Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 7 (1927)
- Issue
- 14 (8.4.1927)
- Date
- 1927-04-08
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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7. Jahrgang Nummer 14 IllölschlLemleZeiLmg 3. Beilage 8. April 1927 Aach der Tagung des Landesverbandes. Anmerkungen. I. Die Liberalen und die anderen Parteien. Unsere Parteifreunde in der Landesversammlung sind stets von dem Bestreben durchdrungen, positive sachliche Arbeit zu leisten und die zur Beratung stehenden Vorlagen in einer Ausgestaltung, die sich sachlich vertreten läßt, zustimmend zu verabschieden. Sie setzen bei de» anderen Parteien der Versammlung dieselbe Einstellung voraus — und sind aus dieser Auffassung heraus geneigt, um möglichst geschloffene Willenskundgebungen zustande zu bringen, den anderen Parteien Konzessionen zu machen. Tatsächlich ist auf den anderen Seiten des Hauses die vorausgesetzte grundsätzliche Einstellung aber teils überhaupt nicht, teils nur im stark abgeschwächten Maße vorhanden. Ganz fehlt sie — darüber mutz mau sich völlig klar sein, bei der jüdischen Volkspartei. Sie fühlt sich durchaus als die parlamentarische Opposition dieses von ihr ganz politisch aufgcfaßten Gremiums. Sie hat Interesse an Beschlüssen der Versammlung nur, wenn sie geeignet sin-, irgendwelche Sonderwünsche ihrer Kreise zu befriedigen. Im übrigen ist es ihr nur recht, wenn dieser Versammlung, bei der die Liberalen in der Mehrheit sind, so wenig wie möglich gelingt, damit sie bei den nächsten Wahlen darauf Hinweisen und in Aussicht stellen kann, es besser zu machen, wenn s i e erst die Mehrheit hat. Diese Grnndeinstellung der volksparteilichen Fraktion ldie natürlich nicht jedem Fraktions- Mitglied und nicht jederzeit bewußt zn sein braucht) trat deutlich hervor bei den Beratungen des Judengesetzes. Es fanden da bekanntlich Verhandlungen statt, um alle Parteien ans einheitliche Beschlüsse zu vereinen. Einer unserer klarsehendsten Fraktivnöfreunde, der sich von Verhandlungen mit der Volkspartei besonders viel versprochen hatte, hat nach Abschluß derselben hervorgehoben. datz sie ganz zwecklos gewesen seien, weil die Volkspartei offensichtlich von vornherein entschlossen war. unter allen Umständen „nein" zu sagen. Sie hätte sicher jede ihr gemachte Konzession gern akzeptiert. — und dann doch wieder einen Grund gefunden, in der Negation zu verharren. Verhandlungen mit der Volkspartei werden daher auch in Zukunft in der Renel zwecklos sein. Zwecklos jst es auch, die geschilderte Einstellung dieser Partei zu verurteilen. Die Volkspartei ist von Sentimentalität, die sie wahrscheinlich als „unjirdisch" betrachtet, frei: ihr gegenüber müssen die Liberalen es ebenfalls sein. Anders steht die Sache bei den Konservativen. Bei ihnen ist offensichtlich im Prinzip die gleiche Auffassung vorhanden wie bei den Liberalen. Die Anträge der Fraktion und die Neben ihrer beiden Fraktivusoorsitzenden waren bisher stets sachlich, nie rein agitatorisch, wie allzuoft die der Volkspartei. ES wäre ja auch töricht von den Konservativen. sich für dauernd als Oppositionsvartei einznrichten. da sie nach menschlichem Ermessen auf absehbare Zeit keinerlei Aussicht haben. Mchrheitspartei alt werden. Trotzdem ist eine Verständigung zu praktischer Arbeit auch mit den Konservativen sehr schwierig. Denn deren Politik ilchdet unter der ständigen Augst, sie könnten sich von der Volkspartei in „Jüdischkcit" übertreffen lassen. Sehr bezeichnend war in dieser Hinsicht der Hergang bei der Beratnna des Jndengesetzes. Die Konservativen haben selbst gernicln daran gedacht, einen Antrag zn stellen, die gesetzliche Verankerung des Ansländerwahlrechts zu den Gemeindevertretungen auf die Gemeindevorstände auszudehnen. Als aber ein solcher Antrag von der Volkspartei eingebracht wurde, erschien ihnen vlötzlich dessen Ablehnung derart „nnjüdisrb". datz von den 1ö bei der Schlußabftimmung anwesenden Fraktionsmitgliedern sechs gegen die gesamte Vorlage stimmten, während ein weiterer, und zwar der Fraktionsvorsitzende, sich der Abstimmung enthielt. Dieser Vorgang — nachdem die Liberalen soeben der konservativen Aulfassnna in der Frage des Frauenwahlrechts ein schweres Opfer gebracht hatten (s. unten zu III) — hat bei uns außerordentlich verstimmt. Psychologisch ist er aber verständlich. zumal, wenn man sich vor Augen hält, datz ein Teil der Konservativen aus Kompromißlisten mit Bolksr n'teilern gewählt ist. ein anderer Teil mit diesen um die Stimmen der vstjüdischen Wähler besonders scharf konkurriert. Derartige Ucbcrraschungeu können sich daher lcickt wiederholen. Die Mittclpartci. die „Partei für Frieden und Gin* T) e i t" hat sich zn einer einheitlichen Stellungnahme selbst in ihrem kleinen Kreis nicht aufsrhwingen können. Bei den meisten Abstimmungen ist sie auseinanöer gefallen. Bei der Schlntzabstiminuug zum Judengesetz stimmten von den acht Mitgliedern zwei mit „ja", zwei mit „nein", während vier fehlten oder sich absentiert hatten. Hat man' seinerzeit die Deutschnationalen die Fraktion „Halb und Halb" genannt, so kann man hiernach die Mitt^lvartei. die Fraktion „Viertel und Viertel" nennen. Die Unmöglichkeit dieses Parteigebildes zeigt sich immer mehr. Einige Fraktionsmitglieöer scheinen dem rechten Flügel der liberalen Partei garnicht so fern zu stehen, die Fübrnng aber befindet sich in der Regel im Schlepvtan der Volksvartei: hat doch der Name des Fraktionsführers. Dr. Weiße, neben 14 ausschließlich national: irdischen Flamen unter einem Antrag für die Taanng gestanden, war doch wiederum Dr. Weiße unter den beiden' Mittelparteilern. die dem Judengesetz ihre Stimme versagt haben. II Das Airsliindvrwahlrecht. Wer nur die „Jüdische Rundschau" vor und nach der Tagung gelesen hat. muß zu der Ansicht kommen, die bösen Liberalen hätten beim Judengesetz die Ausländer vom Wahlrecht ausgeschlossen. Den wahren Sachverhalt ans den Berichten der Rundschau zu entnehmen, ist völlig unmöglich. Tatsächlich handelte es sich zunächst einmal nur darum, ob durch Gesetz festgeleat werden solle, daß die Gemeindcsatznng den Ausländern das Wahlrecht nickt nehmen könne. Und diese gesetzliche Festlegung ist für den weitaus wichtigsten Fall, nämlich das aktive und passive Wahlrecht zur Gemeindevertretung. erfolgt, und zwar mit den Stimmen der Liberalen (sogar mit den Stimmen aller Liberalen, obwohl sich eine erhebliche Minderheit der Fraktion zunächst einmal aegen die gesetzliche Feststellung ausgesprochen und ibre Auffassung durch Herrn San.-Rat Pem'er und Herrn Dipl.-Jng. Wonda begründet hatte: bei der Abstimmung bestand dann die meiner Auffassung nach objektiv irrige Ansicht, daß jeder für den betreffenden 8 10 Abs. 10 Iv der Vorlag-' stimen müsse, der den weitergehenden Antrag der Volkspartei ablehne, und es stimmte daher die Fraktion geschlossen für den 8 10 IV.) Lediglich die Frage des Wahlrechts zmnGcineindevorftand ist nicht gesetzlich festoeleat wildern der Bestimmung durch Gemeindesatzung Vorbehalten worden. Praktisch besteht ein Ausschluß der Ausländer vom Gemeindevorstand in Preußen wohl nirgends, und es wird auch in liberalen Kreisen kaum jemand ans den Gedanken kommen, wenn das Wahlrecht der Anslander zur Gemeindevertretung gesetzlich sestgelegt ist. es für die Vorftcmdswahl anszuschließcn: denn das hieße praktisch ia geradezu die vstjüdischen Gemeindemitglieder der Leitung durch deutsche Zionisten zuzusühren. Da vie von den Zionisten derart aufgebauschte Frage der praktischen Bedeutung entbehrt, so kann man wohl fragen, ob cs nicht taktisch richtig gewesen wäre, der Volkspartei durch Zustimmung zn ihrem Antrag den Wind aus den Segeln zu nehmen. Es ist das nicht geschehen, einmal, weil das Wahlrecht zum Vorstand überhaupt durch das Gesetz nicht geregelt wurde und man nicht einen einzelnen Punkt herausgreifen wollte, dann aber aus einem gewissen Gefühl heraus, daß man den Zionisten nicht einen kleinen Finger reichen wolle, sie könnten die ganze Hand nehmen nnd weitere Zugeständnisse ertrotzen wollen. Eines ist sicher: wie die Liberalen auch gestimmt hätten, ihre Handlungen und ihre Motive wären in der „Jüdischen Rundschau" doch entstellt worden. III. Das Frauenwahlrecht. Diese Verdrehungökunst ist in der Frage des Frauenwahlrechts schon in den Verhandlungen selbst von dem Mitglied der Fraktion der Jüdischen Volkspartei, Frau Wronski, in der unerhörtesten Weise geübt worden, und wenn ihr null) alsbald gebührend erwidert worden ist, so ist es doch nötig, die Vorgänge zu diesem Verhandlungsgegenstand hier einmal tatbestandlich niederzulegen, zumal sie aus den Berichten der jüdischen Presse, auch dieses Blattes, nicht ersichtlich sind. Die Natsvvrlage zum Judengesetz legte das aktive Frauenwahlrecht gesetzlich fest, das passive, jedoch mit Rücksicht ans die bekannten konservativen Widerstände nicht. Schon vor der Tagung war bekannt, daß die Konservativen verlangen wollten, die Festlegung des Fraucnwahlrechts solle überhaupt aus dem Gesetz beseitigt und die Entscheidung der Gemeindeantonomie überlassen werden., Andererseits wollte man sich in der liberalen Fraktion, die einhellig auf dem Standpunkt allgemeiner Durchführung des F r a u e n w a h l r e ch t s steht, mit dem Ausschluß des passiven Wahlrechts nicht abfinden. Die Fraktion brachte daher einen Antrag ein, der auch das passive Stimmrecht im Gesetz verankerte, — lediglich mit der Einschränkung, die auch den Konservativen die Zustimmung möglich machen sollte, daß es durch Gememdesatznngeu ausgeschlossen werden könne, wenn die Mehrheit der Gemeindemitglieder (M « it it er n n d Frauen) es „ans religiösen G runde n" verlange. Bei Annahme dieses Antrages hätte damit gerechnet werden dürfen, daß auch das passive Frauenwahlrecht überall, mit Ausnahme vielleicht einer Anzahl separatistisch-orthodoxer Kleingcmeinden ohne werteres Geltung erlangt hätte. Die Volkspartei hat irgendeinen Antrag zum Frauenwahlrecht nicht gestellt, hat sich also mit dem Ausschluß der Frauen vom passiven Wahlrecht vollkommen abgefnnden. Trotzdem bat es ihre Rednerin, Frau Wronski, fertigbckommen, die Liberalen anzngreifen, weil das Franenwahlrecht von ihnen nicht konsequent genug vertreten würde. Uns» sie hat dazu noch den Anschein erweckt, als stände ihre ganze Fraktion hinter ihr. während nach ihr ein anderes Fraktionsmitglied, Frank-Altona, sich für einen Teil der Fraktion auf den Standpunkt der Konservativen stellte. Diese Zwiespältigkeit in den Reihen der Volkspartei war auch offenbar der Grund, ans dem irgendwelche Anträge zugunsten des Fraucnwahlrechts von seiten dieser Partei, auch von seiten der Frau Wronski selbst nnd der anderen Anhänger des Frauenmahlrechts in ihrer Fraktion, ausblieben. Es gehört aber wahrlich eine gehörige Portion unbedenklichster Demagogie dazu, einem anderen einen Vorwurf daraus zn machen, daß er in der Vertretung dessen, nicht bis znm äußersten geht, was man selbst überhaupt nicht durch sachgemäße Anträge zu vertreten wagt. Derartige Künste können jedenfalls die Tatsache nicht beseitigen, daß nur die liberale Fraktion die größten Anstrengungen gemacht hat, das Frauenwahlrecht im weitgehendsten Maße im Gesetz zu verankern. Im Lauf der Verhandlungen stellte sich heraus, daß die Konservativen zn keinerlei Konzessionen zu bewegen waren und daß jede Festlegung des saktiven oder passiven) Frauenwahlrechts für die Konservativen Anlaß geboten hätte, e t nh e l l i g das ganze Gesetz abzulehnen, und gegen dasselbe schärfste Stellung zu nehmen. Daß ein Gesetz, das mir mit der schwachen Mehrheit der Liberalen angenommen wäre, nnd gegen das das gesamte konservative Judentum mobil gemacht hätte, bei Negierung und Parlament nur schwer durchzusctzen gewesen märe, ist einleuchtend. Aus prinzipiellen Erwägungen heraus hat demnach etwa die Hälfte der liberalen Fraktion, zn der auch der Unterzeichnete und begreiflicherweise sämtliche weiblichen Fraktionsmitgliedcr gehört haben, an der gesetzlichen Festlegung des Frauenmahlrechtö festgehalten. Die andere Hälfte hat im Interesse des Zustandekommens des ganzen Gesetzes dem konservativen Standpunkt zugestimmt. für den sich so eine erhebliche Mehrheit ans allen Parteien des Hauses zusammenfand. In der Schlußabstimmung glaubten wir alle, eine Ablehnung des Gesetzes trotz der höchst unerfreulichen Erledigung dieses wichtigen Punktes nicht verantworten zu können. Es ist aber namens der gesamten Fraktion die feierliche Erklärung abgegeben worden, daß die liberale Partei auch weiterhin in den Gemeinden für die Durchführung des Franenwahlrechts, wo es noch nickt besteht, durch Aenderung der Gcmeindesatzurigcn mit allen Kräften wirken wird. Dr. Walter B r e s la u e r. Ein Nachwort. Bon Rechtsanwalt Dr. K a tz e n st e i n. Bielefeld. Wir haben bereits wiederholt zum Ausdruck gebracht, daß uns die Regelung des Wahlrechts ' für die jüdischen Gemeinden durch ein Preußisches Staats gesetz weder zweckmäßig, noch mit Artikel 137 der ReichSversaffung vereinbar zn sein scheint. Für besonders bedenklich vom liberalen Standpunkt aus betrachtet halten wir es, den Grundsatz des Selbstbestimmungsrechts der jüdischen Gemeinden für das Frauenwahlrccht zn befürworten und für das Ausländerwahlrecht abzulehuen. Die Red. Das Ergebnis ist: Enttäuschung auf allen Seiten. Das Ziel, der Regierung den Entwurf eines Judengesehes vorzulegen, der die einmütige Zustimmung aller Parteien ge-"' funden hätte, ist nicht erreicht worben. Wen die Hauptschuld trifft, soll hier nicht erörtert werden. Aber soviel sei hier doch gesagt, daß keine Partei dem Gedanken der Einigkeit mehr Opfer gebracht hat als die liberale. Am schmerzlichsten war ihr die Aufgabe der zwingenden Bestimmungen über das Franenwahlrecht. um die Zustimmung der „gesetzestreuen" Richtung zu dem Entwurf zu ermöglichen. Der 8 12 des Entwurfs, der die Normativbestiminungen für die Gemeinden enthält, war in gemeinsamer mühevoller Arbeit im Ausschuß sowohl wie auch im Großen Rat von den Vertretern aller Parteien festgestellt und angenommen worden, nachdem es den Vertretern der jüdischen Volkspaktei gelungen war. hinsichtlich der Verhältniswahl »och eine Verbesserung in ihrem Sinne dnrchzusetzen. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß die volköparteilichcn Mitglieder des Ausschusses und des Rates das Kompromiß über die Fassung de- 8 13 persönlich für tragbar hieben, wenn eS auch richtig ist. daß von ihrer Seite darauf hingewiese« wurde, die Regelung des Ausländerwahlrechts, die den Gemeinden die Möglichkeit läßt, die Wählbarkeit in den Vorstand durch Satzung auszuschließen, werde noch Schwierigkeiten bereiten. Jedenfalls beweist aber schon die Haltung der Zionisten im Ausschuß und im Rat. was es mit dem gegen die Liberalen ans dem Verbandstage erhobenem Vorwurf. die Ausländer entrechten zn wollen, ans sich hat. In einem Gesetz, das grundsätzlich für alle Angelegenheiten das S e l b st b e st i m m n n g s r e ch t der Gemeinden proklamiert, ist es doch gewiß keine Entrechtung irgendwelcher Gemeindemitglieder. wenn auch die Frage, wer die persönliche Eignung zum Vorstandsmitgliede besitzt, der Gemeindesatznng überlassen bleibt. Dies muß auch der anerkennen, der, wie der Verfasser, ein gesetzliches Verbot jeder unterschiedlichen Behandlung von In- und Ausländern lieber gesehen hätte. — Besonders bedauerlich sind aber die Vorgänge, die sich an die Behandlung der FranenwaylrechtSfrage geknüpft haben. Wenn die Zionisten unter bewußter Nichtbeachtung des die Liberalen leitenden Gedankens religiöser Toleranz glaubten, diese als Reaktionäre rückständigster Art hinstellrn zu können, so war dies nichts weiter als reinste Demagogie. Die Konservativen werden es sich ja wohl merken, was sie für ihre religiösen Gefühle und lieber» zengungeu von der Volkspartei zn erwarten haben. Leider aber scheint es auch, als ob die liberalen Frauen teilweise die Tragweite der getroffenen Regelung nicht richtig cinschätzten. Es kann gar keine Rede davon sein, als ob die beschlossenen Bestimmungen sich etwa gegen das Franenwahlrecht in den Gemeinden richteten. Weit eher könnte man das Gegenteil behaupten. Die Sache liegt so: Nach der jetzigen Rechtslage ist in den meisten preußischen Spnagogengemeinden. insbesondere den unter der Herrschaft des Gesetzes vom 23. Juli 1813 stehenden, das attive und passive Wahlrecht der Frauen gesetzlich ansgeschlossen. Wenigstens hält die preußische Regierung auch gegenüber dem Art. 137 der Reichsverfassung an diesem Standpunkt fest. Run haben allerdings in neuester Zeit mehrere prenßische Synagogengemeinden durch Satzungsänderung das Franenwahlrecht beschlossen nnd hierzu anch die Genehmigung der Regierung erhalten. Aber der Kultusminister hat ganz ausdrücklich die Erteilung der Genehmigung jedesmal nur ans Grund der Erwägung angeordnet, daß der Beschluß von den in der Gemeinde herrschenden Anschauungen getragen war. daß Einwendungen von keiner Seite erhoben nnd nicht zn erwarten waren sowie auch, daß die vorhandenen ernstlichen Zweifel in absehbarer Zeit durch das in Aussicht stehende allgemeine Gesetz ihre Erledigung finden werden.", Immer bedeutete also die Genehmigung vom Standvnnkte der Regierung eine Entscheidung contra In jedem Fall bleibt die Entscheidung ungewiß, einige Proteste ans der Gemeinde können sie verhindern und haben dies anch schon erreicht. Wird dagegen der auf der Berbcmdstaanng gegen die Stimme der Zionisten angenommene Entwurf Gesetz, so ist jede jüdische Gemeinde in Preußen ohne weiteres berechtigt, d a S aktive und passive F r a n e n w a h l-r e ch t e i n z n f ü h r e n. Rur der Z w a n g hierzu ist von den Liberalen abgelehnt worden, weil in. den konservativen Kreisen die Ansichten über die religionszWtzliche Zulässigkeit deö aktiven und besonders des päfAven Frauenwahlrechts in den Gemeinden geteilt sind nnd ftsn* Eingriff in das Selbstbestimmnugsrecht der Gemeinden da Halt machen mutz, wo religiöse lleber.zeiignngeu in Betracht komnren. Außerdem würde es auch von vornherein zwecklos sein, der preußischen Regierung einen Gesetzentwurf für alle preußischen Synagogengemeinden vvrzulegen, den die Orthodoxie, wie sie etwa in dem Halberstädter Bunde organisiert ist. einmütig verwerfen würde. Der Entwurf hebt, wie gesagt, das gesetzliche Verbot des Fra neu Wahlrechts ans nnd überläßt die Entscheidung über die Einführung der Gemeindeantonvmie. Jst es nökig, ist es möglich, mehr z n v c r l a n g e u? An den Frauen wird es nun liegen, in allen Gemeinden das Wahlrecht durchzmctzcn. wo nicht eine orthodoxe Auffassung cinstweilen unüberwindliche Schwierigkeiten bereitet. Sonst haben sie überall „freie Bahn". Mit grober Wahrscheinlichkeit ist zn erwarten — nnd anch zu Kossen! — daß nach Annahme deS Gesetzes bald die Mehrzahl aller Gemeinden das Franenwahlrecht haben wird. Uebcrall, wo die Frauen fetzt bereits gleichberechtigte Gemeindemitglieder sind, ist dies von liberalen Mehrheiten beschlossen worden. In der dem Verfasser besonders nahestehenden Gemeinde Bielefeld z. B., wo das attive nnd passive Franenwahlrecht bereits im August 192» angenommen worden ist. gab es zur Zeit n u r l i b e r a l e Vorstandsmitglieder und in der Repräsentantenversammlung ein einziges Mitglied der jüdischen Volkspartei. Wer sich, wie der Verfasser, praktisch und mit Erfolg für die Gleichberechtigung der Iran in seiner Gemeinde eingesetzt hat, dürfte gegen Mißdeutung geschützt sein, wenn er erklärt, daß die in dem Entwurf getroffene Regelung eine durchaus liberale und demokratische ist und mit „Herrcnstandpunkt" nicht das Geringste zu tun hat. Wer anders spricht, der will nicht praktische Arbeit leisten, sondern agitieren. Hoffen wir, daß nach der überhitzten Atmosphäre der Redeschlachten nun wieder eine andere Temperatur cintritt, in der cs allen Teilen möglich ist. zn erkennen, daß der Gesetzentwurf den ehrlichen und auch wohl gelungenen Versuch darstcttt. die demokratischen Forderungen der heutigen Zeit mit den gegebenen Verhältnissen, insbesondere den für Religionsgemeinschaften doch mm einmal zu beachtenden religiösen Ueberzeugungen in Einklang zn bringen. LasKer der Großdeuiscke. Unter diesem Titel haben wir in unserer Nr. 13 einen Leitartikel des „Jsr. Familienblattes" glossiert, in dem cs wörtlich hieß, daß die Nationalliberale Partei „durch ihre wahrhaft nationale großdeutsche Einstellung Bismarck so wertvolle Dienste bei der Neichsgründung geleistet hat." In unserer Glosse war darauf hingewiescn, daß die Bismarcksche Neichsgründung eine Erfüllung des „kleind'ntschen" und durch den Ausschluß Oesterreichs gerade das Gegenteil des „grotzdeutschcn" Programms bedeutete. In diesem Zusammenhang war die Berechtigung der Bezcichnnng „großdeutsch" für die Laster-Partei bestritten. Darauf ging uns von dem Verfasser des betreffenden Leitartikels. Herrn Dr. H e l l m n t Walter B r a n n, eine Berichtigung zu, in der es u. a. heißt: „Ich habe das Adjektiv „großdeutsch" ... in einem Sinne gebraucht, der es in den Gegensatz zu den rein preußischen, also partikularistischen Interessen der konservativen Partei Preußens stellt. Neben der Vokabel „national" bedeutet mithin das Wort „großdeutsch" etwa so viel wie „für den Gedanken der Reichseinheit eintretend." „deutsch-national" im Gegensatz zu „preußisch-national". Zu dieser Verwendung des beanstandeten Ausdrucks war ich umso eher berechtigt, als im Jahre 1867, unmittelbar nach dem preußisch-österreichischen Kriege,