Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 4 (1924)
- Issue
- 15 (23.5.1924)
- Date
- 1924-05-23
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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?v-: ,1!t in.s tiacrtv.U' l'i’ic bei freit, die aus Finsternis Vu.;t und ans Vw;t Finsieruis machen! Wehe denen, die nur bei sich weise und und nur selbst sich s'ir gescheit lmlten!" ,ös?ns.). Oder wo ist die sophistische ^Ncqri!sc-.verdre!ni>'N, die uiebschesche Umwertung der Werte und die i,euchlerische Selbsttäuschung jemals klarer durchschallt lind schärfer an den Pranger gestellt worden, als in diesen Webernsen des israelitischen Demosthenes? Wer von dessen „Lügenlchre" zu schreiben wagt, der möge doch auch erst lesen, daß ebenderselbe Jesaja eine andere Reibe von Propheten als „Lehrer der Lüge" gekennzeichnet hat (9,15), und möge bedenken, daß er dies vor dem Tribunal der Zeitgenossen getan hat, denen beide Reihen bekannt waren! Wie völlig also ist Dinker mit jenen seinen Worten von der „alttestamentarisllien Liiqenlehre" in die Fußlopsen der-er getreten', welche gerade neuerdings über die Stellung der israelitischen Religion zur Wahrheit zu schriststellerkk sich erkühnen, ohne daß sic zuvor die Reihen von Momenten erwogen hätten, welche nach der von mir in „Theologie des A. T." (1923), 69—81 vorgelegten Diskussion für die sonnenhelle Wahrhaftigkeit des prophetischen Zeugnisses ins Gewicht fallen. Gemäß jener antisemitischen Einstellung leistet Dinter zweitens sich den Satz „Jesus entlarvt den Juöengott als den Teufel" sS. 108). Trotz seines bramarbasierenden Hinweises darauf, daß er das Evangelium aus den griechischen Urkunden übersetzt j habe hat er doch nicht gefunden, wie Jesu Worte in Joh. 8,44 gemeint sind. Zu dem Judenkreis — um es kurz zu sagen —, der ihn in jener Situation mit Haßgedanken umringte, sagte er: „Ihr stammt von dem Vater, der den Namen „der Teufel" trägt." Natürlich war damit gemeint, daß die Vernichtungsgedanken jener von ihm angeredeten Gegnerschar im Zusammenhang mit dem Haupte der bösen Geister stünden, das ein Lügner und Menschenmorder von Anfang sei. Welch krasses, unverzeihliches Mißverständnis aber ist es, wenn Dinier den Gott Abrahams, Isaaks und Jakobs, von denen er z. B. sagte, daß sie mit seinen Anhängern im Himmelreich zu Tische sitzen werden (Matth. 8,11), mit dem Satan identifiziert hat! Aber für die antisemitische Propaganda ist kein Mittel zu niedrig. Um dem Antisemitismus zu dienen, entschließt sich Dinter drittens, Jesu Satz „denn das Heil kommt von den Juden" (Job. 4,22) ans seinem „Evangelium" wegzulassen (S. 262 f.). Zuerst will er dem dort stehenden griechischen Ausdruck ei< den Sinn von „außer, außerhalb, fern von" geben. Dies werde vom Zusammenhang der Stelle „zwangsweise gefordert". Aber was sagt der Gedankengang jenes Abschnittes dazu? Auf dem Rande des Jakobbrniinens bei Sichem sitzend, sprach Jesus zu jenem samaritanischen Weibe: „Ihr wißt nicht, was ihr anbetet,' wir wissen aber, was wir anbeten." Also er stellte sich selbst mit in den Gegensatz zum Mischvolke 'der Samaritaner, die den Zusammenhang mit der prophetischen Religion gelockert, die Prophetenschriften bekanntlich ans ihrem Kanon ausgeschlossen hatten. Er schließt sich mit den vorher sV. 21) durch den Hinweg aus Jerusalem wähnten Inden zusammen, welche in lebendiger Verbindung mit der prophetischen Religion geblieben waren. Folglich muß der nächste Satz' meinen „denn ö a s H e i l kommt von den Jude n", der Fortgang der Heilsgeschichte knüpft an s i e an. Indes auch die Verdrehung des Satzes in „denn das Heil ist fern von den Inden" genügte Dinter schließlich nicht. Er hat den Satz vielmehr „in diesem Evangelium gestrichen" (S. 262). Eine vierte Konsequenz seines antisemitischen Standpunktes war endlich dies, daß wieder für Dinter Jesus und seine Jünger (außer Judas) nicht „Rasscjnden" waren. „Jesus ist unter den Juden, jedoch nicht selber als Jude — das ist sowohl rassen-, wie seelenkunölich nicht möglich - geboren worden" (S. 269). Also ohne ein einziges Wort von dem Zeugnis der Geschichtsquellen zu sagen, das diese Hauptaufstellnng der Antisemiten laut verurteilt (vgl. mein „Wie weit bat Delitzsch recht?" 192), ülf.j, hat Dinter doch dieses Dogma wiederholt. Oder kann er sich etwa mit Recht ans eine „rassen- und seelenrundliche" Unmöglichkeit berufen? Nein, denn die ethnologische Forschung hat erwiesen, daß die verschiedene Hautfarbe der Menschenrassen nicht einmal die einheitliche Abstammung der Menschheit widerlegt, geschweige denn, daß der Rassennnterschied die Befähigung aller Menschheitszweige zur Aneignung und Förderung der Kultur ankheben könnte. Denn, um wenigstens ganz kurz darüber zu sprechen, die verschiedene Hautfärbung rührt von der verschiedenen Menge des Pigments her und diese wieder von der verschiedenen Einwirkung der Wärme- und Lichtstrahlen des Sonnenballs, wie z. B. Friede. Hertz in seinem gründlichen Buche „Rasse und Kultur" (2. Ausl. 1915), S. r>9~~63 anfgezeigt hat. Ferner können die verschiedenen Rassen nicht nur eine ihnen nahckounncndc Kultur sich aneignen, wie z. B. Indianer mehrere fremde Sprachen erlernen und Neger gelehrte Studien treiben können, sondern es haben auch die mongolischen Chinesen z. B. den Nachdruck vor Gutenberg erfunden, mtb die semitischen Babnlouier-Asstirer haben wenigstens mehrere Grundlagen der Astronomie entdeckt (Earl Bezold, Astronomie, Himmelsschan und Astrallehre der Babylonier 19) 1,19ff.). Folglich ist das Reden der Antisemiten von der überragenden Bedeutung des Ariebtums für die Kultnrentwicklung nur ein Beweis für die partikularistische Enge ihres Horizontes und für die weitreichende Stärke ihrer Einbildung. Indem also Dinter „dem deutschen Volke" (S. 6) dieses nen hergerichtete „Geistchristentttm" dargeboten , hat, kann ihm leider nicht der Vorwurf erspart werden,! daß er an einer Hanptqnelle der Menschheitsknltnr — teils infolge der Unzulänglichkeit seiner Gcschichtsstudien und teils auf Grund mindestens unbewußter Parteitendenzen — Brnnnenvergiftnng geübt hat. Ankisemiiismus und Rechtspflege. Bon Tr. Ernn Emil Schweitzer, Rechtsanwalt nnt Kamme rgcricht. Manchen jüdischen Mitbürgern fehlt noch immer das Verständnis für den Ernst der politischen Lage. Zumal in Preußen, wo der Antisemitismus noch nicht zu jener handgreiflichen persönlichen Gefährdung geführt bat wie in Bauern, sehen viele noch immer nicht, wie sehr sich die Zeiten geändert haben, und ivie der Antisemitismus, mit dem wir ja immer zu kämpfen hatten, heute in einer ganz anderen Weise wie früher zu einer Zerrüttung des politischen, rechtlichen und sozialen Lebens geführt bat. Da ist nun ein Artikel ganz interessant, den die „Vossische Zeitung" in der Morgenausgabe vom 18. April 1924 unter der Uebcrschrist „Deutsch-völkische Jugend" bringt. „Vor dem Jugendgericht in Glatz kam ein Prozeß zur Verhandlung, der in einem erschreckenden Maße zeigt, wie weit durch die deutsch-völkische Hetze die Moral der Jugend verwildert worden ist. Im November vorigen Jahres wurden in Glatz die Schaufensterscheiben von sechs indischen Geschäftsleuten dadurch geschädigt, daß inan große Hakenkreuze in sie einritztc. Auch erhielten einige dieser Geschäftsleute Briese mit gröbstem antisemitischen Inhalt, die mit falschen Absendcrnamen gezeichnet waren. Aehnlichc Vorkommnisse waren bereits vorher schon in Jauer und in Schweidnitz vorgekommen. Diesmal gelang cs aber, die Urheber dieser Handlnuaen zu ermitteln, und zwar waren cs zwei Obertertianer des Hirschberger Gymnasiums. von denen der eine der Sohn eines Baucrngntsbesitzers und der andere der Sohn eines 'Pastors war. In der Verhandlnna brachten die Nebenkläger znm Ausdruck, daß cs sich bei dieser Tat nicht nur um eine jugendliche Torheit handeln tonne, da durch die Beschädigung der Schaufensterscheiben in wohlüberlegter Weise eine ständige Kennzeichnung und ein Boykott der jüdischen Geschäfte erreicht werden solle, daß zudem der materielle Schaden aber auch über 2600 Goldmark betrage. Der Jugendrichter des Amtsgerichts Glatz versucht-- ans eine Einstellung des Verfahrens hinznwirkcn. indem er die Verordnung des Reichsinstizministers zur Anwendung bringen wollte, nach der bei geringer Schuld und unbedenklichen Folgen eine Einstellung der Strannrsolanna vorgesehen ist. Trotzdem die Nebentläaer diese Anschauung des Richters nicht teilten, erklärten sie sich dazu bereit, wenn sich die Angeklagten dafür wenigstens entschuldjacn wollten. Die Staatsauwaltschast jedoch, die vom Justizministerium zur besonderen Perichterstattnna über dieses Verfahren auf gefordert worden war. erklärte, ihre Zustimmung erst nach vorheriger Anfrage geben zu können. Die Verhandlung wurde daraufhin vertaar. obwohl es sich der Vorsinende nicht nehmen ließ. darauf hinzuivencn. daß er üch ans „Berlin" nichts vorschreiben zu laßen brauche." Dieser Bericht ist iu zwiefacher Eiusimt bedeutsam: Er zeigt zunächst, wie unrecht jüdische Kausleute haben, wenn ne daraus pochen, daß ilmen etwa eine unmittelbare wirtschaftliche Schädigung durch den Antisemitismus nicht droht. Genau io. wie der Antisemitismus den gvMgen Arbeiter aufs schwerste gefährdet (man denke rmr an die «Forderung der Einführung des numerug cIau8U8 an den Universitäten). genau so bedeute er auch für den Kaufmann eine unmittelbare praktische Gefahr. Gelangen die wüsten Progromhetzcr zur Herrschaft, sv sind alle jüdischen KreijeTy gleicher Wcne unmittelbar bedroht. Der Bericht zeigt aber weiter, wie bedauerliche Verwüstungen der Antisemitismus bereits auf dem Gebiete der Rechtspflege ungerichtet hat. Als ich vor einigen Jahren in einer Wiener jüdischen Zeitschrift über die deutsche Rechtspflege berichtete, schrieb ich. daß ich der Rechtspflege der Nachkriegszeit in vieler Hinsicht kritisch gegenirberstche, eben weil diese Rechtspflege oft eine gewisse Abneigung der Richter gegen die Republik beweise. Ich wies aber gleichzeitig darapL hin. daß man eins zum Ruhm der deutschen Rechtspflege sagen müsse, nämlich, daß sich diese bisher von jedem Anttsemitismu'S serngehaltcst habe. Der Richter frage, wenn er eine Klage bekommt, nicht danach, zu welcher Religion fick der Kläger oder der Beklagte bekennt, oder welcher Abstammung er sei. Heute würde ich nicht in der Lage sein, dieses Lob der deutschen Rechtssprechung ohne weiteres ajtf» rechtzuerhalten, denn es mehren sich leider die Anzeichen dafür, daß die Rechtsprechung von der antisemitischen Propaaanda nicht unbeeinflußt bleibt. Das Urteil im Hitlerprozetz ist kennzeichnend dafür, wie zugunsten der Deutschvölkischen in Bayern klare Rechtsbcstimmungen mißachtet werden, denn daraufhin lief cs hinaus, wenn entgegen der unzweideutigen Bestimmung des Gesetzes znm Schutze der Republik gegen Hitler nicht auf Ausweisung erkannt wurde. Noch bedeutsamer aber erscheint cs. wenn in Urteilen offen anttsemittsche Gesinnungen propagiert werden. Kürzlich wurde ein derartiges Urteil des Amtsgerichts Wernigerode gemeldet, in dem ein deutschnationaler Amtsrichter den wegen Abhaltens einer verbotenen Versammlung verurteilten Angeklagten ausdrücklich ihre antisemitische Gesinnung zugute hielt. Dieses Urteil bedeutet geradezu eine gerichtliche Verherrlichung des Antisemitismus. In diesem Zusammenhangs ist nun aber auch das Verhalten des Glatzer Amtsrichters von Interesse. Man bedenke, daß der Richter das Verfahren wegen geringer Schuld und unbedenklicher Folgen in einem Falle einstellen will, wo es sich um die denkbar rohste und aemeinschädlichste Verfolgung jüdischer Geschäftsleute handelt und wo nlso von einer Berechtigung zur Anwendung jener Bestimmung ganz offensichtlich keine Rede sein kann. Dkm kann sich kaum etwas Niederträchtigeres denken, als Ine feige Beschädigung von Schaufensterscheiben, gegen die der Beteiligte beinah machtlos ist. Und so etwas nennt der Jugendrichter beim Amtsgericht Glatz „geringe Schuld". Geringe Schuld soll es sein, wenn man seinen Haß gegen irgend einen Gegner dadurch austobt, daß man in dessen Abwesenheit dessen Eigentum beschädigt. Man ist einfach entsetzt darüber, wie man ein derartiges Urteil nicht nur mit den Nechtsbegriffen, sondern auch nur mit den einfachsten Sittlichkcitsbegrissen vereinbaren soll, und noch toller ist es. wenn der Amtsrichter von geringen Folgen an einer Stelle spricht, wo ein materieller Schaden von über 2000 Goldmark entstanden ist. Der Fall beweist deutlich, welche Gefahren die Aushebung des Strafverfolgung'szwangcs mit sich bringt, wenn die Gerichte antisemitischen Einflüssen zugänglich sind. Die Folge kann einfach die sein, daß selbst die rohsten Verbrechen ungeahndet bleiben, wenn die Verletzten jüdische Bürger sind. Man stelle sich einmal vor. welche Wirkung es haben mußte, wenn in dem Glatzer Falle das Verfahren eingestellt würde. Die Bevölkerung müßte durch ein derartiges Urteil eines Gerichts dock den Eindruck bekommen, daß die jüdischen Bürger schutzlos sind und daß jede Rowdytat gegen sie die Entschuldigung des Gerichts findet. So würde der jüdische Bürger tatsächlich geächtet. Eine derartige Rechtsprechung würde eine Schande für einen zivilisierten Staat bedeuten. Es wird unsere Aufgabe sein, auf derartige Gesichtspunkte die Justizstellen hinznweisen, cö wird aber auch weiter unsere Aufgabe sein, unsere eigenen jüdischen Mitbürger auf derartige Tatsachen aufmerksam zu machen. Vielleicht wird dann mancher, der jetzt noch schläft, endlich aufwachen und wird cinsehen. in welcher Gefahr wir uns befinden und wie notwendig cs ist, alles daran zu setzen, die deutschen Juden in ihrem Abwehrkampf gegen die Pest des Antisemitismus zu unterstützen. Von dem Glatzer Vorfall habe ich mit besonderem Bedauern gelesen. Ich selbst bin von Sommer 1914 bis Mäxz 191'» beim Glatzer Landgericht als Referendar tätig gewesen. Der damalige Landgerichtspräsident Schmidt war selbst jüdischer Abstammung. Er war ein gefürchteter Vorgesetzter» aber ein Mann von Gerechtigkeitssinn und von Antisemitismus war damals bei dem Glatzer Gericht nicht die Rede, j Auch in der ganz katholischen Stadt war irgendeine Raffen- - Verhetzung nicht zu spüren. Wenn jetzt auch in diesem! Städtchen derartige rohe Ausschreitungen Vorkommen int* wenn sie anscheinend sogar noch ein derartiges Verständnis bei Gericht finden, so ist das ein trauriges Zeichen dafür, welchen Erfolg antisemitische Verhetzung in letzter Zeit auch an solchen Stätten erzielt hat. die bisher gegen sie nnmu« waren. * CHARLOTTENBG. TAUEN1ZIEN”»1A I WILMERSDORF 1 BERLINER^. 1 NAHE BAYRISCHER« PLATZ BER.LIM N BRUNNENSTR; 179