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Jüdisch-liberale Zeitung · 1927-03-11 · 10 (11.3.1927) · page 2

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
7 (1927)
Issue
10 (11.3.1927)
Date
1927-03-11
Page
– (sequence 2)
Language
German
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stimmte» Einrichtungen und Anstalten so auSgestaltet unft 1 ihre Lehren so vorträgt, daß sie bei unparteiischer Beurteilung den heutigen Ansichten entsprechender sinals die der nichtjübische» Umwelt, ln Norddeutschland also auch deS Protestantismus. Für die meisten ist aber Set einer Ber. gleichung nicht allein ber innere Gehalt, sondern auch die Erscheinungsform maßgebend. Nur wer seine« eigenen Besitz als den besseren ansieht, wird geneigt sei«, daran festzuhalten. Nur wer sieht, daß an der Berbesiernng gearbeitet wird, und nicht Stillstand oder Rückschritt etntreten, wird bewogen werden können, noch Geduld zu haben nnb nicht sofort die Flinte ins Korn zu werfen. Für Stillstand oder Rückschritt wird man die liberale Jugend nicht begeistern können. Einzelne Beispiele mögen zeigen, wo die liberal« Partei die bessernde Hand ansetzen sollte. In Deutschland wird die Zahl der Juden, die mehr oder weniger rituell essen, nach glaubwürdiger Schätzung etwa 5 Prozent betragen, vielleicht eine Kleinigkeit mehr, keinesfalls über 10 Prozent. Trotzdem werden bisher sämtliche Gemeindeanstalten rituell geführt. Dies ist erklärlich für Anstalten, die sowohl von Liberalen wie von Konservativen benutzt werden müssen, weil man de» letzteren hierin entgegenkommen wollte. Es besteht aber kein genügender Grund, ebenso zu verfahren, wenn in einer Gemeinde mehrere gleichartige Anstalten bestehen, so baß «S möglich wäre, die einen gemäß den konservativen Anschauungen, die anderen aber gemäß den liberalen Gedanken einzurichten. In der Berliner Gemeinde bestehen z. B. drei Altersversorgunasanstalten. Fest steht, daß nur etwa 10 Prozent der Intasien, bevor sie in die Anstalten Aufnahme fanden, rituell gelebt haben. Also werden 90 Prozent der Aufgenommenen gezwungen, die Aufnahme durch Aufgabe der bisherigen Art ihrer Lebensführung zu erkaufen. Nicht nur, daß sie von der Anstalt selbst nur rituelle Verpflegung erhalten; sie dürfen diese auch uddjt einmal dadurch ergänzen, daß sie die gewohnten nicht rituellen Nahrungsmittel sich gelegentlich einmal selbst kaufen oder von ihren Berwandten oder Freunden mitbringen lasten; bet Verdacht der Übertretung darf der von der Kaschruth-Kommssion beauftragte konservative Rabbiner in den Schränken dieser liberal gesinnten Leute nach den verbotenen Speisen forschen. Warum lassen sich in solchem Falle die Liberalen gefallen, daß die 90 Prozent gegen ihren Willen gezwungen werden, so zu leben, wie nur die anderen 10 Prozent es für richtig halten? Warum sorgen sie nicht dafür, daß nur eine der drei Anstalten rituell, die andern beiden aber nicht rituell geführt werden, um sich einigermaßen den Wünschen der armen Leute, welche Aufnahme suchen, anzupassen? Gewöhnlich wird geantwortet: „Erstens wird zwar der Konservative beschwert, wenn er nicht rituell leben soll, nicht dagegen der Liberale, wenn er rituell leben soll; und zweitens müssen Gemeinoeanftalten notwendig nach dem ReltgionSgesetz geführt werden." Daß Sie erste dieser beiden Begründungen nicht zutrifft, zeigt deutlich gerade daS obige Beispiel der Berliner Altersversorgungsanstalten. Die liberal gesinnten Insassen erdulden dort eine Beschränkung ihrer Freiheit, die sie nach ihren 'Anschauungen als ungerechtfertigt empfinden müssen; eine solche unnötige Freiheitsbeschränkung und Verletzung der Weltanschauung des Betreffenden ist ein Unrecht, wobei unerheblich ist, ob man das durch Verletzung der Weltanschauung hervorgerufene Mißbehagen des Verletzten mit dem Ausdruck „Gcwisscnsbedenken" bezeichnen will oder nicht. Außerdem kann kein Konservativer beschwert werden, wenn nur IO Prozent rituell Lebende vorhanden, aber alle Plätze in der rituell geführten Anstalt, also 38 Prozent aller Plätze, für sie verfügbar sind. ,.. .Die zweite der üblichen Entgegnungen, daß nämlich Gemeindeanstalten nach dem „Religtonsgesetz" geführt werden «rüsten, erfordert eine etwas ausführlichere Prüfung. n!,i WaL ist „Religionsgesetz"? Erst wenn dieser Begriff feststeht, läßt sich die Berechtigung des obigen, ans diesem Begriff fußenden Einwandes erörtern. Die Konservativen «erden glauben, daß für sic dieser Begriff feststche: trotzdem wird auch ihnen schwerlich möglich sein, eine Begriffsbestimmung auszustellen, bei der ihnen nicht nachgewtesen werden könnte, daß sie selbst in dieser oder jener Beziehung Satzungen nicht beobachten, die nach jener Begriffsbestimmung Religionsgesetz wären. Sind z. B. die ausdrücklichen biblischen Gesetze kerne Reltaionsgesetze? Welcher Konservative aber befolgt die biblischen Ovfervorschriften? Und wenn die Konservativen jene Vorschriften als ruhend betrachten, solange keine Stiftshütte oder solange kein Tempel in Jerusalem besteht: warum bauen sie dort keine Stiftsbütte oder keinen Tempel, woran sie heute schwerlich jemand hindern würde? Läßt der konservative Landgutsbesitzer, sei eS in Deutschland, sei es auch in Palästina gemäß den biblische» Vorschriften <3. Mos. 25) sein Land in jedem siebenten Jahr brach liegen und gibt er es in jedem fünfzigsten Jahr an den früheren Besitzer oder besten Familie zurück? Nimmt nicht der konservative Bankier entgegen der biblischen Vorschrift l5. Mos. 23, 20) Zinsen, und zwar selbst vom Juden? Werden nicht vielfach von konservativen Fabrikbesitzern und Händlern (auch ohne Schetnverkauf des Geschäfts an jedem Freitag und Rückkauf am folgenden Sonntag) und sogar von jüdischen Gemeinden nichtjüdische Angestellte und Arbeiter auch am Sabbath beschäftigt trotz des ausdrücklich auch für die im Lande wohnenden „Fremden" ausgesprochenen biblischen Verbots <2. Mos. 20. 10; 5. Mos. L, 14)? Befolgen alle konservativen Mädchen, Frauen und Männer das biblische Gebot (3. Moje 19. 27): „Ihr Meft de» Rand eures Kopfes nicht kreisförmig abscheren, «och sollst du den Raub -eine- BarteS verstümmeln"? Auch sind die Konserwativen unter sich nicht gang einig, wie «eit LmS^iettgionSgesetz" sich erstreckt; so verwirft die orHodoxr Berlin« Geparatisteu-emeiude als unzureichend baS gemäß de« Dorschrifte« der Kafchrnth-Kommissio» der Hauptaerneinde ge- Mt« Verfahren. — Stände «*cr selbst für die Konservativen der Begriff des ReligionSgesetze» fest, so ist dieser Begriff nicht identisch mit demjenigen, den die Liberalen mit demselben Wort verbinden. „Religionsgesetz" das den Anspruch erheben könnte, heute maßgebend zu sein, ist für sie keineswegs alles, was im Judentum zu irgendeiner Zelt einmal Religionsgesetz war, sei es nun als solches in der mittelalterlichen Prtvatsammlung des Schulchan Aruch bezeichnet, oder im Talmud oder sogar in der Bibel. Vielmehr haben zahlreiche frühere ReligionSgesetze ihre Eigenschaft als solche durch Nichtgebrauch verloren. Jede durch Nichtgebrauch „obsolet" gewordene Rechtsnorm ist aber nicht Rechtsnorm, sondern war eS nur; ebenso: ein früheres ReltgionSgesetz, -aS obsolet geworden, ist kein „ReltgionSgesetz". Die 90-98 Prozent der deutschen Juden, welche die Speisegesetze nicht halten, sagen nicht etwa: „Zwar besteht ein noch jetzt uns bindendes ReltgionSgefe-, das uns die rituelle Ernährung vorschreibt; wir übertreten es aber und bitten um Entschuldigung," sondern der weit überwiegende Teil von ihnen sagt: „Die früher lange Zeit als bindend erachteten, übrigens nur zu einem kleinen Teil auf biblischen Vorschriften beruhenden Speiseregeln werben von uns nicht mehr als bindend erachtet: infolge der fast allgemeinen, mit der Leugnung ihrer Verbindlichkeit verbundenen Nichtbeachtung haben sie für die Jetztzeit aufgehört, Religionsgesetz zu sein; indem wir nicht rituell essen, bitten wir keineswegs um Entschuldigung, sondern nehmen als unser volles Recht in Anspruch, auch ohne Uebertretung geltender Religionsvorschriften so z« handeln." Wenn also mtn die Konservativen sagen: „Gemeindeanstalten müssen noch dem Religionsgesetz geführt werden", so ist seitens der Liberalen zu antworten: „Sehr wohl; aber die rituellen Speiseregeln sind eben in den Augen von 90 bis 95 Prozent der Gemeinde kein heute noch geltendes Religtonsgesetz, ebensowenig wie etwa das von konservativer Seite als bestehend behauptete Verbot des Orgelspiels am Ruhetag." Daher steht nichts im Wege, daß ein Teil ber Altersversorgungsanstalten gemäß der liberalen Ansicht geführt wird, ebenso wie man schon jetzt in einem Teil der Synagogen auch am Ruhetag die Orgel sptelt. Demgemäß müßte selbstverständlich auch die Zuständigkeit etwa in der Gemeinde vorhandener Kaschruth-Kommissionen auf diejenigen Anstalten eingeschränkt werden, die gemäß konservativer Anschanung geführt werden sollen. Aber das Bestehen dieser Kommissionen als G em e i n d e kommissionen hat überhaupt sein Mißliches. Wo sonst, wie bei Synagogen oder Unterrichtsanstalten, konservative und liberale Veranstaltungen nebeneinander unterhalten werden, erfolgt die Leitung entweder durch eine beide Richtungen umfassende Kommission oder durch zwei Kommissionen verschiedener Richtung. Die Kaschruth-Kommission ist aber nur konservativ zusammengesetzt, und ihr entspricht keine Kommission, die liberal zusammengesetzt wäre. Hierdurch wird für den Betrachtenden das Gesamtbild der Gemeindeverwaltung in konservativem Sinne verschoben, und für eine große Zahl von Liberalen wird dadurch der innere Gegensatz zu der Geschäftsführung der Gemeinden verstärkt. Man sollte, um dies schiefe Bild zu vermeiden, die Kaschruth-Kommissionen als Gemeindeeinrichtunqen in überwiegend liberalen oder stark gemischten Gemeinden anfheben und den Konservativen überlassen, die Sorge für das Kaschruthwesen selbständig, außerhalb der Gemeindeverwaltung, zu organisieren, unter Ueberweisung von Zuschüssen der Gemeinde an jene Organisation. die den bisherigen Aufwendungen der Gemeinde für das Kaschruthwesen entsprechen. Man braucht sich nicht dadurch stören zu lassen, daß ein solches Verfahren im Sinne der zionistischen Forderung liegen würde, die Verfolgung religiöser Interessen aus der unmittelbaren Einwirkung der Gemeindebehörden loszulösen; denn in dem hier erörterten Sonderfall bestehen für dies Verfahren starke Zweckmäßigkeitsgründe, und durch entsprechende Regelung des Sonder falls wird nicht die allgemeinere Frage in zionistischem Sinne entschieden. Die hier bekämpfte Nachgiebigkeit eines großen Teils der Liberalen gegenüber dem konservativen Standpunkt in den Kragen der rituellen Führung von Anstalten und Einrichtungen zeigt sich aber nicht nur in dem vorstehend erörterten praktisch selten vorkommenden, aber dennoch für die grundsätzliche Behandlung wichtigen Fall mehrerer gleichartiger Anstalten in einer Gemeinde, sondern auch in anderer, praktisch weit erheblicherer Beziehung. So ist z. B. behauptet worden, daß mehrfach das Wohlfahrtsamt der Berliner Gemeinde bei Gesuchen um Unterbringung die rituell lebenden Bewerber bevorzugt habe mit der Begründung, daß den nicht rituell Lebenden die entsprechenden Veranstaltungen der bürgerlichen Gemeinde oder konfessionell-neutraler Vereine offen ständen. Eine derartige Stellungnahme würde aus eine einseitige Benachteiligung ber nichtrituell Lebenden hinauSbaufeu, La öle dem Wohlfahrtsamt zufliehenden Mittel für Leide Arten von Personen unterschiedslos bestimmt sind. Allerdings ist nun von anderer Sette jede Parteilichkeit des Wohlfahrtsamts bestritte» worden, und dem Verfasser ist nicht bekannt, welche der beiden einander widersprechenden Behauptungen de» Tatsachen entspricht. Aber es gibt doch zu denke», wenn jüngst alS Uebung der bisher in Personal- Union mit dem Berliner Wohlfahrtsamt geleiteten Zentralwohls ahrtSstelle der Deutschen Juden festgestellt wurde, daß ste Ermittlungen über dt« rituelle Führung der von ihr zu unterstützen-«» Anstalten vornimmt und nur diejenigen unterstützt, die den Ansprüchen der Zentralwohlfahrtsstelle hinsichtlich -er rituellen Führung entsprechen. Zu einem derartigen Verfahren ist die Zentralwohlfahrtsstelle in keiner Weise berechtigt; die ihr zufließenden Gelder stammen nicht nur aus konservativen Kreisen, vermutlich sogar überwiegend aus liberalen, und darunter auch aus denjenigen, die eine Auffassung der rituellen Speifegesetze als geltendes Re» ligionSgesetz nicht nur nicht als nützlich oder gleichgültig, sondern als geradezu schädigend für den unverminderten Fortbestand der jüdischen Religionsgemeinschaft anfehen. Daher hat die Zentralwohlsahrtsstelle zwar festzuchellen. ob die zu unterstützende Anstalt jüdisch geführt wird, dagegen muß für sie gleichgültig sein, ob sie auch rituell, also gemäß den konservativen Anschauungen, geführt wird. Auch in dieser Beziehung hat der liberale Gedanke den Anspruch auf Gleichberechtigung, und die Liberalen sollten einhellig für die Ber* wirklichung dieses Anspruchs eintreten. Dies geschieht aber bisher nicht in genügender Weise. In die Satzung des Preußischen LandeSverbandeS wurde bedauerlicherweise seinerzeit die Bestimmung ausgenommen, daß „Einrichtungen und Anstalten des Verbandes nach den Vorschriften des Religionsgesetzes zu führen sind". Wohlgemerkt: nur die eigenen Veranstaltungen des Landesverhandesk In der ersten Sitzung der Wohlfahrtskommission des Landesverbandes wurde aber ohne irgendeinen Widerspruch deS liberalen Vorsitzenden und der übrigen liberalen Mitglieder fast als selbstverständlich in Aussicht genommen. daß die oben erwähnte mißbräuchliche Uebung der Zentralwohlfahrtsstelle nunmehr auch auf die seitens der Landesverbandes zu unterstützenden Anstalten ausgedehnt werden solle. Davon, daß der Landesverband auch fremde Anstalten nur unterstützen dürfe, wenn sie rituell geführt werden, sagt die Satzung nichts. — In dem nunmehr vorläufig abgelehnten Entwurf einer Satzung des Reichsverbandes war in Aussicht genommen, daß „die Anstalten und Einrichtungen des Reichsvecbandes", abgesehen von Unterrichtsanstalten, bezüglich deren keine klare Bestimmung getroffen wurde, „so geführt werden müssen, daß sie von Angehörigen aller religiösen Richtungen benutzt werden können". Diese letztere Fassung stammt von einem 6« führenden liberalen Rabbiner und begegnete auch von anderer liberaler Seite fast keinem Widerspruch. Da eine Anstalt für Konservative nur benutzbar ist, wenn sie rituell geführt wird, so wäre daher auch durch diese Bestimmung festgelegt worden, daß. abgesehen von den Unterrichtsanstalten, alle Anstalten des Reichsverbandes nur auf Grundlage konservativer Lebensführung begründet werden dürfen. Nebenbei sei bemerkt, daß hinsichtlich des Bureaubetriebs des Landesverbands und des Reichsverbands derartige Satzungsbestimmungen, selbst wenn vorhanden, gar nicht streng durchgesührt werden können. Liegt z. B. den Parlamenten irgend ein wichtiger Gesetzentwurf vor, auf dessen Gestaltung der Verband eine Einwirkung versucht, so weiß jeder, der solche Verhandlungen einmal geführt hat, daß, weil die Lage im Parlament sich ständig ändert, man dauernd auf dem Posten sein muß; man kann sich durchaus nicht, sussuchen, au welchem Tage man verhandeln und nötigenfalls noch neu« Eingaben fertigen mutz; ist dies nach Lüge5 der Sache an einem Sonnabend nötig, so wird schwerlich' ein Geschäftsführer so pflichtvergessen sein, an diesem Tag die erforderlichen Schritte zu unterlassen, nur weil die Satzung es verbietet. Auch der Macrabäer Matathias veranlaßte seine Juden, nötigenfalls trotz Sabbats zu kämpfen! Aber auch für andere eilige Fälle ist an solchen Zentralstellen wie Landesverband und Reichsverband die Bereithaltung mindestens eines Beamten im Bureau erforderlich, der am Sonnabend. dem bürgerlichen Werktag, eilige Nachrichten entgegenzunehmen und weiterzugeben und eilige Schriftstücke zu fertigen vermag. Warum aber soll man nicht offen zulassen und tun, was durch die Macht der Verhältnisse doch erzwungen würde und dann auf Umwegen durchgesührt werden müßte? Das Ideal wäre allerdings noch weitergehend ein Bureaubetrieb, der so eingerichtet würde, daß am Sonnabend die konservative Hälfte und am Sonntag die liberale Hälfte der Beamten ruht. Oft wird auch eine weitere Folge übersehen, die durch die mangelnde Entschiedenheit vieler Liberalen gegenüber der Forderung auf konservativ-rituelle Führung aller Anstalten und Einrichtungen eintritt. Da vielen Liberalen ein Arbeiten unter solchen Bedingungen nicht zusagt, so wird ein Teil von ihnen abgeschreckt, sich um Anstellung an solchen Anstalten zu bewerben, oder auch nur sich so auszubilden, daß sie für solche Anstellungen in Betracht kämen. Daraus folgt, daß jene Posten vorwiegend mit Personen besetzt werden, die entweder selbst konservativ oder doch geneigt sind, konservativen Anschauungen weitgehend nachzugeben. Die goldene Galeere. Ein jüdisches Gescllschaftsstück von Hans Müller. lErstaufführung im „Kleinen Theater" zu Berlin am 3. März 1927.) Merkwürdig, wenn jüdische Schriftsteller Stücke schreiben, die im ostelbischen Junkermilteu spielen, dann kommen tmmer noch ganz dtskutable Leistungen zustande. „Joachim von Brandt" von Moritz Hermann, selbst Engels „Scharfer Junker" sind noch ganz amüsante Charakterstudien. Wenn aber nichtjübische Schriftsteller das so unendlich diffizile Judenproblem auf di« Bühne zu bringen suchen, dann packt einen meistens das Grausen, und man weiß nicht recht, ob man lachen oder sich ärgern soll. Eine Ausnahme macht vielleicht nur die tiefsinnige Tragödie „Der Jude von Konstanz", von Wilhelm v. Scholz. Hier ist leuchtendes historisches Lokalkolorit, hier ist jüdische Soziologte, wenn auch nur von außen und aus der Perspektive deS Mittelalters, so doch richtig und mit den Augen eines wirklichen Dichters gesehen. Der Wiener Autor Haus M ü l l e r ist nicht eilluu»! her erste beste. Er hat wunderhübsche philosophische Plaudereien unter dem Titel „Die Kunst sich zu freuen", reizvolle Gedichte und liebenswürdige Novellen geschrieben. Als Dramatiker ist er allerdings meistens nur ein kalter Techniker. -er skrupellos versucht, eine jeweilige Konjunktur zu nützen und dabei höchstens für eine Saison einen Reißer schafft; im darauffolgenden Winter sind derartige Bühnen» werke „versunken und vergessen". Bei der „Goldenen Galeere" versagt meine „Kunst mich zu freuen"; es ist ein Werk, von dem in erster Linie zu sagen ist, daß nicht viel von ihm zu sagen ist. Da stehen etliche Inden auf der Bühne, von denen nur ein Karlchen Mießrttck annehmen kann, daß sie jüdische Type« sind. Ein jüdischer Bankier, dessen Firma feit Jahrhunderten besteht, und auf dessen Haufe die Weihe der Araditivn liegt^ ist infvlge gefHäftlicher Anständigkeit und „Nichtmitgehens" mit unserer allerdings höchst Vomitiven Zeit wirtschaftlich heruntergekommen. Dieser Herr Senivrchef ist mehr Gelehrter als Kaufmann. In seinem Salon verkehren, — auch von den Reizen seiner schönen Fran angezogen — exotische Fürstlichkeiten und andere merkwürdige Tiere, die zum Teil ganz geistreiche Apper?us über Antisemitismus und die Judenfrage vom Stapel lassen. Als Gegenspieler fungiert der böse Feind, das jüdische Kapitalistenscheusal, direkt aus der Phantasie des Volksaberglaubens auf die Bretter gehopst. Besagtes Ungeheuer ist ein nationalökonomischer Vampyr ival,. Sombart: „Die Juden und das Wirtschaftsleben"), der alles an sich reißt, zu jedem Frühstück ein Dutzend fremde Existenzen mrgeschächtet verspeist und ber sich — cherchez la temme! — nach der strahlenden Gattin des anständigen Bankiers gelüsten läßt. Das zehnte Gebot hat er nicht recht intus. Nun, paßt mal auf! kommt aber der Rächer! Der Sohn des ollen, ehrlichen Bankfürsten ist im Auslande erzogen und kehrt just zur rechten Zeit tnS traute Elternhetm zurück. Seine Suada ist ein unverdauliches Gemisch ans Ibsens Gregers Werte — Hinweisen — die große Lebenslüge! — und jüdischvölkischen Theorien, die sich in zionistischen Zeitschriften fulminant ansmachen, aber mit der Wirklichkeit nicht das geringste zu tun haben. Zuerst will der Herr Filius mit seinen Lieben aus dem Bankhause nichts zu tun haben. Die Errichtung einer idealen zionistischen Wundergesellschafr, allwo eS keinen Haß und keine Lüge gibt — wer lacht da? —, steht ihm näher! Allmählich aber merkt er, daß seine hübsche Mama und das hübsche Geschäft von Papa in Gefahr sind, und da zieht er blank. Er wird fortan für die Ehre ber Familie nach zwo Setten hin fechten. Drob freuen sich alle, besonders Papa, und in den Armen liegen sich beide. — Trompetentusch. — Effektvolles Schlußtableau! Aber Scherz beiseite. Das Stück hat auch einiges Positive; es ist gut aufgebaut. Manche feine Bemerkungen fallen. Sein größter Fehler ist der völlig unzulängliche Versuch, Juden typisieren zu wollen. Der absolute Anttkaufmaun, dxr ganz utt& gar wettfremde Ge lehrte, der bürgerlichen Leben der ewige Schlemihl bleibt, ist genau ein so häufig vorkommender jüdischer Typus wie etwa jener egoistische, wirtschaftliche Freibeuter, dem die Interessen seiner Nebenmenschen Hekuba sind. Es geht nicht an, immer nur kommerzielle Gestalten als Vertreter des Judentums aufzustellen. Dann wurde ausgezeichnet gespielt. Der alte Ferdinand Bonn ist fürwahr ein Schauspieler großen Stils; seine „alte Schule" hat wirklich immer noch ihre Reize! Die blendend schöne Hanna Ralph war von bezaubernder Echtheit; sie sah aber in ihrer berückenden Jugend nicht wie die Mutter des Hauses und das Ehegefponst des alten Philippus, sondern wie das jüngere Schwesterlein ihres zionistischen Heldensohnes aus, den Egon v. Jordan sympathisch verkörperte. Erich Kaiser- Titz ist einer der vornehmsten und elegantesten Bonvivants der deutschen Bühne; er paßte jedoch zur jüdischen Schieberhyäne etwa so wie Guido Thielscher zum Hamlet. Auch Vera S k i d e l s k y sah entzückend aus und spielte ungemein lieb. — Was aber bewirkte, daß das Ganze kein verlorener Abend war. sondern ein tiefhaftendes Erlebnis, das war bas unvergleichliche Spiel der großen Künstlerin Jlka Grüning. Sie stellte die gute, alte, kluge Mama des unangenehmen Raffers dar. Eine prächtige, besorgte, grauhaarige Glücket von Hameln mit listig-gütigen Augen und knusprigen Gänsegrieben in der Handtasche. Sie war die gute Mutter an sich, bei der allen Menschen, ganz gleich welchens Glaubens, die Herzen warm und die Augen feucht wurden. Alle zehn Minuten — in Berlin ein seltener Fall — wurde das Spiel dieser genialen Menschendarstelleri» durch Beifallsstürme bei offener Szene gestört. Der große äußere Erfolg des Abends war in der Hauptsache Jlka Grüning zu danken! Im übrigen sollte Hans Müller keine Judenstücke mehr schreiben. ES gibt doch andere gesellschaftliche Sphäre«, von denen er sicher mehr versteht. Dr. LttLavrg Berlin»

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