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Jüdisch-liberale Zeitung · 1926-11-12 · 46 (12.11.1926) · page 3

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
6 (1926)
Issue
46 (12.11.1926)
Date
1926-11-12
Page
– (sequence 3)
Language
German
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' Jede Partei ist berechtigt, das Disziplinargericht zweiter Instanz anzurufen. Dieses besteht ans sieben Mitgliedern, von Lenen fünf, darunter der Borsitzeudc von der Tagung und zwei vom Rat bestimmt werden. Tie Borschrist Abs. 1 Latz 2 findet Anwendung. 8 23. 3hls das Verfahren vor den Disziplittargerlchten und die »orXäufirtc Dielntentliebung finden die Bestimmungen für öle preußischeic Ltaatsbeainien errtspreebende Anwendung. Z 21. Vorstehendc Beamtenvrdnnng tritt am. in Kraft. „ zu dieser Zeit uoi scheu Geuteittdeu und Beamten bcttöhenben Verträge bleiben unberührt. Tic Beamten können tedoch Lurch schriftliche Berzichtleistmrg auf die Rechte ans den bestehenden Verträgen die liechte ans der Beamtenordnnirg erlangen. Arbeitslosigkeit und Jüdisches Arbeits Sersammlungskalender i Berlin-Osten. Am Donnerstag, den 18. November, spricht Herr George Goetz, Generalsekretär der Bereinigung für daS liberale Judentum, in de« Andreas-Festsale», Andreadstr. 81, über das Thema „Gottesdienstresorm". Berlin-Norden. Liberale Synagoge, Airerhachsches Waisenhaus, Schönhauser Allee 168. Gottesdienst: Freitag, den 12. November 1926, abends VA Uhr, Predigt: Herr Rabbiner Dr. Salomonjki. Sonnabend, den 1?. November 1986, vormittags 16 Uhr. nachweiswesen. Tie .allgemeine Arbeitslbsigtetz" gehört zweifellos zu den aktuellsten Wirtschasr-sproLlenten der Gegenwart. Reich, Staat und Statt und dauernd bemüht. Abhilfe zu schaffen. Es ist nur allzu bekannt, wie gering die Hilfsmittel im Vergleich zu der nngehevren üirrlage der Erwerbslosigkeit slNst. Wahrend dos öffentliche Fruereffe für die Fragen der allgemeinen Erwerbslosigkeit infolge des außerordentlichen llmfanges des Problems dauernd ivachgchalten wird, vollzieht üdb von ler breiten Oejieutlichkeit fast unbeachtet, die Tragödie der jüdischen Erwerbslosen. Ihre Lage ist unvergleichlich schlimmer als die der Erwerbslosen schlechthin, denn der Uonkort jüdischer Arbeitnehmer wird eine immer häufigere Tatsache. Gelingt cs dein indischen Arbeitslosen, h^ch monatelanger- Ermcrbslosigtcit von einem öffentlichen Arbeitsnachweis eitle Ltelle nachgewieken zu erhalten, so erfährt er in den meisten Fällen nach Vorstellung beim Arbeitgeber, dag dieser In.den prinzipiell nicht entstellt. Der öffentliche Arbeitsnachweis hat kerne Möglichkeit, den Arbeitgeber^ :nr Einstellung lstdücher Kräfte zu veranlassen. Der jüdische Arbeitnehmer aber wird durch derartige Erklärungen in seineg Hofsnunaeu an? baldige Arbeitsaufnähme schwer getäuscht Er leidet unter diesen Verhältnissen vhvstsch und vinchisch weit mein.' als alle anderen. . Tie Tatsache, dag gi'den als Arbeitnehmer in immer größer werdenden Ummnge auö dem 22irtschattslcben her- «nrsgestoßeu werden, ist mit eines der Momente, die die Gründungen jüdischer Arbeitsnachweise zu einer nuabiversbaren Notwendigkeit gemacht haben. Im jüdischen Arbeitsnachweis ist die Maste der Arbensincheudeu an sich kleiner, die Möglichkeit indir-idut Iler Behandlung eher gegeben und die Gefahr d.r persönlichen Erniedrigung durch Bemcrknnaen.^a,z Juden nicht eingestellt werden, ganz ausgeschallet. ES ist deshalb begreiflich, daß die jüdischen Arbeitnehmer in immer größerer Zahl sich an den siidiichcn Arbeitsnachweis wenden. Ein zweites Mou'ent, das für die Roirve.udigkeit deö jüdischen Arbeitsnachweises spricht, ist die Zahl jener jüdikaien^trbeitnchmcr. die ans relkgistsen Gründen es ablehneu. <rm Sonnabend zu arbeiten und deshalb für die Arbeitsbeschaffung durch die allgemeinen Arbeitsnachweise überhaupt nicht irr Frage i'or. tuten In diesem Falle ist die individuelle Behandlung und Verhandlung mit den Arbeitgebern noch notwendiger und dringender als bei der sonstigen Arbeitsvermittlung. Die Erfolge der bereits vor längerer Zeit gegründeten Arbeitsnachme i,'e in Berlin. FranZurt a. M.. Breslau usw. sprechen sowohl füg die Notwerrdigleir des jüdischen Arbeitsnachweises als airch für die Möglichkeit, in einem gewissen Umfänge den jüdischen Erwerbslosen zu. Helsen. Ten rationell .denkenden Helfern jüdischer Not ist es seit langem klar, daß Arbcitsbe'schafsnng die einzige und beste Hilfsmaßnahme ist. Deshalb wendet sich auch das Interesse der jüdischen Wohlfahrtspflege dem ArbeirSna-hweiswesen in immer größerem Umfange zu. Die indischen Arbeitsnachweise., die meist spontan und rmablmirgia voneinander entstanden sind, hatten keine einheitliche organisatorische Form Bald sntd sie Bott-Arbeitsnachweise für Männer und .Frauen, bald nur Teil-Arbeitsnachweise für Frauen oder Jugendliche. Tue Notwendigkeit Fett einer Zusammenfassung aller Arbeitsnachweise zu einer Organisation mit einheitlichen Richtlinien wird mit dem wachsenden Umfang der jüdischen ArbeitSnachweisVewegung immer dringender. Ties veranlasse die bisher getrennt voneinander arbeitenden ArbcitSnachwciszentralen. die Haupt- BerlimBesten. Der bekannte Vorkämpfer des liberale» Judentums, Herr Rabbiner Dr. Caesar Seligma « », ans Frankfurt a. M., spricht am Montag» den 22. November» im Logenhans, Joachimsthäler Str. IS, über das Thema „Die Mission des Judentums". Wir bitte» nufere Mitglieder im Westen Groß-Berlins, sich jetzt schon den Abend für diesen hochinteressanten Vortrag freiznhalten. Hamburg. 2km 15. November, abends, spricht der Vorsitzende der Bereinigung für das liberale Judentum. Rechtsanwalt Heinrich Stern-Berlin, im Logenheim Hartiwigstraße über das Thema: „Die jüdisch-liberale Weltkonferenz. jhr Berlanf und ihre Lehren". Magdeburg. Am Montag, dem 15. November 1928» abends 8'r Uhr: Bortrag des Herrn Rabbiner Dr. Wilde in der „Freundschaft". Prälateustraße, über das Thema: „Die Bedeutung der liberalen Weltkvrtserenz in London". stelle für jüdische Arbeitsnachweise und das Arbeitsnachweiskartell des Jüdischen Fraueu-nndes, ihre Arbeit zusammenznlegen und die Vereinigte Zentrale für jüdische Arbeitsnachweise in Deutschland lGeschäftsstelle: Berlin N 24, Augnststraße 17» zu gründen. Ter Frauenbund sowohl als auch die Hauptstelle haben nunmehr ihre selbständige Tätigkeit aus den: Gebiete des jüdischen ArbertsnachweiSwescuS eingestellt. Die Bereinigte Zentrale für jüdische Arbeitsnachweise in Deutschland ist eine neugeschasfene Organisation, die in diesen Tagen ihre Tätigkeit aufnimmt. Ihr fällt es zu. das gesamte iiidische Arüeitsnachweiswesen organisatorisch zu erfassen. den inneren Betrieb der bereits bestehenden Arbeitsnachweise im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen zu vereinheitlichen und einen Stellenaustausch der Arbeitsnachweise untereinander üurchzusühren, insbesondere aber in großzügiger Weise die Ltellenmerbung zu organisieren, d. h.. es muß Aufgabe der gesamten jüdischen Wohlfahrtspflege werden, in einem weit größeren Maße als bisher dafür zu sorgen, daß jüdische Arbeitnehmer nicht mehr von Arbeitsstellen verdrängt werden, weil ne Juden sind. Daneben wird die Bereinigte Zentrale das eingehende statistische Material ausznwerten haben, den einzelnen Arbeitsnachweisen die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen vermitteln müssen. deS weiteren aber den Austausch der Erfahrungen der Arbeitsnachweise untereinander herbeisühren. Die Vereinigte Zentrale für jüdische Arbeitsnachweise in Deutschland ist also das. was seit Jahren in Deutschland angestrebt wurde: sie ist die einzige Stelle, von der in Zukunft alle Fragen des jüdischen Arbeitsnachweiswesens in Deutschland selbständig bearbeitet werden, ihr wird es obliegen, das deutsche Judentum in den Fragen des ArbeitSnachweiswesens vor den Behörden zu vertreten, die oben skizzierten Aufgaben im einzelnen durchzuführen. Es ist eine große und verantwortungsvolle Aufgabe, die ihr damit gesetzt ist. Die Bereinigte Zentrale wird ihr aber nur dann gerecht werden können, wenn die gesamte jüdische Oeffentlichkcit die Größe dieses Problems erkennt und die. Bestrebungen der Zentrale mit allen Kräften unterstützt. Seelsorge i« Krankenhäuser«. Ueber die Seelsorge in Krankenhäusern hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 11. Juli d. I. eine bemerkenswerte Entscheidung gefällt. Das städtische Krankenhaus in R. war der Verwaltung deö Stadtrats S. unterstellt. Obwohl dieser Staötrat anerkannte. -atz -cm Wunsche von Krankenhausinsassen nach einem Geistlichen grundsätzlich zu entsprechen sei. hat er gleichwohl das Begehren des Pfarramts, den regelmäßigen Besuch der Kranken durch einen Seelsorger und die A b h a l t u n g von B i b c I it u rt 5 c n ini Krankenhaus zu genehmigen, abschlägig beschiedeu und jede religiöse Beeinflussung der Kranke» untersagt. M. a.W. Es solltest leine Geistlichen in die Anstalt kommen, wenn sie nicht ausdrücklich verlangt werden. Hier liegt ein Problem vor, daß der BerwaltnngSgcrichtshof zu lösen versucht, indem er von Artikel 111 der Reichsverfaffung ausgeht. Daselbst heißt es: Soweit das Bedürfnis nach Gottesdienst und Seelsorge in Krankenhäusern besteht, sind die Neligionsgesellschaften zur Vornahme religiöser Handlungen znznlaffcn, wobei jeder Zwang feruzuhalten ist. Der, Verwaltnugsgerichtshos resümiert ans dieser Bestimmung. Der Stadtrat mutz jeden Zwang verhindern. Andererseits aber mutz er die Ausübung der seelsorgerischen Rechte und Pflichten gegenüber den Mitgliedern der ReligionsgcseUschastcu zulasten. Nun fährt der B. G. H. fort: Zu diesen seelsorgerischen Rechten und Pflichten gehört die religiöse Beeinflussung der Kirchcnmitglieder. Sie ist erlaubte Religionsausübung und kann keiner Religionsgesellschaft untersagt werden. Der Stadirat hätte deshalb nicht das Recht, die Religionsgesellschaft in der Religionsausübung zu „stören", sagt der B. G. H. Der Stadtrat hätte im vorliegenden Falle zu prüfen gehabt. oh nach der Zahl der Kraulen ein Bedürfnis dafür bestehe, diese Religionsgesellschaft zur Vornahme religiöser Haudlunge« zuzulassen. Der D.G. H. ist der Ansicht, daß dieses Bedürfnis nach religiösen Handlungen nicht ausdrücklich geäußert werden ntüsie. sondern daß es schon bann bestehe, wenn es vom Kranken als gegenwärtiges Bedürfnis empfunden werde. Der B. G. H. führt — vielleicht als stärkstes Argument für seinen Standpunkt — an, datz nach christlichem Brauch ein Seelsorger sich iricht nur der Glieder annimmt, die seiner Hilfe ausdrücklich verlangen, sondern aller Gemeindeglieder. die seiner Hilfe bedürfen. Der Stadtrat habe das religiöse Bedürfnis der fraglichen Insaffen zu cna bemessen und damit die seinem Selbstverwaltungsrecht gezogene Grenze überschritten. Zu dieser Entscheidung des V.G. H. wäre denn doch mancherlei zu bemerken. Es ist offenbar, datz bei unerbetenen religiösen Handlungen die Gefahr eines Zwanges an sich besteht: die von dem Pfarramt erbetene Abhaltung von Bibelstunden würde — selbst wenn sie von der Anstalts* dilektion kontrolliert würde — sogar eine propagandistische Tätigkeit der Religionsgesellschaft ermöglichen, welche unter allen Umständen verboten ist. (Dal. Kommentar zur Reichsverfassunq von Giese zu Artikel 141.) Solche Bibelstunden sind überhaupt keine liturgischen Handlungen, und nur diesen will Artikel 111 Schutz verleihen. lBgl. Kommentar zur Reichsverfassung von Anschütz zu Artikel 141.) Gelaugt man aber, wie hier der B. G.H.. zu dem Ergebnis. datz das Ansuchen des Pfarramts im übrigen nicht rundweg abgelchni werden dürfe, so mutz alcichwohb^die ^Bedürsnisfrgge" untersucht werden, was der B.G. H. ja selbst zugibt. Neberhaupt wird man besser tun. vom Bedürfnis der Einzelmenschen auszugehen, weil „das seelsorgerische Recht" der Kirche ein Begriff ist, der leicht überspannt werden kann und der. nachdem durch die Revolution das Staatskirchentum gefallen ist. keinen sehr breiten rechtlichen Boden mehr hat. Es wird in der Tat bei der Entscheidung wesentlich darauf ankommen, ob man der Verfassung mehr die Bedeutung einer Habeaskorpns-Akte. die sich auch auf die seelischen Bedürfnisse des Menschen bezieht, beimitzt. oder ob man in ihr mehr die Abgrenzung der Rechte von Personen des öffent^ lichen Rechts gegenüber dem Individuum sieht. des im a r t ft c m eine n nicht ä n r ch e i n z e l n c R c - g e l n u n d G e b o r e. S e l b st die F e i n d c s l i e o e, He m a n oft als besonderes e r f m a I d e v christlichen Religion h instellt. i st hie und da im A. T. geboten" Ter katholische Ptotcssor Krieg erklärt in Lehrbuch der Päda^viik i^'aderborn inori), datz das Gebot: „Ihr sollt heilig sein, wie ich heilig bin", den Israeliten als das oberste Erziebungs- und Lebensaesetz gilt und daß damit die menschliche Persönlichkeit aus ihre idealste H ö h e erhoben lei — Im 7». R. Ri. 23,S beißt es: ..Du sollst den Aenwter »der doch sicherlich die Israeliten öeseindete) nicht verabscheuen, denn ein Fremülinq warst du in seinem Lande" Bon dieser Bor. sch r ist bekennt der berühmte Theologe Proicsior Eornill. datz man sie nicht ohne tiefste Bewegung des Herzens leien könne. Zum Schluß! Wir wollen keinen Philosemitismus. sondern nur eine streng o-bjeltivc Bevriciluna erfahren. D v. M. 3 i* anier . M agdcbn v g. Ein altjüdisches Haus in Jerusalem. Bon W i l h e l nt W a l k e r l i n g. Die ersten festen Wohnsitze der Kinder Israel waren im Gegensätze zu den bisherigen einfachen Zelten aus Backsteinen erbaut. An ihre Ltelle traten schon zur Zeit der Propheten feste Lreinhauser. Als Material dazu dienten meist Kalksteine, die in den benachbarten Gebirgen gebrochen und gleich an Ort und Steile zu Quadern behancn wurden. Als Bindemittel verwandte mar: den braunschwarzen Asphalt aus der Unrgcbnng des Toten Meeres Bauholz lieferten di/, wildwachsenden Sn'romoren. seltener Oelbäumc. Ein so aufgesührtes Haus konnten sich jedoch nur wohlhabende Leute erlauben In dasselbe gelangte der Einkehrende nach mehr^ maligem Klopsen nur durch den Türhüter, der ihn zuAächst in derr Borhos sührie und seinem Herrn meldete. Einen angenehmen Aufenthalt bot der dahinter liegende Hof. den schattenspendenüe Bannte und Sträncher zierten. r!<crcinzelt fanden sich dort auch kostbare Säulenhallen mit allerlei schmückendem Schnitzwcrk. In der Mitte lud ein Wasserbecken. das allerlei blühende Pflanzen einsaßten, znm Verweilen ein. lleberall machten sich an den cinfasscndcu Wände» Türen bemerkbar, die jedoch durch einen hölzernen Siegel abgeschlossen waren. Die Wände der Zimmer hatten meist einen Kalkputz: doch fehlte cs auch nicht an prächtigen Holztäfelungen mit Elsenbeineinlagen Der Fußboden, in der Regel mit Asphalt ausacgosicn. zeiate oft Einkannngen aus gebrannten Steinen oder Platten mit zierlichen Mustern Ueberall herrschte eine gewisse, dabei aber keineswegs unangenehme Dämmerung, da die holzvergitterten Fenster nur wenig Tageslicht eindringen ließen. An den Wänden zogen sich bequeme Ruhebänke mit Polstern, Teppichen oder weichen Kiffen hin. und aus dem Tische brannte bei anbrechcndcr Dunkelheit die Oellampe. Gewöhnlich führte der Hausherr seinen Gast bald auf das Dach um hier die Abenökühle zu genießen. Es war flach utcd von einem schützenden Gitter umgeben, wie es das Gesetz vorschrieb. Hier befand sich meist noch ein kleines Gemach. der Söller in dem man seine Gebete verrichtete. Allseitig war der Gebrauch des Daches Viele häusliche Verrichtungen wurden hier ausgeführt. Es diente der Erholung, der iranlichen Unterhaltung aber auch den Mschlüffen wichtiger Geschäfte. Von dort aus konnte man bas Leben mtö Treiben in der weiteren Umgebung beobachten, in die nächsten Gärten. Höfe. Gaffen schauen, das leuchtende Frührot des jungen Tages begrüßen, in der feierlichen Stille des Abends die Wunder des gestirnten Himmels betrachten, -och auch den eigenen Gedanken nachgehcn. wehklagen, seinen Gott im Gebete anruscn und sich auf dos letzte Stündlein vorbereiten. Freude und Schmerz wechselten bier in btrnter Folge, und darum war des Daches Zinne für den Besitzer und seine Familie ein io lieber Ort. Die zehn Gebote. Bon M. Frank. Es war um das Fahr 1000 genaue Jahreszahl weiß ich nicht mehr: die Lokalbahn von I. nach B. wurde gebaut. Der Schienenstrang führte durch meine Heimat und sollte auch den abgelegenen Marktflecken mit der Welt verbinden. Die Leute gewöhnten sich an den Gedanken, statt der lustigen Weisen des Posthorns den schrillen Pfiff der Lokomotive -u hören, und suchten als praktische Menschen aus dem Zustrom der Fremden Geld zu verdienen. Viel Unruhe brachte die Umwälzung im Orte freilich hervor, aber das wurde ausgeglichen. die fremden Arbeiter zahlten prompt, uwio fanden sie bereitwillig Ausnahme bei den Einwohnern. In unserer Nachbarschaft hattsich eine Familie eiwgemietet. ES war schwer ztt saget», woher die Leute stammten, ihr Aussehen war das von Italienern, auch ihr Name, ihre Sprache, ein internationales Dentsch mit oberbanerischem Dialekteinschlag. Jedenfalls hatten sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben, denn ihre Kinder besuchten die Sch»le meiner Heimat. Sie hatten einen Buben. Josef, kurzweg ^Seppel" genannt Nun war ein Judenknabe im Ort. der den gleichen Namen hatte, ibn aber nicht verstümmeln ließ. Nichts konnte den sonst gutmütigen Jungen so in Zorn brin-en, wie wenn ihn seine Kameraden mit dem Spottnamen „der Jobbes^ riefen. Ein alter Lumpensammler aus dem Nachbarorb wurde so genannt und er empfand den Vergleich als de« größten Schimpf in seiner stolzen Knabenseele. Wehe dem Buben, den er dann unter die Fäuste bekam, es gab unbarmherzia Prügel. Eines Tages gerieten die beiden Josefs i» Streit. Der Seppel nannte seinen Namensvetter mit dem verhaßten, bösen Wort. Dieser packte den Angreifer seiner Ehre, sie rangen miteinander. Da geschah etwas Unerwartetes. Der Seppel hatte im Eifer des Gefechtes dem Josef die Weste aufgeriffen, das dahinter befindliche Arbakanfos rutschte heraus, und d«r kleine Italiener riß die Zizzis ab. Wie zu Stein erstarrt ließ der Judenknabe den Feind los und stammelte erschrocken: „Was hast du gemacht, du hast mei' Gebote abaeriffe. So e Nevere. Ich sag's in Lehrer!" Der Seppel hielt ebenfalls im Kv-uvpf inne. über den Schrei Josefs erschrocken. Er wußte gar nicht, was er denn so Schreckliches getan hatte, das der Lehrer erfahren sollte. Sonst machten die Buben doch ihre Händel nicht in der Schule aus. Er begann zu weinen und lies heim. In meiner Heimat bekommen die Kinder von dem jüdischen Lehrer Religionsunterricht. sonst besuchen sie die christliche Schule. Am Morgen nach dem Attentat auf seine Zizzis streckte der Josef den Finger in die Höhe, sich zum Wort meldend. ..Nun, was willst du?" fragte der Lehrer. „Der Seppel hat mir mei' zehn Gebote verrisse!" rief der Junge. Der Lehrer glaubte nicht recht gehört zu haben. ,Löas? Kommt beide heraus." Die Buben traten vor den Richtertisch, der Seppel mit gedrückter Armensüntermicne. der Joses stolz wie ein Gottesstreiter. „Nun erzähle!" wandte sich der Lehrer an Letzteren. Der Seppel hat mir mei' zehn Gebote verrisse!" wiederholte der Knabe, sein Arbakanfos zeigend. Der Lehrer war ein braver, toleranter Mann, aber vom jüdischen Ritus hatte er keine Ahnung So wußte er nicht, was er von der Anklage halte« sollte. „Was hast du gemacht, ist das. was der Josef sagt, wahr?" fragte er den Missetäter. „Oh nei, Herr Lehrer," verteidigte sich der Seppel. „is jo gor nit wahr, is jo gor kei Gebot gewesen, was rausgehängt is, blos en Bindfade« wor's, wos t abgerissen hob!" Die ganze Schule lachte hellauf. der Lehrer mit. Letzterer sandte nach einem ältere« jüdischen Knaben in der andern Schulabteiluna und ließ sich von ihm die Dedentuna von Arbakanfos und Zizzis erklären. Daraufhin bat der unfreiwillige Gebotverletzer den schwer gekränkten Josef um Verzeihung vor Lehrer und Kameraden. Befriedigt, daß die „Nevere" ihre Sühne gesunden, reichte der Verteidiger seiner Religion dem Seppel versöhnt die Hand und beide Buben gingen als Freunde wieder an ihre Plätze.

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