Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 5 (1925)
- Issue
- 40 (2.10.1925)
- Date
- 1925-10-02
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Aber auch für Me Awischenzett im Verlauf -er langen kV Jahre find Vorkehrungen zur Verhinderung einer Konzentrierung -es Grundeigentums getroffen. Das Famlliengut sollte auch durch den Tod deS jeweiligen Inhabers nach Möglichkeit nicht in fremde Hände kommen. Die Schwager» ehe gebot dem Bruder, die Witwe des Bruders zur Frau zu nehmen und damit die Abwanderung des Grundbesitzes in fremde Familien zu verhüten. Ebenso wirkte das Verbot der Mitnahme des Grundbesitzein eineu fremden Stamm durch Verheiratung der Erbtochter. Der Löser, Goöl, war berechtigt und verpflichtet, alnächster Verwandter, ein verkaufte- Familiengut jederzeit auszulösen und so dem verarmten Verwandten wieder zu seinem Besitz zu verhelfen. „Wenn Dein Bruder verarmt und etwas von feinem Besitz verkauft, so soll fein nächster Verwandter als Löser für ihn etntreten und das, was fein Verwandter verkauft hat, wieder einlöfen. Und wenn jemand keinen Löser hat, aber soviel zu beschaffen vermag, als er zur Wiedere-inlöfung bedarf, so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, in Anrechnung bringen, waS darüber ist, soll er demjenigen, an den er eS verkauft hat, zurückerftalten, damit er wieder zu feinem Besitztum komme. Beschafft er aber nicht so viel, alS er zur Rückerstattung bedarf, so bleibt daS vo« ihm Verkaufte im Besitz des Verkäufers bis zum Jobeljahr; im Jobeljahr aber soll cs unentgeltlich heimsallen, so daß er wieder zu seinem Besttzum kommt.,, (3. Mos. 25,25 ff.) All diese Vorschriften wollen ein Auskommen des Agrarkapitalismus, die Ausnutzung einer vorübergehenden Notlage zu einer endgültigen Bereicherung des Käufers, verhindern. 2. Verhinderung des Kapitalismus: Ganz entsprechender agrarischen Regelung sind wirksamste Maßnahmen gegen Konzentrierung des mobilen Kapitals geschaffen mit dem Zinsverbot und der Einrichtung des ErlaßjahrS. „Und wenn Detn Bruder verarmt und sich nicht halten kann, so unterstütze ihn, Fremdling und Beisassen, auf daß er lebe neben Dir. Nimm nicht von ihm Zins und Ausschlag . . . Dem Geld sollst Du ihm nicht um Zins geben und nicht um Aufschlag Deine Speise." (3. Mos. 25, 35 ss.) Dieselbe Bestimmung findet sich im zweiten und fünften Buch Mose, dort mit dem Zusatz, daß von dem landfremden, nichtansässigen Ausländer, dem herumziehenden Kaufmann also, der von Handelsgeschäften lebt und selbst Zins nimmt, Zinsen genommen werden mögen. In der reinen Agrarwirtschaft, wo meist Getreidedarlehn vorkamen, und die Abgaben in Naturalien bestanden, deren Erhöhung um Zinsen begriffsvnd sinnwidrig war, galt das Zinsverbot ganz streng; lediglich im Handelsverkehr mit dem Ausländer mußte es zum Schutze des Dolksvermögens durchbrochen werden. „Nach Verlauf von 7 Jahren halte Erlaß. Und dies ist die Bewandtnis des Erlaßjahres: es erlasse jeglicher Schuld- Herr sein Darlehn, daß er seinem Nächsten geliehen: . - Nimm Dich in acht, daß Dein Herz nichts Ruchloses denkt. ES naht das siebente Jahr, daS Jahr des Erlasses, und Du mißgönnst Deinem dürftigen Bruder, Du willst ihm nichts geben, und er wird rufen über Dich zum Ewigen, — es wird an Dir eine Sünde sein." (5. Mos. 15, 1 ff.) Damit ist vollends der Kapitalismus zur Unmöglichkeit gemacht, jedes Darlehn ist nach sieben Jahren ohne Rückzahlung erlassen, jode dauernde wirtschaftliche Abhängigkeit des einen Israeliten vom andern ist verhindert. Wie Nehemia, Kap. 8, beweist, ist dieses schwerste aller Gesetze, das dem menschlichen Egoismus ganz strikte enigegenläuft, noch zu jener späten Zeit zur praktischen Anwendung gekommen. Der Inbegriff all dieser Vorschriften? Jedem ist gleiche Möglichkeit gegeben, jedem soll der Ertrag seiner Arbeit gesichert werden, keiner soll durch verschuldetes oder unverschuldetes Unglück in dauernde Abhängigkeit und Not geraten, es soll keinem gestattet sein, daS Unglück und die Not seines Bruders auszubeuten. 8. Schutz der Dieueude«: Die Möglichkeit deS Grundbefitzverkaufs auf die Dauer von 60 Jahren schuf auch die Wahrscheinlichkeit völliger Verarmung derjenigen, die sich ihres Besitzes entänßern mutzten. Was blieb ihnen übrig, als in fremde Dienste zu treten, sich als Knecht zu verkaufen. Wäre diese Knechtschaft dauernd gewesen, so hätte die AuSlösungSmöglichkeit des Grundbesitzes und der Hoimfall im Jobeljahr seinen Sinn verloren. So sind di« Vorschriften über die Freilassung der Knechte nur die konsequente Ergänzung der übrigen Vorschriften: „Wenn sich Dir verkauft ein Bruder, der Hebräer oder die Hebräerin, so soll er Dir sechs Jahre dienen, im siebenten Jahre entlasse ihn srei von Dir. Und wenn Du ihn frei entlassest von Dir, so lasse ihn nicht leer ausgehen. Ausladen sollst Du ihm von Deinen Schafen, von Deiner Tenne und von Deiner Kelter ... Falls er aber zu Dir sagt: Ich will nicht von Dir wegziehen — wetl er Dich und Dein Haus liebgewonnen hat, weil es ihm wohl bei Dir war — so nimm den Pfriemen und bohre ihn durch sein Ohr in die Türe, so ist er dann für immer Dein Knecht .... ES darf Dir nicht schwer falle«, wenn Du ihn frei ausgehen lassen mußt, denn was an Wert bas Doppelte eines Lohnes des Tagelöhners auSmacht, hat er Dir sechs Jahre lang abverdient." (5. Mos. 15,12 ff.) Unähnlich im dritten Buch Mose (25, 39): „Und wenn Dein Bruder neben Dir verarmt «nö sich Dir verkauft, so sollst Du ihn nicht SklaveiMenst tun lassen: gleich einem Lohnarbeiter, einem Beisassen soll er Dir sein, bis zum Jobeljahr soll er bei Dir dienen. Dann aber soll er samt seinen Kindern frei von Dir ausgehen und zu seinem G (schlechte zurückkehren und wieder zu seinem väterlichen Besitztum kommen." Der eigenartige Unterschied dieser beiden Bestimmungen, hier Freilassung im siebenten Jahr, dort im 50. Jahr, kann entweder bei bibolkritischer Betrachtung seine Erklärung in der verschiedenen Entstehungszeit beider Gesetzsammlungen und einem Wechsel der sozialen Sitten finden oder im Anschluß an die traditionelle Ausdeutung damit, daß es sich entweder in beiden Stellen um verschiedene Gattungen von Knechten, je nach der verschiedenen Erwerbsart, handelt, ober daß die Stelle im dritten Buch Mose als allgemeines Gesetz nur dann Anwendung findet, wenn in den Verlauf der sechs Dienstjahre das Jobeljahr hineinfällt und damit eine schon frühere Freilassung des Knechtes als im siebenten Jahr veranlaßt. Es würde hier zu weit führen, auf weitere Einzelheiten einzugehen. Auch die Vorschrift, 3. Mose 25, 47 sf., welche die Auslösung eines in fremden Änechtdienst geratenen hebräischen Volksgenossen jederzeit zuläßt und sein Freiwerden im Jobeljahr anordnet, möge lediglich Erwähnung finden. Aus den zitierten Stellen geht der soziale Geist der jüdischen Sklavengesetzgebung zur Genüge hervor. Ein ins einzelne gehender Vergleich der vorstehenden Vorschriften des alten jüdischen Sozialgesetzes mit entsprechenden modernen Institutionen ist deshalb unmöglich, weil es heute kern e ähnlichen Gesetze gibt. Anders die dritte Kategorie des Sozialschutzes der wirtschaftlich Schwachen. Aus den alten jüdischen Quellen hat das moderne Sozialrecht, das sich aus diese Funktion, wie schon dargelegt, völlig beschränkt, seinen wesentlichen Gedankens ehalt geschöpft. Bei einem kurzen Vergleich werden Fortschritte und Rückschritie sich deutlich erkennen lassen: 6) Sozialen Schutz dev wirtschaftlich Schwachen: Der Fremdling, der Beisasse, der Arme, die Witwe, die Waise, unter diesen Namen werden die sozial Abhängigen, die Hilfsbedürftigen ausgezahlt und ihre Schonung, ihre Berücksichtigung wird als höchste und eöelfte Pflicht angesehen. Hiobs Svlbstrechtsertigung lautet: ,^-abe ich Armen ein Begehren versagt und die Augen einer Witwe schmachten lassen? Habe ich meinen Bissen allein gegessen, aß nicht die Waise davon?" (31, 16 ff.) Aber nicht auf Wohlwollen sind die Hilfsbedürftigen angewiesen, Rechtsanspruch ist ihnen gegeben. Zu ihren Gunsten ist das Eigentum eingeschränkt, sowohl als Herrschaft über den Grundbesitz, wie als Fovderung aus Darlehn, wie das Recht auf Dienstleistung. Und über den Menschen hinaus bis auf das Tier erstreckt sich der soziale Schutz. 1. Einschränkungen des Grundeigentums: Ein ganz anderes Verpflichtungsgefühl gegenüber der Gemeinschaft erfüllt das alte Judentum, als wir es heute auch nur nachzuempsinden vermögen. Die Jahrhunderte des Individualismus, die Einwirkung des starren römischen Eigentumsrechts, der liberale Gedanke bis Manchestertums ließen im modernen Staat den Gedanken verloren gehen, daß Eigentum oder Besitz eine Verpflichtung gegenüber der Allgemeinheit ist. Diese gibt von ihrem Gemeinbesitz dem einzelnen etwas zu einer beschränkten Benutzung ab, so saßt das mosaische Recht es im tiefsten Grunde aus. Heute erträgt widerwillig der schrankenlose Machthaber die Uebergrisse einer ihn störenden Staatsgewalt, wenn er sich Beschränkungen seines Eigentums gefallen lassen mutz. Am besten illustriert den altjüdischen Gedanken eine talmudische Legende: „Zu einem Mann, der seinen Acker von Steinen mühsam reinigte und die entfernten Steine auf die Straße warf, sprach ein' Weiser: ,Warum Inst Du die Steine aus fremdem Lande in Dein eigenes.' Der Mann schüttelte den Kopf, verstand den Weisen nicht und fuhr fort zu arbeiten. Nach nicht langer Zeit verarmte der Manu und war gezwungen, seinen Acker zu veräußern. Er ging eines Abends aus der Straße und stolperte dabei über den Steinhaufen, den er selbst zusammen, getragen. Da sprach er, nun verstehe ich den weisen Nabbi, der mir sagte: Warum tust Du die Steine aus fremdem Land in Dein eigenes?" Weit eher unter diesem Gemeinschaftsgedanken als unter dem Gesichtspunkt der Armenfürsorge, wie gemeiniglich angenommen, sind die agrarischen Eigentumsbeschränkungen zu verstehen: ,ZDenn Du in Deinem Lande erntest, sollst Du die Ecke Deines Feldes nicht ganz avernten und die Nachlese bei Deiner Ernte nicht sammeln. Und in Deinem Weinberg sollst Du nicht Nachlesen und. den Abfall in Deinem Weinberg nicht auffammoln; dem Armen und dem Fremdling sollst Du sie überlassen." (III. Mos. 19,9 f.) „Wenn Du in den Weinberg Deines Nächsten kommst, so magst Du Trauben essen nach Deinem Begehr zu Deiner Sättigung, aber in Dein Gesäß tue nichts. Wenn Du in die Saat Deines Nächsten kommst, so magst Du Aehren pflücken mit Deiner Hand, aber die Sichel schwinge nicht über die Saat deines Mchsten." (V. Mos. 23,26 s.) ,/Wenn Du eine Ernte auf Deinem Felde erntest und Du vergißt eine Garbe auf dem Felde, so sollst Du nicht zurückkehren, sie auszunehmen: dem Fremdling, der Waise der Witwe soll es gehören. Wenn Du Deinen Oelbaum schüttelst, so sollst Du nicht nachher die Aeste aülesen, dom Fremdling, der Waise, der Witwe soll es gehören." (V. Mos. 24,19 s.) Zu dieser Nachlese, dem Vergessenen, der Feldecke, leket, schikcha, pea, talmudischen Begriffen, welche wesentliche Bedeutung in den Rechtsauseinandersetzrmgen der Rabbiner erlangt haben, gehört auch, was nur nebenbei erwähnt werden möge, der Zehnte, die Abgabe für die grundbesitzlosen Leviten. Aus dem Verpflichtenden des Eigentums entspringt auch die Anordnung: ,Menn Tu ein neues Haus baust, sollst Du an Deinem (flachen) Dach ein Geländer anbriugen. (V. Mos. 22,8}, damit niemand hinunterftürzen kann, und die in talmudischer Zeit ausgevauten Bestimmungen des Nachbarrechts, welches Brunnenanlagen, Mühlen, geräuschvolle Betriebe in menschlicher Nähe, oder wenn sie Belästtgungsgefahr bargen, verbot. In Memoriam Moritz Heimann. Von Dr. Ludwig Dav idsohn, Berlin. Ter Tod hat in vergangener Woche einem der feinsten Köpfe, einem der lautersten Menschen, die im heutigen Deutschland der traurigen und rätselhaften Uebergangszeit nach Klarheit nnd Tiefe suchten und dabei Wertvolles fanden, die Feder aus der Hand genommen. — Er kam nicht unerwartet, sondern er war dom schon lange schwer, qualvoll schwer Leidenden ein Erlöser. — Aber für das deutsche Schrifttum, für das Werden einer neuen, reineren deutschen Geistigkeit, die von einer alles nivellierenden Mechanisierung des gesamten Lebens in ihrem Kern bedroht wird, ist das Ableben des erst Siebenundfünfzigjährigen ein unersetzlicher Verlust. Moritz Heimann ist 1869 in dem Obststädtchen Werder geboren. und in dem kleinen ärmlichen Dorf Kagel in der Mark ausgewachsen. In diesem brandenburgischen Flecken, in dem Häuschen seiner Eltern, das er pietätvoll hütete, hat er den größten Teil seines Lebens verbracht. ,LLir waren die einzige jüdische Familie im Ort," erzählt er in einem Essay von sich und seinen Angehörigen, „und nach der Strenge deS Riiualgesetzes uns verhaltend, in unsere christliche, deutsche Umgebung vollkommen einnnd hineingelebt durch unsere jüdische Gegensätzigkeit. nicht trotz ihrer." — Hermanns Judentum war ein außerordentlich wichtiger Bestandteil seiner ganzen geistigen Struktur: aber ebenso tiefgehende Wurzeln hatte sein Wesen in dem bäuerlichen Milien seiner märkischen Heimat. Der tiefste Sinn der Heimannschen Persönlichkeit war es vielleicht, der Mitwelt zu zeigen, daß sich aus der Berühruna und Mischung von jüdischem Wesen mit deutscher Seele, dieser Verkettung lebendiger Kräfte, dieser Zusammensetzung gleich wertvoller Elemente eine bessere und übergeordnetere Kreuzung ergeben kann, als sich die Schulweisheit aller Rassefanatiker und Nationalitätspuristen träumen läßt und als der völkische Dünkel weitester Kreise je zugeben möchte. Die Brennpunkte, um welche die kulturelle Wirksamkeit Heimanns kreiste, waren Deutschtum und Judentum, — keine Gegensätze, sondern ihre wertvollen und edlen Ausstrahlungen vereinigend, eine neue, wundervolle Synthese bildend. „ES ist nichts Unnatürliches darin," sagte der Dichter von sich selbst in tiefsinnigem Gleichnis, „seine LetzenS-Bahn mit zwei Mittelpunkten zu lausen; einige Kometen tun eS und die Planeten alle." — . . . Heimanns wichtigstes äußeres Amt war die geistige Führung des vor dem Kriege arbeitsfreudigsten und repräsentativsten deutschen Literatur-Berlages, der Verlegerfirma S. Fischer in Berlin, der er ein Menschenleben Vorstand, hie Hauptmann, Ibsen. Dostosewskt. Bang. Dehmel, Hesse, ThomaS Mann ufw. „entdeckte" und der Oeffentlichkeit zugänglich machte. Hier hat Heimann, ohne daß das große Prrbltkunr viel davon wußte, unendlich viel gewirkt und unsahlige Schaffende nach vielen Richtungen hin gefördert. Seine ungewöhnlich umfassende Bildung, sein scharfes kritisches Urteil und sein ästhetischer Scharfblick prädestinierten ihn wie keinen anderen zu diesem verantwortungsvollen Posten des „Verlag-Ministers". Neben dieser seiner umfangreichen Tätigkeit kam aber Heimann trotzdem zu vielfältiger, eigener Produktion. Und wenn man sein Werk im Zusammenhang betrachtet, so muß man auch bei itzm feststellen. daß immer ein im Religiösen wurzelndes Ethos — das tiefste Wesen seines Judentums — im Mittelpunkt seines gesamten Schaffens stand. Er selbst hing in erster Linie an der Handvoll seiner Theaterstücke, die wegen ihrer unöramatischen Geistigkeit nie in die Breite gehende Wirkung haben konnten, aber beim Lesen einen bezwingenden Zauber ausüben. Da ist daS erste, schon 1897 ausgeführte Lustspiel: „Der Weibers ch r e ck" mit seiner reizenden, aparten Schwankidee. Höher steht das 1906 erschienene dramatische Gedicht: „Die Liebe S s ch u l e"; allein der Theatererfolg wird durch Reflexion illusorisch gemacht. Das Poem ist mehr ein philosophischer Dialog, denn ein handfestes Bühnenstück. Erst 1908 gelang Heimann ein Meisterwerk, als er. der Märker, ein deutsches Junker-Lustspiel aus dem ostelbischen Milieu: „Joachim von Brandt" schrieb. Das Stück wurde seinerzeit von Barnowsky mit großem Erfolge im Berliner „Kleinen Theater" zur Darstellung gebracht und ging dann über viele deutsche Bühnen. Hier ist aus Simplizissimusftguren eine Komödie mit dem aristophanischen Ewigkeitszug geschaffen! Merkwürdig, wie u r d cu t s ch dieses seltsam-sinnvolle Sviel aus dem Leben des preußischen Adels anmutet! Jüdisch ist an dem Lustspiel übrigens doch die blendende Dialektik voll Ironie und Schwermut, die mitunter wahre Feuerwerke geistvoller Paradoxe ahbrennt. 1912 führte Max Reinhardt die Heimannsche Tragödie: „Der Feind und öe^ Bruder" in den Kammerspielen auf. Es wurde nur ein Achtungserfolg! Wieder ist einer an und sür sich großartigen nnd tiefen Idee durch Reflexion und durch zersasernö-bohrendes, beinahe talmudistisches Zuviel-denken jedes Theater-Leben genommen! — Auch nur ein „Buchdrama!" — — Der Dichter hat dann jahrelang nichts mehr sür die Bühne geschrieben. Erst 1920, nach den furchtbaren Erschütterungen des Weltkrieges, erschien sein zweites Werk von bleibendem Wert, die Journalistentragödie „Armand Carrel". Es fand im Berliner Staatstheater seine Uraussührung. Ein Drama im tiefsten Sinne des Wortes ist es ebenfalls nicht. Letzten Eudes auch nur eine dialogisierte Novelle, die das heißatmende Leben des echten Trauerspiels schuldig bleibt. Und doch ein großer Wurf! — Die äußere Handlung ist beinahe nebensächlich: Ein Journalist, reinsten nnd lautersten Wesens, edel und beherrscht, aber als Privatmann verwundbar, steht wider einen dunklen Ehrenmann, dem jedes Mittel recht ist. wenn er seine Zwecke erreicht, die eigenen Nutzen mit allgemeinen Interessen geschickt verkuppeln. — Es kommt zwischen den beiden zum Duell. Ter Held, Armand Carrel, fällt. — Das Großartige in dem Stück ist. wie sich der Zwist der beiden Antagonisten symbolisch zu dem höchst aktuellen Kamps zweier Weltanschauungen weitet. Hie Gesinnungsreinheit und Sachlichkeit, hie der innerlich hohle, mechanisierte Opportunismus des kühlen Ersolgjägers. Mit seinem Herzblut hat der Dichter hier die unheilbare Krankheit unserer Zeit gekennzeichnet. — Der Revolverjvurnalist Girardin, die Allegorie des seelenlosen Amerikanismus, siegt, Carrel stirbt. — Aber sein Wesen, die Idee des Wahren und Edlen, ist unsterblich. — Mit dem schwermütigen Trost: „Ich heiße euch hoffen!" — hoffen auf eine bessere Zukunft, in der wahre Kultur herrscht, entläßt uns Heimann. In dem letzten Drama, das der Dichter schrieb, in seinem Schwanenlied, .greift der jüdische Poet zum erstenmal einen jüdischen Stoff aus. „Das Weib des Akiba" ist die ewige Tragödie jüdischen Gottsuchertums. Unter allen Dichtungen der neueren Zeit, die sich auf einem jüdischen Thema aufbauen, nimmt dieses Drama eine besondere, und zwar artsgezeichnete Stellung ein. Alle übrigen, ob sie anklagcn. verteidigen oder preisen, erkennen einen polemischen oder problematischen Blick auf das Judentum an: dieses ist gänzlich srei davon. Ein lyrischer Grundklang, ein durchgehender, melodischer Zug hält das Drama in der reinen Sphäre der Poesie, unbeschadet der großen auch theatralisch starken Erregungen der einzelnen Szenerr. So einzigartig aber auch die Bühnen-Gebilde Heimanns sind, allen haftet ein Rest von Unvollkommenheit an: zu häufig überwiegt das Denkerische und zerstört den dramatischen Impetus. Auch bei den beiden Novellen-Bänden „Gleichnisse" und „Wintergespinst" steht das Reflektive zu sehr im Vordergrund. Die einzige Leistung, die Heimanns Namen aber unsterblich machen und noch kommenden Geschlechtern eine Quelle des lautersten Genusses und der tiefsten Erbauung sein wird, sind seine in drei Bänden gesammelte Essays. Diese gehören ohne jeden Zweifel zu dem Lebendigsten. Fruchtbarsten und Wertvollsten, was an essayistischer Kunst im letzten deutschen Menschenalter gefördert worden ist. — Sie sind unvergängliche Verbindung von deutscher Tiefe und Geistigkeit und jüdisch-scharssinniger Dialektik. — Man lese unter anderem nur einmal die Betrachtungen über „I n d e n t a n f e n" und den „Z i o n i s m u s" nach!.. „Was an ihm sterblich war", wurde am letzten Freitag aus dem jüdischen Friedhof zu Weißensee zur letzten Ruhe bestattet. Es war nur eine sehr kleine, bescheidene Beerdigung. Der Regen rauschte hernieder, und der Herbstwind wehte das nasse Laub von den Bäumen. Als man die Leiche aus der Halle fuhr, rissen plötzlich die Wolken auseinander und die Sonne spannte sich wie ein Fächer zwischen den grauen Schwaden auseinander und sandte ein Leuchten wie letzten Gruß über die spärliche Zahl gesenkten Hauptedahinschreitender Menschen. Nachdem der Sarg in die Erde gesenkt war und ich ausblickte, gewahrte ich zwei Gestalten am offenen Grabe: imposant, emporgereckt, weißhaarig, Gerhard .Hauptmann, und dann eine stille, hohe, schwarzgeklei, öete Frauengestalt von säst unirdischer Schönheit, mit wundervoll durchgeistigtem Antlitz und beseeltem Blick, — die Künstlerin Lina Lossen, die dereinst im Staatstheater die lichte Eliza des Autors verkörpert hatte. — Es war. als stände der Genius des heutigen geistigen Deutschlands und die Muse der Poesie am Grabe des verstorbenen Dichters. Neben berechtigter, tiefer Trauer müssen wir alle dem schick dankbar sein, daß es Moritz Heimann ermöglicht bat» uns ein so reiches Erbe zu hinterlassen. Auch auf ihn möge jetzt der Goethesche Nachruf gelten: „Drum feiert ihn, denn was dem Mann das Leben Nur halb geschenkt, soll ganz die Nachwelt gebenl"