Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 3 (1923)
- Issue
- 12 (23.3.1923)
- Date
- 1923-03-23
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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bleibt ein unzulänglicher Versuch mit unzulänglichen Mitteln. Unsere Klage richtet sich vor allem gegen den Referenten für Unterrichtsongelegenheiten im Vorstände, gegen Herrn Dr. Freund, dem die Leitung des religiösen Unterrichtswesens anoertraut ist und der für alle persönlichen und sachlichen Angelegenheiten dieses Ressorts zuständlg ist. Auch wird der Schul- und Talmud-Thora-Vorstand, diese aus IS—20 Mitgliedern bestehende Schulbehörde, naturgemäß in seinen Beschließungen und Auswirkungen in weitem Maße durch den Schuireferenten bestimmt. Weitesten jüdischen Kreisen ist Herr Dr. Freund durch seine Tätigkeit in den Vorständen großer jüdischer Organisationen bekannt. Ferner bearbeitet und vertritt Herr Vv. Freund im Vorstand der jüdischen Gemeinde wichtige Arbeitsgebiete, die außerhalb feines Schulrestorts liegen, und nebenher entfaltet er eine fruchtbare Tätigkeit als Prediger, Schriftsteller und Dozent der Hochschule für die Wissenschaft des Judentums. Daß eine so extensive . und intensive Beschäftigung ihm nicht die genügende Zeit für das Schuldezernat läßt, daß er sich in Schulangelegenheiten oft vertreten lassen muß, hat für die Schul- und Unterrichtsinteresten, die gerade in Großberlin einen unermüdlich wachsamen, stets erreichbaren und arbeitsbereiten Leiter erfordern, die nachteiligsten Wirkungen. Dazu kommt, daß Herr Dr. Freund von seinem Bureau aus über Lehrer und Unterricht entscheidet, ohne mit der Unterrichtspraxis in lebendiger Wechselwirkung zu stehen. Fremde Berichte und Gutachten aber können niemals die Sachkenntnis ersetzen, die nur ein an der Erfahrung geschulter und fortdauernd durch sie korrigierter Blick verschafft. Dir Berliner jüdische Lehrerschaft ist einhellig der Meinung, daß die Amtsführung des Herrn Dr. Freund für die Entwicklung des religiösen Dnterrichtswesens ein Hemmnis bedeutet. Die unaufschiebbare Reform unserer religionsunterrichtlichen Einrichtungen erfordert hauptamtlich tätige Fachmänner, die mit ungeteilter Kraft — und darum vollverantwortlich — dem religiösen Unterrichtsw^en zur Verfügung stehen. Ob man diese höheren Gemeindebeamtet nun Schulinspektoren oder weniger mißverständlich Schulräte nmnen will, ist von nebensächlicher Bedeutung. Die Lehrerschaft wünscht auch, daß der Sryulvorstand sich nicht damit begnüge, eine Verwaltungsbehörde alten Stils zu fc'n, die schlecht und recht das ihr aufgegebene Pensum abarbeitet, sondern dah er zu einer Zentrale für religiöse Erziehung werde, die alle am jüdischen Religionsunterricht durch Zntereste und Pflicht Beteiligten zu verständnisvoller Mitarbeit heranzieht. Wie viele wissen heute von der Existenz einer jüdischen Schulverwaltung? ^Welche heroischen Anstrengungen hat sie gemacht, um den „Bankerott des Lgstems" zu verhindern? Hat sie, da die Reform anscheinend für längere Zeit aufgeschoben ist, die Oeffentlichkeit über ihre Gründe und nunmehrigen Absichten aufzuklären gesucht? Soll auch weiterhin, trotzdem seit Zähren ein freierer Geist in die Schulverwaltungen unseres Volksstaates eingezogen ist, die jüdische Religionslehrerschaft nur das Objekt der jüdischen Schulverwaltung sein? Bisher durften nur Mitglieder des Schulvorstandes Einsicht in die Denkschriften des Schulreferenten nehmen, der Lehrerschaft blieben sie vorenthaiten. 2a, das gewiß nicht unbescheidene Gesuch der Lehrer, soriele Vertreter in den Schulvorstand wählen zu dürfen, als ihnen nach den gesetzlichen Bestimmungen für die Zusammensetzung der Schuldeputationen zustehen, hat bisher weder Beantwortung noch Erfüllung gefunden. Dabei find sich die Lehrer bewußt, daß alle ihre Anregungen zur Verbesserung des Religionsunterrichts so lange wirkungslos bleiben, als die Lehrerschaft sie nicht durch eigene Vertreter im Schulvorstand zur Geltung bringen kenn. Unsere schriftlichen Eingaben — das lehrt uns die Erfahrung — finden, wenn überhaupt, meist dann erst durch den Schulvorstand ihre Erledigung, wenn sie durch die Verhältnisse bereits längst überholt sind. Die Passivität des Schulvorstandes trägt Schuld daran, daß in dem jüdischen Religionsunterricht an Grohberliner Profanschulen?um Teil Zustände herrschen., die einer Großgemeinde unwürdig sind und unser Ansehen in christlichen Kreisen herabsetzen müssen. An einem Tharlottenburger Lgzeum, das von 49 jüdischen Schülerinnen besucht wird, legte der jüdische Religionslehrer am 12. November v. 2. den Unterricht nieder, weil ihm nach Abzug der Fahrkosten nur ein Stundenlohn von 9 M verblieb. Die christliche Schulleiterin gab sich die größte Mühe, ihrer Schule den jüdischen Religionsunterricht zu erhalten, jüdische Eltern erklärten sich bereit, freiwillig einen Teil der Kosten aufzubringen, das Finanzamt stellte 500 M pro Unterrichtsstunde?ur Verfügung. Die jüdische Schulverwaltung aber, die bisher schon einen Beitrag zu den Kosten des Religionsunterrichts geleistet hat, erklärt, vor einer prinzipiellen Regelung der Zuschüsse an Privatschulen nichts tun?u können. Seit vier Monaten warten Schulleiterin, Religionslehrer, Eltern und Schülerinnen auf Antwort. 2n der Oranienburger Straße arbeiten sicher zahlreiche Beamte Tag und Rocht an der prinzipiellen Regelung, niemand aber hat es für nötig befunden, den 49 Schülerinnen während der Unterbrechungszeit einen Ersatz für den. fehlenden Religionsunterricht zu schaffen oder die Eltern zu beraten. — Auch darüber, daß teilweise ungeeignete Lehrkräfte den jüdischen Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen erteilen, wird nicht mit Unrecht geklagt. Gewiß, die jüdische Gemeinde hat für die Anstellung jüdischer Religionslehrkräfte an öffentlichen Schulen nur ein bescheidenes Vorschlagsrecht, das ihr freiwillig eingeräumt wurde. Aber es handelt sich hier um den Religionsunterricht für Tausende von jüdischen. Schülern, es handelt sich um die heiligste Angelegenheit einer Religionsgemeinde, um eine Angelegenheit endlich, um die sich keine staatliche und städtische Unterrichtsverwaltung kümmert. Es haben sich Elemente in die Religionslehrerschaft eingedrängt, die den jüdischen Religionsunterricht in Verruf bringen. Hätten wir Gemeindeschulräte, die ständig Fühlung mit den Leitern der öffentlichen, Schulen unterhalten und die Würde des jüdischen Religionsunterrichts zu vertreten Zeit gefunden hätten, so wären solche notorisch ungeeigneten Lehrkräfte längst - klanglos beseitigt worden. Die an diesen Dingen interessierten Eltern aber begnügen sich mit schwächlichen Klagen, die das Uebel nicht besiern, oder sie melden nötigenfalls ihre Kinder von einem Unterricht ob, der diesen das Zudenlum nur verleiden kann. — Wir mögen fragen, ob man die städtische Schulbehörde, die bereits in einem Falle einen jüdischen Religionslehrer an höheren Schulen angestellt hat, nicht hätte bewegen können, weitere jüdische Religions- Die fttmmel rühmen! (Psalm 19.) Von Dr., M. Spanier, Berlin. Die Himmel erzählen die Ehre Gottes, Und seiner Hände Wirken verkündet die Feste. Der Tag sprüht dem Tage die Rede zu. Und die Rächt raunt der Nacht die Kunde. Nicht Rede, nicht Worte, Deren Schall unhörbar: Zn alle Lande geht aus ihr Klang Und bis ans Ende der Welt ihre Worte. Dem Sonnenball setzt er ein Zelt in ihnen. Und er, wie ein Bräutigam, der hervortritt aus seinem Gemach. Frohlockt wie ein Held, zu durchlaufen die Bahn. Am Ende der Himmel ist sein Anfang, Und seine Wende an ihren Grenzen. And nichts ist verborgen vor seiner Glut. » * * Die Lehre Gottes ist vollkommen, erquicket die Seele, Dos Gesetz Gottes ist bewährt, macht Toren weise, Die Befehle Gottes find recht, erfreuen das Herz, Das Gebot Gottes ist lauter, erleuchtet die Augen, Die Furcht Gottes ist rein, besteht ewiglich. Die Aussprüche Gottes sind wahr, allesamt gerecht. lehrkräfte anzustellen; ob die jüdischen Religionslehrer an öffentlichen Schulen nicht hätten bestimmt werden können, sich zu organisieren, um ihre Berufs- und Zachinteressen wirksamer zu vertteten usw. Auch da, wo die Gemeindebehörden über genügende Machtmittel verfügen, lassen sie es an der nötigen Energie fehlen. Die Rückständigkeit mancher subventionierten Religionsschulen sollten sie mit der Entziehung der Subvention strafen, wenn auf andere Weise nicht die gleichen Leistungen wie an den Religionsschulen der Hauptgemeinde zu erreichen sind. Uns ist eine subventionierte Religionsschule bekannt, an der im vorigen 2ahre drei strebsame junge Lehrer ihr Ami niederlegten, weil die zu geringe Honorierung und die unwürdige Behandlung seitens des Vorstandes der Privatgemeinde ihnen keine andere Wahl übrig ließ. 2hre Beschwerde an den Schulvorstand der Hauptgemeinde verlief erfolglos. — Selbst im eigenen Haufe zeigt die jüdische Unterrichtsverwaltung denselben Mangel an 2nitiative. Mehr als in jedem andern Unterrichtsfach ist im Religionsunterricht der Erfolg von der Person des Lehrers abhängig. Was tut nun der Schulvorstand, um tüchtige Religionskräfte zu gewinnen? Das Selbstverständliche wäre, Lehrerstellen zu schaffen, auszuschreiben und mit den tüchtigsten Lehrkräften zu besetzen. Aber die Gemeinde hat festbosoldete Religionslehrkräfte bisher nur in den seltensten Fällen angestellt. Sie beschäftigt fast ausschließlich Hilfslehrkräfte, denen jeweils freiwerdende Religionsstunden — meist sind es 4 oder 6 — übertragen werden. Schon der Zustrom der in Berlin gelandeten — nicht selten auch gestrandeten — Lehrkräfte bewirkt, daß das Angebot die Nachfrage nach Hilfskräften meist übersteigt. Man nimmt, was sich anbietet. Der Religionsunterricht wird so in zahlreichen Fällen zu einer Versorgungsgelegenheit, und er sollte Selbstzweck sein. Von einer Auslese der Tüchtigen ist keine Rede. Und was tat bisher die jüdische Unterrichtsverwaltung für die Fortbildung des Religionslehrerstandes, die Verbesserung der Lehrmittel, für die Förderung der Methodik der Religionsfächer? Alles geht seit vielen Zähren in denselben ausgetretenen Bahnen, nirgends ein frischer Zug. der eine höhere Entwicklung anbahnt. 2n der evangelischen Landeskirche haben sich an zahlreichen Orten Superintendenten, Pfarrer, Studienräte und Volksschullehrer bei voller Gleichberechtigung aller Teilnehmer zu Arbeitsgemeinschaften für den Religionsunterricht zusammengeschlossen. Allein die Provinz Hannover zählt 50 solcher Arbeitsgemeinschaften. Auch in unserer jüdischen Gemeinde wäre ein Aohnliches möglich. Aber Unterrichtsverwaltung, Rabbiner und Lehrer Ziehen ihre eigenen Wege, ohne sich anscheinend der Nachteile bewußt zu sein, welche diese Abschließung zur Folge hat. — Auch bei uns werden in Büchern, Zeitschriften und Versammlungen manche Zdeen zur Verbesserung des jüdischen Religionsunterrichts ausgesprochen. Aber unsere Unterrichtsverwaltung, die sie aufnehmen, sie mit Fachleuten diskutieren und praktisch erproben sollte» ist durch eine dichte Zsolierschicht von der Öffentlichkeit getrennt. Von dem Rauschen eines neuen Geistes verspürt sie nichts. Die wenigen Vorwärtsstr! denden in ihr ändern kaum etwas an diesem Bilde, denn die Mächte des Beharrens sind stärker als die Mächte des Fortschritts. — Man braucht kein Prophet zu sein, um Voraussagen zu können, daß unter künftiger fachmännischer Leitung und verständnisvoller Pflege unser religiöses Schulwesen ganz andere Entwicklungsmöglichkeiten bieten wird, daß dann Lehrer und Schüler mehr Freude und Sonnenschein in den Religionsstunden verspüren werden, als es dieser Generation beschieden war. Wir beabsichtigen nicht, das tatsächliche Verhältnis der jüdischen Schulverwaltung zu dem Gesamtkomplex des jüdischen Religionsunterrichts darzustellen, so interesiant es auch wäre, einige Ausführungen über die gegenwärtige Lnspektion des jüdischen Religionsunterrichts zu machen. Aber unser graues Kulturbild würde eine bedauerliche Lücke aufweisen, wollten wir nicht noch von den hauptamtlich tätigen Religionslehrern sprechen, diesen Stiefkindern unserer Gemeindeverwaltung. Wie viele kennen das harte Los eines solchen Religionslehrers, der tagsüber von Schule zu Schule wandert, um in zermürbender Arbeit an zum Teil uninteressierten, oft schon übermüdeten Schülern einer kombinierten Religionsklasie Verständnis und Liebe für unsere Religion zu wecken, der ohne ausreichende Disziplinarmittel und meist die Unterstützung des Elternhauses und der Profanschule entbehrend, sich mit kargen Unterrichtserfoigen und geringer Berufsfreudigkeit zufrieden geben muh. Umsomehr sollte die jüdische Unterrichtsverwaltung sich seiner annehmen und ihm ein Uebermaß an Kraftzersplitterung und drückenden Rahrungrsorgen ersparen. Tatsache aber ist. daß die festbesoldeten jüdischen Lehrer ständig für die hauptamtlich tätigen Religionshilfskräfte eintreten mußten, wie zahlreiche Eingaben, Denkschriften usw. beweisen. Einzclr.e d.escr B:i-:iagenLwertcn. haben verschiedentlich in jüdischen Blättern die ihnen zuteil werdende unsoziale Behandlung gegeißelt. Wenn auch die Gemeindebehörden auf wiederholtes Drängen die Lage der Religionshilfslehrer aufgebesiert haben, so werden diese auch jetzt noch nach schwankenden Zahresstunden honoriert. Sie werden nid)t entschädigt, wenn aus Sparsamkeitsgründen Unterrichtsklassen zusammengelegt oder Religionsschulen aufgelöst werden; kein Kontrakt sichert ihnen, resp. ihren Angehörigen, einen Rechtsanspruch für Alter und Todesfall, und langwierige Berechnung der Zuschläge setzt sie oft verspätet in den Besitz eines nicht unerheblichen Teils ihres Einkommens. Folgendes Beispiel möge den Leidensweg eines hauptamtlich tätigen Religionslehrers illustrieren. Herr Z. bat im Zahre 1911 nach zehnjähriger Dienstzeit als Religionslehrer der Berliner jüdischen Gemeinde um feste Anstellung. Der Schulvorstand antwortete abschlägig, weil der Petent die Pflichtstundenzahl noch nicht erreicht habe. 2m 2ahre 1919 ward Herr Z. wiederum vorstelsig, weis er es inzwischen auf 54)4 Wochenstunden im Dienste der jüdischen Gemeinde gebracht hatte. Eine Antwort erfolgte nicht. — Ein Zahr später (1920) erneuerte Herr Z. sein Gesuch. — Wiederum keine Antwort. — 2n diesem 2ahre verlor Herr Z. T Unterrichtsstunden, weil die Gemeindeverwaltung eine Religionsschule aufgelöst hatte. Herr Z. richtete daraufhin ein neues Gesuch um feste Anstellung ein, weil er befürchten mußte, durch Auflösung weiterer Religionsschulen eines Tages unterhalb der Pflichtstundenzahl beschäftigt zu sein, und weil inzwischen auch andere, darunter selbst jüngere Hilfskräfte die feste Anstellung erreicht hatten. Es erfolgte ein ablehnender Bescheid, da wegen der Reform des gesamten Berwaltungsbetriebes von festen Anstellungen grundsätzlich abgesehen werden mMe. Auch das von Herrn Z. in diesem 2ahre eingereichte Gesuch, mindestens einer Gehaltsgruppe eingeordnet und nach 22jähriger Tätigkeit im Dienste der jüdischen Gemeinde nicht mehr stundenweis honoriert zu werden, wurde abschlägig beschieden. — Dazu einige Bemerkungen: Hat muht auch ein Hilfslehrer das Recht, von seiner Vorgesetzten Behörde. die er um ein bescheiden Maß von Lebensglück bittet, eine Antwort zu erwarten? Was konnte die Schulverwaltung veranlassen, auf der einen Seite diesen Lehrer durch die Uebertragung einer außerordentlich großen Stundenzahl ihre Anerkennung auszusprechen. auf der anderen Seite ihm die heiß begehrte feste Anstellung zu versagen? Und wie viel würdiger wäre es, ihm die feste Anstellung jetzt zu gewähren, statt sie ihm wie in ähnlichen Fällen als Gnadengeschenk für die Tage des Alters und des Verfalls aufzusparenl Wir glauben, daß das Verhältnis der Schulverwaltung zur Lehrerschaft sich von Grund aus ändern wird, wenn auch bei uns Schulinspektoren oder Schulräte sich die Pflege des Gemeinschaftsgefühls zur Aufgabe machen, das alle Gleichstrebenden, zu dem gleichen Ziel Verbundenen — ungeachtet der Rangstufe — schon jetzt verbinden sollte. Wir sind uns vollständig darüber klar, daß eine musterhafte Schulverwaltung allein noch nicht die Blüte des religiösen Unterrichlswesens garantiert. Aber wir möchten auch nicht unterschätzen, wie sehr eine gute Unterrichtsverwaltung den Erfolg des Unterrichts zu beeinflusien vermag. Es ist der Geist, der sich den Körper baut. Darum wünschen wir, daß ein neuer Geist die neue Organisation unseres Religionsunterrichts schaffe und daß deshalb die künftigen fachmännischen Leiter bereits die Aufbauarbeit leiten. Worauf wir ferner Wert legen, ist, daß sich das Herz zum Herzen finde, daß man nämlich der Lehrerschaft nicht einen Mann aufdränge, der nicht der Mann ihres Vertrauens ist. Ein vorheriges Sichkennenlernen, eine vertrauensvolle Aussprache über Ziele und Wege ist' nötig, damit die Zusammenarbeit von Verwaltung und Lehrerschaft reibungslos und harmonisch verlaufe. Die geplante Reform, darunter auch die Anstellung von Gemeindeschulräten, in eine Zeit zu verschieben, in der wir uns in jeder Beziehung freier fühlen als in der sorgenvollen Gegenwart, zumal auch weil die jüdische Gemeinde sich gegenwärtig in schwerer finanzieller Notlage befindet — dieser Gedanke hat auf den ersten Blick viel Einleuchtendes. Wir bestreiten dennoch die Beweiskraft dieser Gründe auf das Entschiedenste. Gerade die Not der Zeit spricht gegen den Aufschub. Die Nöte unserer Gegenwart stillt man nicht durch Mittel materieller Art, sondern dazu bedarf es in nicht geringem Maße auch der geistigen Aufrichtung und des religiösen Trostes. Wie hätten wir Zuden sonst in allen den Zeiten, so unsagbar Schweres ertragen und überwinden können! Dazu kommt das gegenwärtige Zntereste unserer Zugend für ein lebendiges Sudentum. Diese Gunst des Augenblicks sollten wir nicht ungenützt lassen. Und schließlich beweist uns die Geschichte, daß gerade Krisenzeiten große Reformen und weltgeschichtliche Neugründungen geboren haben. Wir erinnern an die Gründung des Lehrhauses in Zabneh, an die Gründung der Berliner Universität, an die Stein-Hardenbergschen Reformen mit Einschluß der Zudenemanzipation in Preußen. Weltkrisen waren es auch, welche die Propheten, die „Sturmvögel der Weltgeschichte", erweckten und religiöse 2deen von Ewigkeitswert hervorriefen. — Und den Sparsamkeitsbefürwortern antworten wir mit der trefflichen programmatischen Erklärung, die Herr Rechtsanwalt Stern in der eingangs gedachten Septembersitzung vor 1)4 Zähren abgegeben hat: „Nach den Worten Dr. Zreund's sind wir alle einig, daß etwas geschehen muß, und ich glaube namens meiner sämtlichen Freunde sagen zu können, daß möglichst schnelle und gründliche Arbeit geleistet werden soll, und zwar ohne Rücksicht auf die Finanzlage, denn hier sparen hieße uns selbst die Quelle unseres Daseins verstopfen." — Und eine geordnete Verwaltung arbeitet billiger als eine ungeordnete. — Zum Schluß: Wer in dieser Frage das Wort ergreift und wir hoffen auf zahlreiche Mitstreiter und Weggenossen —, der tue es gleich uns mit der Vornahme: Niemand zur Lust, niemand zum Leide, einzig zum Vesten unserer religiösen Zugenderziehung! Zur frage der Gelamtorgamfation Von Prof. Dr. S. Kalifcher. 2n Nr. 9 dieses Blattes (2. März 1925) wird die Frage aufgeworfen: „Kommt die Gesamtorganisation?" Eine bestimmte Antwort wird nicht erteilt, und was in wenigen Zeilen über diese Frage gesagt wird, klingt mehr resigniert als zuversichtlich. Zch möchte die Frage mit einer Gegenfrage beantworten: Zst die Gesamtorganisation nicht da? Zst sie nicht am 25. Zanuar 1921 von der überwältigenden Mehrheit der deutschen Zuden geschaffen worden? Hat das Zudentum je eine solche Einmütigkeit, Geschlosienheit, Willensstärke zu dem langersehnten Ziele einer Gesamtoertretung zu erlangen, gezeigt, wie auf jenem Gemeindetage, der den Deutsch-Zsraelitischen Semeindebund zur Gesamtorganisation umschuf? Damals konnte man glauben, daß das Prophetenwort: „Zch gebe ihnen ein einiges Herz" sich erfüllt habe, damals schien einmal die Geschichte nicht da zu sein, um nichts aus ihr zu lernen. Darum darf hier sin wenig Geschichte getrieben werden, die die Gegenfrage als Beantwortung der Frage ins helle Licht zu setzen geeignet erscheint. Den Deutsch-Zsraelitischen Gemeindebund, wie es in seinem Namen schon vorahnend ausgeprägt ist, zur Gesamtorganisation auszugestalten, war von vornherein das Ziel seiner vorzüglichen, für das Za, köstlicher als Gold und viel Feingold Und süßer als Honig und Wabenseim. Auch dein Knecht wird durch sie belehrt. Wer sie hält, hat reichen Lohn. Versehen — wer bemerkt sie? Von unbewußten sprich mich frei! Auch vor den Frechen bewahre deinen Knecht, Daß sie nicht herrschen über mich. Dann bin ich ohne Tadel und rein von schwerer Schuld. Möchten gefallen meines Mundes Worte und meines Herzens Dir, Gott, mein Fels und mein Erlöser. sSinnen Dieser Psalm, uns durch den Gesang so wohl vertraut, bietet in seinen Einzelheiten und in seiner Zusammensetzung viel Schwieriges. Manches erscheint rätselhaft. — ein geistreicher moderner Forscher will sogar in dem ersten Teil des Psalms geradezu ein altorientalisches Rätsel entdecken. Wir halten uns an die populäre Grundauffassung, die mit ihrer Geltung von zwei Zahrtausenden immerhin die Ehrfurcht des Alters verdient, und an den ergreifendsten und schönsten Kommentar des Liedes: — Beethoven hat mit der majestätischen Kraft seiner reichen Künstlerseele all die Gefühle der hingebenden Andacht vor der einzigen Erhabenheit des Weltenschöpfers und der in Demut hinsinkenden Dankbarkeit der lobpreisenden Erschaffenen so hinreißend zum Ausdruck gebracht, haß er damit selbst die etwas weichliche Ueberfetzung Gellerts, die er - zugrunde legte, geadelt und in eine höhere Sphäre gehoben hat. Nicht der Dichter preist die Herrlichkeit der himmlischen Welten, sondern der Himmel und die Feste, jene als fest gegründet gedachte blaue Wölbung über uns, verkünden nach der Meinung des Dichters, wie Gott sie so wundersam gestaltet und angeordnet hat., Sie können die Frage Gottes in Hiob beantworten: „Wo warst du, als ich die Erde gründete? . . . Worauf wurden ihre Grundsteine eingesenkt? Oder wer hat ihren Eckstein gelegt unter dem Zubel aller Morgensterne, dem Zauchzen aller Gottessöhne?" Nicht so sehr von der Schönheit des Himmelsgewölbes, sondern von dem Wunder seiner herrlichen Entstehung und Aufgabe erzählt das Gewordene, das Werk lobt den Meister. Der Tag und die Nacht vernehmen die Kunde und geben sie weiter. Tag und Nacht sind hier ganz persönlich gedacht, so wie sie auch Hiob dargestellt in der Erregung des Verfluchens: „Zener Tag sei finster, ihn möge Gott von oben mcht bedeccken, und auf ihn strahle kein Licht. Zurückfordern mögen ihn Finsternis und Todesschatten, es ruhe über ihm Gewölk, ihn schrecke jegliche Verfinsterung des Tageslichtes. Zeae Nacht entführe Dunkelheit, sie freue sich nicht unter den Tagen des Zahres, in die Zahl der Monde komme sie nicht! .... Die Sterne ihrer Dämmerungmögen sich verfinstern, sie hoffe auf das Licht, und es komme nimmer, sie schaue nicht des Frllhrots Wim- ^pernl" Wenn Mörikes „Um Mitternacht" mit den Worten beginnt: Gelassen stieg die Nacht ans Land, Lehnt träumend an der Berge Wand. Zhr Auge sicht die goldne Wage nun Der Zeit in gleichen Schalen stille ruh'n . . . so weih jeder, daß hier die gestaltende Kraft gesteigerter Empfindung dichterische Gebilde formt. Zn unserem Psalm wird sich nicht immer die feine Grenze fchstellen lasten, wo mgthisches Vorstellen und Glauben bereits geschwunden ist und eine rein poetische Anschauung uralte Formen des Aüsdrucks nur eben bildhaft verwendet. Was der Himmel ermhlt, ist kein Gesang, der nur dort oben ertönt in geheimnisvoller Weise und vielleicht nur von Auserwählten vernommen wird, alle Well, so weil der Himmel reicht, kann ihn tönen hören, alle Welt kann Gottes Herrlichkeit unmittelbar aus seinen himmlischen Werken erkennen. Es wird oft behauptet, daß in den ersten Versen des Psalms jene verbreitete Anschauung von der tönenden Sphärenharmonie er-