Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 5 (1925)
- Issue
- 8 (20.2.1925)
- Date
- 1925-02-20
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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■»WW1 |i., i , , », ,w?l , '-J-r-fjf,, -^jM' jfiöijcl)c Frau im Erwerbsleben. Schon die letzte Betriebszählung von 1907 hat eine starke Zunahme der jüdischen erwerbstätigen Frauen ergeben. Die Verhältnisse haben sich seitdem von Jahr zu Jahr verschärft. Der unglückliche Ausgang des Krieges, der ungeheuere Münnerverlust, die dadurch verminderte Heirats- Möglichkeit, der Schwund der Vermögen hat die jüdische Frau in immer ausgedehnterem Matze dem Erwerbsleben zugeführt (vgl. Rotholz, Die deutschen Juden in Zahl und Bild, Berlin 1925, Seite 17). Auch aus den Kreisen des höheren jüdischen Mittelstandes, die früher nicht daran gedacht hatten, datz ihre Tochter einst gezwungen sein wurde, ihren eigenen Lebensunterhalt zu verdienen, erfolgt ständig eine Vermehrung der erwerbstätigen jüdiscyen Mädchen. Aus allen diesen Gründen wird man damit zu rechnen haben, datz die Zahl der jüdischenMischehen noch lange nicht ihren Höhepunkt erreicht hat, sondern noch in derZunahmebegriffenseinwird. Die verehrliche Redaktion hat das Thema dieses Aufsatzes „Die Gefahren der Mischehen für den Bestand des Judentums" betitelt. Diese Formulierung geht eigentlich über die Aufgabe des Statistikers hinaus, dem es ja nicht zukommt, Werturteile zu fällen. Immerhin, da es sich um einen jüdisch eingestellten Verfasser und einen jüdisch interessierten Leserkreis handelt, möchten einige Schlußfolgerungen aus den Darlegungen gezogen werden. Diese sind je nach der Stellung des Betrachters zur jüdischen Frage verschieden. Max Marcuse, der bekannte Berliner Serualforscher, den wir oben zitiert haben, entweder ein Jude oder jüdischer Abstammung, zweifellos aber kein Antisemit, sieht in der zunehmenden Zahl der jüdisch-christlichen Mischehen einen von seinem Standpunkt aus durchaus erwünschten Vorgang. Er hofft, datz die Zahl der Mischehen weiter zunehmen und zur völligen Assimilation und Auflösung des Judentums führen werde, wodurch nach seiner Auffassung die 3udenfrage am besten gelöst würde. Diesen Wunsch teilen wir nicht. Gerade deswegen, weil wir den weiteren Bestand des Judentums wünschen, sehen wir in der ungeheueren Verbreitung ^und der ständigen Zunahme der Mischehen eine große Gefahr für das Judentum. Wir sahen bereits, daß die Fortpflanzung in jüdisch-christlichen Mischehen eine sehr geringe ist; von den Kindern werden aber nicht, wie man erwarten sollte, die Hälfte dem Judentum zugeführt, sondern nur ein Viertel, wobei sich jeweils der Einfluß Des Vaters als der stärkere erweist. Aber wenn man Dieses Viertel hinsichtlich seiner religiösen Stellung weiter erforscht, so wird sich mit unfehlbarer Sicherheit ergeben, daß es auch in den nächsten Generationen Durch Taufen und weitere Mischehen dem Judentum i verloren geht. Die Geburtenabnahmen, Kaufen und Mischehen sind die drei Componenlen, die den Antergang der deutschen Juden, worauf Theilhaber zuerst aufmerksam gemacht hat, besiegeln ^werden, ja zwangsläufig besiegeln müssen, wenn nicht fim letzten Augenblick Einkehr erfolgt, und Abhilfemaßnahmen getroffen werden. Auf diese einzugehen Hegt außerhalb des Rahmens des Aufsatzes. Das sei jedoch zum Schlüsse betont, daß diese Abhilfemaß- -nahmen nicht allein in religiösen Einwirkungen, etwa in Wiedererweckung des religiösen Sinnes bestehen können, vielmehr müssen dabei auch die sozialwirtschaftlichen Verhältnisse gebührend berücksichtigt werden. Andeutungen hierzu haben wir in diesen Ausführungen gegeben. Mischehe und Religion. Von Rabbiner Dr. Georg Wilde. Ringsum wütet der Rassenantisemitismus: die christlich-jüdischen Mischehen aber mehren sich von Tag zu Tag. Die Rassenabneigung ist nicht vorhanden, die religiöse Aeberzeugungjedes Teils zu schwach, um Ehe- Hindernis zu sein. Billigt die jüdische Religion die Mischehe? Kann sie die Mischehe verhindern? Wenn sie die Mischehe weder billigt noch verhindern kann, was soll sie tun? Die Bibel erzählt in aller Harmlosigkeit von Mischehen. Jakob nimmt die Mägde Bilyah und Silpah zu Frauen. Josef heiratet die Asnat, Tochter eines ägyptischen Priesters. Moses heiratet die Zipporah, Tochter des Priesters von Midjan. Die Moabiterin Ruth wird die Stammutter Davids. In diesen Fällen kann man aber voraussetzen, daß die Frau die Religion des Mannes annahm. Wie heute noch nach dem Staatsgesetz die Frau durch die Ehe ohne weiteres die Staatsangehörigkeit des Mannes gewinnt, so ging die Frau wohl früher zur Religion des Mannes über. Die Bibel kennt aber auch die wirkliche Mischehe oder den Fall (wie es auch heute vorkommt), in dem die Frau zu ihrem Glauben zurückkehrt und den Mann nach sich zieht. „Der König Salomo liebte viele ausländische Weiber. Sie neigten sein Herz den fremden Göttern zu." Der König Ahab heiratete Jsebel, die Tochter des Königs der Sidonier „und er diente dem Baal". Das biblische Gesetz, anders als manche alte Erzählung, verwirft die Mischehe: „Du sollst dich mit den Völkern Kanaans nicht verschwägern, deine Tochter sollst du seinem Sohn nicht geben und seine Tochter nicht für deinen Sohn nehmen. Sie würde sonst deinen Sohn von mir abwendig machen und sie würden anderen Göttern dienen." Esra und Rehemia erkennen die Gefahr der Mischehe für die kleine Gemeinschaft, die aus Babylon zurückgekehrt, Tempel und Stadt wieder aufbaut. Sie verpflichten das Volk: „daß wir nicht geben wollen unsere Töchter den Völkern des Landes und ihre Tochter nicht nehmen für unseren Sohn." Die vorhandenen Mischehen läßt Esra auflösen. Rach dem Antergang Jerusalems verstummte bald die Frage der Mischehe. Das Gesetz der christlichen Staaten verbot sie und verbot fast immer den Aebertritt zum Judentum. Die Juden wurden abgeschlossen und schlossen sich ab. Die Erörterungen im Talmud, bei Maimouides, dem Schulchan Aruch haben nur akademischen Wert. Die Ehe zwischen Juden und Richljuden galt nicht als Ehe, sofern nicht der Uebertritt zum Judentum vorher erfolgt war; die Kinder der jüdischen Mutter aber galten als Juden. Als die Neuzeit kam, tauchte die Frage der Mischehe wieder, zuerst nur theoretisch, auf. Napoleon der Erste legte 1806 der großen jüdischen Versammlung die Frage vor: „Erlaubt das jüdische Gesetz Mischehen mit Christen?" Die Versammlung gab eine unklare Antwort auf die Frage, die ihr praktisch bedeutungslos schien. Die erste deutsche Rabbiner-Versammlung in Braunschweig im Jahre 1844 erklärte im Emanzipationstaumel die Mischehe fär -erlauht und den Rabbiner für ermächtigt, solche Ehe einzusegnen. Der Sohn Ludwig PHMppsöns sagte in der Schilderung dieser Zeit: „Die Versammlung hatte den historischen Boden verlassen". Samuel Holdheim, der Prediger der Berliner Reformgemeinde, suchte vergebens, schon vorher diesen Beschluß der Braunschweiger Versammlung mit großer talmudischer Gelehrsamkeit zu beweisen. Berliner Reformprediger haben auch Mischehen eingesegnet,' ob es noch jetzt geschieht, ist mir unbekannt. Was früher harmlose, theoretische Erörterung war, ist jetzt zu einer Lebensfrage der jüdischen Religionsgemeinschaft — wenigstens in Westeuropa — geworden. Bei ständig steigenden Zahlen kommen im Jahre 1922 in Preußen auf 3507 rein jüdische Ehen 1522 Mischehen. Wichtig ist sicher und in ihrer Bedeutung erkannt die Frage der religiösen Erziehung von Kindern in ganz kleinen, lehrerlosen Gemeinden, zahlreicher aber sind die Kinder aus Mischehen. Die Rettung der Kleingemeinden ist eine brennende Aufgabe, die Zahl der Familien, die uns durch die Mischehe verloren gehen, ist größer. Weder orthodoxe noch liberale Erziehung, weder Zionismus noch Heimalstreue sind eine Sicherung gegen die Mischehe. Aus allen diesen Kreisen, ohne sichtbaren Anterschied, wird die Mischehe geschlossen. Erst bei der Frage des Aeberlritts spielt die verschiedene Einstellung zum Judentum eine Rolle. Wie soll sich die jüdische Religion und ihr Vertreter, der Rabbiner, zur Mischehe stellen? Zunächst möchte ich folgendes feststellen: 1. Jeder Rabbiner, von welcher Richtung er auch sei, hat die Aufgabe, die jüdische Religionsgemeinschaft zu erhalten. 2. Die Mischehe ist ür die Erhaltung der jüdischen Religionsgemeinschaft chädlich. 3. Die Einsegnung einer Mischehe ist abzuehnen. (In jeder Form: es ist mir auch schon zugemutet worden, wenn ich schon die Trauung nicht vollziehen kann, dann doch an der Feier teilzunehmen und bei Tisch eine religiöse Ansprache zu halten.) 4. Der Rabbiner hat alle vorbeugenden Maßnahmen zu unterstützen. Die Mischehe entsteht heute nicht mehr, wie früher in den Romanen gern geschildert, weil der verschuldete Adlige die Tochter des jüdischen Millionärs heiratet oder auch der reich gewordene Jude die Tochter des verarmten Barons. Die Mischehen sind heute fast nur Liebesehen. Sie entstehen in der Mehrzahl auf diesem Wege: Der junge jüdische Mann, der keinen jüdischen Familienverkehr hat oder ihn nicht haben will, weil er fürchtet, verheiratet zu werden, knüpft Beziehungen zu einem Mädchen anderen Glaubens an, zunächst ohne jede Absicht zu heiraten. Bis nach kürzerer oder längerer Zeit, manchmal nach jahrelangem Verkehr beide sich zur Ehe entschließen, ohne daß er noch, was er vorher bei jedem jüdischen Mädchen getan Hütte, auf Bildung, Vermögen, Familie achtet. Vielfach ist es jetzt auch der junge Ausländer (Russe), den die deutsch-jüdischen Mädchen seiner unsicheren, von der Ausweisung bedrohten Lebenslage wegen nicht heiraten möchten. Das jüdische Mädchen wiederum, meist eine unbemittelte Angestellte, gewinnt einen christlichen Freund und heiratet ihn, von dem Gedanken beeinflußt, daß sie einen jüdischen Mann nicht finden würde. Solchen Mischehen können Vereine, Jugendheime, Gemeindeoeranstaltungen und ähnliches entgegenarbeiten. Vielleicht weisen andere Mitarbeiter dieser Zeitschriftsnummer ausführlicher darauf hin. Schwieriger aber ist für den Rabbiner die Frage: Wie soll er sich zu bereits geschlossenen oder zu beabsichtigten Mischehen stellen, wenn der nichtjüdische Teil zu unserer Religion übertreten will? Soll er sich ablehnend verhalten? Wenn damit die Mischehe verhindert oder aufgelöst werden würde, würde ich „ja" sagen. Aber nur in den seltensten Fällen wird dies die Wirkung sein. 3n den meisten Fällen wird die Mischehe doch zustande kommen oder bestehen bleiben und '«BSÄSIÄ Ich bin der Meinung, daß dies die Pflicht des Radbiners ist: Keine unnötigen Schwierigkeiten bei der Aufnahme bereiten, besonders bei bereits geschlossenen Ehen: für ausreichenden Unterricht sorgen: soviel Kenntnis des Hebräischen verlangen, daß der Gottesdienst nicht fremd bleibt,- darauf achten, daß in der Zeit der Vorbereitung die Synaaoge an Freitagabenden, Sabbaten und selbstverständlich an allen Feiertagen besucht wird: die Paare nach der Aufnahme und Trauung im Auge behalten: für jüdische Vereine heranziehen: auf den Besuch des Gotteshauses achten und vor allem später für die religiöse Erziehung der Kinder sorgen. Ich habe in vielen Fällen keine schlechten Erfahrungen gemacht. Die Aebergetretenen (meist Frauen) besuchen das Gotteshaus, ihre Kinder die Religionsschule. Kann man nicht heilen, muß man zu lindern suchen. Kann man die Mischehe nicht verhindern, muß man das nächste Geschlecht für uns zu erhalten suchen. etwas zu geben, was sie nicht geben können?" Er antwortete: „^ch bin es!" Nun übergab ihm Rabbi Jizchak ein Schöpfgefäß ohne Boden und sprach: „Du sollst, o! König, diesen Brunnen bis zum Anbruch des Morgens ausschöpfen." Als der König den Eimer ohne Boden sah, schrie er verzweifelt: „Wehe! And wenn ich tausend Jahre lebte, könnt« ich dann den Brunnen leer schöpfen?" Der Ars erwiderte: „Verdrießt dich das? And warum bist du gegen die unglücklichen Juden herzlos und forderst von ihnen eine unmögliche Leistung? Wenn du nun guten Willens deinen Befehl zurückziehst, werde ich dir wieder deine Freiheit geben, sonst aber wirst du aus dem Brunnen so lang schöpfen muffen, bis du daran zugrunde gehst!" „Ich werde," sprach der König kleinmütig, „den Befehl zurückziehen, nur schenke mir das Leben." „Dann ziehe," befahl der Ars, „deinen Ring vom Finger und besiegle dieses Schriftstück!" Dasselbe lautete: ,Zch habe von den Juden heute das ganze Geld erhalten!" Der König zog den Ring und besiegelte die Schrift. Run sprach der Arj zum König: ,Zeht bist du frei! And nun sage: Willst du durch den Graben nach Hause gelangen? Das währt nur eine kurze Weile, oder möchtest du auf natürliche Weise in die Heimat kommen, was zwei Monate dauern müßte?" Der König darauf: „Ich wünschte wohl, aus dieselbe Weise nach Hanse zu gelangen, wie ich hieher gekommen bin!" Run ließ der Ars seine Jünger das Bett an einem Strick befestigen und besaht ihnen, es hinunter zu lassen. Zu den Abgesandten aber sprach er. „Run ziehet in eure Heimat und verkündet unseren Brüdern, daß die aufgezwungene Schuld getilgt ist." Stürmischen Herzens erwachte der König. Er befand sich wie gewöhnlich in seiner Schlafkammer und sprach zu sich: „Entsetzlich war es, aber glücklicherweise war es nur ein Traum!" Als der festgesetzte Tag eintraf, ließ der König die Juden auffordern, das Geld zu erlegen. Da erschienen die Abgesandten der Juden vor dem König vnd sprachen: „Mir haben doch die Schuld bereits bezahlt, hier die Bestätigung, erkenne sie, Herr und König, an deiner Unterschrift und an deinem Siegel" und sie wiesen das Schriftstück vor. Der König erkannte seine Antevschrift und fiel vor Schr-ecken jn Ohnmacht, aus der er erst nach einer halben Stunde erwachte. Der König sprach: ,Zhr seid im Rechte!" und er ließ gleich im ganzen Lande verkünden: „Wer einen Juden übel anrühren wird, der ist des Todes." Alle erkannten nun die Wunder, die Sott an seinem Volke tat und wie er sie aus den Händen ihrer Bedrücker erlöste. Der König gab den Juden viele Geschenke und entließ sie mit Ehrfurchtsgrüßen an den Rabbi. Jakobs Betrug. In einer Wochenbetrachtung der E.-V.-Zeitung mit der Ueberschrift „Gier" sucht der Verfasser unter Berufung auf biblische Aeberlieferung das Erstgeburtsrecht aus sittlichen Gründen dem Jakob zuerkennen zu müssen. Die Beweisführung des Verfassers befriedigt nicht. Diese allein vermöchte den Gedanken, daß ein Betrug verübt wurde, nicht zu verscheuchen, wenn nicht andere Ursachen, Sitten und Gebräuche die Handlungsweise Jakobs als makellos zu beweisen vermöchten. Hier bietet uns eine Kritik an Beruh. Diebolds Kritik von Beer-Hoffmanns dramatisches Gedicht, .Jakobs Traum", welches vor einigen Jahren im Frankfurter Schauspielhaus seine Erstaufführung erlebte. Gelegenheit zu überaus lehrreichem Nachdenken. Der Kritiker Dr. 2Aaas in München knüpft mit folkloristischen Betrachtungen an, welche zu dem Rechtsproblem der Altimogenitur und das jus primae noctis führen. Ein englischer Gelehrter, Joseph Jakobs, sucht in einem Aufsatze den von Jakob erschlichenen Segen zu rechtfertigen bzw. verständlich zu machen und Georg Frazer, der berühmteste lebende Folklorist, nimmt Joseph Jakobs Gedankenaänge auf, um die Ursache des erschlichenen Segens begreiflich zu machen. Seine Darstellungen sichren auf das zus primae noctis und wollen Nachweisen, daß vermöge eines alten Gesetzes Jakob, der Erzvater, als der jüngere Sohn zu der Erbschaft berechtigt war. Er sagt: Es steht fest, daß solch ein altes Erbgesetz unter vielen Völkern bestanden hat und noch besteht, und es liegt kein Grund vor, anzunehmcn, daß er unter den Vorfahren der Patriarchen nicht bestanden Hecken soll. — Dieses Gesetz oder Gewohnheitsrecht ist das Recht des Jüngeren oder die Altimogenitur im Gegensatz zu der Primogenitur. Er seht den jüngsten an Stelle des ältesten Sohnes zum Erben ein. Frazer sucht nun aus dem alten Testament zu beweisen, baß Jakob nichts anderes tut, als was sein Vater Isaak auch getan hatte, denn Jakob war der jüngere Sohn und setzt sich an Stelle seines älteren Bruders Jsmael. Jakob führte auch das Prinzip, nach welchem er gehandelt hatte, an seinen eigenen Söhnen uw Enkeln weiter. ES wird erzählt, daß er seinem Sohne Joseph mehr Liebe entgeaenbrachte als seinen anderen Söhnen und hierdurch deren Eifersucht erregte. Es ist richtig, daß Joseph der vorletzte Sohn und Benjamin ihm nachgeboren war, aber es kam auch sein, daß in der Original-Erzählung Joseph als der jüngste Sohn angegeben ist, denn es bedeutet Benjamin „Sohn der rechten Hand". Hiernach war er schon 6 Br rechtmäßige Erbe bezeichnet. Ferner wenn Jakob seine b.l-en Enkel, die Söhne Josephs segnet, zieh! er absichtlich den jüngeren dem älteren Sohne vor, indem er die rechte Hand auf das Haupt des jüngeren, Ephraim, legt entgegen der Anordnung Josephs, welcher die beiden Söhne so gestellt hatte, daß der Großvater die rechte Hand auf das Haupt des älteren, Manasse, legen mußte. Jakob war gezwungen, die Hand über die Brust zu kreuzen, um das Haupt des jüngeren mit der rechten Hand zu erreichen. — Es gibt noch weitere Beweise der Bevorzugung des Jüngeren im alten Testament, auf deren Anführung wir aber, um diesen Ausiatz nicht sckier endlos zu gestatten, verzichten wollen. Frazer führ! aber noch recht zahlreiche Beweise von der Bevorzugung des jüngeren an. er findet, daß diese Bevorzugung sich bei Ackerbau treibenden Völkern sinket. Die älteren Kinder verließen die Wohnung und suchten sich eine neue Wohnung: der Jüngste blieb zurück, er war die Stütze der Eltern und wurde der Erbe. — Bei Viehzucht treibenden Völkern tritt die Einrichtung der Altimogenitur noch deutlicher zutage. Die älteren Söhne finden keine Befriedigung im Hause, es entstehen Zwistigkeiten, und sie verlaßen das Haus, um neue Herden und Weideplätze aufzusuchen. Der jüngste bleibt zurück und erbt. Bei den Beduinen ist diese Lebensweise noch heutzutage üblich, und es ist wohl anzunehmen, daß die Erzväter in derselben Weise lebten. Hiernach ist leicht ersichtlich, daß Jakob seinem älteren Bruder kein Anrecht tut, selbst dann nicht, wenn, wie es zu Jakobs Zeiten wohl der Fall gewesen sein mag, di« Altimogenitur nicht mehr allgemein gebräuchlich, vielmehr der Primogenitur das Erbrecht zugeKanden war. Jakob verlangte demnach nur das Svkzessionsrecht, welches vor älteren Zeiten allgemein dem jüngeren Sohne zustand, M. 6 t e r n, Elberfeld.