Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 2 (1922)
- Issue
- 6 (10.2.1922)
- Date
- 1922-02-10
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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* der Juden anzusetz'en sek. ihr SchuWesen auf etne ganz neue Grundlage gestellt. Mit der Erziehung und dem Unterricht der jüdischen fugend sei ei, sagt da-S General- Iudenreglement. zurzeit äußert schlecht bestellt. Die meisten Eltern ließen ihre Kinder von Hauslehrern unterrichten. die selbst nichts anderes verstünden als ihre Theologie und jüdisch zu lesen und zu schreiben. Selbst diejenigen Schüler, dje eine weitergehende Bildung erwerben wollten, beschränkten sich darauf, bei Männern, die in dem Ruse vorzüglicher Gelehrsamkeit stünden, die Subtilitäten ihrer Religion und der damit verbundenen Zivil- und Ritualgesehe zu studieren, womit sie weder sich selbst noch der bürgerlichen Gesellschaft irgendwelchen wesentlichen Nutzen schaffen könnten. Cs sollen daher, bestimmt daS Gesetz, an allen Orten, wo sich Synagogen befinden, öffentliche jüdische Schulen gegründet und die Lehrer vom Staate angestellt und besoldet werden. Diese Schulen sollen unter ebenderselben Aufsicht stehen, wie die christlichen Volksschulen, jedoch mit Hinzuziehung der Rabbiner und der jüdischen Stadtverordneten. Wo es an geeigneten jüdischen Lehrern fehle, sollen zunächst christliche Lehrer im Deutschen. Polnischen und im Reckmen an den jüdischen Volksschulen unterrichten oder die jüdischen Kinder in der christlichen Volksschule an diesen UnterrichtSgegenständen teilnehmen. Es sind, wie man sieht, Gedanken von weittragender Bedeutung. Der gemeinsame Unterricht der Kinder verschiedenen Glaubens in den profanen Unterrichtsgegenständen war eine Neuerung, die Keime fruchtbarer Entwickelung in sich barg. — Selbst vor dem Religionsunterricht machte die Regierung in ihrem pädagogischen Resormeiser nicht Halt. Es fehle, sagt das Reglement, den Inden bisher an einem ordentlichen Lehrbuch ihrer Religion, das man dem Unterricht zugrunde legen könne. Daher wäre für die Abfassung eines Buches zu sorgen, das nicht nur die eigentlichen Religionssätze, sondern auch die damit unzertrennlich verbundenen und aus jÄer Religion fließenden Pflichten enthalte, die man seinen Glaubensgenossen, der Landesherrschaft, sich selbst und allen Menschen schuldig sei. In den Schlußworten wurden Verbesserungen des Reglements in Aussicht gestellt, wie sie sich aus seinem Zwecke: der Ausbildung der Inden zu guten und nützlichen Untertanen oder aus ihrer hinlänglich erreichten Kultur ergeben würden. — Es waren Aufgaben von gewaltigem Umfang, die der Staat somit einem großen Teile der Juden gegenüber ans sich nahm: ihre Üeberführung nt zum Teil ganz neue wirtschaftliche und kulturelle Verhältnisse. Und zugleich waren damit Kosten verbunden, die der wohlwollende Gesetzgeber wohl nicht so hoch angeschlagen hat. wie sie sich bei der Durclisi'chrung ergeben mußten. Es versteht sich daher von selbst, daß diese Reformen nur sehr allmählich durchgeführt werden konnten. -Alles war somit^noch >im Iluß, als im Oktober 1806 der preußische Staat bei Jena zusammenbrach und der Friede von Tilsit ihn der neuen polnischen Provinzen beraubte. Aus ihren Trümmern stieg am 21. Juli 1807 das Herzogtum Warschau, eine Schöpfung Napoleons, hervor. In dem neuen Staate wurde die ganze Napoleomsche Gesetzgebung eingeführt, die auch die staatsrechtliche Gleichberechtigung der Juden ausgesprochen hatte. Aber am 17. Oktober 1808 wurde sie auf zehn Jahre suspendiert. Noch war dieser Zeitraum nicht verflossen, als mit der Niederlage Napoleons auch das Herzogtum Warschau ein Ende nahm. Der Wiener Kongreß sprach bekanntlich Preußen nur einen Teil seiner im Frieden von Tilsit verlorenen polnischen Besitzungen, das Großherzogtum Posen, zu. Bei der Organisation dieser Provinz griff man auf das General-Iudenreglement von 1797 nicht mehr zurück. Aber auch das Edikt vom 11. März 1812, durch welches die Inden der alten Provinzen zu Staatsbürgern erklärt wurden, führte man mit Riicksicht auf die Zahl und fetf Zuskariö Set Irrverr fm GwWerssvgium Posen nicht ein. Man entschied sich im Jahre 1818 dahin, von Fall zu Fall und von Person zu Person den einzelnen Juden ie nach dem Maße ihrer AssimNierung die Zulassung zu den StaatSdürgerrechten zuzuerkennen. Zugleich wurde eine allgemeine Regelung des Iudenweseris in der Provinz versprochen. Berge von Asien häuften sich bei den Behörden, aber noch fünfzehn Iah« vergingen, ehe die versprochene allgemeine Regelung wirklich erfolgte. Der einzige bedeutsame Fortschritt in der Zwischenzeit war. daß die Bestimmungen deallgemeinen preußischen Landrechts. das in der Provinz eingefl'chrt wurde, auch für die Juden Geltung bekam. Fortan mußten, wie alle an öffentlichen Schulen anzustellenden Lehrer, auch die jüdischen sich einer Staatsprüfung unterwerfen. Auch die Privatlehrer. selbst wenn sie nur in der jüdischen Religion unterrichteten. waren davon nicht befreit. Vor allem aber wurde das UnterrichtSwesen der Juden durch den Schulzwang, den das allgemeine Dandrecht aussprach, aus eine neue Grundlage gestellt. Wo ei keine öffentliche jüdische Schule gab, hatten die jüdischen Kinder die christliche Volksschule zu besuchen. Die zahlwichen jüdffch-tälnmdischen Privatschulen wurden daher zu Winkelschulen, welche daS allgemeine Landrecht verbot. Freilich blieb dieses Verbot noch für längere Zeit in vielen Gemeinden nur aus dem Papier bestehen. Ein großer Teil der Gemeindemitglieder hielt mit Zähigkeit an den Talmudschulen fest; überdies waren die Kosten der Errichtung öffentlicher jüdischer Schulen vielfach zu groß, die christlichen Volksschulen aber zu klein, um eine größere Anzahl jüdischer Schüler mit ausnehmen zu können. Dem gesetzlosen UebergangS« zu stand, in dem sich die Juden seit der Neuorganisation des Großherzogtums befanden, machte erst Flottwell ein Ende. Seinen Standpunkt den Jude« gegenüber hatte er bereits eineinhalb Iah« vorher bei der Einführung der revidierten Städteochnung zum Ausdruck gebracht. Der mit der Einführung betrauten Kommission bemerkte er, daß es ihm billig und notwendig erscheine, bei Feststellung der Wahlfähigkeit die Juden, wenn auch deren bürgerliche Verhältnisse in der Provinz noch nicht reguliert wären, keineswegs zu übergehen, vielmehr für ihre angemessene Vertretung in der städtischen Vettvaltung zu sorgen. Der Mlnizipakrat erklärte sich jedoch gegen diese Zulassung, und da dös Ministerium sich auf seine Seite stellte, mußte Flottwell nachgeben, obwohl er, lvie er den beschwerdeführenden Posener Gemrindenntgliedern schrieb, mit ihnen „die Neberzengnng teile, daß in der hiesigen israelitischen Gemeinde sich viele Mitglieder befinden, welche sich zur Teilnahme an den bürgerlichen Ehrenrechten der Gemeinde eignen". Um so größere Sorgfalt verwandte er auf „die vorläufige Verordnung ivegen des Iudenwesens im Großherzogtum Posen vom 1. Juli 1833", die er als sein -eigenstes Werk ansah. Durch sie wurden alle Juden eines ' Ortes oder eines'SynagostenbezirkeS zu einer Korporation vereinigt. Alle männlichen volljährigen, unbescholtenen und sich selbständig ernährenden Juden sollten auS ihrer Mitte Repräsentanten und diese wieder Berwaltungsbeamte wählen, die der Bestätigung des Staates bedürfen. Ihre Rechte und Pflichten sind bis auf heutigen Tag, wo die Wahlordnung eine zeitgemäße Umwandlung erfährt, die gleichen geblieben. Der Korporation und ihren Beamten wurde die Selbstverwaltung auf finanziellem Gebiete zngewiesen. Waren in dieser Beziehung alle Juden der Provinz einander gleichgestellt, so machte die neue Verordnung die Erlangung der sofartigen Naturalisation noch von gewissen Vorauss^ungen abhängig. Diese waren: völlige Unbescholtenheit, Fähigkeit und Verpflichtung, sich in alten öffentlichen Angelegenheiten. Willenserklärungen. Rechnungen und dergleichen der deutschen Sprache zu bedienen (eine Bedingung, von der jedoch dispensiert werden durfte). Annahme eines bestimmten Familiennamens und der Nachweis, sich selbständig aus einer Wissenschaft oder Kunst, Bewirtschaftung eines ländlichen GrundstÄ^S, eitlem namhafter, Wenden GeKetKe, Hausbesitz oder Kapitalvermögen unterhalten zu können. Noch folgenreicher waren die Bestimmungen, welche da- Schulwesen betrafen; sie sind ein Markstein in der kulturellen Entwickelung der Juden der Provinz Posen geworden. Die Vorstände der Korporationen wurden dafür verantworttich gemacht, daß kein jüdische- Kind vom s-chsten dizum vollendeten vierzehnten Lebensjahre sich dem Besuche einer öffentlichen Schule, einer irischen oder christlichen, entziehe. Armen Schulkindern seien die nötigen Kleidungsstücke, das Schulgeld und die sonstigen Schulbedürfnisse aus Gemeindemitteln zu liefern. — War schon dieser Wog» den Schulzwang durchzuführen und die Winkelschulen zu beseitigen, neu und eigenartig, so wa«n zwei andere Anordnungen geradezu Ausnahmebestimmungen. freilich in derselben volkserzieherischen Absicht erlassen, die wir schon im General-Iudenreglement von 1797 kennen gelernt hatten. CS wurde für die jüdischen Kinder eine schriftliche und mündliche Entlasiungsprüfung eingefl'chrt, die von dem OrtSschulinspettor abgehalten werden sollte. Wer die Prüflmg nicht besiehe, solle solange in der Schule zurückbehalten werden, bis er in einer erneuten Prüfung seine Reise nachgewiesen habe. Bor dev endgültigen Entlassung jedoch hätten die Vorsteher die Eltern oder Vormünder der Knaben vorzuladen und sie darüber zu vernehmen, welchem Bemf sie ihre Kinder oder Mündel zuzufiihven beabsichtigen. Die Vorsteher seien dafür verantwortlich, daß kein Knabe zu einem Gewerbebetrieb oder Handel im Umherziehen gebraucht werde, sondern einen nützlichen Beruf ergreife. Sollte zwischen beiden Teilen kein Einvernehmen erzielt werden, so sei die EntscheDung deS LandratS des Kreises anzurufen. Besonderdie letzte Bestimmung, welche das DerfügungS«cht der Eltern über ihre Kinder so wesentlich einschränkte, mutet uns heute fremdartig an. Man stelle sich vor, was es bedeutete, daß jetzt die Entwickelung jedes jüdischen Knaben gewissermaßen amtlich beaufsichtigt wurde. Aber es ist kein Zweifel, daß die Anordnung, konfcqitertt durchgeführt, von segensreichsten Folgen sein mußte. DaS empfanden auch die Juden der Provinz, denen der Posener Dolmetscher I. W. Eichborn die Verordnung in zwei Schriften erläuterte. Der 2. April 1834, an dem die ersten Repräsentanten gewählt wurden. wurde von ihnen festlich begangen. Man speiste die Armen und kleidete die Waisenkinder imt ein. In Posen wurde die Verordnung auf einem Sammetkissen durch die Judenstrasre getragen, oberes war sie festlich beleuchtet. Die Ausfiihrung der Verordnung wurde streng gehandhabt. Die Listen der jüdischen Schulkinder mit dem Vermerk über ihren künftigen Beruf mußten der Regierung, später dem Oberpräsidenten selbst eingereicht werden. Dieser kargte weder mit Lob noch mit Tadel. Den Vorständen erwuchs, wie man sich denken kann, durch die Schulaufficht und durch die Verhandlungen mit den Eltern und Vormündern der angehenden Schüler eine große Arbeitslast/ Im allgemeinen darf man jedoch sagen, daß sie gern und willig getragen wurde. Charakteristisch für die vielen Schwierigkeiten, die ihnen hierbei entgogentraten, ist ein bei den Akten befindlicher Bericht des ersten Vorstehers der Grätzer Gemeinde, Masse. über die dortigen Schulzustände. ES geht daraus hervor, daß immer noch viele jüdische Kinder eine Winkelschule besuchen, und zwar oft vom vierten Lebensjahre an. Sie kämen frühmorgens in die engen, dumpfigen Räume dieser Schulen und brächten fast den ganzen Tag dort'zu. Die Folge sei eine körperliche Verkümmerung, so daß vierzehnjährige Kinder wie zehnjährige aussähen. Eine weitere Folge, daß sie ihrer Schwächlichkeit wegen zu vielen Handwerken ungeeignet wären. Trotzdem gäbe cs in Grätz eine große Anzahl jüdischer Handwerker, namentlich Schneider. Kürschner, Schuhmacher, Gerber, und die stattliche Zahl von fünfzig jüdischen Lehriburschen beweise, daß der Sinn für die Wahl eines stetigen ErweMzweiges reichlich vorhanden sei. cScl'luß folgt.') Er fühlte eine brennende Sehnsucht, das Meer wiederznsehen, am warmen, sonnenübrrglänzten Strande zu liegen, das Rauschen der Wogen zu hören und in den blauen Himmel zu sehen. — Er schließt auf kurze Zeit die Augen und hört auf das eintönige Poltern des Zuges. Sein ganzes Wesen gerät in eine Verworrenheit, die Traumgesichte in ihm erzeugt. Vor seinem geistigen Auge ziehen bunte Bilder vorüber, aber bei allen sieht «r das Meer. — Der Zug rollt weiter. Es ist schon spät am Nachmittag. Die Sonnenstrahlen fallen schräg ins Coupe. Laut kreischend hält der Zug. Wenkenhagen! Dis letzte Station vor Wollahn. — Wieder dröhnen die Räder. — Eine fiebernde Ungeduld hat Waller ergriffen. — Er fühlt ein Zucken in den Schläfen und hört, wie ihm das Herz pocht. — Er reißt das Fenster auf. — und in vollen Zügen atinet er eine kräftigere, würzigere Luft. ..Das ist Meevwind!" jubelt Walter und jetzt erblickt er hinter einem langen, grünen Waldstrich. der eine sich weit» hin dehnende Wiese abgrenzt, einen leuchtenden, dunkelblauen Streifen — die Ostsee. — — ... Da fühlt er, wie ihm die Augen feucht werden. — Der Zug hastet weiter. — Da, da ist die hohe Gneifenauschanze am Meer, — dort zieht sich der Stavtwald entlang, —... jetzt siebt Malter die ersten, roten Häuser von Wollahn nebst der kleinen zierlichen Kirche. — Jetzt kann man den Leuchtturm sehen... Der war früher anders: — aber daS entzückend gebaute Strandschloß, das, einem hübschen Kittderspielzeuge vergleichbar, wie hinter einem glitzernden Bande liegt, das kennt er!... Dott hat er so manche scböne Stunde verlebt. — — Und nun kann er ein großes Stück vom Meer lehen. stahlblau hebt es sich vom Hellen Abendhimmel ab, und Walter fetzt sich hin und stützt den Kopf in die Hände. DaS Herz ist ihm zwn Zerspringen voll. Di« Bremsen knirschen. Lanosam fährt der Zug in den Wollabner Bahnhof ein und hält mit einem Ruck. Draußen ein Auf« und Abfluten von Menschen. Ein Bahnwagen wird vorbeigeschoben. Dtensüeute eilen herzu... Walter nimmt sein Gepäck und steigt aus. Suchend sieht er sich um. Der große, prächtige und moderne Bahnhof ist neu. Früher war hier nur ein unansehnlicher Fachwettbau. Er blickt den Bahnsteig entlang. Von der andern Seite! eilt ein großer, gebräunter Mann mit klugem, offenem Ge- I sicht. dunklem Vollbart und goldenem Zwicker ans ihn zu. „Walter!" ruft Hans, und Mer dreht sich um und erblickt seinen Freund' er fühlt, wie eS ihm dunkel vor bcii Augen wird und halt sich fest, um nicht umzustnken. — Hans ist aber schon heran und umarmt ihn stürmisch. „Da bist Du ja, aller, lieber Kerl, schlecht siebst Du aus; das soll letzt anders werden, aber warum redst Du venu nicht, was ist Dir, Du bist ja ganz weiß im Gesicht!" Der Angeredete steht noch immer unbeweglich da, plötzlich jedoch kommt Leben in ihn, und er drückt HanS an sich. „Ich — freu' — mich — nur — so!" ftammeli er. Tränen rollen ihm die Wangen herunter, und nur mit Mühe gelingt es dem munter plaudernden Hans, ihn in eine bessere Stimmung zu versetzen und ein Lächün auf fein vergrämtes Gesicht zu zaubern. Hans übergibt Walters Sachen einem Dienstmann, und Arm in Arm gehen die Freund« durch den kleinen Park, der den Bahnhof von der Stadt trennt. Di« Bäume und Strauch« sind noch kahl; — aber überall deuten die Knospen auf daS große, kommende Werdewunder. Jetzt biegen die beiden in eirte schmale Straße, die zwischen schmucken Villen hindurchführt. Gin wunderseliges Lustgefühl ist über Walter gekommen; es ist ihm, als erlebe er halb im Traum ein Märchen. Gr blickt auf. — DaS Haus da kennt er doch so genau! — »Wohnt hier noch der junge Laskes" fragte Walter, aus «tue vom Garten umgebene Billa deutend. „Nun. so mng ist « nicht mehr", erwiderte HanS und zeigt« zum Fenster hinauf, an dem der ehemalige Schulkamerad stand. »Wie groß der geworden ist", sagte Walter staunend und ste gingen dicht am Fenster vorbei. Der müßte van oben herab, aber er grüßte bloß, den Doktor; dessen Freund blickte er groß an und erkannte ihn nicht. Ste bogen um di« Ecke. „Wohnt hier noch Rtstow?" forschte der jüngere vion den beiden. — Der Arzt wurde ernst. „Der starb vor vier Jahren', gab er zur Antwort, »er hat schwer gelitten." Dann dem Gespräche eins andere Wendung gebend, zeigte Hans auf einen großen Gatten. „Erinnerst Du Dich noch, wie Du hier bei PahlowS einmal Kirschen pflücktest und von der Leiter fielst, und wie ich und Göttchen Pahlow Dich dann inS Haus trirgen. und wie Du dann von dem Mädel einen Kuß haben wolltest?" Walter lächelte. Die alten, lieben Jugenderinnerungen stiegen vor jhm aus. — Wie ander? war er als Kind gewesen... Bei zedem Schritt fast mußte er an ein Erlebnis zurückdenken. Wie der Kopf eines Verstecken spielenden, neckischen, junaen Mädchens leise hinter einem Gebüsch heroorchuscht, so erschienen ihm all die kleinen und großen Ereignisse, die er dereinst hier in Wollabn erlebt hatte, und die nun schon so weit zurücklagen. — — ... HanS und Walter gingen jetzt durch den Stadtpart, an dem Warmbade vorbei, das zwischen Baumen versteckt, mit seinem spitzen, kegelförmigen Turm einer alten, romantischen Ritterburg glich. — Und als ste nun etwas bergan stiegen, hötten sie ein tiefes, leises Rauschen. Eine süße, wohmütige Erinnerung ergriff Walter. — Langsam stiegen die beiden höher, und mit einem Male öffnete sich da- Gebüsch, — sie standen auf den Dünen und sahen aus daS Meer hinaus. — Sprachlos und aufs tiefste ergttsfen. stand Walter da. Leuchtenden Anges betrachtete ihn sein Freund. Da lag die unendliche, offene See!... Vieles hatte sich in Wollahn verändert, dis Menschen waren gealtert oder gestorben, aber das Meer blieb jung, ewig jung in seiner herrlichen, und«» gäuglichen Schönheit. — ... Soweit das Auge reichte, eine schimmernde, blaue Fläch«, die sich, scharf vom Hellen Himmel abhob. Die Sonn« stand schon tief und warf ihr volles Licht auf den breite«, weißen Strand, an dem man schon Steandkörbe und klein« Fähnchen «blicken komtte. I» Wüter Ferne blitzte« einige weiße Segel aus und die Rauchfahne des großen, nach Schweden fahrenden Dampfers zog sich in einem langen Streife« am Hottzont entlang. — Bon dem Dampfer war fast nichts mehr nt leben — Ein zitternd Grün flog über das Meer und zwischen de« grünen Sündern blitzte eS weiter draußen dunkckviolett auf. Do« Stege her klang gedämpft da- Vellen eines Hun des. <Fortsetzung folgt.)