Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 7 (1927)
- Issue
- 12 (25.3.1927)
- Date
- 1927-03-25
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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fetten fei tübtiefen tteiiaton sind, feft die Autzfena-. founen der Religion aber auch national bestimmt «fefen. Schon vor etwa 80 Jahren führte Moritz L«a«rin seinem Aufsehen orregenden Bortraa*) «Was Heißt national?" auf der Generalversammlung der Hochschule für die Wissenschaft des Judentums auL: »Die Juden haben keine Nationalität mehr; egibt schlechterdings keinen Juden mehr, der nur noch einen Mi. scheu Geist hat. Darum schöpfen sie notwendig auS allen VolkSgeistern. deren Teile sie geworden find, und wirken ruf dieselben zurück: auch in ihrem Ursprünglichsten und Eigensten, in ihrer Religion selbst. sind sie wesentlich zugleich nach den Nationen, in denen sie leben, individualisiert, und Lünuen darum desto energischer ihre rezeptive Teilnahme an der Kultur auch in eine vroduktive verwandeln." Dieser Stelle fügt er noch folgende Anmerkung bei: „Horcht doch nur einmal hin. wie sich die Juden untereinander als verschieden voneinander bezeichnen: der ist ein Pole, der eilt Russe, der ein Deutscher. Etwa nur im geographischen Sinne der Heimat- Nein! Nach dem Charakter, der Denkart, ia der Weise des Studiums seL,t des Talmuds Selbst die Verschiedenheit des RrtuS. der Agenden der Synagoge bezeichnen sich — daS kann man auf den.Titelblättern lesen — als nationale: französisch, spanisch, deutsch, polnisch, mährisch oder böhmisch usw" Man mutz sich nur einmal frei machen von der Auf, sassuna. datz eine Sonderregelung des Ausländerwahlrechts ei« Werturteil enthält. Nicht um ei» Werturteil kann LS sich handeln, sondern nur um die Feststellung -er AnderSartraLert. . Die Bereinigung für das liberale Judentum e. B. hat aus ihrem Delegierrentag am 4. Januar 1922 ein Gemeinde- Programm beschlossen, in dem es heitzt: „Wir fordern Wahl des Vorstandes durch die Gemeinde- Vertretung iRepräsentantenversrmmlung). Wichl der Gemeindevertretung durch alle volljährigen Gemernöemttalieder beiderlei Geschlechts nach allgemeinem, gleichem, geheimen. und direktem Wahlrecht, gemäß den Grundsätzen des Verhältniswahlsystems. Oerllicher Regelung Vorbehalten bleibt die etwaige Bestimmung einer Karenzzeit für zuaewanferte Gemeindemitqlieder. Doch soll die Karenzzeit nicht länger als ein Jahr betragen." Durch diese Resolution hat die liberale Bereinigung klar zu erkennen gegeben, in welchem Sinne sie eine Regelung des Wahlrechts für wünschenswert hält. Dabei hat sie aber auch den Grundsatz vertreten, daß die Bestimmung einer Karenzzeit für zugewandertc Geweindemitglieder örtlicher Reglung vor.iubeüalten ist. Wenn überhaupt Fragen zur generellen Lösung durch ein Staatsgesetz nicht geeignet sind, so gehört diese Wahlrechtssrage gewitz zu ihnen. Für normale Verhältnisse mag. da bei ihnen die Karenzzeit und das Ausländerwahlrecht nur von völlig untergeordneter Bedeutung sind, eine Regelung entsprechend der Resolution der liberalen Bereinigung getrossen werden. Dort bedarf es keiner Frist von zwei Jahren, wie sie in dem Entwurf vorgesehen ist. Diese Frist wird in der Jüdischen Rundschau mit Recht als «ein sinnloser Kompromiß" bezeichnet. Es kann aber wohl Fälle geben, in denen eine andere Regelung erforderlich ist. Für solche Fälle hat die Leitung der Liberalen Bereinigung gegen eine besondere Regelung niemals Bedenken erhoben. In Leipzig z. B. stehen 2942 wahlberechtigten Inländern -146 wahlberechtigte Ausländer.gegenüber. Wenn ein ähnliches Verhältnis in einer preußischen Gemeinde Wirklichkeit werden würde und der jetzt vorliegende Entwurf Gesetz wäre, so wäre eine nach meiner Auffassung untragbare Situation geschaffen. «iam Jn dem bereits erwähnten Artikel, der Jüdischen Rundschau kommt Harro Epstein zu folgendem Ergebnis: ,Lüe GleichLerechtigung aller Juden in der jüdischen Ge- •.ntemfe isi für uns von größter grundsätzlicher Bedeutung. ^Wtvd dieser alte Grundsatz angetastet, so werden wir uuS jeder Aenderung des bestehenden Rechtszustaudes mit all der Kraft, die das Bewußtsein unseres guten Rechts uns gibt, widersetzen." Bei dieser Einstellung dürste eine Einigung wohl kaum zu erzielen sein. Gegen zwei seiner Argumente muh aber aus Las Entschiedenste protestiert werden. Er sagt: „Die Benachteiligung von Ausländern widerspricht jüdischer Ausfassung l4. Buch Moses Kap. IS Vers 15. IS; 2. Buch Moses Kap. 23 Vers 9: 3. Buch Moses Kav. 24 Vers 22)." Dieses Argument für das gleiche Wahlrecht der Ausländer in den Gemeinden ist meines Wissens zwar neu. — aber deswegen noch nicht richtig. An den angegebenen Stellen ist die Rede davon, datz für Brand» und Schlackt, opser sowie im Rechtsstreit eiu Gesetz für den Fremdling und den Eingeborenen zu gelten habe. Die Frage, ob im Jahre 1927 in den jüdischen Gemeinden unter allen Nm, ständen Aus- und Inländer gleiches Wahlrecht haben müssen, wird der Einzelne aber wohl auch in Zukunft nur nach 'einer eigenen Ucberzeugung und nicht ans Grund eines Satzes aus den fünf Büchern Moses entscheiden können. Gegen eine derartige Zitiermethode muß vom jüdisch-religiösen Standpunkt entschieden Einspruch erhoben werden. An einer anderen Stelle sagt Epstein: „Bei den Wahlen zum Reichstag und zum Preußischen Landtag gibt es keine Karenzzeit. Nach der ReichSveriassung darf für die Kommunalwahlen die Wartezeit nicht länger als ein Jahr sein. In Preußen hat man von dieser Besu-nis nicht vollen Gebrauch gemacht und für diese Wahlen nur eine sechsmonatige Karenzzeit festgesetzt. In der evangelischen Gemeinde beträgt sie drei Monate, in der katholischen ein Jahr. Die einzige öffentlich-rechtliche Körperschaft. die zwei Jahre für nötig hält, ist die jüdische Gemeinde." ES sei einmal ganz davon abgesehen, daß schon rein zahlenmäßig die Ausländerfrage in den jüdischen Gemeinden häufig eine andere Rolle spielt als in den angegebenen Körperschaften. Stimmen aber sonst die Vergleiche- Sind nicht zu den Reichstags-. Landtags- und Kommunalwahlen nur Reichsdeutsche wahlberechtigt? Und weiß der Verfasser nicht, datz die Einbürgerung erst nach einer — oft sicherlich zu langen — Wartezeit auf Antrag erfolgt? Und zum Vergleich mit der evangelischen und katholischen Gemeinde lwie oft sind wir Liberalen von den Zionisten gehöhnt worden, wenn wir uns einen solchen Vergleich leisteten?): ist Herr Epstein bereit, für sich und seine jüdischpolitischen Freunde die Erklärung abzugeben, datz sie sich bei der Bemessung des Aufgabenkreises der jüdischen Gemeinden auf den der evangeliicken und katholischen Gemeinden beschränken wollen? Gewiß ist das Staatsbürgervrinzip für die jüdische Wahlberechtigung nicht ganz treffend: denn stickt auf die staaLsbürgerliche, sondern auf die nationale Verschiedenheit kommt es an. Da aber ein anderer Matzstab bisher nicht gesunden ist, wird es sicherlich auch in Zukunft Gemeinden geben, in denen die Mehrzahl der Gemeinfemiig lieber eine Karenzzeit von mehr als zwei Jahren bzw. eine Verknüpfung von Wahlrecht und Staatsangehörigkeit wünscht. Ihnen durch ein 'Staatsgesetz die Möglichkeit zu einer Sonderregelung zu nehmen, dürfte für die liberale Fraktion kein Anlaß vorliegem Noch aus einem zweiten Gebiete mutz die liberale Fraktion dem Grundsatz, daß der Staat in Gewissensfragen nicht *) Der Vortrag wurde kürzlich mit eine» Vorwort von Dr. I. Devy im Philo-Berlag neu veröffentlicht. Sersammümgrkalender Liberale Sy»asose. Norde» lva «nerbachsche» Waisen« monski. Sonnabend, den 26. März, vormittag- 10 Uhr „ Salo» Uhr. _ «« Dien-tag. fett 29. «Lrz. eKettds S tt Uhr. Hnfet in bet Aula de- Stitbt. Gymnasium Atttterplatz. ein Bortraa fe- HanptkantorS S. «t Über da- Thema: »Same mau Religion nuterrichteu"? statt._ Frankfurt a. M. Jüdisch,liberale Jngeudgemerufchaft. Die Vorbereitungen zu unserem Kostümfest, der JnLÜLnmsfahrt mit de« Riesen» Erpreß" zn ermarten ist. Die -weite Nummer, die Fest, -es »Jtt Sufl-Expretz" ist von heute ab bei den Jen der Fahrkarten und bei dem Verwalter der Lage -um Preise von 20 Pfg. erhältlich. Die ingt alle näheren Einzelheiten für das Fest selbst. ht nicht. Wir erwarten alle -- _»« bringt, kostümz«aug besteh Freunde und Gönner in fröhlicher Gtimmnng zur gemein» samen JuSilLmn-fahrt. Das Luftschiff startet am 26. März 1227. abends 8 Uhr. von den Räumen der Kranksnrt Loge an-. Halle. Pnri««Kindersest am Sonntag, den 27. März, nachmittagpünktlich 8 Uhr. in sämtlichen Räumen des Renmarkt» GchützeuhanieS. Liegnitz. Liberaler Verein der Ganagogeu-emeiude. Montag, den 4. April, tu der SUesta»Loge Geueralversammlnua. Tages« ordmurg: 1 Jahresbericht. 2. Kassenbericht. 2. Entlaswrrg -es Vorstandes. 4. Neuwahl deS Vorstandes. S. Anträge. Anherdem wird am selben Abend Herr Rabbiner Dr. Hal» verlohn-Breslau ein Referat hatten nnd Fräulein AM Lievrecht wird den Bericht über die Jlitagnng (5—6. März) in Benin geben. die Entscheidung zu fällen hat, zum Siege verhelfen. Der 8 1V devorliegenden Entwurfs lautet in den ersten drei Sätzen: „Jeder Jude bars wegen religiöser Bedenken aus der Synagogengemeinde, der er durch feinen Wohnsitz angehört, austreten. Der Austritt erfolgt durch Erklärung bei dem Amtsgericht des Wohnsitzes. Die Erklärung mutz die Bersichernng enthalten, daß der Austritt lediglich Qitf religiösen Bedenken beruht." Mit dieser Bestimmung hat man geglaubt, die Austrittsmöglichkeit aus der jüdischen Gemeinde wieder so zu gestalten, wie sie im Gesetz betr. den Austritt aus den jüdischen Synagoaengemeinden vom 28. Juli 1876 geregelt war. Da dieses Gesetz sich in der Praxis bewährt hat nnd seine Bestimmungen sich für die Erhaltung der Gemeinden trotz der ursprünglich gehegten Bedenken als tragbar erwiesen haben, ist in dem neuen Entwurf wohl fast einstimmig die jetzige Regelung erfolgt. Und dennoch müssen gegen sie die schwersten Bedenken erhoben werden. Sie ergeben sich daraus, daß die Struktur der jüdischen Gemeinden heute eine arrüere ist alL vor fünfzig Jahren. Wer die Entstehungsgeschichte des Gesetzes von 1876 kennt, der weiß, datz es sich zu jener Zeit bei der AustrittSfraqe nur um die Möglichkeit der Befreiung von religiösem Gewissenszwang handelte. Der Zionismus bestand zu jener Zeit noch nicht. Eine jüdische Volkspartei hatte ihre segensreiche Arbeit noch nicht ausgenommen, ja sie war sogar noch nicht einmal erdacht. Der Begriff einer jüdischer: Bolksgemeinde bestand noch nicht. Die deutschen Inden fühlten fick zum deutschen Volke gehörig, die jüdischen Gemeinden war«: für sie Religionsgemeinüen. Der Gedanke, daß schon wenige Jahrzehnte später die Inden Polens im Gegensatz zum deutschen und polnischen Volksrat in einem jüdischen Bolksrat organisiert werden würden, wäre den Posener Juden jener Zeit sicherlich als ein böser Traum norgekommen. Seit Jahren erleben wir in den jüdischen Gemeinden Deutschlands den Kampf um die Frage: Religionsgemeinde oder Bolksgemeinde. Diese» Ringen mutz im Gesetz Rechnung getragen «erden. Handelte eS fick 1876 nur darum, daß orthodoxen Juden die Möglichkeit geschaffen wurde, neben der Einhcitsgeineinde eine orthodoxe Gemeinde zu errichten, die den Wünschen der Orthodoxie, und nur diesen, restlos Rechnung trug, so muß heute durch das Gesetz auch die Möglichkeit geschaffen sein. da. wo die jüdische Gemeinde in eine VolkSgemeinde MUgervandelt wird, neben ihr eine reine Religionsgemeinde zu errichten. Es muß die Mögleichkeit geschaffen werden, aus der Gemeinde, die nicht reine Religionsgemeinde ist. auch aus anderen als religiösen Gründen auszutreten. Derartige Bedenken waren offensichtlich auch im Rat des Landesverbandes vorhanden. Deshalb wurde im Protokoll beS Rats als einstimmige Auffassung festgestellt, daß die vorgeschriebene Erklärung nicht nur bei einem Unterschied in der religiösen Ansfassnng. sondern auch Lei der Umwandlung einer Religionsgemeinde in eine Volksgemeinde abgegeben werden könne. Daß man eine solche Erklärung für erforderlich hielt, zeigt wohl am besten, daß die jetzige Formulierung im Gesetz unzureichend ist. Man sollte sich aber davor hüten. Gesetze .zu machen, bei denen berechtigte Zweifel erst durch Kommentare beseitigt werden. Dann aber muß gesagt werben, daß die Ratserklärung die vorhandenen Bedenken zu zerstreuen nicht geeignet ist: denn nicht der Rat des Preußischen Landesverbandes kann seststellen. wann bei dem Anstretenden religiöse Bedenken vorliegen, sondern nur dieser selbst. Gewiß wird ein religiöser Jude, der aus jüdisch-religiösen Gründen das Ngtionaljudentiun ablehnt, in einer Dvlksgemeinde die in dem Entwurf vorgesehene Erklärung abgeben können: mit dieser nun auch vom Rat getroffenen Feststellung ist das Problem aber nicht erschöpft. Da in religiösen Fragen jedoch niemand zu einer Erklärung veranlatzt werden'soll, die nicht auch tatsächlich seiner innersten Ueberzeugnng entspricht, mutz nach meiner Auffassung von der liberalen Fraktion die jetzige Formulierung geändert werden. Man denke nur an folgende beiden Falle: 1. Ein Nativnaljnide ist religiös völlig desinteressiert. Er fühtt sich mit den übrigen Inden nicht religiös, wohl aber national verwandt. Er gehört einer jüdischen Gemeinde an. deren Leitung eS für ihre religiöse Micht hält, die Rationalisierung de» Judentums auf das entschiedenste zu bekLmpfen, deren Leitung die Einwur-ettmg ihrer Gemeinfemitgliefer in das Deutschtum fördert. Der geruhe Nativ naljufe ist der grüßte StenerzaUtt fex «emdate. dt »Ul aus der Seuwimfe au-treten. Re seine Gteuergelfer z. T. iu Sinnverwendet, de» er mit seinem Gewiss« nicht in TinDana Briitften ftma, wÄWer JAe bleiben, da er das Judentum oöllra ander» auffaßt als feine Gemeinde und begeistert für es eintritt. Kann er die Arklärmtg abgeben, Latz er wegen religiöser Bedenken «rder Gemeinde «»Stritt? 2. Ein religiüs-lwdifferenter Jude gehört der Mischen Gemeinde an. Dies» wird eines Tages in eine jüdische Solksgemeinde umgewandelt und ihre Leitung erklärt in der Oeffentlichkeit. baß sie die Juden nicht als Angchörige der deutschen Nation betrachten könne: sie werde selbstverständlich in den von ihr geleiteten Schulen die Kinder zu guten Staatsbürgern erziehen, die ihre staatsbürgerlichen Pflichten loyal zu erfüllen haben. Sie werde aber auf der anderen Seite die Kinder zu ehrlichen Menschen auch dadurch erziehen, datz sie ihnen keinen Zweifel darüber lasse, datz die Juden der ganzen Welt national verbunden feien und nicht national in den Völkern ihrer jetzigen Auseut» haltSländer arrfgeherr dürften. Der religiös-indifferente Jude glaubt es mit seinem deutschen Vaterlandsgefühl nicht vereinbaren zu können, noch weiter Mitglied einer solchen Bvillsgemeinde zn bleiben. Kann er die Erklärung abgebeu, datz er wegen religiöser Bedenken aus der Gemeinde auStritt? Hier wunden zwei besonders krasse Beispiele konstruiert. Die mögen zeigen, datz die heutige Formulierung nicht umfassend genug ist. Wenn man sich schon nicht entschliefen kann, die Auffassung zu respektieren, datz derjenige, der einer Gemeinde nicht mehr angehören will, grundsätzlich das Recht haben muß. aus ihr auszutreten, weil man glaubt, datz hierdurch die Existenz besonders der Kleingemernden gesührdet werden würde, so mutz zum mindesten eine Formulierung gewählt werden, die allen Strömungen im heutigen Judentum Rechnung trägt. 1876 war der Ausdruck vom Austritt wegen religiöser Bedenken am Platze. In ihm erschöpften sich alle Möglichkeiten eines Austritts aus GesinnungSgrüniden. Heute ist er zu eng geworden. ES mutz gefordert werden, datz er durch einen nmfassenSeren erseht wird. Paul Rathaus Bestallung. Am Sonntag, den 26. März, wurde Paul Nathan auf fe« jüdischen Friedhof in Weitzensee zu Grabe getragen. Um 12 Uhr mittags fand im Trauerhause vor der mit Blunren und sehr zahlreichen von jüdischen und nichtjüdischen Institutionen gespendeten Kränzen bedeckten Bahre eine stille Feier statt, der Angehörige und intime Freunde des Verstorbenen beiwohnten. Nachdem die Herren Dr. Schiff und Dr. Ernst Feder, Redakteur des „Berliner Tageblatt", im Namen der Familie und der Freurrde still bewegt Abschied nahmen, hielt der bald 80jährige Führer des Sozialismus. Neichstagsabgeordneter Eduard Bernstein, seinem Freunde Paul Nachan einen Nachruf, in welchem er den Verstorbenen als einen großen Menschen und weisen Politiker schilderte. Als er, Eduard Bernstein, der als Sozialdemokrat viele Jahre in der Verbannung leben mußte, seine Sehnsucht nicht mehr zurückdrängen konnte, in die deutsche Heimat zurückzukehren, war es Paul Nachan, der sich für seine Rückkehr eingesetzt und sie durchgesetzt hat. Eduard Bernstein würdigte dann Paul Ikathans Arbeit in der Bekämpfung des Antisemitismus und des Ludendorfftsmus und sagte, der Hingang Nathans werde von allen, die «U ihm gegen diese Schmach stritten, als ein sehr großer Verlust empfunden werden. Um 2 Uhr nachmittags begann die Trauerserer in der Alten Halle des Israelitischen Friedhofs zu Weitzensee. Um den in einen Blumenteppich gehüllten Sarg standen Hunderte Trauernde: Personen die zum engen Bekanntenkreis Paul Nachans gehörten, Vertreter der Negierung und -er Stcvdt Berlin. Repräsentanten der demokratischen politischen Parteien, Vertreter sämtlicher jüdischer Bereinigungen und Institutionen in Deutschland sowie der großen jüdischen Institutionen im Ausland. Für das Auswärtige Amt. war Herr Legationsrat Prof. Dr. M. Sobernherm anwesend. Unter den persönlichen Freunden Nathans bemerkte man neben dem greisen Vorsitzenden -es Hilfsvereins Dr. James Simon und Generalkonsul Eugen Landau, Herrn Dr. Max Marburg, der aus Hamburg zur Teilnahme an der Bestattung herbeigeeilt war. Man sah ferner den Präsidenten von Emigdirekt. Dr. M. Krainin, den Direktor des Centralvereins Dr. Ludwig Holländer, den Vizepräsidenten der ZBfD. Dr. M. Roseublüth, den früheren Leiter des palästinensischen Schulwerks Direktor E. C. Reiß u. v. a. Eine Abteilung des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold mit Fahne flankierte den Sarg. Als erster Trauerredner sprach der frühere Reichsminister des Innern Dr. Georg Gothein. der als einer der letzten Ueberlevendeu aus dem Kreise von Ludwig Bamberger, Barth und Theodor Mommsen von dem Freunde bewegten Abschied nahm. Paul Nathan, sagte er, war unser politischer Publizist, ein Held der Feder. Die Zeitschrift „Die Nation" brachte er zu höchster Vollendung. Dr. Gothein sprach dann von dem deutschen Juden Paul Nathan, der ein Deutscher bester Art gewesen war und in seinem Kamps gegen den Slntisemitismus davon ausging, datz die Ehre des deutschen Namens von der antrsemitischen Schmach zu reinigen sei. Dr. Gothein. als der Präsident des Vereins zur Abwehr des Antisemitismus, schilderte Paul Nathans Kampf für die Rechte der deutschen Juden und für die Rechte aller, die mühselig und beladen sind. Er verkörperte das Goethesche Ideal: er war ein Mensch, und das heißt ein Kämpfer sein. Für den Parteivorstand der Deutschen Sozialdemokratischen Partei sprach Gesandter -vildebrand. Die Partei sei stolz darauf, datz dieser große Mann durch seinen Beitritt zu ihr bezeugt hat, daß er die Erfüllung seiner Hoffnungen von der Partei erwarte. Iluch im Namen des republikanischen Reichsbundes nahm Gesandter Hildebrand von dem großen Revublikaner" Paul Nathan Mschied. Hernach sprach Prof. Schäfer im Namen des Hilfsvereins der Deutschen Juden. Er schilderte die historische Rolle Dr. Paul Nathans in der Geschichte des Jndentums der letzten 25 Jahre. Alle Hilfsaktionen des Hilfsvereins, sei es zugunsten des Strgms der Pogromflüchlliuge, der durch Deutschland ging, sei es im großen Kultur- und Erziehuugswerk in Palästina, welches vom Kindergarten über die Volks- und Mittelschule bis zum Technikum gipfelte, waren Geist vom Geiste Paul Nathans. Nun sind wir verwaist. Aber alle Mitglieder des Hilfsvereins sind sich bewußt, daß man die Arbeit nur in den Bühnen, die Paul Nathan gewiesen, weiterführen könnte. ,.8ecker ZaAäik liwrachan“. Justizrat Dr. Brodnitz, der im Namen des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens sprach, führte wehmütig Klage an der Bahre Paul Nathans. Hier, m 5EBLIN*WÖ6 LL MAUERSTR. 7Q F5RNRÜF: ZENTRUM SC23 U 3024 BLUMENSPENDEN - TRAUERSPENDEN - TAFEL* SCHMUCK. INNENDEKORATION IN KUNSTL ERISCHER. AUSFÜHRUNG. 12 ERSTE