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Jüdisch-liberale Zeitung · 1921-01-28 · 9 (28.1.1921) · page 2

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
1 (1920-1921)
Issue
9 (28.1.1921)
Date
1921-01-28
Page
– (sequence 2)
Language
German
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i I1 JJ.M.-«1 W W.1 -V!***» «»Ul|. U«' .. MWWWWMWffWWMWWW entsprechend dem Berfassungsentwmf für eine Gesamtorganisation des deutschen Judentums: Hierzu führte Herr Dr. Fsmar Freund - Berlin folgendes aus: Mt der Einigung der deutschen Stämme entstand auch das Bedürfnis nach einem Zusammenschluß des Judentums innerhalb Deutschlands. So wurde im Jahre 1869 der D. I. G. B. gegründet, der seit 1898 eine seiner vornehmsten Aufgaben in der Schaffung einer Gesamtorganisatton des deutschen Judentums erblickte, um hierdurch die Existenz der kleineren, leistungsschwachen Gemeinden zu gewährleisten, um eine Vertretung des Judentums dem Staate gegenüber zu besitzen. Nach dem Zusammenbruch Deutschlands ist die Schaffung der Gesamtorganisation zu einer Frage der Selbsterhaltung des Judentums geworden. Gemeinden, die uns früher unerschütterlich erschienen, stehen heute vor schier unlösbaren finanziellen Problemen. Um unserer Zukunft willen, um unserer Jugend willen, um des Antisemitismus willen müssen wir den Zusammenschluß der jüdischen Gemeinden Deutschlands schassen. Hierzu gibt Artikel 137 der Reichsverfassung die Möglichkeit. Nun werden wir Juden die Verantwortung zu tragen haben, falls die Gesamtorganisatton nicht zustande kommt. Redner geht dann auf die Erörterung einzelner Probleme über. Der in der letzten Zeit so häufig ertönte Ruf nach dem jüdischen Kongreß wird verwirklicht werden. Im Bundestag, dem „jüdischen Parlament", wird eine Stelle geschaffen, wo zum Ausdruck kommt, was an Sorgen und Hoffnungen, an Wünschen und Plänen das deutsche Judentum bewegt. Die Abgeordneten hierzu sollen aus demokratischer Grundlage gewählt werden. Nach der Reichsverfassung erfolgt der Zusammenschluß von R e l i g i o n s gemeinschasten. Daher muß auch die Religion die Grundlage sein. Wenn die religiösen Fragen ausgeschieden werden, so bleibt ein Körper ohne Seele. Dabei verlange man natürlich von niemand ein Kompromiß, von niemand ein Opfer religiöser Ueberzeugung. Wo eine gemeinsame Tätigkeit möglich ist, soll gemeinsam gearbeitet werden. Wo dies nicht möglich ist, schasse man getrennte Kommissionen. Zweck der Gesamtorganisation muß die Vertretung der Gesamtheit der Interessen des deutschen Judentums sein. Grenzpfähle hätten hier keine Bedeutung. Gerade in Zukunft werden internationale Lösungen jüdischer Probleme notwendig werden. Es seien Bedenken geäußert worden, ob der jetzige Augenblick mit seinen großen finanziellen Schwierigkeiten für eine so gewaltige Schöpfung geeignet sei. Das dürfe nicht ausschlaggebend sein. Man werde eben nur leisten können, wozu man die Mittel habe. Die Ausländerfrage jei. im- Ettiwurf absichtlich nicht erwähnt, . Mr ,uui eine Religions gemeinschaft -- Md für die Zugehörigkeit zu ihr kann die deutsche Reichsangehörigkeit nicht maßgebend sein. Die Gefahr, die viele hierin erblickten, sei durch die Autonomie der Gemeinden und Verbände beseitigt. Noch steht die im Bund gesetzestreuer Gemeinden zusammengeschlossene Orthodoxie der Gesamtorgamsation abwartend gegenüber. Aber er gebe nicht die Hoffnung auf, daß auch sie sich bald zum Anschluß bereit finden wird. Denn die Gesamtorganisation sei dringendste Notwendigkeit. Wenn diese Stunde ein kleines Geschlecht findet, so wird das Judentum der Gegenwart vor der Geschichte keinen Bestand haben. (Stürmischer, allseitiger Beifall.) Wer bisher «och nicht die „Jüdisch-liberale Zeitung" abonniert hat, tne es sofort durch Einzahlung ans Postscheck-Konto Breslau Nr. *5387 oder durch Karte an die Expedition. — Bestellungen werden anch für die Monate Februar und Mürz für 3.— Mark entgegengenommen. — In der nun folgenden Generaldebatte stimmt Herr Dr. Goldreich namens der kleinen Gemeinden dem Entwurf zu. Er bedauert, daß in Zukunft, was ja aber unvermeidlich sei, die kleinen Gemeinden keine Sttmme mehr auf dem Bundestag haben werden. Rechtsanwalt Klee-Berlin bringt die Zustimmung der Zionisten zu dem Entwurf zum Ausdruck. Er glaube, daß auf der vorgeschlagenen Basis das deutsche Judentum Zusammenwirken könne, ohne Schädigung der Einzelüberzeugungen. § 1 Abs. 1 sei vom Ausschuß in der Fassung vorgeschlagen worden: „Der Bund bezweckt die Zusammenfassung aller Kräfte im deutschen Judentum zur Pflege der gesamten jüdischen Interessen." Jetzt sei ein Abänderungsantrag der Berliner Jüdischen Gemeinde gestellt worden, an die Stelle der Worte „der gesamten jüdischen" zu setzen „seiner". Er gebe zu, daß dies im Grunde beides dasselbe besage, aber die Pedanterie der Jurisprudenz könnte hier doch einmal einhaken. Palästina ist eine Frage jedes deutschen Juden und darum würde es zum Jnteressenkreis der Gesamtorganisatton gehören, gleich, welche Fassung des § 1 angenommen werde. Er wünscht ferner namens der Zionisten, daß die Autonomie der Gemeinden nur in Gewissensachen, nicht aber in Fragen der Verwaltung aufrecht erhalten bleibe. Herr B a d t erklärt als Vertreter der Gemeinde Berlin, daß die politischen Grenzen für die Aufgaben der Gesamtorganisation gewiß nicht maßgebend sein dürsten. Aber zunächst kämen — und das will der Berliner Antrag zum Ausdruck bringen — die jüdischen Aufgaben in unserer Heimat. (Zionistische Zwischenrufe, Beifall, Unruhe.) Die Selbständigkeit der Gemeinden soll unangetastet bleiben. Im weiteren Verlauf der Generaldebatte sprechen noch die Herren Rechtsanwalt Baerwald-Franksurt a. M., Oberlandesgettchtsrat Neumeyer- München (erklärt die Zustimmung der bayrischen Gemeinden) und Staatsrat Cohn-Dessau. Rabbiner Pinchas Cohn-Ansbach erklärt namens des Bundes gesetzestreuer Gemeinden Deutschlands dessen Bereitschaft, in gemeinsamen Angelegenheiten nach außen gemeinsam aufzutteten. Noch weiteren Ausführungen der Herren Moritz A. Loeb-Berlin („Die Orthodoxen lehnen das passive Frauenwahlrecht ab") und Rechtsanwalt Stern- Berlin wird die Generaldebatte geschlossen. In der nun folgenden Spezialdebatte wir der Abänderungsantrag der Berliner Gemeinde mr Zweidrittelmehrheit angenommen. Hierauf erfolgt die Annahme des § 1. Zu 8 4, der die Finanzen der Gesamtorganisation regelt, findet eine längere Aussprache statt. Die ursprüngliche Fassung, nach der „die Ausgaben durc, Beiträge der einzelnen Bundesgemeinden nach Maßgabe ihrer Einkünfte in der Weise aufzubringen sind, daß die Gemeinden verpflichtet sind, einen durch Bundesreschluß für jedes Matsjahr festzusetzenden Prozentsatz ihrer Einnahmen an den Bund abzusühren", wird der Antrag der Berliner Gemeinde dahin geändert, daß die Worte „nach Maßgabe ihrer Ankünfte" gestrichen werden und es statt „ihrer Einnahmen" heißt: „der Reichseinkommensteuer ihrer Mitglieder". Zu recht lebhaften Auseinandersetzungen kommt es bei § 6, dessen Beratung mit § 10 verbunden wird. 8 6 lautet im Entwurf: „Die Selbständigkeit der Gemeinden in der Ordnung und Verwaltung ihrer Angelegenheiten, insbesondere des Kultus und Unterrichts, wird durch die Zugehörigkeit zum Bunde nicht berühtt. Auch bleiben die Gemeinden im Besitz und Genuß ihrer für Kultus-, Unterrichts- und Wohttättgkeitszwecke bestimmten'Anstalten, Stiftungen und Fonds." 810 besagt vor allem: „Wahlberechtigt und wählbar zum Bundestage sind alle volljährigen Gememdemitglieder beiderlei Geschlechts." Kalmus-Hamburg wünscht, daß in der Verfassung festgelegt wird, daß die Gesamtorganisation das Recht erhält, bei den einzelnen Gemeinden auf die Demokratisierung ihrer Verfassung einzuwirken. P e r e z stellt den Antrag zu 8 6: „Die Anstellung, Besoldung und Versorgung der Lehrer und Beamten soll von dem Bund geregelt werden." Kommerzienrat Lad e wig-Chemnitz begründet den Anttag des Verbandes der Gemeinden in Sachsen, >,in 8 10 des Erttwurfs zwischen die Worte „volljährigen" und „Gemeindemttgtieder" das Wott „deutschen" einzufügen. Als Beispiel für die Notwendigkeit weist er aus Chemnitz hin, in dem vier ausländische Juden auf einen reichsdeutschen Juden kommen. (PsuisJtufe bei den Zionisten.) Dr. Jsmar Freund: Die Verhältnisse liegen in den verschiedenen Gemeinden verschieden. Es handelt sich im 8 10 ja aber nicht um das Wahlrecht in der Gemeinde. Den Gemeinden soll auf Grund des 8 6 ausdrücklich volle Selbständigkeit gewährt werden, Nach der Reichsverfassung ist die Gesamtorgamsation ern Religionsverband und innerhalb eines Religionsverbandes dürfe man keine Grenzpsähle kennen. Wir wollen uns nicht dazu hergeben, gegen unsere Ostjuden Sterne zu werfen. Bisher haben die Ausländer Wahlrecht gehabt, und das wollen wir ihnen nicht wegen des Einflusses von außen rauben. Er weist daraus hin, daß in den anderen Religionsgemeinschaften die Ausländer ebenfalls Wahlrecht hätten. Justizrat Dr. Blau-Frankfurt a. M. stellt den Antrag, 8 10 Ws. 1 solle folgende Fassung erhalten: „Wahlberechtigt und wählbar zum Bundestage sind alle volljährigen, in Deutschland wohnhaften Juden beiderlei Geschlechts, die mindestens ein Jahr vor Auslegung der Wählerliste innerhalb einer Bundesgemeinde ihren Wohnsitz gehabt haben." Rabbiner Dr. d e Haas-Old enbürg lehnt für den Bund gesetzestreuer Gemeinden Deutschlands eine ungleiche Behandlung der In- und Ausländer ab. Frauen sollen nicht wählen dürfen. Rabbiner Dr. Nobel-Frankfurt: Die Frage des Frauenwahlrechts ist religionsgesetzlich strittig, vticht das Gutachten einer Autorität, sondern nur das Religionsgesetz darf für Gesetzestreue maßgebend sein. A sei auf Grund eingehenderBeschäftlgung mit der Materie dazu gekommen, das Frauenwahlrecht als zulässig zu bettachten. Rabbiner Dr. Auerbach: Es darf eine Majorisierung in Gewissensftagen nicht geben. Wenn die Gesamtorganisation das Frauenwahlrecht anerkenne, so wird ein Einfluß aus die Gemeinden die Folge fern. Erinnerungen an Henriette Golöschmiöt. Zu ihrem lloöutage, den 20. Januar 1921. „Lehre uns unsere Tage zöihlen, «daß wir eia weises Herz davontragen." Am 30. Januar 1920 ging die Altmeisterin der deutschen Frauenbewegung im 95. Lebensjahre durch die duntle Pforte, die in die Ewigkeit führt. Ein selten gottbegnadetes Frauendasein, ein Leben, das köstlich war, reich an Mühe inrd Arbeit, aber auch an Erfolg und Anerkennung, halte seinen Abschluß gesunden. Bei einer so ungewöhnlichen Persönlichkeit wie die Verewigte es gewesen, fragt man unwillkürlich nach den Eindrücken von Heimat und Kindheit, nach den Fähigkeiten und Eigenschaften, die ihr von Eltern und Vorfahren vererbt wurden. Henriette Goldschmidt wurve am 23. November 1825 zu Krotvschin in der Provinz Posen geboren und in ihrem Elternhause in für jene Zeit schon jüdisch-liberalen Anschauungen erzogen. Sie gehörte einer Familie an, in der das Streben nach Bildung sich schon damals als traditionell zeigte. Ihr Großvater wurde im Hinblick aus die modeme deutsche Bildung, die er sich neben der jüdisch-theologischen angeeignet hatte, „der deutsche Benas" genannt. Von diesem Großvater erzählt Henriette in den dem Andenken ihres 1888 Heimgegangenen Gatten, des Rabbiners Dr. A. M. Goldschmidt gewidmeten „Gedenkblättern", daß er mit 18 Jahren verheiratet, ein Jahr nach der Hochzeit, als er schon Vater eines Kindes war, aus dem Städtchen Krotoschin zu Moses Mendelssohn nach Berlin ging, um deutsche Bildung zu erwerben. Von dort kam er als Hauslehrer zu einem reichen Glaubensgenossen nach Friedertcia in Dänemark, wo es ihm gelang, zugleich so viele Kenntnisse in fremden Sprachen sich zu eigen zu machen, daß er dem dänischen König bei dessen Besuch in Friedericia namens der Mischen Gemeinde ein« Anrede in französtscher Sprache hielt, wofür man ihm das Bürgerrecht in Dänemark verlieh. Da jedoch seine Frau um keinen Preis die Heimat verlassen wollte, kehrte er dorthin in die engen und drückenden Verhältnisse zurück. Ihr Vater, der angesehen« Großkaufmann Benas, hatte stch auf ausgedehnten Reisen eine ungewöhnliche Weltbildung erworben und seine geistigen Interessen vererbten sich aus seine vier hochbegabten sinder, die frühzeitig der Mltter beraubt, in dex Frau, die berufen war, ihnen diese zu ersetzen, Mach nicht die ein* stchts- und verständnisvolle Führerin und Erzieherin fanden, deren st« so sehr bedurft hätten. Hingegen führte eine Schwester ihres Vaters, Frau Goldschmidt, die später Henriettens Schwiegermutter wurde, die Geschwister frühzeitig als „Märchentante" in das Reich der Poesie. Henriette besuchte gemeinsam mit ihrer jüngeren Schwester Ulrike, die jüdische Elementarschule, alsdann die Töchterschule ihrer Vaterstadt, in letzterer wurde Französisch und deutsche Literatur gelehrt. Ungeachtet der lückenhaften Schulbildung hatten Vorbild, Beispiel und Erziehung des Vaters einen guren Boden vorvereilet, auf dem sich trefflich weiter bauen ließ. An Lessing und Kant, Schiller und Goethe bildeten stch die Schwestern heran und erlangten so gediegene Kenntniste, daß sie m jedem Kreis bald als hervorragende Erscheinungen galten. Henriettens Abgott war Böme und sie schwärmte für die politische Lyrik der vormärzlichen Dichter, Herwegh, Alfred Meißner, Fveiligrath und Karl Beck. Wie hoch der Vater das geistige Urteil seiner Töchter einschätzte, zeigt der Umstand, daß sie mit ihrem Veto einmal eine Rabbinerwahl vereitelten. Der Vater hatte mit den Töchtern der Probe« predigt eines Rabbiners beigewohnt, für den die Gemeinde große Sympathien hatte, so daß seine Wahl als gesichert galt. Nur Herr Benas hatte einen ungünstigen Eindruck empfangen und fragte nun seine Töchter nach dem ihren. Da erklärten sie nnrd heraus, der junge Mann sei ein Schauspieler und Schaumschläger und seine Wahl wäre ein Unglück sur die Gemeinde. Darauf ging Herr Benas zum Landrat und setzte ultt dessen Hilfe die Ablehnung der Wahl durch, zugleich damit eine Bestimmung sestlegend, nach der künftig hin zm Anstellung als Rabbiner der Nachweis einer durch Untversitätsstudium erlangten wissenschaftlichen Verbildung gehöre. Die lebhafte Henriette bekundete schon frühzeitig die ihr tief innewohnende Mütterlichkett und bedeutendes pädagogisches Talent. Als sie kaum 18 Jahre zählte, starb ihre zehn Jahre ältere Schwester und sie venrat jahrelang an deren drei kleinen Kinder Mutterstelle. Henriette begeisterte stch für die Revolutionsideen, die Eretgnisie und Folgen des sturmbewegten Jahres 1848 führten im folgenden Jahre die Ueberstedelung der Familie nach Posen herbei. Dott vermählte sie stch 1853 mit ihrem Vetter, dem verwitweten Di. Goldschmidt, der als Prediger der deutschen Gemeinde in Warschau wirkte und in ihr seinen drei verwaisten Knaben eine zweite Mutter gab. Sie hat ihre Aufgabe, diese zu tüchtigen Mämrern zu erziehen, in wahrhaft idealer Weise erfüll: und stch deren Liebe, Dankbarkeit und Verehrung über das Grab hinaus gesichert. Ungeachtet Dr. Goldschmidt in Warschau eme hochangesehene Stellung einnahm, eine lange Reihe von Jvbren veredelnden und bildenden Einfluß auf die deutsch« Gemeinde in Warschau ausübte, hatte er schon damals den Wunsch, dereinst in Deutschland leben und wirken, seine Söhne zu deutschen Bürgern erziehen zu können. Als nun 1858 die Stelle eines Rabbiners in Leipzig stet wurde, bewarb er sich um diese und wurde einstimmig gewählt; hoffnungsfteudig hielten die Gatten am 8. März 1658 ihren Einzug in die neue Heimat. Das angeregte Leben, Musik, Theater, die Universität, alle diese Pflanzstätten boten beider sprühendem Geiste reiche Befruchtung mfh ihr Heim, dessen Seele die zierliche, anmutsvolle, feinsinnige Hausstau war, wurde bald dev Mittelpunkt eines geistig reich-gesellig froh bewegten Kreises bedeutender Persönlichkeiten; Männer und Frauen, Gelehrte, Prozenoren, streoenve junge Twente, Stumerende und mcyt iiuegi die erwachsene weiolicye Jugend empfingen dort unvergeßliche Eindruck«. Schon ein Jayr nach der Ueverstevmng h.ett Dr Gorofchmidt vei einer Leffmgfeier als Vocrrag oce Fej»rede und es war ihm eme besonders hohe Genugruung, als er, »er 15. Leyrerverfammlung in Lerpzig betwo^neno, ausgesorvert wurde, ferne Anstcyt über den ersten Rettgionsumt.r° ^erricht auszufprechen. Damals sagte er: Der erste Unterricht halbe nur das zu betonen, was die Menichen veroinde und alles zu vermeiden, was Zwietracht m des Kindes Seele hervorzurufen geeigrret sei. Von Gott, von der Namr »md dem Menschen spreche man mit dem Kindel — Die gleichen Anstchren wurzelten auch in seiner Gattitt. Mit Frau Dr. Goldschmidt ist die Letzte der älteren Generation dahtngegangen, die einst in der Mitte der fechzigcr Jahre des vorigen Jahrhunderts den Siegeszug der Lettischen Frauenbewegung von Leipzig aus vorveretten half. Geistig und seelisch gleich hochstehend, hat sie ihr Leben und Witten in den Dienst der Humanität gestellt und zum Segen ihres Geschlechts und sornit der Menschheit gemeinnüy'.ge Schöpfungen ins Leben geruhen. deren Ausbau ihr dis ms hohe Greisenalrer zum unoerstegbaren Jungbrunnen geworden ist. Sie fühlte sich von den Ideen Friedrich Fröoels »m Innersten gepackt, vertiefte stch mit hingebungsvollem Eifer in diese und begründet« zu Enddes Jahres 1871 gemein, sam mit gesinnungsverwandten Frauen den Verein für Familien- und Volkserzteyung in Leipzig. Im Erziehungsberuf sah Frau Dr. Goldschmidt den wahren Kulturbemoer Frau und die Bildung des weiblichen Geschlechts zu seiner „Menschheit pflegenden Bestimmung" war dev größte Teil ihrer segensreichen Lebensarbeit geweiht. Die Aniialren des Vereins für Familien- und Volrserztchung, Kindergärten, Volksttndergätten, ein Seminar für Kindergättnettnnen, an dem die hochverdiente Begründerin eine Reihe von Jahren den pädagogischen Unterricht etteilte, wurden in der Folge zu Musteranstalten; aus ihre Veranlassung wurden die ersten Fortbildungsschulen für die weibliche Jugend von der Stadtgemeind« Leipzig errichtet und 1878 rief sie das Lyzeum für erwachsene junge Mädchen ins Leben, das erste in Deutschland, in dem diese zur höchsten Stufe weiblicher Bil. düng geführt wurden. Auch an dieser Anstalt unterrichtete Frau Goldschmidt in Fröbels Erziehungslehre, Tausend« von Schülerinnen, die mit unbegrenzter Dankbattett und Verehrung für ihre Meisterin zu dieser aufbltckten, hat diese herangebildet. Als eine der Berufensten aus dem Gebiete der weiblichen Erziehung, hielt sttu Leipzig öffentliche Vorträge Über „die Stellung der Frau bet den alten und aenen Kulturvölkern", jbie Frau im Zusammenhang« mit dem Volks* und Staatsleben" und erschien in ganz Deutsch' land als hochgefeterte Rednerin, die Lehre Fttedttch FröbelS >n den weitesten Kreisen kündend. Ihrem schöpferischen Geist« schwebt« schon damals als höchstes Ziel ihre- Stre*

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