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Jüdisch-liberale Zeitung · 1927-06-24 · 25 (24.6.1927) · page 3

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
7 (1927)
Issue
25 (24.6.1927)
Date
1927-06-24
Page
– (sequence 3)
Language
German
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und einer solchen, die nicht e. V. ist, in Bezug aus kontrakt, liche Abmachungen besteht. — Zu der Fvage, wann für einen auS der örtlichen Gemeinde Ausgetretenen die Befreiung von der Beitragsleistung eintritt, wurde dahin Stellung genommen. daß als Termin der Abgabe der Erklärung rm Sinne des 8 2 Abs. 1 des Austrittsgesetzes von 1920 das Datum der protokollarischen Erklärurrg oder deS Eingangs der schriftlichen Erklärung bei Gericht auzusehen ist. — ES wurde übereinstimmend erklärt, -atz die Bestimmungen betreffend den Austritt ans einer Gemeinde im Frank, furter Sonöergesetz von 1869, ebenso wie alle anderen früheren AuStriitSgesetze. durch das von 1620 außer Kraft gesetzt find. — Es wurde für zulässig erachtet, in -aS Statut eine Bestimmung auszunehmen, wonach ein Repräsentantenmandat bei eintretendem Konkurs oder Unterlafiung der Steuerzahlung erlischt. — Um di« Lnt. eignung südischer Friedhöfe durch Staat oder Kommune zu verhindern, sollen mit dem Ministerium Der. Handlungen ausgenommen werden, um einen generellen Erlaß an die Regierungspräsidenten zu erwirken, wonach sie ohne Rückfrage beim Ministerium eine Enteignung nicht anzuordnen befugt sind, und um ferner zu erreichen, daß das Ministerium selbst keine Entscheidung ohne vorherige Anhörung des Landesverbandes trifft. Die Heranziehung jüdischer Besitzer von Grund st ücken zur Kirchen st euer wird mit Rücksicht auf 8 6 des AustrittSgesetzeS vom 14. 8. 1873 für zulässig erachtet. — Es wird festgestellt. daß ein gesetzlicher Zwang der Synagogengemeinden zur münöelsicheren Anlage ihres Vermögens nicht besteht. Verschiedene Fragen sollen zunächst durch schriftliche Gutachten geklärt werden, so die Frage, ob das Amt eines Synagogengomeindevorstehers ein öffentliches Amt und die Wahl eines Ausländers für diesen Posten zulässig ist, die Gestaltung der Eigentumsverhältnisse einer aufgelösten Gynagogengemeinde ober einer solchen, in der vrdnungsmäßige Bertvetungsorgane nicht vorhanden sind, und schließlich die Frage, welche rechtliche Bedeutung dem sogenannten „Verkauf" von Sy n a g o g e n Plätzen und Friedhofstellen beizumessen ist. — Den Schluß der Verhandlungen bildete eine sehr eingehende Durchberatung deS ganzen Fragenkomplexes der Steuererhebung durch die Synagogengemeinden. Die Zulässigkeit einer Staffelung der Kultussteueru wurde anerkannt. Für die Frage der Doppelbesteuerung wurde eine gesetzliche Regelung für notwendig gehalten. Hauptgcgenstand der Beratungen bildet die von den Gemeinden immer wieder betonte Notwendigkeit der Erfassung solcher Gemeindcmitglieder. die zur Einkommensteuer gar nicht oder in einem Umfang herangezogen sind, der ihrer wirklichen Leistungsfähigkeit nicht entspricht, von Geschäftsführern einer G. m. b. H.. Direktoren einer Ä.-G. u. a. Es werden verschiedene Wege und Möglichkeiten zu einer ausreichenden Heranziehung dieser Kreise zur Kultussteuer erörtert. Bevor jedoch den Gemeinden Vorschläge gemacht werden, soll eine Fühlungnahme mit dem Ministerium stattfinden, um festzustellen, welche Statutenändernngeu dortseits Aussicht ans Genehmigung haben. Iuriskeniagung des Central-Sereins. Am Sonnabend, den 18. und Sonntag, den 1». Juni d. I., veranstaltete der Ceutral-Vercin deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens eine von annähernd 400 jüdischen Juristen aus Berlin und aus dem Reiche besuchte Tagung, die sich mit den Fragen der deutschen Justiz, soweit sie Juden und Judentum betreffen, in eingehender Beratung beschäftigte. In seiner Eröffnungsrede betonte der Vorsitzende. I u st i z r a t D r. B r o d n itz, daß der Zweck der Zusammenkunft nicht eine von politischen Tagcsgesichtspunktcn veranlatzte Demonstration unter dem Zeichen irgendeines Schlagwortes sein, sondern daß das Material des Vereins in ernster Arbeit geprüft und zur Förderung der deutschen Rechtspflege ausgewertet werden solle. Selbstverständlich bedeute die Tagung keine Absonderung der jüdischen Juristen von ihren nichtjüdischen Kollegen. Lanögerichtsrat Dr. JacgueS Ster n-Be rl i n zeichnete in leidenschaftsloser und geistig durchdachter Weise das Bild der „völkischen Rechts- und Stcratsphiloiophic" unter besonderer Würdigung ihrer führenden Köpfe. Er kam zu dem Ergebnis, eine völkische Weltanschauung als Grundlage von Recht und Staat mit dem Ziele der Entrechtung der deutschen Juden sei weder philosophisch noch geschichtlich zu begründen. Ihre Durchführung würfe Lersammlungskalender Berlin-Norden. Liberale Synagoge Norden (im Anertachfchen Waisenhaus, Schönhauser Allee 162): Gottesdienst: Freitag, de« 24. Juni, abends 7,15 Uhr. Predigt: Rabbiner Dr. Salomonsti. Sonnabend, den 25. Juni. «ormittagS 10 Uhr. Deutschland um Jahrhunderte zurück, isoliere es im Kreise der übrigen Nationen und mache so seinen Wiederaufstieg für alle Zeiten unmöglich. I u st i z r a t Dr. Siegfried L ö w e n st ein -Berlin bvleuchtete den „Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches" und wies auf die Notwendigkeit hin, gewisse Bestimmungen, wie z. B. „Anreizung zum Klassenkämpf" so zu formulieren, wie die Gesamtinteresscn des deutschen Volkes und damit auch der jüdischen Deutschen es ans Grund unserer Erf-ahrnugen verlangen. Rechtsanwalt Dr. Erich Eyck-Berlin beleuchtete in seinem Referat „Die Stellung der Rechtspflege zn Juden und Judentum" an Hand einer sehr großen Zahl von Einzelfällen, die einer eindringlichen juristischen Würdigung unterzogen wurden. Er lehnte jede unzulässige Verallgemeinerung bewußt ab, suchte aber die Gründe zu ermitteln, die zu den sestgestellten Fehlgriffen geführt haben. Der Vortrag gipfelte in der Forderung unparteilicher Gerechtigkeit, nicht nur um der deutschen Juden, sondern nm degesamten deutschen Vaterlandes willen. Rechtsanwalt Dr. Bruno Weil-Berlin schilderte in glanzvoller Rede auf breiter geschichtlicher Grundlage Wesen und Bedeutung des „Politischen Prozesses". Er wies darauf hin, daß dieser mehr und mehr nach der Revolution auch in Deutschland ein Faktor deS politischen Lebens geworden sei. Diese Tatsache erfordere die Heranbildung von Verteidigern, die die besonderen Erfordernisse des politischen Prozesses zn meistern verstünden. Wer in politischen Prozessen tätig sei, in denen eS sich um deutsche und jüdische Fragen handele, müsse sich bewußt bleiben, daß sittliche Eigenschaften, geistige Gaben und Pflichterfüllung, nicht zum mindesten aber vaterländisches Empfinden dem deutschen Juden das Recht und die Pflicht geben, ihre tatsächliche und rechtliche Gleichstellung mit allen nichtjüdischen Deutschen zu erkämpfen. Eine vielstündige A u s s p r a ch e. an Ser Juristen aus allen Teilen des Reiches, darunter auch ttniversitätSyrofefsoren und zahlreiche Richter, teilnahmen, brachte eine Fülle neuen Materials zu den behandelten Fragen. Justizrat Brvdnitz konnte in seinem Schlußwort darauf Hinweisen, daß die Tagung, wie erwartet, nicht Sem spezifisch-jüdischen Jnteresie. sondern dem großen Rechtsintercsic unseres gesamten Vaterlandes gedient habe. Ein bedeutsamer Kongreß in London. Am 22. Juni wird in London eine interterritoriale Konferenz jüdischer Bereinigungen zur Bekämpfung deS Frauen- und Mädchenhandels eröffnet werden. Einberuserin der Konferenz ist die Londoner Jewish Association sor the Protection of Girls and Women: den Vorsitz wird Herr Claude G Montefiore führen. Die Konferenz wirb Vis 24. Juni dauern. Es werden die folgenden Fragen zur Erörterung gelangen: Welche Fortschritte wurden seit der 1910 abgehaltenen letzten jüdischen interterritorialen Konferenz zur Bekämpfung de» Handels mit Mädchen und Frauen zu unsittlichen Zwecken gemacht- Welche Wirkungen haben die Veränderungen der territorialen und wirtschaftlichen Bedingungen, die im Kriege und seit dem Kriege vor sich gingen, in der Verbreitung der Prostitution gehabt? Welche Wirkungen hat die Trennung von Familienmitgliedern infolge der Wände« rungsbeschränkungen auf das sittliche Verhalten von Frauen und Kindern gehabt- WaS muß unternommen werden, um die Kenntnis über die Gefahren der Prostitution und des Mädchenhandels unter der Jugend zu verbreiten? Die Konferenz wird die Schaffung eines zentralen Fonds zur Bekämpfung des Mädchenhandels unter der jüdischen Bevölkerung beschließen und die Vorschläge der Expertengruppe des Völkerbundes erörtern. Sie wird auch über Vorschläge beraten, die dem am 28 Juni ebenfalls in London zusammentretenden Kongreß deS Internationalen Bureaus zur kämpsung deS Mädchenhandels unterbreitet werden lallen. Der Konferenz werden n. a. beiwohnen: Der ücünertretenbe Generaldirektor der Jea, Edouard Oungre. der Präsident deS Amerikanisch-Jüdischen Kongresses Dr. Stephen S. Wise. der Großpräsideut des Weltordens Bnei Ärin Alfred M. Cohen, Prof. Dr. M. Svbernheim-Berlin. Nathan Kahn-Köln, Paula Ollendorff-Breslau, Klara Caro-Köln u. v. a. Von den vertretenden Organisationen sind zu itcuucn: Jea, HiaS—Jea—Emigbir.'kt- HilfSverein der deutsche» Juden. UODV.. American Council vf Jewish Wvmen. Sie Franenschutz-Komitees in Oesterreich, Belgien. Kanada. Danzig. Dänemark, Holland, Ungarn, Italien, Lettland, Litauen. Rumänien und Schweden. Jta. Enchüüung eines Hugo-Zuckermann-Denkmals. Am Sonntag, den 19. Juni, wurde auf dem israelitische» Friedhof zu Eger ein Denkmal für den zu Beginn des Welt. kriegeS alS Offizier an der Front gefallenen jüdischen Dichter Dr. Hugo Zuckermann enthüllt. Die Denkmalsenthüllung fand im Rahmen einer Gedächtnisfeier ans Anlaß Ser Er» richtung von Grabsteinen für die im Weltkriege in Eger verstorbenen Soldaten statt. Zu den Feiern hatte der Borstander israelitischen KultuSgemeinde in Eger eingeladen. Hugo Znckermann, der eine Reihe populär gewordener Lieder verfaßt hat, ist auch der Autor des viel gesungenen österreichischen ReiterliedeS „Drüben am Wiesenrand hocken zwei Raben . . ." Vom Golem zur Columbia. Einzeltat eines Juden ober jüdische Tat- Diese Frag» steht nur zu oft zur DiSkufsion, wenn es sich um ein übles Vorkommnis Handelt. Dann haben wir Juden uns ge>gen die veraügvmemernde Tendenz -er antisemitischen Anklagen zur Wehre zu setzen Der Flug LevineS über den atlantischen 3Da«nt hat die umgekehrte strategische Situation geschaffen. Die uns feindliche Welt ist. seitdem sie sich vom ersten Staune» erholt hat. eifrigbemüht, die Tat des ame« rikanifchen Juden aleine Ansnahmserscheimmg, als etwai m Wesen gan« UnjüdifcheS zu erklären. War sie das? Soweit man bei dieser DiSkufsion nur den persönlichen Mut im Auge hat, der zu dem Wagnis des ersten Tcansailantik-Luftpaffaaters nötig lvar, genügt der Hinweis auf die Heldentaten der jüdischen Flieger im Weltkrieg. die Felix Teilhaber irr einem lesenswerten Buche geschildert hat. Wer dieses Buch studiert hat, wird von der Vorstellung befreit sein, daß der Bezwingung der Luft durch eine« Juden erst die Bezwingung des Juden in dem bctreffenden Merrfchen vvrcingegange» sein mnß. UebrigenS hat eS schon im Frieden jüdische Lnftschisfec gegeben. So prangt das Bild des Oesterreichers B e r so n, Professors an der äronautijchlen Station Lindcnberg bei Berlin, neben dem Wilhelm II. auf den deutschen Fliegerdiplomen. Nicht zn leugnen ist aber — wir würden sonst unsere Art verleugnen — die Tatsache, daß das jüdische Interesse für das Flugproblem in erster Linie ein geistiges ist. wie denn auch das Hanptverdienst Levines nicht in der, den breiten Mafien so imponierenden Flugleistnng selbst liegt, sondern vielmehr in der Schaffung der technischen und f i n a « z i e l l e n B v r a u s s e tz u n g e n des kühnen Fluges. Das soll nicht vergessen werden, und in diesem Zusammenhang muß auch anderer Juden gedacht werden, die der JlngtechM die geistigen Wege gewiesen haben. Da ist in erster Linie der Wiener Popper- L y n k e u s zu nennen, dem die Aeronautik, die Erfindung de§ n - d e n s a t o r S, Sie Anwendung des G y r of ie o5,iv>'Anregung zur Herstellung von Lan dn ng s heil e n und-eine Verbesserung der Prvp ell erschra ub e verdankt. Die Juden Davidson und R u m yler haben Flug» Maschinen, David Schwarz, auf dessen Spuren Graf Zeppelin in di« Unsterblichkeit eniging, das lenkbare Lustschiff aus Aluminium erfunden. Schließlich zeugt das Luftschiffmodell eines Wiener K ü r schn e rm e iste r s namens Gold schm id. daS 1911 in Oesterreich patentiert wurde, wie weite jüdische Schichten von dem Interesse für datechnische Problem erfaßt wurden! Schon in den sechster Jahren des vorigen Jahrhunderts wollte der Jude G. Markus den von ihm erfundenen Benzinmotor in den Dienfr der Lustschiffahrt stellen, mutzte sich aber schließlich damit begnügen, den Verkehr a u f d e r E rd c zu hindern können oder ihr irgendwie im Wege standen, so hätte Newton das Recht oder sogar die Verpslichtuna gehabt, diese zehn oder hundert Menschen zu beseitigen, um seine Entdeckungen der ganzen Menschheit bekannt zu machen." Und diese paradoxe Philosophie zerbrach das Leben Albert Kowners. Hatte Kowner. solange er ausschließlich literarisch tätig war, eine scharfe Polemik gegen die hebräische Sprache und die hebräische Literatur als „ein vom Boden losgerissencs, der Lebenssäfte beraubtes Treibhauögcwächs" geführt, so geriet er späterhin, im materiellen Kampf ums Dasein mehr und mehr in soziologische Probleme, deren individuelle Erfahrung ihn zur Verzweiflung brachten und jhu zwangen, leidenschaftlich nach einem Ausweg zu suchen. Ans diesem Komplex heraus fühlte Kowner sich, trotz Dostojewskis vielfältigen judenfeindlichen Aeußcrungen. dem Dichter der „Erniedrigten und Beleidigten", der „Memoiren aus einem Totenhause" und des „Raskolnikoff,, tief innerlich verbunden. Trotzdem geißelte der kleine Jude den großen Russen in einer Reihe von kritischen Studien wegen seiner „reaktionären Publizistik und wegen seines pamphletistischeu RomaneS." Während Dostojewski im „Graschöanin" sein „Tagebuch eines Schriftstellers" veröffeutlichtc, war Kowner zu dem Donnerstag-Feuilletonisten der „Stimme" aufgerückt und war nun sichtlich bestrebt, Dostojewski zu einer journalistischen Antwort auf seine Angriffe herauszufordern. Dostojewski aber hüllte sich in den ganzen Hochmut des berühmten Mannes und charakterisierte seinen Angreifer, ohne ihn namhaft zn machen, ebenso giftig wie geringschätzig als den Typus des „liberalen Feuilletonisten". dem gegenüber man aus Selbsterhaltungstrieb schweigen müsse. Es sollte eine Zeit kommen, in der Dostojewski seine dsdaigneuse Verächtlichkeit aufrichtig bereuen würde. Für Albert Kowner aber war jene Epoche, wo er, „der historischen Mission der Juden von ganzer Seele ergeben, sich dennoch zugleich ganz von der Gegenwart ergriffen fühlte und mit dem großen Lessing zusammen der deutschen rationellen Kritik ihre breite Bahn vorzuzeichnen wähnte", eine Aera ideellen und materiellen Ueberslufies. Der Heb* auSgeber bemerkt mit Recht, daß Kowner ebenso wie „Heine und Börne durch und durch Juden waren, obwohl sie später zum Christentum übergetreten sind. Die haben immer mit ihrem Volk gefühlt, waS sie dennoch nicht gehindert hat. Fahnenträger, oder besser gesagt. Führer des jungen Deutschland zu sein, das sich so überaus rasch in die Länge und Breite entwickeln sollte . . .* „Allerdings ist daS Judentum auch fähiq, Geister wie Ferdinand Lassalle her- »orzubringen. «inen Mann, der durchaus der allgemein menschlichen Sache angehört, der sich der internationalen Arbeiterfrage gewidmet hat. Aber diese seltene und besondere Ausnahme bestätigt nur die Regel der vordem erwähnten Zwiespältigkeit des europäischen Inden." Im Jahre 187-1. in die Atmosphäre der typischen Petersburger Not mit allen erdenklichen Krankheiten, Entbehrungen und Demütigungen versetzt, warf sich für Kowner von selbst die problematische Frage ans, „ob eS ein Recht gebe, müßige, in den Händen von Wucherern und Bankiers befindliche Neichtümer zur Rettung von dahinschwindenden jungen Kräften zu verwenden-" Raskolnikoffs Formel der Empörung: „Bin ich nur eine zitternde Kreatur oder habe ich ein Recht'?" erlebte in Kowner eine tragische Wiedergeburt. Die Lebensumstände einer vielköpfigen, armen jüdischen Familie steigerten Kowner endlich in jene Stimmung hinein, von der Raskolnikoff in der Familie Marmeladosf beherrscht ist. Kowner teilt das Letzte mit den hinkenden. halb verhungerten Waisen, in deren Angen er als der leibhaftige Vater erscheint, nm ihnen ihr armseliges Hinvegetieren zu erleichtern. Und eines vor allen hätte auch dieser verwegene Uebertreter der Strafgesetzordnung, gleich -dem Helden des ihn so sehr überwältigenden RomaneS. «msrnfen können: „Sjvnjctschka, du immer getreu« Sjonjetschka — Sjonja, Djonja! Stille Sjonja . . ." Der geistige Hunger in ihm, die ihn immer ärger bedrängende Not ringS nm ihn und vor allem die Treue des geliebten Mädchens, mit dem er sich, dem jüdischen Ritus gemäß, „nach Mos'eS' und Israels Gesetz" vereinigen ließ, trieben ihn endgültig dem Verbrechen in die Arme. Diesem Verbrec^n, als defien berühmtes Vorbild eben „Raskolnikoff" diente. Der Prozeß gab eine „cause celebre" für das Moskauer KreiSgericht ab: Als Ankläger fungierte der spätere Justizminister N. W. Murawjeff, als Obmann der Geschworenen ein Professor der Moskauer Universität und bekannter Literarhistoriker. alS Verteidiger ein Rechtsanwalt von außergewöhnlicher forensischer Beredsamkeit. Die Milderung des Strafmaßes war vermutlich der schlichten Zeugenaussage der Schwiegermutter des Angeklagten zu danken, einer einfachen Greisin, die unter ihrem Eide bezeugte: „Kowner hat 3>- Jahre bei uns gewohnt, er hat sich sehr edel benommen, hat uns viel geholfen, sehr viel geholfen. Er hat mit mir und mit meinen kleinen Mädchen Mitleid gehabt. Eine von ihnen hat gesagt: „Mama, daist unser Papa, der aus dem Grabe auferstrnben ist." Ich habe ihr geantwortet: „Nein. daS ist ein Fremder, nur ein sehr guter, der mit uns Mitleid hat." Di« demagogische Rede des öffentlichen Anklägers verfehlte jedoch ihre Wirkung nicht,- trotz allen menschlichen Begleitumständen blieb die Stimmung der Geschworenen und des Gerichtes dem in der Oeffentlichkeit bekannt gewordene« Juden abhold. Selbst die vorzügliche Verteidigungsrede vermochte diese Imponderabilien nicht zn verscheuchen. Der Advokat schilderte das Leben des Angeklagten, wie eS war: „Während er selbst Mangel an Brot litt, geriet er in nahe Berührung mit Menschen, die noch größere Rot zu ertragen hatten, und wir können nicht umhin, der Bereit. Willigkeit gerecht zn werden, womit er das Letzte mit diesen Leuten teilte. Not und Kummer bringt die Menschen einander naher. Kowner schließt sich immer inniger an daS Mädchen an. der Wunsch. Sjonja und ihren Angehörigen zn helfen, wächst von Tag zn Tag, die Mittel, wenn sie sich nicht verringern, vermehren sich auch nicht, eS werden Schulden gemacht, es zeigt sich die Notwendigkeit. Kredit zu erlangen, die Notwendigkeit, ihn aufrechtzuer» halten, die Angst. Kredit. Beschäftigung und den guten Stuf zu verlieren. Und jeden Morgen, wenn Kowner die Bank betritt, wohnt er dem ungeheueren Umsatz von Millionen bei. er sieht, wie märchenhafte Reichtttmer ohne jede Mühe erworben werden, wie die Bank Geld zu SA Prozent aufnimmt und 8 Prozent dafür erhält, wie di« Bank. Baifie und Haufie auSnützend. auf der Börse spielend, in einem Augenblick erhält, was Hunderte von Menschen zehn Jahre hinbnrch versorgen könnte, er wohnt all diesen Geldorgien bei, er lebt in dieser verseuchten Um. gebung; ist eS da verwunderlich, wenn er nicht standhält? Bedrückt von Not, Schulden, der Angst um die Existenz und dem Wunsch, Menschen zn helfen, deren Not die seinige geworden war, nimmt er alle Kräfte zusammen, arbeitet, lebt von Schulden, ans eine Gehaltserhöhung, auf Renumerationeu hoffend... Das für ihn verhängnisvolle Jabr 1878 bricht an. Ed zeigt sich sofort, daß alle seine Hoffnungen trügerisch gewesen sind. Er wird neuerdings übergangen, vor seinen Kollegen gedemütigt. und dies alles, seiner Meinung nach, ganz unbegründet, in völlig ungerechter. willkürlicher Weise, aus reiner Laune. Nichts bürgt Km dafür, daß ihn nicht morgen eine gleiche Laune um seinen Posten bringen wird. Da entschließt er sich denn zu dem Verbrechen..." „Ihr laßt den Armen schuldig werben, dann überlaßt ihr ihn der Pein." Wir kennen die Weise, kennen den Text. Albert Kowner hat seine dilettantische Nachahmung einer genialen dichterischen Idee mit einer langjährigen Zuchthausstrafe gebüßt. Wer sich frei von Schuld suhlt, werfe den ersten Stetn auf ihn. Gleichviel, wie «an über die Verfehlung Albert Kowners denken mag, interessiert eS doch, oie Sittenstrenge des vorbildlichen EthikerS Dostojewski in diesem Zusammenhang näher beleuchtet zu sehen. Da werben wir dem erstaunlichen Ergebnis begegnen, daß dieser große Moralist, dieser Autor erschütternder MenschheitSwerke. sich als Mensch selbst klein, niedrig, vorurteilSvoll. unbelehrbar und unbelehrbar erweist. Seele, Menschheit. Fortschritt, Zivilisation, Dolksgeist usw.: alles ist dem großen Ethiker und Pachettker Dostojewski „Hekirba". ^Fortsetzung folgt.)

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