch. Der Fleisch pakt air sich war allerdings nicht unerhört. 'Niemeyer teilt aus dorn Staatsarchiv zu Genua eine Urkunde vom Jahr 12/9 mit, in der sich eine Sizilianerin Carasia vor dein Notar Pielro Borgone verpflichtet, einem gewissen Jacobus völlig zu Diensten zu sein, widrigenfalls' Jacobus befugt fein sollte, ihr Nase, Hand oder Fuß abzuschneiden, ohne daß ein Gericht ihn dafür zur Verantwortung ziehen dürre. Eine Kölner Urkunde vou 1253, ausgenommen vor Richter und Schöffen, enthält das Versprechen des- Schuldners, sich cut haupttn zu lassen, falls eich gegen den Vertrag handle.' Eine I schlefpche Urkunde von 125rO gewährt dem Schultheiß und i der Gemeinde bei gewissen Handlungen gegen die Kirche das Recht, Konrad Blind, der feinen Namen darunter gesetzt hat, vom Leben zum Tode zu bringen. „Nichts aber", fährt Niemcycr .fort, „spricht überzeugender für die Ernsthaftigkeit mib Häufigkeit derartiger Verträge als die Tatsache, daß in einer Reihe von mittelalterlichen Rechtsqneln'n verboten wird, was Tacitus von den Germanen nrcldct, uäuuich daß im Spiel verweilet werden Auge. Naft, Ohren, Hand oder Füße. Kurz, Shylocks Pakt war möglich nab nach dem Recht jener Zeiten möglich. Nur fehlt es ju zureichenden Berichten, daß Gläubiger vom Recht, den Schuldner zu verstümmeln oder zu toten, Gebrauch gemacht haben. Allerdings führt, ime Ihcttnn, so and) Niemcyer, die Stelle im römischen Zwölftafelgesetz an, /vonach es ohne Nachteil sein solle, wenn etwas rwehr oder weniger gentzniUcn irer-. c. Auß:roorn best hl er sich noch ans mehrere Fälle, in deiren ein Fleischpsa'ud vereinbart, die Ausführung des Vertrages aber vereitelt wurde. Ter erste Fall spielst im Jahr 1587 und wird au,-führ lrch berichtet vwr Gregorio Leti, dem Biographen des Papstes Sixtus V. Ein reicher Kaufmann Seccchi in Rom streitet mir einem wohlhabenden Juden über Nachrichten, dw über Eroberungen^ Sir Francis Drakes eingegangen sein sollen. Der Jude, Simson Eeneda, ereifert sich dabei so, daß er ein Pfund Fleisch vou seinem Leibe verwetten will, er habe Recht; Seccchi setzt dagegen tausend Scudi: der Vcrtrwr rvirdvor Zeugen gemacht, unterschrieben „und einer jedweden parthcy eine abschrisft davon zugestellet". Die von Ceneda bestrittenen Nachrichten erweisen sich als richtig, und Seccchi verlangt sein Pfund Fleisch von der Stelle' des Körpers, welche „die geziemende Bescheidenheit zu nennen verbeut". Ceueda erbietet sich bekümmert, statt dessen tausend Scudi zu zahlen. Aber Seccchi, der Christ, besteht auf seinem Schein. Die Sache kommt schließlich an den Papst Sixtus, der dem Christen anheimgibt, aus dem Leib des Juden ein