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Jüdisch-liberale Zeitung · 1925-06-05 · 23 (5.6.1925) · page 2

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
5 (1925)
Issue
23 (5.6.1925)
Date
1925-06-05
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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tn Dessau, im Philanthropin in Frankfurt fanden deutsche Kanzelvorträge statt. 1816 wurde der sogenannte Beersche Tempel in Berlin errichtet, 1818 der Tempel in Ämburg. Aehnliche Veranstaltungen gab es in Breslau, und 1820 wurde Franeolm als Volkslehrer, d. h. Prediger und Religionslehrer nach Königsberg berufen. LS sind hierbei nur einige der wichtigsten Gemeinden genannt; die Aufzählung ist keineswegs vollständig. Gegen diese Einrichtung, die überall verbunden war mit der Einrichtung einer Gottesdienstovdnung, vielfach mit der Einführung geordneten Gesanges, gelegentlich auch der Orgel, erhob sich die alte Orthodoxie. Sie sah in der deutschen Predigt eine Nachahmung christlicher Einrichtung. Man konnte damals historisch noch nicht so geschult sein — und die alte Orthodoxie war es gewiß nicht — daß man gewußt hätte, daß das Christentum erst aus dem Judentum die Predigt übernommen hat. Man wußte darum auch nicht und konnte nicht wissen, daß die jüdische Predigt im Laufe der Jahrhunderte vielfache Wandlungen erfahren und sich, wie es in der Natur der Sache liegt, stets der Zeit angepaßt hat. Man wußte auch nicht, oatz die Derascha eben auch aus dem Zeitbedürfnis hervorgegangen war und nun den völlig veränderten Zeitverhältnissen und Anforderungen in keiner Meise mehr entsprechen konnte. Man sah in dem Eindringen hochdeutscher Worte in den Gottesdienst eine Profanierung oder eine Christianisierung des Gottesdienstes. Der Jargon war zulässig, aber die hochdeutsche Sprache war verpönt. Vergeblich wurde von den Anhängern der deutschen Predigt, deren Notwendigkeit für die Belebung des religiösen Sinnes betont, vergeblich der echt jüdische Inhalt und Charakter der Predigt ins Feld geführt: aut der anderen Seite blieb man allen solchen Vorstellungen gegenüber taub. Die Furcht überwog, baß die moderne Kultur auch im Gottesdienst das ganze Judentum untergraben könnte. Und dieser starren Orthodoxie erwuchs ein mächtiger Beistand in der preußischen Staatsregierung. Sie hatte in der Neformzeit als den Schlußstein der Stein-Hardenbergschen Reformgefehgebung durch das Edikt vom 11. März 1812 die Juden zu vrenßischen Staatsbürgern erklärt. Aber schon während oer Befreiungskriege machte sich die Reaktion in immer steigendem Maße geltend. Man wollte ja nicht eine wirkliche Emanzipation der Inden man wollte vielmehr die Auflösung des Judentums und man begünstigte darum alles, was auf seine Zersetzung abzielte. Dazu kam der Pietismus und die Orthodoxie in der evangelischen Kirche und deren Einfluß auf den König und die Negierung. So unterstützte man den „Glauben", d. h. die unangetastete alte Form und förderte gleichzeitig die Zersetzung, indem man die mitten in moderner Kultur stehenoen und von modernem Kulturbodürfnis erfüllten Juden in die mittelalterlichen Formen des Gottesdienstes hineinzwang, zum mindesten aber ihre Beseitigung unmöglich machte. Der Beersche Tempel in Berlin wurde 1819 geschlossen, und nach zahlreichen einzelnen Verordnungen erging unter dem 9. Dezember 1823 die allgemeine Kabinettsorder, iß der Gottesdienst der Juden in der althergebrachten Weise ohne Abänderung weitergeführt werden sollte. Wo noch die deutsche Predigt bestand, wie z. B. in Königsberg, bot diese Kabinettsorder den Dunkelmännern die willkommene Handhabe, diese verhaßte Einrichtung auszumerzen. Denn von den fanatischen Angriffen und Anfeindungen der Altorthodoxie gegen die deutsche Predigt kann man sich nicht leicht ein Bild machen. Es wäre durchaus am Platze, einmal an dieser Stelle die einzelnen Phasen dieser Kämpfe zu schildern. Und doch hatte sich bereits längst ein Umschwung auch innerhalb der Orthodoxie vollzogen. Der Chacham Bernays in Hamburg ist als der erste anzusprechen, der Orthodoxie und moderne Kultur in Einklang zu bringen suchte. Es ist durchaus bezeichnend, daß er, der streng orthodoxe Mann, nicht den Aabbinertitel führen wollte. Er besaß moderne Bildung und gehörte ganz und gar in die romantische Zeit. Von romantischer Geisiesrichtuna war seine Anschauung vom Judentum bestimmt. Aber wie er das Alte möglichst unverkümmert festzuhalten suchte, so war für ihn Kultur und moderne Form unerläßlich. Er predigte in deutscher Sprache, und sein Schüler, Samson Raphael Hirsch, und dessen Alters- und Studiengenosse Abraham Geiger, die beide später ganz verschiedene Wege gingen, fanden sich in der Studienzeit mit anderen Freunden zu einem Nednerverein zusammen, in dem sie sich im Predigen übten. So hot auf der einen Seite die Orthodoxie der deutschen Predigt den Eintritt in den Gottesdienst gestattet, während auf der anderen Seite die deutsche Predigt immer noch als unjüdisch und verwerflich bekämpft wurde. Die preußische Negierung verhielt sich auch in dieser Frage ganz eigenartig. Die Kabinettsorder von 1823 bestand nach wie vor zu Recht und wurde immer nach Bedarf hervorgeholt und angewendet. So wird zum Beispiel berichtet, baß, als Geiger 1838 zum ersten Male in Breslau predigte, der Polizeipräsident, der zu diesem Gottesdienst eingeladen war, nicht wußte, wie er sich verhalten sollte, und an die Negierung berichtete. Die Antwort der Negierung, daß Geiaers Predigt nicht zu gestatten sei, soll der Polizeipräsident in semem Bureau vorgefunden haben, als er, ganz ergriffen von Inhalt und Form der gehörten Predigt, aus diesem Gottesdienst nach Hause kam. Aehnlich soll der Vorgang gewesen sein, als Dr. Wiener, der spätere Oppelner Rabbiner, einmal in Posen eine deutsche Predigt hielt. In anderen Fällen und an anderen Orten verfuhren die Behörden anders. So ist z. B. 1835 mit Zustimmung, sa sogar auf Betreiben der staatlichen Behörden Saalschüh als Prediger nach Königsberg berufen worden. Allmählich trat ein vollständiger Mandel der Anschauungen ein. Vorerst freilich war es vielfach noch so, daß diejenigen Theologen, denen das Prediqtamt anvertraut war, sich selbst als Prediger, nicht als Rabbiner bezeichneten, während zu gleicher Zeit ein Rabbiner alten Schlages in der Gemeinde amtierte. Ich nenne von solcken Predigern nur Manheimer in Wien, Saalschutz in Königsberg und Iellinek in Leipzig, später in Wien. Auch in dieser Beziehung war Geiger einer der ersten, die den Anspruch erhoben, nicht als Prediger, sondern als Rabbiner zu wirken. Von den großen Predigern dieser ersten Periode sei außer den bereits erwähnten noch ganz besonders Michael Sachs in Berlin genannt. Im modernen jüdischen Gottesdienst aller Richiimgen hat die Predigt ihre bedeutsame Stellung. Wenn sie sich anfangs auch ganz naturgemäß in ihrer äußeren Gestaltung an fremde Vorbilder anlehnen mußte, so hat sie längst ihre eigene Form gesunden. Mindestens in Religion und Wirtschaft. Bon B. W- Segel. Prof. Dr. Mayer-Balaban, dem wir bereits eine ganze Anzahl gediegener, aus den ersten Quellen schöpfender Publi- Kationen aus dem Gebiet der jüdischen Geschichte in Polen ver- Lanken. Akten und Materialiensammlungen sowohl wie auch zusannnenfassende Monographien und Darstellungen, hat uns ein schönes Buch über eine der merkwürdigsten und ehemals angesehensten jüdischen Gemeinden in Osteuropa geschenkt: „Die Iudenstadt von Lublin" (Jüdischer Verlag, Berlin). Während der Besetzung dieses Teils von Polen durch die habsdurgische Armee im Kriege war der Verfasser in amtlicher Eigenschaft in Lublin tätig. Er benutzte die Gelegenheit, um die Archive der Stadt zu durchforschen und die alten Lokaltraditionen zu sammeln und zu sichten. Was er uns bietet, ist eine äußerst wertvolle Monographie. Der Wert des Buches wird noch erhöht durch die von dem Charlottenburger Architekten Karl RichardHenker an Ort und Stelle hergestellten zahlreichen schönen Illustrationen, die die Ausführungen des Textes anschaulich machen. In der alten, bereits im 13. Jahrhundert existierenden Stadt Lublin tritt uns die jüdische Gemeinde erst im l6. Jahrhundert entgegen, sie ist also bedeutend jünger als die anderen berühmten Iudengemeinden in Polen wie Krakau und Lemberg. Wie die meisten großen Städte Polens ist auch Lublin von dem im 12. und 13. Jahrhundert ins Land gerufenen Deutschen gegründet worden: diese Städte regierten sich alle nach deutschem (sog. Magdeburger) Rechte, erst König Kasimir der Große verlegte den höchsten Gerichtshof für diese Gemeinden nach Polen. Das Deutsche öffentliche Recht blieb in Geltung, auch nachdem die Bürger sich gänzlich polonisicrt hatten und jede Erinnerung an ihre deutsche Herkunft verschwunden war. Zu dem Grundsätze Dieses Rechtes gehörte es, daß die Bürgerschaften der Städte vom König oder Herzog das Privilegium de non tolerandis dudaeis erwarben, welches ihnen gestattete, jüdische Kaufleute und Handwerker von der eigentlichen Stadt, wo der Marktplatz war und die Geschäfte abgewickelt wurden, fernzuhalten. Lublin entwickelte sich im^16. Jahrhundert zu einer mächtigen Handelsstadt. Deutsche. Franzosen, Italiener, Perser, Türken. Tataren, Armenier und Großrussen zogen nach Luolin, um hier ihre Waren auszutauschen: Manufakturwaren. Leinwand. Samt und Seide, Teppiche. Salz, Pelze, Gewürze, und Farben. Die Könige gewährten den Lubliner Bürgern Zolifreihrit an vielen Grenzstationen, was viel zur Hebung des Handels beitrug. Und das Handelszentrum in Lublin befand sich ähnlich wie in anderen Städten jener Zeit am Marktplatz und in den ihn umgebenden Gassen. Hier war die Wage, hier standen die Dolmetscher, hier die Vermittler, die Käufer und Verkäufer zusammenbrachten. Den Juden aber waren die Wohnplätze weit, weit außerhalb der Stadt zuaewiesen, in der Stadt durften sie weder Wohnungen noch Geichäfte mieten. Das Privilegium de non tolerandis Judaeis erfüllte also nicht nur die hohe, ideale Aufgabe, die christliche Religion vor jeder Befleckung durch die vermaledeiten Juden zv behüten, sondern auch den sehr praktischen und höchst einträglichen Zweck, den christlichen Bürgern ein Handelsmonopol zu sichern und die lästige jüdische Konkurrenz fernzuhallen. Es ist kein Wunder, daß die christlichen Handwerker und Kaufleute dieses Privilegium bis in die neueste Zeit hinein als ein heiliges Palladium ihrer Religion hochhielten. Den Hauptinhalt der äußeren Geschichte der Juden in den meisten Stödten Polens (sowie Deutschlands) bildet denn auch der Kampf um das Hcrndelsprwilegium. Der König und der Adel dachten nämlick über diesen Punkt ganz anders als die Bürger. Die Fernhaltung der Juden vom Handel brachte den Fiskus um enorme Steuern und unterband den wirtschaftlichen Aufschwung des Landes. Die Stadtbehörden nahmen öfters ebenfalls einen höheren Gesichtspunkt ein als die Krämer in den Kaufläden und auf dem Marktplatz, die nur an ihren Profit dachten. Vollends der Adel stand zumeist auf seiten der Juden im Streit mit der Bürgerschaft. Nicht wie der Verfasser meint, „weil er an den jüdischen Kaufmann gewöhnt mar," sondern aus sehr handfesten realpolitischen Gründen. In Polen war die gesamte Politik, die innere und äußere Verwaltung und Leitung des Staates ein ausschließliches Privilegium des Adels, dessen Macht auf dem Grundbesitz beruhte; von einer wirtschaftlichen Erstarkung des Bürgertums fürchtete er eine Beeinträchtigung dieses Privilegiums» darum war es ihm nnr erwünscht, daß dem christlichen Bürgertum eine Konkurrenz erwuchs, die ihm einen Dämpfer aufsetzte: von seiten der Juden als Fremdgläubige hatte der Adel nämlich niemals die Geltendmachung von politischen Ansprüchen zu befürchten. Das bewirkte, daß der Adel, von wenigen Ausnahmen abgesehen, insofern er nicht durch religiösen Fanatismus aufgestachelt wurde, sich den Juden gegenüber wohlwollend verhielt, und sie gegen das Bürgertum in Schutz nahm. Aus dieser wirtschaftlichen Orientierung heraus erwuchs auch die religiöse Toleranz» die den polnischen Adel und bisweilen sogar einzelne Mitglieder des hohen Klerus, insofern er aus dem Hochadel heroorging. kennzeichnele, und die sich darin äußerte, daß Adel und Prälaten häufig Juden in neugegründete Städte einluden, ihnen Privilegien erteilten und ihnen semar auf eigene Kosten Gotteshäuser erbauten. Die Palatine» (Wojewoden) deren Gerichtsbarkeit die Juden unterstanden, fetzten Adlige als „Iudenrichter'^ ein, und auch diese waren im großen ganzen den Juden nicht ungünstig gesinnt. Der Kampf drehte sich, wie gesagt, hauptsächlich um die Handelsfreiheit. Cs kommt zu Prozessen durch alle Instanzen bis hinauf zum König. Die christlichen Kaufmannschaften, Zünfte und Gilden verlangten, man solle die Juden einfach austreiben. Aber der Me-istrat schließt mit den Juden Verträge, in welchen auf die Dauer von einigen Jahren die den Juden freigegebenen Handelszweige festgesetzt und die Strafen für eine Ueberfchreitung bestimmt werden. Aber der Handel läßt sich in keine Grenzen bannen, dämm kommt es bald wieder zu Streitigkeiten. Die den großen Gemeinden muß der altjüdische Biauch des allsabbatlichen gottesdienstlichen LehrvvrtrageS wieder durchgesühri werden. Es ist zweifellos für den Rabbiner eine ungeheure Aufgabe, dauernd ein guter Prediger zu sein, ständig der Gemeinde etwas nach Inhalt und Form Wertvolles zu bieten. Aber die Größe der Aufgabe darf nicht ein Grund sein, die Aufgabe von sich zu weisen. Den Standpunkt, der mir gelegentlich einmal entgegengehalten wurde, man solle nicht so oft predigen, damit jede Predigt ein Ereignis für die Gemeinde sei, kann ich als berechtigt nicht anerkennen. Rach meiner Auffassung muß überall, wo es möglich ist es durchzuführen, an jedem Sabbat und selbstverständlich an jedem Festtag der Besucher des Gottesdienstes die Möglichkeit religiöser Belehrung und religiöser Erbauung, der Aufrichtung und der Erweckuna durch das lebendige Morr des aus den Quellen der Religion schöpfenden und in der Praxis des Lebens stehenden Predigers haben. Denn das ist selbstverständlich, daß der Sinn der Predigt nicht sein kann und darf, lediglich auf die Vergangenheit zurückzugreisen oder rein theoretisch das Schrisiwort zu erläutern, sondern vielmehr das Leben der Gegenwart unter religiöse Gedanken zu stellen, sub specie aeternitatis zu betrachten. Nicht die Bibel, sondern 6as Leben soll erklärt und geregelt und bestimmt werden. Es ist auch hier wie in vielen anderen Fragen: die Forderungen und Bestrebungen des Liberalismus knüpfen an altjüdische Einrichtungen an und nehmen sie auf. Die Form der Predigt ist modern, muß es sein, wenn die Predigt wirksam sein soll; aber in der modernen Form bleibt die altjüdische Einrichtung und der altjüdische Sinn. _ Der Prediger und seine Hörer. Von M. Wiener, Stettin. Die Liturgie ist im Gottesdienst das relatio Bleibende, Anveränderliche, die Predigt das sich wandelnde und unaufhörlich erneuende Element. In dem Spielramn, den die gewohnten Gebete und überkommenen Schristvorlesungen mit ihren festen Grenzen umgeben, ist es der freien Kraft des Predigers gestattet, die Vielfalriokeit der religiösen Gedanken und der ausdrückbaren Stimmungen, die Spiegelung der jeweils gegenwärtigen Zustände im eigenen religiösen Bewußtsein zu entfalten. Daraus folgt zuerst der im Vergleich zu den starren Beständen der Gebetordnung mehr auf geistige intellektuelle Wirkung abgestellte Charakter der Predigt. Man verstehe uns recht: Im Endziel ist die Absicht dieser beiden Seiten des Gottesdienstes gleich. Sie wollen die Erhaltung und Vertiefung der Religiosität, die Festigung des seelischen Zustandes, der, in einem Komplex von Gedanken und Ideen, von Gefühlen und. Willensantrieben, von Erinnerungen, Neigungen und Abneigungen bestehend, das Wesen der Frömmigkeit ausmacht. Aber das Gebet stellt, wie schon sein meist tausendjähriger Wortlaut und der oft ebenfalls aus Arväterzeiten stammende musikalische Ausdruck erkennen läßt, das Beharrende, Konservative dar. And darum, weil es die Patina des längst Gewordenen und Gewohnten, ja, praktisch des Ewigen, an sich trägt, wirkt es überhaupt nur, wo tief eingewurzeltes Gefühl ihm entgegenkommt, da im Grunde nur derjenige betet, der eigentlich gar nicht zu beten braucht und im Gebet nur bekennt, 'was ihm zum selbstverständlichen Besitz Bürger stachelten den Pöbel auf, ließen die Fudenläden plündern und oft stellte sich bei solchen Gelegenheiten eine niedliche, fein gedrechselte Biutbeschuidigung ein. Das Spezimen einer solchen „Lamentation" der Bürger gegen die Juden teilt der Verfasser aus dem Fahre 1679 mit: Die perfida gens judaica schützt verschiedene Protektionen vor und verkauft daraufhin in unserer Stadt intra muros allerhand Waren, besonders während der Tagung Des Krontribunals, dadurch bringt sie unsere Lubliner Kaufmannschaft an den Bettelstab, darum wird bestimmt: Ein Jude darf weder am Ringplatz noch in den Gassen der Stadt Lublin zu ebener Erde noch im Stockwerk ein Gewölbe mieten oder öffnen und in ihm Waren nach Maß, Pfund oder Quart sud poens confiscatioris verkaufen. Den Bürgern von Lublin verbieten wir unter schweren Strafen, den Juden ihre Häuser oder Magazine zu vermieten. Kein Jude darf irgendeine Ware in einem Korbe oder auf eine andere Art auf der Straße verkaufen, in Häusern oder Stadttoren feilbieten, Adlige oder Bürger mit denselben vor den Etadtioren erwarten. Gleichzeitig wird der Magistrat angewiesen, seine Beschlüsse betreffs Abfchub der Juden aus der Stadt zu erneuern. Die Juden dürfen ihren Handel mit den in den Verträgen mit der Stadt festgesetzten Waren und Mengen nicht ausbrciten, auch keinem Lubliner Kaufmann beim Ankauf von Waren vorgreifen. Bei jedem Ä’auf hat der christliche Kaufmann das Vorrecht, er kann ruhig das Geld hinlegen und ersteht dadurch die Ware. Das war alles schön und gut: allein die Adligen, die in Lublin leerstehende Paläste. Häuser und andere Räumlichkeiten besaßen, die vielen christlichen Hausbesitzer in der Stadt sowie das Konsumentenpublikum im allgemeinen hatten gar kein Interesse daran, die jüdischen Kaufleute von dem Handel in der Stadt auszuschließen. Diese aile paar Jahre erneuerten Lamentationen waren also nicht von dauernder Wirksamkeit, und so erhebt denn ein andermal der wohlgeborene und ehrenfeste Bürgermeister von Lublin folgende schwere Anklage gegen die Juden: „Wir sehen ultimsm clädem dieser Stadt, verursacht durch die vielen Juden, welche in Palästen, Höfen, Häusern, Duden, Kellern, mit einem Worte überall wohnen, frech am Marktplatz Handelslager, Keller und Boden pachten und sowohl hier wie auch in den Vorstädten in Adelsschlössern, Klosterhäusern sowie in tundo regtonte civitatis unerlaubten Handel treiven, Schnaps und Wein verkaufen, Bier brauen. Brot backen, durch Ausübung von Kunst und Gewerbe den Zünften schaden, mit einem Worte dem Christen jede Lebensmöglichkeit abschneiden, durch mutwillige Zahlung hohen Mietzinses den Christen das Ermieten einer Handlung in der Stadt unmöglich machen... In der Krakauer Dorstadt wohnen lauter Juden und führen dort in christlichen Häusern fast bei der Kirche ihre Schankwirtschaften, fingen laut ihr« Snbbatlieder und verhöhnen die heiligen Prozessionen, welche

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