Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 7 (1927)
- Issue
- 9 (4.3.1927)
- Date
- 1927-03-04
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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recht ttttft BertzältniSwahlrecht eiuzuf ühreu. sowie In- und Ausländer völliggleich zu vehandeln. Unrichtig, und eine unerträgliche Gin. fchränkung deS SelSstbestimmungsrechteS dagegen wäre eS allen Gemeinde» von Gesetzeswegen etwa die Einführung des für den LandesverbandStag geltenden Wahlrechts zwingend vorschreiben zu wollen. DieS mag einmal, wenn die Zeit dazu reif Ist. durch einen BerbandSSefchlutz geschehen, die staatliche Gesetzgebung mutz sich solcher Eingriffe enthalte». Nirgend« zeigt sich der Zwang zum Kompromiß deutlicher als hier, wo nicht nur die verschiedensten Persönlichen und Parteianschauunge» sich gegenüber stehen, sondern auch die oft recht verschieben gearteten Bedürfnisse und Forderungen der einzelnen Gemeinden zu berücksichtigen sind. Und nirgends ist ei» Kompromiß unbedenklicher als hier, wo nur gewisse Grenzen für das freie Selbstbestimmungsrecht der Gemeinden festgelegt werden sollen. Eine Verständigung über Einzelheiten bleibt natürlich möglich, die bessernde Hand mag angelegt werden aber der Ruf: »Alles oder Nichts" ist hier ganz und gar nicht angebracht, und die größte Gefahr für -aS Gelingen deS Werkes. Mögen alle Mitarbeiter sich -essen immer bewußt sein. Die Religionszugehörigkeit der Eheschlieheir-en im Jahre 1925. Die vom Statistischen RetchSamt herauSgeaebeue Zeitschritt »Wirtschaft und Statistik" veröffentlicht in ihrem 1. Februar-Heft folgende Zusammenstellung der Eheschließungen: ReNgtonszugehSrigkeil der Frau 8 S RelttpeusrnaeHörig- Mibe# manne# S ü £f p Ä «I g 1 aS 4 iBis iftf ih* Evangelisch . . . 285 025 26099 697 304 1361 313486 Römisch-katholisch 26848 121 988 157 123 285 149 346 Andere christliche. 804 207 1841 18 32 2 397 Israelitisch . . . 616 202 15 2904 75 8 812 Sonstige nnd mchestimmte oder nicht angegebene. 7 567 1286 54 65 4829 18 751 Zusammen. . 320 860 149 727 2 264 3409 6 532 482 792 Diener Brief. Kultnsgemeiude oder Bolksgemeinde? Bon Oskar Hirschseld. Wien. Rach längerer Zeit der Ruhe ist in der Wiener Kultusgemeinde wieder ein Zwist zwischen der liberalen Majoritätspartei und der jüdisch-nationalen Opposition ausgebrochen. Die Beranlasiung hierzu bot ein Dringlichkeitsantraa der zionistischen Fraktion, in dem diese mit Rücksicht daraus, daß das derzeitige Kultusgemetndewahlrecht ihrer Ansicht nach nicht zeitgemäß ist und große Kreise der tüdischeu Bevölkerung von der Wahl ausschaltet, die sofortige Einsetzung. eines Wahlrechtsreformausschusses verlangte, der dem Plenum des Wiener Kultusvorstandes Vorschläge über die zeitgemäße Verallgemeinerung des Wahlrechtes zu erstatten hat. Zn diesem Antrag der Jüdischnattonalen sei zum besseren - Verständnis der reichSdeutschen Leser zunächst folgendes über - di? spezifisch Wiener Verhältnisse gesagt: Bei der Wiener Kultusgemeinde ist das Wahlrecht von dem ZensuS W abhängig, dies von dem Gedanken ausgehend. Saß eine Gemeinde, deren Erhaltung im Gegensatz zu dem staatlichen und städtischen Verband lediglich von den Steuerleistungen ihrer Angehörigen abhängt. Rechte — also auch das Wahlrecht — nur demjenigen verleihen kann, der ihr auch die «otwendigen Pflichten leistet. Wenn nun diese Pflichtleistung lediglich in der einmal im Jahr zu leistenden Bezahlung einer Steuer besteht, bereu Mini«umvon2SGrosche» --- löPfeunig selbst in dem wirtschaftlich darnieder liegenden Oesterreich gewiß auch dem Aermste» erschwinglich ist, so wird man bas Verlangen, daß von dieser geringfügigen Steuerleistuna auch das Wahlrecht abhäWig gemacht werden muß kaum als »undemokratisch bezeichnen können, wenn man nicht, wie unsere Herren Jüdischnationalen. Demagogie betreiben will. . „ Die Zahl der Wiener Kultussteuerträger betrug voriges eahr 51500. durch intensive Arbeit hofft man tm heurigen ahre diese Zahl auf 56000 zu erhöhen. Interessant ist auch dte Verschiedenheit der Leistungen in den einzelnen Steuerklassen. 40000 Personen zahlen etne Steuer bis zu 150 Schilling ungefähr 00 Mark, nur 2500 etne über diese Summe hinaus. Die aus den beiden Gruppen entstehenden Steuereingänge bewegen sich ungefähr aus gleicher Höhe. Gs zahlen also 65 Prozent der Steuerträger gerade soviel rvio 5 Prozent derselben, oder 1 Prozent der Wiener Juden leister die Hälfte der Gesamtsteueru für die Wiener Kultusgemeinde. besonders bezeichnende Berhälttiiszifferit! Wie werden nun von der geschästsführenden Wiener liberalen Mehrheit die Kultussteuern verwendet? Bei der Beantwortung dieser Frage ist der Beweis sehr leicht zu erbringen. daß es der Wiener Gemeinde, beziehungsweise ihrer liberalen Mehrheit ernstlich darum zu tun ist. unsere altehrwürbige Gemeinde auf ihrer Achtung gebietenden Höhe zu erhalten und in vielen Belangen den Forderungen der Zeit entsprechend, doch stets tm Sinne der in ihr immerdar geübten TradÜion auszubauen. Dies dokumentiert vor allem die hohe Ziffer, die für Ausgaben auf dem Gebiete des F ü r - sorgewesenS Verwender wird. Ein horrender Betrag, der ungefähr 35 bis 88 Prozent der Gesamteinnahmen und fast dem ganzen Betrag der eingehenden Kultus st euer» entsp nicht, wird ausschließlich für soziale Zwecke verausgabt. Ist das auch »undemokratisch"? Im Verlauf der Debatte über den jüdischuationalen Dringlichkeitsantrag wurde vvn dieser Seite verlangt, daß die Kultusgemeinde, die bisher auch nach dem Judengesetz vom Jahre 1890 lediglich für die religiösen Bedürfnisse der Wiener Juden und für nichts anderes zu sorgen hatte, nun darüber hinaus auch andere Dinge in ihr Tätigkeitsgebiet etnbeziehe. daß sie st<att Kultusgemeinde Bolksgemeinde werde. Eme Besprechung dieses Verlangens. das unsere Jüdischnationalen bekanntlich mit denen anderer Herren Ländern, so auch mit den deutschen, gemein haben, führt uns auf das poliMche Gebiet. Es ist hier zunächst zu betonen, daß in allen Grropaischen Staaten heute die Juden nach dem Gesetz gleLBberechtigt sind und deshalb nie und nimmer sich selbst mit einer minderen Behandlung bescheiden dürfen. Wenn uns auch zehnmal zugerusen wird, wir hätten als „Fretzvde" in unserem Vaterland nichts zu suchen, müßten uns mit geringeren Rechten abfinden, so müssen wir hundertmal daraus antworten, daß dies unrichtig ist. daß wir. die wir dip gleichen Lasten tragen, auch die in den Gesetzen verbürgtes gleichen Rechte beanspruchen dürfen Denn eure Gesetz^ sind unsere Gesetze, euer Vaterland ist das unsrige euer) Boden auch der uns teure Heimatboüen. Davon lassen wkx uns nicht abbringen und dieser Standpunkt muß auch für die Kultusgemeinde der naturgemäße sein. Eine solche Jnüitution ist für nichts anderes da. als zur Befriedigung der religiösen Angelegenheiten der Juden. Ein gegenteiliger Standpunkt kann, den Juden nur schädlich sein, und daher darfLie Kultusgemeinde kein Sonderparlament mit einer Sonlierverwaltung werden. für die uns bewegenden politischen Fragen sind allein die gesetzlichen Institutionen maßgebend, in denen wir als vollberechtigte Staatsbürger mitberaten Md mitbestimmen wollen. Nun hört man immer wieder den Eintvand, daß die gesetzlich verbürgte Gleichberechtigung in oiellen Staaten, darunter leider auch in Deutschland und Oesterreich, nur auf dem Papier existiert. Darauf ist zu antworten. daß sich die geschichtliche Entwicklung nie so rasch durchsetzte. als man es selbst wollte: es ist z. B. noch gar nicht ft* lange her. daß die Protestanten aus Oesterreich vertrieben wurden, und niemandem wird es heute einfallen, deren staatsbürgerliche Rechte anzutasten. Ebenso datiert die deutsche wie auch die österreichische Judenemanzivation erst ein halbes Jahrhundert her, als der Liberalismus in seiner Bollblüte stand, und es ist wohl bedauerlich, aber immerhin doch vom geschichtlichen Standmrnkt erklärlich, daß sie noch nicht so ganz eingewurzelt ist-. Wer aber kann mit Bestimmtheit erklären, daß sie in weiteren fünfzig Jahren nicht ebenso restlos durchgeführt ist. wie heule in Italien. England und Frankreich? Einer solchen Entwicklung sich hindernd in den Weg zu stellen, ist schädlich, und insbesondere darf die Kultusgemeinde hierzu nicht benutzt werden. Der Borstand der Kultusgemeinde ist also nicht, wie dies von iüdischnationaler Seite immer wieder behauptet wird, eine Art »jüdisches Parlament", sondern im Sinne des Gesetzes eine frei gewählte Körperschaft, welche der Verwaltung der Kultusangelegeuheiten vorzustehen hat. Die liberale Mehrheit des Wiener Kultusvorstandes steht demnach auch auf dem Standpunkt, daß wir unsere Rechte als Staatsbürger, wie alle anderen, auf Grund der Verfassung auszuüben und vor den österreichischen Behörden zu vertreten haben, und lehnt jede Sonderstellung, auch jede Sonderberechtiguug im Staate ab. Als Staatsbürger können die Juden in die öffentlichen Korporationen wählen, Wie sie wollen, d. h. wie es ihnen ihre politische Ueberzeugung und ihr Interesse vorschreibt. Was nun die Forderung nach einem allgemeinen Wahlrecht für die Wiener Kultusgemeinde betrifft, so ist der Standpunkt der Majorität der folgende: Da jeder Staatsbürger zumindest als indirekter Steuerträger dem Staate gegenüber Pflichten erfüllt und Lasten trägt, erscheint ein allgemeines Wahlrecht für die politischen Vertretuugskörper gerechtfertigt. Da der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde aber kein« politische Körperschaft ist. und der PflichtenkreiS gegenüber der Gemeinde, die keine oder fast keine indirekten Steuereingäwge besitzt sTaxen bedürfen einer Gegenleistung, wobei die Armeubesreit sind), nur aus die Kultussteue rzahler beschränkt ist. folgt mit logischer Notwendigkeit, daß diejenigen. welche nicht einmal die oben angeführte Minimalst euer zahlen wollen fvon Nkchtzahlenkönnen kann natürlich bei einem so g«ringsügigen Betrage keine Rede sein) auch als Kultus Wähler mangels Interesse nicht in Betracht kommen können. Die durch den jüdischnationalen Dringlichkeitsantrag entstandene Streitfrage, die bereits in einer äußerst stürmischen Sitzung des Wiener Kultusvorstandes ohne Erfolg behandelt wurde, erregt noch immer sehr die Gemüter und ist bisher nicht entschieden. Für unser Büro suchen wir möglichst zum sofortigen Eintritt, spätestens zum 1. 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Die Vorbereitungen zu vorstehendem Fest sind in vollem Gange Die Nachrichtenblätter für die Passagiere des Riesenluftschiffes „ILI“ werden in nächster Zeit an samt* lidhe liberalen Kreise Frankfurts unentgeltlich übersandt Reklame zum Durchschnittspreise von 10.— Mkönnen noch bei tder Druckerei und dem Verlag Dauth Nachf., Beethovenstraile 14 (TeL: Maingau 6681) bestellt werden. Die Zeitung erscheint in zwei Nummern. Rechtzeitige Lösung der Lufifahrkarten erforderlich. Fahrpreis incl. Steuer 3.— M. Kein Abendkassenverkauf. Fahrkarten. erhältlich bei Firnberg, Lina Schott. Schatzki und in den Arbeitsgemeinschaften. ttwaiaioiNu Ar hot (tttutic datontmi Btxltn 6841. m BwmtnitlfaSt« fttosttaic: Dwk-tzna. Brutto votztza Deck« MBSfl, Druck: Betznau ft Hainm». BeeliuBflSos. IHttetfe, 76. 91912348012323535323532301538923232323234823535323020102000123234848