Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 5 (1925)
- Issue
- 40 (2.10.1925)
- Date
- 1925-10-02
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Stellen wir diesen Bestimmungen daS preußische Forst- I diebstahtgesetz von 1878 und das Feld- und Fvrstpolizetgesetz | von 1880 gegenüber, so sehen wir bei Haft bis sechs.Wochen j und Geldstrafen von 36 bis 100 M. verboten: Sammeln ab. gefallener Hölzer, von Spähnen, Norken, Gras, Moos, Harz, Kräutern, Beeren und Pilzen, verboten daS Derweilen auf fremden Grundstücken, das Reiten, Fahren und Pflugwenden darauf, das Aufsammeln von Gartenfrüchten, Feldfrüchten und anderen Bodenerzeugnissen, selbst in kleinsten Mengen und zum sofortigen Genuß auS Gartenanlagen, Weinbergen. Aeckern, Wiesen, Wetben, Plätzen, Gewässern, Wegen und Gräben. Bestraft wird das Abschneiden und Abrupfen von Gras an Grenzrainen und Wegen, das Pflücken von Laub, daS Sammeln von Dung und Knochen, das Nachlese halten aus Stoppeläckern, das Bleichen von Wäsche auf fremden Wiesen, kurz alles, was nur eine maßlose Phantasie an schweren Eigentum-fr eveln ersinnen kann. Kommentar überflüssig! 2. Schnttuerschutz: Nur ein paar Borschristen auS der reichen Fülle mögen den Geist des mosaischen Schuldrechts veranschaulichen: ,LSenn Du pfändest daS Kleid Deines Nächsten, ehe die Sonne untergegangen ist, gib eS ihm zurück; denn dies ist seine einzige Bedeckung, seine Hülle für seinen Leib." (II. Mos. 22, 26.) „Man soll nicht pfänden Mühle und Mühlstein, denn daS Leben pfändet man damit." (V. Mos. 24, 6). „Du sollst nicht pfänden das Kleid einer Witwe." (V. Mos. 24, 17.) Und daS allerfeinfühligste Gesetz, das wohl je auf Erden gegeben wurde: Menn Du Deinem Nächsten ein Darlehn gibst, so sollst Du nicht in sein HauS kommen, ihm ein Pfand abzupfänben; draußen sollst Du stehen bleiben und der Mann, von dem Du zu fordern hast, soll das Pfand Dir herausbringen auf die Straße. Und wenn es ein armer Mann ist, so sollst Du Dich nicht nieöerlegen mit deinem Pfände. . (V. Mos. 24, 10 f.) Auch das heutige Zwangsvollstreckungsrecht gebietet, dem Schuldner die allernotwendigsten HauS- und Arbeitsgeräte zu belassen, es kennt auch eine psandungSfreie EinkommenSgrenze, die allerdings sehr notdürftig bemessen ist. Doch geht es darin lange nicht so weit, wie daS mosaische unspätere jüdische Recht. 8. Arbeiterschutz: An der Spitze der sozialen Schutzgesetzgebung steht das Sabbatgebot, diese ungeheure, von der ganzen Welt übernommene aber nirgends auf der Welt mit der Strenge und sozialen Konsequenz wie im alten Judentum durchgeführte Maßregel, welche den abgoarbeiteten, ausgebeuteten Menschen ein Siebentel ihres Lebens zur Ruhe und inneren Einkehr, zur Erholung und Lebensfreude schenkte. Gerade weil das Sabbatgebot nicht nur sozial sondern mit Gottes Schöpferruhe auch religiös begründet ist,, hatte es die gewaltige Bindung, welche keinerlei Durchbrechungen aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten zulietz, wie dies im modernen Staat, wo die Sonntagsruhe de facto nur soziales Schutzgesetz ist, geschieht: „Sechs Tage lang sollst Du arbeiten und all Dein Werk verrichten, aber der siebente Tag ist eine Feier dem Ewigen, Deinem Gotte: da sollst Du keinerlei Werk verrichten, Du und Dein Sohn und Deine Tochter und Dein Knecht und Deine Magd und Dein Ochse und Dein Esel und all Dein Vieh und der Fremdling, der in Deinen Toren weilt, ans daß Dein Knecht und Deine Magd ruhe wie Du." (V. Mos. 8,13 ff.) Heute ist nach den Vorschriften der Gewerbeordnung in Deutschland in vielen Fällen Sonntagsarbeit zugelassen, wenn die Eigenart des betreffenden Betriebes eS notwendig oder wünschenswert! macht. Aber über den einen Ruhetag hinaus geht die Fürsorge für Arbeiter und Gesinde: „Nicht bleibe der Arbeitslohn I des Tagelöhners über Nacht bei Dir biS zum Morgen, I (III. Mos. 19, 13), eine Bestimmung, die heute, wo Hand» werkerlohnprozesse an der Tagesordnung sind, wahrlich keine Parallele findet. Bei der Entlassung im Erlaßjahr oder Jobeljahr soll der Dienende reich beschenkt werden. Verletzung eines Körperglieöes des Knechts verpflichtet zur Freilassung, die Magd, die der Herr zum Kebsweib nimmt, darf nicht verkauft werden, vernachlässigt der Herr sie, so wird sie frei. Auch dem Tier wird weitgehendster Schutz zuteil. Vorschriften, denen heute nichts ähnliches an die Seite zu stellen ist: ,L3enn Du siehst, daß der Esel Deines Feindes unter seiner Last zusammengebrochen ist, so gehe nicht an ihm vorüber, sondern hilf ihm, den Esel zu befreien." (II. Mos. 23. 5.) Wenn Die ... ein Vogelnest mit Jungen oder mit Eiern zu Gesichte kommt, während die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst Du nicht die Mutter samt den Jungen nehmen..." (V.Mos. 22,6.) „Du sollst nicht Ochse und Esel zusammen zum Pflügen verwenden." (22,10.) „Du sollst dem Ochsen das Maul nicht verbinden Leim Dreschen." (25, 4.) 4. Armenrecht: Hierzu ist nicht mehr viel anzuführen. Das Armenrecht erschöpft sich in dem schon erwähnten stolzen Satze: „Es soll keine Armen unter Euch geben." (V. Mos. 15, 4.) Dies ist das ideale aber praktisch anzustrebende Ziel. Und zu seiner Verwirklichung dienen alle die dargestellten Gesetze und Vorschriften. Jedem ist sein Besitz gesichert, jedem ist Freiheit gesichert, jedem ist der Anteil am Gemeingut gesichert. So bedarf es keiner sozialen Fürsorge, die Wohltätigkeit ist ethisches, aber nicht juristisch^soziales Gesetz, wie im modernen Staat. Zum Schlüsse sei noch erwähnt, daß auch das jütische S t r a f r e ch t, das im Talionsgesetz: Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Leben um Leben nur den Dergeltungs-. den absoluten Gerechtigkeitsgrundsatz, nach Kant den einzig ethischen, vertritt, aus der sozialen Gesetzgebung des mosaischen Staates heraus verstanden sein will. Wir dünken uns heute mit der Auffassung der Strafe als Gesellschaftsficherungs- und Verbrecherbesserungsmaßnahme herrlich weit gekommen. Wir pochen auf unseren sozialen Fortschritt, der dem Verbrecher, dem Verstoßenen und Enterbten der Gesellschaft, dem erblich Belasteten und sozial Unterdrückten nicht die volle Verantwortung für seine unrechte Tat aufbürdet. Wir erkennen, daß geistige und seelische Schwäche, daß Hunger und Elend die Wurzel der Verbrechen sind und lassen Milde walten, sühnen nicht die Tat nach ganzer Schwere. In einer gerechten Gesellschaftsordnung, unter wirtschaftlich Gleichen, wo jeder seinen Acker bebaute, unter seinem Weinstock und Feigenbaum saß, war das Verbrechen ein Bruch des göttlichen Friedens, war eS nicht aus sozialen Gründen entschuldbar. Im alten Judentum wäre die heutige Strasrechtsauffaffung eine Beleidigung der gleichen Menschenwürde gewesen, dort durfte Jeder die volle Verantwortlichkeit fordern. Dort konnte und durfte es kein anderes Strafgesetz als da§ der Talion geben. AuS jedem Satze dieser Betrachtung, von welcher Seite auch immer das soziale Recht des alten Judentums beleuchtet wird, immer wieder ergibt sich die Erkenntnis, daß niemals in der Welt ein so geschlossenes, so durchdachte-, so vollkommener soziales System geschaffen ward, wie im mosaischen Gesetze. Stolz dürfen wir darauf Hinweisen, stolz den mosaischen Satz immer wieder sprechen (8. Mos. 4, 8): „Wo wäre irgend ein großes Volk, das Vorschriften und Gesetze sein eigen nennte, so vollkommen, wie dieses ganze Gesetz, das ich Euch heute vorlege!" Zurück zur Landwirtschaft. Don Dr. Felix A. Theilhaber, Berlin. In der jüdisch-liberalen Zeitung" ist kürzlich über die Erziehung geistig oder moralisch Minderwertiger in der Land-Wirtschaft geschrieben worden. So wichtig die Unterbringung der großstädtischen Jugend, die an ,moral insanity’ leidet (wie der FachauSdruck dafür lautet), ebenso wichtig ist die Hilfe, die der gesunden jWischen Jugend geleistet werden muß, die zur Landwirtschaft übergehen will. Wenn man hört, daß z. B. für die Gartenbanschule in Buckow 92 Bewerbungen einliefen, dann wird man von dem Köhleraberglaube, als ob der Jude nich Landwirt werden möchte, rasch geheilt. Die Berufsberatung ist eine soziale Einrichtung unserer Zeit. Die Berliner jüdische Fürsorgestelle hat die wichtige Erfahrung gemacht, daß auch ohne ihre EinwirLung die Zahl der Jugendlichen, die Handwerker werden wollen, zunimurt. Jede Zeit hat ihre ebenen Ideen. Im 19. Jahrhundert galt es in der deutschen Judenheit für wichtig, tüchtige Akademiker zu erziehen. Durch die Uebersiedelung der Inden in die Städte und Großstädte sind die akademischen Berufe durch Juden längst überfüllt, stellenweise tritt sogar ein akademisches Proletariat auf, das infolge der Not zu allerlei unlieben Erscheinungen führt. Die vielen Stipendien, die Unterstützungskassen, welche vor dem Kriege Hunderten von Studierenden die Ausbildung ermöglichten, sind in der Inflation zugrunde gegangen. Es kann nun nicht die Aufgabe sein, diese Berufswahl der jüdischen Jugend wieder und weiter zu propagieren und größere Summen hierfür zu sammeln. Der Bodenkulturverein der deutschen Juden hat demgegenüber sein (Werte durch die schwere Zeit gerettet. DaS Lehrgut Halbe in der Mark ist ihm erhalten geblieben, und die Einrichtungen ans dem Terrain der jüdischen Gemeinde in Berlin, in Buckow, sind im Werte gestiegen, da sie in der Nachkriegszeit angeschafft wurden. Somit ist die Bilanz für den Bodenkultnrverein an sich nicht ungünstig. Leider war für diese Organisation vor dem Kriege keine günstige Stimmung in Deutschland. Man hatte den hygienischen, moralischen und sozialen Wert des landwirtschaftlichen Berufes einfach nicht verstanden. Daher kam eS, daß das Einkommen des Vereins ans Mitglivderbeiträgen nur ein paar Tausend Mark betrug, eine Summe, die eine großzügige Arbeit nicht gestattete. Die alten Mitglieder der Gesellschaft sind heute vielfach «selbst in bedrängter wirtschaftlicher Lage, eS ist also nötig, neue Kreise für die wichtigen Aufgaben zu gewinnen. In Franken, Hessen und Baden gibt eS noch eine Reihe von jüdischen Gemeinden, die auf Dörfern angesiedelt sind. Da «Lev die Jugend keine Ausbildung in der Landwirtschaft erfährt, und sich kein Mensch um die Berufswahl dieser jungen Leute kümmert, findet auch hier ein Abströmen statt. Vielfach wird der Grund und Boden verkauft und der Lebensunterhalt im Handel gesucht. Weil eben die mitteldeutschen und süddeutschen Dorfjuden die Landwirtschaft nicht richtig gelernt haben, ist ihnen der Ackerbau oder die Gemüsezucht nicht ans Herz gewachsen, infolge ihrer mangelnden Kenntnisse sind darin ihre wirtschaftlichen Erfolge auch mangelhaft. Die starken antisemitischen Strömungen in den landwirtschaftlichen Schulen hindern die Juden, ihre Kinder dorthin zu geben. Die Geschichte von Ahlem zeigt aber, daß eine solche Gartenbanschule bei den Juden Deutschlands durchaus lebensfähig ist. In einer Zeit, in der Juden in der ganzen Welt angesiedelt werben und zum Boden drängen, ist die Interesselosigkeit der deutschen Inden besonders unverständig. Selbst in Rußland geht man dazu über, die großen Massen des jetzt vollkommen verarmten, arbeitslosen Hänölertums in Kolonien und Siedölungen vor dem Hungerstod zu bewahren. Die Uebcrflutung des Kaufmannstand cs in der Inflation-Periode in Deutschland macht auch hier Tausende brotlos. Für den gelernten jüdischen Kaufmann ist es doppelt schwer, Arbeit zu finden, da er nicht nur mit der Konjunktur, sondern mit dem Antisemitismus selbst zu rechnen hat. Der von seinem Publikum abhängige Kaufmann und Großist ist viel eher dazu geneigt, auch seinerseits Inden nicht ernzustellen, weil er von der Einstellung jüdischer Kräfte den Verlust von Kunden befürchtet. Solange es den Kausleuten gut ging, gab es noch weniger derartige Erwägungen. Jetzt sträuben sich jüdische und nichtjüdische Kaufleute immer mehr, jüdisches Personal zu engagieren. Man hört vielfach, daß Bewerber ihr Judentum nicht nur verschweigen, sondern auch verleugnen, und man wird nicht sehlgehen, diesen Zustand als moralisch korrumpierend zu bezeichnen. Nicht jeder hat einen so starken Charakter, daß ihn Entbehrungen, Zurücksetzungen etc. in seinem Judentum noch kräftigen. Schwache und haltlose Naturen reagieren anders. Und so hat die Austrittsbewegung aus dem Judentum eine ökonomische Wurzel, deren Existenz nicht einfach geleugnet werden kann, was ja immer das einfachste ist, besonders für die, die selbst in geordneten Verhältnissen leben. Bet der Vielseitigkeit der Probleme kann man z. B. auch die innere Mission des Judentums nicht nur aus einem Gesichtswinkel heraus beurteilen. Die Düsseldorfer jüdische Hygiene-Ausstellung ist ein Beweis für das Erwachen des Interesses für großzügige hygienische Maßnahmen. So bedeutsam der Sport für die großstädtische kaufmännische Bevölkerung ist, so sehr ist er Loch nur ein Ersatz für die körperliche Arbeit, die jeder Mann eigentlich leisten müßte. Und eS ist bedauerlich, daß die deutsche Judenheit mit so wenig Leistungen, die sie auf diesem wichtigen hygienischen Gebiet gemacht hat, auszuwarten hat. Noch immer besteht die Neigung, nur die Folgen der ungesunden, einseitigen, nervenaufregenden Verhältnisse zu bekämpfen, ähnlich den Bestrebungen, das in den Brunnen gefallene Kind zu retten, statt durch geeignete Vorkehrungen vernünftige Borkehrungspolitik zu betreiben. ES kann hier nur kurz noch auf die Folgen hingewiescn werden, die zwischen der rein kommerziellen Betätigung, Sem Antisemitismus und der Mischehe bestehen. Auch hier sind fraglos Zusammenhänge, die man nicht übersehen darf. Die Geschichte der deutschen Judenheit wirb heute diktiert von starken äußeren Einflüssen, die durch unbedeutende eigene Maßnahmen in ihrer Wirkung ausgehoben werden können. Bet dem Interesse und den mächtigen idealen Regungen in der jüdischen Jugend zur Berufsumschichtung ist eS lediglich Schuld der wohlhabenden Kreise, wenn diese Tendenzen noch keine größere Wirkung auslösen konnten. Vielleicht ist es aber doch ein Anzeichen für eine Wandlung, wenn der Reichsbund jüdischer Frontsoldaten die körperliche Ertüchtigung der Jugend durch Förderung aller landwirt. schaftlichen und gärtnerischen Bestrebungen in sein Arbeit-- Programm aufnahm, und wenn die Gesellschaft „Ort" auch für Deutschland ähnliche Tendenzen verfolgt. Beide jungen und tatkräftigen Organisationen haben sich mit dem Boden» kulturveretn vor kurzem zu einer Besprechung zusammen» gesunden, bei der auch der Eentralvcrein, die Großloge, das Wohlfahrtsamt und der Verband der Handwerker ihre volle Zustimmung zur Leistung derartiger sozialer Arbeit ausdrückten. Wenn also auch in leitenden jüdischen «Kreisen über die Bedeutung der Ziele keinerlei Meinungsverschiedenheit herrscht, so ist leider der praktffche Erfolg noch wesentttch hinter den Wünschen und Notwendigkeiten zurückgeblieben. Es fehlt vorläufig an den Mäzenen, die sich für die Aktion einsetzen. Die deutsche Judenheit hat in den letzten tausend Jahren genug schlechte Zeiten erlebt, und trotzdem hat sie z. B. selbst nach dem dreißigjährigen Kriege, im sieb-enjäh. rtgen Krieg und zu anderen schlechten Zeiten immerhundertfältige soziale Fürsorge betrieben. Es ist unjüdisch. wenn man WohlsahrtSaktionen auf Lie Periode des allgemeinen Aufschwunges verschieben will. Gerade in den Zeiten der wirtschaftlichen Erschütterung ist das Einsetzen großzügiger Hilfsaktionen besonders bedeutsam, und das Beispiel der russischen und polnischen Juden, die nicht weniger unter der Weltkrisis leiden und doch wiederum soziale Werke schaffen, müßte den Hunderttausenden deutscher Inden als Vorbild dienen. Die deutsche Judenheit zerfällt in alle möglichen Organisationen, die sich den Luxus leisten, sich zu bekämpfen. Die deutschen Katholiken, die gewiß auch nicht alle dieselben Interessen haben, verstehen es demgegenüber, ihre Differenzen im eigenen Lager auszutragen und die LivbeSarbeit immer weiter auszubauen. Es kann kaum die Frage sein, daß gemeinsame Ziele aus gemeinsamer Tätigkeit auch in der jüdischen Gemeinschaft versöhnend und nutzbringend wirken. In diesem Sinne hat die Arbeit für die Verbreitung der Bodenkultur unter den Inden auch für die Teile, die sie nur fördern, einen hohen sittlichen Gehalt. Aus der Bewegung Aachen. Anlätzbich der Amtsniederlegung des Herrn Rabbiner Dr. Jaulus nach einer fast 30jährigen, unermüdlichen Tätigkeit als Rabbiner in hiesiger Gemeinde erschien bei ihm am zweiten Roschhaschona-Tage nach beendetem Gottesdienst eine Deputation des Vorstandes der Ortsgruppe Aachen der Vereinigung für das liberale Judentum, nm ihm feierlichst eine Ehren-Urkunde zu überreichen in Anerkennung seiner Verdienste nm den Liberalismus im Judentum selbst, und auch speziell um die Förderung der hiesigen Ortsgruppe. Der Vorsitzende der Ortsgruppe, Herr Gustav Blumenau, hielt eine kurze, von Herzen kommende Ansprache,, in der er die rührige und schaffensfreudige Tätigkeit des Herrn Dr. Jaulus heroorhob. Nur seinem stetigen Interesse für die liLerale Bereinigung sei es zu verdanken, daß aus jenem seit mehr als 16 Jahren schon bestehendem kleinen Kreis von Anhängern der Bereinigung für das liberale Judentum eine beträchtliche Anzahl von Mitgliedern geworden sei, die sich warm der liberalen Sache annehmen, und daß diese zur Ortsgruppe herangewachsen, endlich in der breiten Oeffentlichkeit erscheinen konnte. Nun helfe diese emsig an der Verbreituna des religiösen Liberalismus unter ihren Glaubensbrüdern mit, in dem Bewußtsein, daü nur der religiöse Liberalismus dom Jndifferentismus steuern kann und eine Erneuerung im Judentum schafft. Weil Herr Rabbiner Dr. Jaulus stets ein eifriger Verfechter dieser Ansicht und ein treuer Anhänger des wahren Liberalismus auf religiöser Grundlage sowie ein eifriger Förderer der hiesigen Ortsgruppe gewesen sei, habe der Vorstand der hiesigen Ortsgruppe einstimmig beschlossen, ihm in einer Ehren- Urkunde seinen Dank abzustatten. Diese Ehren-Urkunde lautet wörtlich: „Hochverehrter Herr Rabbiner!" Nachdem Sie ein halbes Jahrhundert das hohe Amt in unserer Gemeinde in hervorragender Weise verwaltet haben, möge der wohlverdiente Ruhestand Ihnen zum Segen gereichen. —Ihr unermüdliches Fördern des liberalen Gedankens in der Gemeinde und Ihre Verdienste für die Vereinigung des liberalen Judentums, Aachen, veranlassen uns. Inen beim Scheiden aus dem hohen Amte herzlichste Dankesworte auszusprechen. Wir hoffen auch ferner auf Ihre Unterstützung, verbunden mit dem Wunsche, daß es Ihnen vergönnt sein möge, die Früchte dieser gemeinsamen Arbeit noch recht lange zu aenießen." Am Schluffe seiner Ansprache drückte der Vorsitzende nochmals seinen Dank und gleichzeitig den Wunsch aus, Dr. Jaulus möge auch fernerhin der Ortsgruppe sein stetiges Interesse bewahren. Hierauf übergab der Vorsitzende Herrn Dr. Jaulus die in herrlicher Ausstattung hergerichtete Ehren-Urkunde. Herr Dr. Jaulus, sichtlich erfreut, dankte in bewegten Worten und hob hervor, daß er schon von Anbeginn seiner Rabbiner-Tätigkeit stets den liberalen Gedanken auf religiöser Grundlage zur Hebung des Judentums verfochten habe und auch fernerhin diesem Liberalismus treu bleibe. Am Schluffe seiner weiteren, hervorragenden Ausführungen brückte er den Wunsch aus, daß die hiesige Ortsgruppe der Bereinigung stets rührig und eifrig auf dem bisherigen Weg weiterschreite. Potsdam. (Jüdisch-liberaler Jugendverein.) Am 14. September fand in unserem Jli eine Mitgliederversammlung statt, in der u. a. ein neuer Vorstand gewählt wurde, der sich folgendermaßen zusammensetzt: 1. Vorsitzender: Erich Guttnran. hier, Wilhelmvlatz 2: 2. Vorsitzende und Kafsensührerin: Fräulein Marg. Hirschbruch, hier. Vrauerstratze 6: 3. Schriftführerin: Fräulein Käte Wolf, hier, Spandauer Straße 2. Nach einer für unseren Jli und seine Gruppen verhältnismäßig regen Sommerarbeit, wollen wir auch in dem kommenden Winter tüchttge Bereinsarbeit lefften. Sendet die fälligen Beiträge