Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 5 (1925)
- Issue
- 48 (27.11.1925)
- Date
- 1925-11-27
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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S. Jahrgang Nummer 48 3. Beilage 27. November lSSS Berliner Synagogensteuer und Reichseinkommensteuer. Vo» Dr. rer. pol. Gerhard Schmidt. Das geltende Steuerrecht der Berliner jüdischen Gemeinde enthält eine ganze Fülle von Grundsätzen, -ie sich von denen des Reichssteuerrechtes scharf unterscheiden. Da gegenwärtig die Ausarbeitung eines neuen Statuts unserer Gemeinde vorgenommen wird, verlohnt es sich, auf die Verschiedenheiten beider Rechtsnormen hinznwetsen. Das geltende Steuerrecht ist im wesentlichen in 98 8 und 59 des Statuts tu der Fassungvom 11. 11. 1805/11. 1. 1896 und 24. 12. 1922/24. 2. 1923 enthalten. 8 6 lautet: »Fedes tz)«meindcmitglied ist nach Verhältnis seines Einkommens zu Geldbeiträgen verpflichtet." Zunächst wird der Steuerzahler, der sich plötzlich in eine nichtstaatliche Körperschaft dies öffentlichen Rechtes hereingestellt sieht, fragen, woher die Gemeinde das Recht hierzu ableiten will, da die Gemeinde ihm mit derselben Forderung auf Leistungen gegenübertritt wie der Staat, ohne doch imstande zu sein, von sich aus bindendes Recht zu -schaffen. Die Gemeinde ihrerseits stützt sich demgegenüber auf ND. Art. 137 VI. -er bestimmt, -atz Religionsigesellschasten, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, berechtigt sind, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten Steuern zu erheben. Hier finden wir schon den ersten Punkt der Sonderrechtsstellung der Steuer der Religionsgesellschaften gegenüber anderen Körperschaften des öffentlichen Rechtes. Denn die Länder und Kommunen besitzen gegenwärtig dieses Zufchlagsrecht noch nicht: es ist ihnen erst im „Gesetz über Aenderungen des Finanzausgleichs zwischen Reich. Ländern und Gemeinden" vom 10. August 1925 (8 8 I) für den 1. Avril 1927 in Aussicht gestellt worden. Es liegt hier bei den Religionsgesellschaften also eine dauernd erhalten gebliebene Durchbrechung des unitarischen Gedankens vor, der eben in neuester Zeit auch auf anderem Gebiete erst wieder .ganz verdrängt worden ist. Aber sehen wir uns das Steuerrecht näher an. 8 59 lautet: „Die Veranlagung zur Reichseinkommensteuer in Form von Erhebung der Beiträge erfolgt auf Grund der prozentualen Zuschläge. Das der Veranlagung zu Gemeindebeiträgen zugrundezulegende Reichseinkommensteuer iahr sowie der Prozentsatz der Zuschläge wird nach Maßgabe der feftgestellten Bedürfnisse durch Gemeindebeschlutz festgesetzt. Der Prozentsatz des Zuschlages kann für einzelne Reichseinkommensteuerstufen verschieden sein, auch kann bei Gemeindemitgliedern mit geringer Rcichseinkommensteuer. deren Höhe in dem Gemeindebeschlutz anzugeben ist, von der Beitragserhebung Abstand genommen werden. „Erfolgt die Erhebung der Gemeiudebeiträge auf Grund der Veranlagung zur Reichseinkommensteuer des vergangenen Jahres, so ist bei Gemeindemitgliedern, die im vergangenen Jahre znr Reichseinkommensteuer nicht veranlagt waren, die Veranlagung zur Reichseinkommensteuer für das laufende Jahr zugrundezulegen. Gemeindemitglieder, die noch keine Veranlagung zur Reichseinkommen- ,steuer erhalten, können nach einem durch Schätzung nach .^den Grundsätzen des Reichs«inkommensteuergesetzes festzustellenden Einkommen zur Gemeindesteuer herangezogen werden. „Sollte ein Gemeindemitglied auch bei einer anderen jüdischen Gemeinde zur Steuer herangezogen sein, so ist der Vorstand berechtigt, diese letztere Steuer aus die von diesem Mitglied zu leistenden Beiträge in Anrechnung zu bringen. „Der jüdische Teil einer gemischten Ehe ist von der Hälfte der Reichseinkommensteuer des Ehemannes zu den Gemeindebeitrttgen heranzuziehen. Soweit die Ehefrau selbständig zur Reichseinkommensteuer veranlagt wird, sind die Gcmeindebeiträge von dem jüdischen Teil nach .Maßgabe seiner vollen Reichseiukommensteuer zu erheben. „Kann bis 4«m Beginn des neuen Verwaltungsjahces die Ausschreibung nicht erfolgen, so ist der Gemeinöevorstand berechtigt, vorläufig -ie Steuer des letztverflossenen Verwaltung sjahres entweder ganz oder zu einem Teil ober in einem mehrfachen Betrage zu erheben, der gezahlte Betragwird auf die demnächst festzusetzeude Steuer angerechnet oder ganz oder teilweise zurückerstattet." Da fällt uns als zweiter Punkt die größere Beweglichkeit auf: „nach Maßgabe der fe'stgestellten Bedürfnisse". Die jüdische Gemeinde Berlin macht es sich beguem. Statt einen bestimmten Steuertarif einzuführen, wie ihn das Reichseinkommensteuergesetz aufgestellt hat. hat sie es für richtiger gehalten, sich um eine klare, vom Steuerzahler stets nachprüfbare Angabe seiner Schuld hcrumzudrücken und sich mit einer Entscheidung von Fall zu Fall, die ihr sicher angenehmer ist. zu begnügen. Wir müssen unbedingt fordern, wieder klarer sehen zu können, wie groß die Steuerschuld fein wird. Denn wenn fich etwa das Reich erlauben würde, den Tarif jährlich neu festzusetzen, so würde die sofortige Folge sein, daß jeder vorsichtige Steuerzahler sein Einkommen, also in den meisten Fällen die Preise seiner Waren. sehr erhöhen müßte, um. wie sich nachträglich vielleicht Herausstellen würde, ganz grundlos diesen Schritt unternommen zu haben. Nicht anders steht es mit jeder anderen Steuer auch. Und tatsächlich war auch früher ein klarer Tarif im Statut der jüdischen Gemeinde da. zu dem man schleunigst wieder zurückkehren sollte. Man wende nicht ein. ein durchsichtiger Tarif habe immer zur Folge, baß sich der Steuerzahler stets eine Stufe niedriger einschätze, als seinem Einkommen entspreche. Da rechnet man mit einer sehr schlechten Steuermoral. mit der* man gerade in diesem Falle weniger zu rechnen hat als sonst. Denn bei einem großen Teil der jüdischen Steuerzahler ist die Steuerfreuöigkeit der jüdischen Gemeinde gegenüber bei weitem größer als dem Staate gegenüber, von dem im Unterbewußtsein vieler immer noch das Wort Nietzsches gilt: „Denn er will durchaus das ^wichtigste Thier auf Erden sein, der Staat: und man glaubt's ihm auch." Der Gemeinde aegenüber ist man weniger feindlich eingenommen. Auch kann man sich hier der Steuerpflicht sehr einfach durch Austrittserklärung entziehen. die noch dazu kostenfrei ist. (Ges. betr. den Austritt aus den Religionsgesellschaften öffentlichen Rechtes, 80. 11. 1920, 88 1, 3 Preutz. Ges. Sammlung. 1921. S. 119). Von diesem Gesichtspunkt aus ergibt sich andererseits aber auch die'moralische Rechtfertigung der Tatsache, daß bei den nichtveranlagken Einkommensteuerpflichtigen kein Abzug vom Arbeitslohn vorgenommen wird. Falsch ist es natürlich, wenn man dann sagt, die Gemeinde hätte das - Recht, sein Einkommen „nach den Grundsätzen des Reichseirrkonnnensteuergesetzes" abzuschätzen. Hier würden wohl bi« Vorschriften über die Veranlagung nach dem Verbrauch UNSERE RÄTSEL-ECKE Verwandlung. Mit-,,1" ist es geweden Der Bibel Interpret. Hab's oft amt ,/r" gelesen Andächtig als Gebet. Zerlegaufgabe. 1 I2 2 6 Durch Umlegung der numerierten Teile erfährt man in welchem Monate Paul seinen Geburtstag feiert. (Das neue Wort besteht nur aus großen Buchstaben.) Ergänzungsrälsel. i 8 i i s y w ü t bstcarö sh eeuhaul to Irsaksfer An Stelle der Punkt sind Buchstaben zu fetzen, die, ergänzt, senkrecht neun bekannte Wörter bilden, deren Anfangsbuchstaben wagerecht eine heilige Handlung nennen. Was und wer. Ein mit Blumen geschmücktes Wiesenland, Mit plätscherndem Wasser an seinem Rand, Müßt durch ein Zeichen ihr vereinen: Ein Philantrop wird dann erscheinen. Und außerdem, meine Herren und Damen, Trägt ein Schriftsteller denselben Namen. — Auflösungen der Rätsel von voriger Nummer: 1. Bilderrätsel. Wissen ist Macht, Glauben ist Kraft, mit beiden btt, Schwächste Wunder schafft. 2. Kreuzworträtsel. Die Aalfangsbuchstaben von 19 senkrecht, 15 Senkrecht, 11 avagerecht zweimal, der Endbuchstaben von? 9 wagerecht, die Anfangsbuchstaben von 10 wagerecht und 11 wagerecht ergeben Messias. in Betracht kommen: und eine solche Veranlagung wäre eher möglich von Seiten einer Reichsbehörde als von Seiten der Synagogengemeiude. die den veranlagten Einzelnen viel zu ferne steht, als daß sie hierüber sich ein Bild verschaffen könnte. Ein weiterer Mangel ist die potenzierte Proportionalität, d. h. die Berechtigung der Gemeinde, den Prozentsatz des Zuschlages verschieden hoch festzusetzen. Das kommt einem Mißtrauen dem Reiche gegenüber gleich, dem man unterlegt, die Steuerschraube entweder zu hoch oder nicht hoch genug anzuziehen. Diese Politik mutet wie eine Korrektur an. , Ferner vermißt man mich, warum nicht ausdrücklich gesagt ist, wann der Fall der Nichterhebung der Steuer gegeben ist. Das E-inkommensteuergesetz gibt in 8 70IV ganz bestimmte Zahlen dafür an. Das Statut der jüdischen Gemeinde kann das nicht. Endlich eine weitere Bequemltchkeit: Besteuert wird auf Grund der vorläufigen Einkommensteuerveranlagung, nicht auf Grund der endgültigen. Man läßt also Härten bei tatsächlich geringerem Einkommen, als wie man es erwartet hätte, zu. Andererseits läßt sich auch die Gemeinde ein über Erwarten höheres Einkommen entgehen. Wenn man daraus nun den Schluß ziehen wollte, es glichen sich diese Besteuerungen im Etat aus. so würde man kaum einen schlechteren Einmand machen können. Denn der Steuerzahler wird hier ganz bewußt in den Hintergrund der Betrachtung gerückt: macht man aber den Einwand, daß hier eine zu hohe Belastung der Veranlagungskommission vorliegen würde, so gibt man damit zu, daß hier eine doch nur verhältnismäßig geringe, etwas höhere Belastung des Etats über eine gerechte Behandlung der Steuer,mhler gegestellt wird. Hier ist noch viel zu bessern! Versammlungskalender Bingen a. Rh. (Vereinigung für das liberale Judentum. Ortsgruppe Bingen.) Mittwoch, den 2. Dezember, abends 8)4 Uhr im Gemeindesaa-l Rochusstraße 12. Bortrag des Herrn Lehrer Lilienthal-Wiesbaden über: Jüdischer Liberalismus und religiöse Erziehung. Breslau. (Jüdisch-liberaler Jugendverein „Abraham Geiger".) Briefadresse: Alfred Berger. Breslau 13. Augustastr. 67. Mittwoch, den 2. Dezember, 8)4 Uhr abends, bei Kornhänser, Freiburger Straße 8. Vortrag des Herrn Rabbiner Dr. Sänger: Unsere Stellung zur Frage der jüdischen Schule. Gäste willkommen. Voranzeige: Chanukkah-Feier. Festansprache: Herr Erich Bayer. Frankfurt a. M. (Jüdisch-liberale Jugendgemeinschast.) Sonntag, den 29. November, vormittags 10% Uhr: Führung durch das Museum jüdischer Altertümer. Jahrgasse 1-16. Herr Erich Toeplitz, Leiter des Museums. Samstag, den 5. Dezember, abends 8)4 Uhr: Heimabend bei Dr. Hvfsmann, Niedenau 37. 1. Tagesereignisse. 2. Frau Dr. Edinger: Besprechung von Wassermann: Mein Weg als Deutscher und Jude. Samstag, den 12. Dezember, abends 7)4 Uhr, Forells Garten, Leipziger Straße 80. Chanukkahfeier: Lichte entzünden. Teetafel. Vorträge. Tombola. Frankfurt a. M. (Freisinniger Verein für jüdisches Gemeindeleben.) Der Freisinnige Verein für jüdisches Gemeindeleben (Ortsgruppe der Vereinigung für das liberale Judentum e. V., Berlin) macht darauf aufmerksam, daß der erste Bortrag aus dem Zyklus „DasJudentum innerhalb der Kultur der Gegenwart" am Montag, den 30. November 1925. abends 8 Uhr stattfinöen wird. Herr Studiendirektor Dr. O. Driesen wird über „Das Judentum der Zukunsit" sprechen. Hamburg. (Jüdischer Jugendbund Hamburg.) Regelmäßige Zusammenkünfte: jeden Mittwoch. 9 Uhr, im Logenheim. Bier zehntägig Mittwochs: Religionswissenschaftlicher Kursus Dr. Lubasch: „Das Buch Jesaja". 2. Abend: Mittwoch. 9. Dezember, 8 Uhr. Logenheim Ml. führungen gern gestattet, Anmeldung vorher erwünscht. Geschäftliche Mitteilungen. Wir weisen unsere Leser besonders auf das vorteilhafte Angebot der Firma Jonas « Co. im Inseratenteil der heutigen Nummer hin. Interessante Neuheilt«« aus Stand 1018 iu der Radio-Halle bringt die aufdem Gebiete der Auto- und Svort-Bekleidung bestens bekannte Firma C. A. H er pich Söhne. Berlin W66. Leipziger Straße 9/11. Allgemeines Interesse erweckt der Signal-Handschuh mit roter Lampe, DRGM. 996 674, aus Nappaleder, mit großer, leöerge. fütterter Stulpe, den sie in der eigenen Fabrik für Lederkleidung und Lederhandschuhe herstellt. 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Delahnye-Singer- Gesellschast, Humber, Cleveland, und die Wender A.-G. interessante Neukonstruktionen teils auf dem Gebiete des Motorenwesens, teils in Chassies. — In der Lastkraftwagen- Abteilung werden durch die Wender A.-G. zwei Schnellastwagen der Fabrikate Latil und Federal Knight ausgestellt, die beide mit 45pferbigen 4-Zylinder-Einblockmotoren ausgestattet sind und etwa 60 Kilometer Geschwindigkeit erreichen. Die Ausstellung, die einen sehr großen Umfang einnehmen wird, dürste allgemeines Interesse erwecken. Torten » mit garantiert reiner NaturhuWer für aHe Festlichkeiten liefert frei Haus Gegründet 1827 Berlin NW 6, ÄIbred|iihvl9 Telephon: Norden 80X1 :r\. A f nt!|| i!