Mannheim
Compact Memory

Jüdisch-liberale Zeitung · 1927-10-28 · 43 (28.10.1927) · page 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
7 (1927)
Issue
43 (28.10.1927)
Date
1927-10-28
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2613366-2613895-2613937--2455-2619940
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

niemals das persönliche Seelenheil jene entscheidende und zentrale Rolle spielte, wie etwa anderwärts, daß jeder Jude seine bewußte 'Eingliederung in das Judentum vollzieht, indem er sich zu dem Anteil an der Erwählung bekennt, die in den Worten umschrieben ist: Ihr sollt mir sein ein Reich von Priestern, ein heiliges Volk, daß es eine Erlösung nur als Erlösung der Gesamtheit, nicht als Einzelerlösung rennt, daß es seinen Blick stets auf die ideale Menschheitsgemeinschaft richtet, daß es sich ein persönliches Gebet erst nach dem GemeindegÄet denken tonnte und. man wird ohne weitere Beweise zu suchen, rein gefühlsmäßig schon feststellen, daß zum Wesenskern des Judentums ein Gemeinschaftsbewußtsein gehörte. Nun 'könnte man ja theoretisch wohl die Möglichkeit zugeben, daß in irgend einem Zeitpunkte, also etwa jetzt, die Entwicklung dazu geführt habe, daß die Frömmigkeit des Einzelnen losgelöst von aller Gemeinschaftsbindung als das einzig Wesentliche sich herausbilde, aber es würde das bedeuten, daß man die geschichtliche Linie verließe und ob das Judentum bliebe, wäre noch fraglich. Hier aber ist der Ort, ein Entscheidendes in aller Offenheit zu sagen. Wenn Sie erwarten, und vielleicht erwarten Sie es, daß jetzt nun der Versuch gemacht werde, zu sagen, ob die Gemeinschaft überhaupt dem Einzelnen eine Bindung auserlegen kann, daß also sozusagen in eine philosophische Erörterung eingetreten werde, da muß ich Sie enttäuschen, und das mit Absicht. Denn die Frage nach der Bindung, die die Gemeinschaft auferlegt, ist nicht intellektuell zu lösen, sie ist eine Willensentscheidung des Einzelnen und selten ist es, daß der Wille intellektuell entzündet ist, alle gedankliche Begründung kann nur dem schon ausflammenden Willen helfen. Wir Liberalen, die wir das Judentum nicht als eine Sache autoritativer Bindung anerkennen, können uns nur eine jüdische Gemeinschaft im Religiösen vorstellen, wenn sie'sich bildet aus dem freien Willen der Einzelnen zur Gemeinschaft. Nur zu dem vorhandenen Willen können wir Stützen hinzufügen durch die Antworten, die wir auf unsere Fragen zu geben suchen. Wie stehen nun also Individuum und Gemeinschaft zueinander? Was fordern sie voneinander? Was können und müssen sie einander zugestehen? Fordern darf und muß die Gemeinschaft von dem Individuum die Anerkennung der Tatsache ihrer Existenz. Wir sind in das Judentum hineingeboren, wir ragen mit unserer Körperlichkeit in vergangene Geschlechter hinein, vergangene Geschlechter leben körperlich in uns fort, Ahnen haben einen Teil ihres Seins in die Weite, ins Unbekannte geschleudert, und dieses Teil hat in uns Leben gewonnen, so wurden wir zu einem Stück einer Gemeinschaft, die sich nicht nur in der Breite aus der Gesamtheit ihrer Glieder, sondern auch in der Tiefe der lotrechten Aufeinanderfolge der Glieder bildet. Diese Gemeinschaft ist da, man kann sie nicht ableugnen, sie ist gegeben und vorhanden. Aber ihre Bedeutung beruht nicht darauf, daß sie eine Blutsgemeinschaft, eine körperliche Gemeinschaft ist, das ist an sich der Fall, aber darin steckt noch kein Wert, man kann vielleicht dem Blut nicht zustimmen, es ist ein Schicksal, ein Schicksal kann man hinnehmen, aber man braucht innerlich von ihm nicht berührt zu werden, die Bedeutung des Judentums als Element einer Gemeinschaft ruht in dem seelischen Gut, daß diese Gemeinschaft erworben, ausgebildet und aufgehäust hat. Daß die jüdische Gesamtheit Träger bestimmter Ideen ist. Erst, daß sie Ideen mit besonderer Energie verkörpert und in einer einmaligen Einzigartigkeit verkörpert, begründet ihren Wert und ihre Eigenart. Es kommt in dieser Auseinandersetzung noch nicht darauf an, welche Ideen sie verkörpert, sondern: daß sie sie hat, daß sie Ideen-, Gedanken-, Wer- - tungsgemeinschast ist. Nur aus Ehrfurcht vor ihnen und aus der Freude an ihnen, seien sie skizzenhaft ohne Vollständigkeit. Die jüdische Gemeinschaft ist Trägerin der Idee von dem einen einzigen rein geistigen Gott, dessen Dienst undenkbar ist ohne die von Liebe und Gerechtigkeit getragene Tat des Menschen, der Idee von dem Gottesreich auf Erden als Aufgabe des Menschen und von ihnen zu verwirklichen. Trägerin der Idee von der sittlichen Kraft des Menschen und seiner ewigen sittlichen Erweiterungskraft aus seinem eigenen Willen, von der unmittelbaren Verbindung des Menschen mit Gott. Trägerin der Idee, daß Gott als Fördernder und Gebietender und nicht nur als Schenkender zu dem Menschen steht und daß fromm sein heißt, die Forderung Gottes erkennen und ihr nachleben. In diesen und ähnlichen Gedanken — ich habe mit Absicht nur die herausgehoben, die auch heute nur vom Judentum verfochten werden und die vom Christentum abgelehnt werden — ist der geistige Gehalt der jüdischen Gemeinschaft enthalten. Als Trägerin dieser geistigen Gehalte ist sie da und vorhanden. Zugleich aber ist die Tatsache festzustellen, daß sie nicht nur Geistesgemeinschaft allein ist. Die Gesamtheit der Erlebnisse uund Schicksale in Vergangenheit und Gegenwart haben aus dem Gemeinschaftskörper, dessen innerer Wert einzig in seinem geistigen Gehalt begründet ist, einen Gesellschaftskörper geformt, dem eine soziale Zusammengehörigkeit zu eigen ist. Nun ist diese soziale Struktur dieses Gemeinschaftskörpers keineswegs von ihren Ideen abhängig und bedingt, aber doch hängt sie insofern mit ihnen zusammen, als eben um jener Ideen willen die Gemeinschaft eine innere Einheit wurde, als Einheit sich empfand und empfunden wurde und, eben als Trägerin jener Ideen in die Lage gezwängt wurde, in der sie — wider ihren Willen — zumeist sich befindet. Im Vordergründe des Interesses steht aber der geistige Charakter der Gemeinschaft, und wenn man die Frage erhebt, welche Forderungen die Gemeinschaft als Trägerin geistiger Werte an den Einzelnen stellt, so kann eben wegen des geistigen Charakters die Antwort nur lauten, sie darf uiü> muß fordern, daß der Einzelne getragen ist von dem Willen, diese Ideen festzuhalten, inmitten der Brandung ihr feindlicher und entgegengesetzter Gedanken, sie in ihren Bestand zu sichern und ihnen, das ist die Hauptsache, eine Zukunst zu sichern, daß er milhelfe, sie in die Welt und die Menschheit einzubauen und in ihr durch- : zusetzen. Sie kann fordern, daß der Einzelne begreife, daß Gedanken, noch dazu, wenn sie in der Welt im Kampfe stehen, einer Gemeinschaft als Trägerin und Wahrerin bedürfen, daß der Einzelne auf sich gestellt, weder die genügenden Energien noch die genügende Kraft hätte, sie zu bewahren und durchzusetzen, daß es dazu aber einer Gemeinschaft bedarf, die sich bewußt als für sie bestimmt empfindet. Ideen sollen sich gegen Widerstände durchsetzen, das kann erfahrungsgemäß nur geschehen, wenn der Einzelne für sie Opfer bringt, Opfer an Bequemlichkeit, Behagen, Zeit, Geld (kein Opfer des Intellekts aber), und also darf sie von dem Einzelnen Opfer fordern, und. da es sich hier um die heiligsten Dinge des Menschen und der Menschheit handelt, bis ur Hingabe des Lebens. Sie darf jckes Opfer umsomehr ordern, als sie ja keine Gemeinschaft ist, die einen Machtcharakter darstellt, jedes Opfer, das gefordert wird, um eine Machtstellung zu sichern, ist unsittlich, sittlich ist allein das Opfer, das helfen soll, eine dem geistigen Leben der Menschheit notwendige Idee zu sichern. Das Leben widerspricht zwar nicht dieser Forderung, aber ihrer praktischen Erfüllung. Gerade die Vertreter des Machtgedankens haben es leichter, das Opfer zu fordern und zu erlangen, es leuchtet dem Einzelnen leichter ein, er veffteht es besser, > daß das Opfer, das er zur Erhaltung einer Machtposition, wirtschaftlichen oder nationalen, einer Gemeinschaft bringt, ihm und seinem Gedeihen zugute kommt, er fühlt sich als Opfernder zugleich als Empfänger des Opfers; b^i einer Idee oder einem Jdeengefüge spürt man schwer, wofür man das Opfer bringen soll. Steht man noch auf dem Standpunkt, daß diese Ideen unmittelbar aus dem Munde Gottes geflossen sind, so ist die Hingabe des gläubigen Menschen leicht zu leisten, aber wenn man sie als göttlich in, einem anderen Sinne empfindet, als Aeußerung wes in dieser bestimmten Menschengruppe sich kundtuenden, aus ihr sprechenden Gottesgeistes, wird der Wille znm Opfer schwerer. Es hilft da nur das lebendige Gefühl, daß das Leben nur um der Ideen, um des Geistes willen, lebenswert ist und daß man, sein eigenes, nicht nur irisches unzerstörbares Sein erhöht, wenn man chm Opfer bringt. Ter Gemeinschaft aber erwächst als das einzige Mittel chrer Sicherung die Pflicht, dem Einzelnen chre Ideen 'zu vermitteln, sie zu seiner Kenntnis zu bringen, zu versuchen, chn von ihnen ausznprägen und chn zu einer geistigen Haltung zu erziehen, d. h. zu einem Menschen, dem das Geistige als höchster Wert des Lebens erscheint und der darum gewillt ist, dafür mit seiner Person opfervoll einzustehen. Sie darf fordern, daß der Einzelne, weil er in seiner Persönlichkeit von ihr geformt ist, und das ist er, auch, wenn es chm nicht sofort zum Bewußtsein kommt, sich in ihre Ideen hineinleben, sie inmitten der Fülle von geistigen Einflüssen, die heute auf chn einströmen, zu erkennen sich bemühe, ihren Geist ergründe und zu verstchen sich mühe, sie in ihrem Eigenwert prüfe. Sie mag sich ruhig der Prüfung unterwerfen, sie muß soviel Selbstsicherheit m sich tragen, daß sie zu jeder Prüfung geruhig schreite. Sie darf fordern, daß der Einzelne dem Willen zur Gemeinsamkeit Ausdruck verleihe, daß er nicht nur ein Bewußtsein seiner Gemeinschaftsverbundenheit in sich trage, sondern daß er ihm auch Ausdruck verleihe. Jede Gemeinschaft, auch die geistige, ist in das Reich des Sichtbaren, des Körperlichen hineingestellt und dem Gesetz des Sichtbaren, Körperlichen unterworfen; sie bedarf des Ausdrucks, der von chr Zeugnis ablegt, der ihren Gliedern die Gehobenheit des Gefühles verleiht, daß man nicht allein dastehe. Und sie darf als religiöse Gemeinschaft fordern, daß der Einzelne seinem religiösen Gefühl so Ausdruck gebe, daß auch sein, Gemeinschaftsbewußtsein deutlich werde. Die Religiosität mag noch so sehr das unmittelbare Verhältnis des Menschen zu Gott zum Inhalt haben, sein ganz Persönliches, seine Wertung des Lebens und der Güter des Lebens, seine Pflicht, es gehört zur Eigenart des Judentum!-, daß in dieser Religiosität das Bewußtsein der Gemeinschaft des mit seiner Sendung begabten Israel anklingt; aber darum hat man sich im Gebet nie mit dem persönlichen Gebet des Einzelnen begnügt, das seine Sorgen und Wünsche umschreibt, sondern hat einen Gemeindegottesdienst verlangt und chm einen solchen Charakter gegeben, daß er in der Hauptsache garnicht Gebet im üblichen Sinne ist, sondern ein Element der Gemeinschaftserziehung und des Gemeinschaftsbewußtseins, sodaß die Teilnahme an chm unabhängig von dem Glauben an die Wirkung des Gebetes ist, sondern eine Befestigung des Einzelnen in der Verbundenheit mit der Gemeinschaft ist und darum zugleich Befestigung der Gemeinschaft. Diesen Ausdruck der Gemeinschaftsverbundenheit in der religiösen Form des Einzelnen darf >sie fordern. — Ich möchte an dieser Stelle einem Mißverständnis erneut Vorbeugen, das entstehen könnte. Es könnte, weil ich von dem geistigen Charakter der Gemeinschaft sprach und chn betonte, stark betonte, der Eindruck entstehen, als sei alle Verpflichtung des Einzelnen als Forderung der Gemeinschaft, als sei das ganze Verhältnis zueinander ein rein intellektuelles, rein auf der Jntellektualität beruhendes; nichts wäre falscher und irriger als dies, der Einzelne steht zur Gemeinschaft in einem Gesühlsverhältnis, abstrakte Ideen können keine Opferwilligkeit erzeugen und dem Gemeinschaftswillen begründen, das Gesühlsverhältnis muß wie jede Liebe aus den Tiefen des Gemüts quellen, die Einzelausführungen werden die Frage so klären, wie man solch ein gefühlbetontes Verhältnis erzielt, mir kam es bei dieser grundlegenden Einführung nur darauf an, klarzustellen, daß der Wert' der Gemeinschaft in ihrer Eigenschaft als Trägerin von Ideen beruht und daß für diese Ideen.geworben werden muß und chre Uebernghme den Gemeinschaftswillen festigt und in dem Ausdruck der Gemeinschaftsverbundenheit Durchklingeu muß. Wir führten vorhin schon aus, daß die Gemeinschaft, um die es sich lkn unserem Falle handelt, zwar in ihrer Hauptsache Religionsgemeinschaft ist, aber doch nicht nur das allein, daß sie zugleich durch den Lauf ihrer Geschichte bedingt ein Sozial- und ein Gesellschastsiörper ist. Auch er ist gegeben und hat seine Rechte und Forderungen. Er darf fordern, daß der Einzelne seine Erhaltung, seine Einheit und seine Zukunft sichert, ganz besonders da, wo der Gesellschaftskörper ganz deutlich nur die Aufgabe hat, die Idee zu sichern. In diese Linie fällt die Verpflichtung des Einzelnen, die Gemeinschaft körperlich fortzusetzen, fällt die Verpflichtung, alle möglichen Maßnahmen zu treffen, um die Mischehe zu verhüten, und da, wo sie zum nicht mchr ausweichbaren Schicksal geworden ist, die kommende Generation für die Gemeinschaft zu retten. Darüber hinaus fordert das Zusammenfallen der Religionsgemeinschaft mit dem Sozialkörper die soziale Fürsorge innerhalb der Gemeinschaft, die Arbeit an der Gesundung und Gesunderhaltung chrer Struktur, damit es möglich sei, sie so zu erhalten, daß in ihr und durch sie ihre religiöse Idee verwirklicht werde. Was aber darf nun der Einzelne von der Gemeinschaft fordern? Und wo ist die Grenze, an der das Recht der Gemeinschaft an Individuum aufhört und der Einzelne in sich das Bewußtsein trägt,. daß er nicht weiter verpflichtet ist, weil sein Eigenleben sonst vernichtet ist? Auch hier känn man natürlich nicht mit mathematischer Genauigkeit Linien ziehen, nur die allgemeine Richtung weisen. Leitsatz mag sein, der Einzelne darf, ja er muß für sich das Recht seiner Ueberzeugung in Anspruch nchmen, er darf, um es mit anderen Worten zu. sagen, seine Selbständigkeit nicht verlieren. Hier kommt für uns ein Grundsatz unserer liberalen Gesinnung zur Erscheinung, unser Recht auf unser Denken, auf unsere Ueberzeugung, auf unsere Kritik, unser Recht aber auch' auf die positive Nenschöpfung neuer Ausdrucksformen unserer Religiosität, das wir in Anspruch nehmen dürfen und sollensolange wie in unserem Tun neben der Religiosität auch deü Wille zur Gemeinschaft in die Erscheinung tritt, und der Charakter der Gemeinschaft nicht verfälscht wird. Mtt Nachdruck und Absicht war geprägt: das Rocht, der Ueberzeugung, die Selbständigkeit der Stellungnahme; es soll damü deutlich gesagt werden, daß man wohl das Recht der erworbenen Ueberzengung hat, aber nicht das Recht der lässigen Bequemlichkeit, daß man sich seine Stellungnahme erarbeiten must. Fordern darf der Einzelne, daß die Gemeinschaft ihm nichts auferlege, was seiner persönlichen Ueberzeugung widerstreitet. Sie kann kein Opfer des Intellekts von ihm verlangen, sie kann von ihm als religiöse Gemeinschaft keine religiösen Handlungen verlangen, Sie der inneren Ueberzengung des Einzelnen zuwiderläust, mü der er in seiner Seele den Ausdruck von Religiosität schlechterdings nicht vereinen kann. So kam es s. ZI. in den Richtlinien zum Ausdruck in den Sätzen: „Das liberale Judentum... erkennt als wertvoll nur an, was für den Einzelnen die Kraft hat, ftomme Gesinnung hervorzurufen, die sittliche Tat zu fördern und religiöse Wahrheiten und Erlebnisse in anschauliche Erinnerung zu bringen." Je mehr die Gemeinschaft um ihrer Schaltung willen fordert, daß das, was man innetlich bejaht, auch wirtlich getan wird, umso mehr darf der Einzelne für sich! fordern, hast auch wirklich nur das getan werde, was innerlich bejaht wird. Eipe nicht innerlich bejahte Handlung wird entweder zur äußerlichen Handlung, dem schlimmsten Mnd Mer wahrhaften Religiosität, oder zu einer nur aus Gehorsam geübten, was dem ernst Liberalen nicht möglich ist oder sie wird ^zu einer aus Polittk -geübten Tat und fälscht den Charakter der Gemeinschaft als Religionsgemeinschaft. Fordern darf der Einzelne, daß die Gemeinschaft nichts von chm verlange, was das Leben in der Gegenwart unmöglich macht, die Alten prägten dafür das Wort „daß man keine Anordnung treffen darf, bei der die Mehrzahl der Gemeinschaft nicht bestehen kann". Wie klug war dieses Wort: „die Mehvzahl..geprägt, es setzt voraus, daß manche nach der Art ihrer wirtschaftlichen Existenz etwas tragen und durchsetzen können, was nicht Me tragen können. Die Grenzen sind hier flüssig und die Entscheidung — wiederum nur aus liberaler Haltung möglich — ganz und gar in unser Gewissen geschoben und nrfljep Gewissen darum mtt einer doppelten Verantwortung bebürdet. Es kommt hierbei unsere Ueberzeugung zum Ausdruck, daß das Religionsgesetz, insoweit es die Form des religiösen Lebens regelt, nicht ein göttliches Gebot in starrer Festlegung ist, sondern daß es dem Gemeinschastswlllen entsprungen äst, daß in ihm die Kraft der Gemernschast sich kundtut, das religiöse Leben des Einzelnen zu entwickeln und damü die Religionsgemeinschaft zu begründen und zu sichern. Aus eben diesem Grunde wird der Einzelne auch der Gemeinschaft das Recht bestreiten, chm in einer Kodifikation seine Frömmigkeitsänßerung aufzuzwingen, zu regeln und zu schematisieren. Man, hat in der Geschichte des Judentums es mehrfach erlebt, daß man die Kodifikation versucht hat und bis auf die Verfallzeit im 16. und 17. Jahrhundert ist es nie gelungen, auch da nur unter Widerständen, von denen die heutigen Anbeter der Kodifikation nichts mehr sich, ahnen lassen. Ter Einzelne hat das Recht, der Kodifikation zu widerstreben, er muß aber auch zugestchen können, daßdie Gemeinschaft den Willen zu einer bestimmten Linie, zu einer bestimmten Richtung des Gemeinschaftslebens, des Jneinanderklingens persönlicher Frömmigkett und des Gemeinschaftslebens Ausdruck gibt. Es war der schwere Fehler, das sei ganz 'offen gesagt, daß man vor 15 Jahren in den Richtlinien eine Kobiflfation erblickte und in ihnen nicht das erkannte, was sie sein sollten, eine Richtungsweisung, ein Ausdruck des Gemeinschaftswillens nach seinem eben genannten Jneinanderklrngen; durch den Widerspruch gegen sie in unseren eigenen Reihen widerstrebte man nicht nur der Kodifikation, was recht gewesen wäre, sondern auch der zielbewußten Linienführung und das nur in Verkennung der notwendigen Forderung eines Gemeinschaftslebens. Der Einzelne hat, sagten wir das Recht seiner Ueberzengung und seiner Selbständigkeit, er wird es umso mehr haben und man wird ies ihm umso lieber zugestehen müssen, je mehr er die Gemeinschaft bejaht und von seiner Bejahung Zeugnis ablegt. Der am tiefsten Verbundene darf die größte Freiheit beanspruchen, darf die größte Freiheit empfangen. Ein Recht des Einzelnen sei schließlich' noch besonders genannt. Er hat das Recht, aus seiner inneren Verbundenheit mit der Gemeinschaft ihren Charakter fortzubilden und zu entwickeln, er hat die Pflicht, das aus seiner Ueberzeugung zu tun. Wenn er z. B. «der Ueberzeugung ist, daß das in seinen Anfängen als Nation auf den Plan tretende Israel zu einer Glaubensgemeinde geworden ist und immer deutlicher das werden muß, dann ist es seine Pflicht, an der Gemeinschaft in dieser Richtung zu arbeiten, und niemand kann chm das Recht dazu bestretten. Zweierlei sei zum Schluß gesagt, damü nicht Mißverständnisse entstehen. Das Thema war gestellt: „Individuum und Gemeinschaft", darum allein handelte es sich, vop chm war zu reden unter Voraussetzung der liberalen Seelenhaltung. Aber es war nicht zu reden von der Theorie des Liberalismus an sich, nichts von der religiösen Forderung im Einzelnen, von der inneren Begeisterung, von der Gottesverbundenheit, dem Gottsuchen, das unveräußerliche Voraussetzung allen Liberalismus ist, bas alles ist selbstverständlich und ward daher nicht gesagt. Und ferner: die große Linie war zu ziehen, das Allgemeine dieses Themas, die Ansmünzung des Ganzen ist nicht Sache dies«: Einführung, ist die Aufgabe der Einzelreferate. Das aber muß klar sein: es liegt im Wesen des Liberalismus, daß man hier keine feste Grenzlinie ziehen kann. Gemeinschaft und Einzelner sind keine ein für alle mal lösbare Aufgabe, sie sind da ewige Ausgabe, sie sind aufeinander abzustimmen, geht ein ewiger Kamps. In der Energie dieses Kampfes bewährt sich das Erfülltsein der Seele von der Ausgabe, in der fung, die wir aus diesem Erfülltsein für uns und unsere Zeit finden, offenbart sich unser Gemeinschastswille und unser Liberalismus, offenbart sich unser Recht auf unsere liberale Haltung innerhalb des großen Judentums, dessen Bestand und Einheit zu sichern unser Dienst ist. Schwarzbart freigesprochen. (Nach Redaktionsschluß.) Paris, 26. Oktober. Im Prozeß gegen den Mörder des Hetmans Petljura sollte das Gericht heute in spater Abendstunde das Urtttl. Die Geschworenen verneinten die Schuldsrage. Darauf sprach der Gerichtshof den Angeklagten Schwarzbart ftei.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.