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Jüdisch-liberale Zeitung · 1923-01-12 · 2 (12.1.1923) · page 3

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
3 (1923)
Issue
2 (12.1.1923)
Date
1923-01-12
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
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Deutschlands dadurch erschwert wird: ferner wird eine Lnterventian wegea Amnestie der volnischen Deserteure und Refrakteure angeregt, damit diese nach Klen zurückkönnen, sowie eine mternationale Regelung der Schicksale der vielen Staatenlosen in Deutschland oder Abschluß von Uebernahmeverträgen betreffs der Staatenlosen mit den östlichen Nachbarn. Line Berliner Ausstellung Mare Lhagalls. Am 2. Fanuar wurde in der Galierie Lutz eine Sonderausstellung der Werke des bekannten jüdischen Malers Marc Ehagall eröffnet. Die Ausstellung umfaßt die Arbeitsporiode des Künstlers während der Fahre 1414-1922. — Wie bekannt, herrscht in Lhagalls Schatten das jüdische Motiv vor. 2n der graphischen Abteilung der Ausstellung sicht man Lhagalls Entwürfe für die Moskauer jüdischen Kammerspiele und ferner Porträts bekannter jüdischer Schriftsteller. Wir behalten uns vor. auf die Ausstellung noch ausführlich zurückzukommen. Die Not des jüdischen Mittelstandes. 2n der letzten Sitzung des Nepräsentantenkollegiums der Hamburger deutsch-israelitischen Gemeinde wurde der Antrag des Gemeindevorstandes auf Nachbewilligung von 550 000 Mark für das Armenwesen angenommen. Der Kommissar des Gemeindevorstandes wies darauf hin, daß der Vorstand für die o^it bis einschließlich Februar mindestens noch zehn Millionen Mark bedürfe, wenn er dem Mittelstand über diese schwere (Zeit hinweghelfen wolle. Völkische Heldentaten. 2n den ersten Morgenstunden des vergangenen Montags wurden auf dem Kurfürstendamm in Berlin mehrere junge Leute festgenommen, die bereits fast sämtliche Straßenschilder mit weißen Plakaten des Wortlauts: „Fudenstraße", „Fudendamm", „Lohnprinzendamm" u. dergl. überklebten. Die Läter, zwei Studenten aus Lharlottenburg und zwei Schneider, wurden festgestellt. Segen die Täter wurde Strafanzeige erstattet. > Lehren des Fudentums. Der Verband der deutschen Fuden hat, I als er feine politische Tätigkeit einstellte, die Fortführung seiner lite- > rarischen Tätigkeit der Vereinigung für Schriften über jüdische Re- I ligion überwiesen. Diese Vereinigung teilt uns mit, daß die früher » vom Verband herausgegebenen „Lehren des Judentums" Teil I und II » jetzt in neuer Auflage fertiggeftellt sind. Teil HI ist im Druck, » Teil IV und V in Vorbereitung. I Die Freie jüdische Volkshochschule zu Breslau eröffnete ihr > 3. Halbsemester mit einem Vorträge des Studienrats, Herrn Prof. > Dr. Alfred Groll, über „FUdische Architekten, Kunsthandwerker und I Techniker" im kleinen Saale der Lessmg-Loge. Agnesstraße 5. — > -2m Vorlesungs-Verzeichnis kündigen Herr Studienrat Dr. Willg 1 Lohn (Geistige Strömungen im modernen Sudentum), Herr Prof. » 'Dr. Michael S u t t m a n n (Der Talmud und die nichtjüdische Welt), » .Herr Nabb. Dr. Mos. H o f f m a n n (Die jüdische Lhegesetzgebung), » Herr Priv.-Dozent Dr. Siegfried M a r ck (Einführung in die Phim losophie Hermann Lohens), Herr Dr. Waller 5 t e i n i tz (Grund- 1 Probleme der Biologie und ihre Bedeutung für die Weltanschauung) f ihre Vorlesungen an. die zweifellos allgemeines Fnteresse erwecken H werden. Wir machen auf die im Inseratenteil dieser Nummer erj 1 scheinende Anzeige der Freien jüdischen Volkshochschule noch be- 7 sonders aufmerksam. Teitungsfckau Für jüdischen Fugeudwohlfahrt: 2m Gemeindeblatt der 2lldischen Gemeinde zu Berlin bespricht Rechtsanwalt Dr. Lamm-Berlin „Das Reichsgesetz für 2ugendwohlfahrt und die Aufgaben jüdischer Fugendhilfe". Aus dem Aufsatz, den wir leider nur unverkürzt zum Abdruck bringen können, seien folgende Hinweise milgeleilt: Für die 2ugendhilfe einer religiösen Gemeinschaft ist es vor allem von 2nteresse, festzustellen, in welchen Beziehungen eine Rücksicht^ nähme auf das religiöse Bekenntnis vorgeschrieben ist. Es sei hierbei daran erinnert, daß über die religiöse Kindererziehung, d. h. die Frage, in welchem Bekenntnis ein Kind zu erziehen ist, das Gesetz vom 15. 2uli 1921 einheitliches Reichsrecht geschaffen hat. 2m R. 2. W. G. ist die Rücksichtnahme dreimal ausdrücklch vorgesehen: bei der Unterbringung eines Mündels durch das 2ugendanrt (§ 55), „tunlichst" bei der Uebertragung der Schutzaufsicht durch das Vormundsschaftshericht auf eine Vereinigung für Fugendhilfe oder einzelne Personen (Helfer) (H HO) und bei der Fürsorgeerziehung (§ 69: im Falle der Familienerziehung ist der Minderjährige mindestens bis zum Aufhören der Schulpflicht in einer Familie seines Bekenntnisses, im Falle der Anstaltserziehung soweit möglich in einer Anstalt seines Bekenntnisses unterzubringen). Die letzte Bestimmung entspricht dem preußischen Fürsorge-Erziehungsgesetz. Die Aufnahme der ersten war notwendig, weil für das 2ugendamt als gesetzlichen Amtsvormund die Vorschrift des § 1779 BGV. betr. die „Auswahl" eines bekenntnisgleichen Vormunds nicht Anwendung finden kann und § IS01 BGV. — wonach die Sorge für die religiöse Erziehuno dem im Bekenntnis nicht gleichen Vormund entzogen werden kann — für das Fugendamt ausdrücklich nicht gilt (§ 55 I). Aeußerst wichtig für die praktische Arbeit ist der tz 11, nach welchem das 2ugendamt die Erledigung einzelner Geschäfte oder Gruppen von Geschäften besonderen Ausjchüssen, in welche auch andere Personen als seine Mitglieder berufen werden, sowie Vereinigungen für 2ugendhilfe und Fugendbewegung oder einzelnen in der 2ugendwohlfahrt erfahrenen und bewährten Männern und Frauen widerruflich übertragen kann. Hier Söhne in den verschiedenen Ländern Europas anschaulich dargestellt. «zwischen eindrucksvollen Familienszenen, in denen die Mutter Selma Nochschild immer ein. leuchtendes Vorbild ist, sieht man, wie der Kurfürst von Hessen, durch Napoleon bedrängt, sein ganzes Vermögen dem Maier Amschel anvertraut, und im Kellergewölbe in einem Weinfaß ein sicheres Versteck dafür gefunden wird. Die Sache wird verraten, Maier Archchel leugnet, das Haus wird durchwuhlt, man findet nichts, man führt ihn ab, verbindet ihm die Augen, und satanisch ruft der Offizier: „Maier Amschell Rach Eurem Tode wird das Fudenviertel geplündert." Um seiner Glaubensgenossen willen erklärt er sich zur Auslieferung bereit, öffnet ein Geheimfach in seinem Arbeitszimmer, mit Goldmünzen voll gefüllt, und sagt nachher leuchtend zu seiner Frau: „Fch gab ihnen nicht des Kurfürsten Schatz! Es war unser ganzes Vermögen. Wir werden von neuem arbeiten und aufbauenl" — Dies ist der Höhepunkt des Films, der sowohl durch Schilderung Rothschildscher Börsencoups -und Staatsaktionen als auch intimer Freitagabend-Andacht, einer "Elllenfestessens mit „Mazzeklöß'", der Liebesaffäre der Eharlotte von Rothschild mit dem Herzog vom Taunus (nach des Vaters Hoffnung km gutes Geschäft), usw., eine geschlossene und gute Wirkung Kreuz und Mögen Dovid. Bon j. L a n d a u. Die Rach' ist eine Lust, die währt wohl einen Tag, Die Großmut ein Gefühl, das ewig freu'« dich mag. RUckert. KStill, friedlich, verschlafen ruht das kleine ungarische Lani uu müden Herbstsonnenscheine. Wenn nicht gerade d lg die Stadt mit seinem bunten, lärmenden Leben erfüll Wd auch an Wochentagen Markt und Gassen wie verödet. Bei einzelt. nur tollen hier und da in ttmschlagetücher gehüllte Fraui Sem einen oder anderen offenen Kramladen entgegen. Mitunt rattert auch ein leerer Leiterwagen über das holprige, kleingebuckel Steinpflaster. Erst wenn die Stunde zum Abendgebet in den Temp 'Nlft. entwickelt sich ein regerer Verkehr. Dann huschen aus all, Hausern ringsum kaftcmumschlotterte Gestalten hervor und eilen de Massigen, grauen Tempel entgegen zur Mincha-Andacht. Heute ab erwächst der jüdischen örtlichen Wohlfahrtspflege die Pflicht, sich — falls eine solche Llebertragung erfolgt — um oje Ueberttaguag der jüdischen Wohlfahrt zu bemühen, an sie ergehende Anforderungen anzunehmen, vor allem aber dafür zu sorgen, daß ein Stamm von jüdischen Persönlichkeiten herangebildet wird, der diese Aufgaben zu übernehmen befähigt ist. Der Uebertritt zum Ehristeutnm. Die „Deutsche (Zeitung" veröffentlicht folgende beachtenswerte (Zuschrift: Wäre es nicht möglich, den Uebertritt vom Fudentum zum Ehristentum weniger leicht und bequem zu machen» als er heute ist? 2eder Berliner Pfarrer weiß, wie es damit steht. 2n den seltensten Fällen sind religiöse Motive vorhanden. Die Kirche gibt sich einfach dazu her. jüdischen 2nteressenten die Verschleierung ihrer Abkunft zu erleichtern. Die Sache wäre wert, daß die deutschvölkischen Kreise sich energisch mit ihr beschäftigen. Es müßte m. E. verlangt werden, I. daß dem einzelnen Pfarrer die Befugnis zur Aufnahme entzogen und einem ad hoc gebildeten Kollegium übertragen wird, das die eingehenden Gesuche zu prüfen hätte; 2. daß der Borbereitungsunterricht nach Dauer und Ernst überwacht wird. Er würde am besten in die Hände eines Spezialisten gelegt. Das jetzige Verfahren ist schon um seiner Begleitumstände willen unwürdig. Fürwahr: „Das jetzige Verfahren ist schon um seiner Begleitumstände willen unwürdig". Wie aber, wenn antisemitische Hohlköpfgkeit einem Stahl den Uebertritt zum Ehristentum nicht gestattet hätte, weil sie ein Verschleierung seiner Abkunft befürchtete? ßUcberttlcb (Zum alteu jüdischen Zivilrecht. Eure Studie vou Dr. Heurg S. Simonis. Philo-Berlag 1922. 2n der Muße seiner 2nternierung in einem englischen Gefangenenlager hat der Verfasser auf Grund der ihm erreichbaren Literatur seine Arbeit aufgebaut. Er hat sich bemüht, ein Sgstem zu finden, das er geglaubt hat. aus den Regeln des jüdischen Rechts ableiten zu können. 2m Vordergründe der Gedanken des jüdischen Rechts findet er „den Uebergang körperlicher Dinge (und Menschen) von Macht zu Macht", und danach gliedert er seine Darstellung in 5 Gruppen: 1) Uebergang der Dinge durch Erbfolge und Ehe; 2) Uebergang der Dinge durch Rechtsgeschäfte; 5) Beweisrecht. Dahingestellt, wie es sich mit dieser Grundlage der Arbeit verhält, gibt der Verfasser doch eine Fülle von Einzeldarstellungen, die wesentliche Gebiete des (Zivilrechts betreffen. Er beginnt mit dem Ehe- und Erbrecht, bchandelt hierbei insbesondere das Recht der Katuba und ihr« Abänderung durch Hinzutreten der Mitgift, ohne jedoch die persönlichen Rechte der Ehefrau zu vergessen, scheut sich nicht, die ziemlich verwickelten Bestimmungen des Erbrechts darzustellen und hierbei Streitfragen in vorsichtiger Weise zu entscheiden; die Rechte der weiblichen Familienmitglieder, der geschiedenen Ehefrau und der Witwe werden besprochen, die Erbmaße und Erbeslegitimation behandelt. Sodann geht der Verfasser zur Besprechung des Uebergangs durch Rechtsgeschäfte über, wobei er einen erheblichen Teil des Obligationenrechts abhandelt. Der Uebergang von Eigentum und Besitz an 2mnwbilien, Mobilien und Forderungen, Tausch, Kauf, Miete und Pacht, Leihe, Verwahrung. Darlehen, Schenkung, einschließlich derjenigen von Todeswegen, Dienstmiete, Prozeßvertretung, Werkvertrag, Gemeinschaft und Gesellschaft, alle diese Gebiete werden, zum Teil recht ausführlich (wie z. B. die Schenkung), abgehandelt. Eine Fülle von Einzelvorschriften findet sich in diesem Abschnitt. Auch hier ist der Verfasser um die Entscheidung strittiger Punkte nicht hemmgegangen, auch hier sucht er in vorsichtiger Weise seine Ansicht jedesmal zu begründen oder wenigstens klar zu stellen. — Am ausführlichsten ist das Veweisrecht bchandelt; hinzugefügt ist ein Nachtrag über Urteil und Vollstreckung. Sicht man von der Systematik ab, die wohl am meisten in Zweifel gezogen werden kann, so findet doch der 2urist und jeder, der sich für das Studium jüdischer Gesetze und Vorschriften interessiert, die Darstellung eines großen Teiles des jüdischen (Zivilrechts. Andere Teile sind wieder nur gestreift und garnicht bchandelt. So fehlt z. B. eine ausführliche Darstellung des Schadenersatzes mit der interessanten Kasuistik, die für manches spätere Gesetzbuch wohl vorbildlich gewesen ist; es fehlt das Vormundschaftsrecht, das z. T. bereits soweit vorgeschritten ist, wie die allermodernsten Gesetze, es fehlt ein großer Teil der heutigen sogenannten sozialen Gesetze u. a. mehr, wenn auch hier und da an anderen Stellen diese Rechtsgebiete mit einem Worte gestreift werden. 2m ganzen muß man sagen, daß der Verfasser, der 15 Fahre hindurch das Gebiet der Rechtswissenschaften nur von seiner kaufmännischen Tätigkeit beobachtet, nicht aber sich selbst wissenschaftlich betätigt Hai, ein Werk geliefert hat, das recht beachtenswert ist und das, weil es vieles bringt, manchem etwas bringen wird. Freilich wird für eine zweite Auflage eine Nachprüfung des Sgstems und eine Umarbeitung oder Ergänzung des einen oder anderen Teiles zu empfehlen sein. Der Verfasser verzichtet auf eine Vergleichung des jüdischen mit den anderen Rechten; andere Schriftsteller stellen sich auf den entgegengesetzten Standpunkt. Beides hat seine Berechtigung. Für die Rechtswissenschaft und die Studierenden werden beide Darstellungsarien von Bedeutung fein. S. Mager (Die Rechte der Fsraeliten, Athener und Römer, Leipzig 1866), dessen Werk dem Verfasser allerregt sich nichts auf der Straße. Kein Laut. Kein Hauch. Das Städtchen schläft. Es ist Sabbat-Nachmittag. Man hat Vormittags im Festgewande — die Männer im pelzverbrämten Sammetbaret und im Atlas-Kaftan — am Gottesdienst teilgenommen. Die Teutomanen, die echt deutsch-völkischen Antisemiten, die sich über diese jüdische Tracht lustig machen und sie verspotten, ahnen nicht, daß sie hier die echte alte deutsche, die „altfränkische" Tracht vor sich haben, die sich nur noch bei den 2uden des Ostens erhallen hat. Unwissenheit gehört eben zu den ersten Erfordernissen und Merkmalen des echten Antisemiten. Man. hat sich an den gesanglichen Leistungen des neuen-Vorbeters erfreut, man hat in der kurzen Gottesdienstpause über „Weltsachen", über Krieg und Staat und Profanwissenschaft gesprochen, wohl auch über eine vieldeutige Stelle im eben verlesenen Thora-Wochenabschnitt spitzfindig debattiert, man hat dann einige Pflichtbesuche ausgetar»scht, hat sich bei einem kleinen Gläschen Wein und etwas „Eingemachtem" über Familien-Angelegenheiten unterhalten. Man hat dann festfroh mit all den Seinen und dem eingeladenm Gast — irgendeinen armen Durchreisenden, einem in die Stadt verwehten Wanderer oder Schnorrer hat man sich aus der Synagoge als Sabbatgast schon am Freitagabend heimgebracht. — fröhlich die Tischgesänge alle im Ehorus gesungen, wobei die kleinen Fungen immer nur die Reimworte brüllten, und nun hält unser Städtchen den Nachmittagsschlaf. Es ist, als regte sich kein Hauch im ganzen Ort. Die Bauern aus der Vorstadt und der Umgebung kommen am Sonnabend nicht in die Stadt. Wozu auch, da kein Laden und nicht einmal ein Gasthaus offen istl Sogar der unentbehrliche „Schabesgoi" hat mit dem Auslöschen der Sabbat-Lichte am Freitagabend, im Winter allenfalls noch mit dem Anmachen des Kaminfeuers am Sonnabend früh, seine Rolle ausgespielt. Erst am späten Nachmittag erwacht das Städtchen allmählich aus dem Nachmittagsschlaf und nun beginnt der Eorso der festlich geputzten Gesellschaft, der Rundspaziergang um den Marktplatz und um den Block der heute geschlossenen „Gewölbe" — der Läden. Die älteren und gelehrten oder lernbegierigen Herren eilen freilich nach dem Bet- und Lehrhaose — dem Veth hamidrosch —. wo einbesonders feiner Kopf, ein scharfer Geist, ein „Eharif". über den bmjgs im Gefangenenlager nicht zur Verfügung ^stand, beklagt'deu Mangel an der zur logischen Begründung ynd Darstellung oon Rechtssgstemen erforderlichen wissenschaftlichen Ausbildung bei den (feil, alten) Fsraeliten. Für diese wissenschaftliche Ausbildung fmd aber auch Arbeiten wie die vorliegende von Fntrresfe. Wir haben schon im Fahre 1908 darauf aufmerksam gemacht, wie wichtig die Kenntnis des jüdischen Rechts für den modernen Fünften sein kann. Wir wollen auch bei dieser Gelegenheit wieder hierauf die Aufmerksamkeit der deutschen Furisten jüdischen Glaubens richten. Die Kenntnis dieses für die Entwicklung des späteren Rechts und die Entwicklung des heutigen deutschen Rechts sehr interessanten und in mancher Beziehung wichtigen Rechts verdient wirklich weitere Verbreitung. Wie wäre es, wenn sich ein Dozent der Furisprudenz, etwa an inner der neuen Universitäten in Frankfurt. Köln oder Hamburg, entschlösse, eine öffentliche Vorlesung über das jüdische Recht anzukllndigen. An Hörern wird es ihm nicht fehlen. B. Breslauer. Theodor Herzls Tagebücher» I. Band. Flld'ischer Verlag, Berlin 1922. Vorweggesagt: Die Lektüre dieses umfangreichen. Bandes kann Menschen, die politische Schulung besitzen, nur empfohlen werden. Er ist interessant und die beste, je erschienene Satgre Uber den (Zionismus. Der vorliegende erste Band der Tagebücher beginnt mit Herzls Aufenthalt in Paris 1895, wo seine Gedanken über die 2udenfrage sich zu einem bestimmten Plan verdichten und endet mit den Vorarbeiten zum e"sten (Zionistenkongreß und der Begründung des Fion-istischen Publikationsorgans „Die Welt" (1897). Die Ausstattung des Buches ist sehr geschmackvoll. Tagebücher dienen einem doppelten (Zweck. Sie werden geschrieben, um persönliche Erlebnisse festzuhalten und veröffentlicht (das vorliegende übrigens auch geschrieben), weil der Herausgeber glaubt, daß ein Einzelschicksal von allgemeinem Fnteresse iH» Das trifft hier, im Gegensatz zu manchen derartigen Veröffentlichungen der letzten (Zeit, auch zu. Herzl ist ein ganzer Kerl. Er weiß, war er wist, und er scheut keine Mühe. Ganz wie der Mann auch das Werk. Mag man ein noch so erbitterter Gegner der zionistischen Bewegung sein, Konsequenz kann man ihr nicht absprechen. Die Weltgeschichte geht ihren Gang. Und die zionistische, Organisation hat zugelernt. Und doch hat alles Wesentliche am (Zionismus Herzl erkannt und verarbeitet. Nicht geschaffen! (Zionisten hat es auch schon vor Herzl gegeben, und sie waren nicht immer seine Freunde. Gearbeitet hat dieser Mann! Mit eigener zäher Arbeit treibt er immer und immer wieder die Lauen an, praktisch mitzuarbeiten. Begeistert durch sein Beispiel. Herzl — der Lassalle des (Zionismus. Und doch, jeder (Zoll ein Dichter, ein Träumer. Man hat ihn drum verspottet; damit wird man ihm trotz allem nicht gerecht. Viele gingen mit ihm. so lange die Sache glatt ging und ließen ihn fallen, sobald Mißerfolge zu verzeichnen waren, oder von ihnen mehr als zustimmende Reden, ja sogar aufopfernde, persönliche Mitarbeit (l) verlangt wurde. Das kennt man — leider auch bei unseren Glaubensgenossen. Und doch mußte der Plan einen Fehler haben, wenn die große Masse der Fuden, wenn vor allem die Mär-ner des Wirtschaftslebens sich von ihm fornhielten und höchstens einmal ein Bankier nach dauernder Belästigung ihm ein paar Kronen hinwirft, um ihn loszuwerden. „Vox populi — vox dei?" (Zweifelhafter Satz. „Vox populi — vox Rindvieh?" Sicher verkehrt. (Unverantwortlich ist übrigens, wenn dieser Dichter für andere Versprechungen macht, sagt den Türken Millionen zu und hat nicht einmal auf den zehnten Teil Aussicht, geschweige denn ihn zur Verfügung. Maler, Dichter, Lehrer, Studenten, kurz FniÄlektüelle und vor allem gequälte Galizianer, denen in ihrer Verzweiflung jeder neue Versuch besser erscheint, als ihre gegenwärtige Lage, wollen den Plan ausführen. Deshalb braucht er noch längst nicht schlecht zu sein, aber einen Fchler muß er haben. Herzl, nicht nur begeistert, sondern fanatisiert durch seine 2dee prüft nicht sein Werk, sondern klagt alle an, die nicht milmachen wollen. Sein Plan ist einfach erhaben über jede Kritik und jeden (Zweifel; höchstens über Einzelheiten"läßt sich reden. Wird's keine politische Aktion, dann ist's ein guter Stoff für einen unterhaltsamen Roman (er ist ja Feuilletonredakteur der „Neuen freien Presse"). Auch Daniel Deronda, Vellamy u. a. haben durch Utopien Massen interessiert. So entsteht „Der Fudenstaat". So aber kann man keine Politik machen! Politik erfordert ständige Nachprüfung des gar/zen Planes, auch der Grundidee. Gewiß, Herzl denkt ständig über seinen Plan nach, etwa so: „Wir werden auch so herrliche (Zuschauerräume (in der Oper) haben, die Herren im Frack, die Damen möglichst luxuriös oder gleich danach: ,»2ch werde auch erhabene Einzugsmärsche für große Feste pflegen". Schnitzler, den er gewinnen will, verspricht er den Posten eines Theaterintendanten im Fudenstaat. Erst muß es aber einen gebenl Schade, daß es kein Roman wurde. Er wäre trefflich verfilmt worden. Aber die ernste Nachprüfung-auf die kommt es ihm nicht an. Er baut ein schönes-Schloß und wenn der Boden nachher feucht ist und das Haus Risse bekommt? So etwas ist einfach nicht möglich! Muß immer wieder gesagt werden, warum wir nicht mitbauen können. Wir streiten nicht um palästinensische Theaterintendanturen. Wir halten die Grundidee für falsch. Gewiß erkennen auch viele von uns die Leere und Mangelhaftigkeit beliebter Mittelchen „zur Abwehr des Antisemitismus". Nutzlos sind sie deshalb keineswegs, nur völlig ungenügend. Wie wahr sind Herzls Worte: „Mit Deklamationen auf dem Papier oder in heutigen Thora-Abschnitt einen reichpointierten, scharfsinnigen und spitzfindigen Vortrag hält. Die weltlicher gerichtete Gesellschaft hält im ewigen Rundgang um den Marktplatz philosophische Gespräche, setzt sich mit Welt und Staat und Schicksal auseinander, die Fugend wagt sogar einen schüchternen Flirt, die Schul- und Ehederbuben aber gehen, von einem Lehrer oder „Behelfer" begleitet, seufzend unter der Last eines Talmud-Folianten, der größer ist als sie selbst, zu den lieben Verwandten, um sich „überhören" zu lassen und. Staat zu machen mit dem, was man die Woche über gelernt hilt Ein Stück Honigkuchen oder „Fladen" ist der Mühe Lohn. * * *; Hermann, der kleine Held unserer kleinen Geschichte, hat sich am heutigen Sabbat der schweren Pflicht entzogen, an dem in Sackleinen gebundenen Talmud-Folianten befestigt, die Onkel aufzusuchen und mit seinen Gemara-Kenntnissen zu paradieren. 2hn zog es, wie den jungen Helden von der „wandelnden Glocke", mehr zu Wald und Feld und Au ... . .... war ein Kind, das wollte nie (Zur Kirche sich bequemen, Und Sonntags fand es stets ein Wie. Den Weg ins Feld zu nehmen. Aber wie am Kind von der „wandelnden Gtocke", sollte auch an unserem Hermann die Sünde sich hifter rächen. Der Friede zwischen der jüdischen-Einwohnerschaft des Städtchens — in dem nur Bezirksrichter, Postmeister, Apotheker, hie und da noch ein Arzt die christliche Beimischung darstellen — und den bäuerlichen Vorort-Bewohnern ist-hier, obwohl meist ungetrübt, doch nicht gar so tief im Wesen und Gemüt« der Bauernschaft begründet. Hie und da hetzt wohl auch einmal ein fanatischer Kaplan und Katechismuslehrer gegen die Fuden, die „den Heiland gekreuzigt" haben — „es müssen höchstens die Fuden aus unserer Nachbarstadt gewesen sein," meinte einmal höchst unschuldig ein kleiner Lunge. Angeborene Bösartigkeit mag auch ihr Teil dazu beitragen, daß. gelegentlich zwischen christlichen und jüdischen Buben des Orts ülyn« Fungenneckereien oder Prügeleien ausbrechen.... y- Wie aus dem Boden gewachsen, taucht plötzlich der größte md rauflustigste Dorflackel in kurzer Entfernung vor unserem Hermcnm draußen vor der Stadt auf. „He. Ludt" ruft er ihm ZU,' „steh'f" (Schluß folgt)

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