Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 7 (1927)
- Issue
- 32 (12.8.1927)
- Date
- 1927-08-12
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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einer Ueberorganisation und einer Vereinfachung der Geschäfte in absehbarer Zeit bereits nachweisbar sein wird." Da anzunehmen ist, daß bereits der nächste Verbandstag sich mit der Revision der Verfassung zu beschäftigen haben wird, sollen im folgenden einige Richtlinien hierfür gegeben werden. Dabei ist zunächst eine Beschränkung auf die Gestaltung der Organe des Verbandes erfolgt. Die mit fuianziellen Fragen im Zusammenhang stehenden Aenderungswünsche (z. B. Jndividualbesteüerung, Etatdauer, Zustandekommen eines Verbandsbeschlusses über den Etat usw.) sollen in einem späteren Aufsatz erörtert werden. * Der Landesverband hat 3 Organe: Verbandstag, Rat und Ausschüsse. Der Verbandstag wird von den Mitgliedern der zum Verbände gehörigen Gemeinden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Der Rat setzt sich aus insgesamt 35 Mitgliedern zusammen; die dem Verbände angeschlossenen Gemeinden wählen Vertreter derart, daß in der Regel auf je 20 000 Seelen ein Vertreter entfällt, der Verbandstag wählt 6 an Gemeinden oder Rabbinerbildungsanstalten wirkende Rabbiner, 2 Lehrer und die alsdann an 35 noch fehlenden Mitglieder. (Ihre Zahl betrug bei der ersten Wahl 4.) Die Zusammensetzung der Ausschüsse ist durch einen übereinstimmenden Beschluß von Vcrbandstag und Rat geregelt. Vornehmlich von Seiten der Jüdischen Volkspartei wird nun gegen die Art der Wahl des Rates protestiert. Man sagt, seine Zusammensetzung entspreche nicht der denrokratischen Einstellung, auf die Minoritäten sei nicht genügend Rücksicht genommen, seine Wahl sei „im wesentlichen noch auf der Basis der alten Notablen-Politik erfolgt und trägt einen ausgesprochenen plutokratifchen Charakter" (SUee auf dem ersten Verbandstag). Diese und ähnliche maßlose Uebertreibungen schaden nur vernünftigen Wünschen für die Gestaltung der Verfassung. Ihnen gegenüber weisen die Vertreter der Geineinden mit vollem Recht darauf hin, daß diese in erster Linie die finanziellen Lasten des Verbandes zu tragen haben und sich infolgedessen nicht ausschalten lassen können. Da überdies der Landesverband nur auf dem freiwilligen Zusammenschluß der Gemeinden beruht und eine Streichung des Telegations rechts der Gemeinden unzweifelhaft den Austritt einiger Großgemeinden aus dem Verbände zur Folge haben würde, würde eine derartige Aendcrung dem Verbände nur abträglich sein. Hingegen wird bei der geplanten Verfassungsänderung eingehender Prüfung unterliegen müssen, ob die Kompetenzen der Verbandsorgane richtig gegeneinander abgegrenzt sind. Jetzt werden die Geschäfte des Verbandes vom Rat verwaltet, der engere Rat, ein aus der Mitte des Rats gewähltes Gremium, führt die lausenden Geschäfte, während die Mitwirkung des Verbandstages nur dann erfolgen muß, wenn ein Verbandsbeschluß erforderlich ist. So mußte beispielsweise auf dem ersten Verbandstage bei einer der wichtigsten Aufgaben des Landesverbandes noch folgender Antrag der Liberalen angenommen werden: „Der Verbandstag erwartet, daß eine Stellungnahme des Landesverbandes zu einem etwa zur Erörterung gestellten Entwurf eines Judengesetzes nur nach Anhörung des Verbandstages erfolgt, und daß der Verbandstag zur Beratung des kommenden Judengesetzes zusammenberufen wird." Wenn etwas derartiges keine verfassungsmäßige Selbstverständlichkeit ist, sondern erst erbeten werden muß, dann liegt hier meines Erachtens die dringende Notwendigkeit einer Äenderung vor. Bei einer nach den Grundsätzen der Demokratie ausgebauten Organisation muß die Exekutive in ihrer Zusammensetzung und Arbeit bestimmt und kontrolliert werden von dem aus allgemeinen Wahlen hervorgegangenen Organ. Das gilt für die Reichsregierung ebenso wie für den Vorstand einer jüdischen Gemeinde. Beim Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden jedoch liegt das anders. Hier wird die Exekutive vom Rat gebildet, bei dem auch die Leitung und der Schwerpunkt der politischen Verantwortung im Verbände liegt. s Das sollte geändert werden. Tie Tätigkeit des Rats sollte analog der des Reichsrats abgegrenzt werden. Die Exekutive aber, der jetzige engere Rat, sollte in seiner Zusammensetzung vom Verbandstag bestimmt werden, dkr zu BLUMEN 'AU//TELLUNG ** /TBAH L Cr rACCK C BERLIN W öö LL MAUERSTR.7Q FERNRUF: ZENTRUM 5023 u. 5024 BLUMENSPENDEN — TRAUERSPENDEN - TAFEL* SCHMUCK - INNENDEKORATION IN KÜNSTLE¬ RISCHER AUSFÜHRUNG - 12 erste Preise dem entscheidenden Organ des Landesverbandes auszubauen ist. Wenn sich aus der bisherigen Regelung noch keine Schwierigkeiten ergeben haben, so dürfte das nur darauf zurückzuführen sein, daß bis jetzt im Verbandstag und im Rat ähnliche Mehrheitsverhältnisse vorhanden sind. Wenn sich das aber einmal ändern sollte, so müßte aus der jetzigen Regelung eine erhebliche Gefährdung des Landesverbandes entstehen. Und daran sollte man bei der beabsichtigten Verfassungsänderung denken. * Die Wahlen zum ersten Verbandstag fanden am 1. Februar 1925 statt. Die Verteilung der Mandate erfolgte gemäß Artikel 13 der Verfassung: „Auf je 3000 Seelen entfällt ein Abgeordneter. Maßgebend sind die letzten statistischen Feststellungen." Prüft man, zu welchen Resultaten diese Bestimmung geführt hat, so mag folgende Ausstellung unterrichten: Wahlkreis (S-incictrnpeuc Wähler 31£><ic(ie['c:te ,Snht der Stimmen Mandate Tiir.fjulmirtL Stimmen Pro Mandat 2. Groß-Berlin 132 620 48 644 53 917,8 4. Breslau 17 979 10 667 10 1 066,7 5. Schlesien 10220 7 973 6 1 328,8 6. Sachsen 4 381 3154 2 1 577 7b. Schleswig-Holstein 1 251 809 2 404,5 8. Westfalen 12 950 9 525 5 1 905 9. Frankfurt M. 25 283 9 130 10 913 10. Hessen-Nassau 8 589 5 703 4 1 425,6 11. Köln 13 438 5 673 7 810,4 12. Rheinprovinz 21 267 13616 10 1361,6 247 981 114 894 109 10 710,4 1. Ost- und Westprenßen — 3. Brandenburg, Pommern, Einheitsliste 4 — Grenzmark — Einheitsliste 5 — 7 a. Hannover Einheitsliste 5 — 13. Landeswahlkreis — 1 Diese Ausstellung zeigt nun, daß das 124 bisherige Wahlsystcm zu den denkbar größten Ungerechtigkeiten führt. So erhält beispielsweise Frankfurt AI. bei 9100 abgegebenen Stimmen 10 Mandate, Westfalen hingegen für 9 500 abgegebene Stimmen nur 5 Mandate. Schleswig-Holstein erhält für 800 abgegebene Stimmen ebenso viel Mandate wie Sachsen für 3 150. Bei Schleswig.Holstein ist mir übrigens die Festsetzung der Mandatszisfcr unverständlich. Schon die ersten Vcrbcnwstagswahlen zeigen jedenfalls, daß es bei der bisherigen Regelung nicht verbleiben darf. Die Zahl der in einem Wahlbezirk gewählten Abgeordneten darf nicht von der Seelenzahl, sie muß vielmehr von der Zahl der in dem betreffenden Wahlbezirk abgegebenen Stimmen abhängig sein. Noch aus einem anderen Grunde bedürfen die Bestimmungen für den Verbandstag dringend einer Revision. Der Vcrbandstag ist unzweifelhaft zu groß. Die Zahl der Abgeordneten (124) entspricht weder sachlichem Erfordernis noch organisatorischer Zweckmäßigkeit. Die jetzige Größe fördert nur die politischen Tendenzreden, mindert sachliche Arbeit und verursacht unnötige Kosten. Selbst wenn man seine Bedeutung durch die im vorigen Abschnitt angeregten Aenderuugen wesentlich heben würde, wäre die Hälfte der jetzigen Abgeordnetenzahl in jeder Beziehung noch voll ausreichend. Ich denke mir die Bestimmung über das Wahlrecht derart, daß auf je 2000 abgegebene Stimmen 1 Mandat entfällt und daß die Reststimmen jeden Bezirkes der Landesliste zugeführt werden. Zur sinnvolleren Durchführung dieses Systems wäre eine wesentliche Vergrößerung der Wahlkreise erforderlich, damit nicht nur die Landesliste Mandate verteilt. Diese Vergrößerung der Wahlkreise kann aber hier m. E. im Gegensatz zu den politischen Wahlen unbedenklich erfolgen, weil der Konnex, der in der allgemeinen Politik zwischen Abgeordneten und Wählern so sehr entbehrt wird, in jüdischen Kreisen vorhanden ist. Damit auch kleinere Gemeinden bei der Ausstellung der einzelnen Wahlkreislisten berücksichtigt werden können, wäre es zweckmäßig, die bisher bestehenden Stadtkreise aufzulösen. Das kann auch von Gesichtspunkten der Großgemeinden aus geschehen, da der Rat diesen volle Gewähr für die Berücksichtigung ihrer Interessen bieten dürfte. Um die Einreichung von Einheitslisten zu ermöglichen, wäre eine Bestimmung nötig, daß bei Einreichung nur einer Liste für je 3500—4 000 Wähler ein Kandidat als gewählt gilt. Die Zahl der Mitglieder des Bcrbandstages würde bei einer derartigen Regelung nur etwa 60 betragen. Ebenso dürfte eine Verkleinerung des Rates zweckmäßig sein. Bedenken hiergegen können wohl schon mit Rücksicht daraus nicht erhoben werden, daß für den Rat entgegen den Verfassungsbestimmungcn bereits generell das Stellvertretersystem eingeführt worden ist, dessen Beibehaltung sich empfehlen dürfte. Nach dem letzten Volkszählungscrgebnis sind in Preußen etwa 400 000 Juden vorhanden. Bisher wurde nach Art. 21, Ziffer 1 der Landesverbandsverfassung in der Regel auf je 20000 Seelen ein Vertreter gewählt. Würde man diese Zahl auf 25 000 erhöhen, so würden von den Gemeinden nur noch 16—17 Ratsmitglieder zu benennen sein. Ferner gehören zum Rat 6 an Gemeinden oder Rabbinerbildungsanstalten wirkende Rabbiner, sowie 2 Lehrer. Hier ließe sich nach meiner Ansicht die Zahl der Rabbiner unbedenklich aus 4 reduzieren. Bei der ersten Tagung des Verbandstages ist allerdings sogar eine Erhöhung dieser Ziffer auf 7 beantragt worden, von denen 4 die Rabbiner und 3 die 3 Seminare vertreten sollten. Der Grund für diesen Wunsch dürfte jedoch kaum in sachlichen Erwägungen zu suchen sein. Bei den engen Beziehungen, die zwischen Rabbinern und Rabbinerseminaren bestehen, scheint mir eine Notwendigkeit für diese Scheidung nicht vorzuliegen, um so weniger, da doch zahlreich Rabbiner als Dozenten an den Seminaren wirken und für die Rabbiner ja auch noch wie biqher Stellvertreter gewählt werden können. In diesem Zusammenhang ist schließlich noch zu prüfen, ob wie bisher die Gesamtzahl der Ratsmitglieder in der Verfassung festgesetzt sein soll, was mir nicht eben praktisch zu sein scheint, und ob auch fernerhin ein kleiner Teil von ihnen (bei der ersten Wahl 4 von 35) vom Verbandstag zugewählt werden soll. Mit dieser Regelung wollte man wohl dem Rat einen demokratbischen Anstrich geben; sie scheint mir völlig mißlungen, aber auch überflüssig. Was bedenren wirklich die vier unter 35? Man sollte im Interesse einer demokratischen Gestaltung lieber, wie ich oben ausgeführt habe, die Kompetenzen der Verbandsorgane neu regeln. Wenn man die Aufgaben des Rates analog denen des Reichsrats abgrenzen würde, so hätten in ihm vom Verbandstag gewählte Mitglieder ebenso wenig etwas zu suchen wie im Reichsrat Mitglieder, die vom Reichstag gewählt werden. Durch die vorerwähnten Reduzierungen würde der Rat insgesamt eine Verkleinerung um etwa 1 Drittel erfahren, statt 35 also etwa 23 Mitglieder zählen. Es ist natürlich nicht möglich, in Zeitungsartikeln diese Fragen erschöpfend zu behandeln. So soll hier ans die gewünschten Acnderungen, die den engeren Rat betreffen, nicht näher eingcgangeu werden. Auch hier wäre eine Verminderung der Mitgliederzahl zweckmäßig. * Und nun noch zu den Ausschüssen. Sie sind unter Berücksichtigung des Umstandes, daß Rat und Verbandstag nur in größeren Abständen zusammentreten können, nach meiner Ansicht das wichtigste Organ des Landesverbandes. Deshalb erscheint mir hier eine Verringerung der jetzt aus inindchiens 15 bemessenen Mitgliederzahl auch nicht angängig. Gerade bei der jetzigen Gesamtstruktur des Landesverbandsorganismus halte ich es aus Gründen der Demokratie auch für crwün;cht, wenn möglichst die verschiedenen Fraktionen in den Ausschüssen mitzuarbeiten Gelegenheit haben. Eingespart werden könnte hier aber wohl das Nebencinanderbestehen von liberalen .Kultus- und Unterrichtsaus- ',chuß. Das Gleiche gilt für die beiden nebeneinander bestehenden konservativen Ausschüsse. Wie die Erfahrung lehrt, deckt sich im wesentlichen der für die beiden Ausschüsse in Betracht kommende Persvuenkrcis. Während jetzt Artikel 27 bestimmt, daß jedem Kultusausschuß mindestens 4 Rabbiner, 2 Lehrer und 2 Kantoren, jedem Nnterrichtsansschuß mindestens 3 Rabbiner und 5 Lehrer angehören müssen, wäre für jeden der vereinigten Kultus- und Unterrichtsausschüsse wohl eine Regelung zweckmäßig, nach der ihm 3 Rabbiner, 3 Lehrer und 2 Kantoren angehörcn müssen. * Die bisherige Arbeit im Landesverband hat den Beteiligten bisher keine volle Befriedigung gebracht. Solche, die sich ihren Wählern verantwortlich fühlten, empfanden das Mißverhältnis von Verantwortung und Einjlußmöglichkeit, andere, die Mitarbeiten wollten, wußten nicht recht wo und wie, noch andere enttäuschte die Fülle an Leerlausarbeit und dadurch unnötig hervorgerufener Reibungen. Die skizzierten Acnderungen würden vielleicht dazu beitragen, sie alle wieder zu Freunden des Landesverbandes zu machen und ihnen die Lust zur Mitarbeit wiederzugeben. Deshalb sollte mit ihrer Durchführung nicht gezögert werden. Kalendarium für die Zeit v.13.8. b. 20.8.1927 August 1927 Ab 5687 Sonnabend 13 15. Sabbat Nachma Wocheiiabschniü: Wocßahanan Haslarah: Jeiaia 40,1- 26 Sabbat-Ausgang: 8.26 Ilhr Sonntag 14 16. Montag 1.1 17. Dienstag in 1P, Mittwoch 17 19. Donnerstag 18 20. Freitag 19 21. Sonnabend I 20 22. Wochenabschnitt: Elciv asiarah: Jesaia 49,14—26; 50,1—11; 51,1—3 Sabbat-Ausgang: 8.08 Uhr n Erich Meinrath Elfriede Meinrath-Norden Elberfeld, 14. August 1927 GenüQsamkeitstr. 7 Vermahlte zu den diesjährigen Herbstfeiertagen gesucht. Erstklassige Zeugnisse vorhanden. Mähe Berlins erwünscht, aber nicht Bedingung. Angebote unter Kn. 89 an die Expedition dieses Blattes. Predigtamt Ostdeutsches Judentum Tradition einer Familie von Heinrich Kurtzig 164 Seiten. — in geschmackvollem Halbleinenband Mk. 3.80 Eulitz-Verlag, Stolp Diese ansprechend und unterhaltend geschriebene Familiengeschichte kennzeichnet eine kosmopolitische Auffassung des Lebens, ein großes Verstehen und, eine wohltuende Toleranz. (Free Press tor Texas) Der Verfasser entrollt in anschaulicher Schilderung die wechselvollen Schicksale eines nicht gerade alltäglichen Geschlechts. Ein lesenswertes Buch. (Berliner Tageblatt) Vorzugsangebot für die Leser der Jüdisch-liberalen Zeitung Bei direkter Bestellung an die Geschäftsstelle dieses Blattes, Berlin SW 48, Wilhelmstr. 147 erfolgt portofreie Lieferung unter Nachnahme zum Vorzugspreis von Mk. 3.— Schriftenreihe d. 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Bruno Woyda, Berlin NW. 23. — Druck: .Hermann Wegner & Co., Bcrlin-Mariendorf.