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Jüdisch-liberale Zeitung · 1925-11-13 · 46 (13.11.1925) · page 9

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
5 (1925)
Issue
46 (13.11.1925)
Date
1925-11-13
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Heber die Lehre und über das Gesetz. Kritisches ftttt Auseinandersetzung zwischen Marti« Nutzer und Franz Rosenzweig. Von Tr. Ignaz Maybanm. . Franz Rosenzweigs Zlbhandlung ..Die Bauleute", mit dem Untertitel: Ueber daS Gesetz »Berlin 1923. Wilo-Ver» lag) ist ein offener Brief an Martin Bu-ber, anknüvfenan öeS letzteren iiiufifte 31ebe. öle mit den übrigen ..ReLen über tzaö Judentum" und einem Vorwort in einem Band vor» liegt. Die Diskussion hat ihren Anlaß in einer für Rosenzweig nicht befriedigenden Auffassung deS Mischen Gesetzesbegriffs bei Buber. Otzwo.il Noseuzwetg von der „H e u t i g ü c i t", die dem Gesetze innewohnen mutz, spricht, neigt er doch zu einem Standpunkt, der dem des Tradition«, liSmuö in manchem gerecht wird. Und obwohl Buber die Trägheit, die alles von der Vergangenheit erborgen will, scharf verurteilt, so fordert er Loch. daß. der. der die Lehre sucht, an den Dokumenten der zurückliegenden Jahrhunderte nicht vorüb,ergehen dürfe: erst durch das Wissen um die Lösungen, die zurückliegende Generationen in ihrem Gottsuchen gefunden haben, wird er seine Lehre, die er sich in der Einsamkeit. die keiner nach G»ott rufenden Seele erspart bleibt, selbst erworben hat jüdische Lehre zu nennen, den Mut haben. Romantik lehnen Buber und Rosenzwoia atz. Romantik ist Schwache. Wiedergeburt wird dort nicht beschert, wo das romantische Zurückschancn die Grundform dcS Levens ist. Fragen wir zunächst selbständig, um uns einen Ausgangspunkt zu verschaffen, von isern aus mir. an Buber und Rosenzweig herankommen können: was bedeutet Lehre? was bedeutet Gesetz? Tie Lehre ist das Wissen des gotteSebenbildlichen Menschen von Gott und den Arten seiner Beziehung zu Gott. Das ganze persönliche Leben mutz herangezogen wer, den, um dieses Wissen, das da ist in uns, durch Erlebnisse der verschiedensten Art vom gefühlsmäßigen Ahnen zur bewußten Klarheit zu steigern. Man kann Hilfe erwarten von der Geschichte und von den Dokumenten der Vergangenheit und wird ne verwerten rönnen für die Leitung seines Lebens und zum Begreifen des Erlebten, aber nicht kann man erwarten. Satz die Lehre in ihrer klaren Verkündigung in ihrem ganzen Geheimnis und ihrer beseligenden Verheitznna gegeben werde, ohne daß das persönliche Leben den Preis deS Euchens und Versuchens, des Fragens und Ratenö zahlt. Tie heiligen Schriften sind da für die. welche sie lesen können. DaS Gesetz ist das dem gottesobetibildlickerl Menschen gegebene Gebot, die Welt der Natur in die Höhe Gottes zu gestalten. Kein konkretes Atel darf von vornherein das Ziel dieses Gesetzes werden: es gibt kein letztes gottgewolltes Ziel für das menschliche Tun. Gottgewollt aber ist cS. datz der Mensch ein Ziel habe. Allen gemeinsam ist daS Joch des Gesetzes. WaS aber das Gesetz gebietet, wird von Person zu Person verschieden sein. Jeder mutz die Stimme seines Gewissens verstehen und ihr gehorchen lernen. Prinzipiell deckt sich die hier versuchte Formulierung, was Lehre, was Gesetz bedeute, mit der Bnbers und RosengweigS. Aber Buber macht in bezug auf Lehre, Rrfenzw eia auch in bezna aur Gesetz Ergänzungen: * v Becu Ts der Lehre wird zum jüdischen Wissen, der Begriff des Gesetzes zur Verpflichtung der Tradition gegenüber «nt, gebogen Und dies ist der Anlaß der folgenden kritischen Erwägungen. Es ist selbstverständlich, daß alle Wortführer deS religiösen jüdischen Lebens den Gang der Tradition von der Bibel bis zur Gegenwart kennen müssen. Aber diese jüdische „Bildung" verbürgt noch nicht den Besitz der jüdischen Religion. EHc Predigt ist kein Lehrvortrag. sondern eine Verkündigung eben der religiösen Wahrheiten. Ter religiösen Wahrheiten, dir in aller Schlichtheit und Einfachheit, wie sie das Bibelwort tn seiner Klassizität besitzt und. wie sie das verschnörkelte Barock des Midrasch oft vermissen läßt, gerade ihre Mächtigkeit am klarsten zum Ausdruck bringen. Wenn wir der religiösen Sehnsucht unserer Zeit nichts anderes anzubieten haben als „jüdisches Wiffen". geben wir Steine statt Brot. Gewiß ist der große Wert nicht zu verkennen, den cs «für die jüdische Renaissance haben wird, wenn es gelingt, unserer bürgerlichen Jugend, die allein in Betracht kommen kann, die Wichtigkeit des jüdischen Wissens begreiflich zu Machen. Aber Buber spricht doch zu einem größeren Kreis, >es aefit ihm und uns allen um rnc^r. Die religiöse Sehnsucht des Zeitalters verlangt andere Antworten. Was kann mich Veranlassen, freudig bewegt zur Smiagoge zu gehen? Was kann mich veranlasien, mit der betenden und singenden Gemeinde mitzubeten und mit.znsi.ngrn. ans der Predigt das Gotteswort anzunehmen? Die Lehre ist nicht ein literarisches Wissen — man kann Fachmann in Judaieis sein, ohne Religiös zu fein — sondern die Lehre ist etwas viel Ein, fachereS — sie ist etwas viel Schwierigeres, sie ist nicht GotteSgclahrtheit. sondern sie ist — die heilige Lehre. Immer wieder zu betonen: DaS hier gegen Buber Gesagte kann sich auf Buber selbst berufen. Sein Begriff der 'Dheophanie bedeutet die in der Geschichte stets sich wandelnde GotteSvorstellnng. Aber was sich da wandelt, ist religiös belanglos. Mit den sich ändernden wissenschaftlichen Theorien ändert sich natürlich das theoretische Kleid der Religion. Aber die Religion, losgelöst von ihrem zufälligen kheore» tischen Nahmen — Lte Lehre — ändert sich nicht. Möglich, daß die Weisen, die Denker und Philosophen der verschiedenen Zeiten miteinander nicht in Zusammenhang gebracht werden können, aber die Frommen aller Geschlechter, die Verstehen sich und die sind einig. Wenn nun Buber von seinem Ausgangspunkt abweicht, so ist der Grund der: neben der religiösen Sehnsucht treibt ihn noch eine andere, die Sehnsucht, jüdisch zu. sein. Er will die Lehre, aber er will ebenso sehnsüchtig die jüdische Lehre. Was daS heißt, wird zu beantworten sein. Zunächst soll aber an Rosenzweig dieselbe Doppeltheit der inneren Problemstellung gezeigt werden. Der Ausgangspunkt deS Nosenzweigschen SendbriefcS ist der, baß Buber in bezug ans den jüdischen Gesetzeöbegriff nicht denselben dem Tradition alismuS gegenüber versöhnlichen Standpunkt einnimmt, wie es sein Standpunkt in bezug auf die Lehre in gewissem Sinne doch war. Bnber findet scharfe Worte den Trägheitserscheinungen einer Jugend gegenüber, die aufacrüttelt durch die religiöse Problematik des Zeitalters sich kurzerhand mit Aufgabe aller Selbstbestimmung den sich billig, darbtet enden Lebensformen der Orthodoxie cinsügt und mit einem Gehorsam den traditionellen Gesetzen gegenüber der Verpflichtung religiöser Lebensgestaltnug uachgekommen zu sein glaubt. Hier greifen Roscn-zweigs Ausführungen ein, der Buber gegenüber von einem GetetzeLbegriff ausgeht. der zwar keineswegs der der Orthodoxie ist — Rosenzwcig spricht von dem „in all seinem Prunk unschönen Gebäude" der Orthodoxie — der aber der Tradition doch sehr nahckommt. Rosen^weia kritisiert den Idealismus des neunzehnten Jahrhunderts, den er in den Thesen des Geigerschen Liberalismus ebenso vorherrschend findet als in «denen der Orthodoxie von Hirsch. Er meint, der Liberalismus des neunzehnten Jahrhunderts habe mit seiner Unterscheidung von Wesentlich und Unwesentlich genau so wie die. Orthodoxie dieser Zeitalters mit ihrer Klassifizierung Erlaubt-Verboten im Leben selbst eine allzu große wertindisferente Zone, ein allzu großes Gebiet geschaffen, das der religiösen Gestaltung entzogen bleibe. Das eigentliche Leben in seiner Breite war das Feld, in das die r'eligiöse Normsetzung nicht vordrang, cs mar das Erlaubte, weil der Schulchan aruck seiner nicht habbast wird, cs war das Unwesentliche, weil die „Innerlichkeit", die der Liberalismus forderte, das allein Wichtige war, das. worum sich der religiöse Mensch allein zu kümmern hatte. Die philosophischen Quellen, von denen aus Rosenzweig seine Kritik übt, sind deutlich sichtbar. Es ließe sich von an- 'derer Seite auch so manches für den Idealismus des neunzehnten Jahrhunderts sagen. Denn die revolntionäre Scheidung non Wesentlich-Unwesentlich von Jnnen-Anßen, Geist-Natur. Gesinnung-Tat. Scele-Körper ist das notwendige Erste. Zuerst mutz reiner Tisch gemach: werden. Denn die Snnihcse, die Ganzheit des Lebens schafft, welche beides sein muß: Natur u n d G e i st, gc f o r m t e Einheit von Natur und Geist, diele Synthese acht diesen Weg. Es ist die Art der Romantik mit dem fertigen Gebilde ansangen zu wollen, was nie gelingen kann. Aber abgesehen von all dem kann Rosenzweig ohne weiteres in. folgendem widersprochen werden. Der Unterschied des Liberalismus von Wesentlich- Unwesentlich bezog sich geschichtlich gesehen gar nicht aus das Leben, wie dies .beim Unterschied Erlaubt-Verboten der Orthodoxie sehr wohl der Fall war. sondern auf das Ritual. Indem der Liberalismus hier eine große Sphäre als unwesentlich erklärte, befreite er die religiösen Energien und wies sie ins Leben. Gerade das. worauf es Rosertzweig mit Recht ankommt, daß das Leben in seiner ungeteilten (Gesamtheit Gegenstand des religiösen Bewertens wird, bewirkte der Liberalismus. Er erlöste den jüdischen GesrtzeSvegriff von der Umklammerung deS Rituals, er schul auf modernem Boden die Lebensbodinguna für den jüdischen GesetzeS-gedanken. der von der Rttualreligion der Orthodoxie, also von den kleinen Epigonen des großen Mittelalters, seiner ethischen Schlagkraft und seiner religiösen Ticke beraubt worden mar. Denn der jüdische GesctzcsigedgN'ke ist tot. wo er nur die Verpslicktttn^ bedeutet, die Tradition zu wahren. Wo wirklich die ecküe Tradition ist. liegt aus der Hand. Diese Acugsilickkeit des heutigen Aguda'uden. den Din einzuhalrn, bat mit dem demütigen Sich-OeisitLN den Stimmen des Gesetzes gegenüber und dem begeisterten Dienen der ergriffenen Person so wenig zu tun wie eben Verfall nichtzu tun hat mit sieghafter Wieder^ »gebürt. Worauf eS ankommt, ist einzig dies: daß der Mensch! «wahrhaft zu Gott kommen kann. Das jüdische Gesetz schafft diese unmittelbare Einheit. Kein Erlöser und kein Heiliger, ,'kein Symbol und keine Tradition darf uns den Ausblick Versperren. Die Ritualreligion der gegenwärtigen Ortholdoxie untergräbt die Unvermitteltheit, die Mittlerlosigkeit ber Stellung des frommen zu Gott, indem sie zwischen Gott und Mensch eine Absolutheit ein schiebt, die Absolutheit der Tradition. deS Rituals. Die Ritualreiigion verleugnet das Judentum, weil sie außer Gott — du sollst keine anderen Götter haben neben mir — einen Mittler anerkennt und verehrt. Zwar keinen persönlichen wie der Paulinismus im Christuskult. dafür aber das sachliche Mittlertum dcS «geschriebenen, des überlieferten Gesetzes. Damit ist Ser wahre GefetzeSgedankc erstickt. Ter Din ist immer .'schon konkretes Gesetz, also nicht mehr das (Gesetz, das von Gott ist und allen Menschen gegeben. Au uns ist cs. zu begreifen, waS zu unserer Stunde, an unserer Stelle Inhalt des Gesetzes fein kann, wer uns von vornherein einem In/ halt verpflichten will, uns die Freiheit nimmt, selbst das Gefetz zu deuten und ihm seinen Inhalt zu geben, der raubt uns unfern Platz bei Gott. DaS Gesetz fordert nicht dies und fordert nicht daS. es fordert einzig allein: Geh und diene mir. Indem der Liberalismus tiefem Dienst die Inhalte, die her Ritualkodex zu bieten hat. erttzog. wies er ihn dorthin, wo er in Wahrheit wirken konnte: in die Welt in ihrer «ganzen Weite. Der religiöse Liberalismus ist der erste Schritt in der Renaissancebewegung ,des Judentums. Man kann nicht d i e i e wollen n n d z u ö 1 c t d) jenen verleugnen. In der Kritik der Geigerschen Theologie, in dem Spott deS Putzmerkes der kleinbürgerlichen Gedankenwelt, mit denen Geiger „die Fassade des neuen Geschäfts- und Wohnhauses der emanzipierten Juöencheit bemalte", wird Rosenzweig unbedingt beizupfltchten fein. Aber die Theologie Geigers ist nur eine Erscheinung im Liberalismus, zwar eine solche, welche der Historiker von heute trotz seiner anderen persönlichen Stellung als notwendig anzuerkennen haben wird: der Liberalismus aber selbst, in feiner ganzen geschichtlichen Bedeutung, wird von dbiefer Stellungnahme nicht betroffen. Der religiöse Liberalismus schafft in der jüdischen Geschichte die große Plattform nicht für eine Generation, nicht für ein Jahrhundert, «sondern für einen Zeitabschnitt, der neben Zeitabschnitten wie sie Antike, wie sie Mittelalter bedeuten, stehen kann. Beiden vielleicht nicht io unähnlich, wenn auch etwas durchaus neues. Tie Kritik Rosenzweigs gegen Geiger trifft nicht den Liberalismus, aber seine Kritik gegen Hirsch trisst in der Tat die Orthodoxie. Befremdlich bleibt, daß Rofcnzmeig. denen prinzipielle Auffassung vom indischen Gesetzesgedanken nicht das Geringste mit der wirklichen Gedankenwelt her Orthodoxie zu tun hat, doch schließlich den starren TraditionaliSmrts legitimiert. Man wirst dem Liberalismus der vergangenen Epoche vor. daß er sich in Kritik und Protest, alio nur in Negationen erschöpft habe, was sicher tticht richtig ist. Aber man wünscht eine Wiederkehr jener kritischen Feldzüge angesichts der unbegreiflichen Duldung, die eine Persönlichkeit wie RoscnMcig den Verzerrungen gegenüber, die entstehen müssen, wenn man mittelalterliche Formen einer anders gearteten Welt auf.zw'ngen will, an den Tag legt. Ohne irgendwie Empörung oder Abscheu zu äußern, erzählt Rosenz-wcig den Fall, daß man nach dem Din (der geschriebenen Norm) am Sabbat einen Brief, den ein anderer geöffnet hat. lesen kann. Er fügt nur hinzu, daß hier der Minhag lder Braucht die Unzulänglichkeit des Din zu ergänzen >,hätte. Mehr nicht. Eine energische Geste gegen eine Religiosität. die den Schabbesgoi braucht, fehlt. Es sei hier ein anderer Fall hinzugesügt, den Roienzmeia selbst nicht erzählt, den ex aber in seiner Möglichkeit anerkennen muß. Ein gesetzestreuer Chef — gesehcstrcrt. dieser Ausdruck an sich ist schon von einer nnfnmvathii'chcn Selbstsich erb eit, von einer Borniertheit: „wir sind fromm." wer darf das sagen — also ein solcher gesctzestrener E'hes weist seinen um Vorschuß bittenden Angestellten an den Prokuristen, er selbst sagt nicht ja und nicht nein. Der Prokurist verweigert aber gernäß der Hausordnung den Vorschuß. Der besagte Gesetzeötrcue hat nun zweierlei erreicht: Der Vorschuß wurde nicht geaeben und der Din wurde einaehalten. Sott man hier auch weiter nichts sagen als der Minhag müßte den Tin ergänzen. Soll man wirklich nicht immer wieder auf die Proteste des jüdischen Liberalismus Hinweisen, die uns arts dieser wussizen Atmosphäre heranssührlen. die solche Verlogenheiten. die naiv genug sind, sich rcitg'ös gerechtfertigt zu glauben, bekämpfen?! Rosen.zweig weist auf die Methode des „HcrattslernenS" des Erlaubten aus dem Verbotenen, durch die eine Bcwegttngsmöalichkcit. ein Aupassen. das durch neuartige Sititati.onett notwendig wird, gr-geben ist. Aber gerade diese Methode ist es. die das Leben des Geistes tötet, dem der gerade Weg der freien Verlichcr Genauigkeit verliert. — Jedenfalls haben sich die Logen ein hohes Verdienst um die Färderung jüdischer Künstler erworben. Heinz -enner. BreSla«. Altjüdisches Geld. Von Will). Wölkerling. Schon rm alten Israel war daS Geld der springende Pnnkt. um den sich im Handel und Verkehr alles drehte, wenn man auch noch keine klingende Miutze mit verbürgter Wertbezeichnung kannte. Statt ihrer war bei Gold und Silber bereits zur Zeit Abrahams das Gewicht maßgebend, wofür der Name Schekel oder Sekel allgemein im Gebrauch war. Er bezahlte für daS von dem Hethiter Ephon erworbene Erbbegräbnis 400 Sekel Silber „gangbar beim Kaufmann", nach heutigem Gelde gegen 940 Mark. Viele Jahre vorher erhielt derselbe von Abimelech. dem Könige von Gerar. 1000 Sekel Silber, „wie eS gang und gäbe wa?ß KDahrscheinlich hatten die kleinen Barren beider Edelmetalle dir Form von Scheiben, Blättchen oder Ringen, die man sorgfältig in Beuteln bewahrte. Erst nach der bavnlonischen Gefangenschaft findet sich in Kanaan geprägtes Geld und Kwar persisches, da die Bewohner deS Landes unter persischer Oberhoheit standen. Diese ovalen Goldmünzen, nach dem Könige Darius Dariken gctrannt, zeigten aus der einen Seite einen gekrönten Bogenschützen unv auf der anderen ein längliches Viereck mit unregelmäßigen Vertiefungen. Am verbreitetsten waren die halben Dariken, welche einen Wert von 22,50 Mark hatten. Neben ihrten gab es noch persische Minen (136 Mark) und Talente (7500 Marks, die aber nur als Rechnungsmünzen Vorkommen. Während der Herrschaft AlexanbexS des Großen mar im Lande Israel ptolemäischeS und snrisches Geld vorwiegend. Diesem Mangel half erst Fürst Simon avö benr tapferen Geschlechts der Makkabäer ab dem die Bewohner auch ihre langentbehrte Selbständigkeit verdankten. Er ließ im Jahre 148 eigene Münzen schlagen, wenn es auch nur ganze unhalbe Silbersekel waren. Erster«, von der Größe unseres Filnfmarkstückes. hatte innerhalb einer zierlichen Randetnfasiung den Mannakrug und die althebraifche Umschrift .Schekel Israel": aus der anderen Seite befand sich da- Bild deS blühenden aronitischen Mandelstadez mit der Umschrift .^Jerusalem, die heilige". Selbst das Prägejahr ist durch Buchstaben angegeben, beim ganzen Sekel durch sch b, beim halben durch h. Auch Sinw» Bar Kochba. der Führer dejüdischen AufftandeS gegen den römischen Kaiser Hadrian iv den Jahren 132—185 unserer Zeitrechnung, netz in geringem Umfange Biertclsckcl >0,55 Mark) in Silber und ganze, halbe und viertel Gerah aus Kupfer oder Bronze (15—i Pfennig» Herstellen. Sie kenn zeichneten sich durch zwei stehende Garben auf der Schattseite. Neben diesem Gelbe, mit dem auch die jährliche Temvelsteuer bezahlt werden mußte, waren noch die gricchi'chcu Stater (2,40 Mark» ttud Drachmen (0,60 Mark» stark im Umlaufe, dte aber später während der römischen Weltherrschaft durch die silbernen Denare (0.55 Mark» sowie durch die kupfernen Asse (5 Pfennig» und Quadranten (1 Pfennig) verdrängt wurden. Erwähnt sei bei dieser 6)clegenheit eine Denkmünze, die der Kaiser Vespastan nach der Eroberung Jerusalems zu Ehren seines Sohnes Titus prägen ließ, aus der m der Größe unseres alten Talers daö trauernde Judäa als etzte weinende Frau unter einer Dattelpalme sitzend dargetstellt ist. hinter der ein römischer Soldat mit aufrechtem Spieße und Strcithammcr steht, mit der Umschrift: „Judäa capta." Ein deutsches Juden Privileg aus dem 12. Jahrhundert. Von A. S i r u k a t. Kaum ein Jahrzehnt im Mittelalter verging in Deutsch, land ohne eine Judenversolgung. Bosheit und Unwissenheit waren die Ursachen für diese traurigen Ausschreitungen, aber cS ist dann wieder erfreulich zu hören, wie deutsche Fürsten versuchten, dem bedrängten Judcnvolke durch verschiedene Erlasse zu Helsen. Ein solches Judeuprinilcg ist uns atts der Zeit deS mächtigsten Kaisers. Friedrich Barbarossa, erhalten. ES trägt daS Datum vom 6. April 1157. Der Kaiser hatte wohl bemerkt, wie man den Juden durch ungerechte Steuern auch den letzten Groschen zu nehmen versuchte und stellte sie unter seinen persönlichen Schutz. Kein Bischof. Graf. Finanzveamter. Schultheiß oder wer es auch sein mochte, durste Sonderstcuern von ihnen fordern: sie brauchten nur die vom Kaiser vcrordncten Beträge an seine Schatzkammer zahlen, und auch Liese hatte der Kaiser nicht willkürlich, sondern im Einvernehmen mit ihrer eigenen Behörde festgesetzt. Strenge Strafe war demjenigen angedroht, der den Juden wegnahm. was sie an Erbgut besaßen, Aecker. Gärten. Weinberge, HauSgrundsiücke. Hörige und Hausrat: wer eS Loch tat, hatte es doppelt zurück.zugeben. ES war ferner verboten, sie in ihren Wohnungen innerhalb und außerhalb üer Städte zu belästigen. ES war ihnen gestattet, Wechselstuben, die Vorläufer der jetzigen Banken, einzurichten und zwar an allen Plätzen der Stadt, nur nicht an den Plätzen, wo die städtischen oder staatlichen Mün-zb-eamten bereits Wechselstellen betrieben. Mit jedermann durften sie Wechselgcschäste betreiben, und innerhalb des ganzen Kaijerreilüs kotnttcn sie ruhig Handel trcrben, kaufen und verkaufen. Es hatte niemand das Recht, ihnen dafür noch besondere Abgaben oder Leistungen abznvrrlangen. Sogar von den Quariicrleistungen befrclte der Kaiser die Juden: gcgen ihren Willen brauchten sie niemand Quartier zu geben und hatten es auch nickt nötia. Pferde für den Dienst dcS Königs oder des Bischofs zu stellen. Ebenso waren sic von der Heersteucr befreit. Hatte ein Jude einen gestohlenen Gegenstand im Besitz, von dem er behauptete, er hätte ihn gekattst. so mußte er unter Eid die Höhe deS Kaufpreises angeben. Diese Summe bekam er Lann auLgezahlt und hatte den Gegenstand dem rechtmäßigen Besitzer abzuliefern. Jüdische Kinder dursten gegen ihren Willen nicht getauft werden: wer es doch lat. hatte zur Strafe V2 Pfund Gold an den kaiserlichen Schatz zu zahlen. Wenn sich ein Jude aber freiwillig Laufen lassen wollte, dann sollte er drei Tage eingcschlossen werden, damit klar werde, ob er seinen Glauben aus innerem Bedürfnis oder wegen eines nichtigen äußeren Anlasses wechseln wolle. Wer doch seinen väterlichen Glauben aufgab, mußte aus sein väterliches Erbteil verzichten. ES war -!>en Juden verboten, christliche Leibeigene zu kaufen. Zum Gottesurteil des glühenden Eisens, der heißen oder kalten Wajserpro-be durften sie nicht gezwungen werden, auch durfte niemand sie peitschen oder ins Gefängnis werfen. vielmehr war ihnen gestattet, sich ihrem Gesetz gemäß nach 40 Tagen durch einen Schwur zu reinlgen. In einer gerichtlichen Sache durste ein Jude nur verurteilt werden, wenn Juden und Etzristen gegen ihn Zeugnis ablegtcn. Stets war es den JuLen gestattet, den Kaiser anzurusen: wer sie daran binderte, zahlte Lrei Pfund Gold an den Staatsschatz. Streitigkeiten unter den Juden durften nur von ihren Glaubensgenossen. Nicht von Christen geschlichtet werden, und war es nötig, ein Geständnis zu erzwingen, so durfte eS nur durch den jüdischen Bischof geschehen. Auch der Jude, welcher eineschweren Verbrechens wegen verurteilt war, konnte sich noch an heu Kaiser wenden. Wenn man an die allgemeinen Anschauungen jener Zeit denkt, dann ist die edle, hochherzige Nesinnung des Kaisers Üe-wundernSwert. aber daS deutsche Reich war groß, und der Arm des Kaisers reichte nicht überall hin.

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