Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 3 (1923)
- Issue
- 26 (7.8.1923)
- Date
- 1923-08-07
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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gangenheit und Gegenwart gestaltet werden kann. Zur den Kampf» den-das Geschlecht von morgen mit seinem Schicksal;u führen hat, gibt es kein Gesetz und keine Berechnung, auf Grund deren man sagen könnte: so mutz es kommen mit eiserner, zwingender Notwendigkeit. Draußen in der Natur ist Derartiges möglich. Denn dort hat der forschende Wenschengeist so manches Gesetz schon gefunden, auf das wir uns bei all unseren Berechnungen ganz fest und sicher stützen können. Aber drinnen im Geistesleben der Menschen, wo nicht seelenlose Naturkräfte an der Arbeit sind, sondern lebendiges Wollen das Tun von Millionen beherrscht» lätzt sich nicht im voraus ergründen, wie das Leben von morgen aussehen mutz; da können wir keine Propheten sein, weil das lebendige Leben aller Berechnung spottet. Ls ist durchaus möglich, das selbst aus einer Zeit der schwersten und drückendsten Not, in der ein Volk schon dem sicheren Untergang geweiht schien, doch wieder ein neues Geschlecht emporsteigt mit neuen Aufgaben und neuen Zielen, eine neue Generation mit starkem,?ielbewutztem Wollen. Möglich, wenn nur die Vorsehung diesem Volke aus dem Mutterschoße seiner unverbrauchten Kraft im rechten Augenblick starke, führende Persönlichkeiten emporsteigen lätzt, Menschen, die die anderen mit sich fortreitzen und ihnen Weg^eiger und Pfadfinder sind! Ob solche Menschen kommen und wann sie kommen, das ist nicht;u errechnen und nicht nach Gesetzen zu bestimmen, das bleibt unergründlich wie das Geheimnis des Lebens selbst. Aber d a tz es möglich ist, wissen wir, denn wir haben es an dem Schicksal unserer eigenen Neligionsgemeinschaft erfahren. Wie oft hat man diese Gemeinschaft totgesagtl Wie oft hat man ihr die Lebensfähigkeit und Lebensberechtigung abgesprochen: ihr seid überholt von einer jüngeren Neligion, die euer Erbe in der Menschheitsgeschichte angetreten hat! Wie oft lag Israel hilflos und verzweifelt am Boden, aus lausend Wunden blutend, und glaubte selbst nicht mehr, datz es leben könne! Und hat es nicht auch sein geistiges Mittelaller gehabt, Perioden des Niederganges und des Stumpfseins, in denen seine geistige Kraft erloschen schien? Und doch lebt es noch und ist da, und ob auch viele es mit ihrem Hatz verfolgen, feine religiöse Bedeutung ist unbestritten, ja vielleicht heute sogar rückhaltloser anerkannt als jemals in vergangenen Tagen. Tausendmal schien es dem Untergänge nahe, und immer wieder stieg es zu neuem Leben empor. Tin Wunder, wenn man will! Aber gottlob, solcher Wunder gibt es noch mehr. Sie lassen sich in keine Gesetze der historischen Wissenschaft einspannen, weil lebendiges Leben sich überhaupt nicht in tote Gesetze einspannen lätzt. Und mögen auch noch so viele verzweifelt rufen: Der Untergang des Abendlandes bricht herein! — w i r glauben an das Geheimnis des ewig sich verjüngenden Lebens, das stärker ist als alle Gesetze, die die historische Wissenschaft ersonnen hat. Diesen Glauben haben unsere Propheten uns gelehrt, denn in ihm allein wurzelt die Kraft ihrer religiösen Genialität. Ghre Bedeutung liegt nicht darin, datz sie die Zchicksalskllnder ihres Volkes gewesen sind, Männer, die den Untergang der Nation oder den Aufstieg zu neuer Blüte voraussagten. Gewitz haben sie von der Zukunft gesprochen und auch das künftige Schicksal ihres Volkes darzustellen versucht. Aber darin offenbart sich nicht ihre einzigartige Größe, darin liegt nicht das Geheimnis ihrer grotzen und starken Persönlichkeit. Denn als Zukunftsprediger haben auch sie geirrt und gefehlt und manche schmerzliche Enttäuschung bereitet. Zührer der Menschheit sind sie nur durch ihren Glauben geworden. Sie glaubten an das Gute, als das allein Wirkliche, das in Gott verwirklicht ist und von den Menschen in der Welt immer wieder verwirklicht werden soll. Sie glaubten an das Gute als den Sinn des Lebens, glaubten an den Ewigkeitscharakter des Sittlichen als höchste Offenbarung des heiligen Gottes, glaubten an die unendliche Aufgabe, die durch diese Offenbarung den Menschen gestellt ist. 2n diesem Glauben lebte ihre Persönlichkeit, aus diesem Glauben wuchs ihre Kraft. Und mochte die Zeit, in der sie lebten, noch so trübe sein, und mochte noch so schwere Sorge auf ihrem Herzen lasten, der eine Gedanke hielt sie immer wieder aufrecht und machte sie immer wieder stark: Das Gute in der Welt kann nicht untergehen. Das Gute ist ewig, weil es göttlich ist. Geschlechter steigen empor, Geschlechter tauchen wieder unter, das Gute allein hat ewigen Bestand. Und wenn die Generation von heute im Dienste des Guten versagt, aus verborgenen Tiefen kommt in der Generation von morgen das Gute doch wieder zur Herrschaft. Gott hält in jedem Geschlecht seine Sendboten wach, damit sie den Sinn des Lebens erfüllen. 2n diesem Geiste glaubte Zesaia an den Nest, der sich bekehrt, in diesem Geiste glaubten 2eremia und Ezechiel an die läuternde Kraft des babylonischen Exils, in diesem Geiste glaubte der grotze Unbekannte an den ebecl adonaj,, der mit seiner weltumspanneneden Liebe die Nationen der Erde zu Gott emporträgt. Zn diesem Geiste glaubten alle Propheten an die Zdealgeslalt des Messias, in dem der Wille Gottes einst seinen vollendeten Ausdruck finden wird. Glaube, nichts als Glaube! Aber ein Glaube, der die Menschen, die ihn besitzen, stark bleiben lätzt in der Hoffnung, datz das Gute als der Sinn des Lebens nicht verloren gehen kann. Und diesen Glauben wollen auch wir in unserer Seele bewahren. Auch wir wollen stark bleiben in der Hoffnung, datz in unserem gebrochenen und zerrissenen deutschen Volke das Gute doch noch seine Stätte hat, von der es eines Tages wieder emporsleigen wird zu neuer Blüte und zu neuer Kraft. Ob und wann dieser Glaube in Erfüllung geht, kann niemand sagen. Wir wissen nur, datz wir ihn nicht verlieren dürfen, wenn wir uns und unser Volk nicht selber aufgeben wollen. Mögen noch so viele dem Schlagwort nachlaufen: der Untergang des Abendlandes bricht herein, wir lassen uns durch dieses Schlagwort nicht beirren. Mit zuversichtlichem Glauben gehen wir ins neue Zcchr hinein. Denn nur unser Glaube kann uns wieder emportragen zu neuem Leben und zu einer neuen, besseren Zukunft. Frauenwahlrecht in der Gemeinde. Von Helene M e y e r - Stargard. Die am 4. 3uni in Berlin abgehalt’no Vorstandsfitzung des jüdischen Zrauen-Bundes hat sich unter anderem auch ergiebig mit der Forderung des Gemeindewahlrechtes der Füdifchen Frauen und mit den für den Herbst vorgesehenen Wahlen rum Preußischen Landesverband beschäftigt. Die außerordentliche Wichtigkeit dieser Fragen hat den Bundesvorstand veranlaßt, eine Kommission für Zrauenwahlrecht einzusehen, deren Aufgabe es ist, die jüdischen Frauen und Zraueirvereinigungen über ihre Pflichten und Rechte der Mitarbeit in den Gemeindeverwaltungen aufzuklären, sie von der Notwendigkeit einer beschleunigten Einführung des Frauenstimmrechts in den Füdifchen Gemeinden zu überzeugen und ihnen mit Rat und Gat zur Erlangung des Gemeindewahlrechtes behilflich zu fein. Gemachte Erfahrungen sollen dabei verwertet und möglichst einheitlich der Kampf gegen rückständige Verwaltungen! ausgenommen werden. Bon den außerpreußischen jüdischen Landesverbänden und Gemeindeverwaltungen haben ja einzelne bereits das aktive und passive Frauenwahlrecht eingeführt, immerhin ist ihre Fahl so außerordentlich in der Minderheit, daß es eines ganz energischen aemeinsamen Vorstoßes bedarf, um zum Fiele zu gelangen. Die preußischen Gemeinden halten sich immer noch durch das Fudengesetz von 1847 für gebunden. 3n § 41 heißt es:: „Sämtliche männliche, volljährige, unbescholtene Mitglieder der Synagogengemeinde, welche sich selbständig ernähren und mit Entrichtung der Abgaben für die Sgnagogengemeinde während der letzten 5 Fahre nicht im Rückstand geblieben sind, wählen die Repräsentanten und diese den Vorstand auf 6 Fahre. Die Wahl ist überall zugleich auf eine entsprechende Fahl von Stellvertretern zu richten". Eine Revisionsmöglichkeit liegt nur in der Streichung dieses und der damit zusammenhängenden Paragraphen Als größte Gemeinde übernahm es die Berliner Gemeindeverwaltung, die notwendigen Schritte zur Aufhebung der hinderlichen Paragraphen bei der Preuß. Regierung zu beantragen. Die schr langwierigen Verhandlungen brachten letzten Endes einen negativen Erfolg. Ausschlaggebend dabei war das Urteil des als Sachverständigen zugezogenen jüd. Regierungsrats Vadt. der in der Landlagskommisstonssitzung die Reform des Fudengesehes, beziehungsweise die Streichung der fraglichen Paragraphen ablehnte, mit der Begründung, daß laut der Weimarer Verfassung der Deutschen Republik jegliche bestehenden und veralteten Sondergesetze — somit auch das Fudengesetz von 1847 — aufgehoben leien. So schön 0as klingt, so wenig dürfen wir Frauen uns mit dieser Auffassung der Dinge abfinden lassen. Wir dürfen es umso weniger, als die Preuß. Regierung bisher auf dem entgegengesetzten Standpunkte gestanden hat, noch heute das Fudengesetz von 1847 als zu Recht bestehend ansieht und es daher geilen wiro, vermehrte Schwierigkeiten und Verzögerungen zu beheben. 2n eingeweihten Kreisen ist man allerdings der Ansicht, daß diese Verzögerung gewissen parteipolitischen Fnteressen entspricht und gut hätte vermieden werden können. Die liberale Fraktion der Berliner Repräsentantenversammlung hat sich jedoch an den Wortlaut der Badt'schen Begründung gehalten, nachdem die Gemeindeverwaltung autonom ist und hat den Antrag auf Satzungsänderung bezw. Streichung der ominösen Paragraphen gestellt, zugleich hat die jüd. Volkspartei das Wahlrecht für die Ausländer und Frauen beantragt. Wie sich die Dinge auch gestalten mögen, ob man die Füdifchen Gemeinden für autonom erklären, oder ihnen nur gestatten wird, das Gesetz von 1847 zu reformieren, für die Frage des Frauemvahlrechtes kann das von keiner ausschlaggebenden Bedeutung sein. Derselbe Staat, der seinen Bürgerinnen das staatliche und kommunale Wahlrecht verliehen hat, kann niemals Einwände gegen die Einführung dieses Rechtes in den kirchlichen Gemeinschaften erheben und es gilt deshalb den Füdifchen Gemeindeverwaltungen klar zu machen, daß es einzig von ihrem guten Willen abhängt, ob sie, autonom oder mit Bewilligung des Staates, uns Frauen das aktive und passive Wahlrecht gewähren wollen. Sache der Parteien und der in ihnen tätigen Frauen wird es fein, nicht zu ruhen, bis dieses Fiel erreicht ist. Ganz anders liegen die Dinge beim preuß. Landesverband jüd. Gemeinden, Uber den in der nächsten Rümmer berichtet werden soll. Anfragen in Stimmrechtsangelegenheiten find zu richten an die Frauenstimmrechtskommission des Füdischeii Frauenbundes, Schrift!. Fr. Henriette Wag Berlin-Wilmersdorf. Giest'lerstraße 18. Zur Reform des religiösen Unterrichtswefens der Berliner jüdischen Gemeinde. Eine Erwiderung von Dr. Adolf Löwenberg. Vier Monate nach der Veröffentlichung meines unter obigem Eitel erschienen Artikels findet Herr Dr. Fsmar Freund es an der Feit, über mich die Schale seines Unmutes auszugießen. Fch hatte ihm, dem langjährigen Leiter des Schuldezernais, bei voller Anerkennung seiner sonstigen großen Verdienste manch bittere Wahrheit sagen müssen, weil nach der einmütigen Ueberzeugung der Berliner jüdischen Religionslehrerschaft eine Besserung unseres religiösen Unterrichtswesens nur durch einen Wechsel in der Leitung des Schuldezernats möglich war. Sein Unmut findet in unfern Kreisen volles Verständnis; aber Herr Dr. Freund schadet sich selbst, wenn er zu Kampfmitteln greift, die selbst eine verärgerte Laune nicht entschuldigt. Herr Dr. Fr. macht mir zum Vorwurf, daß ich mich an die falsche Adresse gewandt hätte, da er längst das Schuldezernat — abgesehen von den Fragen des Schulrechts und der Schulpolitik — in andere Hände gelegt habe. Die Amtsniederlegung des Herrn Dr. Fr. wird jetzt erst durch einen Fufall der Lehrerschaft bekannt. Trotz seines Rücktrittes aber blieb Herr Dr. Fr. der Spiritus rector der Schulverwaltung. Er führte weiter den Vorsitz in den drei Kommissionen des Schulvorstandes. Seine Weisungen bestimmten seinen Rachfolger, einen freundlichen und gefälligen Herrn, der aber durch seine Unerfahrenheil auf dem ihm vollständig fremden Schulgebiete wahrhaftig nicht den Eindruck eines Dezernatsleiters machte, dem die Verantwortung für ca. 2<X> Unterrichtsstationen mit Hunderten von Lehrpersonen anvertraut sein könnte. Wir hatten uns also doch nicht ganz in der Adresse geirrt, als wir auch jetzt noch Herrn Dr. Fr. für den beklagenswerten Fustand unseres ceug ösen Unterrichtswesens verantwortlich machten. Wir hatten um so mehr ein Recht dazu, als die Unterlassungssünden aus der mehr als 20jährigen Amtstätigkeit des Herrn Dr. Fr. noch für lange Feit die Erbschaft seiner Nachfolger belasten werden. Herr Dr. Fr. erklärt dann: „Nicht ein Einzelner ist zuständig und verantwortlich, sondern der Schul- und Talmud-Tohra-Vorstand, ein Kollegium von 18—20 Mitgliedern." Es kann uns gleichgültig sein, ob im juristischen Sinne Herr Dr. Fr. für seine Amtstätigkeit nur dem Schulvorstande verantwortlich ist. Für uns steht fest, daß er wie ein jeder Beamte vor der Oeffentlichkeit, der er dient, für die Erfüllung oder Nichterfüllung seiner Amtspflichten eine Verantwortung trägt, und es war unser gutes Recht, an die Oeffentlichkeit zu appellieren, als die Stelle, die nach unserer Meinung in erster Linie den Fustand unseres religiösen Unterrichtswesens verschuldet hot, sich nicht um die längst von allen Seiten geforderte Reform zu kümmern schien. — Durch ein nur zu durchsichtiges Manöver hat mir nun Herr Dr. Fr. eine Verunglimpfung des Schul- und Talmud-Torah-Vorstandes in den Mund gelegt. Er sagt: „Es scheint mir nicht gerade eine Liebenswürdigkeit gegenüber den übrigen Mitgliedern des Kollegiums zu bedeuten, wenn Herr Dr. Löwenberg sie als meine gefügigen Werkzeuge ohne eigene Meinung hinzustellen beliebt." Wann hätte ich das getan? 2ch habe gesagt: „Auch wird der Schul- und Ealmud-Torah-Vorstand naturgemäß in seinen Entschließungen und Auswirkungen in weitem Maße durch den Schulreferenten bestimmt." Wer sich vergegenwärtigt, daß in erster Linie der Schulreferent mit den Lehrpersonen, Behörden und Schulleitern verhandelt, kann nicht im Zweifel sein, daß seine Berichte den Schul- und Ealmud-Torah-Vorstand, der in wochenlangen Feitabstanden sich zur Aufarbeitung einer oft sehr reichhaltigen Tagesordnung versammelt, naturgemäß in weitem Maße bestimmen, ohne daß dieses Kollegium darum zu einer Abstimmungsmaschine herabsinkt. Unb ähnlich so wird die Wirksamkeit dieses Kollegiums in weitem Maße davon abhängig sein, ob der Schuldezernent die Beschlüsse des Kollegiums sofort ausführt oder erst dann, wenn sie längst schon durch die Ereignisse überholt sind. Nein, es wäre keine Liebenswürdigkeit gewesen, die Mitglieder des Schul- und Ealmud-Torah-Vorstandes als die gefügigen Werkzeuge des Herrn Dr. Fr. hinzustellen. aber es war sicher eine Liebenswürdigkeit des Herrn Dr. Fr., diesen Sinn in meine Worte hineinzulegen. Mein Gegner macht mir dann zum Vorwurf, ich hätte wider besseres Wissen eine falsche Darstellung von der Repräsentantensitzung vom 25. September 1921 gegeben. Herr Dr. Fr. hat uns in den langen Fahren seiner Dezernatstätigkeit so freigebig mit Material versorgt, daß ich, um ihn zu bekämpfen, nicht Sitzungsberichte zu fälschen brauche. Selbst nachdem ich jetzt durch Herrn Dr. Fr. weiß, daß der Snterpellant den Anlaß zu seiner 2nterpellation der Freundschen Denkschrift entnommen hat, und wenn selbst Herr Dr. Fr. im Siegesschmuck die Sitzung verlaßen hatte, ist es mir nicht zweifelhaft, daß an jenem Tage das System und mit ihm dessen Vertreter auf der Anklagebank saßen und gerichtet wurden. Herr Dr. Fr. versicherte — ich referiere nach dem Gemeindeblalt —, daß die Verwaltung der jüdischen Gemeinde restlos ihren öchuldanteil auf sich genommen habe; er verstehe es nicht, daß gesagt wird, der Gemeindevorstand wolle die Schuld von sich abwälzen. Und ganz besonders gibt zu denken die aus berufenem Munde kommende, freundlich eingekleidete Kritik: „Herr Dr. Freund hat keineswegs die Schuld von der Gemeinde abgeschoben, sondern in dankenswerter und offenherziger Weise, um ein mildes Wort zu gebrauchen, die Bankerollerklärung des heutigen Sgstems ausgesprochen." — Nicht diese Bankerotterklärung hat uns übrigens zu unserem Schritt in die Oeffentlichkeit veranlaßt, sondern der Mangel an Energie seitens der Schulverwaltung, der die Solidität unseres religiösen Unterrichtswesens auch weiterhin in Frage stellte. Das schwerste Geschütz aber führt Herr Dr. Fr. gegen mich auf, indem er mir unehrliches Verhalten zum Vorwurf macht, indem er behauptet, daß ich ihn auf der einen Seite überschwänglich gelobt, auf der andern Seite öffentlich angegriffen hätte. Fum Glück habe ich Feugen, die mir bestätigen werden., daß meine Fustimmung zu wesentlichen Teilen des Freundschen Reformplanes mich keineswegs veranlaßte, die in der damaligen Lehrerdenkfchrift aufgestellten Forderungen preiszugeben. Wir hatten gefordert, daß Religionslehrerstellen geschaffen und mit im Hauptamt anzustellenden Lehrkräften zu besetzen seien; daß diejenigen Religionslehrer, die schon jetzt 24 Stunden erteilen, sofort fest angestellt werden sollten, und daß Religionslehrerstellen ausgeschrieben und nicht wie bisher Religionsstunden an Würdige und Unwürdige verteilt werden sollten. Von alledem enthielt die Freundsche Denkschrift so gut wie nichts. Daß ich seinem Reformplan, der nach unserer Meinung fast nur Selbstverständlichkeiten enthielt, in vielen Punkten zustimmte, ja Herrn Dr. Fr. riet, für eine seiner Lieblingsideen Anhänger im Lehrerverein zu gewinnen — war ich darum weniger berechtigt, ihn anzugreifen, als sich immer mehr herausstellte, daß er vor so vielen anderen Geschäften weder für sein Schulprogramm, noch für unsere besonderen Forderungen Feit und Fntereße fand? Fmmer gebieterischer erhob sich unter solchen Umständen für uns die Forderung, daß hier ein neuer Mann, der fachmännisches Verständnis und Liebe für seine heilige Aufgabe mitbrächte, Wandel schaffen müsse. . Und Gott sei Dank, es ist uns gelungen, die Gemeindebehörden zu überzeugen. Hoffnungsvoll beginnen wir ein neues Blatt in der Geschichte des Berliner jüdischen Unterrichtswesens. Fch schließe mit dem Gefühl, daß Herr Dr. Fr. durch die von ihm beliebte Kampfesweise dem Bilde, das die Lehrerschaft von ihm besitzt, keinen, freundlichen Fug hinzugefügt Hai. Die Fsraelitische Synode in Karlsruhe. Am 16. Fuli 1925 tagte in den Räumen des Landtags die 12. ordentliche Fsraelitische Synode, die erste, die auf Grund der neuen Verfassung der isr. Neligionsgemeinschaft gewählt worden war. Der Vorsitzende des Oberrats der Fsraeliten Dr. Nathan Stein- Karlsruhe, eröffnete die Synode und wies in seiner Ansprache auf die schwierige Lage hin, in der sich wie die anderen Religionsgemeinschaften auch die Landessynagoge befindet. Aufgabe derselben sei es, gegenüber der seelischen Not, die durch die jetzigen Feilen genährt werde, die sittlichen Werte des Fudentums noch mehr als bisher zu pflegen und insbesondere dafür Sorge zu tragen, daß unserer Fugend eindringliche Kenntnisse des Fdeengehalts unseres G l a u b e ns vermittelt werden. Als eine der wichtigsten Aufgaben trete an die Landesfgnagoge die Pflicht heran, für die Hebung der wirtschaftlichen Not ihrer Beamten und Angestellten zu sorgen. Man habe bisher den gesetzlich zulässigen Höchstsatz der Landeskirchensteuer erhoben und werde dies auch weiter tun. Die hierdurch eingehenden Mittel reichen aber bei weitem nicht aus, um den berechtigten Wünschen der beteiligten Kreise zu entsprechen. Dem Lande Baden und dem Reiche müsse man daher dankbar sein für die der Religionsgemeinschaft gewährten Vorschüsse; denn ohne diese wäre es nicht möglich gewesen, der dringendsten Not der Rabbiner, Neligionslehrer, sowie der Versorgungsberechtigten auch nur einigermaßen zu steuern. Der Redner erwähnte die im Sange befindliche Aenderung des Landeskirchensteuergefetzes und begrüßte eine neue Bestimmung des Landessteuergefetzes, durch die eine gesetzliche Grundlage für die Gewährung von staatlichen Zuschüssen an die Religionsgemeinschaften gegeben und damit die Pflicht des Staates anerkannt worden sei, die Religionsgemeinschaften mit ihren Aufgaben auf den Gebieten der Erziehung und Sittlichkeit zu unterstützen. Die der Synode zugegangenen Vorlagen sollen vor allem zur Erfüllung dieser Aufgaben dienen und stellen, an die Opferwilligkeil der Gemeinden und der einzelnen Glaubensgenossen große Ansprüche. Aufgabe der Synode und jedes einzelnen Abgeordneten werde es fein, die Notwendigkeit großer Opfer zur Erhaltung der Landessynagoge zu erkennen und die Ueberzeugung auch draußen, im Lande, zu verbreiten. Der zum Alterspräsidenten berufene Abg. Schloßberger- Bruchsal übernahm hierauf den Vorsitz und ließ die einzelnen Abteilungen zur Wahlprüfung bilden. Aach dem Wiederzusammentritt der Synode und nach Erledigung der Wahlprüfungen wurden der Abg. Dipl.-Fng. Max E t t l i n g e r - Karlsruhe (liberal) zum Präsidenten, der Abg. Eduard B a u e r - Mannheim (konservativ) zum Vizepräsidenten gewählt. 2n seiner Ansprache wies der Präsident auf die Pflicht zur Treue gegenüber dem Vaterlande und der Religionsgemeinschaft hin und gedachte mit warmen Worten aller Volksgenossen im besetzten Gebiete. Das Haus vertagte sich sodann auf den Nachmittag, um den Ausschüssen Gelegenheit zur Durchberatung der Vorlagen zu lassen. Erst in später Nochmittagsstunde konnte das Plenum wieder zusammentreten, um die Berichte der Ausschüsse entgegenzunehmen. Den wichtigsten Veratungsstoff bildete der Voranschlag mit den dazu „rtWiDrtarihori 9lntrHrtDri 97flrh bpT Borlaae des Oberrats Ilbloß der