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Jüdisch-liberale Zeitung · 1934-07-17 · 57 (17.7.1934) · page 2

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
14 (1934)
Issue
57 (17.7.1934)
Date
1934-07-17
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Fortsetzung von der ersten Seite Rückblick aber auf unser bürgerliches Verhalten als Deutsche und nicht zuletzt im Hinblick auf ünsern Blutzoll im Weltkriege dürfen wir wohl den Worten der Reichsvertretung der deutschen Juden beipflichten : unser Gewissen ist rein! Vielleicht haben wir aber als Juden unserm Gott und unserer Geschichte gegenüber.versagt? Liberalismus stand auf seiten weltlicher Bildung und profanen Wissens; er versäumte es dabei, den Glauben genügend zu verfestigen, für die jüdische Schule besonders höherer Ordnung einzutreten; er gab dem Vorwände Nahrung, daß seine Abwendung vom Ceremonial und Ritualismus auf Glaubens- und -Gesetzlosigkeit hinauslaufe. Es war schwer, dem Juden, der soeben erst den Ritterschlag des Bürgers empfangen hatte, klarzumachen, daß ein viel älterer Adel unveräußerlich auf ihm ruhe, eben sein Judentum. Zwei Tauf per io den mußten überwunden werden; ungezählte wertvolle Menschen (von andern reden wir nicht)' haben die Sturzwellen uns entrissen. Welche Seelenkämpfe damit verbunden waren, ist vereinzelt literarisch gewertet und gedeutet worden: der große Roman dieses Ringens zwischen Judentum und Christentum' im 19. Jahrhundert fehlt noch; die ergreifende Tragödie, die es in sich birgt, ist noch nicht erkannt, viel weniger künstlerisch gestaltet worden. Soviel ist gewiß: auch Staat und Gesellschaft fanden die Wahrheit nur langsam, daß der glaubensstarke Jude der wertvollere Mensch und Bürger sei, daß die Verlockung zur Taufe ohne innere Überzeugung der Würde beider Religionen zu nahe trete. Unsere eigenen führenden Glaubensgenossen ließen keinen Zweifel darüber, daß aller Aufstieg zu Amt und Würde, Rang .und Titel mit einem Glaubenswechsel zu teuer erkauft sei und daß Staatsgesinnung mit Treue , im Judentum in aufrechten Menschen zur Einheit verschmelzen können. Vielleicht noch härter als vom Staate wurde der jüdische Mensch von der um sich greifenden Religionsfeindschaft und dem schwachmütigen Jndifferentismus bedrängt. Wenn weite Kreise sich von ihrer Kirche lösten, "die so achtunggebietend dastand, was hinderte den aus.der Enge in die Weite und Höhe strebenden Juden, der altersgrauen Synagoge den Rücken zu kehren, die ihm noch wie ein Rest des Mittelalters, wie ein großer Anachronismus vorkam. Da war es .wiederum Abraham Geiger, der in seinen viel zu wenig gekannten Broschüren „Über den Austritt aus dem Juden tu me“ (Breslau 1858) in die Bresche sprang und den Schwankenden vor dem entscheidenden Schritt ein Bild von der wahren Freiheit .eines Juden entwarf. Jude ist, so ruft er aus, wer an den einzigen, heiligen, lebendigen Gott glaubt Dieser' Glaube war immer der Grundgedanke des Judentums, für den seine Bekenner gekämpft und gelitten haben. Wer an ihm festhält, hat keinen Grund, zu behaupten, er habe sich, aus dem Judentum herausgelebt. „Und hält er erst wieder freudig fest an diesem Kerne, pflegt er ihn mit Liebe, so werden Stamm, Gezweige, Blättergewölbe und Frucht von selbst heraus wachsen, das ganze, volle Leben des Juden sich anschließen.“ Wer hört hier nicht <lie Grundgedanken heraus, die die tiefe, jüdische Selbstbesinnung um die Wende des vorigen Jahrhunderts herbeiführten und beherrschten 1 Auch der Jude in seiner dritten Daseirisform kann des Blickes auf seine Brüder in der Welt des Glaubens an den geistig-sittlichen Fortschritt der Menschheit nicht entbehren. Was ihm aber die zweite Daseinsepoche gebracht hat, ist — seine Diaspora. Auch andre Kirchen haben eine solche, aber sie haben dazu eine Heimatkirche. Lange, allzulange hat uns eine solche gefehlt. Es ist wahr: unser religiöser, ebenso wie unser gemeindepolitischer Liberalismus hat lange geglaubt, solcher Stütze vollkommen entbehren zu können. Heute kündet sich die Bildung eines kulturellen Zentrums im Heiligen Lande an, und die Frage taucht auf, ob* es in absehbarer Zeit einmal "auch «die große religiöse Kraftquelle für die Juden der Zerstreuung in aller Welt bedeuten werde? Nichts hindert uns, den Blick auch dorthin zu lenken, wo die klassische Epoche des Judentums abrollte; fromme Gefühle und Gedanken wachen auch in uns liberalen Juden bei dem Klange der Worte Zion und Jerusalem auf. Doch sie führen über den Rahmen dieser Skizzen hinaus, die nur den Weg bis zum Heute und Hier noch einmal überprüfen wollen. ^(Weitere Artikel folgen.) " 1700 Flüchtlinge aus Thrazien? London. Im Gegensatz zu der Mitteilung der türkischen Regierung, daß nur 100 jüdische Familien infolge Mißverstehens einer Order aus der europäischen Türkei vertrieben worden seien und daß; die Regierung Maßnahmen zur Wiedergutmachung getroffen habe, meldet Reuter, daß aus •Thrazien, der-Daraanellen- und Marmarameerküste nicht weniger als 1700 jüdische Flüchtlinge in Konstantinopel eingetroffen und weiter Hunderte von Juden.unterwegs auf der Wanderschaft seien. Die türkische Regierung erklärt, sie ergreife Maßnahmen, um jede antisemitische Propaganda in der Türkei zu unterbinden. Das Weitererscneinen eines antisemitischen Wochenblattes in Konstantinopel - wurde verboten. Wie aus Saloniki berichtet wird, sind bei der dortigen jüdischen Gemeinde grauenhafte Nachrichten über die Lage der jüdischen Flüchtlinge eingetröffen. Augenzeugen berichten, daß in mehreren Städten der Türkei pogroma'rtige Ausschreitungen stattgefunden haben. Nach den letzten vorliegenden Meldungen ist die Ruhe wiederhergestellt. Reichsgericht hebt das Karlsruher Urteil auf Mischehe nur anfechtbar, wenn... Leipzig. Die Frage der Anfechtung arisch-jüdischer Mischehen wegen Irrtums über die Bedeutung der Rassezugehörigkeit bei Eingehung der Ehe war, wie bereits berichtet, nunmehr auch Gegenstand von Verhandlungen vor dem Reichsgericht. Der vierte Zivilsenat hatte sich als Revisionsinstanz mit mehreren derartigen Fällen' zu beschäftigen, darunter auch mit der in der Öffentlichkeit viel erörterten Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe, daß der Klage eines arischen Ehepartners auf Anfechtung der Ehe sfattgegeben hatte. Der vierte Zivilsenat des Reichsgerichts hat nunmehr eine grundsätzliche Entscheidung auf Grund des Paragraphen 1333 'BGB. bekanntgegeben: Eine solche Ehe ist nach der Entscheidung des Senats nur dann anfechtbar, wenn bei Abschluß der Ehe dem einen Teil die Zugehörigkeit des andern Teiles zur jüdischen Rasse nicht bekannt war.- Ini Karlsruher Fall aber kann die Ehe nicht angefochten werden. Der anfechtende Teil hat die Zugehörigkeit des anderen Teiles zur jüdischen Rasse gekannt. Bei dem vorliegenden Fall handelte es sich um die Anfechtungsklage eines früheren Pfarrers und jetzigen Mediziners, der die Ehe in Kenntnis der jüdischen Abstammung seiner Ehefrau geschlossen hatte, und der nunmehr die Ehe mit der Begründung anfocht, er habe sich im Irrtum über die Bedeutung des Rasseprinzips und der Rässeverschiedenheit befunden und hinreichende Kenntnis davon erst durch die nationalsozialistische Revolution erhalten. In der Urteilsbegründung des Reichsgerichts wird u. a. ausgeführt: Die Anfechtbarkeit der Ehe nach § 1333 BGB sei gegeben bei einem Irrtum des einen eheschließenden Teils über solche persönlichen Eigenschaften des anderen Teils,'bei deren Kenntnis der anfechtende Teil unter vernünftiger Würdigung des Wesens der Ehe diese Ehe nicht geschlossen haben würde. Der anfechtende Ehegatte müsse dabei den vollen Beweis für seine Behauptung führen. Im vorliegenden Fall sei dem Kläger die Abstammung seiner Ehefrau von jüdischen Eltern bekannt gewesen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe habe nun angenommen,- der vom Kläger behauptete Irrtum bestehe in der Unkenntnis der Folgen einer solchen Mischehe. Diesen Ausführungen vermöge das Reichsgericht nicht zu folgen. Da der arische Ehegatte bei der Eheschließung Kenntnis von der jüdischen Abstammung seiner Frau gehabt habe, sei vom Standpunkt des geltenden Rechts aus die Anfechtung wegen Irrtums ausgeschlossen. Es sei an sich möglich, daß der eine Teil von dem Einfluß der nichtarischen Abstammung des anderen Teils auf. die Ehe nichts gewußt.habe, wenn er z. B. geglaubt hätte, der bloße Übertritt des jüdischen Teils zur christlichen Kirche genüge, um eine völlig arische Ehe zu schließen. In solchem Falle wäre ein Irrtum" denkbar. Es müsse ferner berücksichtigt werden, daß die nationalsozialistische Anschauung in der Rassenfrage schon seit Jahren, nämlich seit der Veröffentlichung des Parteiprogramms bekannt sei. Punkt 4 und; 5 dieses Programms betonten bereits die Verschiedenheit der Rassen mit allem Nachdruck und diese Lehren seien auch unzweifelhaft in das Verständnis des Volkes gedrungen. Unter diesen Umständen sei der Fall eines Irrtums seit Veröffentlichung des Parteiprogramms in Bevölkerungskreisen, die mit diesem Programm bekannt geworden seien, nur noch selten anzunehmen. Zu diesen Kreisen gehöre aber der Kläger. Das Reichsgericht hat schließlich Zimt Ausdruck gebracht, es könne nationalsozialistische:-Anschauungen nicht über diejenigen Grenzen ausdehnen, welche durch die nationalsozialistische Gesetzgebung selbst bestimmt seien, auch dann nicht, wenn das Gesetz noch nicht alle Forderungen des. Nationalsozialismus verwirklicht habe. In diesem Sinne könnte eine Anfechtbarkeit von arisch-jüdischen Mischehen überhaupt nur im Hinblick auf die vom Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums gezogenen Grenzen gegeben sein. Nach dem Berufsbeamtengesetz würden aber die mit jüdischen Frauen bereits verheirateten Beamten von keinerlei N achtei 1 en betroffen. Nur wer eine solche Mischehe neue ingehe, könne nicht mehr Beamter bleiben. Schlechthin verboten sei aber auch die Eingehung neuer Mischehen nicht. Die Gerichte seien nicht befugt, nationalsozialistischen Anschauungen über den Rahmen der nationalsozialistischen Gesetzgebung hinaus Geltung zu verschaffen. Dieser Standpunkt entspreche auch dem Schreiben des Reichsministers des Innern vom 17. Januar 1934. In diesem Schreiben werde darauf aufmerksam gemacht, daß die Schranken, welche die Reichsregierung selbst bei der Arier-Gesetzgebung gezogen habe, beachtet werden müßten. ‘ Hinsiditlich der Bestimmungen des § 1333 BGB gelte nach wie vor die Bindung des Richters an das Gesetz. Solange die Bestimmungen des § 1333 nicht abgeändert seien, und zwar nicht mit rückwirkender Kraft abgeändert, sei eine Anfechtung arisch-jüdischer Mischehen, wie im vorliegenden Falle,, nicht möglich. Schluß der londoner Tagung London. Die Londoner Konferenz für religiösliberales Judentum hat, wie bereits gemeldet, ihren Abschluß gefunden. In der Aussprache über „Israels Bestimmung als Religionsgemeinschaft“ bezeichnete Rabbiner Germaiu Levy-Paris als Mission des Judentums, Naturwissenschaft und Geisteswissenschaft zusammenzuführen. Er würde es gern sehen, wenn die ganze Welt monotheistisch wäre und die übrigen Religionen gemeinsam mit dem Judentum daran arbeiteten, ein Reich des Geistes aut der Erde zu errichten. _ Dr. Bruno. 11 a 1 i en e r-Hamburg führte aus, das Gefühl der Fremdheit, das er empfunden habt, als er nach London kam, sei gewichen, sobald er sich im Kreise der Jüdischen Gemeinde befand. Die Zeit sei gekommen, daß das religiös-liberale Judentum mehr Nachdruck auf Gemeinde, Gesetz undAutorität als auf das Individuum und seine Freiheit lege. Rabbiner Dr. D i e n e m a n n -Offenbach Bezeichnete es als wichtigste Aufgabe für die Juden, nach Heiligung des Alltags zu streben. Die Gemeinde sei etwas anderes als ‘eine Summierung des Willens der Einzelnen. Sie stelle ein Gruppenbewußtsein von solcher Macht dar, daß sie ihren Geist und Willen den Einzelnen auferlegt. „Welchen Beitrag will die Jugend zum liberalen Judentum leisten?“ Diese Frage wurde in einer besonderen Jugendkundgebung behandelt. Heinz Keil ermann-Berlin, der ein Referat über dieses Thema hielt, bemerkte einlejtena, die große Mehrheit der jüdischen Jugendlichen in Deutschland würde es vermutlich ablehnen, diese Frage zu beantworten. Nicht weil diese Jugend etwa unjüdisch wäre. Wie könnte sie dies in der heutigen Zeit sein? Auch nicht aus Irreligiosität oder aus Gegnerschaft zum Fortschritt, sondern deshalb, weil alle ihre Traditionen mit einem Male abgebrochen worden sind und sie ihr Wesen und Wollen aut ganz neuer wissens- und erfahrungsmäßiger Ebene suchen müsse. Nicht die Religion und nicht der religiöse Liberalismus, sondern die Geschichte hätte es bewirkt, daß diese Jugend sich fhres Judentums erinnerte. Eine historische Umwälzung habe alle Gebiete des Lebens erfaßt und deshalb breche die Jugend mit Formen und Inhalten, die sie für überwunden hält. Dem religiösen Liberalismus werfe'man vor, daß er die religiösen Werte des Judentums, seine Denk- und Ausdrucksformen gering schätzt, daß er unhistorisch ist, weil er nicht der Tatsache gerecht werde, daß Judentum in Deutschland heute etwas anderes ist,, als bloß Religionsgemeinschaft. Man sollte die Frage „Was kann die Jugend dem religiös-liberalen Judentum geben?“ umgekehrt stellen. Was kann das liberale'Judentum der Jugend geben? Antwort: Alles, denn: Geschichte leben heißt hoch nicht sie verstehen. Geschichte ist der Weg der tausend Möglichkeiten. Sie führt zum Anfang und zum Ende der Zeiten, zu Erfüllung und zum Nichts. Ihr Sinn ist ein dunkles Rätsel. Aber den Sinn der jüdischen Geschichte erkennen heißt von neuem jeneklassische Linie ziehen, die von dem engen Kult jedes Einzelnen für sich zu der großen sozialen Verantwortung jedes Einzelnen für alle führt, von der Gemeinde in die Welt hinein. Es ist das Verdienst des liberalen Judentums, diesen Weg erkannt zu haben, und es ist seine Aufgabe heute, die Jugend wahrhaft jüdische Geschichtsdeutung zu lehren, ihr historisches Bewußtsein in die Wege der Religion zu leiten. Die Jugend, erklärte der Redner, warte nur aut ein Signal. Niemals sei sie mehr zum Opfer bereit gewesen als jetzt. Aber sie müsse wissen, wofür sie sich hingefen soll. Ihr Beitrag? Guter Wille, Wagemut und die Bereitschaft, jene Mission zu erfüllen, die zeitlos und mächtig von Geschlecht auf Geschlecht übertragen würde, nämlidh der Geschichte Israels Sinn und Dauer zu geben. In der Diskussion sprachen S. L e v i n e - London, der sich u. a. mit der Krise der Demokratie und der Abkehr der Jugend von der Überschätzung des Intellekts befaßte. Er wies auf die Möglichkeit hin, daß das Liberale Judentum eine heftige Reaktion in der Richtung zur Orthodoxie auslösen könnte. Die Jugend neige dazu, Ritus und Tradition mehr nach ihrem Gemütswert als nach ihrem historischen Wert zu würdigen. Die Notwendigkeit lebendigen . Beispiels statt bloßer Vorschrift für die Belebung jüdisch-religiösen Bewußtseins wurde von C. G u t m a n - Paris betont. Fräulein Su sc h i tzky-Wien stellte fest, es erfordere harte Arbeit, das religiöse Lebender Familie zu erneuern. Elisabeth Schönfeld1 Berlin führte die religiöse Gleichgültigkeit mancher Jugendkreise daraut zurück, daß die Teilnahme von Kindern am allgemein herkömmlichen Gottesdienst ermüdend auf sie wirkt. Die Schluß-Sitzung In der Schluß-Sitzung der Konferenz sprach Rabbiner Dr. Samuel S hu 1 m an- New-York über „Judentum und die Bestimmung des Individuums“. In den Mittelpunkt seiner Ausführungen stellte der Redner die These, daß es die Bestimmung des Einzelnen sei, seine Selbsterziehung so zu gestalten, daß er in der restlosen Anerkennung des göttlichen willens und in der Unterordnung unter ihn Glück und Erlösung finde. Dr. Markus Ehrenpreis -Stockholm erklärte, die religiösen und die nichtreligiösen Elemente des jüdischen Stammes hätten ebenso wohl im Osten wie im Westen wenig oder gar nichts für die Erneuerung des jüdischen Individuums getan. Der Redner warnte vor der Gef ahr, einer Ver wel11 ichung des Judentums. Alte Losungen hätten ihren Sinn verlören und alte Argumente seien in der Praxis nicht mehr wirksam. Früher habe jüdisches Leid einen'Sinn gehabt. Das Bewußtsein dieses Sinnes habe dem Einzelnen die Kraft gegeben es zu tragen. Dr. Ludwig V o ge 1 ste i n-New-York wies daraut hin, daß das liberale Judentum die Hindernisse überwunden habe, die der Verwirklichung der ethischen Gedanken früherer -Geschlechter im Wege standen. Das liberale Judentum habe es vermocht,- eine dreitausendjährige Überlieferung mit den eistigen und seelischen Bedürfnissen der Gegenwart und mit en Ergebnissen der Wissenschaft zu verknüpfen. Religiöser Zusammenhang siehe über stammesmäßigem, denn es gebe etwas, was alle religiösen Menschen verbindet. Juden im Kissinger Stadtbad unerwünscht Wie der „Frankfurter Zeitung“ aus Bad Kissingen mitgeteilt wird, ist dort kürzlich durch Anschlag bekanntgegeberi worden, daß der Besuch des städtischen Schwimm-, Luttun a Sonn en b a des durch^ Juden nicht erwünscht sei. Nach einer Mitteilung des „Westdeutschen Beobachters“ hat der Inhaber des Kölner Strandbads Marienburg jüdische Besucher als unerwünscht abgelehnt. „Hotel auf dem Ozean“ In den Berliner Kinos läuft augenblicklich ein amerikanischer Film „Hotel auf dem Ozean“, der von dem seit vielen Jahren in Amerika lebenden Berliner. Filmregisseur Lothar Mendes inszeniert wurde. Der Film hat in der deutschen Presse im allgemeinen eine gute Aufnahme ge-, funden. So schrieb der „Angriff“: „Der Film ist bestimmt nicht als eine amerikanische Spitzenleiitung zu werten, aber er ist recht sauberer Durchschnitt. Jedenfalls ein Durchschnitt, von dem wir anerkennen müssen, daß im Augenblick manche deutsche Produktion und mancher Regisseur einiges davon lernen können.“ In der Kritik der „Deutschen Zeitung“ hingegen hieß es: Als Regisseur zeichnet Lothar Mendes, einer von denen, die schon frühzeitig sich aus Berlin davonmachten. Man kann aber 1000:1 wetten, daß er drüben sich noch als „deutscher Regisseur“ aufspielt. Weiche Belastung das für deutschen Ruf ' ist, beweist dieser Film. . Auch aus diesem Grund gehört der Film schleunigst in die Wolfsschlucht. Umzüge, Spedition 5^ Massiver Lagerspeicher- Beratung kostenlos s. Simonowitz, Schöneberg, erunewaldsip. 65

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