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Jüdisch-liberale Zeitung · 1924-11-14 · 40 (14.11.1924) · page 2

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
4 (1924)
Issue
40 (14.11.1924)
Date
1924-11-14
Page
– (sequence 2)
Language
German
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! :: letzteren, was der UeLersen-unaSkraft der ersteren kein sehr schmeichelhaftes Zeugnis auSstellt. Und LaS ist schließlich kein Wunder, wenn man letzt die groteske Erfahrung machen muß, daß die liberalen Prediger in der Wüste trotz allen bei -er Bekämpfung deS Antisemitismus vo» ihnen aufgebotenen Scharfsinns und sittlichen Pathos nicht einmal — sich selbst überzeugen können. Vielmehr erliege» auch sie dem intoleranten Geist der Zeit immer mehr. So paradox es klingt: Die Wiener Judenyresft ist im Begrifft, sich zu entjuden... Am deutlichsten zeige« diese- Bestrebe» die Steyermüül.Blätter, die sämtlich -er Diktatur des getauften Rabbinersohns Sieghart unterstehen: Die ^Oe st erreicht sch eBolkSzeitirna^ und das „Neue Wiener Tagblatt". Die erste« ist hauptsächlich in der Provinz verbreitet, hat einen fast durchweg christlichen Abonnentenstock und wird von den antisemitischen Landblättern als Konkurrenz sehr gefürchtet und deshalb den Lesern ständig alS „Judenblatt" verdächtig gemacht. Man kann es daher -em Blatte vom geschäftlichen Standpunkt nicht einmal verargen, daß eS das wirkungsvollste Argument der Konkurrenzzeitungen zu entkräften sucht. Dagegen gilt daS „Neue Wiener Tagblatt" seit jeher als ein typisches ^Judenblatt", und zwar nicht nur hinsichtlich seiner Mitarbeiter, sondern auch in bezug auf seine Abnehmer. Diese letzteren würden Vermutlich sehr staunen, wenn sie einen Blick hinter die Kulissen werfen könnten und die Tendenz der Verwaltung ihres Leibblattes bemerken würden, die jüdischen Redakteure systematisch durch arische — mit Nachsicht der liberalen Gesinnung! — zu ersetzen. Dieses Bestreben geht so wett, -aß man auch für die volkswirtschaftliche Rubrik, in der sogar bei den ausgesprochen antisemitischen Blättern Juden dominieren, christliche Schriftleiter suchte — allerdings, ohne sie zu finden, so daß die Antisemiten in der Redaktion dieses offiziell noch immer Demokratischen Organs" bis aus weiteres leider aus die vom völkischen Standpunkt so ideale Rassenreinyett verzichten müssen... Das „Neue Wiener Journal" des Herrn Lippowitz macht in Monarchismus und läßt vorzugsweise Memoiren schreibende Generale, Aristokraten uwd dergleichen Kriegsverlierer in seinen Spalten zu Wort kommen, so daß für jüdische Autoren immer weniger Raum bleibt, obwohl nur diese den Aufstieg und die Verbreitung des Blattes auf ihr Erfolgskonto zu buchen berechtigt sind . . . Der „T a g" ist eine Gründung des Herrn Maximilian Schreier, der in dem seit anderthalb Jahrzehnten von ihm geleiteten Montagblatt „Der Morgen" die äußerste Linke des bürgerlichen Liberalismus vertritt und so den Nimbus eines unerschrockenen Vorkämpfers des hierzulande arg darniederliegenden demokratischen Gedankens erworben hat. In welchem Grade Herr Schreier dieses ehrende Renommee in Wirklichkeit verdient» zeigte er bei der Zusammensetzung der Redaktion des „Tag". Einen Redakteur übernahm er von dem kurz vorher zusammengebrochenen „Deutschen Volksblatt", das den rüdesten Antisemitismus propagiert hatte. Besagter Redakteur ist noch heute Vorstandsmitglied der -»Deutschösterreichischen Schriftstellergenossenschaft", d. i. die Organisation der antisemitischen Journalisten Oesterreichs. Dagegen haben die altbewährten jüdischen Mitstreiter des Herrn Schreier vom ^Morgen" in dem neugegrünbeten und finanziell gut fundierten Blatte ihres Führers keine» Platz gefunden und einer der populärsten von ihnen, der geniale RtchardGuttmann,ist buchstäblich verhungert... (Schreier ist, zusammen mit dem ehemalige» Wiener Journalisten Stefan Grotzmann, Herausgeber des Aeichgertchteten, sich sehr sozial gebärdenden ^Montag- Morgen" in Berlin. Die Red.) Die jüdisch-nationale „Wiener Morgenzeitung" beschäftigt vorläufig noch keine christlichen Redakteure. Sie trägt der allgemeinen Zeittendenz bisher nur dadurch Rechnung, daß sie anstelle der bis vor kurzem von ihr gepflegten Belletristik auS jüdischem Milieu, einer literarischen Spezies, die nicht immer hochwertig, aber stets interessant war, jetzt konfessionell farblosen Detektiv- und Fußballroman-Kitsch bringt. Da aber seit jeher unter den Redakteuren dieses Zionistenblattes die Nichtzionisten überwiegen und oie Hauptarbeit leisten, weil die journalistischen Eähigkeiten seiner zionistischen Redakteure für die erauSgabe eines Tageblatts nicht auSreichen, ist es immerhin möglich, daß die schöne, von der Verwaltung deS genannten Blattes geübte Toleranz eines Tages auch Andersgläubigen die Türe öffnet. Sehr erleichtert würde dieser Schritt durch das Bekenntnis des getauften Dominikanerpaters Schlesinger, daß er selber auch Zionist sei... Auf diese Weise wären die Aussichten der Mischen Journalisten in Wien sehr traurige, wenn es nicht zum Glück auch Lichtblicke für sie gäbe. Solch ein Lichtblick ist das christlich-soziale Parteiblatt „3>ie Reichs-- post". Dieses antisemitische Blatt, daS seinen Lesern immer wieder die Gefährlichkeit eines Umgangs mit Juden — sei es in Haus und Familie, sei es in den freien Bergen — in den grellsten Farben schildert, öffnet seine Spalten mit Vorliebe Autoren jüdischer Abstammung und bringt deren Artikel mit voller Nennung ihres Namens, tor Wer ihre Abstammung keinen Zweifel läßt. Wahrend des Krieges hat dieses Blatt dem Namen DA n n n n z i o s stets den schmückenden Beinamen Rappaport beigefügt, um den italienischen Dichter als Jnöenstämmlina lächerlich zu machen. Jetzt erteilt es sehr oft an leitender Stelle einem Sektionschef Rappaport das Wort, der sicher kein DAnnunzio ist . . . Die jüdischen Journalisten dürfen al-so trotz der wankenden Fundamente ihrer materiellen und geistigen Existenz nicht verzagen. Sie brauchen sich bloß taufen zu lassen, wozu es ihnen in einer Stadt, in der sich Dominikanerpatres zum Zionismus bekennen, an schmerzlosen Gelegenheiten sicher nicht mangeln kann, — um bei den antisemitischen Blättern jene Schätzung und Förderung zu finden, die ihnen die „Judenpresie" versagt.. * Der Kamps um die Gleichberechtigung in Osteuropa. A«S dem Jahresbericht der Alliance JsraLttte. In der dieser Tage in Paris abgehaltenen Jahresversammlung der Alliance Jfraclite Universelle wurde ein Bericht über die Arbeit der Alliance zugunsten der Juden in den verschiedenen Ländern, insbesondere in Rumänien, Ungarn und Polen, erstattet. Einleitend wird in dem Bericht gesagt: ,L)ie ernsten Probleme, die uns seit dem Ende deS Krieges beschäftigen, haben auch im Geschäftsjahr 1926-1924 unsere Avfmerksamöett tu Anspruch genommen. In politischer Hinsicht tt der Kampf um die vollkommene Emanzipation unserer Glaubensgenossen tm östliche» Europa fortgesetzt worden: ans de« Felde der PhUautropie mutzten die Kräfte der Alliance fall ganz unseren Glaubensgenossen in Rußland gewidmet werden." Der Artikel in dem St. Germain-Bertrag. -etreffeud Re jüdische Minderheit t» Rumänien, läßt keinerlei Zweideutigkeit zu. Rach bangem Zöger« verlieh endlich die Regierung in -er 1923 angenommenen Verfassung den Inden alle bürgerlichen unpolitischen Rechte. ES schien, als ob die Frage nicht allein in Altrumänten. sonder» auch in den neugewonnenen Territorien TvanSsyloanten. Bukowina und Besiarabten hesriedigend gelöst wurde. In einem im Februar 1924 angenommenen Gesetz wird aber der Besitz -e- Bürgerrechtes davon abhängig gemacht, ob rmm im Jahre 1918 in einem' Territorium NeurumSnienS gewohnt hat. Eine große Anzahl Inden wellte aber wegen deS Krieges und wegen -er NachkriegSumstände in de» Fahren ISIS bis 1918 nicht in der Heimat. Dieses Gesetz trifft ZehnNurfento Inden, die mm zu der Klasie -er Staatenlosen gehöre«, einer Klaffe also, die der Vertrag von St. Germatn abschaffen wollte. Die Minister liehen jeder gegen diese- ©t* * fetz erhobenen Intervention ein taube- Ohr, Eblieb der einzige Weg übrig: -er Völkerbund. Herr Lueien Wolf verhandelte in Genf mit tot» tarnte Nischen Repräsentanten des Völkerbundes. In der Furcht, es könnte eine öffentliche Erörterung vor -er Versammlung zustande kommen, versprachen die rumänischen Repräsentanten Herrn Lucten Wolf, -er auch -aS englisch, jüdische Joint Foreign Committee und die Iva vertrat, daß die Regierung sofort eine Kommission etnsetzen würde, *» den Fall dieser Zehntausende Juden zu prüfen. Die rumänischen Minister verurteilen die antisemitische Bewegung, aber sie tun nichts, um deren Fortschrellen z» verhindern. Es ist schwer, sich vorznstellen, daß die vo» to» christlichen Studenten gegen ihre jüdische» Kollege» und gegen die jüdische Bevölkerung im allgemeinen verübte» Exzesie ohne eine Passivität der Behörden möglich gewesen wäreu. Die schweigende Duldung der Bewegung gegen die Juden ist lange ein Bestandteil der rumänischen Politik gewesen. Herrn Bratianos Regierung lebt einfach diese Tradition fort. Sollte die ernannte Kommission znr Prlbi fung -er Lage der „Staatenlosen" das Problem nicht löse«, so wird nichts anderes übrigbleiben, als die Frage vor den Völkerbund zu bringen. Die offenkundige Verletzung -eS MiuderheitSrechteS, das Ungarn durch das NumeruS-clausuS-Gesetz sich zuschulden kommen ließ, hat die Alliance sowie daS englisch» jüdische Auswärtige Komitee veranlaßt, die Sache vor den Völkerbund zu bringerr. Die ungarische Regierung erwiderte mit einem Memorandum, in welchem nachznweiseu versucht wird, daß der Prozentsatz der Juden an den Universitäten größer ist als das Verhältnis der Jude» zu der allgemeinen Vevölkermrg Ungarns. Wie konnte dies geschehen'? Ganz einfach. Indem man alle jene Studenten den Juden zuzählt, die in dritter Generatton von Juden abstammen. Es ist unerhört, daß eine verantwortliche Behörde es wagt, sich an das höchste Tribunal der Völker mll einer solchen Tatsachen-Manipulatiou zu wenden. Der Völkerbund, der ein solches Manöver nicht erwartet«, konnte sich nur an die vorgelegten Statisttken halten. Herr Lueien Wolf schlug dem Grafen Apponyi. dem ungarischen Repräsentanten in Genf, vor. die Frage dem permanenten Internationalen Gerichtshof im Haag zu unterbreiten. Sollte Ungarn die Initiative hierzu nicht ergreife», s» wird die Alliance daS tun müssen. In der Haltung der Negierung der jüdischen Minderheit gegenüber in Polen hat leine wesentliche Veränderung stattgefunden. Die aus der Zarenzett stammende Gesetzgebung ^egen die Juden ist formell nicht zurückgezogen worden. Zehntanseuöen Juden werden hinsichtlich ihrer Anerkennung als Bürger Schwierigkeiten gemacht. Die jüdischen Schulen erhalten entgegen den Bestimmungen des von der Wetzlarer Synagoge. Ein Kulturbild ans dom 18. Jahrhundert. VonDr.I. Jacobson -HermSöorf. (Schluß.) Es war nämlich damals das Kapital gekündigt worden, das auf dem den unmündigen Heilmannschen Kindern gehörigen Haus und Gehöft stand, so daß zu einem Verkauf geschritten werden mußte. AlS Käufer für das baufällige Haus hatte sich einzig und allein die Wetzlarer Jndenschaft gemeldet, die damit also ihren alten Lieblingsplan wieder aufnahm, um endlich unabängig von dem Gutdünken der christlichen Gebetstubenvermteter zu werbend. Durch die bisherigen Erfahrungen gewitzigt, verzichtete sie in ihrer Eingabe an den Rat vom 21. 6. 1753 — auf die bauliche Veränderung des an sich vorschriftsmäßig einsam gelegenen Haupchauses, auch auf die Einsetzung eines ihrer Mitglieder in dasselbe und wollt« nur das htntenhinauS gelegene FärberhauS oder den Stall zu ihren Zeremonien Herrichten. Als der Rat zwar endlich einen Lokaltermin vornahm, aber genau wie 17 Jahre früher die ganze Geschichte tat Endeffekt abdrehen wollte, nahm die Judenschaft im Jach re 1753 ihre alle Appellation wieder auf. Das ReichSkammergertcht kam auch in formeller Hinsicht jetzt den Inden entgegen« so daß schon kurz nach Neuaufnahme deS BerufungSweges sich der Wetzlarer Rat zu dem Ersuchen der Judenschaft äußern mußte. Er tat eS mit einer kaum zu überbietenden. alle nur anscheinend verwendbaren Argumente herbeiholenden Ausführlichkeit nnd Gründlichkeit und fügte den alten Gegenvorstellungen der dreißiger Jahre noch ein« Reihe nener staatsrechtlicher BergleichSfalle und juristischer Deduktionen hinzu. Aber dieser Streitfall lag letzten Endeans einer anderen Ebene als auf der formal-juristischer Gegensätzlich, weiten. Das ergibt sich schon auS der vom Magistrat kaum zu Unrecht ausgestellten Behauptung, daß er mit einer etwa igen Zustimmung zum Synagogenbau den Widerspruch der gesamten Wetzlarer Bürgerschaft nnd Geistlichkeit gefunden hätte. Man batte aus diesen Kreisen dem Rat — so gab e'x an — sogar öffentlich gedroht, daß man sich tm Falle seiner Nachgiebigkeit sogar direkt an den Kaiser und den NetchShofrat in Wien beschwerdeführend wenden wollte. Diesem Druck des Volksvorurteils ngchzugeton. durfte de« Rat des Jahres 1753 nicht zu schwer fallen, da seine eigene Gesinnung mit diesen Anschauungen übeveinsttnrmte. Nahm er doch zur sachlichen Begründung seines eigenen ablehnenden Standpunktes nicht nur all dt« grotesk übertriebenen Befürchtungen seiner AmtSvorgänger willig wieder auf. sondern sah außerdem noch alS eine wettere verderblich« Folge der jüdischen Synagoge und ihrer Anziehungskraft auf andere uden die Einschleppung gefährlicher und ansteckender rankheiten in seine liebe Stabt Wetzlar vormrS! Aber alle diese Machinattone» vnd auch daS wieder ftSst, *) Allein in der ersten Hälfte d. 1.1783 zweimaliger Betstubenwechfel. (Jefua Canter. Berneger). Unter dm Inden selbst war damals kein« geeignete Gelegenheit. verständlich mit Gewiffensnöten drapierte Bemühe«, daS Judentum alS eine .Meistens in fuperftttioseu Gebräuchen bestehende Religion" adzustempeln und herabzusetzen. sollten dem Rat diesmal nichts helfen: Am 3V. September 1758 bereits fällte das Reichskamnrergericht seinen Spruch dahin, daß der Rat der Judenschaft einen „räumlichen und schicklichen Platz ohne weiteren Aufenthalt auch mit Erspäh rung unnötig aufwendender Kosten" anzmveifen habe. Auf mehrfaches Drängen der Judenschaft nahm darauf eine Ratsdeputation (am 1. November) eine Platzbesichtigung in der für genügend einsam gefundenen Stadtgegend vor*), und nun begann das alte neckische Spiel von neuem: Die Nachbarn, zumeist Advokaten und Hofräte, die den Begriff der Nachbarschaft übrigens sehr überspannten'), protestterten gegen den geplanten Synagogenbau, worauf wieder neue Plätze besichtigt wurden, die Ungeduld der nunmehr durch daS ergangene höchftrichtcrliche Urteil gestärkten Juden wuchs, nnd neue Beschwerden erfolgten. Bis bann das ReichSkamanergericht sam 26. Dezember 53) dem Wetzlarer Rat drohte, daß es selbst einen Platz für die Synagoge besttmmen würde, falls der Rat es nicht binnen kurzer Frist könnte'). Das endlich wirkte nnd veranlaß te dm Stad trat law 13. Februar 1784), der Jndenschaft daS Heilmanniche HouS zuzmveisen. allerdings nicht ohne daran noch die Bedingung zu knüpfen« daß sie die auf Haus und Platz haftenden Lasten weiter trügen und für die Konzession 50 Gulden nebst den übrigen Erfordernissen bezahlten und sich wegen der baulichen Veränderungen mit dem städttfchen Bauamt inS Einvernehmen setzten. Ein Hauptmotiv für diese Zuweisung war. daß dieses HauS außerhalb der gangbarm Siratzm au einem stillen Ort gelegm war. Aber bei diesem Magtstratsdekret beruhigte» sich nun wieder die Inden nicht, sie erhoben Einspruch vor allem gegen die Auferlegung eines besonderen Konzessionsgeldes und hattm damit beim Reichskammergericht Erfolg»). Sie entschieden sich danach nun doch für das Heilmannfche HauS. Noch aber gab sich der Stadtrat nicht zufrieden, der Kampf ging auf einer neuen Linie weiter. Der Spruch deS Kammer- SerichtS hatte nämlich dam Magistrat die genaue Regulierung eS SynagogenbaueS') überlaffen. Darauf gestützt, wollte er für die geplante Synagoge nur das GrößenverHSltniS und die Form der bisher von dm Jude» zum Gottesdienst bmutzten Büvgerstnbeu zugestehen. In der von ton Inden *) Besichtigt wurde «eben dm» HaNmaunschm HanS noch das deS Leineweber- AS Lar rmü daS deS Johann Jaoob Waldschmitt. •) Die Proteste stammten van Leute«» die am Oitortor und an der Neustadt wohnten, also so weit wog. daß sie von der Synagoge keinerlei Unznträgitchkeiten zu fürchten hatten. *) UrteilSauSferttgung ausbewahrt tat Gesamtarchiv der deutschen Inden—Berlin. *) Ihre Bevollmächtigte» waren Dotff Samuel und Heymann Meyer. *) Quoad locum, formun et modum nach bisherigem Exercitio der Judenschast, gegenwärtigen Umständen und der Billigkeit« gewünschten Vermehrung der Höhe des BetlokakS von ton bisherigen 12 bis 18 Fuß auf 22 sah er nichts anderes alS den „der Judenschaft gewöhnlichen Trotz und Hochmut", der das durch Gerichtsurteil Erreichte ins Unerlaubte ausöehnen wollte. Er war hell erbost, daß die Juden mm eine ordentliche Synagoge haben wollten, die — man denke! — nicht etwa nur eine gerade Decke, sondern sogar eine Wöb« bung hoben sollte, und schalt ein solches Verlangen ein unleidliches Präjudiz. Aufgeblasenheit. Widerrechtlichkeit nnd dreiste Respektlvsigk eit. Dem Reichskammevgericht. vor dem die Sache immrek weiter ging, leuchtete aber mehr als die großspurige Gereiztheit des Magistrats, die einfache FMtelluna des Anwalts der Jndenschaft ein, daß nämlich die Höhe und Wölbung nur deshalb verlangt würden, weil die jüdischen Frauen in der Synagoge bekanntlich von den Männern „abgesondert und verdeckt, und darum etwas erhobener stehen muffen, damit sie zn ihrem Lesen auch das Licht genieße» können." So ging denn endlich dieser und heute sehr putzig anmutende, damals aber nicht bedeutungslose Streit damit zu Ende, daß am 20. Oktober 1754 entschieden wurde, daß die Juden ihre Synaaoge in der verlangten Höhe mit einem Gewölbe erbauen durften. Die Fenster aber —' und darin durfte sich der Magistrat Sieger fühlen — durften keine hohen Kirchenfenster sein, sondern nur solche, die in Häusern von zivei Stockwerken üblich waren^). Ganz zum Schluß hatte sich die Sache noch einmal kompliziert. weil die Inden, eben weil der Magistrat sich gegen die von ihnen gewünschte Form der Synagoge sperrte, den nur zum Zweck des Synagogenbaues geplanten Hcmskauf nicht vollziehen wollten und deswegen von den Vormündern der Heilmannschen Kinder beim Magistrat verklagt wurden. Von hier aus kam auch dies wieder an das Reichs komme rgericht, wo beide Sachen nun parallel liefen'). Mit Erledigung des Hauptstreitpunktes ergab sich bann auch die Beilegung der Differenzen zwischen der Judenschaft und der Vormundschaft, die — offenbar schon im Interesse ihrer Mündel — froh war. aus dom Prozeß zu kommen. Im Jahr« 1756 fand dann der erste Gottesdienst in der Wetzlarer Synagoge statt, wie dies «ine Inschrift in dieser Synagoge kündete*). Die Synagoge befand sich in der Rabmergaffe. Diese gehörte zu dem System jener westlichen Straßen, die in Beziehung #u dem Sibvertor sSilhofer Tor) standen. In ienem T«U der Stadt floß der Wetzbach, der dann oberhalb des SilvertoreS unter der Stadtmauer hervorkam. In dem von der Stadtmauer und dem Ufer des Wetzbaches gebildeten Zwinger befand sich der kleine Friedhof der Wetzlarer *) Nach dem in ton Akten befindlichen Riß 24 Fuß lang, 27 breit. 22 hoch. _ . ... •) Die Vollmachten für ton An-nalt der Jndenschaft Dr. Johann Hermann Scheuver waren, wie schon im ersten Prozeß 1787. von sämtlichen Wetzlarer Juden unterzeichnet und untersiegelt. Die Siegel tragen zum Teil sehr schöne hebräische Umschriften und charakteristische Embleme. *) v. Mmenstei« ll. 681. M

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