Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 7 (1927)
- Issue
- 26 (1.7.1927)
- Date
- 1927-07-01
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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lameniarischcr Lchitlung. sondern es schafft auch eine Situation. die die Frage berechtigt erscheinen lassen muh. ob die mühselige Arbeit im Landesverband überhaupt einen Sinn hat. Bisher haben sich gerade die Bert re rer der jüdischen Bokkspartei nur zu gern als die wahren Hüter der Demokratie im jüdischen Leben aufgcspielt: nun aber, da ihnen die Beschlüsse der auf demokratischer Balis gewählten Vertreter der deutschen Inden nickt genehm sind, spotten sie der Demokratie und versuchen sie durch Macht und Intrigue zu ersetzen. Dieses Verhalten sinüet selbsiverständlich noch eine Stütze bei jenem Mitglied des engeren Rates, das sich niemals da-mit begangen kann, seine Ansichten in den zuständigen Organen des Landesverbandes iwrzntrageu. So reist dieser Herr im Reiche umher und macht trotz seiner Zugehörigkeit zum engeren Rate -- nne man erzählt, selbst bei Reisen, deren Kosten der Landesverband bezahlt — Stimmung gegen den Landesnerbandsentivurf. Da weniger eingewcihte Kreise die wahren Verhäliirinc natürlich nicht kennen und sich von dem „Fachmann" überzeugen lassen, werden dann bald hier bald dort nach einem Vortrag Resolutionen gefaßt, die die Beschlüsse des Landesverbandes vor der Oefsemlichfeit diskreditieren müssen. Daß auf die Dauer Vorgänge. wie sic vorstehend angedeutet sind, den Lebensnerv des Landesverbandes zerschneiden müssen, muh einmal öffentlich ausgesprochen werben. An die Jüdische Volkspartei und au die Männer, die von Quertreibereien nicht laiscii können muß die Frage gestellt werden, ob sie für die Gestaltung von fragen des südlichen Rechts den Mehrheitswillcii der preußischen Juden, wie er im Bcrbandstag des Landesverbandes zum Ausdruck kommt, entscheidend sein lassen wollen oder nicht. Fällt die Beantwortung dieser Frage negativ aus. ist zumindest dch Bedeutung des Landesverbandes starr gennnderi. Die Zcrspliltcrnng in der deutschen Fudcnbcil wird noch offenbarer durch den Preußischen Landesverband gesetzestreuer Snnagogenaemeiuden lHalberstädtcr Verbands, für dessen Existenz wohl selbst derjenige leinen Grund einzusehen vermag, der den gemcindepolitischen Bestrebungen der Separat - Ortho doxie Verständnis rntgogenbringt. Ist dock im Preußischen Landesverband duräi die Schaffung von gesonderten Kultus-und Unterrichtsaiisschüssen u. dgl. für jede der verschiedenen Richtungen jegliche Gefahr eine'' Majorisierung in religiösen fragen beseitigt. Eine Kommission des Hnlberstädlcr Verbandes har nunmehr zur Vorlage an die Plenarversammlung dieser Organisation ebenfalls einen ..Entwurf eines Gesetzes bctr. die Verhältnisse der Svuagvgen-Gemeindeu in Preußen" ausgearbeitet. Da vom letzten Verbandstag des Preußischen Landesverbandes beschlossen wurde, sich wegen der 1!cberreichung möglichst nur eines Entwirrtes an die Staatsbehörde mit dem Halbcrstädterverband in Verbindung zu setzen, sei der Halberstädter Entwurf nachstehend vom liberalen Standpunkt aus einer Betrachtung unter,moen. Erfreulich ist da zunächst die Ieststellumr, dost der Halberstädter Entwurf in vielen grnndigtzlicken Frage«, und zwar gerade in solchen, die von .zionistischer Seitc^ so ffixxf angegriffen wurden, mit dem Entwurf des Preutzischeu Landesverbandes üüereinstimmt. Die Anstrittsfrage ist. auf die Abweichungen rvird noch einzugehen sein, in beiden Entwürfen ähnlich geregelt. Beide lehnen den, im besonderen von Herrn Dr. Freund propagierten Zmangsverband ab,' beide sehen neben der „Derriivriollgemeurde" die Möglichkeit von Sondergcmcindcn tim Prensteucntwnrf als „Personalgemeiwden", in dem Halbcrstädtereutwnrf m. E. für den Nichtfuristen klarer als „Bekenutnisgemeinden" bezeichneft vp«,' beide enthalten nicht die ursprünglich vorgesehene Regelung direkter Besteuerung durch die Verbände tallerdings erscheint mir dann die Bezugnahme auf 8 l6 im 8 20 Abi. 3 des .Halberstädter Entwurfes überflüssig). Durch diese UpbereÄrstirwmmig wird am besten die zionistische Demagogie gegeißelt. die sich z. B. iit einem Aussatz des volksparteilichen Führers Harry Epstein in der Jüdischen Rundschau vom J. April dieses Jahres zu dem Satze vcrstieg: „Sie ldie Personalgrmeindes wird ein vstsudenreines Konzentrationslager reicher, nur jüdisch bedürfnisloser Steuerflüchtlinge mit transportabler Notsynaaoge nnd jährlich zweimaligem geistlichen Zuspruch sein/' So ist nur verständlich, das; der „Israelit", das Organ der Separat-Orthodoxie, bei einem Vergleich der beiden Entwürfe zu dem Resultat kommt: „Scharfer Opposition wird der Halberstädrer Entwurf mahl nur ans zionistischer Seite begegnen,,während eine Einigung mit den Liberalen nicht schwer tasten dürste." Diese Einigung scheint auch mir möglich, wenn auf beiden Seiten guter Wille vorhanden ist und einige im Halberstädter Entwurf vorgesehene Bcstimmungear fallen gelassen werden. Diese liegen vornehmlich auf dem Gebiet des Wahlrechts. Der Halberstädter Entwurf sicht nur e r it ans demokratischen Wahlen hcrvvrgegangenes Organ der Lmnagogengemcinden vor, für das übrigens, im Gegensatz zum Prcustcn-Entwnrs, kein Verhältniswastlrccht norge schrieben ist. „Vcrfassungsbestimmuilgen, die das, Wahlrecht nnd lwarum nicht wie im Prcnsteneukwurs: „oder"'?) die. Wählbarkeit zur Gemeimdeoei troinna von einer längeren als einjährigen Mitgliedschaft in der Gemeinde. von einer steuerlichen Mindestleistung oder von einer bestimmten -Staatsangehörigkeit abhängig machen." sollen ungültig sein. Der Preustermnrwurs iah eine zweijährige Gerneindezugehörigkcit vor. Gerade als einer derjenigen. die ans dem Verbandstaq einer Regelung dreier Frage durch Staatsgesctz widersprachen und dort unterlagen, glaube ich doch sagen zu können, das; der praktische Unterschied zwischen ein nnd zwei Fahren so gering ist, daß sich hier eine Verständigung unschwer erzielen lassen müßte. In Ucbereiustimmung mit dem Zugeständnis, das die Liberalen auf dem Berbg.ndstag des Preußischen Landesverbandes machten, bestimmt der Halberstädter Entwurf: ,Jn der Regelung des Franenwahlrechts ist jede Synagogen gemeinde selbständig." Untragbar sind nach meiner Auffassung aber folgende zwei Bestimmungen deö Halberstädter Entwurfes: 1. Im § 10 heißt es, und zwar nicht nur für die Personal¬ oder Bekeuntnisgemeinden. sondern auch für die Territorialgemeinden: „Durch Gemeindesatzung kann das aktive oder passive Wahlrecht, die Teilnahme an gottesdienstlichen Handlungen und die Benutzung der Gemeindeeinrichtungen ganz oder teilweise an die Erfüllung religiousgesetzlicher Vorbedingungen geknüpft werden." Der „Jlsvaelit" meint hierzu: „Im Berliner Entwurf ist eine entsprechende Bestimmung nicht vorgesehen,' sie mag vielleicht als selbstverständlich gelten." Ich habe nichts dagegen, wenn in orthodoxen Bekenntniöaenreinden derartige Bestimmungen im Statut verankert werde«. Für die Territorialgemcinden halte ich eine derartige Bestimmung für unannehnrbar. Man müßte sonst billrgerweise auch das Steuerzahlen von der Erfüllung rcligionsgesetzlicher Vorbedingungen abhängig macke«. 2. Der Preuhencntwurf hat bewußt keine Regelung der WaMrechtsbestimrmmgeu für Personalgemeinöen vorgesehen. Im Halberstädter Entwurf gelten die Wahlvestimnmngen auch für Bekenntnisgemeinden. Für einen großen Teil der liberalen Fraktion des Preußischen Landesverbandes war die Zustimmung zu dem Entwurf nur dadurch möglich, daß mas den Personalgemeinden in der Gestaltung der Wahlrechtsbestimmnnacn volle Freicheit beließ. Eine Aenöernng in diesem Punckte scheint mir für die Liberalen nicht tragbar, für die Orthodoxen aber nicht erforderlich, vielleicht nicht einmal erwünscht. * . .# Sehr beachtlich, aber von untergeordneter Bedeutung scheinen mir dann noch folgende Berschioderchevten zu sein. Am 8 2 des Halberstädter Entwurfes Heißt es: „Die Territorialgemeinde umfaßt — unbeschadet des Charakters ihrer VekenntniSmähiaen Grundlage — alle auf dem Gebiete deS kleinsten politischen Bezirkes wohnenden Juden: jedoch ist eine parochiale Gliederung dex Territorialaemeinde zulässig." Hingegen ist nach dem Prcußenentwurf Mitglied der Territorialgcmeiude „jeder innerhalb ihres Bezirkes wohnende Jude". So sehr man die Tatsache bedauern mag: Tatsächlich haben m. E. heute die Synagogengemeinden keine bekenntnis- \ mäßige Grundlage mehr. Gehören doch zu ihr antireligiöse i Nationaljuden ebenso wie antinationaljüdiiche Religions- J ju'den. Der Zwischensatz „unbeschadet des Charakters ihrer bekenntirismäßigen Grundlage" muß also wohl anS dem Halberstädter Entwurf aestricken metSW. Nach dem Preußeneniwnrf müßte dem Uebertritt zu einer Personalgemeinde der Austritt aus der Territorialgemeinöe vorhergcsten, der nur wegen religiöser Bedenken erfolgen kann und für den die Erklärung beim Amtsgericht des WohnsitzeS vorgcschrieben ist: der Austritt ans der Personalgemcinde erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Vorstand j Der Gemeinde. Der Halberstädter Entwurf schlägt in der > Austriussraae einen anderen Weg vor. £ 7 besagt: „Die Zugehörigkeit zu einer Snnagogengemcinde er- J lischt sü r den einzelnen: > a) durch schrn'tliche Mitteilung des Ausscheiden den an den! Vorstand seiner Gemeinde unter glelchzeitige.r Vorlage eines Nachwarscs über die bei einer anderen Synagogenj gemeinde desselben Ortes erworbene Miigliodsckaft, > VA durch Rnstrstt ohne gleichzeitigen Beitritt zu einer , anderen Synemogengemeinde desselben Ortes. j Im letzten Falle hat der Austretende beim Amts-! aericht des Wohnsitzes zu Protokoll des Gericktsschrcibsrö! oder durch Vorlage einer Erklärung in öffentlich beglanj bi gier Form feinen Austritt aus der Synagoaeuaemeinde i zu erkläre:: mit der Versicherung, daß der Austritt aus j religlösen Gründen erfolgt." Hier verdient roch meiner AufsLssnn.g die Halberstädter Regelung den 'Vorzug. Allerdings rnüisen unter die Worte „desselben Orrcs" wohl gestrichen werden, da cs im § 3 ja ausdrücklich heißt: „Mitglieder der Bekenntnisae-rvein-dLn sind ohne Rücksicht aus ihren Wohnsitz alle Zudeu, die die Mitgliedschaft bei diesen Synagogengcmeinden erworben haben." Weshalb der Preußenentwurf durch ferne Regelung der Austrittsfrage die gleichzeitige Zugehörigkeit zur Territori-al- und zur Bckcnntnisgemeinde unmöglich macht, ist mir nicht cr>ichtlich. Unberechtigt und unzweckmäßig erscheint mir die Regelung im § 9 des Halberstädter Entwurfes. Er lauter: „Wer einer Bekenntnisgemeiude angehört oder wer aus der Territorialgememde seines Wohnsitzes auf Grund-des 8 7 Abs. 1 b ausgetreten ist. wird bei Verlegung seines Wohnsitzes nur daun Mitglied einer am neuen Wobusitz bestehenden Territorialaemeinde, wenn er ihrem Vorstand seinen Beitritt sckriftliä) erklärt. Wer als Mitglied ciner Territorialaemeinde an einen Ort verzieht, an dem fick mehrere Synagogcngemeinöen befinden, hat binnen drei Monaten zu erklären, welcher Gemeinde des neuen Wohnsitzes er angehören will. Gibt er keine Erklärung ab. so wird er Mitglied der ältesten Gemeinde des neu begründeten Wohnsitzes." Der zweite Teil dieser Regelung ist nach meiner Ansicht eine unnötige Benachteiligung, der Territorialgemeiuden. Eine weitere Benachteiligung der Territorialgemeinden liegt sodann in einer anderen Bestimmung, die zudem noch geeignet sein dürfte, Verwirrung zu ftiffen. Im § 12 Abs. 2 heißt es: „Eriolgt der Zv'sammenschlns; aus einheitlicher Bekenntnis.-''nndl»ae. so kann sich der 'Verband den Namen „Landesftu.ragoge" mit einen: dem Charakter des Bekenntnisses kennzeichnenden Zusatz beilegen." Ein gleiches Recht für die Territorialgemcinden. die dock stets die große Mehrzahl bilden werden, ist nicht vorgesehen. Bezüglich der Vcrbandszugehörigkcit der Gemeinden hatte der Preußenverbaud auf konservativen Vorschlag folgende Bcstimunrng im 8 ~4 getroffen: „'stn jeder Synagogcngemciude. die noch nickt einem anen"a'.'.uren Landcsvepöaudc angehört. ist eine Abstimmun g der Stimmbercchiigten (§ P, Abs. 1 und -) über den Beitritt der Syn g.gog enaemc in de zu einem anerkannten Landesverbände 1$ 2l Abs. 4) herbei>nführen, salls die Abstimmung non mindestens einem Viertel der Snmmberecktigten bci dem Vorstand der Synagogengemeinde beorftragt uurd Ueber den Beitritt wird mir einfacher Mehrheit der erschienenen Siimmbcrcchtigten einschicden." Diese Bestiin:u>tng wird natürlich von den in der Einleitung dieses Artikels ermähnten Quertreibern an! ihren Vortragen unterschlagen. Sie findet sich nun leider auch nicht im Halberstädter Entwurf. Der Grund hierfür ist nicht reckt ersichtlich,' die Vc-stim-mung selber ist, wie mir scheint, auch für die Kreise der Akparat.-OrthoDorie vvll-fa inrbedenk« lich. Im Fahre 1919 trat Die Weimarer Reichsverfassung in Kraft. Die evangelischen und katholischen Kirchcngesetze und in der Zwischenzeit der erforderlichen Revision unterzogen worden. Es dürfte dringend zu wünschen sein, daß die Rechtsbestimmungen für die Synagogengemeinden nun endlich ebenfalls eine definitive Gestaltung erfahren. koKrornKesperrrter. 5fcizz6 von 8. J u s c h k e v? i t s c 1. (Aus dem Russischen ühersetzt von Raja Barber.) Ein Häuflein Juden saß im Laden David Kolpaks beisammen. Das Tagewerk war zu Ende. Von der Straße her drang mit der nächtlichen Feuchtigkeit und Kälte eine dunkle Bangigkeit herein. Man rauchte. Dann kratzte man sich ab und zu. David Kolpak betrachtete der Reihe nach seine Glaubensgenossen, seufzte tief auf, blickte dann auf sein Weib Jettel, das sich vor Kalte in ein ßroOes Tuch eingewiekclt hatte, und zuletzt auf seinen fünfzehnjährigen Sohn Abram, der, die Mütze auf dem Kopfe, dastand, dann sprach er: «Ja, ja, meine Lieben, so ist es. Ich fürchte mich, fürchte mich ganz einfach wie ein kleines Kind. Wir sind am Ende, mein© Lieben. Wenn man nur wüßte, wofür wir so heimgesucht werden. Wofür? Je weiter, desto mehr fürchte ich mich. Denn wüßte ich, ich hab's verdient, würde ich mich ja fügen und mich damit abfinden.“ Die Juden nickten stumm. Rel) David statte ganz recht. Wenn man sich wenigstens darüber klar gewesen wäre* wofür — dann in Gottes Namen. Jettel stampfte mit den Füßen auf den Rodeo, um sie zfl erwärmen. „Ich bin,“ fuhr David Kolpak fort, „ein einfacher Mensch, arbeite den ganzen lieben Tag, mein Weib arbeitet, Abram arbeitet Wir haben nicht einmal Zeit, über etwas "Erhabeneres nachzudenken. Davon kann doch nie die Rede sein. .Aber jetzt sind wir dazu gezwungen worden. Was ich mir meinen armen Kopf zerbreche, das glaubt ihr nicht. Was ging mich früher dies oder jenes an. Es kam Verschiedenes vor, aber was dachte ich mir in solchen Fällen?: „Das ist nicht deine Sache, David, für dich gibt es nur eins: die Arbeit. Solange du arbeitest, ist alles gut, bleibt alles auf seinem gewohnten Platz!“ Und so lehrte ich meine Kinder. Und sogar der kleine Aronschik, mein Sorgenkind, auch der mußte daran glauben, .daß es nur eins gibt: arbeiten. Wenn mal ein Pogrom drohte, sn pflegten Jettel und ich uns mit den Kindern im Keller zu verstecken. Da hieß es, eine Zeitlang für sein Leben zittern — das war auch zu etwas nütz'. Man weinte sich von Herzen aus. Inzwischen war die Gefahr vorbei. und dann hieß es wieder: arbeit' von neuem! Aber jetzt? Von mir ist nur die Hälfte geblieben — ich bin schon gar kein Mensch mehr. Immer nur das eine: die Angst und das Nachdenken und die Qual und das ewige Grübeln, w i e man sich schützen soll! Oh, dieflo nie enden wollende, quälende Furcht!“ Die große Bangigkeit hat nun auch Eingang in den Laden gefunden. In Furcht erstarrt sitzen die bärtigen Männer mit den Kinderaugen da. Jettel hat ihre Blicke starr auf das Oellampchen geheftet, das isa grauen Dunst schwach glimmt. „Am Tage geht’s ja noch,“ fährt David Köfyak fort, .,da ist es hell, Menschen gehen aus und ein. Iß» ist wahr, manchmal hört man auch . einen scharfen Pfiff und sieht einen Menschen über die Gasse laufen, da bleibt einem das Herz stehen. Geht’s am Ende schon los? Soll man rasch den Laden schließen? Was meinst du dazu. Abram? Aber dann kommt die Nacht . . . Oh, diese verfluchten Nächte! Schon uin dieser Leiden willen muß einem der liebe^ Gott helfen! Ob ich im Zimmer sitz', ob ich Tee trink' oder mit jemand rede, immer bin ich mit meinen Gedanken draußen auf der Gasse oder im Hof: „Jettel, istV noch immer ruhig? Mir scheint, ich höre schreien! Du meinst, ich habe mich geirrt? Kann schon sein, daß es so ist! Ist da nicht, ein Schuß gefallen? Ich hoie draußen im Hofe Schritte. Am Ende sind sie es!" Meine Lieben, ich bin ein einfacher Mensch, aber ich habe ein sehr weiches Gemüt. Ich liebe menge Jettel, meine Kinder, den Aronschik ganz besonders! Ach, mein Aronschik. der ist ein Geschenk vom liebeti Gott!_ Für Aronschik lasse ich mich in Stücke selineii den. t.r ist doch der Einzige, der uns noch aufrecht! hält. Wer lacht bei uns —- Aronschik. Wer ' macht I Dummheiten? Wer läßt «ich nichts sagen -- ArCia-! schik! Und wen liebt vor allem Aronschik? Mich,! David, den großen David, der ewig nach Hering tnid | Petroleum riecht, den nimmt Cr mit seinen haar- ] dünnen Aermchcn zärtlich um den Hals, küßt ihn auf I die bärtige Wange und sagt Zu ihm: Vatcrchen,'tett j üah dJ/'h *o lipb. du bist gut!" * ‘ | Und dä soll ich ruhig bleiben, und am Enchg! sehen, wie man vor meinen Augen meinem «AronscfnK j die Aermchcn ausreißt oder wie man ihm die'Augen aussticht? Hort ihr es meiner Stimme nicht an, däß | ich schon jetzt weine und jammere und mich bereit mache, die Hände des Unholds zu küssen? Aber der wird sich dadurch nicht erweichen lassen, das weiß ich, und wird erst rocht vor meinen Augen meinem Aronschik die Händchen abhacken, damit mein Kopf vor Entsetzen berstet! Und der Unhold wird mich nicht einmal vorher erschlagen, sondern er wird mich zwingen, zuzuhören, wie mein kleiner Aronschik kläglich rufen wird: ..Väterchen. Väterchen, so hilf' mir doch!“ Ihr haltet mich für irrsinnig? Meinetwegen, aber ich furchte mich doch. Ich will es nicht, ich darf das nicht geschehen lassen! Lieber, guter GotL so hilf mir doch, mache mit mir, was du willst, nur das Gräßliche gib nicht zu! Ich will a lles äüf tttidh nehmen. Jede Strafe, die du mir auferlegst, werde ich geduldig tragen, nur da s Furchtbare wende ab von mir! j Aber die Nächte . . . Wer hat für den Menschen! diese Nächte erfunden! Beim geringsten Geräusch ■ fahre ich zusammen, horche auf jeden Schritt im I Hofe, auf jeden Laut — gleich stürze ich zur Haustür | und horche. Am Ende sind sie es gar schon? Wo i sich verbergen? Im Keller? Da finden sie uns. Wir j können uns nirgends verstecken, denn sie finden uns! überall Es bleibt uns nur Eines übrig: Wir müssen | alle aufs Dach steigen und uns himjnterstürzfcn. | Meinen kleinen Aronschik werde ich fest in die Arme nehmen. Wenn s i e kommen — lebend werden sie. I mich nicht kriegen! Alles auf der Welt, nur nicht Mäs! j Ich nehme ein langes scharfes Messer und... Meinen i Liebling Aronschik soll ich damit , . , Um Gottes | willen, nein! Es bleibt uns nur Eines: Hinauf aut« [ Dach, und dann — und dann — stürzen wir uns alle I hinunter . . . und meinen Aronschik halt’ ich fest in | den Armen . . •]. I Die bärtigen Männer sitzen m der Runde. Mit sanften Blicken vor sich hinschauend, hören sie schwgif gend zu — am Ende sind sie gar schon irrsinnig gft i worden? . . « . , ßaienbariitmfürMtBeU Dom2.7.^9.7.1927; ftitR 1927 Tawmus 5887 Sonnabend 2 Sonntag 3 Montag 4 Dienstag 5 Mittwoch 6 Donnerstag 7 Freitag 8 Sonnabend 9 '• 2. Wochenabschnitt: Thuckab Hastarah: Richter Kap. 11.1—-Z7 Sabbat-ArrSgang: 9,33 Uyr i ft 5. 61 7. 8. 9. WocheuMchnitt: Bolok Haftarah: Micha Kap. 5.8—14 ' 6.1-ft8 Sabbat-AuSgang: 9,27 UHr . - ' 'i