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Jüdisch-liberale Zeitung · 1925-07-24 · 30 (24.7.1925) · page 6

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
5 (1925)
Issue
30 (24.7.1925)
Date
1925-07-24
Page
– (sequence 6)
Language
German
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machen Leine Wissenschaft, sondern ein Naturtrieb. Er Melke aus Künstlerischem Drang, der Herr „Professor" tut es aus Profession. Für Eisenbach war der Aargon der natürliche Ausdruck seines Witze-, für Herrn Wiesenthal ist die Natur des Witzes — Ser Aargon. Leider nicht nur für ihn allein. Alle Witzblätter ohne Unterschied Ser Parteirichtun-g stehen auf derselben ästhetischen Höhe. Der Äargonwlh — meistens mehr Aargon alt Witz — ist zu einer Landplage geworden. Für die Arier bedeutet diese geistige Seuche vielleicht nur ein ästhetisches Hebel, für uns Juden aber noch obendrein eine politische Gefahr, gegen die endlich ganz energische Matzregeln ergriffen werden sollten. Auch das arische Oesterreich steht gerade im Kampfe gegen eine geistige Seuche. Die Christlich sozialen und Deutschvölkifchen haben die Entdeckung gemacht, daß die Preßfreiheit hierzulande mißbraucht wird. And m dieser Erkenntnis haben sie einen Gesetzantrag gegen die Kolportage unsittlicher Literatur eingebracht. Am selben Tage, an dem dieser Antrag im Parlament zur Verhandlung gelangte, empfing der Polizeipräsident von Wien, der ehemalige Bundeskanzler Schober, eine Deputoion von Hakenkreuzlern und gab ihnen die feierliche Versicherung, daß er die Kolportagefreiheit ihrer Geistesprodukte mit allen Mitteln schützen werde. Die Vor- und Nachgeschichte dieses Empfanges wirft ein sehr bezeichnendes Licht darauf, was die Ans it t li ch kei tsf ch n ü ff l er unserer Regierungsparteien für — sittlich halten. Vor kurzer Zeit begannen die Wiener Nationalsozialisten von dem seit dem Amsturz in Geltung stehenden Kolportagerecht für ihre Zeitungen Gebrauch zu machen. Seither werden die Käseblätter, denen man in Wien gemeinhin nur an verschwiegenen Orlen begegnete, öffentlich ausgerufen. Nur auf das Ausrufen kommt es den Herrschaften an. Denn wäre es ihnen mit der Hoffnung ernst, die Zeitungen auch zu verschleimen, dann würden sie ihre Kolporteure nicht gerade an solchen Orten placieren, die hauptsächlich von Auden frequentiert werden. An einer solchen Stelle, beim Cafd Siller auf dem Franz-Aosef-Kai, kam es zu turbulenten Szenen, weil die jüdischen Kaffeehausgäste die aufdringlichen Versuche, ihnen die mit dem Hakenkreuz gezierten Blätter unter die Nase zu halten, mit vo.llem Recht als Provokation empfanden und dementsprechend ahndeten. Die verprügelten Hakenkreuzler wandten sich an den Polizeipräsidenten und erhoben in der eingangs erwähnten Audienz aus dasselbe Ausmaß von Pretzfreiheit Anspruch, das die übrigen Zeitungen genießen, und Herr Schober konnte nichts anderes tun, als ihnen dieses Recht zubilligen. Es ist ja nicht Ausgabe des Polizeipräsidenten, die bestehenden Gesetz^ zu überprüfen. Das ist Sache des Nationalrats, und dessen Majoritätsparteien haben es verstanden, die Empörung der Bevölkerung über die Auswüchse der Pretzfreiheit auf ein ihnen erwünschtes Rebe mg e l e if e ab zu l en k e n. Nach der Ermordung Bettauers schien es einen Augenblick, als ob es den Blättern, welche fortgesetzt zu dem Morde gehetzt hatten, ernstlich an den Kragen gehen würde. Aber die „sittlichreligiösen" und „völkisch-idealistischen" Parleileute erklärten, nicht die journalistisch-en Anstifter des Mörders, sondern der Ermordete habe die Preßfreiheit mißbraucht. Denn er habe durch freimütige Erörterung sexueller Probleme die Sittlichkeit der Äugend gefährdet. An Konsequenz dieser Auffassung führten sie jetzt auch den eingangs zitierten Schlag gegen die erotischen Preßerzeugnisse, während gleichzeitig die Zeitungen, die die Mordhetze bei wechselndem Objekt — gegenwärtig ist es der bevorstehende Zionistenkongretz — systematisch betreiben, vur sittlichen Erstarkung der deutschen Äugend unter erhöhten Polizeischuh gestellt werden. So erlebt man jetzt täglich das groteske Schauspiel, daß zudringliche Kolporteure antisemitischer Hetzblätter im sicheren Geleite von Schutzleuten die jüdischen Kafseehausgäste belästigen dürfen. Wenn sich einer von diesen gegen die Belästigung verwahrt, laust er Gefahr, verhaftet zu werden, denn er beeinträchtigt die jedem gesetzlich gewährleist-Lte Preßfreiheit . . . Auch der Kaffeehausbesitzer, der ein Christ ist, steht diesem Treiben wehrlos gegenüber und mutz mit ohnmächtigem Grimm zuschauen, wie inan mit Hilfe der Polizei seine Gäste verscheucht. Er ist zwar ein Steuerzahler, aber was bedeutet dieses materielle Moment gegenüber dem idealen der umeingeschränkten Koiportagesveiheit! Ob die Polizei auch Kolporteuren von Zahnbürsten und Hosenträgern einen so energischen Schutz gegen Kaufunlustige gewähren würde? Ach bezweifle das, obwohl das Recht, mit Zahnbürsten und Hosenträgern zu hausieren, in Oesterreich älter ist, als das Neckt, Zeitungen auf der Gasse und in öffentlichen Lokalen feilzubieten. Ach habe aber noch nie gehört, daß die Polizei einen Wirt gehindert hätte, einen Hausierer mlt Hosenträgern aus feinem Lokal zu weisen, oder daß einem Kasseehausgaft Verhaftung gedroht hätte, wenn er ein zudringliches Angebot von Zahnbür'steln unhöflich ablehnt. And doch kann der Käufer von Hosenträgern und Zahnbürsteln auf ein aufrichtig gemeintes „Vergelts Gott!" rechnen, während der Jude, der sich aus Neugierde verlriicn läßt, ein Hakenkreuzblatt zu kaufen, darin nur die wüstesten Beschimpfungen seiner Religion und Rasse findet. Wie wenig eS den „Kolporteuren" in Wirklichkeit um ein solches Geschäft zu lun ist. daß den Hakcnkreuzleren vielmehr die Provokation und Belästigung deS jüdischen Publikums Selbstzweck ist, verrieten sie im Stadtpark, wo jüngst ein Sturmangriff ans die Gäste deS Kursaions stattfand. Die antisemitischen Sturmkolonnen wurden zwar zurückgeschlagen und auSgiebig verhauen, doch wurde bei diesem Gefecht ein Sachschaden von 100 Millionen Kronen angerichtet, und unter den Frauen eine Panik hervorgerufen. Dieser skandalöse Vorfall scheint die Polizei doch einigermaßen nachdenklich gestimmt zu haben, ob sie nicht auch andere Rechre zu schützen habe als das Kolportagerecht von Mordhetzblättern. Sie kündigt energische Maßregeln gegen alle Ruhestörer an. Bei der Rührigkeit der Hakenkreuzler werde ich vielleicht schon in meinem nächsten Brief über die Wirkung dieser Drohung berichten können. Dr. Hugo Spiegler. Felix Liebermann zum Geburtstag! Am 20. Auli d. A. feierte seinen Geburtstag ein Berliner RechtShifloriker, dessen bahnbrechende Leistungen sich zwar bet den engeren Fachgenossen der höchsten Wertschätzung erfreuen, der aber durch die Sachlichkeit seiner bescheidenen Gelehrtennatur daran verhindert wird, in breitere Kreise zu dringen. And doch verdient es Felix Liebermann, ein jüngerer Bruder des berühmten Malers, von allen Urteilsfähigen gekannt zu werden, die an d-en Fortschritten öer deutschen Rechts- und Geschichtswissenschaft und an den Leistungen des Audentums für Kultur und Forschung interessiert sind. Einer Berliner Fabrikantenfami-lle entstammend, versuchte er sich zunächst nach Absolvierung des Werderschen Gymnasiums zu Berlin gleich seinem Bruder Georg im Kaufmannsberuf, wandte sich dann aber der Wissenschaft zu, in der es sein älterer, vor einigen Aahren als Professor der Chemie an der Technischen Hochschule zu Charlottenburg verstorbener Bruder Kar! <1842 bis 1014), der Schwiegervater deS früheren Ministers Prof. Hugo Prcutz, ebenfalls zu bedeutenden Erfolgen bringen sollte. An Göttingen schloß er sich hauptsächlich dem Historiker der deutschen Verfassungsgeschichte Georg Waitz, unter dessen Schülern er besonders dem ungefähr gleichaltrigen Karl Zeumer (gest. 1914), dem späteren Rechtsyistoriker und Monumenlisten, näher trat, sowie dem Erforscher der englischen Geschichte Reinhold Pauli an und hatte das Glück, bereits durch seine Doktordissertation auf das Gebiet der englischen Rechtsg-eschichte geführt zu werden, dem seine hauptsächliche Lebensarbeit gewidmet ist. Schon diese Studien über ein Denkmal der englischen Finanzgeschichte, daS sog. „Zwiegespräch über den Exchequer", aus dem 12. Jahrhundert (1875) zeigen die Vorzüge unbedingter Zuverlässigkeit und gründlichster Sachlichkeit, durch die sich , seine späteren Arbrltru auSzeichnen. Ebenso tritt hier bereits dl« stark« Begabung -eS Verfassers für krtkrMIch« Untersuchungen zutage, die er in der Folgezeit besonders ÄS Herausgeber „ungedruckter angio-normannischer Geschichtsquellen" (1879) und der das deutsche Mittelalter betreffend«! Delle «nMcher Chroniken in «vei Folianten der Monumenta Gennaniae historica (Bd. 2T und 28, 1885—1888) bewährt hat. Seine späteren Arbeiten, von denen hier nur seine Forschungen über das englische Rechtsbuch „Quadripartitus" (1892) erwähnt Verden sollen*), dienen meist der Erforschung der englischen Necht-gefchichte und stellen sich als Vorarbeiten zu dem dreibändigen Monumentalwerk« der Gesetze der Angelsachsen" dar, das Liebermann in den Aahren 1898—1917 im Aufträge der Savigny- Stiftung vollendet hat. Hier gelang es ihm in grundlegender Weise die ältesten Denkmäler der angelsächsischen RechtSgeschichte nach den strengsten Grundsätzen der Forschung zu edieren und gleichzeitig durch die Beigabe von Verdeutschungen, Rechts- und Sachglossaoen sowie einleitenden und kommentierenden Beiträgen die Benutzung so zu erleichtern, daß diese auch dem weniger spezialistisch vorbereiteten Anteressenten ohne Schwierigkeit möglich ist. Liebermann hat dadurch, daß er hiermit die Vorarbeiten der deutschen Forscher Neinholü Schmid, Konrad Maurer und Heinrich Brunner krönte, das Studium der englischen RechtSgeschichte ein für allemal fundiert und bei der Bedeutung, welche diese RechtSdenkmäler zugleich für die germanischen Mutter- und Schwesterrechte besitzen, auch der Erforschung der deutschen Rechtsgvschicyte einen hervorragenden Dienst geleistet. Sein Werk, das sich ebenbürtig den großen Editionsarbeiten eines Theodor Mommsen auf dem Gebiete der römischen RechtSgeschichte zur Seite stellt, wird von keinem der auf diesem Forschungszweige tätigen Zeitgenossen erreicht, deren Arbeitskraft freilich meist durch Amtsgeschäfte zersplittert wird, wie sie Liebermann als unbeamtetem Privatgelehrlen, der als solcher auch den mit der Laufbahn des „deutschländischen" Privatdozenten verbundenen Enttäuschungen glücklicherweise aus dem Wege gehen konnte, erspart blieben. Trotzdem fand er neben seiner Forschertätigkeit, die das gesamte englische Kulturleben zu erfassen sucht und sich insbesondere auch auf zahlreiche Beiträge zur altenglischen PhilolooÄr erstreckt, noch zur Bewältigung von andersartigen Aufgaben Muße. So hat er, dessen z. T. in englischer Sprache verfaßte Aufsätze, Miszellen und Rezensionen zu beinahe sämtlichen Neuerscheinungen über das mittelalterliche England über fast alle einschlägigen *) Ein vollständiges Verzeichnis seiner Arbeiten wird für die in R. L. Pragers Verlag (Berlin NW 7) erscheinenden „Bio- Bibliographischen Beiträge zur Geschichte der Rechts- und Staats- Wissenschaften" vorbereitet. Fachzeitschriften und Sammelpublikationen Deutschlands und Eng? lands verstreut sind, gelegentlich auch zu allgemeineren Fragen, z. B. über Gedankenfreiheit, Zionismus, Kriegsprobleme und bestimmte Erscheinungen der jüdischen Geschichte besonders im Organ der Gesellschaft für Ethische Kultur und in der Allgemeinen Zeitung des Audentums Stellung genommen. Er hat die hier vertretenen Humanitären und „sozialliberalen" Grundsätze im Ehrendienste charltaliver Stiftungen und besonders in der Verwaltung der Felix- und Caecilie-Llehermann-Stiftung bewährt, die von ihm gemeinsam mit seiner ihn ln jeder Beziehung verständnisvoll unterstützenden Gem-cchtln Caecilie geb. Lackmarin begründet worden, ist (1905), um den Aufstieg mittelloser Antelligenzen bis zur wirtschaftlichen Selbständigkeit zu fördern. Er ist in den Kriegsjahren von 1916 bis 1818 auch im Kriegs- Presseamt als Exrerptor englischer Zeitungen tätig gewesen, und es ist nicht seine ^Schuld, daß man an den maßgebenden Stellen seine Hinweise auf die englischen Raupen- oder Tankwagen nicht rechtzeitig beachtet hat. Es wäre besser gewesen, wenn man sich auch in anderen Fragen dieses ausgezeichneten Kenners das eng- Aschen Volkes bedient und diese ungewöhnliche Kraft auch zur Lösung von Gegenwartsproblemen herangezogen hätte. Was in d-eser Beziehung ein als unpraktisch verschriener Rechtshistoriker, wenn er nur an den richtigen Platz gestellt wird, vermag, das hat noch bis vor kurzem auf dem Gebiete der deutsch-französischen Beziehungen öer Romanist Aosef Partsch (1882—1925) bewiesen, der besonders in dcm Kampfe vor den Gemischten Schiedsgerityten die Uebergriffe der Franzosen über den Friedensoertrag von Versailles unermüdlich in der wirksamsten Weise zurückgewiesen hat*) Gerade solcher Männer bedarf Deutschland im gegenwärtigen Ringen um seine Existenz und sollte sich ihrer auch dann bedienen, wenn sie nicht zu den zünftigen Diplomaten gehören. Aber wenn auch dieses Wirken nach außen dem stillen Privatgelehrten versagt ist, so bleibt doch unbestritten und unbestreitbar das — übrigens durch die Verleihung des Ehrendoktors mehrerer Fakultäten und der Ehrenmitgliedschaft deutscher und englischer Akademien sowie «ine ihm zum 70. Geburtstage gewidmete Festgäbe zum Ausdruck gebrachte — Verdienst seiner wissenschaftlichen Leistung, auf der sich die gesamte Arbeit der jüngeren Fachgenossen unter Führung von Männern wie Ernst Heymann (Berlin) und Claudius Frh. von Schwerin (München) gleich derjenigen der künftigen Gelehrtengenerationen aufbaut. Möge es dem noch rüstig Schaffenden vergönnt sein, an seinem Werke noch lange fortzuarbeiten und damit zu dem für eine Verständigung unerläßlichen Verständnis des deutschen und des englischen Volkes beizutragen! Paul Abraham, Berlin. *) Dgl. den Nachruf des Unterzeichneten auf Aosef Partsch In N. L. Pragers Bibliographie der Rechts- und Staatswissenschaf- I len, Jahrgang 1925, Heft 1, S. 10—13. Dei jüdische Sprechsaal. Der Liberale Synagogenverein Norden. Verehrllche Redaktion! Die Beratung über die Subvention an den Liberalen Synagogenverein Norden in der letzten Repräsentantenversammlung der Berliner Gemeinde enthält (nach den Pressemeldungen) einige Ausführungen, die nicht unwidersprochen bleiben dürfen. Ach wäre Ahnen dankbar, wenn Sie mir den Platz zu einer kurzen Erörterung gewährten: Als im Herbst 1923 die Ortsgruppe Norden des Liberalen Vereins für die Angelegenheit der jüd. Gemeinde zu Berlin einen Freitag-Abend- und später auch einen Festtags-Gottesdienst einrichtete, waren wir uns der Schwere einer solchen Aufgabe wohl bewußt. 3m Laufe der Zeit hat'der später gegründete Liberale Synagogenverein Norden, der Fortführung und Ausbau des Gottesdienstes übernommen hatte, diese Schwierigkeiten nicht bloß überwunden, sondern konnte zu Pehach dieses Jahres daran gehen, den Gottesdienst voll auszubauen. Nur eine Schwierigkeit war nicht In Rechnung gestellt worden, die Möglichkeit, daß uns innerhalb der Gemeindebehörden Gegnerschaft gegen unseren Gottesdienst erwachsen konnte. Denn wir waren der Ansicht, daß die Gemeindebehörden, zu deren wichtigsten Aufgaben die gottesdienstliche Versorgung aller religiös Fühlenden und die Erziehung der religiös noch Unbeteiligten zu gottesdienstlicher Betätigung gehört, grundsätzliche oder finanzielle Bedenken gegen unseren Gottesdienst nicht hegen würden, nicht aussprechen könnten. Ader diese Möglichkeit ist trotzdem eingetreten (und nicht zum erstenmal) in der Repräsenlantenversammlung bei der Beratung der Subvention für unseren Gottesdienst und zwar durch die Herren Dr. Klee und besser von der Volksparlei und den Herren M. A. Lob und Wölpe von den Konservativen. Herr R.-A. Stern, der liberale Repräsentant, hat zwar als seine Überzeugung ausgesprochen, daß die Herren bei ihrer Gegnerschaft von rein sachlichen Gesichtspunkten ausgegangen seien. An der liberalen Wählerschaft neigt inan jedoch allgemein der Auffassung zu, daß der liberale Gottesdienst von ihnen nicht mit dem gleichen Maße gemessen wird wie der konservative. Herr Dr. Klee glaubt seststellen zu können, daß der Liberale Synagogenverein Norden erheblich besser behandelt würde als die übrigen Privatsynagogenvereine, Nein, eine solche Bevorzugung ist uns weder erwünscht, noch ist sic uns tatsächlich zuteil geworden. Liegt in der Talsache, daß wir die nötigen Mittel ebenso für u n s e r'e gottesdienstlichen Bedürfnisse verlangen wie alle übrigen (d. h. konservativen) für die konservativen Gottesdienste, eine Bevorzugung? Wenn wir auch für Orgel und Chor Mittel e i n st e l 1 e n müssen, so liegt darin keine Bevorzugung, denn d l e s e E i n r i ch t u n g e n sind i n t e g r i e r e n d e B e st a n d - teile unseres Gottesdienstes. Herrn Dr. K. dürfte cS aber bekannt fein, da§ die Gehälter für Rabbiner, Kantor und Synagogendiener in der Höhe, wie sie von der Gemeinde den übrigen Privatsynagogen gewährt werden, die von uns geforderte Gesamtsumme erreichen oder überschreiten. Wir könnten natürlich auch viel weniger fordern, wenn wir auf di« liberale Forderung des Chors und der Orgel verzichtet hätten, wenn wir, auf die Eitelkeit der Spender spekulierend, den Unfug des Schnoderns einführen würden. Aber dann'würden wir aufhören, ein liberaler Gottesdienst zu sein. Neue konservative Gottesdienste in unserem Bezirk einzurichten, liegt aber kein Grund vor: für die konservativ Gerichteten ist reichlich gesorgt. Für die Liberalen — und damit komme ich auf den Einwand der Herren Konservativen — besteht -im ganzen RordenundRordostenwährenddesAahreskeine M ö g l i ch K c i t ein er gottesdienstlichen Betätigung. Daß aber hier ein« große liberale Bevölkerung wohnt, wird nach dem Ausfall der L a n d e s v e r - banüswahlen wohl niemand mehr be st reiten; sind doch in den meisten Wahlbezirken selbst dieser früher für völlig konservativ gehaltenen 01 a 5 t f c i 1 e weit mehr a l s 50 Prozent aller Stimmen für die Liberalen abgegeben worden. Diese große liberale Bevölkerung ist bisher von den Gemeindebehörden stiefmütterlich behandelt worden. Ammer wieder kommt man mit dem Argument, für die Liberalen könne der Besuch eines Konferoatlven oder orthodoxen Gottesdienstes kein Gewissenszwang sein; sie könnten, da sie ja am Sabbat führen, auch die entfernten Orgelgottesdienste besuchen. Glaubt man mit solchen Hinweisen die Lust zum Gottesdienst und das religiös« Leben zu fördern? Verhängnisvoll werden die Folgen besonders für den Teil der Äugend, dem der konservative Gottesdienst nichts sagt; für sie ist in unserem Stadtbezirk überhaupt nicht gesorgt. Wenn jetzt endlich von dem Liberalen Synagogenverein Norden etwasaefchieht, um das religiöse Leben bei den liberal Gesinnten des Nordens und Nordostens zu fördern, in sbesondere die Äugend für die gottesdienstliche Betätigung zu gewinnen, konnte man auch nur ahnen,daß uns von Gemeindevertretern,denen doch die Förderung des religiösen Lebens ebenso heilig ist wie uns, allerlei Hindernisse in den Weg gelegt würden? Wir waren vielmehr des Glaubens, daß auch die anders eingestellten Gemeind c v e r t r et er es mit Freude oegrüßen würden, wenn Liberale den Weg suchen und finden, in ihren Kreisen das gottesdienstliche Ante r e s s e zu wecken. Ganz eigenartig berührt die Ansicht, daß die Höhe der Subvention bemessen werden müsse nach der Zahl der Plätze, di« die Synagoge faßt, d. h. das Prinzip der „großen" Synagoge, gegen das in der Gegenwart mit Recht Sturm gelaufen wird, ist hier, wo man einen liberalen Gottesdienst treffen will, mit einem Male als das Ideal hingestellt; ein kleiner wie der unsrige, der nur 200—250 Plätze faßt, mag er auch noch so intim wirken, ist doch eigentlich geringwertig und lohnt eines solchen Aufwands von Mitteln nicht. Ob dieser Grundsatz auch für die vielen kleinen konseroalivcn Gottesdienste gelten soll? Am m e r k w ü r di g st en aber i st der Standpunkt, daß eine Subvention abhängig sein müsse von der Zahl der S y n a g o g e n b e s u ch e r, daß e r st d u r ch eine S t a t i st i k f e st g e st e l l t w e r d e n müsse, o b die Synagoge u n t e r st ü tz u n g s w ü r d i g s e i. Cs wäre ja das einfachsie gewesen, wenn dir Herren sich durch persönliche Besuche davon überzeugt hätten, wie wenig berechtigt ihr versteckter Angriff ist. Aber wogegen ick mich mit Entschiedenheit wende, i st d a s ^n e u e Prinzip, das gerade bei ■einer liberalen Synagoge auftauch 1: Soll damit auf religiöse Einrichtungen die Praxis eines Geschäfts n> i t F i l i a 1 b c f r i e b angewenüet werden? Wenn eine „gottesdienstliche Filiale" nicht genügend „geht", dann wird ihr Betrieb geschlossen? And soll dieses Prinzip, wiederum nur für den liberalen Gottesdienst Schönhauser Allee 162 gelten? Oder wollen die Herren es auch bei den Gemelndesynagogen und den übrigen Privatsynagogen anwendcn? Run, dann, es ist doch wohl kein Geheimnis: Wieviel Gottesdienste — und nicht etwa nur liberale — müßten geschlossen werden. Zumal die großen „Geschäftsunkosten" könnten doch „gespart" werden. Zu welcher Gedankenverwirrung führt doch die hier klar zutage tretende Absicht, dem liberalen GotleÄrenste eins zu versetzen. Aebersehen die Herren, daß eine gottesdienstliche Veranstaltung kein Geschäftsunternehmen ist und sein darf, daß die Anwendung von Gesch äftsprinzipien den Tod jedes religiösen Lebens bedeuten würde? Roch immer sollte es auch bei den G«meindevertretern gelten, daß der Gottesdienst im Gotteshause eins der wichtigsten Erziehungsmittel ist, durch das die Menschen reif werden für den G o t t e s d i e n st der Seele, für die Betätigung der Religion im Leben. Ausgaben für solche Zwecke sind nie und nirgends verlorenes Kapital, selbst wenn — was bei unserem Gottesdienste keineswegs der Fall M — der äußere ErfolgimAugenblick nicht stets so stark in die Erscheinung tritt. Solche Ausgaben sind vielmehr das best angelegte Kapital für die Zukunft des Audentums. Mit vorzüglicher Hochachtung H. Falkenberg, 1. Vorsitzender des Liberalen Synagogenvereins Norden. Mu& das sein? Durch die Zeitungen geht die Nachricht, daß der Frieühof in Weißensee bald voll belegt sein wird und sich die Gemeinde im Prozehwege den Erwerb neuen Geländes erstreiten muß. Da drängt sich die Frage auf: Hat die Gemeinde, speziell die Friedhofskommisston, das große Terrain, das ihr zur Verfügung stand,! sparsam bewirtschaftet? An einem Punkte mutz diese Frage entj schieden verneint werden: Bei der Beisetzung der Urnen von Ein- I geäscherten. Ach frage: Weshalb wird für eine klein« Ür*c «in

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