Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 7 (1927)
- Issue
- 50 (16.12.1927)
- Date
- 1927-12-16
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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zu tun Ijatte. lljitutümmcrt um die Einwendungen des Vorsitzenden führte er aus: „Ich halte Len Beschluß mit dem liberalen Amendement für . einen sehr gefährlichen und der Jüdischen Gemeinde nicht würdigen Beschluß, da er auf die Ausübung einer Zensur hinausläuft. Der liberale Zusahantrag war eine Ueberrumpelung der Versammlung und mit ihm hätte eigentlich die Debatte wieder eröffnet werden müssen. .(Der Vorsitzende ersucht den Redner, so scharfe Ausdrücke zu vermeiden.) Durch den Schluß der Debatte wurde es mir unmöglich gemacht, den Ausführungen von Pros. Türk cntgegenzntreten. Ich hätte sonst erklärt, daß ich bei der Abstimmung über den Hindenburg-Fonds, wenn ich damals schon anwesend gewesen wäre, gegen den Hindenburg-Fonds gestimmt hatte ebenso wie gegen den Ebert- Fonds. Ich würde gegen den Hindenburg-Fonds gestimmt haben, weil ich es nicht für «ine Aufgabe der Jüdischen Gemeinde halte, einen Mann zu ehren, der im Kriege an der Spitze aller antijüdischen Br- »vegungen in der Heeresleitung gestanden hat" (Große Unruhe, die Liberalen fordern in erregten Zwischenrufen den Redner auf, sich auf sein« Geschäftsordnungsbemerkung zu beschränken, der Vorsitzende rügt die Ausführungen des Redners.) Oscar Cohn (fortfahrend): „Es ist eine Selbsttäuschung, wenn die Versammlung glaubt, einen Beschluß gefaßt zu haben, der jüdische Angelegenheiten betrifft. Die Benennung als Hindeiiburg- Fonds ist eine rein politische Handlung und ich wende mich dagegen, daß man unter der Parole einer Gemeindeangelegenheit eine politische Handlung begeht." Nur langsam legten sich die Wogen der Erregung, die durch die Ausführungen der Herren Pros. Löwe und Tr. Oscar Cohn herausbeschworen worden war. Herr Prof. Türk gab dem Empfinden der Mehrheit der Versammlung Ausdruck, indem er sein Bedauern darüber aussprach, daß der letzte Redner ungehindert im Rahmen einer GcschäftsordnungSdebatte eine große politische Rede halten konnte. Oeffenllichieit mit Recht fragen mußte, ob sie die Duldung orthodoxer Forderungen mit ihrem Gewissen vereinigen könne. In diesem Zusammetchang ist der Hinweis aus die Bestrebungen der jüdischen Jugend interessant, die sich im Reichsausschuß der Jüdischen Juaendverbände zu gemeinsamer sozialer Arbeit zusammenschloß. Aber gleich im Anfang wurde man sich darüber klar, daß alle Fragen der Erziehung au-ojbschlossen bleiben müßten. Wenn man nun also dazu kommt — wie es eben selbst Rechtsanwalt Stern anführt — auch die Wohlfahrtsanftalten, Altersheime und Waisenhäuser zu trennen, entsprechend orthodoxer oder liberaler Lebensführung, dann bleibt nicht mehr viel von einer Einheitsgemeinde übrig. Uno selbst in Fragen des Friedhofs gibt es ja auch — wenngleich wohl nicht aus unsexer Seite Befürworter von Trennungsmaßnahmen. In allen praktischen, politischen Forderungen wirkt der Zwang, ausgleichende Lösungen In finden, in vieler Beziehung heilsam oder fördernd. Aber bei der Frage der Einheitsgemeinde handelt es sich doch zumeist um Glaubens- oder Gewissensfragen, die nicht Gegenstand von Mehrheitsbeschlüssen sein sollten. (Wer dabei die Mehrheit hat, spielt garkeine Rolle für die Lösung des Problems.) Es bleiben vielleicht nur wenige Fragen übrig, die von Orthodoxen und Liberalen gemeinsam geregelt werden können, dann muß die Pflege des Gemeinschaftsbewußtseins auf andere Weise erfolgen, Uttb auch Heer sei wieder auf den Versuch der jüdischen Jugend hingewiesen, der auf Freiwilligkeit beruhend vielleicht doch Aussicht aus Erfolg hat. Tenn gerade durch das bewußte Trennen in allen Fragett, die ihrer Natur nach unbedingt zu Konflikten fuhren müssen, und in denen ein Kompromiß nie befriedigt, kann unter Umstanden gemeinsame Arbeü in gemeinsamen Angelegenheiten und so auch der Gemeinschaftsgeist tmgemein gefördert werden. Wenn dieser Grund also für die Auflösung der Einheilsgemeinde spricht, so muß doch aber auch auf die Gefahr hingewiesen werden, die der Bekenntnisgemeinde aus unserer Seite droht. Ebenso wie es in allen jüdischen Lagern Leute gibt, die erst durch den Antisemitismus sich ihrer Zugehörigkeit zum Judentum bewußt wurden, so gibt es auch gerade bei uns Anhänger, die der Widerspruch gegen orthodoxe Forderungen oder die Bekämpfung zionistischer Politik z« unseren Parteigängern gemacht hat. Man wird eimv-enden, der Verlust solcher Anhänger schade der liberalen Sache nicht, oder dann sei der rechte Zeitpunkt, diese Leute auch für Idem religiösen Liberalismus zu gewinnen. Aber unleugbar fehlt bei einer einheitlich zusammengesch'offenen Bekenntnisgemeinde der Anlaß und Ansporn, sich geistig mit den anderen Richtungen ausein anderzu setzen. Gerade hier ist das Beispiel der Reform gemeinde lehrreich, die sehr mit der Gefahr einer geistigen Stagnation in ihren Reihen zu kämpfen hatte und hat. Es liegt in der Natur der Tinge, daß eine in sich geschlossene Gemeinschaft in Didcu Tingeu konservativ und auch intolerant wird. Ter Befürworter der Trennung von der Einheitsgrmeinde und auch ein jeder, der willig pder unwillig diese Trennung unvermeidlich kommen sieht, aus Grund seiner Beurteilung der Entwicklung des jüdischen Gemeindelebens, muß sich darüber klar werden, daß ein solcher Schritt sehr viel Arbeit vorher und noch viel mehr Arbeit nachher im lüktaleit Lager erfordert, eine Erziehungsarbeit an den Anhängerrt unserer Ideen in noch stärkerem Maße als bisher. — Ob der Gemeinschaftsgeist und die Idee der Verbundenheit des gesamteil Judentums -- Ideen, die gewiß auch die Befürworter einer Trennung erstreben, — nicht mehr gefördert werden können, durch die Scheidung in Bekenntnis gemeind gu als durch Aufrechterhaltung der Einheitsgemeinde — wenigstens in den Großgemeinden - bleibt zum mindesten eine offene Frage. Das liberale Einheitsgebelbuch Eine Erwiderung von Rechtsanwalt Dr. K a tz e n st e i n - Bielefeld. „Jeder macht sich seinen Schulchan Arnch selbst." An diesen bekannten Spruch wird man erinnert, wenn man die Ausführungen in dem Artikel des Herrn Leopold Nathanson „Das liberale Einheitsgebetbuch" in Nr. 48 dieser Zeitung liest. Nathanson wirft die nach seiner Meinung noch niemals erhobene Frage nach dem Bedürfnis und nach der Einführungsmöglichkeil für das herauszugebende liberale Einheitsgebetbuch auf, und er verneint sie. Er verficht die These, das; liberale Gemeitrden kein Einheitsgebetbuch haben firnn tm, „da im Grunde doch jeder nur sein Gebetbuch will". Wenn jemand in dieser Weise eine mühevolle Arbeit von Jahren verwirft und allen /denen, die sich eifrig für das baldige Erscheinen eines neuen liberalen Gebetbuches einsetzen, Mangel an Ueberlegung vorwirst, so muß man zum mindesten erwarten, daß er nur solche Gründe und Tat fachen geltend macht, über die er aufs genaueste informiert ist. Aber damit hapert cs nun doch bedenklich. So, wenn Nathanson dem ahnungslosen Leser die Schrecknisse eines Gebetbuchkrieges zwischen den westfälischen Synagogengemein den und dem liberalen Kultusausschuß des preußischen Landesverbandes an die Wand malt. Der Leser kann ruhig aufatmen: alles, was Herr Nathanson über ein dem Landesverband gestelltes Ultimatum berichtet, ist unrichtig. Tie Dinge liegen vielmehr wie folgt: In zahlreichen westfälischen Gemeinden, darunter fast allen größeren, ist feit' dem Jahre 1894 ein liberales Einheitsgebelbuch im Gebrauch, das der verewigte Rabbiner Dr. Heinemann Vogelstein ans Stettin im Aufträge des Provinzialverbandes der Synagogen gemeinden Westfalens verfaßt, hat. Dasselbe Gebetbuch gilt übrigens auch in der Gemeinde Stettin. Nun ist das Gebetbuch, das sich in Westfalen großer Beliebtheit erfreut, schon seit Jahren vergriffen, und ebensolange besteht der dringende Wunsch nach einer Neuauflage. Lediglich die hohen, damit verbundenen Kosten haben eine solche bisher verhindert. Schon aus dem vorletzten westfälischen Gemeindelag im Jahre 1925, stand die 'Gebetbuchfrage auf der Tagesordnung, sie fand aber in Anbetracht des vom Landesverband in absehbarer Zeit zu erwartenden liberalen Gebetbuchs damals keine Erledigung. Da inzwischen der Mangel an Gebetbüchern immer fühlbarer wurde, und die Arbeiten des liberalen Kultusausschusses nicht recht voraukamen, so hatten die Gemeinden Dortmund und Bielefeld zum diesjährigen Gemeindetag, der im November in Bielefeld stattgefunden hat, den Antrag gestellt, eine Neubearbeitung des Westfälischen Gebetbuches zu veranlassen, falls die Herausgabe des liberalen Gebetbuchs im Landesverband in absehbarer Zeit nicht zu erwarten sei. Der Antrag Dortmmrd enthielt noch den Zusatz: „und die Neuauflage so beschleunigen, daß der I. Band zum Pessachseste und der II. Band zu Roschhaschonoh 1928 vorliege." Zur Diskussion über Gegenwartsfrage« Einheitsgemeinde oder Bekennknisgemeinde? Von Bruno Woyda. Tie Diskussion über die Frage nach der zweckmäßigen Art der Organisierung der Juden in Gemeinden hat erst begonnen. Zustimmung und Widerspruch aus Berlin, den ich erwartet hatte, aber vor allem aus den verschiedensten Teilen des Reiches zeigen mir, daß die Erörterung der Frage „Emheitsgemeinden oder Bekenntnisgemeinden?" ein dringendes Gebot der Zeit ist. Wenn ich nun nicht erst den Ablauf der Diskussion abwarte, um das Ergebnis und den Verlauf der Erörterungen in einem Schlußwort zu würdigen, so geeicht es, well sie durch den in der vorigen Woche veröffentlichten Beitrag von Rechtsanwalt Stern auf Nebenwege gedrängt wird, von denen ich sie unbedingt wieder fort haben will. Da sein Beitrag udem einige Mißverständnisse enthält, von denen ich beürchte, sie könnten eine unnötige Verschärfung der Diskussion herbeiführen, sei mir ein Zwischenwort gestattet. Stern meint, meine Argumentation hat „einen gattz grundlegenden Fehler". Er meint: Wenn nun Woyda darlegt, daß die Gemeinden früher religiösen Charakter getragen haben, daß sie durch das Starkwerden national-jüdischer Elemente diesen Charakter eingebüßt haben oder einzubüßen drohen, so macht er eben jetzt seinen grundlegenden Fehler. Auch vor 60 Jahren, auch vor 30 Jahren, und vielleicht mehr als jetzt, gehörten der Religionsgemeinde zahlreiche Juden an, die nicht im Geringsten an dem religiösen Gemeinschaftsleben teilnahmen, selbst soweit sie innerlich religiös waren, und darüber hinaus solche, die ganz unreligiös waren. Trotzdem dies der Fall war, und man wird sogar vielleicht behaupten können, daß jene sogenannten religiös Indifferenten in der Mehrheit »varen, hat kaum jemand an dem Charakter der jüdischen Gemeinde als Religionsgemeinde gczweiselt, und auch Woyda zweifelt nicht daran — für die Vergangenheit -. Es gab, gibt und wird geben, und das ist das Entscheidende, neben dem Leben der Einzelnen, vieler Einzelnen, aller Einzelnen, das selbständige wirkliche Leben der Gemeinschaft als solcher... Wie also die Religionsgemeinde kraft des Willens und des Handelns ihrer Organe ihr eigenes Leben führte, anch übtk die Köpfe derer hinweg, die areligiös und antireligiös eingestellt waven, so wird die jüdische Gemeinde auch heute eine Religionsgemeind« bleiben, selbst wenn wirklich eine große oder minder große Schar ihrer Mitglieder national eingestellt sind. Sehen wir einmal zu, wo der „ganz grundlegende Fehler" zu finden ist. Ich hatte gesagt, vor zwanzig oder dreißig Jahren bestand die Frage Religionsgemeinde oder Volksgemeinde noch nicht. „Damals war selbstverständlich die jü- - bische Gemeinde eine Religionsgemeinde, ihre Aufgaben waren religiöser Natur. Tie Zugehörigkeit zu ihr bedeutete ein Bekenntnis zur jüdischen Religion. Tie Einheitsgemeinde war bewußt Bekenntnisgemeinde; das gemeinsame Bekenntnis kdar ihre selbstverständliche Grundlage. Für die Einheitsgemeinde waren dementsprechend alle, die trotz aller Verschiedenheit . in Einzelnen, ein einheitliches Bekenntnis der religiösen Rrch- , tuügen im Judentum als gegeben ansahen; gegen die Einheitsgemeinde hingegen jene orthodoxen Kreise, die die Behauptung eines Bekenntnisses, das ihnen mit den Liberalen gemein sei, negierten." Besagt da wirklich der Hinweis aus Indifferente auch nur das Geringste? Daß sie vorhanden waten und noch vorhanden sind, ist mir zu bestreiten nie eingefallen. Sie sind -jedoch für unsere Betrachtungen v ö l l i g unerheblich; denn die Indifferenten, das sind doch Menschen, die an dem Charakter der jüdischen Gemeinde ganz gewiß nichts ändern. Jeglicher Wille zu einer derartigen Aekrderung fehlt ihnen, sie denken garnicht darau. die bekenntnismäßige Grundlage der Gemeinde zu bestreiten. Stern hätte nur einmal an dre evangelische Kirche zu denken brauchen, — er hatte sehr bald erkennen müssen, daß der „ganz grundlegende Fehler". nicht bei mir, sondern in seinen eigenen Gedankengängen zu finden ist.. Gibt es nicht auch in der evangelischen Kirche zahlreiche Christen, „die nicht im Geringsten an dem religiösen Gemeinschaftsleben teilnehmen, selbst soweit sie innerlich religiös sind, und darüber hinaus solche, die ganz unreligiös sind?" Trotzdem dies der Fall ist, und man wird vielleicht behaupten können, daß jene sogenannten religiös Indifferenten in der Mehrheit sind, kann niemand an dem Charakter der evangelischen Gemeinde als Religivnsgemeinde zweifeln. Wendet man so Sterns Worte aus die evangelische Gemeinschaft an, sie werden zu einer Binsenwahrheit. Wo liegt der Fehler? Er liegt darin, daß Stern nicht s erkennt, daß für die Beurteilung des Wesens, des Charakters irgend einer Gemeinschaft deren laue oder indifferente Mit' glieder ohne jeglichen Belang sind, und daß er dann den iudifferenten Juden von früher die national eingestellten Juden von heute gleichsetzt. Das geht eben nicht. Waren jene „paff - srve" Mitglieder der Gemeinde, fo sind diese von größter Aktivität. Sie haben der Gemeinde die bekenntnismäßige Grundlage, hie früher durch Indifferente niemals angetastet wurde, entzogen, haben sie in ihrem Wesen geändert. Ta hllft sich Stern damit, daß er eine nicht vorhandene Tatsache als vorhanden annimmt: Gemeinschaftsbewußtsein und Gemeinschaftswille. Er sagt: „Dieses Gemeinfchaftsbewußtsein und d'eser GememschastsWille allerdings muß vorhanden sein. Ich fühle sie in mir als -cherrschend für mein gesamtes jüdisches Denken und Tun. Ich teile sie mit allen bewußten Juden, auch mit denen, die sich Natümal-Juden nennen", und er fährt fort: „nur daß mein Wille zur Genre inschaft und mein Glaube an sie mich gerade umgekehrt auf Grund meiner religiösen Anschauung dazu bringen, jeden Gedanken und jeden Wunsch zu bekämpfen. der diese unsere jüdische Gemeinschaft herausziehen will aus der nichtjüdischen Umwelt." Fürwahr: Mit Worten läßt sich trefflich streiten. Mein Wille ist nicht dein Wille. Sogar „gerade umgekehrt". Aber mein Wille plus dein Wille ergibt einen einheitlichen Gemeinschaftswillen. „Gemeinschaft" — das ist das Zauberwort. Aus verschiedenartigem Bewußtsein ergibt sich Gemeinschaftsbewußtsein, aus verschiedenartigem Geist Gemeinschaftsgeist, aus verschiedenartiger Anschauung Gemeinschaftsanschauung, aus verschiedenartigem Witten Gemeinschaftswillen, aus verschiüxnartiger Arbeit Gemeinschaftsarbeit. Man lese das noch einmal bei Stern selbst nach. In 10 auseinanderfolgenden Satz eic 13 mal „Gemeinschaft". Hier ist der Kern. Nimmt man die Gemeinschaft als Grundlage — und alle Nationaljuden machen das ja — so hat oas Reden vom Gemeinschaftsbewußtsein, Gemein- 'chaftswillen usw. einen Sinn. Tann hat es einen Sinn zu agen, „die Einheitsgemeinde in Teutschlaild ist der schönste und. klarste Ausdruck jüdischen Gemeinschastswillens" Tut man das aber nicht, so muß doch der Lobeshymne auf das Gemeinschaftliche eine lleine Vorprüfung vorausgehen. Tann muß nämlich zunächst einmal geprüft werden, ob denn überhaupt Wille, Geist usw. gemeinschaftlich seien. TaS eben bezweifelte ich: „Gehören poch heute zur Gemeinde neben religiösen Juden, die nationaljüdische Gedankengänge mit EntschiÄenheit ablehnen, auch Nationaljuden, die «religiös, mitunter sogar antireligiös eingestellt sind". Und zwar — um Mißverständnisse auszuschließen, sei es nochmals betont - ganz bewußt, zn ihren aktiven Gestaltern. Ich kenne jüdisches Gemeinschaftsbemußlseiir als nationaljüdisches Empfinden, kenne es als historische Erkenntnis, kenne es aber nicht als Zukunft gestaltenden Faktor. Um einmal von Berlin zu reden: der Wille von Türk und der von Loeb, oder der Wille von Türk und der von Klee .oder Oscar Cohn scheinen mir so ungleichartig, daß ein „Gemeinschaftswille der aktiven Führer" nicht vorhanden sein durfte. Daß dieser entscheidend ist, habe ich nie bestritten: daß er vorharüen ist, hat Stern nicht bewiesen. Ganz kurz noch ein anderer Punkt. Stern sagt: „Wir waren nie eine reine Konsessionsgemeinschaft, nein immer eine Gemeinde religiöser Tat, auch -da, wo die rein kultische Arbeü und die religiöser Belehrung ' in den Hintergründ zn treten schien". Sehr richtig. Nur vermag ich nicht anzuerkennen, daß diese Feststellung mü der Frage Einheitsgemeinde oder Bekenntnisgemeinde irgend etwas zu tun hat. * Und nun will ich mich bis zum Abschluß der hoffentlich noch recht eingehenden Diskussion gedulden. In meinem Schlußwort werde ich alsdann auf Sterns Ansichten über die Gestaltung der Gemeindeinstitutionen e ingehen. Ich resümiere also für heute: Tie Indifferenten sind für die Beurteilung des Charakters der Gemeinde ohne Bedeutung; die Aktiven aber gehen von verschiedenen Voraussetzungen aus und streben nach entgegengesetzten Richtungen. Daher fehlt der Einheitsgemeinde heute die Grundlage. Für. oder wider die Einheitsgemeinde? Von Ludwig L e w i u, Berlin. Anch wenn man sich bewußt ist, daß die Frage der weiteren Existenz der Einheitsgemeinde ihre Lösung erst durch die weitere Entwicklung und wohl auch erst in Jahren finden wird, muß mau den Versuch begrüßen, durch eine Diskussion an dieser Stelle die verschiedenen Seiten des Problems zu klären. Tabe' muß es sich naturgemäß um die prinzipiellen und gefühlsmäßigen Gründe und Gegengründe handeln, nicht um politische oder taktische Entscheidungen und Notwendigkeiten. Eine Forderung aus unserer Seite sieht sür uns alle fest: Tie Autonomie in der Gestaltung unserer Gottesdienste und Kultuseinrichtungen. Turin sind sich auch Woyda und Rechtsanwalt Stern einig. Tie Verwirklichung dieser Forderung hat allerdings ihre Schwierigkeiten, auch in den großen Gemeinden, wie Berlin, wo es getrennte Gerneinsesynagogen gibt. Aber es gibt auch hier einen Punkt, wo der Orthodoxe sich durch seinen Glauben verpflichtet fühlt, fordernd oder noch häufiger verbietend in die Gestaltung des Ritus dieser liberalen Gemeindesynagogen hineinzureden. So war es z. B. nicht möglich für Gemeinschaften, die noch liberalere Gottesdienste abhallen, als es dem liberalen Gemeindcritus entspricht, die Synagogen zu benutzen an Tagen, an denen sie leer stehen. Immerhin kann man sich hier vielleicht noch dem Glauben hingeben, daß durch zweckmäßige organisatorische Gestaltung der Eiuheüsgemeinde, durch völlige Trennung der liberalen und orthodoxen Kultus- und Unterrichtseinrichtungen die Schwierigkeiten beseitigt werden. Tann bleibt das Gemeinsame der Einheitsgemeinde die soziale Arbeit. Hier aber entstehen Schwierigkeiten in ganz anderem Maße, und darauf weist ja auck gerade Woyda hin. Wenn Rechtsanwalt Stern daraus erwidert, es lasse sich gewiß eine Möglichkeit finden, die gemeinsamen Anstalten so zu führen, daß „auch der Konservative sich ihrer erfreuen kann" und bald darauf anführt. Daß man z. B. ein Altersheim rituell und ein anderes für liberale Insassen in liberalem Geiste führen kann, so wirkt sein Einwand nicht überzeugend. Tenn er spielt ja selbst auf die Trennung auch der gemeinsamen Anstalten hin. Und wie soll die Frage gelöst werden, wo es sich um die Erzichung der Jugend, wo es sich um Waisenhäuser handelt? Gerade hier gab es doch genügend Fälle, wo sich die liberale