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Jüdisch-liberale Zeitung · 1922-08-25 · 34 (25.8.1922) · page 3

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
2 (1922)
Issue
34 (25.8.1922)
Date
1922-08-25
Page
– (sequence 3)
Language
German
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ei» dem Wohlergehen der Gemeinde interessierte» Kreise. Insbesondere bat der unter zeichnete Verein, ebenso wie snne ReiÄsorganisation, die Vereinigung für daliberale Judentum e. V., die Erringung des allgemeinen gleichen Wahlrechts fiir alle, volljährigen Gemeindcangehiörtge» beiderlei Geschlechts als programmatische Fordeeung aiifgestellt. Aber auch die anderen in der Gemeindeverwaltung vertretenen Parteien dürsten diesen Forderungen kaum ablehnend gegenüberste'hm. Es ist bekannt, daß auch die Gemeindekörpcrschgften im gleichen Sinne bei dem zuständigen Ministerium zwecks ''Abänderung des Judengesetzes von 1847 vorstellig geworden sind. Ans uns gewordenen Nachrichten müssen wir aber entnehmen, daß daS Ministerium zurzeit für eine Abänderung des das Wahlrecht betreffenden § 41 des Gesetzes nicht zu gewinnen ist. Bei dieser Sachlage muß erwogen werden, ob das Ziel nicht auf anderem Wege als dem d:r Landesgefetzgebung zu erreichen ist. Tatsächlich ergibt eine Prüfung der Rechtslage, daß die Frage seit Inkrafttreten der Reichsversassung durch bloßen Gemeindebcschluß, ohne Eingreifen der Landesgesetzgebung zu lösen ist; gerade die gegen die Zuständigkeit der letzteren zll erhebenden grundsätzlichen und nicht auf die Verhältnisse der jüdischen Gemeinden beschränkten Bedenken dürfen Anlaß fiir die Stellungnahme des Ministeriums gegeben haben. Die Reichsverfassung bestimmt in ihrem Artikel 137 Abs. 3 Satz 1: ..Jede Religionsgesellschaft ordnet und ver. wället ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken der für alle gelinden Gesetze." Die Tragweite dieser Bestimmung war lang« zweifelhaft. Die Zweifel sind jetzt behoben durch Entscheidung des Reichsgerichts vom 26. Oktober 1921 (abgedruckt in der amtlichen Sammlung der Entscheidung des Reichsgerichts Band 103 Seite 91 ff.». Das Reichsgericht stellt fest, daß auch ein Lcurdesgesetz, welches v-or dem Inkrafttreten der Reichsversassung, geschaffen ist, dev Reichsverfassung widerspricht und der Reichswirksamkeit entbehrt, soweit dieses Landesgesetz einen staatlichen Eingriff in die Verwaltung einer Religio nsgesellschast enthält und soweit es erst unter der Herrschaft der Reichsversassung ausgeführt werden soll. Das Reichsgericht konstatiert daher, daß nach einem Wahlrecht für eine Religionsgefetztzsbung, das ans einen: Landesgefetz beruht, unter der Herrschaft der Reichsderfassung nicht mehr gewählt werden darf. Diese Ausführungen lassen an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig, sie sind ohne weiteres auf die Verhältnisse dev jüdischen Gemeinden und das preußische, JudeNgesetz anwendbar. Da es eine Gesamtorgan.isa.tion der jüdischen Religionsgesellschaft noch nicht cttbl, ist die jüdische Gemeinde zu Berlin autonom, ünb es steht lediglich bei ihr, sich durch Gemeinbebeschluß und stviutacksche Bestimmung dasjenige Wahlrecht zu geben, das den Zeitverhältnifsen entspricht und das die Gemeindemitglieder wünschen. Der Liberale Verein fordert hierdurch den Gemeindevorstand aus, ungesäumt diesen AVcg zu beschreiten und. um dem unwürdigen Zustand des Zensuswahlrechts und der Ausschließung der Frauen vom Wahlrecht unverzüglich rin Ende zu machen, der Repräientantenversammlung eine entsprechende Vorlage zugcben zu lassen. Hochachtungsvoll ergebenst Der Vorstand des Liberalen Vereins für die Angelegenheiten der jüdischen Gemeinde zu Berlin, gez. P l ^nsker, Justizrat, Vorsitzender." Hieratrf 'st seitens des Berliner Gemeinde-Vorstandes Unterm 31. Juli folgende unbefriedigende Antwort eingeaangem „An den liberalen Verein für die Angelegenheiten der jüdischen Gemeinde Berlin W. 8, Mauerstraße 22. Auf die gesl. Eingabe vom 28. Juni d. IS. erwidern wir Ihnen ergebenst, daß die preußische Staatsrcgieruttg auf dem Standpunkt steht, daß die bestehenden, die Religionsgesellschaften, insbesondere die j ü bischen Gemeinden betreffenocn Staatsgesetze durch Art. 137 der Reichsversassung nicht ohne weiteres außer Kraft gesetzt sind, daß es vielmehr dazu besonderer ausdrücklicher la'tdesgesetzlicher Bestimmung bedarf. Darnach würden auch die in Rede stehenden Bestimmungen des Gesetzes vom 13. Juli 1847 solange als in Geltung besindlich mnusebett sein, als sie nicht durch entsprechende Gesetze aufgehoben oder abgeändert sind. Dieser Standpunkt der preußischen Staatsregierung findet auch tu der Reichsgcrichtsentschciöung vom 26. Oktober 1921 weniastcns insofern eine Stütze, als dort nur gesagt ist, daß pu den Rechtssätzen der Reichsversassung, welche unmittelbar und sofort anzuwenden sind, „in g e - Wisset Art. 187. «Ls. 3. <S«tz 1 6thört. $et b e r• gte Grundsatz Wird als o nicht unbedingt ausgestellt und läßt für Jnterpretationsmbglichkeiten Raum. Des weiteren erkennt di« Enischewung ausdrücklich den Fortbestand der aus der Ktrchenhvheit fließenden staatlichen Aufsichtsrechte an. Danach kann es keinem Zweifel unlerliegen, daß in jedem Falle nach wie vor die Genehmigung der Stvtutenändemng durch die sämtliche- Aufsichtsbehörde erforderlich wäre. Da es als ausgeschlossen gelten mutz, daß die Genehmigung zu einer Aendsrüng erteilt wird, die nach Auffassung der preußischen Staatsregierung als mit den bestehenden Staat sgesetzon nicht vereinbar zu erachten ist, so muß der von Ihnen angeregte Weg ohne Rücksicht aus die Bestimmungen des Gesetzes von 1647 im Wege der Autonomie eine Aanberung des Wahlrechts vorzunehmen, als ungangbar angesehen werden. Wir haben deshalb beschlossen, von einer derartigen Maßnahme abzusehen. Porst and der jüdischen Gemeinde, gez. Ster n." Unsere Gesiünunassreunde werden sich auch durch diese Interpretation nicht avschrecken lassen, immer aufs neue und bis zum vollen Erfolg für ein zeitgemäßes und gerechtes Wahlsystem einzutreten. Berlin. Am 24. August begeht der Oberlehrer an der Lehrerbildungsanstalt der Mischen Gemeinde zu Berlin, Herr Dr. Max Engelmann, seinen 70. Geburtstag. Herr Dr. Engelmann, ein überzeugter und aufrechter Liberaler, gehört seit Jahrzehnten dem Ausschuß des Liberalen Vereins für die Angelegenheiten der jüdischen Gemeinde an und nimmt mit regstem Interesse an seinen Arbeite« und Bestrebungen teil. Auch dem jüdisch-liberalen Jugendverein hat er sich mit seinem vielseitigen' Wißen in dankenswerter Weise zur Verfügung gestellt. Bei den Veranstaltungen der liberalen Organisationen ist er immer zugegen. In Men Teilen des Deutschen Reiches wirkt in seinem Geiste «ine ganze Generation jüdischer Lehrer, die mit Dankbarkeit und Verehrung zu ihm aufblicken. Hat er doch in seiner ein Menschenalter währenden Wirksamkeit am Seminar wie selten einer es verstandeil. durch seine lebhafte und heitere Art seine Schüler zu fesseln und mit nie versagender Hingabe ihn«: jenes allgemeine Wissen zu vermitteln, das ihnen Sicherheit tu ihrer Lehrtätigkeit und Ansporn zur selbstständigen Weiterarbeit verlieh. Herr Dr. Engelmann verfügt trotz seiner 70 Jahre über eine jugendliche Elastizität des Körpers und des Geistes. Möge fte dem wackeren Manne, dem treuen liberalen Mitarbeiter, dem verdienten Lehret noch rech, lange erhalten bleiben! Zu Ehren Dr. Engelmanns findet am Montag, den 28. August, abends 8 Uhr, im kleinen Saale des Lehrervereinshauses am Alexanderplatz ein Fest-Kommers statt, zu dem alle ehemaligen Schüler nebst Angehörigen e'mqeladen sind. Ms üem Reich. Berlin. Die antisemitische Hetze gegen Max Wavburg. Vor kurzem erschien in Stockholm ein Pamphlet des schwedischen Arztes Dr. Anton Nyström, betitelt „Weltkatastrophen", tu welchem der Verfasser dt« Behauptung aufstellt, der Bolschewismus sei ein sorgfältig vor. bereitetes Unternehmen der jüdischen Finanzwelt, insbesondere des Hamburger Bankhauses Mar M. Marburg « 2o. welches dem bolschewistischen Führer Trotzt: entsprechende Summen für seine Propaganda in Rußland übermittelt haben scll. Der Zentral-Veretn deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens wandte sich daraufhin an Herrn Marburg um Aufklärung dev Angelegenheit und veröffentlicht nun die Antwort Max Marburgs, der u. a. folgendes seststellt: „Wir haben Trotzki weder mit Geld noch sonst irgend^ lvie unterstützt. Die Behauptung, die sich in immer wieder^ kehrender Form in den verschiedensten antisemitischen Zeitungen und Zeitschriften des In- und Auslandes findet, ist von antisemitischer Seite vollkommen frei erfunden und lediglich verbreitet worden, um die antisemitischen Vorurteile zu verstärken. Es ist niemals von mir oder einer mir nahestehenden Seite irgend etwas geschehen, um die Entstehung oder Entwicklung der russischen Revolution zu fördern. Wenn sich die Verleumdungen unserer Firma jetzt auch in ausländischen Zeitungen finden, wie beispielsweise in dcr „Fordpresse" in Amerika, so sind zweifellos alle diese Nachrichten auf die deutsch-antisemitischen Hetzblätter zurückznfnbrcn. Zruchtloser Versuch Der Prinz von Wales war bekanntlich mit dem Baron Hirsch sehr befreundet. Der Baron suchte seinen in Rußland bedrückten Glaubensgenossen zu helfen und entschloß sich, als seine eigenen Unternehmungen nicht rvirksam genug waren, den Prinzen von Wale? um seine Hilfe anzurufen. Um ein genaues Bild über die Zustände unter seinen Glaubensgenossen geben zn können, sandte er einen Vertrauensmann nach Rußland. Dieser, ein durchaus nicht judenfreundlicher Philologe, kehrte von seiner Reise mit völlig veränderten Anschauungen zurück und trat aufgrund des von ihm erstatteten Berichtes etfrigst für eine zu Gunsten der russischen Juden ins Werk zu setzende Aktion ein. Ob sich im Nachlaß des Baron Hirsch Aufzeichnungen über das Ereignis finden und ob diese von der nachstehenden Darstellung abwcichen, ist mir nicht bekannt; ich kann nur erzählen, was dem Rlissenkomitc von 1891 von jenem Vertrauensmann, der sich nnt dem Namen Mr. Smith bezeichnete, berichtet worden ist. Mr. Smith meldete sich, seinem Aufträge _ gemäß, in Homburg bein: Prinzen iwn Wales, wo dieser sich zur Kur aufhielt. Der Prinz bestellte ihn auf die Promenade und ging dort im ersten Gespräch über eine Stunde mit ihm auf und ab. .Hier teilte er ihn: mit, seine Gemahlin wäre in Kopenhagen, dorthin werde auch dcr Kaiser itnd die Kaiserin von Rußland kommen, S. möge nach Kopenhagen reisen, wo ihm die Prinzessin von Wales eine Audienz bei dcr Kaiserin verschaffen würde. Smith setzte hinzu, der Prinz habe die Unterredung in aller Oefsentlichkeit geführt, damit die Geheimagenten, die ihn in Homburg umgäben, und die seiner Gemahlin Geheimberichte über sein Tun und Treiben zukvmmen ließen, auch über die llnterredung, und sonach von seiner Beschäftigung mit ernsten Dingen berichteten. Alles dies teilte Smith im Russenkomitee mit, als er sich auf dcr Reise nach Kopenhagen in Berlin aufhielt, um sich hier über den augenblicklichen Stand der Tinge in Rußland unterrichten zu lassen. Nach einiger Zeit kehrte S. von Kopenhagen nach Berlin zurück und berichtete weiter. Bei seiner Ankunst in Kopenhagen sei er von einem Beamten der englischen Botschaft in Empfang genommen und von diese nt ihm erklärt worden, er habe sich, so wie er gehe und stehe, ins Schloß zu begeben, wv er erwartet werde; nicht einmal Zeit sei ihm gelassen worden, sich mnznkleiden. Im Schlosse sei er von dem englischen und einem Schloßbcamten in einen Saal geführt worden, der nur zwei Türen ,eigtc. Hier habe er allein warten müssen. Nach einiger Zeit habe sich die zweite Tür geöffnet und die Prinzestin van Mal»» sei mit der Kaiserin von Rußland hereingetreten. Die Kaiserin habe eigenhändig zwei schwere Sessel vor eine jede der Türen geschoben, damit diese nicht unbemerkt von außen geöffnet werden könnten, und habe ihn dann aufgefordert, zu erzählen, was er iu Rußland gesehen habe. Smith habe eine ausführliche Darstellung seiner Beobachtungen gegeben, die die Kaiserin sehr bewegt habe. Als er erzählte, wie die jüdischen Frauen und Mädchen schimpflich behandelt und wie namentlich die Frauen in gesegneten Umständen auf teuflische Weise massakriert worden seien, habe die Kaiserin zu weinett angefangen. Schließlich habe sie ihm erklärt, sie wolle versuchen, den Kaiser zu bewegen,, daß auch er sich den Bericht von ihm erstatten ließe. S. möge sich bereit halten, er werde weiter durch die englische Botschaft von ihr hören. Einige Tage darauf habe ihn der Beamte der englischen Botschaft ausgesucht. Am Vormittag des Tages hatte ein Frühstück stattgefunden, an dem atrßer dem Dänischen Hof und seinen Gästen nur einige englische Botschafts- und dänische .Hofbeamte teilgenommen hätten. Fremde Personen, insbesondere Russen seien sonst nicht an der Tafel gewesen. Der Kaiser habe zwischen der Prinzessin vo» Wales und seiner Gemahlin gesessen. Gegen Ende der Tafel habe jener Beamte der englischen Botschaft beobachtet, wie die Prinzessin von Wales immer eifriger in den Kaiser hineingesprochen und die Kaiserin ihr sekundiert, des Kaisers Gesicht aber sich immer mehr verfinstert hätte. Plötzlich habe er ganz laut. ausgerufen: Non, je ne re$oiß jaraais un deputd d‘un juif ou des juifg. Die Damen hätten nun noch eifriger in ihn gedrungen, darauf habe er aber ganz ärgerlich mit der Hand auf den Tisch geschlagen, und ausgerusen: Non» Je ne veux pae.' Da er sich hierbei in der Erregtheit ein wenig von seinem Stuhl erhoben hatte, habe er dänische Hofmarschall angenommen, der Kaiser wolle das Frühstück beenden und habe durch sein Erheben die Tafel aufgehoben. Die Kaiserin ließe Herrn S. sagen, daß der Persuch gescheitert sei. Sie wolle aber am nächsten Tage bei der Einweihung der griechischen Kapelle einen zweiten Versuch machen, Herr C. möge sich an der Tür dieser Kapelle aufstellen, damit sie ihm im günstigen Falle ein Zeichen geben könne. Herr S. habe sich am vorgeschriebenen Platze eingefunden, die Kaiserin habe 4hm bei ihrem Eintritt in die Kapelle zum Zeichen, daß iic ihn wiedererkenne, leicht gegrüßt, beim Austritt aber habe sie nur starren Blicks gerade vor sich hin gesehen, ein Zeichen aber nicht gegeben. Dieses diplomatische Unternehmen des Prinzen von Wales war sonach mißglückt. Ich ermächtige Sie, alU diese Mitteilungen «19 ttt» leumderisch« Erfindungen und jeden, der zur Verbreitung dieser Mitteilung beiträgt, als Verleumder zu bezeichnen. Wir haben bereits wiederholt Berichtigungen an die Zeitungen gesandt, die diese Nachrichten brachten. Diese Blätter habe» aber diese Berichtigungen in solcher Form gebracht, daß der Zweck der Berichtigung durch entstellende Zusätze vereitelt wurde." Berlin. Die Krisis der deutschnationalen Volks Partei. Der Prozeß des Auseinanderfallens der deutschnationalen Volkspartei und der Umwandlung des antisemitisch-deutschvölkischen Flügels in eine selbständige antisemitische Reichspartei schreitet zwar langsamer vorwärts, als man noch vor wenigen Wochen erwartet hatte, alleiit nach Mitteilungen der eingeweihten Kreise besteht die Kluft unverändert fort, sodaß die Teilung der'Partei als Tatsache der nahen Zukunft betrachtet werden muß. Während es früher die deutschvölkischen Führer waren, die auf den Exodus ihrer Anhänger und die schnelle Bildung der neuen Antisemitenpartei gedrängt hatten, ist es jetzt der sogenannte christlich-soziale Flügel, der ein weiteres Zusammenarbeiten mit den Deutschvölkischen unter allen Umständen ablehnt. In dem christlich-sozialen Organ „Aufwärts" veröffentlicht der christlichsoziale Führer Pastor Jäger- Bethel einen Ausruf, in dem er eine weitere Parteibildung mit den -„unchristlichen und unsozialen" Deutschvölkischen ablehnt und eine rein christlichsoziale Partei fordert. Es wird nun vom christlichsozialen Flügel eine Reichskonferenz angestrebt und die Forderung gestellt, daß bis zu dieser Konferenz die Deutschvölkischen auszuscheiden haben, sonst würden die Christlichsozialen ihrerseits die Konsequenzen ziehen und ihre eigene Reichspartei bilden. Dieses Auftreten des christlichsozialen Flügels hat die Krisis innerhalb der deutschnationalen Volkspartei wieder akut werden lassen. Berlin. Gras Reventlows „Geheime- I u d e n b u ch". Der bekannte Antisemit, Gras Ernst zu Revenilow, der seiner Zeit als Redakteur der „Deutschen Tageszeitung" als erster eine unMNgreiche publizistische Propaganda für das Werk „Die Wersen von Zion" eingeleitet hatte, berichtet nun in dcr Nummer 24 der von »hm herausgegebenen Wochenschrift „Der Reichswnrt" über ein neues „Geheimes Judenbüch", in welchem die Juden „ihr Wellgehetmnis v«strckt hatten". Nach den Angaben Reventlows erschien das Buch 1918 geheim in London, es gelang jedoch ein Exemplar in einer Londoner Bibliothek zu erlangen und es zu photographieren. Ein solcher photographischer Abzug lag dem Grasen Revvntlow vor. Nach den Mitteilungen eines Mitarbeiter der „C.-B.- Zeitung" handelt es sich :m: ein 1918 im bekannten Londoner Verlag Clah and Sons erschienenes „Jews among thr entente Leaders" (Juden unter den Ententesühremj üetrteltrs Bnch, welches in schlichter Darstellung die Verdienste einzelner Juden in den Ententelänöern während der Atiegsjahre würdigt. Der Mitarbeiter der „C.-V.-Zeitung" widerlegt auch die Bchambtung Reventlows von der Existenz einer geheimen jüdischen Wochenschrift „Der rote Kalender" und weist nach, daß Reventlows Darstellung eines unter den Juden verbreiteten Bildes, aus welchem „der Jude Kerenski" als neuer Moses mit zwei „roten Gesetzestafeln" zu den jüdischen Massen herabsteigt, nichts weiter sein kann als die Wiedergabe oder die Verfälschung eines populären lüdischen Bildes, das Moses, vom Sinai herabjchreitend, darstellt. Berlin. Nach den letzten Mitteilungen, die der Z e ntralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden zugegangen sind, leben in Deutschland zurzeit 18 jüdische Kriegsblinde. Ein Kriegsblinder ist in seiner Heiw.at, die an Polen abgetreten wurde, verblieben. Von den 13 Kriegsblinden ist nur ein kleiner Teil bedürftig. Zurzeit sieben außer den Militärrenten und dem Kriegsblindenfonds für Heer und Marine ein größerer Betrag vom Bund erblindster jüdischer Krieger, dem Herr Sanitätsrat Dr. Feilchenfeld, Berlin, als Vertrauensmann des Staatskommissars beigegeben ist, za. 18000 Mark beim jüdischen Blindenverein in Steglitz, endlich noch Sonderfonds bei einzelnen jüdischen Gemeinden zur Verfügung. Um auch auf diesem Gebiete die vorhandenen Mittel bestmöglichst auszunützen, werden die Gemeinden, die Blindenfonds besitzen, gebeten, Auskunft hierüber an die Zentralwohlfahrts stelle der deutschen Eingegangene Bücher. Wir bringen an dieser Stelle ein Verzeichnis aller uns gesandten Erscheinungen interessierender Literatur und behalten uns die Besprechung vor. Paul Läuse«: Die Rechtsgeschichte der Jude» in Württemberg 1896—1828. Mit 3 Beilagen. W. von der Kommission für die Geschichte der Juden in Württemberg: Lohlhcmer Verlag Stuttgart 1922. In der Zeit der hohen Druckkosten freut man sich besonders, wenn gediegene Dissertationen wie es oben erwähnte Schrift ist, Verleger und Mäcene finden, die ihre Herausgabe ermöglichen. Täufers Arbeit ist für die Geschichte der Juden in Württemberg von besonderem Werte, weil eben hierin noch so wenig gearbeitet worden ist. Seit Kroners kleiner Schrift „Die Juden in Württemberg", die nur ein Leitfaden ist für die isr. Schulen in Württemberg, sind zusammenhängende Darstellungen überhaupt nicht geboten worden, höchstens nur Einzeldarstellungen in Zeitschriften, die der Allgemeinheit nicht zugänglich sind. Und doch sollte doch gerade die Allgemeinheit, der Laie für die Geschichte seines Landes und seiner kirchlichen Gemeinschaft interessiert werden. Schon deshalb ist die Arbeit TäeserS zu begrüßen. Aber Täeser hat auch hierbei gezeigt, daß er ein würdiger Sohn seines Vaters ist, der in der Bearbeitung verschiedener Jüdischen Gemeinden (Hogenems, Meran) schon wertvolles geleistet hat und s. G. w. noch leisten wird. Tänser fieht in der Zeit von 1806--28 die wichtigste Periode der Rechtsgeschichte der Juden in Württemberg, weil Württemberg damals durch die Neueinverleibung der neuen württ. Landesteile eine außerordentliche Vergrößerung erhalten hat und zugleich auch der damalige König Friedrich tolerant und staatsklug genug gewesen ist, um zu erkennen, daß er seinem Lande durch eine Regelung der rechtlichen Verhältnisse nur nützen kann. Der Gang der Entwicklung, die den unter Teilnahmsbestimmungen aller Art stehenden Schutzjuden zum gleichberechtigten Bürger führt uno welche mit dem Gesetze vont 25. April 1828 ihren vorläufigen Abschluß fand, will Tänser darstellen und weil die Verhältnisse in Württemberg für die Regelung der Juden in andern Ländern maßgebend war, so hat diese Arbeit auch über die württemb. Grenzen hinaus große Bedeutung. S t r a ß b u r g e r - U l in. 1

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