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Jüdische allgemeine Zeitung · 1934-11-07 · 88 (7.11.1934) · page 8

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Journal
Jüdische allgemeine Zeitung
Volume
14 (1934)
Issue
88 (7.11.1934)
Date
1934-11-07
Page
– (sequence 8)
Language
German
Belongs to
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©LECK OKI ©EU WE^gGK^PIT Sast&täUon Ot-r ur»aiii-'i»i<iii->clii: Aufbau «Irr üYuUl-Iicii WirLicliafi iat in »einen CriinuVil^eii heendvt. Handel und Industrie. Handwerk und I^indwirlKcliafl, Ariicil^cljer und Arlieitneliincr haben die Form "»cfuiidrn, in der ak-li künftig ihr wirtschaftliche» Wirken \ullziclien wird. Eiii.snrcrhex.fi1 dem von der Ileiclisrrgierujig immer wieder . Iw-tonlcii Crundsa(z^w<lati es iin der Wirtschaft einen „Arierjtoro?ra|jh*' nicht gibt, haben sieh die j ü d i s r h e n Wi rts.c h a f l s k r c i se dort eingegliedert, wo sie nueh der Art ihrer Täii»keil hin»ehiirten. Sie betracJiten sieh als einen unlösbaren Bestandteil der deutsche" Volkswirtschaft, und ihre Arbeit dient nur den Gesainlintere^hcn des deutschen Volkes. Von den in der jüngsten Zeit ergangenen Anordnungen tut wirliti^ Der Mcldezwang für den Einzelhandel. i In der Zeit zwischen dem 12. Nuvember und 8. Dezember 1934 halten alje Einzelhändler und Ein7.elliundclsunlernchn.cn sieh anzumelden. Meld ep flieh lig sind nach der vom Führer der Wirtsehaftsgruppe Einzelhandel ergangenen Anordnung auch solche Gc werbet reibende, die neben Industrie, Handwerk usw. Einzelhandel betreiben, wenn der Umsatz im Einzelhandel mehr als die Hfilftt des Goamtsatzc» oder mehr als 3000 K.M. jährlich beträgt. Ausgenommen von der Meldepflicht sind Betriebe des I.eichs- .nährstandes und der „RekofeÜ'. Meldestellen sind u. a. die Fachverbände des Einzelhandels. Da es sich um eine gesetzliche Meldepflicht handelt, ist die pünktliche Erfüllung dieser Verpflichtung unbedingt notwendig. Als Bestätigung der erfüllten Pflicht wird jeder Meldepflichtige eine zur Anbringung au der Belricbs- ' fitiltte bestimmte Plakette erhalten. ': Auch .für dos Handwerk und den Großhandel sind ähnliehe Anordnungen ergangen. Keine Einschränkung der Weihnachtswerbung Wie die Industrie- und Handelskammer zu Berlin bekannt gibt, bat sie sich entschieden, in diesem Jahre, Im Gegensatz zu früher, keinerlei Einschränkungen des Weihnächte verkauf es vorzunehmen. Der Grund dieses Entschlusses ist darin zu sehen, dulA das Weihnachtsgeschäft möglichst gleichmäßig über einen längeren Zeitraum verteilt werden soll. Auch für den jüdischen Geschäftsinhaber ist diese Bestimmung sehr beachtlich. Der von der Berliner Handelskammer ausgesprochene Grundsatz, daß eine Einschränkung der Werbung für: das Weihnachtsgeschäft nicht vorgenommen werden soll, wird leider nicht überall mit derselben Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht. Reklamen jüdischer Firmen begegnen oft. Schwierigkeiten,, wenn sie ' sich au sich erlaubter Werbungsmittel wie des Films bedienen. •Eine Aktion in der Bekleidungsindustrie Die'Arbeitsgemeinschaft deutsch-arischer Fabrikanten der Bekleidungsindustrie (Adcfa) veranstaltet in der Zeit vom 3—10. No- \cinhcr eine große PropagumluuUüoii. Diese Aktion, der sich naeli Mitteilung des Verbandes fast alle arischen Einzelgcschäftc angeschlossen haben, dient dem Zweck, das Publikum aufzufordern, nur solche Konfcktionswaren zu kaufen, „die auch wirklich aus der Hand \on Volksgenossen stammen.** Die Adcfa hat sich zum Ziel gesetzt, die jüdischen Bcklcidung0firm.cn und -Fabriken aus der 'Lieferung an den Einzelhandel aulzu.- schalten. Die Mitglieder des Verbandes haben sich verpflichtet, ihre Einkäufe nur bei arischen Fabrikanten zu decken. Die aus arischen Fabriken stammenden Waren tragen das Adefa-Zeichen. L'm das Publikum auf den Sinn und Bedeutung dieses Zeichen aufmerksam zu machen, wird die Aktion durchgeführt. Devisenbewirtschaftung und Außenhandel " Die Verschärfung der Devisenlage der deutschen Reiclishauk hat auch eine weitere Einschränkung der Auswanderungsmöglichkeiten für deutsche Juden mit sich gebracht. Augenblicklich besteht nur noch nach Palästina auf Grund des besonderen Vcrrechiiungsabkommcns die Möglichkeit der Geldmitnahme bei der Auswanderung. Im Mittelpunkt des Interesses der deutschen Wirtschafukreise steht die Erörterung der Möglichkeiten, Einfuhr und Ausfuhr trotz aller Schwierigkeiten im notwendigen Umfange aufrechtzuerhalten. Man hat zu diesem Zweck das Netz der mit den einzelnen Ländern geschlossenen Verrechnungsabkommen beträchtlich erweitert. Darüber hinaus hat man sog. private Kompensationsgeschäfte zugelassen — im Grunde eine Rückkehr zu den primitiven Wirtschaftsformen vergangener Jahrhunderte. Die Bemühungen von Reichsregierung; Reichbank und Wirtschaftskreisen gehen aber dahin, durch Vereinharungen mit den einzelnen Ländern das Funktionieren der Handelsbeziehungen zu gewährleisten. Das Winterhilfswerk des deutschen Volkes Die von der Reichsregierung ausgegebene Parole, daß in diesem Winter niemand hungern und frieren solle, umfaßt das gesamte deutsche Volk oline jeden Unterschied. Bereits im vergangenen Winter konnten Tausende von* jüdischen Mitbürgern aus den Miltein des Winterhilfswerks mit Geld- und Sachspcndcn-U unterstützt werden. Auch in diesem Winter gilt es, viele Not zu lindern. '. Die deutschen Juden tragen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Kräfte und Möglichkeiten zur Durchführung des Winterhilfswerks bei, und werden so ra i th e I f e n ,?dic Bedürftigen über den Winter hinwegzubringen. Die schweren wirtschaftlichen Probleme der künftigen Monate können nur durch die verständnisvolle Zusammenarbeit aller Kreise des deutschen Wirtschaftslebens gelöst werden. Wir, die wir an eine Zukunft des deutschen Judentums glauben, werden unsere Mitarbeit, wo sie gewünscht wird, immer bereitwilligst zur Verfügung stellen. Dr. Eugen Roth. 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Ecke BlsmarckstraSe C 4 Wllh. 1778 Die neuen Gefetze Von Bedeutung für unser Wirtschaftsleben ist «Jas Gesetz über dam Verfiicigerer-ewerbe vom 16. Oktober 1934 (It. G. Iii. 341974). Hiernach bedarf, wer gewerbsmäßig fremde * Sachen versteigern will, dazu der behördlichen Erlaubnis. Die Erteilung der Erlaubnis hangt davon ab, daß für die Zulassung eines Versteigerers ein Bedürfnis besteht, und der Bewerber die für «Jas „Verstclficrcrgewerbe erforderliche Zuverlässigkeit besitzt Grund- .sätzlich hat der Versteigerer sein Gewerbe persönlich auszuüben. Will er es durch einen Stellvertreter ausüben lassen, so bedarf er auch hierzu besonderer behördlicher Erlaubnis. Verliert der Versteigerer die erforderliche Zuverlässigkeit, so kann 'die Erlaubnis zurückgenommen werden. Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes sind mit Strafe bedroht. ' Von den übrigen zur Verabschiedung gekommenen Gesetzen ist besonders bemerkenswert das Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Zwangsvollstreckung vom 24. Oktober 1934 (R. G. Bl. 34 I 1070.) . Das Gesetz bringt eine Reihe von Änderungen der Vorschriften über die Mobiliar-Zwangs Vollstreckung und das Offenbarungscldverfahren sowie eine neue Bestimmung von Vorschriften über die Pfändung von Gehalts-, Lohn- und ähnlichen Ansprüchen. Außerdem enthält der 3. Abschnitt des Gesetzes eine Sondcrbcstinimung über die Behandlung von Abzahlungsratcn zinsloser Bauduriehen . von Bausparkassen in der Zwangsvcrwaltuug. Wortlaut und Sinn des Gesetzes deuten uuf einen verschiedenartigen Charakter der Vorschriften, hin. Soweit nämlich Bestimmungen der Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung vom 26. Mai 1933 (B.G. B1.33I 302, 341231) verändert werden, handelt es sich offenbar nur um provisorische Maßnahmen, soweit Zivilprozeßordnung durch die Änderung betroffen wird,, um dauernde Maßnahmen. Das Gesetz zeigt dos Bestreben, einen Ausgleich zwischen den Gläubiger- und Schuldnerbelangen — entsprechend dem Gesamt intercsse — z" finden. Von diesem GestehLspunktc ans war ein gewisser Schuld iicrsi-hutz erforderlich, der im Gesetz zum Ausdruck kommt. . Von besonderer Bedeutung sind die bereits vor" läugerer Zeit angekündigten, im Kabinett! nunmehr zur Anualunc erlangten Stcuerge&etzc. Die auf diesen Gesetzen aufgebaute Steuerreform gehl von dem Grundsatz aus, daß Steuern in ihrer Höhe und Gestaltung wirtschaftlich und sozial tragbar seien und somit kein Hindernis für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung bilden dürfen. . Die Gesetze «licucn aber -.auch wesentlich einer Vereinheitlichung der bisherigen Steuergesetzgebung und der Verwirklichung nationalsozialistischen Gedankengutes!m weiten "Umfange. Nachdem mau bis Ende 1932 auf etwa 50 verschiedene Stvuerarten gekommen war, muß eine Beschränkung und Vereinheitlichung auf dem Gebiete der Steuergesetzgebung als wohltuend empfunden werden. Von den neuen 10 Stcuergcsetzcn ist als erstes das S t e ti e r n n p a s s u n g s g c s c t z vom 16. . Oktober 1934 (H. G. Bl, 34 1 925) erschienen. Die Eiiigangsbcstimmting dieses Gesetzes besagt, daß die Stcucrgcsctzc nach nationalsozialistischer Weltanschauung auszulegen sind. „Dabei sind die Volksanschauung, der Zweck und die wirtschaftliche Ucdeutung der Steuergesetze V und die Entwicklung der Verhältnisse zu berücksichtigen*". Bei den sogenannten ..Emiesscns-Entschcidungcn4*, d. h. bei den Entscheidungen, die die Behörden nach ihrem Ermessen zu treffen L haben, müssen sie sieh in den von dem Gesetz gezogenen Grenzen .halten. „Innerhalb dieser Grenzen sind Ermcsscnscntschcidungcn nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit zu tieften''. Die Beurteilung; von Billigkeit*- und Zweckmäßgkeitsfra^cn erfolgt nach nulionnl- ' sozialistischer Weltanschauung. .< In dem zweiten Hauptabschnitt behandelt dos Gesetzeine Reihe von Änderungen der llcichsabgabcnordnung, im dritten die Änderung des Volksvcrratsgcsctzcs. der zweiten SteucramnesticVerordnung und der Verordnung über die Devisenbewirtschaftung. Hierbei ist besonders auf die Verlängerung der Frist für die Anzeigen, die auf Grund des Volksverratsgesetzes vom 12. Juni 1933 (II. G. Bl. 33 I 360) zu erstatten Bind, bis zum Ablauf des 31. Dezember 1934 hinzuweisen (§ 22 des Steuer-Anpassungsgesetzes). Da die. Verlängerung rückwirkende Kraft für die Zeit vom Ablauf des Monats Oktober 1933 hat, so umfaßt die Anzeigefrist die Zeit vom Beginn des 14. Juni 1933 (den Tag des Inkrafttretens des Volksverratsgesetzes) bis zum Ablauf des 31. Dezember 1934. In diesem Zusammenhange sei auch : auf die Voraussetzungen der Straffreiheit bei Erfüllung der Anzeigepflicht nach dem Volksverratsgesetz, auf die Veränderung der Devisenbewirtschaftungsverordnung (§ 23 ff des Steueranpassungsgesetzes), auf die Vermögenssteuer 1935 {§ 42 St Anps. G.) hingewiesen. Uber, das gleichzeitig mit dem Steueranpassungsgesetz herausgekommene Umsatzsteuergesetz, das am 18. Oktober 1934 ausgefertigte Bürgersteuergesetz, und die am 24. Oktober 1934 ausgefertigten 7 weiteren Steuergesetze, nämlich dos Einkommensteuergesetz. Körperschaftssteue rgesetz, Reichsbewertungsgesetz, Gesetz übet die Schätzung des Kulturbodens, Vermögcnssteuergenrtz, Gesetz zur Änderung des Erbschaftssteuergesetzes, Kapitalvcrkchrsslcuergesctz wird noch berichtet, werden müssen.* Lr. Reinhold Frähtzel Spexlal-Itato-Sattterei Berlin NW 40, Kirchstr. 10a C 9 Tierearten 4509 B. M. W. SpeziU-Reparatur- Werkstatt Friedrich Dfttes langjähriger B. M. W. - Fabrikmonteur Hjr«iwe,See3enerstr.7to.Bhf.Hohenzd. ILWlsdinewsU. BetUnerttr. 131 Charlotttnb. C 4 Wilhelm 8579 An tom ob II-Repirat.-Werkstatt t.Sytt. Hflo. VerkaufV. Last* n. Personen- Wagen. Tankiteile, Oaragtn Franz Krause Werkstatt für Karosseriebau Berlin-Halensee. Nestorstr. 37-38 cMu^dm!3tM4ulkM I Auto-Fahrschule Kurt Schüler WeiBcritte, Albertlnenstr. 27 Telefon E 6 WelBcnsee 3MI langjähriger Jfehitehrer I Uhleru. Apparatebau: Autogenschw, IKul Zugbaum, I Berlln-Sch&nebere, Hauptstraße 661 Tel. H 3 Rheingau 3411 Es verlobten sich: Buchdruckercibcsitzcr Herbert Wolf (Berlin* mit Fräulein Ellen Jucobsohu (Stettin). — Fritz Wolfsky mit Frl. Edith Kamnann fBerlin). — Dr. Hermann Lehmann (Bremen) mit Frl. Hilde Strauss (Berlin). —,Max Bacharach mit Frl. Hertha Tannenbaum 'Uersfeld). — Ernst Sommer mit Frl. Thcja Schwarz 'Amsterdam). — Walter Uhlmann (Bad Driburc) mit Frl. Ijsel Salomon (Vallendar ä\ Rh.). — Max Donkowitz mit Frl. Grctel-Usa Hagedorn (Hainburg). —.Julius Ilcymann (Trcuburp i. Ostpr.) mit Frl. Min Wartclski (Königsberg). — Hans Ncumann mit Frl. Ilse Zijipert (Berlin). — E. A. Eiil (Amsterdam) mit Frl. Irene van Dyk fköhi). — Fritz Heymann (Köln) mit Frl. Edith Marks (Kastel). Es vermählten sich; Martin Sobotkcr und Frau Hilde geb. Lewin (Berlin).— Herr Wilhelm Feuchtwang und Frau Eva geb. Itzip (Berlin). — Dr. jur. Walter Hcrzfcld und Frau Ruth geb. Hirsch (Paris). — Herr Egon Schrubskx und Frau'Edith geh. Joskr (Berlin). — Herr Karl Strauß und Frau Hanna geb. Goldschmidt {Dnrmstndt). — Herr Siegfried Salomon-Kudcsch und Frau Steffi geb. Stern (Hannover). — Dr. Arthur Bcrl und Frau Ruth »eh. SrhHf (Sanrhrücken). Ein Sohn wurde geboren: Dr. Paul Drucker und Frau Hihi*; seh. Posncr (Berlin). — Rechtsanwalt Dr. Otto Wcyl und Frau Edith geb. Meyer (Köln). — Herrn E. llrr.<chcndürfer und Frau Inno geb. Rubin (Berlin). Eine Tochter wurde geboren: Herrn Alfred Zanders und Frau Nclly geb. Roscwttz (Münchcn;Gladbach). Es starben: Geheimrat Prof. Dr. Rosin (Berlin). — Dr. med. et phü. Hans Sachs, Mitglied der religiös-liberalen Fraktion im Repräsentanten-Kollegium der Berliner Jüdischen Gemeinde. — Isidor Richard, Vorsitzender der Israelitischen Gcmejndc Trittenhein. — Dr. med. Moses Rothschild (Konstanz). — Frau Sophie Krauß. Gattin des Rabbiners Krauß in Gucsen. — Frau Minna Kau ff mann (Karlsruhe). — Herr Fritz Treumann (Bamberg). — Frau Klara Kahn (Bad Mcrgcntheim). ■— Frau Cärilic llili Grünfcld (Eisenach). :— Kaufmami Wilhelm. Rothenberg (Berlin). — Frau Rosalic Ephraim (Stargard). — Herr Richard Cohn (Berlin). — Herr Max Salmonsohn (Berlin). — Frau Rosa Salinger (Berlin). — Herr Moritz Jordan (Charlottenburg). E. Altmahn Schmargendorf, nur Breitest!. 28 Karosserie - Waaenbau Sportgsräte - Holzgerate Tel. H 9 Schmargendorf 1607 •Auto-Vermietung* Meyerson, G 1, 0773< neuzeiuictie Auiosamerei Paul Klawohn W, Kaiserallee 19 J 2 Oliva 1642 Karl Schwane» Automobil-Sattlerei Modems Aussehläge, Kabriolett-Verdecke, Schonbezüge, AmIo - Kühlerdecken, Lastaagen-Planen A 7 Dinhoff 177J Berlin SW 19, KommatldanlenatraBe 56 , Kurt Nitsche B£,:~ Auto- Licht- Zündung Bittert«« Verkauf Miete Teilzahlung D.K.W.-; Ford-Ersatzteile Auto-Pension N. Horn Halensee, Kurfürstend. 119/120 J 7 Hochmeister 1930 Auio-Fahrschnle. „Sport" Inn. 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