Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 3 (1923)
- Issue
- 12 (23.3.1923)
- Date
- 1923-03-23
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2613366-2613709-2613721--0581-2617844- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
IiMHLemleZeikU Organ der Vereinigung für das liberale Judentum e. V. Bezugspreis durch die Geschäftsstelle ‘/* jährl.M.Zvoo.- Auzeigeo: Grundpreis für die 3'|j cm breite mni-3eUe M. 0.25, Jamilieuauzeigeu Al. 0.15. Bei Wiederholuug Ermäßigung. Der Grundpreis wird mit der am Lrscheiuungslage gültigen Schlüsselzahl der Buches 02t HLv dler- Börfenverelus multlplizlert. ra ozs Die „Jüdijch-liberale Teilungerfcheinl jeden Freitag, je dreiwöchentlich als wijfeufchastliche Beilage „Liberales Judentum- und „Mitteilungen der Arbeitsgemeinschaft jüdisch-liberaler Jugeudvereine". Ar. 12 * Berlin, 23. Mär; 1923 » 3. Jahrgang Redaktion und Geschäftsstelle: Berlin W. S, Alauerstraße S2 (Bereinigung für da» liberale Judentum e. B.), Fernruf: Amt Jeulrum 1S2. Auzelgen-Auuahme bei der Geschäftsstelle Sämtliche Iahluugeu: Postscheckkonto Berlin AW. 7 Ar.1 Z70S0 (Bereinigung für das liberale Judentum e.B.). Jur gefl. Beachtung! Die „Jüdisch-liberale Zeitungist den Mitgliedern der „Bereinigung für das liberale Judentum S. B." im Mitgliedsbeitrage, also unentgeltlich geliefert worden. Die ungeheuerliche Steigerung aller Kosten läßt ein derartiges Vorgehen weiterhin nicht mehr?u. Wenn unfere Freunde nicht wünschen, daß die letzte liberale jüdische Zeitung in Deutschland verschwindet, wenn unsere Freunde nicht wünschen, daß die jüdische Oeffentlichkeit fortan lediglich durch orthodoxe und zionistische Berichterstattung beeinflußt werden soll, daun ist es ihre Pflicht, umgehend denAbonnementsbetrag von M.5000.— für das Quartal April / Juli auf das Postscheckkonto der „Vereinigung für das liberale Judentum E. B." Berlin NW. 7, Nr. 137069 zu übersenden. Durch eine Nachlässigkeit unserer Freunde in der Uebersenduug des Betrages entstehen außerordentliche Schwierigkeiten in unserer Expedition und außerdem eine Stockung in der regelmäßigen Zusendung der Zeitung. Die Beträge müssen bis spätestens 28. März bei uns eiugegangeu sein. Ziidisch-liberale-Zeitung. Das 8ckulkompromiÜ. Bon Dr. Al. Spanier, Magdeburg. Der Feind steht nicht vor den Toren, sondern wütet im Lande selbst. Wir Juden blicken bangen und wehmütigen Herzens auf den Rhein und die Ruhr. Ts sind die Ställen, die von dem Blute zahlreicher Glaubensgenossen in vergangenen Zeilen finsteren Iudenhastes getränkt wurden. Tin Thronist hat diese grausigen Ereignisse in einem Werke: Emek habacha (Tränenlal) geschildert. Einleitend bemerkt er, daß ein Jeder, der das liest, in Staunen und Erregung geraten würde; mit Tränen in den Augen würde er angsterfüllt ausmfen: Wie lange noch, o Herr? Aehnliche Leiden find jetzt über die Gegenden hereingebrochen.-Aber all das Elend um uns her will uns nicht zur Einkehr in uns selbst bewegen, uns nicht zur inneren Kräftigung und Einheit verhelfen, wir lernen nichts aus der Geschichte, der Lehrmeisterin der Menschheit, und verfallen immer wieder in die Rückwärtserei, die uns ins Unglück gestürzt hat. Diese Gedanken bemächtigten sich unser, als wir von dem Schulkompromiß Vermerk nahmen, das eine Einigung (?) in bezug auf die viel umstrittene Gemeinschaftsschule herbeiführen soll. Der § 2 des*Entwurfs soll nämlich die Fassung erhallen: „Die Gemeinschaftsschule erteilt den Unterricht auf christlicher Grundlage ohne Rücksicht auf die Besonderheiten der einzelnen Bekenntnisse für alle Kinder gemeinsam; der Religionsunterricht wird nach Bekenntnissen getrennt erteilt usw. Wir lassen an unserem Geist die unseligen drei preußischen Regulative vom 1., 2. und 3. Oktober 1854 vorüberziehen, die damals und später von freisinnigen Volksvertretern und der preußischen Lehrerschaft aufs energischste bekämpft worden sind. Es bleibt ein Ruhmesblatt in der Geschichte der Vereinsbestrebungen dieser Lehrerschaft zu allen Zeiten mannhaft für die deutsche, Schule, ohne sich von den engherzigen kirchlichen Strömungen beirren zu lassen, eingetreten zu sein. Diese Regulative bestimmten, daß die Aufgabe der Schulen darin bestehe, die Tugend in christlicher, vaterläuötjcher Gesinnung und häuslicher Tugend zu erziehen. Der Schulunterricht sollte christlich gefärbt sein. Die Gegner einer solchen Schulverfafsung wollten und konnten nicht einsehen, daß der starre konfessionelle Staddpunkt das religiöse Leben des Volkes besonders heben würde. Man befürchtete vielmehr, die Jugend in einen Orthodoxismus hineinzuziehen, der nicht gleichbedeutend mit dem Wesen wahrer Frömmigkeit sei. Lin hervorragender Kämpe vorurteilsfreier Gesinnung, Adolf Diesterweg, bemerkt hierzu: „Ist der positiv christliche der Buchstabenglaube, ^^<l/lQ/i)<!/ö(ttQ/dbft<ydQrt2/t>Q/t)2/ü<yDQA>Q/t)G/S>Q/2G/QQ/dW % Aus dem Lrchatt: § § Dr. M. Spanier (Magdeburg): Dar Schulkompromiß. — § § Dr. Adolf Löwenberg: Jur Reform des religiösen Unterrichtstz § wesens der Berliner jüdischen Gemeinde. — prok.Dr.S. Kalischer: s Jur Frage der Gesamtorganisation. « § Dr. M. Spanier (Berlin): Die Himmel rühmen. §. Die jüdische Gegenwart: u. a. Die Blau-Weih-Garde. — 2 Antworten. § 6tn Beschluss des liberalen Vereins zu Berlin* Der Liberale Verein für die Anglegenheiten der jüdischen Gemeinde zu Berlin fahte in seiner Mitgliederversammlung am 12. März, über die wir auf der vierten Leite ausführlich berichten, einstimmig folgenden Beschluß: Der Liberale Verein erwartet und fordert von den Gemeinde- Körperschaften noch im laufenden Idhre den Ausbau der Gemeindeverfassung durch Gemeindebeschluß, ohne Inanspruchnahme der Gesetzgebung, und zwar vor allem: a) Einführung des allgemeinen Wahlrechts für beide Geschlechter; b) Vergrößerung der GemeindeKörperschaften zwecks Erhaltung ihrer Arbeitsfähigkeit; e) Heranziehung aller Kreise der Gemeindemilglieder zu den Gemeindearbeiten^ insbesondere Durchführung des Sgstems der Bezirksgemeinden. Und Bayern? Der Staatsgerichtshof in Leipzig hat die Beschwerde der aufgelösten nationalsozialistischen Organisationen in Berlin, Baden, Thüringen, Hamburg und Lachsen zurückgewiesen. 2n der Begründung wird gesagt, daß der von Adolf Hitler geleitete Hauptverein in Bagern auch für die Tätigkeit seiner Iweigvereine haftbar sei. Die Persönlichkeit Hitlers, der offenbar regierungsfeindliche Pläne verfolgt, rechtfertige §ie Auflösung der nationalsozialistischen Organisationen. Aach den Feststellungen des Reichskommijsars hatten die Nationalsozialisten an der Mordhetze gegen Rathenau teilgenommen. Am Tage der Ermordung Rathenaus erschien in der Geschäftsleitung der Partei das Plakat: „Rathenau ist tot, Eberl und Lcheidemann leben noch! Die Süden aus dem Lande!" forderung nach neuen jüdischen Schulen in Berlin. Die Fraktion der jüdischen Volkspartei hat der Berliner Repräsenlantenverfammlung einen Antrag zugehen lassen, der die baldmögliche Errichtung jüdischer Schulen im Sinne der Aeichsverfassung verlangt. Der Gemeindevorstand wird ersucht, zur Vorbereitung dieser Schulgründungen mit der Repräsentantenversammlung in ge^ mischter Deputation zu beraten. Dieser Antrag paßt vorzüglich in den Rahmen zionistischer Demonstrationspolitik. Eine Ausstellung fynagogaler Kunft. Vom 15. Mai bis 15. Oktober 1025 findet in Karlsruhe die Große Deutsche Kunstausstellung statt. Hierbei ist auch eine Abteilung für alte und neue jüdisch-sgnagogale Kunst vorgesehen. Sn dem einen der hierfür zur Verfügung gestellten Räume sollen sgnagogale, in dem anderen häusliche Kultgegenstände aufgestellt werden. Jur Vorbereitung dieser Abteilung, deren künstlerische Leitung Prof. Gustav Wolf-Karlsruhe übernommen hat, wurde beim Oberrat der badischen Ssraeliten ein Ausschuß gebildet. Der Ausschuß hat die Aufgabe, im Benehmen mit der Ausstellungsleitung und dem Badischen Landesgewerbeamt, für die Einrichtung der jüdischen Abteilung zu sorgen. Um ein vornehmes und würdiges Bild der jüdischen Kunst geben zu können, woran allen deutschen Süden gelegen sein muß, ist es notwendig, daß die Abteilung mit hervorragenden Stücken jüdischer Kunst be/chickt wird. Es ist zu hoffen, daß die Gemeinden und Gemeindemitglieder, die im Besitze hochwertiger jüdischer Kunstgegenstände, sind, gerne bereit sein wer« den, diese der jüdischen Abteilung zur Verfügung zu stellen, den, diese der jüdischen Abteilung zur Verfügung zu stellen. Nähere Auskunft erteilt der Oberrat der badischen Ssraeliten. Numerus Clausus an der Mener technischen Hochschule. Auf Grund des Treibens der deutsch-arischen Studenten an der Wiener Technischen Hochschule wurde dort am schwarzen Brett folgende Kundmachung angeschlagen: Das Professorenkollegium hat die nachfolgenden Beschlüsse gefaßt: Die Smmatrikulierung fremdstaatlicher Bewerber wird künftighin auf Grund ihrer tatsächlichen Eignung und ihrer Volkszugehörigkeit unter Bedachtnahme auf volkswirtschaftliche Snteressen erfolgen. Für die jüdischen Bewerber des Auslandes wird noch insbesondere bestimmt, daß ihre Sntmatrikülation in der Regel nur in dem Ausmaß wird erfolgen dürfen, daß die Gesamtzahl aller an einer Fachschule zu immatrikulierenden jüdischen Bewerber zehn Prozent nicht überschreiten dürfe. Mit der Durchführung dieses Beschlusses wurde ein besonderer Ausschuß betraut, gegen dessen Entscheidung keinerlei Berufung zw lässig ilt und dem auch zustehen wird, die geforderte Eignung de Bewerber in angemessener Weise festzustellen. Der Prorektor der Technischen Hochschule: Max Ferstel m. p. der unbegreifliche Inhalt übernatürlicher Dogmen, der Heidelberger Kontroverskalechismus mit feiner Berflachungslehre, der kirchliche Absolutismus, der blinde Autoritätsglaube, der konfessionelle und einschnllrende Partikulansmus mit seiner Ausschließlichkeit und seinen Folgen: der Strahl'schen kirchlichen Toleranz oder vielmehr Intoleranz, der Berketzerungs-, Bekehrungs- und Beseligungssucht, oder ist es der Geist des Evangeliums und die Praxis des Testaments des Johannes? „Schon nach wenigen Jahren (1857) nahm der Prinzregent, der spätere Kaiser Wilhelm I» Veranlassung, Uber die damalige religiöse Denkrichtung das Verdikt zu fällen: „Alle Heuchelei, Lcheinheiligkeit, kurzum alles Kirchenwesen als Mittel zu egoistischen Zwecken ist zu entlarven, wo es nur möglich. Die wahre Religiosität zeigt sich im ganzen Verhallen der Menschen". Rach ISjährigem Kampfe wurde die Regulative beseitigt und an ihrer Stelle traten Fa lks Allgemeine Bestimmungen vom 15. Oktober 1872, die einen anderen Geist atmeten und bis heute in Kraft geblieben sind, wenn sie auch auf dem Wege ministerieller Verfügungen in ihrem Grundcharakter verblaßten, sodaß die ursprünglich geplante Staatsschule in eine Kirchenschule verkehrt wurde. Ls ist bemerkenswert und ein Zeugnis paritätischen Denkens, daß vor der Veröffentlichung der Allgemeinen Bestimmungen eine Konferenz einberufen wurde, u deren Mitgliedern unter der Sachverständigung auch )er Rektor H orwitz-Berlin und der Landrabbiner Dr. M eg er-Hannover zählten. Und nun sind wir wieder auf dem alten Standpunkt der Regulative angelangt, den wir in den Orkus wähnten: der Gemeinschaftsschule auf christlicher Grundlage. Die deutsch-nationale Erziehung — nicht im engherzigen Sinne — muß die Parole sein, das ist eine allgemeine pädagogische Forderung, aber nicht eine christlich-germanische, die alle möglichen Widersprüche in sich birgt. Es gibt kein allgemeines Lhristentum, keine allgemeine christliche Religion, sondern nur verschiedene Konfessionen: katholische, lutherische, reformierte usw. Oder ist es etwa identisch mit der allgemeinen Menschenliebe?? Die Bezeichnung „christliche Grundlage" widerspricht dem Prinzip der individuellen Freiheit, der Gleichberechtigung mit jedem anderen Mitglied der bürgerlichen Gesellschaft, - das nicht der christlichen Konfession angehört, und so verleugnet der Begriff „christlich" den Grundsatz, daß die deutsche Erziehung den Eharakter allgemeiner Menschenbildung aus kulturellen Gründen besitzen muß. Engherzigkeit steuert auf Unkultur los. Wann werden die führenden Männer Deutschlands zur Einsicht kommen? viscite moniti. Als Preußen im Jahre 1812 ganz zertreten dalag, wurde in Berlin ein „Archiv deutscher Nationalbildung" begründet und setzt in dem „Wirbelsturm der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Umwälzungen" nehmen wir unsere Zuflucht zu Ideen, die keinen Aufstieg des deutschen Volkes änzubahnen bedeuten können. Man möchte — in Variation bekannter Verse — ausrufen: Die Welt wird schlimmer mit jedem Tag, man weiß nicht, wie's noch werden mag, das Elend nimmt kein Ende. (Rach den endgültigen Beschlüssen im Plenum werden wir auf den Gegenstand wieder zurückkommen.) Zur Reform des religiösen Clnterricbtswefens der Berliner jüdischen Gemeinde. Von Dr. Adolf Löwenberg. / Den Freunden des religiösen Unterrichtswesens in unserer Gemeinde konnte der 25. September 1021 als der Beginn einer besseren Jeit erscheinen. An diesem Tage stand auf der Tagesordnung der Repräsentantenversammlung die Anfrage: „Wir bitten um Auskunft, ob in geeigneter Weife — event. in welcher — für einen genügenden . Religionsunterricht gesorgt ist." Wie verschiedenartig sich die Parteiredrier auch Uber den jüdischen Religionsunterricht äußerten, einmütig urteilten alle Uber die jüdische Schulverwaltung: Gewogen und zu leicht befunden! Herr Dr. Freund, der Schulreferent im Borstande, gab klugerweise zu, daß die Justände auf dem religiösen Schulgebiete unhaltbar seien und daß die jüdische Schulverwaltung restlos ihren Schuldanteil auf sich nehme. Den Eindruck seiner Worte faßte Herr Rechtsanwalt Stern dahin zusammen: „Herr Dr. Freund hat in dankenswerter und offenherziger Weise, um ein mildes Wort zu gebrauchen, die Bankerotterklärung des heutigen Systems ausgesprochen." — Es wurde schließlich eine Kommission eingesetzt, die sich mit den Fragen des Religionsunterrichts und des Schulwesens beschäftigen sollte. inzwischen sind 1 % Jahre verflossen. Die Kommission, die verschiedentlich tagte, ist seit Juni vorigen Jahres nicht mehr einberufen worden. Die von dem Schulreferenten als unhaltbar bezeichneten Justände bestehen unverändert weiter. Des Wartens müde, appelliert die Lehrerschaft an die jüdische Oeffentlichkeit. Ihr zeigen wir in Nachfolgendem, wie es um den jüdischen Religionsunterricht in Großberlin bestellt ist, und von ihr erwarten wir, daß sie die säumigen Gemeindebehörden anhalte, ihre Jusage zu erfüllen. Jede Reform unseres religiösen Unterrichtswesens. die nicht in erster Linie die Unterrichtsverwaltung selbst gründlich umgestaltet, In-eud»ereius-A»zeigO« letzte Sette.