Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 3 (1923)
- Issue
- 30 (6.12.1923)
- Date
- 1923-12-06
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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WWW ZurFrauenwablrechtsfrage. Don Frau Helene Meyer (Berlin). Fast 5 Jahre sind vergangen, seit in den denkwürdigen Novembertogen von 1916 allen deutschen Frauen zugleich mit den Männern das allgemeine, gleiche und geheime Wahlrecht für alle Reichstags-, Landtags- und Kommnnalroahlen verliehen worden ist, 5 Jahre, die genügt haben, zu beweisen, daß es den Frauen mit der Ausübung ihrer staatsbürgerlichen Pflichten Ernst ist. die gezeigt l>aben. daß die Fvauen bereit und fähig sind, an der Lösung der schwierigen Zettprodleme mit Eifer und Verständnis milzuarbeiten, auch die Mehrzahl der kirchlichen Gemeinden, evangel. und kathol., haben Frauen in ihre Kirchen- und Gemeinderäte gewühlt, nur in unseren jüdsichen Gemeinden macht man — ausgenommen in Bayern wie in einigen sächsischen Städten — keine Anstalten, den Frauen die ihnen zukommenden Pflichten zu übertragen. Ls ist dies um so bedauerlicher, als die ungeheuren Schwierigkeiten, mit denen alle unsere Gemeindeverwaltungen in dieser an Umwälzungen so überreichen Zeit zu kämpfen haben, sie veranlassen sollten, jede sich bietende tätige Kraft nutzbar zu machen. Der 2. F.B.. die organisierte Vertretung der jüd. Frauen, kämpft seit 5 Jahren in Wort und Schrift gegen diese Zurücksetzung. Ungezählte Petitionen sind erfolglos an die verschiedensten Gemeindevorstünde eingereicht worden. Protestversammlungen wurden einberufen und Resolutionen angenommen, ohne daß ein wesentlicher Erfolg zu verzeichnen ist. Die preußischen Gemeinden erklären sich durch das Iudengesetz von 1347 für gebunden. § 42 schließt Frauen und Ausländer von der Wahl selbst und einer Wahlbeteiligung aus. Rach langen Kämpfen übernahm es die Berliner Jüdische Gemeinde, die nottoendigen Schritte zur Auslobung einiger hemmender Paragraphen, darunter auch des berüchtigten § 42, bei der preußischen Regierung zu unternehmen. 2n bürokratischer Langsamkeit zogen sich die Verhandlungen bis in das Frühjalir dieses Jahres hin. Die Vorlage kam vor den Landtag und selbiger überwies die Sache zur Erledigung an eine Spezialkommission. Zur allgemeinen Ueberraschung wurden die strittigen Paragraphen nicht aufgehoben, während der als Sachverständige hinzugezogene Regierungsvertreter. Regierungsrat Badt, das gesamte Iudengesetz als durch die Weimarer Verfassung für hinfällig erklärte, sieht man im Preuß. Ministerium des Innern die Sachlage völlig anders an. und somit sind vermehrte Schwierigkeiten auch für unsere Frauensache entstanden. Zum mindesten werden sie noch erhebliche Verzögerungen der Wahlrechtsfrage dringen. Um so erfreulicher wirkte demgegenüber die Stellungnahme der einzelnen Parteien in der darauffolgenden Repräsentantenversammlung, gemäß Frattionsbeschluß beantragten die liberalen Repräsentanten auf Gi und der Badischen Erklärung, die Gemeinde solle sich für autonom erklären, und die notwendigen Statutenänderungen, die auch das Frauenwahlrecht umfaßt, selbst vornehmen. Die jüd. Volkspartei brachte in gleicher Sitzung den Antrag auf Einführung des Wahlrechts für Ausländer und Frauen ein: alle diese Dinge sind in der Schwebe. — Viel weiter zurück sind die Dinge in Hannover. Dort machte der israel. Frauenverein wiederholt Eingaben und Versuche, das Frauenwahlrecht einzuführen, konnte jedoch bisher keine Zusicherung seitens der Geberechtigt sind, während das Gemeindervahlrecht ausgeschaltet bleibt. Ganz ähnlich wie tn Würt.emberg ist auch in Baden die Wahlberechtigung der Frauen für die Synode. Bei den letzten Wahlen sind bereits drei Frauen als sogenannte „Ersatzmänner" gewählt worden. Das Gemeindewahlrecht ist jedoch den jüdischen Frauen noch nicht gegeben worden, doch hoffen sie es in kürzester Zeit zu erhalten. Die oldenburgischm Frauenorganisationen haben den Kampf mit ihren Gemeindeverwaltungen ausgenommen. Letztere erklärten. daß nach oldcnburgischem Gesetz die Frauen weder wahlberechtigt noch wählbar seien. — Im Freistaat Sachsen haben zunächst nur die Leipziger Frauen das aktive und passive Wahlrecht erhalten. Das gleiche Recht hat die Herforder und die Bvaunschweiger Gemeindeverwaltung ihren rveib.ich.n G.meindemi glied rn verliehen. Auch die Geraer Frauen (Reutz) sind vollstimmig berechtigt. — In Frankfurt haben die Frauen schon seit Iahresfrist ihre eigenen Vertreterinnen in beiden Verwaltungskörperschaften, deren Mitarbeit von ihren männlichen Kollegen außerordentlich geschätzt wird. — Ganz eigenartig haben sich die Dinge in Danzig gestaltet. Vor ca. IVs Iahren hat auf Antrag der Danziger Frauenvereine der Gemeindevorstand beschlossen, den Frauen das aktive, aber nicht das passive Wahlrecht zu gewähren, und diesen Beschluß in die revidierten Statuten aufgenomssen. Der Danziger Senat verweigerte jedoch um eines anderen Paragraphen willen dem neuen Statut dir Genehmigung. Es gilt somit noch das alte Gemeindestptut, und die Frauen haben heute weder das aktive noch das passive Pressefonds. Zur Aufrechtcrhaltung unserer Zeitung gingen weüerhiu ein: Claude G. Montesiore. London, 5 Pfund. Generalkonsul F. Plilippson, Brüssel, 5 Pfund. Gustav Blumenau, Aachen 5 Gulden. Gustav Steinweg. Dortmund 5 Frcs. Aus Berlin: F. Horwitz, Bankier S. Merzbach, Bankier E. Wallach, Bankier E. Lipmann je 50,—, H. Burchardt, Skatgcwinn durch A. Jautus je 2l,—, H. (£., M. Goldtnomt je 10,—, K. M. 6,—, E. Unger, A. Steinhardt, H. Loewcnstein je 4,20, B. G. 2,10, Dr. A. Mayer I,—, Aus Dortmund: S. Baum, B. Meyer, M. Nordwald, Dr. Berlak 0,50 Goldmark. Landccker u. Boß je 3,— als erste Rate regelmäßiger Beiträge. Ferner: S. Gumpold, Erfurt 0,50, H. Bachrach, Essen 3,—, C. Jakobsberg, Königsberg 2,—, H. Guckenheimer, Nürnberg 4,—. Wahlrecht. — Dabei möchte ich gleich die Frage aufwerfen: Sollen wir uns gegebenenfalls mit dem aktiven Wahlrecht* begnügen, wenn die Gewährung des passiven Wahlrechtes aus irgend einem Grunde (ich denke dabei an die Widerstände von orthodoxer Seite) auf besondere Schwierigkeiten stoßen sollte? Ueber diese Frage ist nach der Revolution von 1913 schon wiederholt debattiert worden, unter anderem in einer großen öffentlichen Versammlung in Berlin. In der von der Ortsgruppe des jüd. Frauenbundes hier einberufenen Versammlung, an welcher auch Vorstand und Repräsentanz teilgenommen haben, wurde mit überwiegender Mehrheit beschlossen, sich auf Halbheit nicht einzulassen, sondern den Praxis bewährt haben. — Der erste istj der Weg über die Statutenkommission, den Frankfurt a. M. und Braunschweig resp. Danzig eingeschlagen haben. Gemäß der Weimarer Verfassung ist eine Statutenrevision in allen größeren Gemeinden zu erwarten. Sind die Frauen politisch orientiert, so werden sie mit allem Interesse auch die Verhandlungen der Gemeindevertreter verfolgen und bei der Wahl der Statutenkommissionsinitglledrr sich einen Platz sichern. Dann hängt es nur von ihnen selbst ab» wie sie ihre Forderungen durchsetzen. Sie müssen Widerstrebenden klar zu machen suchen, daß das Frauenwahlrecht von den Regierungen niemals verweigert werden kann, hat es doch jedes deutsche Land seinen eigenen Bürgerinnen gegeben. Es häygt einzig und allein vom guten Willen der Gemeinden ab, ob sie autonom oder mit Bewilligung der Regierung das aktive und passive Wahlrecht gewähren wollen. Der zweite Weg geht über die Parteien. Mit Ausnahme der streng Orthodoxen haben alle Parteien das Frauenwahlrecht in ihr Parteiprogramm ausgenommen. Liberale sowohl wie Zionisten haben ja auch Frauen, die eifrigst Mitarbeiten in ihren weiteren und engeren Vorständen. Iedermann weiß, daß die Parteivorstände meist aus ihrer Mitte, aber jedenfalls durch sie Kandidaten für die Repräsentantenversammlung auf,testen, aus denen sich der Vorstand ergibt. Vorstandsmitglieder und Repräsentanten jeder Partei bilden auch die sogenannte Fraktion, in der vorher die wichtigen Anträge und Beschlüsse vorgefaßt und festgelegt werden, denn Frattionsbeschluß bindet alle Mitglieder einer Partei. Zu diesen Frattionssitzungen delegiert der Parteivorstand 3—4 seiner Mitglieder; dabei »gewinnen die Delegiertenmitglieder einen Einblick in alle wichtigen Gemeindeverwallungsangelegenheiten, und so bedeutet die Teilnahme an den Fraktionssitznngen eine gute Schulung und Vorbereitung für die Verwaltungsarbeit. Die Berliner Liberalen haben nun seit etwa IVs Iahren eine Frau als beratendes Mitglied in ihre Fraktionssitzungen delegiert. Vom neutralen Standpunkte des Bundes aus ist es einerlei, welcher Partei unsere Mitglieder sich zuwenden. Zugehörigkeit zu einer Partei ist Gewissens- und Weld anschauungssache, und jede denkende Frau muß allein darüber entscheiden, welcher Partei sie angehört. Der Kampf der Parteien wird und muß immer sein, sonst gäbe es keine Entwicklung. Aber über allem Streit der Meinungen soll und muß letzten Endes das Jüdische stehen» das Jüdische, das uns allen gleich heilig ist, und uns Frauen eint doch im besonderen unsere gemeinsamen Fraueninteressen, die wahrzunehmen wir nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet sind. Anfragen in Frauenwahlrechtsangelegcnheittn sind zu richten an Frau Helene Meyer, Berlin-Charlottendurg. Wielandstr. 15. (Ein 2. Artikel folgt.) . . _ . . t. . gesetzlichen Bestimmungen entsprechend nur beider ei Wahlmeindebehörden erlangen. Aehnlich liegen die Dinge in » rechte zugleich zu fordern und anzunehmen. — Frauen- HT11 fm ^*ts .j. TT _^ f ...... •_ _ nr Nordhausen, Elbing, Königsberg, Cassel, Stettin usw. Die Einführung des Gemeindewahlrechts in Bayern ist dem Bayrischen Landesverband zu danken, so daß in allen bayrischen Gemeinden — groß oder klein — den Frauen das aktive und passive Wahlrecht zusteht. Ganz anders liegen die Dinge in Württemberg. Auf Grund einer »Verfügung des israel. Oberkirchenrates durften sich bei der letzten Eemeindevertreterwahl im Iahre 1921 Frauen nicht beteiligen, trotzdem sie ein Iahr vorher ohne wetteres an der Wahl der Abgeordneten für die jüd. württembergische Landeskirche tellgenommen hatten. Man berief sich plötzlich auf ein Gesetz vom Iahre 1912, nach welchem nur männliche Gemeindemitglieder zur Wahl zugelassen sind. Es scheint danach, wie wenn in Württemberg zu den sogenannten Synodenwahlen Frauen wahlinteressen werden immer nur von eigenen Vertreterinnen gut wahrgenommen werden, und nur. wenn wir selbst mitbeschließen, bleiben unsere Rechte gewahrt. Mas sollen wir nun tun, um schneller und besser ans Ziel zu kommen und welche Wege müssen wir einsch'.agen, um Erfolge zu erreichen? Vorweg möchte ich nochmals betonen, daß alle Forderungen sich nur durchsetzen können, wenn die Frauen ihre Gleichgültigkeit ablegen, sich mehr für die Gemeindearbeit interessieren und selbst den Wunsch und Willen haben, sich politisch zu schulen, um mit voller Verantwortlichkeit ihren Mächten nachzukommen. Denn nicht um Frcmenrechte, sondern um Frauenpflichten geht der Kampf, und nur in diesem Sinne ist die Mitarbeit der Frau in der Gemeinde aufzufassen. — Und nun möchte ich einige Wege weisen, von denen sich zwei bereits in der Schafft religiöse Feierstunden. * Von Rabbiner Dr. Gott schall. Wenn man den Streit um den Sonntag, der in letzter Zeit die Gemüter wieder einmal erregte, auf einen tieferen Grund zurückführt, so wird man finden, daß es sich dabet um das Verlangen handelt, lebendig enLiberalismus zu pflegen. Bloß „Richtlinien" verfassen, ihre Verwirklichung aber mit der Begründung ablehnen, die heuw gen Besucher der liberalen Gottesdienste seien zu konservativ dafür, heißt einseitig Partei nehmen, heißt in unverantwortlicher Weise die Bedürfnisse der Andersgesinnten vernachlässigen, heißt, sich zum Prinzip des Todes und nicht des Lebens im Liberalisnrus bekennen. Soll ich davon reden, daß aber gerade der Liberalismus von der energischen Betonung dieses Prinzips allein seine Kraft empfangen kann? Lange genug haben wir uns vorwerfen lassen, daß nur Zionismus und Orthodoxie imstande sind, jüdisches L e b e n zu erzeugen, der Liberalismus aber nichts kann, als negieren und Ideen verbreiten. Und dabei gibt es auch für uns lausend konkrete Möglichkeiten, Bern e g u n g in die M a s s e n zu tragen, religiosesNeuland zu schaffen, einen „Iungliberalismus" auf Ein deulscher Lehrer jüdischen Glaubens. Der achte Dezember dieses Jahres ist der Geburtstag Raphael Cohns, eines Lehrers, dessen Tausende und Abertausende von Schülern in Dankbarkeit und Verehrung gedenken. Denn Raphael Cohn war ein gottbegnadeter Lehrer. Er war, mit talmudischem Wissen ausgerüstet, in das von Leopold Zunz geleitete „Jüdische Schullehrerseminarium" in Berlin eingetreten und hatte 1349 am Königlichen Seminar für Stadtschulen die Lehrerprüfung bestanden, Nachdem er kurze Zeit in Berlin an der von Aron Horwitz errichteten privaten Untcrrichtsanstalt und in Danzig als Hauslehrer tätig gewesen war. wurde er 1352 Lehrer an der Knabenschule der jüdischen Gemeinde zu Berlin, deren Leitung Horwitz übernommen hatte. Hier war das Hauptfeld seiner Wirksamkeit bis zu seinem Lebensende im Iahre 1900 die unterste Klasse. Cohns selbstvergessene Liebe zu den Kindern, seine unüberwindliche Geduld, seine von seinem Wesen unterstützte Kunst, mit dem Kinde ein Kind zu sein, bewirkte, daß sich in seiner Klasse der schwere Uebergang von der Wohnstube zur Schulstube fast unmerklich vollzog. All jene Forderungen der Schulzucht, die den Großen so klein erscheinen, aber Forderungen einer den Kindern neuen Welt sind, wurden hier willig befolgt, ihre etwaige Nichtbeachtung geduldig hingenommen, ihre Erfüllung aber von dem Lehrer mit herzlicher Freude begrüßt und so die Lust an der Erfüllung und das Verlangen nach neuer Betätigung gesteigert. Cohns Pestalozzinatur erwies sich aber nicht nur in der Wittensbildung der Schüler scgensvoll. Er befaß auch die Fähigkeit, sich in den Geist des Kindes zu versenken; er verstand es. seiner Bildung und Verknüpfung von Darstellungen nachzugehen, das Schaffen der kindlichen Phantasie mit kongenialem Sinne zu erfassen und den seinem Geiste entsprechenden Nährstoff zuzuführen. Er folgte dem kindlichen Geiste ins Elternhaus, auf den Spielplatz, in die freie Natur, zu den kleinen Freuden und Schmerzen. Co belebte er die toten Buchstaben, gestaltete den ersten Leseunterricht, jahrhundertelang der Kinder erste Qual, zu der Kinder Lust, und löste die Zunge auch der Blöden. Daher glaubte man in seiner — der achten — Schulklasse oft in einer lustigen Kindergesellschaft zu sein. In seinem Verkehr mit den Kindern trat aber nicht nur sein Herz, das den Kindern Liebe spendete, und sein Geist, der sich in die Kindesseele versenkte, sondern auch seine ganze edle Persönlichkeit. die Reinheit seiner Seele, die Wahrhaftigkeit seines Wesens zutage. Und so pflegte und entwickelte er in den zarten Kindesscelen mit zartem Sinne die jungen Keime sittlicher und religiöser Gefühle, so daß man in seiner Klasse mitunter auch auf heiligem Boden zu stehen und an einenn Kindergottesdienst teilzunehmen glaubte. Was wunder, daß solche Einwirkungen tiefe Wurzeln schlugen und daß die Schüler noch lange, nachdem sie der untersten Klasse, ja der Schule entwachsen waren, diesein Lehrer mit ganzem Herzen anhingen. Aber nicht nur die Schüler waren und blieben dem Lehrer in Liebe ergeben. Des Mannes Selbstlosigkeit, sein mit Güte gepaarter Gerechtigkeitssinn, seine mit Milde verbundene Chcuattcrfcstigkeit. die Unabhängigkeit der Gesinnung und die Treue der Ueberzeugung, die sein religiöses, sittliches und politisches Denken und Handeln kennzeichneten. haben ihm die Verehrung und Anhänglichkeit seiner Amtsgenossen und anderer Kreise erworben und erhalten. So gilt von Raphael Cohn das Wort des Spruchdichters: Das Andenken des Gerechten ist zum Segen. Dt. Holzmann. Vom Opfern. Aus dem „Führer der Verirrten" des Maimom'des III, 32. In Erinnerungsstunden an Benjion Kellermann übersetzt von Professor Iosua Friedländer. Da der Opferdienst nicht der praktische Zweck der Opfergebote ist, während Gebet und ähnliche Arten de» Eottesverehrung dem gewiss n Zw ck näherkommen und für seine Erreichung unentbehrlich sind, werde im Gesetze ein großer Unterschied zwischen di sm beiden Ar'en dm Gettesveretzrung gemacht. Die eine Art. das Opfern, ist für uns nicht in demselben Maße verbindlich gemacht worden, wie es früher war, obwohl die Opfer Gott dagebracht werden. Wir dursten nicht an jedem Ort, zu jeder Zeit opfern, noch an jedem Ort einen Tempel bauen, noch jedem beliebigen gestatten, Priester zu werden oder zu opfern. Im Gegenteil. all dies ist uns verboten. Nur ein Tempel ist bestimmt worden „an der Stätte, die Gott erwählet ward" (Dekt. 12. 23); an keinem andern Ort darf geopfert werden; vgl.: „Hüte dich, daß du dein Vrandopfer nicht an jeder Stelle darbringst, die du sichest" (ebd. V. 13); und nur die Mitglieder einer bestimmten Fa ni.ie sollten als Prieste» fungieren. Alle diese Beschränkungen dienten dazu, dies» Art Gottesdienst cinzuschrärtten und nur innerhalb gewhser Grenzen zuzulassen, soweit Gott es nicht für notwendig hält, den Opferdienst überhaupt abzuschasf.n. Aber beten und bitten kann jeder, der sich dazu vorbereitet hat. Dasselbe i stder Fall mit dem Gebet der Zizit (Num. 15* 38); Mesusa (Dcit. 6.9; 11, 20); Tefillie (Erod. 13, 9, 16); und ähnliche Arten der Gottesverehrung. Aus dieser Erwägung heraus tadeln auch die Propheten oft ihre Mitmenschen wegen ihres Uebereisers beim Opfern: die Propheten erllärten ausdrücklich, daß der Ewe ckder Opfer nicht sehr wesentlich sei. und daß Gott sie nicht verlange. Samuel sagte deshalb: „Habe der Herr eine so große Freude an Brand- und Schlachtopfern, wie an Gehorsam gegen das Wort Gottes" <1. Sam. 15,