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Jüdisch-liberale Zeitung · 1926-11-19 · 47 (19.11.1926) · page 2

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
6 (1926)
Issue
47 (19.11.1926)
Date
1926-11-19
Page
– (sequence 2)
Language
German
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die iSyuaavgengenre^n-e gibt, umtz jeöer. ihrüügehören, faW er nicht Ltberyaupt aus btm tfuäentmn anStrelen will. Die Mehrheit dev KommiByn hielt Ese Erschwerung' des ArMritts ans den Gynagogengerneirchen für notweMg im Interesse -er Erhärtung er kleinen Gemeinden. Einer Minoerheit genügt sie noch nicht; sie will am liebsten Sen Austritt ans der Synagogengemeinde ohne Austritt aus dem Judentum überhaupt uunutglich machen. . Eine andere Minderheit, die jedenfalls unter den Berliner Mtgliedern -er liberalen BerbaudStagsfraktion stark vertreten ist, will es bei dem bisherigen Instand lassen. Sie lehnt auch den vom Entwurf vorgesehenen Zwang aus religiösen und politischen Grünsten ah; erst recht aber die Variante, Latz man den Austritt ms der Gemeinde ans religiösen Bedenken zwar ohne Uebertritt in eitte Personalgemeindc gestatten, den Austretensten aber zwingen solle, Steuern an den Landesverband von Gemeinden zn zahlen, denen er nicht angehSren will. Sie glaubt auch, daß solche ^Zwangsmittel den kleinen Gemeinden ans die Dauer nicht helfen werden, datz man vielmehr durch ihre Zusammenfassung zu Verbänden ihre LeistungsMigkeil erhöhen lnüsse. Eine zweite erhebliche Meinnugsverschiedenhcit bestand darüber, ob das Staatsgefetz den Gemeinden bc- Kinml.te Grundsätze für das Wahlrecht verschreiben soll. ' Der Entwurf schreibt in 8 11 für die Wahlen zur Ge- /Meindevertretuttg „geheime und n»lmittelbare Wahl mit gleichem Stimmrecht für jeden Wahlberechtigten" vor, „und verbietet es, das Wahlrecht oder die Wählbarkeit" von einer längeren als einjährigen Mitgliedschaft in der Gemcillde, von -einer steuerliche,l Mindestleistung oder von einer bestimnrten Staatsaugohörig- ' keit abhängig zu machen. Es ist aber ausdrücklich beschlossen worden, die Entscheidung darüber, ob diese Bestimmung in das Staatsgesetz solle, oder ob es richtiger sei, die ganze Materie durch Berbandsgesttz ,;u . regeln, den, Rat zn überlassen. Da dieser bisher nicht Stellung genommen hat, wird der Entwurf wohl zn- ' nächst mit der Bestimmung rwröfsentlicht werden. Ein Teil der AnSschutzmitglieoer glaubte, eiue solche Bestimmung im Staatsgesetz nicht entbehren zu können, weil sie durch Verbandsgesetz nicht sicher zu erreichen sei. das 'Fehlen einer einheitlichen Regelung aber chaotische Zustände herbeiführen könne. Die Gegenseite glaubte au die Möglichkeit einer Regelung aus eigener Kraft, und hielt man es für unwürdig, für die Ordnung unserer Gcmeindeangelegenheiteu Staatshilse anzurufen und damit zn dokilmentieren. daß wir nicht fähig seien, von der den Religionsgesellschaiten durch die Reichsverfassung gewährleisteten Selbständigkeit in der „Ordnung und Verwaltung ihrer Angelegenheiten" Gebrauch zu machen; außerdem sei eine solche landesrechtliche Bestimmung, da sie der ReichSoerfassnng widerspreche, ungültig. . . . Eine ähnliche Mei uuugsverschiede»heit bestand hinsichtlich der Verbände von Gemeinden. Eine kleine : Minderheit wollte alle Gemeinden durch Staatsgesetz zwingen, einem Landesverband anzugehören; die Mehrheii l-at einen solche,, ^Mna gber ^hgelehnt. •j\t, Ich glanlne^ lüermrt Me wichtMen.grnMätzUchen -Fragen,, welche die Reu regelt»rg sterstüatljchLN Gesetzl^Kchung über die Züdischen Gewein-en ayswirft, klärgelegt zu lmben. Zu den einzelnen Fragen eingehend Stellung zu nehmen, mutz ich mir im Augenblick leider versagen, um nicht zn lang zu werben. Ich will aber nicht Wietzen, ohne der Diskussion ans Grund.meiner Erfahrungen im Verbandsansschlttz einige allgemeine . Bemerkungen voransZuschicken. Es ist tief betrübend, baß viele von uns, auch Liberale, an dieses Gesetzgebllngswerk von reinen OvportnnitätSgesichtSpnnktcn ans Herangehen. Was für uns nützlich ist, mutz geschehen. Die Nebereinstimmung mit unseren sonstigen weltanschaulichen, politischen und religiösen Ueberzeugungcn geht dabei vielfach verloren. Ich glaube, daß wir so nicht au'ein Werk für unser Judentum Herangehen können. Das, was wir wollen, müssen wir ans die Uebereinstimmnng mit unserer inneren . Ileberzengung prüfen. Und damit hängt etwas anderes eng zufammen. Air dürfen nicht soviel, wie bas henke > lewer üblich ist, nach der bequemen StaatShilse rufen. Bei so manchen Ausführungen im BerbandsanKfchutz muDte uign glauben, daß unser Judentum ohne die Hilfe -es Staates auf -e» verschiedensten Gebieten zusammenbrechen würde. Die Diskussion über den.Entwyrf wird hoffentlich nicht davon auSgehen, datz wir .ohne Staatshilfe und Staatszwang nicht auskommen können, sondern wird hoffentlich gefiihrt werben tm Bennißtsein der inneren Lebenskraft unseres) Judentnms. Zu dem Entwurf einer „Deamlenordnung". Bon M. A b r aha m, Berlin. Eine dringende Ausgabe des Preußischen Landesverbandes ist die Schaffung einer allen beteiligten Faktoren gerechtwerdenden Beamtenordnung. Die Sehnsucht nach einer solchen ist in der Beamtenschaft einhellig und stark. Mögen auch schon hier und da die in Betracht kommenden Schwierigkeiten in befriedigender Weise gelöst sein, so mindert das doch nicht die Einmütigkeit des Wunsches, daß endlich für die lldesamtheit derer, die besoldet im Dienste der jüdischen Gemeinden stehen, klare, feste, allgemein gültige Normen aufgestellt werden, welche die Beziehungen der Gemeinde zu ihren Beamten regeln. Auch eine große Zahl einsichtiger, verantwortungsbewußter Leiter nnd Führer von Gemeinden teilt diesen Wunsch. Denn auch sie möchten, daß von den Gemeinden endlich das Odium genommen werde, das dem leid.er oft mit soviel Grund gebrauchten Ausdruck „Parnossimwirtschaft" anhaftet und worin Willkür nnd Gutdünken. Eitelkeit und Herrschsucht, Kleinlichkeit und Rücksichtslosigkeit bitteren Gefühles gekennzeichnet sind. Zwischen den Gemeinden und ihren Sachwaltern einerseits und den Beamten andererseits muß ein Verhältnis des Rechtes, der gegenseitigen Pflichten, der gegenseitigen Achtung und Wertschätzung walten und wo es noch nicht der Fall ist, anfgerrchtet werden. Denn nur so kann das Ziel erreicht »verdcir. das trotz der viel-en Mißverständnisie und Mitzhelligkeiten garrz gewiß auf beiden Seiten erstrebt wird: die Erhaltung und das Gedeihen der jüdischen Gemeinden- und des jüdischen Geistes in ihnen. Durch ihren, in unserer vorigen Rümmer abgedruckten Entwurf, den die Liberale Fraktion zugleich mit ihrem entsprechenden Fnitiativ-Antrag der 2. Tagung des Preußischen Lanst,esverba»ldes unterbreitet, will sie daraus hinwirken, daß diese Forderung der Stunde energisch in Angriff genommen werde. Die an dem Entwurf mitgearbeitet haben, geben sich keineswegs der Hoffnung hin, daß er in Bausch und Bogen werde gutgeheißen werden, sie möchten aber glauben, daß man ihm zugestehen könne, sich bemüht zu haben, nicht einseitig z» sein, und datz er die Grundlage für eine von gutem Willen hum Uebereinkommeü getragene Beratung und Beschlußfaßung aller Parteien bieten könne. Der Entwurf schließt sich im Ausbau und in manchen Bestimmungen auch im Wortlaut au die Beamtenordrmng des bayerischen Landesverbandes an, da in dieser bereits ein wertvolles, Muster vorliegt. Im folgenden wollen rvir einige Punkte hervorheben: AuS den 88 1—5 über d i e A nft r l! u ng sf 8 h rg k ei t, Anstell nngSform nnd Lösung des Dienst- Verhältnisses. a)-v&it' den ti ck e B.e ichs an ge h Sri gk e rt. Die grundsätzliche Notwendigkeitdieser Forderung ergibt . sich ans den Schrankei«, die das Reichsgesetz änfilchtet und aus der Tatsache, daß das deutsche Judentum in keiner Beziehung darauf angewiesen ist. auf andere Länder zürückzugreife««. Wir besitzen alle Institutionen. die geeignete Beamte jeder Kategorie in der nötigen Zahl heranzubilden vermögen. Wohl soll das deutsche Judentum in dauernder unenger Fühlung mit allen wahrhaft religiösen — wissenschaftlichen, praktischen, Humanitären — Strömungen und Bestrebungen der Gesamtjnderrheit bleiben, aber es ist ivünschensmert, daß seine Beamten in deutschem Geiste und öeutscher Art anfgekvachsen und erzogen worden seien. ES gibt wohl nur sehr wenige Fälle, wo es im dringer«deu Interesse des deutschen Judentums liegt, von dem ausgestellten Grundsätze abzuweichei«; für solche wird sich zu gegebener Zeit schon ein Ausweg findeu lassen. b) Berufliche E i g u u n g. Darüber, daß jeder Beamte die für seine speziellen Ausgaben nötig««« Fähigkeiteil mrd Fertigkeiten sich auf geordnetem Wege erworben haben und Nachweisen nnltz. durfte ^.r.—eine Meinungsverschiedenheit gar n«cht besteh^. Und -och ist eS möglich,-atz dieser Punkt, wenrgstens^sowen er insbesondere bk ReugionSlehrer betrifft, stark mn» stritten werden kann. Denn zwifrhen den mehr vom ideellen Beweggründen diktierte» Forderungen der fast völlig geschloffenen Front der im Verbände der jüdischen Lehrer« vtrein« im Deutschen Reiche geeinten Lehrerschaft und den mehr aus finanziellen Rücksichten u«ld Zwangslagen -ervorgehenden Ansichten zahlreicher Kleingemeinden macht sich deutlich, eine starke Divergenz bemerkbar. '■ Die Lehrerschaft verlangt von dem, der Lehrer -er jü-l« schen Religion, und in den Kleingemeinden auch ihr,Repräsentant sein will, mindestens denselben Grad allgemeiner und unterrtchtlicher Bildung, »vie er staakNchjrseits vom christlichen Lehrer gefordert «oird, nnd -aiceben dasjenige Matz jüdischen Wissens, das ihn befähigt, seines Amtes sachgemäß und erfolgreich zu walten. Die jüdische Lehrerschaft ivill nicht hinten der nichtjüdischen zurückstehen, sondern in. gleichem Schritt mit ihr vorwärts und. aufwärhK streben. Indem sie so ihre Ansprüche an das eigene Wissen und Können unablässig steigert, fordert sie - allerdings auch die soziale Stellung und Einschätzung, die solcher Ausbildung und Leistnng angemessen ist.. Die kleinen Gemeinden hätten nun nichts dagegen.- .si» vvrgebildete Religionslehrer und Kultusbeamte in ihren Diensten zu sehen, wenn sie nur mit dem Bruchteil , am Gehalt zufrieden fein wollten, den sie ihnen gewähren «vollen oder könne««. Da d«es natürlich nicht der^Fall ist, sind die kleinen Gemeinden, die zu größeren finanziellen Opfern nicht willig oder fähig sind, gern bereit, sich Mt weiciger gut und ausreichend vorgebildeten Beamte» zu,be« i gnügeu. Sie wollen Kultusbramte aus jeden Fall. Da nun der Landesverband und in ihm die Großgemeinden in die Bresche springen müßten, nm den Kleingemeinden vollwertig vorhereitctc Beamte zu ermöglichen und dies erhebliche Geldmittel erheischt, so erhebt sich die Gefahr,' daß auch Vertreter von Großgemeinden zu Zugestärtdnissen genetgt sein könnte«r, die ei«« Zurückschraüben oder Zllrückbleiben der Religionslehrerausbildung bedeuten würde. Die Lehrerschaft aber wird nicht von dem Niveau heräbfteigen, aus bas sie sich gehoben hat, und sie wird auch nicht aus das höhere Niveau verzichten, aus das sie sich heben will, zum Besten der Äufgabe, der sie zu dienen bereit ist. Die Gesamtheit und keine Gemeinde kann und darf sich der Erkenntnis, .verschließen, daß das Ansehen «n«d die Wertschätzung der Religion — bei den Glaubensgenossen, kleinen wie großen, und den Airdersglaubigen — zmn wesentlichen steigt und fällt mit der Achtung und dem Ansehen, das sich ihre Glaubensdiener zu erwerben wißen und das sie genießen. l.-j A n w ä r t e r z e i t u nd f e st e Anstellung. Wer sich der Beamtenlaufbahn widmet, seine jungen Jahre mit Lernen ausfüllt und eine ganze Reihe von Jahren mit kärglicher Entlohnung abgefunden wird und sich szufrieden geben muß, der muß eine Aussicht für die Zukunft, für die Jahre des Alters haben, die ihn spornt und stärkt. Darum muß mit dem traurigen Zustand aufgeräumt werdest, daß Männer mit Beamtenqualifikation in ihrern ganzen Leben kerne feste Anstellung, keme geordnete und zureichende Pension, keine Sicherung der Existenz ihrer Familie 'stnd Hirrterbliebenen erlangen. Es darfnicht fein, daß'die Beamten ein Warrderleben führen müssen, weil die'GemeinSen sie nach ein paar Jahren unter nichtigem Vorwand entlassen, mn so der Verpflichtung der festen Anstellung ünd Pe««fionierung zu entgehen. Wem könnte man unter solchen Uinständei« jetzt noch zumuten, Beamter in jüdischen Diensten zu werden. Es dürfen z. B. stur soviel Lehrer ansgebildei iverden, wie bei gewisienhafte'r Befragung des statistischen Materials -— nnd solches mutz beschafft werden ustd bereit sein — mutmaßlich in würdiger Weise üntergebracht werden können. Jedem, der das vorgeschriebene Examen mit Erfolge bestanden hat, muß die Gewißheit gegeben!sein, nach einigen Jahren der praktischen Versuche nnd-GinÜ-ung, als solche muß di« erste Amtsveriode aufgesatzt iverden. in eine feste Stellung mit allen ihren Vergünstigungen HU^ge» langeu. die ihm nur genommen werden kann,'wenn er'fich derselben unwürdig erwiesen hat. - - - II. Zu den W 6—11: Pflichten und Rechteder' Bearnten. Die Beamtenordnung muß mich ihrerseits dazu veitragen, daß beide Teile, Gemeinde und Beamten. Erkennen und sich dessen bewußt bleiben, daß sie beide Diener sind an demselben Werke. Die Rechte der Gemeinde sollten «n deyr Entivurs mit dem gleichen Respekt und der gleichen Rücksichtnahme gewahrt iverden wie diejenigen der Beamten. Sollte es doch noch nicht in genügendem Maße geschehen sein, ß» müßten noch die nötigen Ergänzungen eintreten. Die Beamten haben die Verpskichtullg, ihre besten Kräfte und all ihr Können i«nd Wissen dem Amte zu widmen, das sie übernommeir und anfs getreueste auSznführen wohl äuch Der Grundsinn der Hiobdichlung. Von Geheiinrat Ed. Köirig in Bonn. Die Hochs« irllcressailte«« Takleguugeu. die in Nr.' st! über bas Buch Hiob geboten wordru sind, haben in mir zioar nicht den Mut. sie einer Einzelbeurteilung zu nuterzichen, gewecki. aber sie haben mir doch den Wunsch cingeflößt. den Lesern die O.nintesie««?, dessen vorleqe«« zu dürfen, ,rmS ich in meiner -langjährigen Beschästiguilg mit jenem Teile des althebräischen Schrifttums über die .^«nptidee der Hivbdicht«r«g gefunden z«l habe», »»«eine. l. Nun «väre es ja sehr verlockend, eingaugsweise einige Moineute in-stiller Berv»««dcrnng vor jenen, literarischen Produkt sichen zu bleibe««. Nimmt doch die Hiobdichtung auch schon vom rein ästhetischen Gcsichtspuufte aus eine hohe Stellung in der Menschhcitslitrratltr ein. Zn diesem Urteil wirb niau ja schon gedrängt, wenn »«an die Größe der . Prvblcmstcllting. die dialogische Form der Gedantenentwicklnng, oder die grandiose Höbe der Bildeklvahl, den Glanz der Scnteuzen, die Kühnheit der Satire und die Glut des Wahrheitsstrebens ins A»«ge faßt, die aus dieser Dichtung dem Leser e«itgege»Uenchten. Hat doch auch Lorvch. ein Hanptbegrünöer der hebräischen Poetik, das Hiobgedicht ans guten - l^ründen mit ..^edipils aus Kvlvllvs" verglichen, hat doch .ein Herder in seinen« Buch „Vom Geist der Ebrüischeu Poesie^ lt7rÄj die Hiobdichtnrig aufs höchste ger«ilm«t und hauptsächlich mit Abschnitten ans Ossiau züsammengestettt, hat diese Dichtnug doch in der cinen oder aitdrren Hinsicht einetn Hartlnann von der A««e tin „Der arme Heinrich"!. - Dante. Elton. Kiopstock, GoeUre alS hehres Erster vor- . geschwebt! Jed-vch, ich >vi berste he der Bersnchuug. m ick, u och weiter über die beivundernsiverten ästhetischen Eigenschaften dieses dichterischen Erzeugnisses zu verbreiten, und strebe sofort daraus hin, den Hauptgedanken desselben ans Licht zn stellen. U-m dafür cinen klaren Ansgangspltnkt zu gervinnen, werfe ich. die Frage ans: Wie hat dieses berühmte Denkmal der Weltliteratur sich zu dem P.r o b l e m d e s Hebe 1,8, insbesondere des Leidens religiös gesinnter und ethisch hvch- - strebender Mriüchen gestellt? Wird eS etwa mit-Recht als -„das Hohelied des Pessimismus" bezeichnet. S« nämlich ist es in einer »euere« ErtlärnugSschrtst geschehen, die zu dein Hiobgedichte erschiene« ist. und dieses Urteil bedarf immer mach einer Beleuchtung, da es in de» ueuefieit Arbeiten über das Buch Hiob gar nicht berückfick)« liiXt worden ist. Eine Begründung des errvähnten Urteils soll aber in folgenden Worten liegen: Wenn m in Gesinnung und Wandel «vahrhaft gottesfürchttger Manu von Gott mit böser Krankheit geschlagen wird und nnter Schlner-?.en jämmerlich dahinsiecht, da kann er nicht länger an einen «lerechter« Gott glauben. Wc«rn ein fronnneS Volk uou einem Mächtigeren freventlich mit Krieg überzogen wird, wenn der Feinrairbt und mordet und verfolgt, wehrlose, imschnldrge .Kinder uuö Frm»en gefailgen weg führt und dem Hnugertode preiSgibt. nnd Gott trotz aller Gebete gleichgültig bleibt i2i. l^i. also daß die. die eS mit ihrer Gottesfurcht ernstnehmen, die Vergeltuugstage nicht erleben (24,1), da wird der Mensch zn der Annahme geführt, daß Gott das Gegenteil von einem gerechte»« Richter ist (9,24). Durch diese Betrachtungen »st. wie es in jener Erklärn««gsschrift heißt, der Urheber der Hiobdichtung bezüglich seiner ganzen Lebcnsatissassnng zu dem d ü st « r st n« P c , jimis m u s geführt worden. i««dem er unentwegt ar«f die einzige Antwort zurückkowlnt. daß Gott ei»« zorniger Gott lei und bleibe, der dem Menschen «ein Recht vvrenchalte. , Nachdem aber so dem Vertreter der Meinung, die Hiob« dubtnng sei „das Hohelied des Pessiurismus" (Friedr. Delitzsch) das 2Sort zur Empfehlung feiner Ansicht in liberaler Weise reichlich gegeben worden ist. drängt sich mit Macht die Frage ai«f die Lippen: Ist seine Ansicht auch in gü ltige r Weise begrülldet worden? Die Beantwortung dieier Frage ustrd sich vor allem aus der Beleuchtung der Sätze ergebe»,, in denen der Dichter seinen Hanpthelden vmn Zorn der Gottheit spreche«, läßt. Die pessimistische Welt- und Geschichtsanffassung würde er selbstverständlich nur dann vertreten, wenn er de» Haupt- Helden ein unmotiviertes Zürnen, ein solches launen- . hastes Grollen zuschriebe, «vie es neuerdings vielfach dem althebräischen Schrifttum ausgebnrdet «verden soll. Aber ist vvr allem der Zorn der Gottheit unberechtigt, der de» Frevlern augedroht wird? Dies geschieht aber mehrmals in Hiobs Reden. Denn wir lesen ja i» ihnen: „Zum Tage des Zor««S werden sic (die vorher erwähnten Bösewicht«) hingeleitet (21,30). Damit ist zwar zugegeben, daß die Bosen nicht immer sofort bestraft werden, aber es.ist doch auch .zugleich anerkauut. daß sie vom göttlichen UnwiÜen her einen Gerichtstermin zu fürchten haben. Damit ftmmtfc zusammen, daß Hiob seinen Gegnern rvarnend zuruft: „Strcrfen wird er auch, wenn ihr im geheimen Parteilichkeit treibt" (19,10). oder fürchtet euch vvr dem Schwerte!" (19, Ä)). Schon danach ist Gottes Zorn für de» Hioddichter nicht die blinde Eruption einer Raturgewali. Dieser Zorn kennt sein richtiges Ziel. Er betrifft die F r e v e l t a t e n der Mensche»«. Ja, sodann auch aus seinem eigenen Leide,« hat der Dichter feine« Hanpthelden n ich t „unentwegt" das Urteil ab leiten lasten, daß Gott „ein zorniger Gott sei nnd bleibe, der Mm Menschen «ein Recht vorenthalte", »vie der Berfasier jener Erklärungsschrift zum Buche Hiob behauptet. Das - Gegenteil von dieser Ansicht tritt im Gedichte auf folgende zweifach e Weise zutage. ’v Einerseits zeigt es sich, sozusagen, aus negative Art.- indem der Dichter seinen -Hampthelden betonen läßt, daß er z«Hr rlicht im Simre seiner sogerranuten Freunde ein FrMer sei, aber irotzdein sich u u r erne Verhältnis m äst i g e Unfchilld zuschreibe. Dies liegt ja z. B. darin, daß er',Mn zunächst von seinen ..Jugendsünden" mit Bedauern sprechen läßt (13,26) »rnd daun ihm den ergreifenden Wunsch-„D könnte ma«l doch einen Reine,« .von einem Unreinen chh» stammen lasten!" (14,4) auf dir Lippen legte. Da er sich demnach als Glied der allgemein u n vollkommenen Menschheit ansah. hatte er nu« so «ventger Anlaß zn der Klage. Latz Gott ihm sein Recht voreuthalte. Er konrrte nur eine solch« Behandlung von« Schicksal errvarten, ,vie sic seiner bloß relativer« Unschu.ld entsprach. Arr-ercrseits wird die Tatsache, daß dcr Dichter den mm «'hm vorgeführten Äcidensträger nicht die Gottheit als «in« immerdar zürrrende und ungerechte anse-hen läßt, auch p os itiv erkannt. daß der Dichter diesen LeidenStrager immer mehr «ich zu Gott flüchten läßt. Er läßt ihn aber »virklich von dem Gotte der Gegenwart sozusagen an den G,ott der Zukunft appellieren. Einen solchen Appell hören wir i« zuerst in folgenden Worten: Erde, bedecke nicht mein Blut »»«d nicht sei ein Ruheplatz für mein Geschrei vorhanden!" (10,18). Also wie AbelS üahinrieselndes Blut eirrstmals mit Erfolg hie-göttliche Strafe gefordert hat. so möge auch Hiobs Ruf uach göttlicher Aufklärung nicht wirsirngslos auf der Erde verhallen. Dem Totengräberwerk »rnd dem Totschweigungssireben der Menschen «vaitzie also Hiob ein ,<Halt!" .zrrzurufen. indem er getrost nach einSr höheren Instanz ausblickte. De»«n sein religiös-sittlich es Bewußtsein flößte ihm trotz seines gegenwärtigen Schicksals die Zuversicht ein. die in 16.18 ausgesprochen ist: „Arrch jestt, ja. existiert im .Himmel mein Zeuges und -dg sein« Kragen ltnd Anklagen ihm nur durch den überwältigenden Druck des Schmerzes «>der durch die Angriffe her Gegner ans-

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