Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 7 (1927)
- Issue
- 38 (24.9.1927)
- Date
- 1927-09-24
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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7. Zahrglmg Nummer ZS OmWOMMMUMU Stadtverorde l.veME«» mein. 24. September Leo Lilienlhal in memonam Leo Lckienthal ist :dahingeschieden. Ich hatte geglaubt und — gehofft, daß er mir dereinst den Nachruf Halten würde. Lmd nun muß ich von ihm Abschied nehmen. Er war mein erster Referendar und mein letzter Berater. Manches Jahrzehnt haben wir zusammengestanden arnd uns gegenseitig gestützt. Am 11. November dieses Jahres wäre er 70 Jahre geworden — jetzt ist er nicht mehr. Verloren seine Arbeitskraft für unendlich viele, dahin sein Wissen und seine Kenntnisse, seine Fähigkeiten und seine Leistungen - und dennoch nicht verloren. Noch lange, lange Jahre wird das, was er geleistet hat, nachwiclen und Früchte tragen. Er war ein herzensguter Mensch. Wo er Not und Elend sah, wo er gerechten Kampf mit dem Schicksal, mit den Menschen, zwischen Glaubensgenossen sah, er sprang ein und trat auf die Seite der Gerechtigkeit. Wie hat er seine Verwandten beschützt, wie seinen Freunden zur Seite gestanden. Und mit welcher Seligkeit hat er die Seinigen betreut. Frau und Kinder waren ihm das Höchste, kam er in sein Haus — lange Zeit hindurch konnte er nur knappe Stunden für seine Familie absparen — dann ging sein Herz auf,' sah er alles wohl und fröhlich, so vergaß er die schwere Zeit! mühseliger Arbeit. Er war ein liebenswürdiger Mensch. Mit Freundlichkeit empfing er alle, die sich chm nrhtem Wo er konnte, und oft über die chm gegebene knappe Zeit und über seine Kraft hinaus, stellte er sich zur Verfügung. Auch wo er ablehnen mußte, fand er eine Form, die den anderen nicht verletzte, die chn nicht ungetröstet von dannen ziehen ließ. Am besten aber zeigte sich seine Liebenswürdigkeit in den kargen Stunden der Erholung. Freundlich und mit liebevollem Interesse ging er auf die Auseinandersetzungen des anderen ein. Er vertrat seine Ansicht, aber niemals verlangte er, daß der andere seine Auffassung für die allein richtige halte. Er verstand in solchen kurzen Ruhepausen, wie wenige zu plaudern, aber er verstand auch zuzuhören und war, was der Franzose einen causeur nennt. — Er war ein guter Jude und hielt nicht nur fest an seinem Glauben, sondern er suchte — und das verlangte er auch von jedem, der sich mit jüdischen Dingen befaßte — er suchte in die jüdische Wissenschaft, die der Religion, die ihres Wahrheitsgehalts, die ihrer Form immer tiefer einzudringen. Die Lehranstalt für die Wissenschaft des Judentums, alle Einrichtungen, die dazu bestimmt waren, dieser Wissenschaft nach jeder Richtung zu dienen, hielt er für das Wichtigste im jüdischen Gemeinschaftsleben. Und wo er konnte, trat er für sie ein und suchte die Liebe anderer für sie zu erwecken. Er war ein wahrhaft liberaler Jude. Manchem schien er in seinen Handlungen nicht weit genug zu gchen, aber er war durch und durch liberal. Was er für überaltert hielt, was chm nicht mehr lebensfähig erschien, wollte er nicht mehr auftecht erhalten. Aber, im innersten Herzen tolerant, erkannte er wahre Ueberzeugung allerer an. Jede Richtung im Judentum hielt er für zulässig, wenn sie auf Ueberzeugung und Wahrheit beruhte. Nur wo er grundlose Ueberhebung, wo er innerste Unwahrhaftigkit fand, trat er mit der scharfen Waffe seiner Kenntnisse und Fähigkiten auf, und begnügte sich nicht damit, solchen Gebühren und solchen Schädlingen den Rücken zu kchren. Gar manches Mal ward ihm dies in seiner Bescheidenheit — und er war unglaublich bescheiden — herzlich schwer gemacht. Was er für die Indische Gemeinde von Berlin geleistet hat, wird später geschrieben werden müssen. Es gchört zu solcher Darstellung ein genaues Studium seiner Tätigkeit im Vorstände, in den Kommissionen und nicht zuletzt der stillen Arbeit, die er Tag und Nacht, unermüdlich und unablässig dem Dienste gewidmet hat, den er als Syndikus übernommen hatte. Trat er zuerst besonders für die Armen und Bedrückten ein, war die Fürsorge für alle, die schweres Schicksal zu tragen hatten, seine Herzensaufgabe, so war es schließlich kein Zweig der Gemeindeverwaltung, dem er nicht seine wohlüberlegte, auf tiefer Kenntnis der Grundlagen und Verhältnisse (ohne die er nichts im Leben unternahm) beruhende Arbeit widmete. Wohl hatte er, der ein ganzer Mann war, in seiner Tätigkeit dann und wann Gegner. Aber die Gegner taten nichts, ohne seine Ansicht gehört zu haben und sie zu respektieren. Feind war ihm nur die Ignoranz und flache Ueberhebung. Und wie über seine Tätigkeit in der Gemeindeverwaltung, so wird auch seine weitere Arbeit für die deutschen Juden, für die er in jeder ihrer großen Institutionen mitarbeitetc. besonders im Verband der deutschen Juden und im Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden noch dargestellt und gewürdigt werden müssen. In wenigen Sätzen läßt sich das weite Gebiet nicht umfassen, das er sich zum Arbeitsfeld ausgewählt hatte und aus dem er sich bis in die letzten Wochen betätigte. Nicht zuletzt wird die profane Wissenschaft, der Leo Lilienthal sich hingegeben hat, chm Dank sagen müssen. Was er als Jurist geleistet hat, ist in weitesten Kreisen anerkannt worden. Sein Kommentar zum BGB., den er zusammen mit seinem Freunde Goldmann veröffentlicht hat, dient vielen zur Stütze und Grundlage bei der Ausübung ihres Berufes und wird in den Entscheidungen der höchsten deutschen Gerichtshöfe gar oft ehrenvoll erwähnt. Und eine große Anzahl von Einzelarbeiten, namentlich auch auf dem Gebiete des öffentlichen Rechtes, das er beherrschte wie wenige, zeugen von seinem juristischen Scharfsinn und wecken Blick. 9hm ist er von uns gegangen. Uns Alte hat er verlassen müssen, ohn,e daß wir seine Arbeck für ganz beendigt hielten, ohne daß wir die Quellen seiner Tätigkeit für erschöpft ansahen. Hat er doch bis zu seiner letzten Krankheck unermüdlich sich für Juden und Judentum aufgeopfert und so manches für die nächsten Tage vorbereitet, was er nun nicht mehr beenden kann. Nicht nur seiner Familie und seinen Freunden wird er fehlen — auch so mancher, der seine Tätigkeit nur von außen mit ansah, wird ihn schmerzlich vermissen. Der unerbittliche Tod hat ihn allen geraubt, die ihm genaht waren und die ihn kannten. „Und mir war er mehr!" Bernhard Breslauer. Leo Lilienthal als Jurist Von Gcheimrat Dr. Ober neck, Berlin. Leo Lilienthal begann 1876 das Studium der Rechte in Berlin, bestand 1879 sein Reserendarexamen und ließ sich 1884 in Berlin als Rechtsanwalt am Landgericht I Berlin nieder. Er war schon in jungen Jahren, namentlich auf dem Gebiete der Streckigkiten über Börsen-Termingefchäste, ein gesuchter Antvalt und hatte sich durch gründliche Sonderkenntnisse auf diesem Gebiete einen sehr geachteten Namen gemacht. Aber auch im übrigen genoß er das Vertrauen seiner Klientel. Er hatte eine hohe Meinung von seinem Berufe als Anwalt und faßte ihn keineswegs in dem Sinne auf, daß er die Parteiinteressen über alles stellte, vielmehr fühlte er sich als Organ der Rechtspflege, der den Gegner und Richter iiicht überreden, sondern von dem seinem Mandanten zustehenden Anspruch überzeugen wollte. Gerade wegen dieser Objektivität, die aber doch in jeder Beziehung die Interessen der Partei zu wahren wußte, war er bei den Richtern und seinen Kollegen hoch geachtet. Seine juristisch scharfsinnigen Ausführungen, seine bis aus das Genaueste ausgearbrcketen Schriftsätze, sein klarer Vortrag und sein vornehmes Auftreten vor Gericht begründeten die hohe Wertschätzung, deren er sich in allen juristischen Kreisen zu erfreuen hatte. Schon früh hatte er sich wissenschaftlichen Aufgaben gewidmet. In dem von ihm und dem Bankier Grünwald herausgegebenen Buche: „Zum Terminhandel an der Produktenbörse" hat er wissenschaftlich und den praktischen Bedürfnissen Rechnung tragend, diese damals noch wenig bcarbeirete Materie aufgeklärt. Seinen wissenschaftlichen Ruf für alle Zeiten hatte er sich aber durch die mit seinem Freunde Juftizrat Eduard Goldmann bewirkte Bearbeitung des Bürgerlichen Gesetzbuches geschaffen. Der ersten Auflage dieses Werkes wurde noch das System des Allgemeinen Landrechts zugrundegelegt. Nach dem Inkrafttreten des BGB. wurde die Grundlage dieses hervorragenden Werkes die Systemauk des Bürgerlichen Gesetzbuches. Welche Bedeutung dieses Werk für die Rechtswissenschaft und die Rechtsanwendung gehabt hat und noch hat, verkünden die Entscheidungen der höchsten Gerichtshöfe und die seitdem erschienenen wissenschaftlichen Arbeiten über das Bürgerliche Gesetzbuch. In weitem Ausmaße hat dieses Werk die Rechtsprechung und die Rechtsentwicklung beeinflußt. Der 1. Band dieses Werkes, enthaltend den allgemeinen Teil und das Recht der SchuldverhAtnisse, erschien im Jahre 1903, der 2. Band betr. das Sachenrecht leider erst im Jahre 1912, und der 3. Band über das Familienrecht im Jahre 1921, die beiden letzten Bände unter Mckwirkung von Dr. Leo Sternberg. Kleinere Schriften und Abhandlungen von Lilienthal finden fich in der Deutschen Juristenzeckung und der Juristischen Wochenschrift. Nach seiner Uebernahme des Syndikats der jüdischen Gemeinde erstreckte sich seine juristische Tätigkeit hauptsächlich auf die Abfassung der Entwürfe zu dem Gemeindestatut, namentlich auf die Organisation einer modernen Verwaltung, auf die Einführung der Verhältniswahl, auf die Anstellungsordnung für Beamte und auf die Satzung des Kranknhauses. Hervorragend war seine Mitarbeit an dem vom Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden beschlossenen Entwurf eines „Gesetzes betr. die jüdische Religionsgemeinschaft in Preußen". Der Entwurf, der chn allerdings nicht zum Verfasser hatte, ist aber in den Hauptstreckfragen nach seinen Vorschlägen und in seinem Geiste gestaltet worden. Lilienthal war auch Sachverständiger des Ministeriums für Wissenschaft, Kunst und Bolksbckdung. Er hat Gutachten über Rechtsfragen auf allen das Judentum berührenden Gebieten erstattet, vom Staatskirchenrecht bis zum Schulrecht und kleineren Verwaltungsfragen. In allen seinen juristischen Arbeiten zeigte sich eine umfassende Rechtskenntnis und ein scharfsinniges Eindringen in alle einzelnen einschlägigen Rechtsfragen, ohne aber durch die Einzelheiten sich von den großen grundsätzlichen Richtlinien ablenkm zu lassen. Er war ein Meister der klaren Rcchtsformulierung, und die von ihm ausgearbeiteten Satzungen und Gutachten bezeugen in hervorragendem Maße diese seine Kunst. Durch alle diese Arbecken hat er sich ein Denkmal gesetzt, das ihn als großen Juristen charakterisiert. a>n