Jüdische allgemeine Zeitung
- Journal
- Jüdische allgemeine Zeitung
- Volume
- 14 (1934)
- Issue
- 92 (5.12.1934)
- Date
- 1934-12-05
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/4109741-4109754-2613600--065-2617111- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
agogeiutickcreien von Frau R. II. Sinasohn sind eine Zierde der Ausstellung. Ein großes Feld ist der Keramik eingeräumt, die sich in allerlei nützlichen Gegenständen des täglichen Bedarfs, Obstschalen, Teller, Vasen, Aschenbecher, Tassen, Kannen Geltung verschafft. Meta Cohn-llaendel ist mit zwei Stilleben, in frischen Farben aufgetragen, vertreten, auch die Porträts von Grete Lübenstein erwecken Interesse. Neben den Bildern, Goldsclunicdearbeiton, keramischen Gegenständen, zu denen sich noch einfache, schön entworfene Bucheinbinde und zart hingehauchte künstliche Blumen (Vera Borchardt) einfinden, gibt es Geschenkartikel aller Art. Modische Kleinigkeiten, Entwürfe von Lotte Flaum, Garnituren, Leder- und Stoffhandschuhe, verraten einen ausgezeichneten Ceschmack; schöne Ifandarbeitswäsche, Tücher, kurzum alles, was mau gern sieht und haben möchte. Im die Handwerk-Ausstellung herum zeigen jüdische Künstler ihre Arbeiten: Zeichnungen, Radierungen, Aquarelle, Olporträts, Plakatentwürfe. . ItHK -BMI ©EG Y^ffSGKßMF Die Neuordnung des Bankwefens Als Grundlage für eine durchgreifende Neugestaltung des Bankwesen« in Deutschland wird der Bericht gelten, aen der Üntcrfauehungsauß»chuß für du* Bankwesen soeben fertiggestellt hat und den der Jlcichsbankprisideat an die obersten Stellen des Reiches weiterfelcitet hat. In dem eingehenden Bericht wird eine Anzahl von orderungen aufgestellt, die sich aus der Umgestaltung des Wirtschaftslebens seit der Machtübernahme durch den Nationalsozialismus erklären. Insbesondere auf dem Gebiet des Kreditwesens wird sich eine Umgestaltung vollziehen. Es wird eine gesetzliche Überwachung des Kreditwesens erfolgen. Im einzelnen wird gefordert: Einmal eine Beaufsichtigung alfer Kreditinstitute durch ein mit den nötigen Vollmachten auszustattendes" . Aufsidttsamt für das Kreditwesen. Ferner soll ein Genehmigungszwang für Kredituntcmchmungen eingeführt werden. Die Erlaubnis zum Betriebe eines Kreditunternchmens soll von bestimmten sachlichen und persönlichen Voraussetzungen abhängen. Die Führung der Bezeichnungen „B a n k", „Bank i e r" und „Sparkasse" wird unter gesetzlichen Schutz gestellt werden. Eingehende Liquidität«Vorschriften werden für Kreditinstitute erfassen werden. Besondere Sicherungen sind für das Spargeschäft vorgcsclien, das von den übrigen Bankgeschäften auch buchmäßig getrennt werden soll, und für das neue Anlöge' vorschri/ten erfolgen werden. Die Abwicklung des gesamten bargeldlosen Zahlungsverkehrs wird in den Einfluß der Itcichslmuk einbezogen. £ine weitgehende Publizität wird Platz greifen, wenn die Vorachlfige in der vorliegenden Form zur Durchführung gelangen. In der Begründung dieser zum Teil umwälzenden Vorschläge wird ausgeführt, dati aer nationalsozialistische Staat größere Aufgaben zu erfüllen habe als das frühere Regime. Der neue Staat brauche deshalb in weit stärkerem Umfange einsatzfähige Geldmittel. Solange die Nachwirkungen von Krieg, Inflation und Mißwirtschaft noch anhielten, müßten dem Staat AnleihemÖglichkeitcn zur Durchführung seiner Aufgaben zur Verfügung stehen. Dm die Erreichung dieses Zieles sicherzustellen, wird eine grundlegende Veränderung des Bankwesens erfolgen. Außer auf dem Gebiet des Kreditwesens werden auch auf anderen Gebieten des Bankwesens Veränderungen vorgeschlagen, insbesondere wird eine Stärkung des Privatbankiers, der früher eine so große Rolle im deutschen "Wirtschaftsleben spielte, gefordert. Die Vergebung von Staatsaufträgen Dan Slchi'nclic GcsamtrainUterium webt in einer Verordnung darauf hin, daß hei Vergebung von staatlichen Aufträgen in erster Linie solche Unternehmungen zu berücksichtigen sfad, die eine ongemewene Zahl Kämpfer für die nationale Erhebung eingestellt haben, oder die Gewahr dafür biete», daß «e eins solche, als Auftragsbedingung vorzusehende Einstellung, auch durchführen. Diese Verordnung gilt für alle Behörden und Betriebe dei Landes» der Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstigen öffentlichen Körperschaften, ferner für Anstalten und Stif- . tungen dos öffentlichen Hechts; Die staatlichen Aufsichtsbehörden sind angewiesen, die Durchführung der Verordnung zu überwachen und über Nichtbeachtung zu berichten. Kundenprämien unzuläffig Auf dem Gebiet der Kundenwerbung ist vom Werberat der deutschen Wirtschaft eine wichtige Entscheidung getroffen worden. Eine Firma in Mecklenburg hatte ihren Künden für den Nachweis neuer Kunden WerbeprSraien in Form von Gebrauchsgegenständen versprochen. Nach Anschauung des Werberates der deutschen Wirtschaft widerspricht eine solche Werbeweiae den Anschauungen des Kaufmannstandes. Es sei unzulässig, den gewöhnlichen Käufer zum bezahlten Beklamcträger des Verkäufers zu machen. Der Firma wurde daher die weitere Werbung in diescr. Art untersagt. Meldepflicht für das ambulante Gewerbe Die Pressestelle des Führers der Hauptgruppc Handel der deutschen Wirtschaft teilt mit, daß durch Anordnung des llcichswirtschaftam in isters die Wirtschaftsgruppe „Ambulante Gewerbe" gebildet worden sei. Zum Aufbau der Organisation ist eine Meldepflicht angeordnet worden. Bis zum 31. Dezember 1934haben sich alle in Betracht kommenden Angehörigen des ambulanten Gewerbes bei der Hauptgruppe Handel. anzumelden und ihrer Anmeldung den Betrag von 2,— HM beizufügen. Anmeldepflichtig sind: Inhaber von Verkaufsgeschäften auf Jahr- und Wochenmärkten, Volksfesten, Vcrgnügungsplfitzen, Veranstalter von Schaustellungen aller Art, Ausapielungsunternehmer, Fahrgeschäftsinhaber. Ferner fallen unter die Meldepflicht Meß- und Marktlieferanten, Hausierer, Straßenhändlcr, Neuheiten- und Spezialitätsverkäufer. Die Nichterfüllung der Anmeldepflicht kann die Sperrung der Berufsausübung zur Folge hoben. Die Berufsausübung des Architekten Nachdem in den letzten Monaten durch die Reichskammer der bildenden Künste Anordnungen "über den Schutz des Berufes und die Berufsausübung für Gebrauchs werbe r, Kunst- und Antiquitätenhändler, Gebrauchsgraphiker und Gartengcatalter erlassen worden waren, ist jetzt eine ähnliche Anordnung für Architekten erfolgt. Danach wird die Tätigkeit des Architekten auf künstlerischem Gebiet wie auch seine Mitarbeit an der technischen Gestaltung von Bauwerken neu geregelt. Wichtig aus der Neuordnung ist neben der Schaffung eines besonderen Standesschutzes die Unterscheidung zwischen baulichen Veränderungen im Innern eines Gebäudes, die das Stadtbild nicht beeinflussen und Bauarbeiten, die eine Veränderung und künstlerische Neugestaltung des Ortsbildes darstellen. Für diese letzten Arbeiten ist die Zugehörigkeit de»: Architekten zur Reichskammer der bildenden Künste notwendig. Befreiung von diesem Erfordernis erfahrt " nur, wenn es sich um geringfügige bauliche Änderungen handelt oder eine Stockung des Arbeitsmarktes zu befürchten ist. Anträge . auf Befreiung sind an die zuständigen Landesstellen der Reichskammei füi die bildenden Künste zu richte«. Im Ganzen stellt die Neuordnung eine sehr fühlbare Beschränkung des Arbeitsgebiets für alle nicht bei der Reichskammer der bildenden Künste zugelassenen Architekten dar. Die Weitergeltung von Tarifverträgen Die früheren Anordnungen über die Weiterregelung von Tarifverträgen als Tarifordnungen haben durch das Relchsarbeitsministerium eine wichtige Ergänzung erfahren. Nach den'neuen Bestimmungen können die Treuhänder der Arbeit innerhalb ihre* Bezirks Betriebe aus dem Geltungsbereich der für sie maßgebenden Tarifordnungen. ausnehmen. Diese Ausnahme bedarf jedoch bei Tarifordnungen, die nicht unwesentlich über den Bezirk des Treuhänders hinausgehen, der Zustimmung des ReichsarbeitntÜnisters. Der Nürnberger Waren-Verfuch Im Anschluß an die Meldung, daß auf Initiative der NS-Hogo - das am 1. Oktober geschlossene Warenhaus „Zum Strauß" in Nürnberg zum I. Dezember wieder geöffnet werden solle, und zwar nachdem Anteilscheine von 500 RM. an bei mittelständischen Geschäftsleuten untergebracht wären, bemerkt der „Wirtschaftspolitische- Dienst" der NSK u. a-, es dürfe nichts darüber hinwegtäuschen, daß mit dieser Form der Ablösung eines Warenhauses noch keineswegs schon der Idealzustand erreicht sei. Es sei zwar dafür gesorgt, daß der Gewinn diesen neuen Betriebs-form ausschließlich dem einheimischen Handel und Handwerk zugute komme, aber letzten Endes sei hier doch nur „ein verteuernder Zwischenhandel immer noch eingeschaltet", der den Warenweg vom Erzeuger zum Verbraucher überflüssigerweise verlängere. Der Bedarf könnte ebenso gut von selbständigen Fach- ■ geschälten des Einzelhandels oder von Handwerksbetrieben gedeckt werden. Und wäre dies der Fall, dann hätten auch die Geschäftsleute, denen der Gewinn aus dieser Bedarfsdeckung zufließt, den notwendigen Anreiz, die durch die Schließung arbeitslos werdenden Volksgenossen einzustellen. Aus diesem Grunde könne und dürfe man in der Umwandlung des Nürnberger Warenhauses auch nur eine von dem Gcdankcn^dcr Beseitigung und Vermeidung der Arbeitslosigkeit getragene Maßnahme erblicken. Dr. Eugen Roth. MKSK1TF E M MMFA© Früher 13450 jüdifche Rechtsftudierende, jetet nur noch 46 Köln. Der „Westdeutsche Beobachter", Köln, schreibt: ,.Wcr entsinnt sich nicht noch der Hochflut an den deutschen Universitäten, die mit dem Jahre 1931 ihren Höhepunkt erreichte. .138 000 Studierende wurden im Sommer 1931 gezählt. Diese inflalioniatVschc Zahl nahm erst in den Jahren 1932, 33 und 34 wieder allmählich ab. Aber selbst die im Wintersemester 1933/34 fenannte Zahl von 115 000 Studenten ist noch sehr hoch. Dagegen aben die Maßnahmen im Dritten Reich bewirkt, daß sich bereits im Jahre 1934 ein ganz empfindlicher Rückgang bemerkbar macht. Da?. Reichscrziehungsmirdsterium beziffert die Anzahl der Studierenden für das laufende Jahr auf 95 000. Besonderen Vorzug genoß in der Nachkriegszeit das juristische Studium. Im Jahre 1929 wurden allein 2*2WU Jurastudicrende gezahlt. Im Jahre 1914 kurz vor Kriegsausbruch waren es nur 9000. Die geringen Aussichten, die in den Folgcjahren in dieser Berufssparte vorhanden waren, bedingte auch hier einen starken- Rückgang. Im Wintersemester 1933/34 war sie bereits auf. 13 450 gesunken. Es durfte noch in aller Erinnerung sein, welch erbitterten Existenzkampf gerade die Rechtsanwaltschaft ausfechleii mußte. Die Ursachen seiner Notlage waren ja wesentlich in anderer Richtung zu suchen, -als viele Angehörige dieses Standes zunächst vermutet hatten. Die Gesetzgebung des Dritten Reiches brachte dann die notwendige Säuberung dieses Standes. Die Zahl der Rechtsanwälte ist dennoch in der Zwischenzeit auf 18 000 gestiegen, außerdem ist aber die Zahl der beamteten Juristen kaum nennenswert erhöht worden, so daß auch die augenblickliche _ Zahl der Reclitsstudicrcndcn noch reichlieh hoch ist. Die Maßnahmen der Regierung werden sich hier nur günstig auswirken können. In erfreulichem Maße bricht sich aber auch das Gesunde im Volke wieder Bahn, das die Bildungsiiiflation ablehnt und dos Ethos in jedem Beruf anerkennt. Menschen oder einer Tierkrankheit, deren Anzeigepflicht, wenn auch nur für einen Teil des Reichsgebietes, eingeführt ist, dem . für den Kranken oder das kranke Tier zuständigen beamteten Arzt oder Tierarzt alsbald schriftlich anzuzeigen und am 1. April jeden Jahres einen Tätigkeitsbericht über das abgelaufene Kalenderjahr an die zuständige oder Verwaltungsbehörde zu erstatten. Erlaubnis und Anzeige sind nicht erforderlich, wenn die Arbeit und die Aufbewahrung a) in öffentlichen Krankenhäusern, die mit den zur Verhinderung einer Verschleppung von-Krankheitskeimen erforderlichen Einrichtungen versehen sind, im Interesse der in der Anstalt untergebrachten Kranken durch die daselbst tätigen Ärzte, oder bl in staatlichen, staatlich beaufsichtigten oder kommunalen Anstalten, die. zu _ einschlägigem Fachunterrichte dienen oder behufs Be*. kärupfusg der. Infektionskrankheiten zur Vornahme von Untersuchungen oder zur Herstellung von Schutz- oder Heilstoffen bestimmt sind, oder c) vom behandelnden Arzte oder Tierarzt zu ausschließlich diagnostischen Zwecken in seiner Praxis zur Feststellung der Krankheitsart vorgenommen werden. Der neugefaßte § 5 schreibt die Einstellung der Tätigkeit im Falle der Zurücknahme der Erlaubnis oder der Untersagung der Tätigkeit vor. Beides, sowohl Zurücknahme oder Untersagung, soll ausgesprochen werden, wenn aus Handlungen oder Unterlassungen der betreffenden Person der Mangel derjenigen Eigenschaften erhält, welche für jene Tätigkeit vorausgesetzt werden müssen, auch dann, wenn die baulichen oder sonstigen Einrichtungen der genehmigten Räume nicht mehr den Anforderungen genügen, schließlich auch, wenn der Arzt oder Tierarzt den ihm nach § 2 Abs. 2 auferlegten Verpflichtungen nicht nachkommt. Anmeldepjlicht von Preisbindungen. Nach der Verordnung vom 19. November 1934 (RGBl. I 34, 1186) sind bis zum 15. Dezember 1934 bei dem Reichskammissar für VrcUüberwachung, Berlin W 9, Voßstraße 8, allo Festsetzungen, Verabredungen oder Empfehlungen von Preisen, Mindestverarbeitungsspannen, Mindesthandelsspannen, Höchatnach lassen oder Mindestzuschlägen im inländischen Geschäftsverkehr für lebenswichtige Gegenstände des täglichen Bedarfs oder lebenswichtige Leistungen zur Befriedigung des täglichen. Bedarfs, die seit dem 1. Juni 1933 neu vorgenommen oder seit demselben Tage zum Nachteil des Abnehmers verändert worden, sind, anzumelden. Nichtanmeldepflichtie sind Fälle, in denen frühere Preisverbindungen unverändert verlängert worden sind. Die Verordnung enthält weiter die Bestimmung, unter welchen Voraussetzungen Preisbindungen von dem Reichsnährstand und von der Rcicfaskulturkamraer unmittelbar dem Reichskommissar für Preisüberwachung anzuzeigen sind, ferner Vorschriften über den Inhalt der Anmeldung und über die Person des Anmeldungspflichtigen. Wird die eingangs erwähnte Anmeldefrist bis zum 15. Dezember 1934 nicht innegehalten, so treten Festsetzungen, Verabredungen oder Empfehlungen, die anmeldepflichtig waren, mit dem Ablauf dieses Tages außer Kraft. Verkauf von Brennfioffen Zum Schutze der Bevölkerung vor Uberteuerune oder Verlust bestimmt die Verordnung des Reichskommissars für Preisüberwachung vom 14. November 34 (RGBl. I 34, 1185) im § 1, daß der Verkauf von Steinkohlen, Steinkohlenkoks, Steinkohlenbriketts, Braunkohlen, Braunkohlenbriketts, Grudekoks sowie aus diesem hergestellter Briketts, ober/bayerischer Pechkohle und der aus dieser hergestellten Briketts nach dem Stückpreis oder nach einem auf Raummaß abgestellten Preis untersagt ist; der Verkauf dieser Brennstoffe muß vielmehr lediglich nach Ge w i c h t erfolgen. Nach § 2 der Verordnung wird fahrlässiger oder vorsätzlicher Verstoß gegen die vorstehende Vorschrift mit Strafe bedroht. . m XZstPW? Wo-? Die Aricrgesetzgchung hat sich dahin ausgewirkt, daß die Zahl der jüdischen Studierenden von 13 450 im Jahre 1934 nur noch . 46 beträgt . Unter den deutschen Universitäten steht Köln hinsichtlich der Rcchtsstudicrcnden mit rund 820 im Wintersemester 1934 an vierter Stelle. Im laufenden Semester beträgt sie nach einer vorläufigen Schätzung wiederum ungefähr 800. Im Sommersemester 1934 war sie auf 772 zurückgegangen. Da> Gesetz über die Zulassung zur Hcchtsanwaltschaft vom 7. April 1933 hat sich im Bezirk der Anwaltskammer Köln in folgender Weise ausgewirkt. Von den Ende 1933 zugelassenen 88H Rechtsanwälten waren 65 nichtarisch. Wenn man in Betracht zieht, daß von 2849 in Berlin zugelassenen Rechtsanwälten 1178 niclitarisch sind, hat Köln noch recht gut abgeschnitten." Neue Vorfchriften über Krankheitserreger Durch diese Verordnung vom 20. November 1934, RGBl. I, 34, 1187, werden die §§2 und 5 der Vorschriften über Krankheitserreger (Bekanntmachung betr.. Vorschriften über Krankheitserreger vom 21. November 1917 —! .BGBl. 17, 1069} mit Wirkung vom 1. Januar 1935 abgeändert. Nach dem neugefaßten § 2 ist das Arbeiten mit anderen als den im § 1 bezeichneten Erregern von übertragbaren Mcnschenfcrankhcitcn oder von Tierkrankheiten, deren Anzcieepflicht, sei es auch nur für'einen Teil des Reichsgebietes, eingeführt ist, oder mit Material, das solche Erreger enthält,, ferner die Aufbewahrung solcher Erreger in lebendrm Zustande von der Erlaubnis der zuständigen Polizeibehörde abhängig. Die Erlaubnis darf nur für bestimmte Räume und nur nach Ausweis der erforderlichen wissenschaftlichen Ausbildung erteilt werden. '?rztc.unc' Tierärzte bedürfen dieser Erlaubnis nur insoweit, als sie zum Zwecke der Erkennung und Feststellung von Krankheiten bei Menschen und Tieren gewerbsmäßig Untersuchungen vornehmen wollen. Nach Erteilung der Erlaubnis sind sie verpflichtet, die staatlich festgesetzten Gebührensätze einzuhalten, jede Feststellung einer anzeigepflichtigen Krankheit des Hauskonzert am 8. Dezember, 8.15 Uhr, im Hause Dr. Meyer, Kurfürstendamin 21(i. afitw.: Cilly Jukmann-Bizony, Dr. Fritz Eisenberg, Dr. Werner Liebenthal. 1 - Jüdische Befonngemelnde. 9. Dezember, nachm. 4 Uhr, im Brüderverpinshaus, Kurfürstenstraße 115-116, Chanukka-Kinderfest. Jctenäsemttasctmlt Ät-t Jüdisch«* Relormgemelnde.. 9. Dezember abends '8 Uhr 30, im Brüdervereinshaus, Kurfürstenstraße 115-116, Chanukka-Ball. Jüdische Chorverelnlgnng. Am li. Dezember „Samson" von Haendel. Leitung von Leo Kopf. Mitvr.: Israel Alter, Lechaer, Peissachowitsch, ferner die Damen Lindberg, Lind, Hannes. JQdlscbor Kulturbund Rhein-Ruhr. ' „Chanukka mit jaagea Künstlern". Wuppertal: 6. Dat., 20.30 Uhr, Gesellschaft Kasino; Essen: 9. »er-, 20.30 Uhr, Loge; Gelaenkirchen: 10. Dez.. 2030 Uhr, Loge; Mecklinghausen: ll. Dez.. 20.30 Uhr. Jüd. Gemeindehaus; Köln: 12. und 13. Dez., 20.15 Uhr, Rheinlandloge. Orchesterkonzert des Frankfurter Kitltarhi-ud-Orchesters. Wuppertal: 10. : Dez., 20.30 Uhr, Gesellschaft Kasino; Aachen: 11. Dez., 20130 Uhr, Konzertsaal des Alten Kurhaus: Krefeld: 12. Dez. 20.30 Uhr, Stadtballe; Essen: 13. Dez., 20.30 Uhr. Städt. Saalliau; Köln: 15. Dez.. 20.30 Uhr, Bürgergcsellschaft; Dortmund: 9. Der.., 20.30 Uhr, Synagoge. „FQhrong durch Castans Panoptikum." 15. Dezember, 8' Uhr 30 achte Wiederholung des Lustigen Abends im Hotel' Kimu von Portugal, BurgstraBc IC. Der Verein für Ferienkolonien jüdischer Kinder E. V. eröffnet Anfang Dezember wieder eeia Heim in Hirschberg i. Biesengebirge. Anmeldungen an das^Büro. Berlin C 2, Rosenstr. 2/4, Zimmer 23. „Selbsthilfegruppe jüdischer Körperbehinderter In Deutschland." Rechtsschutz, kostenfreie Beratung in Fragen der Schul- und Berufsausbildung, Arbeitsbeschaffung; Lebensgestaltung. Sprechstunde der Ortsgruppe Berlin: Montags voa 11—1 Uhr bei Heyraaun, NW 87, Tile- Wardenberg-Straße 10. HERMANN ZERNIK Papier, . Börobedirf. Druckstellen Zelchenroaterialien, Gastwirtsartikel Chariottenburg, KantstraBe 128, Tel. C I Steinplatz 6209 # Ohland-Drogerie und Parfümerle lnh. Otto Langsdorff — Liefert Jede Menge frei Haus Berlin W 15, Kurfttrstendamm 212 Ecke UhleadstraHe — Telefon ] 1 Bismirdc S692 Heinrich KUnnemann seit 1905 Papierhandlung — Buchdruckerei — Burobedarf — Monopamm-Prjgerei Berlin W 15, Uhlandstr. 31, Fernsprecher: J 1 Bismarck 1368 Wirklich moderne, Inneneinrichtung Hans Schneider, Uhlandstraße 165 zwischen Kurfürstenciamm und Lietzenburger Straße KöpenidcerWäscherei Ernst Richter Köpenick, Mahlsdorler Strafte 90 F 4 Köpenick 0263 Telef. Bestellungen tfgllcb, luSer Freitag u. Sonasbeud, .schonendste Behandlung