Mannheim
Compact Memory

Jüdisch-liberale Zeitung · 1924-09-26 · 33 (26.9.1924) · page 9

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
4 (1924)
Issue
33 (26.9.1924)
Date
1924-09-26
Page
– (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2613366-2613741-2613774--1000-2618320
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Jahrgang Stummer 35 Iu-ischOMZeilMg 2. Beklage 26. September 1924 Der Jüdische Spredtsaal. Radiogottesdienste. Die offen-bar durch eine Korrespondenz verbreitete Notiz über Radios oitesdienste in den Berointgten Staate» bericht auf einem Mißverständnis. Die dort genannten United SynagogueS sind ein Verband konservativer Gemeinde», der keine» Gottesdienst zu halten bat, wohl aber zn P r opa- Ha»da-wecken jede Woche ein Raidtoprogvamm bat. das chrs einer Tendenzred« und kantoralen Gesängen -besteht. Daß Dersammlungsreden und Predigten an Ort und Stelle durch die grüßen RadivgeseLschasten ausgenommen und de» Abonnenten zugänglich gemacht werden, geschieht dort häufig. Heute lese ich, daß eine Gemeinde, deren Synagoge nicht auö- Mcht, an Len hohen Feiertagen in den SLebenräumen des Tempels Plätze einrichten und den Besuchern durch einen Apparat das Hören des Gottesdienstes ermöglichen will. I. Elvogen, Berlin. Der jüdische Verteidiger. - Die in Len.Spalten dieses Blattes aufgeworfene Frage, ob: ein jüdischer Anwalt einen antisemitischen Angeklagte» verteidigen darf, kann nur dann richtig beantwortet werden, wenn man diese Frage als einen Teil des großen Problems der. Verteidigung überhaupt betrachtet. Dieses Problem, das oft aufgeworfen ist, und das sich ein gewissenhafter Verteidiger iutmer wieder vorLslt. kann in die Frage gekleidet werde»: Wen darf man verteidigen und wie darf man vertidigen? Mit der Lösung dieses allgemeinen Problems üß auch die Antwort auf die in den Spalten dieses Blattes . eingehend erörterte Frage gefunden werden, ob ein Mischer Anwalt einen antisemitischen Angeklagten vereidigen darf. .Der Berwidiger ist, was so oft übersehen wird, Parteipertreter und mutz innerhalb des AusgabenkreiseS eines solchen tätig sein. Er muß also seine Aufgabe unter dem Gesichtspunkt erfüllen, die Interessen seiner Partei gegenüber der Staatsanwaltschaft und dem Gericht wahrzunehmen. Diese- Tätigkeit hat keinesfalls eine innere Identifizierung mitd.em Angeklagten und seiner Tat zur Voraussetzung. Die Stellung des Strafverteidigers ist also auf den ersten Blick, eine ähnliche wie die eines Parteivertreters im Zivil- Prozeß. aber doch nur eine ähnliche. Ist nämlich der Zivil- H^rtreter in der Art der Vertretung der Interessen seiner HaMt-eingeengt. so ist das in noch viel größerem Matze bei .8em^Strafverteidiger der Fall. ■\ löhne in diesem Rahmen auf diese interessante Frage näher einzugehen. mutz jedoch das folgende festgestellt werden: Der Verteidiger darf und kann nicht völlig objektiv seiir. Die Möglichkeit, in dieser Richtung zu wirken, ist jedoch nach der Hnitn Seite eingeengt durch die Vorschrift des § 257 StGB., »ach -welcher sich strafbar macht, wer nach Begehung einer Straftat dem Täter oder Teilnehmer wissentlich beisteht, um denselben der Bestrafung zu entziehen, oder um ihm die Vorteile der Straftat zu sichern. Andererseits sichoch mutz er im Rahmen des gesetzlich — und selbstverständlich moralisch 7- Erlaubten zu erreichen versuchen, daß auf den vom Gericht zp fitzöenden Tatbestand ein so günstiges Strafgesetz Anwendung findet, wie es nach Lage der Sache nur irgendwie möglich.ist. Er mutz dieses Kiel zu erreichen suchen unter Darlegung aller rechtlichen und menschlichen Gesichtspunkte usw., welche ihm geeignet erscheinen, das Gericht zu veranlassen, eptl. im Gnadenwege oder im Wege der Milde von der strengen Forderung des Gesetzes abzugehen. Die Wahl der Mittel hierfür muß der Geschicklichkeit des einzelnen überlassen werden. Es ist nicht ausgeschlossen, daß er zur Erreichung dieses Zweckes vom Verteidiger zum Ankläger werden kann. Im allgemeinen wird er den Tatbestand zugunsten seines Mandanten aufklären mttffen und öpzech seinen Beistand dem ungeschulten Angeklagten die Verteidigung gegenüber dem geschulten Staatsanwalt und dem Gericht ermöglichen. Wenn ein Verteidiger auf diese Weise einem Angeklagten beisteht, so bildet er das unbedingt erforderliche Gegengewicht gegenüber dem großen Belaftungsapvarat und verhütet, daß dieser den Angeklagten erdrückt. Er erfüllt damit eine große Ausgabe, und wenn er so einen Angeklagten verteidigt, ist das durchaus billigenswert. Der Verteidiger darf also durchaus einen Verbrecher verteidigen, niemals aber das Verbrechen! Mit diesem Satz ist aber auch die Frage gelöst, ob ein jüdischer Anwalt einen Antisemiten verteidigen darf, oder ob er mit einer solchen Verteidigung über das vom Standvuukt eines selbstbewußten Juden Zulässige hinausgeht. Ein Jude darf wohl einen Antisemiten verteidigen, niemals aber den Antisemitismus! - Hierüber wäre noch einiges zu sagen. Es kann ein Antisemit verteidigt werden, wenn er eine Tat begangen hat. die mit seiner grundsätzlich antisemitischen Gesinnung nichts zu tun hat. bzw. bei der die antisemitische Richtung nicht Beweggrund des Handelns war. Hierfür sind Beispiele, die in dem Artikel vom 13. Juni 1924 genannten Verteidigungen Ichgows und des Oberleutnants Vogel. Diese Angeklagten haben übrigens vor Uebernahme der Verteidigung auch das Versprechen ab geben müssen, sich mit keinerlei antisemitischer Tendenz zu verteidigen, was sie gehalten haben. Nicht zu billigen ist dagegen vom Standpunkt des aufrechten deutschen Inden die Verteidigung eines Antisemiten, Lessen Beweggrund zur Tat der Antisemitismus war. Eine Verteidigung hieße da. antisemitisches Streben, den Antisemitismus selbst verteidigen. Das bedeutet nicht mehr den Täter. sondern die Tat. nicht mehr den Delinquenten, sondern dte verbrecherische Neigung, das Verbrechen als solches verteidigen. Welcher aufrechte deutsche Jude muß aber nicht den Antisemitismus als Verbrechen an sich und seiner Gemeinschaft. sowohl der jüdischen wie auch der deutschen, empfinden! Eine Verteidigung in einem solchen Verfahren kpnn, wie in dem oben erwähnten Artikel in einem Einzelfalle richtig, dargelegt ist. gar nicht anders geführt werden. ÄS dadurch, daß der Verteidiger das Streben des Angeklagten als nicht strafbar, das angegriffene Rechtsgut — Leben und Ehre der Juden — als nicht schutzwürdig hinstellt. Tut das aber ein jüdischer Verteidiger, so schmäht er nicht nur seine Gemeinschaft, sondern er schmäht auch sich selbst. Er verteidigt die Ohrfeige, die er bekommen hat. er verteidigt die Grundsätze seiner eigenen Ankläger. Daß dabet kein Unterschied besteht, ob Wahl- oder Offizial-Verteidiger, darauf ist bereits in früheren Artikeln htngewiesen worden. ES macht aber, was einmal betont werden muß. auch keinen Unterschied, ob die Verteidigung durch getaufte ober nicht getaufte Juden oder Abkömmlinge von solchen geführt Wird, wenigstens soweit es sich um deutsch-völkische Angeklagte handelt. waS wohl meistens der Fall sein wird. Der deutsch-völkische Antisemit setzt alle diese Kategorien einander gleich, ein Verfahren, über dessen Berechtigung hier leider nicht gesvrochen werden kann. Ein getaufter Jude oder Äuben-Abkömmling müßte daher, sollte man meinen, durch die Taktik der Antisemiten doppelt gekränkt feilt; also müßte ihm die Verteidigung des so gearteten Antisemitismus doppelt erniedrigend erscheinen, da sein eigener Mandant ihn ebenso niedrig einschätzt wie die Gr^l-ckchaft, welche sein Verteidiger verlasse» hat. weil er sie ebenfalls zu niedrig für ein längerer Verwetten in ihr einschätzt. Gegenüber diese« Argumenten kann auch nicht die an und für sich zutreffende Bemerknng ins Feld gesührt werden, daß dte Verteidigung ein Kunstwerk sein mutz. Gewiß ist die Verteidigung eine Kunst, die nicht zu erlernen ist. Gewiß mpß ein guter Verteidiger auch ein Künstler, von Natur sein. ES muß zugegeben werben, daß der wirklich große Verteidiger mit feinem Plädoyer ein Kunstwerk schafft, Laim hohen Maße von der Materie, welche eS behandelt, losgelöst ist. Nur so wird er packen und milreißen können! Nur so wirb er die unbedingt notwendige Wärme und Begeisterung aufbringen können, um sein Plädoyer auS der Sphäre emporheben zu können, in welcher die Untat wohnt. Aber dieses Kunstwerk kann nicht ganz abstrahiert werden von dem. waS die Veranlassung seines Baues war. Es ist bedingt durch LaS. was der Täter beging. Der Verteidiger schasst eS sich alS ei» Mittel, um dem Hörer die letzten Beweggründe des Täters zu zeigen und zu beweisen, daß die Anträge, die er im Gegensatz zu dem Ankläger stellt, die allein gerechten seien, und daß die Umstände, durch die die Lat bedingt war. es für angemessen erscheinen lassen, die Lat in milderes Licht zu bringen. Und darum kann ei» aufrechter Jude ein solches Kunstwerk nicht für den Antisemiten errichten! I« besser es wird, um so schlimmer für ihn und seine Gemeinschaft! Das Denkmal. daS er dem Antisemitismus errichtet, droht, ihn und sein« Gemeinschaft zu zermalmen, denn es kann nur errichtet werden auf Kosten ihrer Ehre! Unwürdig aber ist eine Gemeinschaft, die nicht ihr Letztes setzt an'ihre Ehre. Rechtsanwalt Dr. Kurt Braun-Berlin. Ueber Wert und Gefahren der Besthneidung. Eine ganz kurze Entgegnung auf die Ausführungen deS Herrn Dr. Caro: Ich habe niemals behauptet daß diejenigen Juden, die Lczüglich»der Beschneidung auf einem anderen Standpunkt stehen als ich. deshalb „atheistisch" oderun-jüdisch" sind. Religiosität ist nicht an die Uebung gewisser Bräuche gebunden, ebensowenig ist es di« Zugehörigkeit und das Zugehörigkettsgefühl zur Mischen Gemeinschaft, die nach meiner Auffassung ein viel weiterer Komplex ist als die Gemeinsamkeit -des religiösen Bekenntnisses. Eine solche Auffassung zu hegen, wie die mir von Herrn Kollegen Caro imputierte, läge also nicht in der Linie meiner Ueberzeugung. Ustü Hern Kollegen Caro sind ja später auch Zweifel darüber gekonrmen. ob die zuerst meinen Worte» gegebene Interpretation auch tatsächlich meiner Gesinnung entspricht. Da aber offenbar auch in einem aufmerksamen Leser eine falsche Auffassung meiner bezüglichen Auslassungen entstanden ist. und da ich eine Mißdeutung, die mich mit d«n Borwnrfe der Intoleranz gegen Andersdenkende belasten könnte, um so mehr vermeiden will, als ich nur gastweis« an dieser Stelle zum Worte gekommen bin, möchte ich mich selbst kommentieren: Es gibt offenbar eine Anzahl Jude», die sich atheistisch und unsüdisch fühlen und gerieten. aber trotzdem — unlogischerweise — ihre Söhne beschneiden lassen. Diese Menschen geben sich atheistisch und unjüdisch, sie sind eS aber offenbar nicht in Sem Maße, wie sie selbst glauben und andere glauben machen wollen. Und darum, weil sie mit mehr — ihnen unbewußten oder nicht eingestandenen — Fäden am IuSentm» und seinen Gebräuchen hängen, unterwerfen sie ihr« Söhne dem Beschneiüungsgebrauch. Weil sie aber diesen einfachen Tatbestand nicht zugeben wollen oder können lHemmungen). suchen sie für das von ihrem Standpunkt aus unlogische Verhalten eine ärztlich verbrämte Begründung. Sie haben nicht den Mut. sich und den anderen einzugestehen, daß sie die Beschneidung um der Beschneidung wegen üben, sondern geben vor. daß sie durch die Beschneidung das Kind vor späteren gesundheitlichen Schäden schützen wollen. Ich habe aber noch nie gehört, daß solche Väter ihre Kinder im Alter von acht Tagen einer prophylaktischen Blinddarmvperation unterziehen lassen, obgleich doch zweifelsohne die Gefahren eines im Körper verbliebenen Blinddarms größer sind als die einer nicht entfernten Vorhaut. Solche Eltern — die selbstverständlich sich selbst unbewußt, unlogisch und iukonsequent handeln und iw Falle eines ja immerhin möglichen, schlechten Ausgangs der Operation sich selbst und den Arzt mit den schwersten Vorwürfen belasten würden — mutz man dahin aufklären, daß der Beschneidung ein allgemeiner hygienischer Wert nicht zukommt. Und darin bin ich ja mit Herrn Kollegen Caro wieder einig. Dr. Nothmann, Berlin. Heraus aus dem Ghetto! Auf die Gefahr hin, den Sprechsaal etwas unbescheiden in Anspruch zu nehmen, kann ich doch nicht zu dem Satze des Herrn Karl Wolfgana Philipp-Halle in Nr. 30 der „Jüdisch-liberalen Zeitung: „Ich will nicht hoffen, daß Eucken nach diesen Erfahrungen wirklich den Weg zur Judengegnerschaft geht" schweigen. Wie wenig wahre ich meine Würde, wenn ich aus dieser Befürchtung heraus meine Meinung unterdrücke, und wie gering schätze ich den großen Philosophen ein. wenn ich befürchte. daß er aus diesem Grunde seine Anschauung wechselt! Diese Politik ist mir doch zu praktisch. Heraus aus dem Ghetto! Gustav Gompertz. Bocholt. lieber die Uebersetzung der Einkitzwo-Lobpreisung. Jahr aus, Jahr ein entsteht am Neujahrsfeste und am Bersöhnungstage in Len vollbesetzten Synagogen, nachdem die Schwäche und Vergänglichkeit des Menschen geschildert und im Gegensätze zu ihm von Gott gesagt ist: „Du aber Weltenkönig List allmächtig und ewig lebend", eine erwartungs- und ehrfurchtsvolle Stille, und es ertönt bald darauf vom Chor aus der Sologesang der Einkitzwo-Lobpreisung in der -hebräischen Sprache. Den Inhalt dieser Lobpreisung verstehen indes von den andächtigen Zuhörern nur wenige, weil Sie wetsten nur mangelhafte Kenntnisse der hebräischen Sprache unserer heiligen Bibel besitzen und eine vollständige und richtige Uebersetzung der gedachten Lobpreisung meines Wissens nicht existiert, Verständnis der Leser dieses Aufsatzes sei hier zunächst Sie Einkitzwo-Lobpreisung in der hebräischen 'Sprache, wie sie in dem von dem Herrn Rabbiner Dr. Vogelstein redigierten, übersetzten und herausgegevenen Machsor enthalten ist, wörtlich wiedergegeven: Ein kitzwo Iischnaussecho Weein lessaper hadar kwaud haudecho Weem keitz leaurech jomecho Weein lefareisch eilaum schmecho Schimcho noeh lecho weato noch lischmcr r Uschmeinu korosso bischmecho. In der Uebersetzung des Satzes: „Weato hu melech el chaj wekajojn" und der Einkitzwo-Lobpreisung Heißt es wörtlich: Du aber, o Weltenkönig. bist allmächtig, ewig und unveränderlich, Du bist erhaben über Zeit und Raum. Stet kann Deine Größe erforschen. Deine Herrlichkeit gebührend preisen? In Andacht erbebt jedes Herz bei dem Gedanken an Deine, höhere Maiestät. Mt Ehrfurcht sprechen wir Deinen großen Namen ans und danken Dir, daß Du uns Deine« Dienste hast erkoren. Vorstehende Uebersetzung ist weder als eine wörtliche »och auch als eine sinngemäße Uebersetzung anznsehen. Die beiden ersten Verse ergeben bei wörtlicher Uebersetzwrs einen klaren Sinn: es liegt daher gar kein Grund vor» sie mit den wenigen und allgemeinen Worten: „Du bist erhaben über Zeit und Raum" abzutun. zumal von „Raum" im hebräischen Texte nichts gesagt ist. Im Texte ist auch weder gesagt, daß in Andacht jedes Herz bei dem Gedanken an die höhere Majestät Gottes erbebt noch auch, daß wir Gott danken, daß er uns seinem Dienste erkoren hat. Der Satz enülich: „Mit Ehrfurcht sprechen wir Deinen großen Namen aus" besagt gerade das Gegenteil des vierten Verses des Textes: der fünfte Vers wird bestenfalls nur angedeutct durch Deinen großen" Namen, er wird aber in keiner Weise übersetzt. In den Machsorim für Polen, Böhmen, Mähren und Ungarn, welche vom Herrn Dr. M. Sachs und Herrn Dr. Stern heransgegeben und übersetzt sind, lautet der dritte Vers des hebräischen Textes: Ein Leschaer markewaus kwaudecho. Herr Dr. Sachs iibersetzt die in Rede stehende Lobpreisung wie folgt: .Leine Grenze gibt's für Deine Jahre und kein Ende für die Dauer Deiner Tage, keine Zahl für die Träger Deiner herrlichen Pracht, nicht zu enthüllen ist das tiefe Geheimnis Deines 'Namens, Dein Name ist Dein Schmuck und unseren Namen hast Du genannt nach dem Deinen." Und Herr Dr. Stern wie folgt: „Ziellos sind Deine Jahre, unendlich Deiner Tage Dauer, unzählig das Gefolge Deiner Majestät, nnerforschlich der verborgene Sinn Deines Namens: Dein Name ist im herrlichsten Einklang mit Dir sowie Du mit Deinem Namen und auch uns legtest Du Deinen Namen bei." Die Herren Doktoren Sachs und Stern werden insofern dem Hebräischen Texte und dessen Dichter gerecht, als sie die ganze Lobpreisung übersetzen und keine eigenen Zusätze machen, nur sind deren Uebersctzungen des vierten Verses unrichtig. Eitaum ist soviel als aulom und bedeutet „Ewigkeit szu vergleichen das hebräische und chaldäische Schulwörterbuch über das alte Testament von Dr. Julius Fürst und das hebräische und aramäische Handwörterbuch über das alte Testament von Wilhelm Geseniusi. Es kann somit nach dem hebräischen Texte weder von einem tiefen Geheimnis noch von einem verborgenen Sinn des Namens die Rede sein. Dr. Sachs wie Tr. Stern haben ia auch den fünften Vers übersetzt, der sich über die Bedeutung des Namens auslätzt und zwar mit den Worten: „Dein Name ist Dein Schmuck" bzw. „D,ein Name ist im herrlichsten Einklänge mit Dir sowie Du mit Deinem Namen" woraus folgt, daß ihnen die Bedeutung des 'Namens bekannt gewesen ist. Um die ir» Rede stehende Lobpreisung zu verstehen, 'muß man meines Erachtens das Sefer hataurcch und die Tradition zu Hilfe nehmen. Inr zweiten Buche der Thora Kapitel 13.13—15 heißt es nach den vom Herrn Tr. Znnz redigierten Uebersetzungen unserer heiligen Bibel: Und Moscheh sprach zu Gott: Siehe, ich käme zu den Kindern Israel und spräche zu ihnen: der Gott unserer Väter, der Gott Abrahams, der Gott Itzchaks und der Gott Jakobs sendet mich zu Euch, und sie sprächen zu mir: Welches ist seist Name? Wsoll ich ihnen sagen? Ta sprach Gott zu Moscheh: Ich wepde sein, der ich bin. Eheje sendet mich zu Euch. Und ferner sprach Gott zu Moscheh: Also sprich zu den Kindern Israel:. Der Ewige, Ihwh, der Gott eurer Väter, der Gott Abrahams. dex Gott Itzchaks und der Gott Jakobs sendet mich zu Euch. Das ist mein Name für ewig und das mein Angedenken für alle Zeiten. Und Kapitel 6, 2 und 3: Und Gott redete zu Moscheh und sprach: Ich bin der Ewige Ihwh. Ich bin auch Abraham, Itzchak und Jakob erschienen mit dem Namen: Gott allmächtiger el schadoj aber mit meinem Namen Ewiger Ihwh bin ich ihnen nicht kund geworden. Und Buch 1 Kapitel 35. 9 und 10: Und Gott erschien dem Jakob abermals, als er kam aus Padan Aram und segnete ihn. Und Gott sprach zn ihm: Dein Name ist Jakob: nicht soll genannt werden fortan Dein Name Jakob, sondern Israel sei Dein Name. Und er nannte seinen Namen Israel. Es ist endlich allgemein bekannt, daß der Name Gottes Ihwh seiner Heiligkeit wegen von uns Inden nicht ausgesprochen werden darf, und daß wir dafür adaunoj sprechen, und daß die Punktatoren*) deshalb Ikwh wie adaunoj punktiert haben. Hiernach spricht der Dichter der Einkitzwo-Lobpreisung im vierten und fünften Verse vom Gottesnamen Ihwh. im sechsten Verse dagegen vom Gottesnamen el. Dies hervorzuheben hielt der Dichter des Textes Nsi-t Recht für unnötig, weil es durch die Thora und die Tradition bekannt ist, daß Ihwh „Ewiger bedeutet und nicht ausgesprochen werden darf, und daß Gott dem Patriarchen Jakob und dessen Kindern den Namen Israel gegeben hat. also seinen 'Namen el ihrem Flamen beigefügt hat. Die verschiedenen Ansichten darüber, wie Ihwh hätte punktiert werden müssen, die gegen die Punktterung der Punktatoren nicht mehr praktisch werden können, können bei der Uebersetzung der Lobpreisung nicht in Betracht kommen, weil der Dichter des Textes mit keiner Silbe darauf hinweist. Ihwh ist die dritte Person singularis futuri von Kal des Wortes hawoh. einer älteren Form von Hajo und bedeutet „sein" oder „eintreten" und Ihwh, der seiende oder eintretende sich offenbarende lebendige Gott szu vergleichen die oben zitierten Wörterbücher non Fürst und Wilhelm Gcseniüs unter dem Gottesnamen Ihwh). Mose- Mendelssohn und Dr. Zunz übersetzen daher Ihivh durchweg mit „Ewiger". Mit Rücksicht auf das hier Vorgetragen« übersetzt der Verfasser dieses Aufsatzes die Einlitzwo-Lob. preisung wie folgt: Deine Jahre sind unendlich Und Deine Lebensdauer unvergänglich. Nicht zu schildern ist Deines Glanzes herrliche Pracht: Nicht auszusprechen Deinen heiligen und bedeutungsvollen Namen Ihwh mutz man sein bedacht. Durch Deinen heiligen Namen wird Deine „Ewigkeit" an-- gedrückt, Undunseren Namen hast Du mit Deinem Namen el geschmückt. -Nach der Lesart von Dr. Sachs und Dr. Stern würde die Uebersetzung des dritten Verses, lauten: Nicht schätzbar ist Deines Gefolges Zahl, unbegrenzt Deine Macht. Darüber, ob der dritte Vers vom Dichter des hebräischen Textes so formuliert ist. wie Tr. Vogelstein ihn angibt oder so. wie Sachs und Stern ihn angeben, vermag ich nichts Bestimmtezu sagen. Justizrat Dr. S t e r n f e l d. Stettin. *) Unter Punktatoren versteht man di« jüdischen Gelehrten, welche im sechsten und siebenten Jahrhundert nach Christi Geburt unsere Bibelschrist mit Vokalen versehen haben. Durch die Vokalisation der Bibelschrist ermöglichte» sie deren Lesen und Studium auch den nach ihnen lebende» Generationen. Die von der ganzen Kultur-weit anerkannte Wichtigkeit unserer Bibel erhellt daraus, daß unsere Bibel schon seit Jahrzehnten in mehr als 300 Sprachen übersetzt ist.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.