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Jüdisch-liberale Zeitung · 1927-07-08 · 27 (8.7.1927) · page 4

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
7 (1927)
Issue
27 (8.7.1927)
Date
1927-07-08
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Kein Schächtverbsk in Norwegen. Oslo, 4. Juli sJTA.). Wie crinnerlich. hat die norwegische Regierung die von den Tierschutzvereineu und einem Teil der Landbevölkerung angeregte Gesetzesvorlage, nach -er das Schächten nach jüdischem Ritus verboten werden sollte, zurückgezogen. Die Schächtgegncr in Norwegen ruhten aber nicht und setzten es durch, daß neuerdings dem Odelsthing (Nor- Vegische Reichsversammlung) ein Gesetzvorschlag unterbreitet werde, der das rituale SchächtviFfahren als tverqualerisch verbieten sollte. Das Odelsthing hat heute diesen Gcfehcsvorschlag mit einer Mehrheit a b g e l e h n t. Damit hat eine Frage ihre Erledigung gefunden, die seit längerer Zeit die norwegische öffentliche Meinung lebhaft beschäftigt hatte. Sprechsaal |» | Major Burg. Armee-Polizei-Jnspektor Lion Wolfs. In Nummer 25 dieses Blattes befindet sich eine Notiz von Herrn G. Minden über das Grab des in den fünfziger Jahren verstorbenen Major Burg. Es ist hierbei, wie auch in seinen Denkwürdigkeiten besonders hervorgehoben. daß er der einzige jüdische Offizier gewesen, der der preußischen Armee während ihres 200 jährigen Bestehens angehört hat. DaS ist ein Irrtum, den ich hiermit berichtigen möchte. Unter Friedrich Wilhelm I. war mein Großvater, Lion »olff. Polizei-Inspektor der preußischen Armee, wofür das nachfolgende General-Schnh-Privilcginm den vollgültigen Beweis liefert. General-Schutz-Privilegiu m. „2Bir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden Kvcnig von Preußen Thun kund und fügen hiermit jedermänniglich zu wißen, daß Wir dem Schwester Sohne des Banguier Daniel Jtzig. dem Lion Wvlff aus Berlin, in Betracht seiner als Policey-Jnspcctor bei Unserer Armee bewiesenen Treue und Thätigkeit und zur Belohnung seiner Uns bisher geleisteten guten Dienste, ein General-Schutz und Handlungs-Privilegium für sich, seine Kinder und Nachkommen, männlichen und weiblichen Geschlechts, seine Brüder und Schwestern und deren Nachkommen; wie midj für seinen Sociam den Schutz-Juden Michael Lewiu Bromberger in eben der Art. auf Unsere gesummte Lande und Provinzen, keine davon ausgenommen, mithin auch ans das Herzogthum Schlesien und die Grafschaft Glatz. aus Allerhöchsten Gnaden, und mit Befreiung von Chargen, Stempel und andern Gebühren, dergestalt allergnädigst bewilligt und ertheilet haben; daß gedachter Lion Wolfs und fein Soeius Michael Lewin Bromberger. nebst deren n. s. w., gleich den christlichen Banguicrs und Kaufleuten, alle Arten voll Handel und Wandel, ohne Unterschied zu treiben befugt seyn, nicht weniger im Handel und Wandel in und außer Gerichts, gleiche Frenheiteu, wie christliche Kanslente genießen sollen. Insonderheit werden oben benannten zweyen Personen, ihren Kindern und Nachkommen noch besonders zugestanden: 1. So wol in Unfern Königlichen Residenzen, als auch in jeder andern Stadt Unserer sämmtlichcn Provinzen und Länder, sich mit Häusern und ' Grundstücken in allen Straßen und Gegenden, wo sie wollen, und es ihrem Handel und Gewerbe am convenabelstcn ist possessinirt zu machen. 2. Sollen dieselben unter keiner jüdischen Gerichtsbarkeit stehen und in keiner Hinsicht mit den Juden vermengt seiin; sondern in allen Fällen, den christlichen Bürgern gleich geachtet werden, mithin auch den Einschränkungen, welche das General Inden-Reglement in Unfern Königlichen Ländern nnd die Schlesischen Gesetze vorschreiben, in keinem Fall unterworfen seyn. 3. Bleibt das Vermögen des Lion Wolfs und seines Socii Bromberger. ingleichen ihrer Kinder und Nachkommen. von der bey der Judcnschrift gewöhnlichen Schätzung völlig freu, und wird ihnen blos überlaßen, der Inden- Gemeinde. wo sie wohnen, ein jährliches freywilliges Geschenk zn machen. 4. Müßcn die Inhaber, wenn sie Handlung treiben, gleich den christlichen Kanslenten die Paraphen-Jura entrichten. sind aber von altem jüdischen Leib-Zoll. oder Pvrccllaiil-Ankanf völlig brfeeit. 5. Endlich soll bei Gerichten ihr End und Zeugnis, es sen vor oder wider einen Eyristen eben so, als eines Christen End und Zeugnis, giiltig und hierbei aller Unterschied, welchen die Gesetze sonst zwischen Christen und Juden machen in Ansehung ihrer aufgehoben seyn; sic sollen auch bei Wechsel-Geschäften die Valuta nur in denjenigen Fällen zu beweisen nöthig haben, wo auch Christen sie beweisen müßen. Wir befehlen daher Unfern sämmtlichen Krieges- und Domaincn Cammern. Landes-Jnstitz-Colle-giis und Unter- Gerichten. ingleichen den Land- und Steuer-Räthen, wie auch den Magistraten hierdurch in Gnaden sich nach dem Inhalt dieses General-Schutz und Handlungs-Privilegii gebührend zu achten, den Lion Wolfs und Michael Lewin Bromberger, nebst ihren Kindern nnd Nachkommen männlichen und weiblichen Geschlechts, desgleichen ihre Geschwister ben allen hierdurch verliehenen Rechten und Freyheitcn durchgängig zu schützen, auch selbige so wenig hierunter. als in ihrer Religion und indischen Gebräuchen, zn keiner Zeit, oder ans irgend eine Weise beeinträchtigen zn laßen. Urkundlich haben wir dieses Privilegium üöMeigenhändig unterschrieben. und mit Unserm Königl. Jnsiegel bedrucken laßen. So geschehen und gegeben Berlin den .12. Januar 1701. General-Schutz und Handels-Privilegium für den Policen-Jnspcctvr Lion Wvlsf nnd seineil Socinm Michael Lewin Bromberger. Friedrich W i l h e l m. Graf von Hop m. Es ist naturgemäß, daß die Nachkommen des Major Burg sich für die Verdienste ihres Vaters nnd Großvaters interessieren, daß aber bei den Nachkommen der Prominenten in der jüdischen Gemeinde Berlins: Mendelssohn. David Fr i Ödländer und Daniel Jtzig diese Pietät nicht vorhanden sein kann, kommt daher, daß keine jüdischen Nachkommen mehr vorhanden sind. Ich bin der einzige Jude aus den vorgenannten Familien, die untereinander verschwägert waren. Lion Wolfs. „Xet Flug über den Ozean". In Nimnncr 23 der „Jüdisch-liberalen Zeitung" vom 10 Juni setzt sich Herr Dr. Hugo Spiealer mit einer gewissen Berichterstattung über die Teilnahme unseres Glaubensgenossen Lcvine an dem Ozeanfluge Chamberlins auseinander. Das von dem Bei> fasser vorgetragene, interessante Material und die damit verknüpfte warmherzige Verfechtung der Persönlichkeit Levines werden diesem mutigen Piloten unsere Herzen, wenn dies notwendig war, sicherlich noch weiter geöffnet haben. Und jeder, der nicht Gelegenheit hatte, den ersten transozeanischen Luftpassagier persönlich z-u sehen o-der zu begrüßen, wird dies aufrichtig bedauern. Es ist darum von fesselndem Reiz sowohl, als auch von hohem kulturellen und geschichtlichey. Interesse, daß es gelungen ist, einen bleibenden stark upr« sönlichen Eindruck von dem weltbodeutenden Fliegererlebuis auch für Deutschland festz»chalten. Und zwar vermochte dies die Carl Lnudstrüm A.-G. in Berlin durch das Werkzeug der Schallplatte. Leviue und Ehamberlin erteilten der Lindström A.-G. das Alleinrecht zur Verbreitung des von den Fliegern selbst auf die Schallplatte gesprochenen Flstgberichtes. Die vom L i udst r öm - Columbia-C o nze rn herausgebrachten Standav-marken „Odeon", „Parlvphon" und „Columbia" werden also nunmehr auf den technisch ganz vorzüglich gelungenen Schallplatten Erinnerung. Rühm und Mitcrlebnis des großen Fluges in alle zivilisierten Länder der Erde tragen. Deutschland gegenüber, das ihren Besuch so dankbar empfand, zeigten sich die berühmten Gäste ebenfalls dankbar und besprachen in liebenswürdigster Anerkennung der genossenen Gastfreundschaft die Platten neben ihrer heimischen Zunge auch in deutscher Sprache. Diese Platten zu besitzen, ist in der Tat für Joden niigemein begehrenswert. denn neben der Seltenheit der Aufnahme, die ja nur dieses eine Mal erfolgen konnte und erfolgt ist, vermittelt gerade sie in besonders eindringlicher Form «inen Begriff vun der Größe der Erfindung der Sprechmaschiue, die der Uebevlieferuilg das wichtigste aller Hilfsmittel leiht. Das „Odeon"-Musikhaus. W 8. Leipziger Straße IM ist die repräsentative Verkaufsstelle »des Lindström-Äonzerns für' die Reichshcmptstadt. Aber auch jedes andere, bessere Fachgeschäft in Berlin und im Reiche verkauft die Levine-Eham» berlin-Matte in den Marken „Odeon" nnd „Pavlophon" die auch sonst ein unerreichtes Repertoire aus allen Künst-« bezirken führen. Kalendarium füc die Zeit vom 9.7. b. 16.7.1927 Juli 1827 TammnS 5687 Sonnabend 8 9. Wockenabfchuitt: Bolok Haftarah: Micha Kap. 5.6—14 6.1—8 Sabbat-Ausgang: 9,27 Uhr Sonntag 10 10. Montag 11 11. Dienstag 12 12. Mittwoch 13 13. Donnerstag 14 14. Freitag ■ 15 15. Sonnabend 16 16. Wocheuabschnitt: Pinchas Haftarah: Könige I Kap. 18.46- 19,1—21 Sabbat-Ausgang: 9,18 Uhr nm w \ bt Berlin x Odeon-Musikhaus Gr. m. b. H., Berlin W 3, Leipziger Straße HO, Astorta- MuaBütans, BerVn MV7, Friedrichstraße 9t, sowie in allen besseren Fachgeschäften Modehaus Rudolph Gutmam / Leipziger Straße $ Tauentzienftr. Ha Ecke Wilhelmstraße ‘»fiumiilt» MinmmnRi Ä»ai verlas; Bereinigung kür da» liberale Judentum e.v« »erlin SD48. — Verantwortlicher Redakteur: Dipl^Jn». Bruno vohh», JBetRtt RBIS« »ruck; Ae-ring fit Reimer*, verlin«SSS, »Uterstr. 78.

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