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Jüdisch-liberale Zeitung · 1924-03-28 · 7 (28.3.1924) · page 6

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
4 (1924)
Issue
7 (28.3.1924)
Date
1924-03-28
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
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im 111 immi mm.. Aus der Bewegung. «»WWWWMMWUOHWWMHWIWlWWIIIMIimiMtMUKWWWlO iZj Der liberale Verein zu Berlin und die Schulfrage. An diesen Blättern wurde bereit» bsrtchkst. da» der f eretn zur Klärung -er auch und gerade in liberalen retten umstrittenen fttaae -er iWischen Schule vor kurzem eine Echulkonserenz veranstaltet hat. in -er nach vorzüg- Men Referaten der Herren Seminarlehrrr Falken« berg und Professor Dr. Türk eine gröber« Anzahl sachkundiger liberaler Persönlichkeiten ihre Stellungnahme zu diesem Thema präzisiert haben. To informiert, hat der BeretnSvorstand beraten und ist zu folgenden Beschlüssen gelangt. die mit sein grosser Mehrheit gefafit wurden: 1. Der Liberale Verein hält grundsätzlich die Gemeinschaftsschule für allein erstrebenswert und lehnt die Konfessionsschule ab. S. Soweit die öffentlichen Schulen Gemeinschaft-schulen find — wie zurzeit die höheren Schulen ~\ bekämpft der Verein daher alle Bestrebungen aus Errichtung von iüdischen KonseMonSschulen. I. Soweit die öffentlichen Schulen nicht degrifsSmätzig Gemeinschastsschuleu sind, ist cs eine ie nach den zeitlichen und örtlichen Verhältnissen verschieben zu beurteilende praktische Krage, ob zur Erhaltung -er jüdischen Kinder im Judentum die zeitweilige Errichtung jltdischer Schulen zn erstreben ist. 4. Ob die Verhältnisse der Berliner Volksschulen derartige Matznaümen erfordern, ist streitig. Eine zur Beiahuna der Frage Anlass gebende Stellungnahme der jüdischen Elternschaft liegt ntM vor. Zur Äu-tragung des Streites richtet der Verein an den Vorstand -er Jüdischen Gemeinde das Ersuchen, eine Befragung aller Gemeindeangehörigen, deren Kinder Berliner GemeindMmlen besuchen, darüber rwrzunohmen, ob -er Unterricht in diesen Schulen nach ihre« Erfahrungen auch ausserhalb de» Religionsunterrichte» in ausgesprochen christlichem Geiste enteilt wirb, so -atz das religiöse Empfinden der an dem Unterricht teilnehmenden iüdischen Kinder verletzt oder gefährdet wird. Die für die Beschlüsse entscheidenden Gesichtspunkte sollen hier zur Dürstelluna kommen. 1. Dt« prinzipielle Frage: Gemeinschafts- oder Konfessionsschule? ist an sich eine Frage politischer, nicht religiöser Ueterzeugung. Der ausschliesslich politisch national eingestellte Jude, -er Zionist, beantwortet sie prinzipiell zugunsten -er Konfessionsschule, obwohl ihm da» konfessionelle Moment oft sehr gleichgültig ist. weil sie geeignet ist. -ie Absonderung der Juden von der Umwett, da» moderne Ghetto, zu fördern, das er a!S Vorbereitung auf Palästina erstrebt. Der religiöse Jude ist durch sein« liberale oder konservative Gesinnung an sich hierin nicht gebunden. Aber e» besteht -och eine gemeinsame — politische — Ueberzeugung weitester Kreise deS liberalen Judentums, die gerade wegen ihrer Allgemeinheit wohl die Unterlage pro« «ramnvatischer Beschlüsse bilden kann dahin, -atz wir — gerade weil wir das moderne Ghetto ablehnen und an einer Kultur-, nicht Glaubensgemeinschaft. mit -er ander»« stämmigen oder -gläubigen Umwelt arbeiten — die Beschränkung der Schule auf die Kinder eines Belenntnisscö atzlehnen und nur die Gemeinschaftsschule al» baS wünschonswertie Schulsystem betrachten. Unsere Bestrebungen zur Verbreitung. Turckbildung und Pflege de» jüdischen Religionsunterrichtes stehen damit nicht in Widerspruch. Von dieser Gesinnung sind auch dleienigen unserer Freunde durchdrungen, die sich aus praktische» Gründen zurzeit für die Gründung jüdischer Volksschulen etnfetzen. wie der erste Referent unserer Schulkonferonz. unser Freund Falkenberg. Selbst aus der am schärfsten in diesem Sinne eingestellten Gruppe, der der liberalen Rabkiner. bat der Wortführer aus der Schulkonferenz wenigsten» für seine Person erklärt, die Konfessionsschule nur zurzeit, nicht grundsätzlich. zu erstreben. These 1 des VeretnsvorstandeS enttvricht also der allgemeinen Anschauung des Liberalismus. wenige Aussenscitcr ausgenommen. 11. „Nah bciein.ander wohnen die Gedanken, doch hart im Raume stoben sich die Sachen." Die PrariS de» deutschen Schullebens oder sagen wir des berliner, denn der berliner Verein kann seine Beschlüsse nur aus seine örtlichen Verhältnisse stützen und richten, entspricht nur zum Teil unserem schnlvolitischen Ideal. Nur die höhere» Schulen find beartttßmätzig interkonfeffipnell. Dadurch ist nicht au»« «schlossen, -atz sich ans ihnen zurzeit — wahr al» aus den vollMchnlen — an manchen Stelle« wüster «ntttemitttmus breitmacht. Sind doch die ärgsten Antisemiten sogar meist antlkirchltch. Astes«» AnttsemtttSum» zu ftekämoken. Ist Aufgabe unserer Abwohroraaniiattonen. zu denen unfere GesinnungSsreunde die Mehrzahl der Führer und Gefolgsleute stellen. Für unsere Betrachtungen scheiben Tatsache und Abwehr de» AutisemltiSmuS au», da da» konfessionelle Gymnasium nur au» dem Gesichtspunkt der Flucht vor «antisemitischen Ausschreitungen von reiner iüdischen Partei gefordert wird. Die höheren Schulen find in dem Ginne Gemeinschaftsschulen, datz keinem iüdischen Schüler wogen seiner Konssettion die Ausnahme verweigert oder er al» nur geduldet betrachtet werben kann: die Erteilung de» Profanunterrichte» in einseitig kirchlichem Geiste wäre unauläfsia. wird auch kaum Lehauptet. Unter diesen Umständen lehnen wir die iüdisck-konse'sstvnielle höhere Schule mit unserer These 3 ab. Die Pläne der Zionisten aus nur. .jüdischen, nationallltöischen Bildungsgang für unsere Jugend „vom Kindergarten biS zur Universität" bekämpfen wir demgemäß nach besten Kräften. NI. Ander» al» aus den höheren Schulen ist tedoch die Rechts- und Sachlage hinsichtlich der Volksschulen, die übrigen» künftig von einer weit grösseren Zahl jüdischer Kinder al» biSher besuch: werben wüsten, da die Volksschule als Grundschule nunmehr auch die Vorstufe zu allen höheren Lehgänaen bildet. Schon die Rechtslage ist prekär. Nichtiger RechtSmetnung nach bestimmt freilich keine Vorschrift. dass der Unterricht in den Profanfächern in konfessionellem Geiste zu halten ist. wie e» bet der in der Reichs,Verfassung als MlnberhettSschule der Zukunft vorgesehenen Konfessionsschule begrifssnotwendig sein würde. Ater schon diese Meinung wird angefochten. und zweifellos ist. -atz -ie Schulen auf Grund des VolkSschulunterhattungSgesetzes von 1608 in dem Sinne konfestionell sind, daß die Einschulung der Kinder und die Anstellung der 'Lehrer sich nach konfei'slünellen Gesichtspunkten richtet. Die Anstellung jüdischer Lehrkräfte ist demgemütz äutzerst eingeschränkt und erschwert. Ist somit schon die Rechtslage hinsichtlich der VolkS- 'schuleu keiuesweaS eindeutig, so bestehen noch grötzere Meinungsverschiedenheiten über die tatsächliche Gestaltung des Unterrichts im Berliner Schulwesen. Mit gleicher Entschiedenheit behauptet die eine Seite, -atz die Berliner Schulverwaltung stetS und mit Erfolg darauf gefehen habe, dass ein einseitig konfessioneller Unterricht nicht erteilt werde, datz demgemäss von einer Ge führ düng -es religiösen Empfindens der jüdischen Schulkinder keine Rede sei. — und versichern die anderen, datz -er Unterricht im Deutschen. -er Geschichte. Naturkunde, ia. sogar im Rechnen im protestantischen bzw. katholischen Geiste erteilt werde, so datz jüdischen Kindern die Teilnahme wohl nicht zuimmuten sei. Welche der Behauptung«« zutrifft, ist entscheidend für die Beurteilung der Frage. Nicht die graue Theorie, nur die PrariS kann Grundlage unserer Beschlüsse sein, wollen wir uns nicht den berechtigten Borwurf eines weltfremden Doktrinarismus zuz-i>shen. Sind die Berliner Volksschulen in der Praxis einseitig konfessionell eingestellt, so werden «vir aus Gründen der Selbstachtung wie der Selbsterhaltung ihnen zurzeit die jüdische Jugend nicht. überlas seu können und müssen au» Gründen der Parität von der Stadt Einrichtung auch jüdischer Volksschulen verlangen. Ist das dagegen nicht der Fall, werden die Schulen praktisch im Geiste der Gemeinschaftsschule geführt, dann «wäre e» lächerlich, wenn wir — die treuesten Anhänger dieses Schulsystem» — wegen einiger zweifelhafter Gesetzesvaragravhen unsere Ju«end auS diesen Schulen herau»- ziehen würden. Unsere ganze Arbeit mützte dann daraus konzentriert werden, für eine varitMsche Heranziehung unserer jüdischen Lehrerschaft zum ststbtischen Schuldienst zu wirken. Datz die Behauptungen Über die tattächkiche Sachlage auSeinandergeÜen. erscheint Lei rMaer Betrachtung nicht wunderbar. Denn den meisten unserer Freunde, ja. sogar unserer Sachverstänbiaen fehlt die unmttteDare Anschauung. Der Kaufmann oder Akademiker, der durch die höhere Schule mit Vorschule gegangen ist. kennt die Zustände >im Volksschulwesen ebenso nur vom Hörensagen wie der jüdische Lehrer oder Rabbiner, der nur an Religion»- schulen unterrichtet oder Religionsunterricht an den höheren Schulen erteilt. Die „Erkenntnis" auf Grund Mitteilungen Dritter aber ist unzuverlässig: denn wa» man wünscht, da» gilaubt man gern. Deshalb sind wir übereingekommen, uns nicht durch Tchlagworte von recht- oder lintt verführen zu lassen, sondern die Erkenntnis de» Wahren zu fluchen. Dem dient dte These 4 unsere» Beschlüsse». Die Eltern der jüdische« Kinder in den Berliner Volksschulen, die allein bist Sachkundigen und Massgeblichen, sie sollen da» Wort ftdftt«. Die erforderliche Enauete kann der Liberale Verein at» solch«.- nicht Veranstalten, «eil ihm Adressenmatertal Mft Machst esugn'is fehlen. Er könnte nur ungenügendes Stückwerk liefern. Deshalb richtet er an die Gemeinde, dte dazu allein in der Lage ist. das Eviuchen. die erkordsr* llchc Befragung der ittdiichen Elternschaft vorzunebmew. Unser Beschluss will die Austragung der Frage nicht hi»« auSziehen. im Gegenteil! UnS ist schnellste Erledigung — wenige Monate müssten genügen — erwünscht, um baldigst eine einheitlich« Anschauung zu gewinnen und eine endgültige Stellungnahme nehmen zu können. Liberal sein heisst: unabhängig sein von Traditione» und Doktrinen, nie der Wahrhaftigkeit untreu zu werde« rund nach Evkenntni» der Wahrkett zu handeln» wie es Zeit. Ort und Umstände gebieten. Liberal sein, heisst: unabhängig sein auch von Schlagtworteu und Autoritäten, unter eigener Verantwortung da» Richtige zu suchen und zu finden: eine liberale Gemeinde »ist daher auch demokratisch. sie folgt nicht dlind ihren «Führern, geistlichen oder weltlichen, sondern behält stch selbst vor. die Erkenntnis zu suchen und die Entscheidung zu troffen. Unser Enttchlutz entspricht dem Geiste eine» wcchren Liberalismus. weil er diesen Grundsätzen folgt. B. Freiburg j. v. Am 16. März hielt die hiesige OrtsgMp« nach langer Pause — erzwungen durch die wirtschaMW«« Verhältnisse — die erste ösfentliche Versavvmluna ad. Nicht nur der grösste Teil der Mitglieder, sondern auch zahlreiche Gäste waren der Einladuna gefolgt. Redner des Ab«»ds war Herr Rabb. Dr. FuchA-Chemnitz: „Geschichte der religiösen Bewegung in Deutschland im 16. Iahrhurrdert" war sein Thema. In formvollendeter Sprache entrollto der Redner ein Bild der Strömungen im Judentum von Me«- delssohn bis zu den „Richtlinien", indem er jede Stufe der Entwickluna sein charakteristerte und begründete, so datz die Zuhörer die ganz« Entwickluna gowtssermasseu erlavte». Reicher Beifall belohnte den Redner. Mit Recht kon«te der Vorsitzende darauf Hinweisen, datz der Redner auch ««» „Richtlinien" gegeben habe, einmal, indem er jede« ö«m Nachdenken zwang zur Frage: „Warum bin ich liberal"? „Wie ist meine Stellung im Judentum"? und dann, indem er Richtlinien für unsere Arbeit als Verein zog. Versammlungskalender. Aachen. Sonntag, den 6. Avril, abends 6 Uhr. tm $«» meindezimrner der Svnaaoaengemeinde Vortraa de» Generalsekretärs der Bereinigung. Herrn DickmaN«: „Unser Weg als liberale Juden". Berlin. lLiberaler Verein für die Angelegeicheitev der jüdischen Gemeinde zu Berlin E. V.. Bezirksgruppe Eharlottenburg.j Montag, den »1. März 1824, 7X Uhr. findet im Fürstin-Bismarck-Lyzeum. Subelstr. 2. nahe LeibnLzstr^ eine Versammlung der Bezirksgruppe Charlottenburg statt, Oberkantor Wilhelm F r t c d m a n n: Ernste Csesünae. Prof. C. Geballe: Wa» gibt unö der Liberalismus? Dr. BalomvnLki: Gemeindesragen. Gemeindesorgon. Gäste herzlich willkomme». Berlin. lJüöisch-Iiiberaler Jugenöverein zu Berlin E. B.s. DonnerStag. den 3. Avril, abends 8^ Uhr. Rvfenstr. L/4 iBahnhof Börse) Generalversammlung. Tagesordnung ». a. Neuwahl deS Borstande» und Beiräte». Aussprache sowie die sonstigen sadunasmütziaen Punkte. Rur Miwlieder tauch die der Gruppen) haben Zutritt. Berlin. (Liberaler Verein für die Angelegenheiten der jüdischen Gemeinde zu Berlin E. V. VezirkSgrupve Rordwesten.) Versammlung am Donnerstag, den 8. April, abends 8 Uhr, im Trausaal der Synagoge. Levetzowstratze 1. Rabbiner Dr. L e w k o w i tz: „Die Aufgaben des Liberalismus in der Gegenwart". 2. Frau Helene Mener- Stargarü: ^Da» Gemein-dowahlrccht der Frau". Z. Freie Aussprache. Bochnm. Mittwoch, den 3. Avril, um 8% Uhr. im Kaiser-, Hof Bortraa des Generalsekretärs der Bereinigung. Herr« Dtckmann über: „Positiver Liberalismus". BreSla«. (Jüdisch-liberaler Jugendveretn „Mraham Geiger".) Sonnabend, den 36. März 1934. abends 8 Utzr. i« den Sälen des Hotels „König von Ungarn". Btschofstr. 1»: Gesellschaftsabend. Essen. Sonntag, den 80. März. Bortrag des Dorfitzende» der Bereinigung. Herrn Rechtsanwalt S t e r n - Berlinr „Ziele und Gegenwartsfragen des liberalen Judentum»" Liegnitz. Montag, den 31. März. Bortrag von Fräuletn Ellen Littmann-Berltn: „Entstehung, Entwicklung und foistatiAvt k*R KtMfrftcn Nronbetismus. Die Erdbesrartmm mützte streng genommen s-o vor ssch gehen, dass die Erdschicht unmittelbar rings um dsn Toten ohne Luftraum lagert. Auch der Sara, der zwischen Leichnam und Erdschicht einen Lmtranm schasst, durchkreuzt die folgerichtig durchgeführte Erdbestattung. Der Schnlchan aruch fordert zwar, datz alle LeichenteUe. auch eiuzclne Knochen, unter die Erde müssen, weil ste dort vor Bernnehrung am besten geschützt find, die Bestattung in Gradhöhlen und Felskammern über der DMoHle erinnert aber doch an die Lmtbetzattung. Dies erscheint uns wichtig, denn die Feuerbestattung ist als eine beiondere Art der Luftvestattuna anzm'ehen: >eö ist zwar noch immer die irrige Ansscht verbreitet, die Einäscherung der menschlichen Leiche geschähe ähnlich wie beim Scheiterhaufen unmittelbar durch die Flamme: der Leich- »am Kommt aber weder mit der Flamme noch gar mit dem Brennmaterial in irgendwelche Berührung: die Verbrennung geschieht vielmehr durch erhitzte atchmosPHLrische Lust. Wir können zusammenfassend sagen, dass das Judentum das „Vegraten^ zur sittlichen Pflicht erhebt, lmd darunter in erster Linie, aber nicht ausschliesslich, die strenge Erdbestattung versteht. l>. Judentum und Feuerbestattung. Die strenge Erdbestattung. di« sich al» Sitte im JiLbe»«- tum herausgebildet hat. folgt auch nicht zwingend aus seiner Ethik als die ausichlietzliche Bestattungsart. Es soll keine Strafe sein, dass der Mensch wl«der zuStmrb wird. sondern es ist die organische Folge seine» irdischen Ursprung» für den Körper. Der Mensch blüht und sprosst am Morgen, verwelkt und verdorrt gegen Abend. (Ps. 90,(ü ES ist aber ans zwei schwerwiegend« Etmvünde etnzugehen. auf die sich relägiöse Alenschen als Argument gegen die Feuerbestattung berufen, nämlich, dass dte Leichen» einäscheruna einmal die Auferstehung vereitle und andererseits Ntwwul. Leichenschändung, darstelle. Eine sich auf Hiob 16. 2b—2(1, stützende Glaubensvvrstelluna meint, dass der irdische Leib, wenn auch dem himmlischen nicht gleiche, so doch die Grundform für jenen bildet: ste meint, dass die Ewigketissvrmen nur aus den irdischen Lebensformen erwachsen können. Denn der irdische Leib durch Verbrennung zerstört ist. so sei danach die Anferstohnna unmöglich. Diös-er Glaube beruht auf einer falschen Auffassung der Stelle Hiob 16. 36—36. dahingehend: ,^lnd werde mit dieser meiner Haut umgeben sein und rverde in meinem Fletsche Gott sehen." Richtig übersetzt lautet diese Stelle aber: ^Nnd nachdem diese meine Haut zerschlagen ist. werde ick obn« mein Fletsch Gott «sehen." Wenn dieser leibliche AuiersteÜun>gKa>laube recht hätte, müssten ta gerade die besten und frömmsten Jude», die Märtyrer, die ihr Leben mit dem Flammentsde besiegelt haben, des ewigen Lebens verlustig geben. Rabbiner Dr. Wiener bemerkt hierzu völlig zutreffend: Wir meinen, dass die Starrgläubigen durch ihre Verurteilung der Leichenverbrennung Unglaube» oder doch wenigstens Zweifel zu erkennen geben, dass es Gott möglich sei. auch den verbrannten Leichnam wieder erstehen zu lassen. _ Da» Judentum, da» als klassisches Vorbild einer Religion anzusehen ist. deren religiöse Gebote Körperpflege und Hygiene in ihren KreiS ziehen, legt gleichwohl beim Menschen nicht den ausschlaggebenden Wert auf seinen Körper, auch nicht bei der Unsterblichkeit. In dem Bericht von der Erweckung eines Knaben zu Züriutü kl. Kön. 17.17-24» hotsst eS: „v5lias habe den Herrn angerusen und habe gesprochen: Herr, mein Gott, lass die Seele dieses Kindes wieder zu ihm kommen." Der Geist ist also das Wesentliche, nicht der leblose Körper. Die guten Werke, dt« Persönlichkeit, ledt tm Reich der ewigen Werte fort, unaobängig von der körperliche» Konststenz. _ . Man heg« bgher nicht den geradezu bedenklichen Wahn- Klauben. alS könne man den Leichnam bergen und wahren für eine künftige leibliche Auferstehung. Dir wollen durchaus keine Provagandaichrttt für die Feuerbestvttuna schreiben: e» handelt ssch hier nicht darum, ob die Feuerbestattung der Erdbestattung vorzuziohen ist. Wir verkennen durchaus nicht, sondern betonen e» mit besonderem Nachdruck, dass dte Erbbestattung neben der Tatsache. datz ste «ine althergybrachte religiöse Sitte ist. dem religiösen Gefühl und Empfinden reiche Nahrung gibt, so <m» Pietät Re Hülle der einst geliebten Seele nicht gewaltsam zu zerstören, so die herrliche Symbolik, den Leib der Erde als Samenkorn anzuvertranen. dass eS ausgebe in der Ewigkeit. Diese Gründe find durchaus beachtlich und eS ist wichtdagegen zu sage». Für uns handelt eS sich nur darum, festzustelle«. welche Stellung die jüdische Religion in der Gegenwart zur Feuerbestattung einzunehmen hat. Hierbei ist zu beachten, dass die Bibel nicht als «tu Gesetzbuch zu betrachten ist. da» für alle Zeiten gilt, sondern al» ein Zeugnis religiöser Persönlichkeiten von ihrem Erlebnis Gottes. Etz ist endlich rwch auf den Vorwurf des Niwwull ein-, zugehen. Im Talmud. Baba bathra Bl. 164». d. wird erzählt: ft* treffS jemand-, der einen Teil seiner ererbten Güter verkauft hatte mnü kurze Zeit darauf gestorken war. behaupteten seine Bewandten. er wäre zur Zeit de» Verkauf» »och unmündig gewesen, weshalb letzterer ungültig sei: man kam und fragte R. Aktba: darf man eine Leiche untersuch« (um zu sehen, ob er bereits die PubertätSzeiche» habe». Er antwortete ibneir: ihr seid nicht bervchttgt. ihn ldurch Ausgraben oder Entkleidend zue schünden. Dagegen sagt Eleaser Fleckvles. zitiert in Pithche teschuba zu Schulchgn aruch. Jore deah 363,7 Anm. 7, e» sei erlaubt, eine Leiche auSzugraben. weil das AuSgraben an stch wicht Niwuml M, sondern erst durch e:n« nnlantere Absicht zum Niwwul wird. Ebenso ist bei der Feuerbestattung zu entscheiden. Wer z. B. eine Einäscherung betreibe» würde, u« die Spuren eines Giftmordes zu beseitigen, würde Niwwul begehen: wer dagegen den letzten Willen eine» Verstorbenen. der seine körperliche Hülle der reinen Flamme de» nach seiner Vorstellung ihn verklärenden Feuers Wevgebe» wissen will, achtet und erfüllt, von dem kann und darf man nicht behaupten, dass er Niwwul begehe. Schluss. Wir kommen nach alledem mm folgenden Ergebut»: Die Erdbestattung entspricht der Tendenz de» Judentum» und e» ist an ihr al» einem alten, guten. re>Ugtös« Brauch festzuhalten. Wenn aber ein Verstorbener letztwillig die Einäscherung seiner Leiche angeordnet, so steht die jüdische GtW der Feuerbeftattuna unter Zulassung aller roliglvs« Zeremonien nicht entgegen, denn baS Judentum ist kekne den Fortschritt der LebenSverhältnisse übersehende und üb ergehende Schablone, es hat vielmehr jederzeit bei allem berechtigten Festhalten an seinen ewigen sittlichen Wachrbeiten dem jeweiligen Fortschritt in Kultur und Leben»- gebaruna Rechmrng getragen.

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