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Jüdisch-liberale Zeitung · 1926-07-09 · 28 (9.7.1926) · page 5

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
6 (1926)
Issue
28 (9.7.1926)
Date
1926-07-09
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
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6. Jahrgang Nummer 28 Beilage v. Juli 1926 IMchMmleZei-iU Aus der älteren Geschichte der münsterländischen Juden. Non I. Raphael. Auch das Münsterland hatte in den düsteren Zeiten des schwarzen Todes seine Judenverfolgungen. In der Bischofstadt brach 1850 der Sturm los, nachdem — wie alte Quellen erzählen — über 11000 Menschen der Pest zum Opfer gefallen waren. Eine allgemeine Vertreibung jüdischer Familien fetzte ein, schwere Ausschreitungen fanden in Ahlen und Varendorf statt, und endlich wurde den Juden der Anfenthält im Münsterland überhaupt verboten. Der Geschichtsschreiber Hermann Kerssenbroich (um 1ö50f sah den Grund für diese Ausweisung in der Wuchertätigkeit der Münsterschen Juden und ihren unmäßigen Zinsgeschäften. Fast zwei Jahrhunderte blieb das Münsterland „judenrein". Eine erste Nachricht ist uns wieder aus dem Jahre 1522 erhallen und wegen ihrer Kuriosität erwähnenswert: ein gewisser Mopses aus Borken hätte „durch Schimpfreden ans Christus den Zorn der Stadt erregt". Jedenfalls scheint die Sache kein bedeutendes Nachspiel gehabt zu haben, denn aus einem bischöflichen Geleitöbries 1550 ist zu ersehen, daß dieser Mopses ein Geleit narbBorken erhielt. Um dieselbe Zeit ließen sich wieder Inden im Münsterlande nieder, nur die Stadt Münster verschloß ihnen die Tore, abgesehen von vorttbcrgchendcu Einzelfällen. Im ganzen Bistum wohnten damals neun jüdische Familien. Wohnorte waren u. a. die Städte Ahlen, Beckum, Borken. Oelde und Warendorf. Zu Beginn des Jahres 1500 gab Bischof Bernhard von Raesfeld erneut den Befehl zur unverzüglichen Vertreibung der Juden, doch Adel und Geistlichkeit unterstützten die Bemühungen der Inden, eine weitere „Vergleidung" zu erwirken. Der Aufenthalt der Juden war auch im Münsterland eine Notwendigkeit geworden, auf die man aus Gründen des Geldbeutels so leicht nicht verzichten mochte. Die neue „Bergleidung" kam zustande und infolgedessen eine entsprechende Auffrischung der bischöflichen Hvfkasse. Interessant hierbei ist auch der tu Köln int Jahre 1574 gefaßte Beschluß, allen im Bistum sich aufhaltenden „nnvergleideten" Juden anfs energischste nachzustcllcn, um sie auf diese Weise zur Bcschaffnng eines Geleits zu veranlassen. Die „Vergleidung" war in jenen Zeiten eine gute Einnahmequelle der Landesbehörden. Heber die Zunahme der jüdischen Bcvvkerung des Münsterlandes liegen folgende Zahlen vor: 1560 . 0 Familien 1667 . 23 1083 . 50 1720 . 61 1750 . 126 1795 . 203 Zu den Städten, die bisher schon Aufenthaltsorte der Juden waren, kamen noch Coesfeld und Dülmen, während die Hauptstadt sogar den vorübergehenden Aufenthalt einschränkte, und, soweit Nachrichten überkommen sind, nur einmal dem jüdischen Arzte Jakob eine Wohnerlaubnis gewährt hatte. Kein geringerer oh? der Bischof war es, der diesem Juden die Ausübung seines Berufes gestattete, nachdem er mehrere Geistliche der Stadt Münster von seinen medizinischen Kenntnissen und Erfolgen überzeugt hatte. Den jüdischen Handelsleuten war das Betreten der Stadt nur zur. Zeit der Jahrmärkte erlaubt. Fünf Gasthäuser waren bestimmt, wo die Inden einkehren durften, und die Wirte waren verpflichtet, die Persoualien ihrer jüdischen Gäste genau und pünktlich dem Rate zu übermitteln. Bon einer solchen „Judeuherberge" ist auch in Beckum noch im Jahre 1804 die Rede. Münster selbst hatte es fertig gebracht, seine „Judenreiuheit" bis zum 13. Februar 1810 zu erhalteu, also lange nach dem Anschluß an Preußen. Nachdem fast 300 Jahre sich keine jüdische Familie in der Bischofsstadt niederlassen durfte, war es ein gewisser Nathan Elias Metz aus Warendorf, der als erster seinen ständigen Wohnsitz in Münster nahm. Aus der Zeit des dreißigjährigen Krieges sind bedeutsame Ereignisse bei den münsterländischen Juden nicht bekannt: cs ging ihnen nicht besser und nicht schlechter als ihren christlichen Mitbürgern, die gerade im Münsterlande die Kriegsfurie besonders grausam spüren mußten. Gegen Ende des 17. Jahrhunderts erließen die Bischöfe Schutzschreibeu, in denen den Inden Sicherheit und Rechtsprechung zugesagt wurden. Zwar war ihnen der Erwerb von Häusern verboten, aber aus den Geleitsbriesen ist doch zu ersehen, daß Beleidigungen der Inden nicht geduldet und die Behörden ermahnt wurden, durchreisenden Händlern weder Hindernisse in den Weg zu legen, noch ihnen irgendwelche Gewalt auzutun. Ueberdies wurde geplant, die Juden des Bistums zu einer organisatorischen Körperschaft zusammcuznschließen. Ahlen hatte bereits 1628 einen Jndenschaftsvorsteher und Warcndorf 1649 einen Rabbiner, doch von Gemeinden im Sinne einer Organisation konnte mau nicht sprechen, und mehr als lokale Bedeutung hatten jene „Führer" nicht erlangt. Da ordnete ein bischöflicher Erlaß die Einsetzung eines „Judcnbefehlshabers" an, dem von allen Landesbeamten Unterstützung und von den Juden gebührender Gehorsam geleistet werden sollte. Gesuche. Beschwerden und Anliegen sollten fortan nur durch den Befehlshaber der Juden zur Kenntnis der Landesregierung gelangen. Einige Namen dieser Repräsentanten der münsterländischen Jndenhcit sind erhalten, so ein Nini Levi aus Warendorf, ein Abraham Isaak aus Coesfeld, ein Salomon Jakob, der später wegen angeblicher „Steuerbereicheruug vom Amte suspendiert werden mußte. Durch dieses Vorkommnis war das Ansehen des Judcnbefehlshabers arg gefunken, schließlich wurde die Einrichtung von der Hofkammer zu Münster wieder aufgelöst. Die Männer, die an der Spitze dieser Einrichtung gestanden hatten, konnten sich nie zu Führerpersüulichkeitcn answirken, sondern waren letzten Endes die Angestellten der obersten Landesbehörde. Als religiöser Führer sollte zwar der jeweilige Kölner Landcsrabbiner das jüdische Gesamtleben des Münsterlandes beaufsichtigen. Doch diese Führung, die zudem — für damalige Verhältnisse — sehr fern ihren Sitz hatte, versagte, und in einem Lande wie das Bistum Münster mit seinen in religiöser und wissenschaftlicher Hinsicht trostlosen jüdischen Lebensvcrhältnisseu, mußte ein Leiter eben an Ort und Stelle mit viel Energie und Idealismus arbeiten. Die geistige Verwilderung der Inden war daher mit ein Grund dafür, daß 1771 der Bischof Maximilian Friedrich die Wahl eines eigenen Landesrabbiners anorductc. Wahlberechtigt tvaren alle Juden, die über ein Mindestvermögen von 400 Gvldgulden verfügten. In Telgte, einem Städtchen au der Ems, fand die erste Ravbinerwahl statt: einstimmig wurde Rabbiner Michael Meyer-Breslau ans Hildesheim berufen. 1700 erschien ein bischöflicher Erlaß, der die Rechte und Pflichten des Rabbiners im einzelnen regelte. Daraus ist n. a. bemerkenswert, daß alle drei Jahre der Landesrabbiner eine Versammlung der münstcrländischen Inden, einen kleinen Judcnlandtag. zur Besprechung jüdischer Belange anznberaumen hatte. Außerdem enthielt' der Erlaß eine Gebührenordnung für Trauungen. Ehescheidungen. Besümeidungen nsw. In den allgemeinen Versammlungen wurden auch Wahlen der Vorsteher, Prüfungen von Schlächtern und Verteilung von Steuern vvrgenommen. So kamen die Münsterländer Juden in die Zeit der Emanzipation hinein. Nach Möglichkeit suchte der damalige Landrabbiner Sutro die Gemeinden geistig reif zu machen. Er sah die Wurzel des Uebels; es mangelte an geeigneten Jugendbildnern und Lehrern. Die Kräfte, die ihm zur Verfügung standen, waren meistens aus dem Osten zugewanderte Talmndschüler und daher den Aufgaben kaum gewachsen. Ueberdies war es schwer, von der Regierung die Aufenthaltsgenehmigung für diese Lehrkräfte zu erlangen. Ein Mann, voll Unternehmungsgeist und Schaffensfrische und ein Idealist durch und durch, kam dabei dem um Judentum und Deutschtum ringenden Sutro zu Hilfe: Professor Haindorf. Im Dezember 1825 durcheilte das Gründungsschreiben des Vereins „zur Begründung einer Schulanstalt und zur Beförderung von .Handwerken unter den Inden" das westfälische Gebiet. Die Behörden der Provinz und hervorragende christliche Mitbürger unterstützten tatkräftig das begonnene Werk. Haindorf wurde der Mendelssohn des Westfalenlandes. Die jüdische Gegenwart Ein billiges Vergnügen. Bor dem Jenaer Amtsgericht hatte sich, wie aus Jena gemeldet wird, der Gefangenenmeister Eisenbrandt, der als diensttuender Jnsttzbcamter in der Hanptverhandlung des Deerberg-Prozesses am 4. Februar d. I. für Ruhe und Ordnung im Publikum mitzusorgen hatte, sich aber dabei beleidigender Aeußerungen über den Verteidiger Dr. Paul Levi-Berlin zuschulden kommen ließ, zu verantworten. Eisenbrandt rief beim Erscheinen Dr. Pan! Levis aus: „Es ist ein Skandal, eilten Berliner Inden hier so austretcn zu lassen. Man sollte den Kerl über den Hansen schießen." Wegen dieser Acußerung wurde Eisenbrandt mit dem Entzug eines Wochengehaltes bestraft. Gestern wurde Eisenbrandt wegen öffentlicher Beleidigung zu 20 Mark Geldstrafe verurteilt. Le petii Rayon. Unsere französischen Freunde, die Union liberal Jsraälite in Paris, gibt regelmäßig eine Monatsschrift „Le Rayon" heraus. Diese ist seit dem letzten Monat durch eine Jugen-dbeilage „Le petit Rayon" erweitert worden, die cs sich zur Anfgabc gesetzt hat. das religiöse Gewissen der jüdischen Jugend Frankreichs zu stärken. Tagung der französischen Rabbiner. Der Konferenz des Verbandes französischer Rabbiner, die dieser Tage unter Beteiligung von etwa 50 Rabbinern aus Paris und der Provinz abgehalten wurde, lagen, wie schon mitgcteilt. zwei Hauptfragen zur Entscheidung vor: 1. Die Stellung der Rabbiner und der französischen Gemein-, den zu den ncucingcwandertcn Inden und ihren Tondcrgemeinden: 2. die Hochzeitssvrmalltäten. Uebcr die Frage der ausländischen Juden referierten der Brüsseler Oberrabbiner Ernest Ginsburger und der Straßburger Oberrabbiner Jsaic Schmarl). Der Präsident der Konferenz, der Oberrabbiner Frankreichs. Israel Levi. referierte über das Heiratszeremoniell und teilte die Ansichten mit. die ihm seitens des Reichsrabbiners von England. Tr. Hertz, und des Präsidenten des Deutschen Nabbincrverbanöes. Dr. Baeck. zngegangen sind. Die Konferenz drückte ln einer Entschließung den Wunsch nach Schaffung philantropischer und kultureller Institutionen für die eingewanderten Juden ans. Ueberhanpt solle man sich gegenüber den religiösen und sozialen Bedürfnissen der Auslandsjuden entgegenkommender verhalten. Es sei Pflicht der jüdischen Gemeinden in Frankreich, heißt es in der Entschließung weiter, den fremden Glaubensbrüdern ein Willkommen zu bieten und ihnen zu helfen, ihre religiösen Bedürfnisse zu befriedigen. Diese Glanbcnsbrüdcr sollten überall als Mitglieder der Gemeinde ausgenommen werden, auch sott ihnen unter gewissen Voraussetzungen Gelegenheit geboten werden, an der Verwaltung der Gemeinden teilzunehmen. Wolsey, vor. in Palästina einem Reformtempel zu errichten und in Europa eine intensive Propaganda für Reformjudentum einznleiten. Der Liberalismus im Ausland. Wie „The American Hcbrew" meldet, sind vor kurzem tri Indien und in Melbourne (Australien) liberale Synagogen errichtet worden. Die australische jüdisch-liberale Vereinigung hat einen großen Aufschwung genommen und besitzt in der Sydney Jewish Standard ein eigenes gut geleitetes Organ. Der barmherzige Samariter. In den „Schweiz. Reform» blättern lBolksblatt für freies Christentum)". Nr. 23 vom 5. Juni, ist folgendes auf Grund einer Mitteilung des» „Kirchenboten von Elsaß-Lothringen" zu lesen: „Die Geschichte vom barmherzigen Samariter in überraschender Färbung: Schauvlatz: Mitte einer Chaussee. 10 Kilometer von der Stadt. Im Straßengraben ein Unglücklicher, der von, einem Auto überfahren ist. das schleunigst das Weite gesucht: hat. Ein eiligst herbeiaerufener Arzt bemüht sich um den Sterbenden. Ein anderes Automobil fährt heran; der Arzt hebt die Sand, es hält. „Hätten Sie wohl die Güte, diese« Schwerverletzten ins Krankenhaus der Stadt mitzunehmen? Antwort: „Gewiß, ich will nur noch schnell meine Damen irgendwo unterbringen: auf der Straße können sie doch nicht bleiben. Ich komme baldigst zurück." Spricht's und — verschwindet auf Nimmerwiedersehen. Ein zweites Automobil. Genau der gleiche Verlauf. Ein drittes Automobil hält von selbst. Der Besitzer, vom Sachverhalt kurz verständigt. ruft aus: „Meine Damen setzen sich einweilen in den Straßengraben, bis ich sie wieder abhole. Erst muß der Verunglückte geborgen fein." Beim vorsichtigen Auflagen des Sterbenden erzählt der Arzt, was vorgegangen „Aber, erwidert der Besitzer des Kraftwagens — „ich denke, es ist Christenpflicht, in solchem Fall sofort zu helfen. Ich bin nämlich — Jude'." So geschehen im Jahre 1926. Sprechsaal Unparteiische Wissenschaft. Ein Reformtempel in Palästina. Während der Tagung der Zentralkonferenz der amerikanischen Rabbiner starb plötzlich der Rabbiner des Tempels Emannel in Montreal. Eanada. Rabbi Herbert I. Samuel. Die Sitzung wurde zum Zeichen der Trauer unterbrochen. Nach der Wiederaufnahme schlug der Päsident. Rabbi Louis In Nr. 23 der „Jüdisch-liberalen Zeitung" vom 4. Junr 1926 hatte ich auf die Bedeutung hingewiesen, die dem Erscheinen der „Enzyklopädie des Judentums" zukommt. Allerdings hatte ich einen Vorbehalt gemacht: „Voraussetzung für ihre Bedeutung ist aber, daß Objektivität der Darstellung und neutrale Wiedergabe der verschiedenen Anschauungen nicht nur in der Vorrede versprochen, sondern auch in den einzelnen Abhandlungen durchgeführt wird." Das schien mir nicht der Fall zu sein, wenigstens nach der Art. in der das Probeheft des Berlages Eschkol abgefaßt war. .. Ich bedauere es außerordentlich, daß Herr Professor Elbvaen, der der Redaktion der Enzyklopädie anaehört, in Nr. 25 vom 18. Juni d. I. glaubt, die Vorwürfe zurückweisen zu müssen, und zwar in einer Form, die den Boden der Erörterung völlig verschiebt. Er schreibt: „Eme Enzyklopädie ist zrvar auch alphabetisch geordnet, aber doch nach Aufgabe und Inhalt etwas ganz anderes als die ABC- Büchcr der Parteien, die für Propaganda und Kampfeszwecke dienen und den Stoff einseitig im Sinne der Partei auswählen und behandeln." Das ist ohne weiteres richtig, nur falsch in der Art. wie Herr Professor Elbogen dresen Satz anwendct. Es ist mir niemals eingefallen, die Enzyklopädie irgendwie im Sinne einer Partei umgestalten zu wollen. Ich habe genau im Gegenteil den Verlag gewarnt, etwa nach Art des vorliegenden Probeheftes ein Parteiwerk an Stelle eines objektiven Nachschlagebuches herauszubringen. Cs ist mir auch nicht im Traume eingefallen, den Herausgebern oder den Redakteuren, die sich zum Zionismus bekennen, die Fähigkeit zu wissenschaftlicher Arbeit abznsprcchen. Ein Gelehrter sollte doch nichts in einen Aufsatz hincinlesen. wenn er auf ihn zu erwidern sich verpflichtet fühlt. Ich habe in dem Aufsatz nur meine Verwunderung darüber ausacsprochen, daß z. B. für das so heikle Gebiet „Indische Gegenwartsfragen" man sich mit einem fo prononzierten zionistischen Parteimann, dem Redakteur Dr. Nachum Goldmann, begnügte, während die Redaktion für das Gebiet „Geschichte der Juden im Mittelalter und in der Neuzeit' geteilt ist. Professor Dr. Elbogen und Dr. M. Wischnitzer leiten es. Wenn cS einer Bekräftigung meiner Ausführungen über die Unobjektivität der geplanten Enzyklopädie bedurft hätte, so könnte sie gar nicht besser erbracht worden sein, als durch die Ausführungen von Herrn Professor Elbogen. Da heißt Saison-Ausverkauf Herren-Sakko anzug. 18.—=» Herren-Sommer- und Winter-Ulster.• . . .21 — Sportanzug mit Breeches 22.—» mit langer Hose. Ii,50 4 teiliger Sportanzug mit kurzer und langer Hose.39 — Gummi-Mäntel für Damen und Herren.10 90 Loden-Mäntel für Damen und Herren . ..15.— Herren-Loden-Joppen. 7.— 1\acktpelze, wenig gebraucht.19.— ln allen Ab- Sportpelze.74.— leilungen, auch nach Leder-Sport-Joppe, braun...65.— Maß, sind alle besseren Qualitäten Damen.Pelzjacke.49.— bedeutend im Preise Damenmantel.6.50 herabgesetzt! Windjacke.5.90 Knaben-Stoffanzug.4.90 Iierren-Hose, gestreift . 3.75 Herren-Breeches.4.40 Herren-Oberhemden, gestreift Perkal m. gefüttert. Brust u. Klappmanschett. 3.90\ Herren-Taghemden, gute Qualität. 1-75 Wollgemischte Herrenhemden, garantiert Kammgarn plattiert, la Qual, Größe 4 . 3.20 Herren-Unterhosen, dazu passend Größe 4. 2.60 Selbstbinder, geschmackvolle, moderne Muster.... . 0.40 BAER SOHN A.-G. Eigene Klei der werke. GummimlkntelfabrlK und Kürschnerei .. BERLIN N4| 2HÜ Chausseestrage 29-30

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