Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 1 (1920-1921)
- Issue
- 54 (30.12.1921)
- Date
- 1921-12-30
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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- .J K'PPJI 'Pf HJW! ffWWWWWWWW WMWMNVWMWWWW KkMensteuer für ^920 UM tzayer nur We SknMung durch eigene Büros oder durch die Magistrate übrig. Die Synngogenqemeinde Breslau Hai am 1. Dezember '1921 ferner beschlossen, divsechakb an den Magistrat Breslau heranzutreten. Dem hat sich der evangelische Parochialverband angeschlossen. Die Entscheidung der katholischen Gemeinde steht noch auS. Der Verfasser hat auch bereits mit der Steuerverwaltung des Magistrats Fühlung genommen. Die Frage der Einziehungsbehörden war daher endgültig erst mit dem Erlast des Reichsfinanzministers vom 9. November 1921 für die Synagogenqemeinden geklärt. III. Die Schlußfolgerung. Wenn das BeranlagungSgeschäft de- Finanzamtes Ende Januar 1922 beendet ist, so können die Kirchengemeinden bestenfalls Anfang Mai 1922 auf die ersten Eingänge aus der vorläufigen Kirchensteuer von 1921 vom Finanzamt und auf die durch die Magistrale eingezogenen Nachzahlungen für die endgMtige Kirchensteuer von 1921 rechnen. Es bleibt also immerhin ein erheblicher Zeitraum ohne Eingänge. Ist es nun ratsam, für diese Zeit die vorläufige Kirchensteuer von 1920 weiter zu erheben? Nach den vorangegangenen Darlegungen könnte diese „Zwischensteuer" nur durch die Magistrate eingezogen werden. Rechtlich wäre sie als Abschlagszahlung auf die Kirchensteuer von 1921 anzusehen. Daher müßte das Finanzamt, das die Kirchensteuer für 1921 verwaltet und einzieht, sich einverstanden erklären, diese „Zwischensteuer" mit der vorläufigen oder endgültigen Kirchensteuer für 1921 zu verrechnen. Es ist aber kaum Aussicht vorhanden, daß die Finanzämter diese Mehrarbeit übernehmen; zum mindestens würden sie eine nach ihren Steuerbezirken geordnete Eingangsliste verlangen und die Mehrkosten liquidieren. Gleichzeitig entstehen aber auch bei den Magistraten erhebliche Emziehungskosten, die int Verhältnis zu den Steuereingängen um so höher sind, je eher die Einziehung der Zwischensteuer aufhört. Denn bei Beginn der Einziehung der vorläufigen Kirchensteuer durch die Finanzämter müßte die Erhebung der Zwischensteuer eingestellt werden. Man kann daher nach Lage des Veranlagungsgeschüftes annehmen, daß diese Zwischensteuer allenfalls für 2 Vierteljahre zur Hebung kommen wird. Die Kosten für die Einziehung würden sicherlich nicht wemger betragen als die gesamten Einziehungskosten für die vorläufige Kirchensteuer von 1920, da durch die kürzere Dauer der Einziehung nur verhältnismäßig wenig Kosten gespart werden, andererseits die Gehälter, Portoauslagen, Papierkosten p. p. seit dem 1. Halbjahr 1921 erheblich gestiegen find. Damit würde aber die Erhebung der Zwischensteuer umentabel sein. Nach dieser Annahme würden an Einziehungskosten für die Zwischensteuer auf die Synagogen- Gemeinde 145 000 Mark entfallen. Der Kreditbedarf der Gemeinde würde in demselben Zeitraum allerhöchstens 1 Million Mark betragen. Die Zinsen hierfür würden selbst bei einem Zinsfüße von 6% nur 30 000 Mk. erfordern. Ich halte daher auch vom finanziellen Standpunkte aus die Erhebung der Zwischensteuer für nicht empfehlenswert. (Anders verhält es sich vielleicht bei Kirchengemeinden, die eigene Einziehungsbüros haben). Es bleibt noch ein Vorschlag zu erörtern, der von sehr kompetenter Seite im Vorstand der Synagogen Gemeinde Breslau gemacht worden ist, nämlich die Gemeindemitglieder zu freiwilligen Abschlagszahlungen auf die Kirchensteuer von 1921 aufzufordern. Diese Zahlungen sollen an die Kassen der Kirchengemeiuden geleistet werden. Der Vorschlag hat für die Kirchen gemeinde den Vorteil, daß ihnen keine besondere Ein ziehungskosten erwachsen, wenn sie die Arbeit ohne Einstellung von Hilfskräften im Rahmen ihrer sonstigen Kassengeschäfte erledigen können, und daß sie mit diesen Beitrügen die Inanspruchnahme von Krediten vermeiden, vorausgesetzt, daß die freiwilligen Zahlungen reichlich genug eingehen. Andererseits haben die Gemeindemitgliedec den Vorteil, daß sie einen bestimmten Betrag bei ihrer Steuererklärung vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen können. Anm. Die Frage der Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer bei Ermittelung des steuerbaren Einkommens ist noch nicht geklärt. Die Mehrzahl der Schriftsteller stehen auf dem m. E. richtigen Standpunkt, daß die Kirchensteuer abzugsfähig ist (vergl. Aufsätze i. d. Deutschen Steuerzeitung, 1921 S. 173 u. S. 226, ferner bezügl. d. Syn. Beiträge die Aussätze von Dr. Jsmar Freund u. Dr. Lelever im Israel. Fam. Blatt 1921 Nr. 26 u. Nr. 49). Der Reichsfinanzmimster hat durch Erlaß vom 29. 10. 1921 — III D. 14 189 — bekanÄ gegeben, daß er über diese Frage ein Gutachten vom Reichsfinanzhof erfordert habe, und bis dahin den Finanzämtern empfehle, den Abzug einstweilen nicht zuzulassen. Dies sollte aber niemanden abhalten, den Abzug vorzunehmen und geger. die Nichtzulassung Rechtsmittel einzulegen. Dagegen entstehen Schwierigkeiten für die Abrechnung mit den Finanzämtern. Sie können m. E. nicht anders überwunden werden, als daß bei Einziehung der Kirchc.-stcuer durch das Finanzamt die Gemeinden den von ihren Mitgliedern bereits freiwillig gezahlten Teilbetrag für diese nunmehr an das Finanzamt ab führen und die betreffenden Gemeindemitglieder nur den etwaigen Mehrbetrag an das Finanzamt zahlen. Dies würde erhebliche flüssige Mttel der Kirchengemeinden zu einer Zeit erfordern, wo sie die Eingänge durch das Finanzamt und die Magistrate noch nicht erhalten hoben. Sie würden demnach einen Kredit, wenn auch nur für kurze Zeit, in Anspruch nehmen müssen. Selbst unter günstiger Annahme der vielen Voraussetzungen stechen demnach die Borteile der Zwischensteuer zu den erheblichen Schwierigkeiten nicht im rechten Verhältnis. i SS empfiehlt sich daher für die Kirchengemeknden alS günstigster Ausweg die Aufnahme eine- KrMs, bis die UebergangSzeit, die jede Neuordnung mit sich bringt, glücklich Überwunden ist. Nachtrag. Eine wesentliche Verbesserung für dir Zukunft bringt § 42 der Eink. Steuer-Novelle vom 20. Dez. 1921 (R. G. Bl. S. 1880). Danach ist die endgültige Steuerschuld nicht bloS die vorläufige Steuerschuld für das nächste Jahr, sondern wird in vierteljährlichen Raten so lange forterhoben, bis der Zensit einen neuen Steuerbescheid erhalten hat. Entsprechendes wird für die Kirchensteuer zu gelten haben. Seelsorge. Bon Prediger Wolfgang, Bernstadt. „Homo ist ein Name, der allen Menschen gemein ist." (Shakcspeare.) t Im großen ganzen ist das Wort „Seelsorge" im jüdischen Leben nicht gebräuchlich, ja, sehr oft verpönt. Nur der Christ spricht von einer „Seelsorge" und' nennt den geistigen Führer seiner Religion „Seelsorger". Aber trotz aller Anfeirwungen im eigenen Lager gegen diesen anscheinenden Fremdkörper gibt cs doch auch bei unS ein Kapitel, das wir nur mit „Seelsorge" überschreiben können: „Die Seelsorge bei den jüdischen Strafgefangenen". Das ist noch ein Gebiet, M sich lohnt, zu bearbeiten, ein Acker, ihn richtig zu bestellen. Wer sich mit Liebe dieser Tätigkeit unterzieht, wird mit der Zeit gute Früchte ernten. Es ist ungemein schwer, geradezu ein Ding der Unmöglichkeit, die Psyche eines Menschen zu ergründen. Das ist im gewöhnlichen Leben, im Umgänge mit unseren lieben Mitmenschen, denen wir täglich begegnen, der Fall — wir kennen sie, werden sie aber nie erkennen lernen. Geschweige denn bei Gefangenen, denen wir von vornherein mit Mißtrauen entgegenkommen. Es sind ja Menschen, die unbedingt zum AuSwurf der Menschheit gehören müssen. Wie gesagt, ins Innere der Natur dringt kein erschaffener Geist: der Seelsorger sollte sich leiten lassen durch große Geister auf dem Gebiete wahren Menschentums, wahrer Menschenliebe. Er denke an den feinfühlenden Philosophen Seneca, der das Wort geprägt hat, für die Ewigkeit: „Homo res sacra homine", daß etwas Heiliges der Mensch dem Menschen sei. Er rufe sich den Ausspruch eines Iecheskel ins Gedächtnis zurück: „So spricht der Ewige: Ich habe kein Wohlgefallen am Tode des Frevlers, sondern an der Rückkehr des Frevlers von seinen Wegen, daß er lebe." Und vor allem baue er seine Seelsorge auf den Weisheilsspruch: „Taawasz odom chaßdau", „Wohltun ist für den Menschen eine Lust" auf. Nur mit Liebe und Güte erreicht man bei diesen Gesprächen viel; auch die hartgesottensten Sünder sind gütigen ErmHnungen zugänglich. Nach dem Gesetz haben sie sich des Vergehens gegen Hab und Gut ihrer Mitmenschen schullng. gemacht und unbedingt Strafe verdient. Ihr Unrecht ihnen bei jedesmaligem Dortsein vorzuwerfen. ist keineswegs Aufgabe des Seelsorgers. Eine edlere, höhere Pflicht hat er zu erfüllen, die auf Abwege Geratenen aus dem Sumpfe herauszuziehen und sie der Menschheit als Gebesserte und Geläuterte wieder znzuführen. Sei es durch Abhalten von Gottesdiensten mit ihnen, sei es durch die Predigt, die Macht seines Wortes, durch Zuführung von gutem Lesestoff — mit der. Zeit, wenn auch langsam, wird es ihm gelingen, fruchtbringendes Samenkorn in ihr Herz zu pflanzen. Gewiß, es gehört i unendlich viel Geduld und Ausdauer dazu, und man darf I in seinem begonnenen Werke nicht erlahmen. Diese Menschen empfinden es als eine große Wohltat, wenn sie für eine Stunde wieder geistig Freie sind und wenn von außen her wieder Licht und Leben in ihre Zelle dringt. Schwer ist diese Amtstätigkeit: wenn sie aber mit Liebe, menschlich geübt wird, dann ist der' Lohn ein reicher und es erfüllt sich die Verheißung: Lesum zaaro agro, Nach der Mühe der Lohn. _ Tto* -em Reich. Ssseu-Ruhr. Am 14. Dezember sprach hier Rabb. Dr. Behrens-Göttin gen in den Räumen der MÜckauf-Loge Über „Probleme jüdischer Geschichte". Eimbeck i. Hannover. Eine hier geplante antisemitische Versammlung wurde durch das Auftreten der Herren Redakteur Schiller und Rabbiner Dr. Beh - renS-Göttingen vereitelt. Frankfurt a. Main. Die Verwaltungskommiffion der Israelitischen Volksschule hat sich damit einverstanden erklärt, daß bei einer eventuellen Uebernahme der Schule durch die Stadt die ihr zur Unterhaltung der Schule gewährten städtischen Zuschüsse in Anrechnung gehracht werden. Infolgedessen wird jetzt der Antrag der Stadtverordnetenversammlung auf Bewilligung von 70 000 Ak. zur Ausführung kommen. Groß-Wartenberg. Am 19. Dezember starb hier ~* eine Woche nach der Feier des goldenen Che- und Bürgerjubiläums — das langjährige Mitglied der Verwaltung der Synagogengemeinde, Herr Louis Werner, im Alter von 77 Jahren. Am 21. d. Mts. wurde er unter, dem Geleit der vollzähligen Gemeinde und des Kriegervereins, sowie der Schützengilde zu Grabe getragen. Hier würdigte Prediger Nnikower auö Namslau die Verdienste des Entschlafenen um Familie, Gemeinde und Vaterland. Drei Ehrenfl lven, die der Kriegerverein über sein Grab abgab, galten dem Andenken des Kriegsveteranen von 1870/71. Angesichts dieses Grabes empfand wohl die ganze Gemeinde die Bitte des Grabredners nach, mit der er seine Trosteöworte beschloß: „Hilf, Ewiger, denn ein Frommer ist dahingegangen; ja, es schwinden die Treuen von den Erdensöhnen." Köln a. Rh. Am 12. Dezember 1921 sprach hier in dem großen Saale der Rheinland-Loge Rabbiner Dr. B e h r e n s - G ö t t i n g e n über „Probleme jüd. Geschichte". Der Vortrag war von Rheinland-Loge und Literaturverein gemeinsam veranstaltet. Königsberg. Jüdischer Frauenbu n d. Die Königsberger Ortsgruppe des Jüdischen Frauenbundes hielt ihre diesjährige Generalversammlung in der in der Kantloge ab. Frau Justizrat Ollendorf aus Breslau sprach in längeren, ernst durchdachten Ausführungen über „Frauenbundfragen". Sie ging auf das Gründnngsjahr des Frauenbundes zurück, der vor etwa 15 Jahren ins Leben gerufen wurde, und der nun mehr als 60 000 jüdische Frauen umfaßt. Seine Tätigkeit ist eine ungemein vielseitige und verantwortliche., Ar beschränkt sich nicht allein auf den Ausbau der Organisation im Innern, sondern muß sein Augenmerk richten auf die dauernde Verbindung mit dem Staatsleben. Die Aufgaben des Bundes haben sich in unserer Zeit wesentlich geändert. Mehr als je ist es erforderlich,. dH sich jüdische Ethik mit praktischer Tätigkeit vereinigt, und daß die traditionelle Wohltätigkeit sich den modernen Formen der Theorien des Bundes deutscher Frauenvereine angleicht. Der Frauenbund sieht seine Mission in der Wiederaufrichtung des Vaterlandes. Das kann durch verschiedene Mittel geschehen. Zunächst durch Hilfe für den schwer leidenden Mittelstand. Es müssen neue Erwerbsmöglichkeiten für ihn erschlossen werden. Eine weitere Aufgabe ist die Verhinderung des Niedergleitens unserer Jugend durch gründliche Fannlienpflege. Die jüdischen Frauen müssen ferner einen Damm aufrichten gegen die große Gefahr des zunehmenden Materialismus. Nicht minder wichtig ist die Bekämpfung des Antisemitismus, die dadurch besonders erfolgreich sein wird, daß die jüdischen Frauen keine Angriffsflächen bieten. Mehr als bisher müssen die Frauen zur Mitarbeit in der Gemeinde herangezogen werden, damit das alte Wort wieder Geltung gewinne: an erster Stelle stehe das Wir, an zweiter das Du, an letzter aber das> Ich. — Hierauf gab Frau Ginsburg den Kassenbericht, Frau Freitag dsn Jahresbericht über die Tätigkeit des Bundes. Die Botstandswahl ergab die einstimmige Wiederwahl des bisherigen Vorstandes: Vorsitzende Frau Freitag, dem Vorstande gehören ferner an: Frau Landsberger,. Frau Kahane, Frau Licht, Frau Wolf, Frau Hermaim, Frau Ginsburg und Frau Laser. Denkt an die Not der Kinder und spendet reichlich für die jüdische Kmderbilsel « m Breslau. Geh. SanMsrat Sr. Carl Reich. Noch vor Schluß des alten Kalenderjahres hat uns liberale Juden ein schwerer, schier unersetzlicher Verlust betroffen. < Unser Führer durch der Jahrzehnte hellere oder dunklere Wege ist einem schweren Leiden erlegen, Dr. Carl Reich, der Ehrenvorsitzende des Liberalen Vereins der Synagogen» Gemeinde Vreslan ist nicht mehr. Am 13. April 1849 wurde der Verewigte in Loslau O.«S. 'IS Sohn eines kinderreichen Bäckermeisters geboren und ließ sich nach Absolvierung von Gymnasium und Universität, Mitte der siebziger Jahre des vorigen Säkulums, als praktischer Arzt in Breslau nieder. Bald faßte er festen Fuß und gewann eine zahlreiche Klientel unter Leidenden und Kranken, die mit Vertrauen und Stolz auf ihren ärztlichen Berater blickte. Aus angesehener Breslauer Familie holte er sich die Gattin, eine mnstergülti e Frau, die dem Manne die treueste Gefährtin, verständnisvollste Kameradin, die sorgende Mptter seiner drei Kinder wurde. Dr. Reich widmete sich schon in jungen Jahren ehren» amtlich den verschiedensten Organisationen, er wurde Stadtverordneter und stellv. Vorsitzender des Schweidnitzer.Hor- Bezirks'Vereins, er kam in das Kuratorium der Handwerker» schule, wurde durch das Vertrauen seiner Ärztekammer unserer Provinz berufen und imk to BilfMfc zähste cher Stimmigen.