Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 7 (1927)
- Issue
- 24 (17.6.1927)
- Date
- 1927-06-17
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Die akademische würde der Völkischen. Ueber die am 10. Juni abends im Gebäude der Universität in Wien vorgekommenen wüsten Ausschreitungen wird berichtet: Völkische Studenten drangen in den Saal ein, in welchem die Vereinigung sozialistischer Studenten eine Zusammenkunst abhtelt, und schlugen auf die Sozialisten ein. Mehrere Studenten haben Verletzungen schwerer Art, Kopfwunden. Gehirnerschütterungen usw., davon getragen. Man zählt zwölf Schwerverletzte. Die Hakenkreuzler riefen fortwährend: „Juden raus!" Schließlich wurden die Angreifer, die in der Minderheit waren, aus dem Saale gedrängt. In der Aula, wohin die sozialistischen Studenten zogen, kam es zu neuen Zusammenstößen, wobei die Hakenkreuzler immer wieder „Juden raus" riefen, und antisemitische Hetzlteder sangen. Es gab wiederum auf beiden Seiten Verwundete. Auch Studentinnen wurden verprügelt. Die Rettungsgesellschaft mußte für den Transport zahlreicher Studenten nach dem Krankenhaus sorgen. Auf Anordnung des Rektors bleibt die Universität inge dieser Ausschreitungen bis auf weiteres geschlossen, s wurde festgestellt, daß unter den Hakenkreuzlern auch Mchtstudenten waren, die gleich ihren studentischen Ge- Nnnungsgenossen nach dem numeru« clausus riefen. Von oen zwei Verhafteten ist einer Bäckergeselle. Bürgermeister Seitz hat als Landeshauptmann an den Polizeipräsidenten ein Schreiben gerichtet, in welchem nach gesetzlicher Begründung die Weisung erteilt wird, daß die Polizeibehörde auch ohne Ansuchen der akademischen Behörden in den Hochschulräumlichkeiten einzuschreiten habe, wenn ihr zur Kenntnis gelangt, daß in Hochschulräumlichkeiten strafbare Handlungen begangen werden. (Jta) * Wien, 13. Juni (ITA.). Heute vormittag kam es auf der Universität abermals zu Krawallen. Hakenkreuzler drangen in die Universitätsbibliothek ein und schrieen „Juden hinaus". Während ein Teil der Leser den Saal verließ, blieben andere zurück. Da die völkischen Studenten nicht aufhörte«. zu lärmen, wurde die Bibliothek von den Beamten des Hauses geschloffen. Es kam dann in der Aula zu einer Schlägerei, worauf die Universität erneut geschlossen wurde. Eine von den hakenkreuzlerischen Studenten für den Abend einberufene Versammlung ist polizeilich verboten worden. Beide Parteien, die sich auf der Ringstraße sammelten und sich lärmend gegenseitig bedrohten, wurden durch ein starkes Poltzeiausgebot getrennt, und die Straße von berittener Polizei gesäubert. Ein jüdischer Kaufmann wurde von den Hakerkreuzlern verprügelt. Erst in den späten Abendstunden konnte die Ruhe wieöerhergesiellt werden. Die sozialdemokratischen Studenten protestierten beim Rektor gegen den Terror der Hakenkreuzler und erklärten, zur Selbsthilfe zu schreiten. Der Rektor verfügte, daß die Universitätssperre bis zur Sitzung deS Senats, der am Dienstag das Weitere beschließen wird, fortdauern solle. Die Angabe des Religionsbekenntnisses bei polizeiliche« Anmeldungen. Das preußische Kammergericht hat in einem bemerkenswerten Urteil — I. 8. 1117/25 — die Verpflichtung festgestellt, das Religionsbekenntnis bei den polizeilichen Meldungen anzugvben. Der Angeklagte hatte trotz polizeilicher Aufforderung sich beharrlich geweigert, die Spalte „Religion" aus dem amtlichen Meldeformular auszufüllen. In hltM-ALtpillaoivd u a. ausgeführt: Die Frage nach der Rdstellen und wahrheitsgemäß zu beantworten, wenn die Feststellung irgendeines Rechts, irgendeiner Pflicht von der Antwort abhängt Wem das Recht zusteht, wem die Pflicht obliegt (Staat, Kirche. Einzelperson) ist gleichgültig. Ein derartiges Recht ist das Recht der Gerichte und Polizeibehörden auf Feststellung der Identität einer Person. Die Frage nach dem Bekenntnis kann für die Identität einer Person von wesentlicher Bedeutung sein, wenn deren Träger etwa gleiche Namen und gleiches Geburtsdatum haben und nur durch daS Religionsbekenntnis zu unterscheiden sind. Im Falle der Bedrohung von Eigentum oder Anhängern eines bestimmten Religionsbekenntniff-es kann die Schutzpflicht der Polizei nur erfüllt werden, wenn dieses ihr bekannt ist. Hierher gehört auch das Recht der Erziehungsberechtigten eines Bekenntnisses auf Einrichtung von Volksschulen ihres Bokenntnisses. die Pflicht des Staats, ihnen solche dinzurichten. und ihr Anspruch, ihre Kinder in Volksschulen ihres Bekenntnisses unterrichtet zu sehen. Auch 8 1603 BGB. kommt in Betracht. Danach ist ein Vormund urit dem gleichen Bekenntnisse wie bas des Mündels zu bestellen. Endlich ist das Recht der Religionsgesellschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts (Artikel 137 Absatz 8 RV.) zu nennen, aus Grund der bürgerlichen Steuer- Men Steuern zu erheben und die Pflichten der Liesen Angehörigen. diese Steuern zu zahlen. Die polizeilichen Meldungen sind die unmittelbare und hauptsächliche Grundlage zur Feststellung der Steuerpflicht überhaupt, wie auch der Kirchensteuerpflicht. Auch noch andere kirchliche Rechte und Pflichten, wie das Wahlrecht. Hausseelsorge und Laienhi-lfe werden auf der Unterlage dieser Meldungen festgestellt. _ (I. 8.) Jüdische Waisenhilfe. Der soeben -erschienene erste Jahresbericht der Jüdischen WaisenHilfe E.D., „Gesellschaft zur Förderung der Erziehung jüdischer Waisenkinder zu produktiver Arbeit" schildert in Wort und Bild die im Entstehen begriffene Waisenkolonie Ben-Schemen, die nach den Plänen und unter der Leitung von Dr. Siegfried Lehmanll auf dem vom Jüdischen Nationalsonds überlassenen Gelände der landwirtschaftlichen Versuchsstation vor kurzem gegründet worden ist. Die auS dem Kownoer Kinderhams hervorgegangene Jugendsiedlung ist aus Gärtnerei. Landwirtschaft und Handwerk aus gebaut und sucht den neuen pädagogischen Gedanken der „prv'duktiven Erziehungsgemeinschast" für die jüdische Waisenerziehung fruchtbar zu machen. — Die hübschen Bilder zeigen die Jugend bei der Feld- und Gartenarbeit, in der Werkstatt und beim Bau. Zur ersten Gruppe von 25 Jugendlichen, mit denen die Kolonie gegründet wurde, kamen in diesen Tagen 20 weitere Jungen und Mädchen auS dem Kownoer Kinderhaus: für den Herbst ist ein Transport von 25 Kindern in Vorbereitung und zu Ende des Jahres hofft man die Zahl 100 zu erreichen. Die die Jugendsiodlung tragende Organisation. Jüdische Waisenhilse E. B.. an deren Spitze «ine Reihe namhafter jüdischer Persönlichkeiten stehen (u. a. Frau Prof. Einstein, Max Brod, Martin Bu>ber. Bankier Willy Dreysutz, Geh. Justtzvat Timervdorser) verfügt bereits über einen sehr großen Kreis von Freunden und Förderern aus allen jüdischeu Parteilagern. ES hatte sich erfreulicherweise gezeigt, daß weite Kreise deS westlichen Judentums für daS Problem der ostjüdischen Waisennvt Verständnis hatten, und daß der Gedanke eines jüdischen WaisendvrsS imstande war. Wer alle Gegensätze hinweg jWische Menschen zum Dienst an jüdischer Jugend zu vereinen. Der beigefügte Finanzbericht zeigt auch zahlenmäßig die steigende Entwicklung und das Wachstum der Gesellschaft. _ lJta.) Konferenz der jüdischen Gemeinden der Sowjetunion. Auf Initiative der Jüdische» Gemeinde Leningrads wird eine Konferenz von Vertretern der jüdischen religiösen Gemeinden aus den Ländern der Sowjetunion abgehalten werden. Die Sowjetregierung hat bereits die Erlaubnis zur Einberufung erteilt. AIS Termin der Tagung wird die Zeit vom 21. bts 25. Oktober 1927 angenommen. Ort der Tagung ist Leningrad. Es werden 179 Delegierte aus 110 jüdischen Gemeinden anwesend sein. Das von der Regierung gebilligte Programm der Konferenz enthält die folgenden acht Punkte: 1. Regelung deS Verkaufs von Fleisch rituell geschachteten Viehs: 2. Regelung der Quellbadfrage: 3. Regelung der Frage des rituellen Begräbniffes und der jüdischen Friedhöfe; 4. Regelung der Frage der religiösen Funktionäre: 6. Gründung von Jeschiwoth (höheren religiösen Schulen): 6. Ausarbeitung eines Einheitsmusterstatuts sür alle jüdischen religiösen Gemeinden in den Ländern der Sowjetunion: 7. Die Gemeinde und die Schule: 8. Wahl eines Exekuttvorgans der Konferenz. Fragen der Chedarim (religiösen Ansangsschulen), der Herausgabe von Sidurim und anderen religiösen Büchern, der Sabbatruhe und der religiösen Wohltätigkeitsanstalten wurden von der Tagesordnung abgesetzt. Die Erlaubnis zur Abhaltung der Tagung wurde erteilt auf Grund eines Memorandums, das die Leningrader jüdische Gemeinde dem Rat der Volkskommissare der Sowjetunion unterbreitet hat. In diesem Memorandum wurde die Notwendigkeit der Abhaltung dieser Tagung wie folgt dargelegt: Die religiösen Bedürfnisse der Juden passen nicht in den Rahmen jenes Musterstatuts, das für die religiösen Gemeinden anderer Konfessionen geschaffen worden ist, da die jüdischen religiösen Bedürfnisse sich in dem Gottesdienst allein nicht erschöpfen; es sei eine Beratung der Vertreter der religiösen Gemeinden notwendig, die ein den Bedürfnissen des jüdischen Glaubens angepabtes Statut auszuarbeiten haben wird Die Konferenz wird sich in keiner Weise mit Angelegenheiten befassen, die den Dekreten und Verordnungen der Sowjetregierung über die Trennung von Kirche und Staat widersprechen. Sie wird auch nicht die Frage des Rechtes der religiösen Gemeind« auf Zwangsbesteuerung und eventuelle Bestrafung ihrer Mitglieder aufs Tapet bringen. Die Beschlüsse der Konferenz werden nur soweit für die Mitglieder der religiösen Gemeinden vervslichtend sein, als diese die Verpflichtungen freiwillig auf sich nehmen. In dem Memorandum wird des weiteren dargestellt, was die Institution des „Koscher-Fleisch" für einen religiös empfindenden Juden bedeutet. Der Schochet sei nicht etwa ein Schlachthausarbeiter, sondern ein religiöser Funktionär höheren Grades. Es wird begründet, warum. die Juden gezwungen sind, den Genuß von Koscherfleisch zu besteuern. Ausführlich werden auch die Institutionen des rituellen Quellbaöes. des rituellen Begräbniffes. ebenso die Notwendigkeit, daß der jüdische Friedhof nicht von der Stadtgemeinde, sondern von der jüdischen religiösen Gemeinde verwaltet wird, geklärt. Bezüglich der Frage des religiösen Kults wird gesagt, daß die Juden keine „Heiligen" aubeten und daß der Rabbiner nichts anderes als ein Glaubenslehrer ist. Die Funktionen, Rechte und Pflichten des Rabbiners werden im Memorandum ausführlich erörtert. Bezüglich der „Jeschiwoth" wird gesagt, daß laut Gesetz vom 13. Juli 1912 für über 18 Jahre alte Jünglinge pädagogische Kurse eingerichtet werden, um den Nachwuchs von Geistlichen zu sichern. Der Unterricht beschränkt sich ausschließlich auf Theologie. Die Konferenz wird sich mit der Frage befassen, wie dieses Gesetz auszugestalten sei und in welchen Städten Jeschiwoth zu eröffnen wären. Die Juden in der Tschechoslowakei. Auf Grund der Feststellungen deS StaatSamteS für Statistik in Prag behandelt Herr Dr. Leo Gobdhamuver in der „Wiener Morgenzeitung" die Ergebnisse, soweit sie die jüdische Bevölkerung betreffen. Bon der bei der Volkszählung im Jahre 1921 ermittelten Gesamteimvohnerschaft der tschechoslowakischen Republik von rund 13618000 Personen waren rund 855000 Inden ober 2,5% der gesamten Bevölkerung. Die jüdische Bevölkerung zeigt den auch überall sonst anzutreffenden Charakter der Konzentrierung in den Großstädten. Die nachfolgende Tabelle gibt die absoluten Zahlen der beruflichen Verhältnisse bei den Juden im Jahre 1921 wieder. Land- und Forstwirtschaft und Fischerei: Selbständige 7188, Unselbständige 8714. Angehörige ohne eigenen Beruf 27 149. HauS-dienerschast 210. Gesamtsumme der Berufszugehörigen 43 261;Industrie und Gewerbe: Selbständige 14 907,Unselbständige 19 822, Angehörige ohne eigenen Berus 43 897. Hausdienerschaft 366. Gesamtsumme der berufszugehörigen 78 992; Handel. Geldwesen und Verkehr: Selbständige 36 680, Unselbständige 27 444, Angehörige ohne eigenen Beruf 90 802. Hausdienerschaft 1227, Gesamtsumme der Berufszugehörigen 155 162; Oeffentliche Dienste, freie Berufe und Militär: Selbständige 3461, Unselbständige 9037, Angehörige ohne eigenen Beruf 14 408, Hausdienerschast 166, Gesamtsumme der Berusszugehörigen 27 072; Häusliche Dienst« und wechselnde Lohnarbeiten: Selbständige 26849. Unselbständige 1354. Angehörige ohne eigenen Beruf 31 388, Hausdienerschaft 269. Gesamtsumme der Berufszugehörigen 49 865. ES waren -demnach von je 100 Juden: Land- und Forst. Wirtschaft und Fischerei 4,48 berufstätig. 12.20 berufSzuge« hörig: Industrie und Gewerbe 9.80.22,29; Handel, Geldwesen und Berkehr 17.81, 48.78; öffentliche Dienst«, freie Berufe und Militär 8,52, 7,64; häusliche Dienste und wechselnde Lohnarbeiten 7.96. 14,07._ (Jta) Zur Beachtung! Von der Ortsgruppe Berlin des ReichSbuudeS jüdischer Frontsoldaten wird unS geschrieben: „Seitdem die Brauerei Pfefferbera in andere Hände übergegangen ist, werden die jüdischen Gäste, die dort verkehren, von den Kellnern so schlecht behandelt, daß darüber eine Erregung in jüdischen Kreisen der Schönhauser Vorstadt entstanden ist. Zwei Kameraden des Reichsbuudes jüdischer Frontsoldaten, Herr Lindenbaum, Schönhauser Allee 164, und Herr Georg Cohn, Schönhauser Allee 174, haben aus diesem Grunde bei dem Besitzer der Brauerei Pfesferberg, Herrn Schulz, vorgesprochen und von ihm die Antwort erhalten, er sei ein ausgesprochener Gegner der Juden der Schönhauser Vorstadt. Daraus, sowie aus dem Benehmen -der Kellner, geht unzweifelhaft hervor, haß dem Besitzer der Brauerei Pfefferberg jüdische Gäste nicht genehm stuo." Dringende Warnung! Seit mehr als zwei Jahren brandschatzt et» Salomo« Sternbach, geboren am 27. November 1903 zu Wiesbaden, insbesondere die süddeutschen Gemeinden, indem er sich unter Vorspiegelung falscher Tatsache» Lei Privaten, Gemeinden und Organisationen immer wieder Unterstützungen erschwindelt. Er täuscht die verschiedensten KrankheitSfälle vor uud benutzt die Gelegenheit, Aerzte und Krankenhäuser zu betrügen. Wir warnen im öffentliche« Interesse dringend vor jeglicher weiteren Unterstützung. Hauptsbelle für jüdische Wanderfürsorg« Berkm. Erklärung. In Nr. SS des vorigen Jahrganges unserer Zeitung war in einem Aufsatz von L. Wolfs über Zionistische Romantik und Krimer Wirklichkeit" erwähnt worden, daß bei einem Bankett zu Ehren des Herrn Bialik hesttge Angriffe gegen die Bodenspekulation in Palästtna gerichtet seien. In dfese« Zusammenhang hieß es in dem Aufsatz: „Da hätten sie bemerkt, daß, während sie sprachen, er (Bialik) seinen Kopf zu Boden aesenkt hielt und nicht wagte, ihnen in die Augen zu sehen, als sie bewiesen, wie der Stamm Jehuda in Palästina größtenteils aus Maklern und Händlern und Luftmenschen besteht und Zionisten» führer wie Zlocisti & Co. bereit sind, um ihre Bodenspekulationen erfolgreich durchzuführen, den ganzen Stamm Jehuda zu verkaufen." Herr Dr. Zlocisti fühlt sich durch diesen Passus schwer beleidigt, um so mehr, als er weder direkt «och indirekt, weder persönlich oder mit anderen oder durch andere jemals auch nur eine irgendwie geartete Beziehung zum spekulativen Bodenhandel in Palästina gehabt hat und hat. Wir stehen nicht an. zu erklären, daß wir das Opfer einer falschen Orientierung waren und nehmen die in dem Aufsatz von L. Wolfs enthaltene Beleidigung mit dem Ausdruck des Dedauerns und der Bitte um Entschuldigung zurück. Schriftleitung der „Jüdisch-liberalen Zettuug". Berichtigung. Im vorwöchigen Bericht über die Tagung des Vereins zur Abwehr des Antisemitismus war u. a. aus der Rode des Herrn Regierungsrat Dr. Steiger der Passus wie-dergegöben worden, in dem Redner darauf hinwies, daß daS Wort.Liebe deinen Nächsten wie dich selbst!" nicht erst im Neuen Testament, sondern bereits in den fünf Büchern Moses steht. Als Schriftquelle war irrtümlich das zweite Buch Moses angegeben worden; das Brbelwort sbeht in Wirklichkeit im 3. Buch Moses. Kapitel 19. VerS 18. Kalendarium für dir Zeit vom 18.6.».25.6.1927 Jrmi 1927 Giwa« 8687 Sonnabend 18 Sonntag 19 Montag 20 Dienstag 21 Mittwoch 22 Donnerstag 28 Freitaa 24 Sonnabend 25 18. Wochenabschnitt: Schwach l'cho Haftarah: Josua 2,1—24 Sabbat-Ausgang: 9,33 Uhr 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. Neumondweihe Wochenabschnitt: Kaurach Haftarah: 1. B. Samuel Kap. 11,14—16 Sabbat-AuSgang: 9,95 Uhr /TRAHL Cr FALCKE BLUMEN Vau/JTELLüNq" BERLIN» W 66 LL MAUERSTR. 70 FERNRUF: ZENTRUM 5CZ2 u. 302.4 BLUMENSPENDEN - TRAUERSPENDEN - TAFEL¬ SCHMUCK. INNENDEKORATION IN KÜNSTLERISCHER AUSFÜHRUNG. 12. ERSTE PREISE. Voranzeige 1 Demnächst erscheinen als Broschüre die in Nr. 16 der Jüdisch-liberalen Zeitung veröffentlichten Palttsiina -fortrlfttfe von Dr. Bruno Well-Berlln von Maatsrat Dr. Cohn-Dessau Voraussichtlicher Preis Mk. 0.90 Vorbestellungen können schon jetzt erfolgen beim Phllo-Verlau u. Buchhandluna O.m.b.H., Berlin SW SS, LlndenstraBe 13. YereiifllrPeierbwtatrtBö iH Berits?oi 1874 eJ Kostnlm Pnofeastafluft Annahme W SS. Lüttowstr. 44. 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