Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 14 (1934)
- Issue
- 56 (13.7.1934)
- Date
- 1934-07-13
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2613366-2613519-2613571--5050-2616808- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Der Angeklagte im Kiewer Ritualmordprozeß Mendel Beil» gestorben Er lebte nach seiner Freisprechung in Amerika New York. Hier ist der aus dem Aufsehen erregenden Kiewer Ritualmordprozeß bekannte Menschern- Mendel Beilis gestorben. Wie bekannt, endete der im Jahre 1913'verhandelte Prozeß, der in.allen Ländern Europas und Amerikas eine Protestbewegung Hervorrief, mit der Freisprechung des Angeklagten Beilis, der damals 37 Jahre alt war. Beilis hat nach dem Freispruch Rußland verlassen und sich in Amerika seßhaft gemacht. _ ’ Anlaß zu dem sogenannten Beilisprozeß gab die Ermordung des 12jährigen Knaben Andreas Juschtschinski in Kiew, dessen Leiche, die zahllose Stichwunden aufwies, in einer Höhle in einem Kiewer Vorort aufgefunden wurde. Schon einige Tage vor. der Entdeckung der Leiche -wurden Äußerungen laut, die Juden hätten den Knaben ermordet. Aut Grund von Zeugenaussagen,: wonach der Knabe auf dem Hot einer Ziegelei gespielt. habe und dann von einem „M a n n init-einem schwarzen Bart“ fortgeschleppt worden sei, wurde der Aufseher der Ziegelei, Mendel Beilis, verhaftet. Die Untersuchungshaft dauerte zwei Jahre. Der Prozeß begann am 25. September 1913 und endete am "10. November. Die Anklage stützte sich auf zwei Gutachten. Das eine stammte von P. Pranaitis, einem katholischen Kuraten von Turkestan, das andere Gutachten hatte der Kiewer Psychiater Professor Sikorski erstattet. Noch vor der Verhandlung nahmen hervorragende Vertreter der Wissenschaft in allen Ländern gegen diese Gutachten Stellung.1 Auch die ärztlichen Sachverständigen und die Theologen traten in der Verhandlung gegen die Ritualmordbeschuldigung auf. Eine glänzende Verteidigung der Lehre des Judentums gegen die Blütbeschuldigung lieferte auch der Moskauer Rabbiner Mase. Die Zeugenvernehmung ergab, daß die Belastungszeugen nur Vermutungen ausgesprochen, aber gar keine Tatsachen selbst beobachtet hatten. So wurde Beilis von dem zu drei Vierteln aus Bauern bestehenden Geschworenen-Gericht freigesprochen. Der Ausgang dieses Prozesses. bedeutet eine eindeutige Widerlegung der Ritualmordbescliuldigung. Nochmals: Pflichten der Auswanderer In der letzten Nummer der „Jüdisch-liberalen Zeitung“ haben wir unter der Überschrift „Pflichten der Auswanderer“ einen Leitartikel von Professor Dr. Eugen Wölbe veröffentlicht, der auf die Notwendigkeit hinwies, sich in der neuen Heimat zu religiösen Gemeinschaften zusammenzuschließen und den Zusammenhang zwischen den Ausgewanderten mit ihrem Heimatlande aufrecht zu erhalten. Es gibt aber für Menschen, die aus diesen oder jenen Gründen ihr Vaterland verlassen, noch eine andere Verpflichtung. Da die Situation der jüdischen Gemeinden durch den - Fortgang von Ausgewanderten beträchtlich erschwert wird, hat die jüdische Gemeinschaft einen moralischen Anspruch darauf, daß der Auswanderer, namentlich wenn er wohlhabend ist, sich jüdisch verpflichtet fühlt, an den Lasten seiner Heimatgemeinde mitzutragen. Wenn eine dauernde Beitragsleistung nicht möglich ist, sollte der Auswandernde mindestens durch einen einmaligen Beitrag den Zurückbleibenden die' Überleitung ihrer Gemeinschaftsorganisationen auf den neuen wirtschaftlichen Status erleichtern. Auch derjenige, der aus ideellen Gründen nach Palästina übersiedelt, ist der deutschen jüdischen Gemeinschaft gegenüber verpflichtet; von ihm muß gleichfalls verlangt werden, daß er auch die Beteiligung an den Lasten der in Not befindlichen deutschen Juden als jüdische Pflicht anerkennt. Die Juden und Judenstämmlinge in den studentischen Corps Das „Hamburger Fremdenblatt“ veröffentlicht eine Zuschrift des Führers des Kösener SC-Verbandes und des Verbandes alter Corpsstudenten, Dr. Max Blunck, Hamburg, in der es u. a. heißt: „Die Grundsätze der Rasserein h e i t sind .von jeher innerhalb des Waffenstudententums und damit auch innerhalb des Kösener Corpsstudententums hoch gehalten worden. Ein seit Bestehen des_ Kösener Corpsstudententums durchweg befolgter Grundsatz ist im Jahre 1920 in den Kösener Statuten zum Gesetz erhoben worden durch die Bestimmung, daß Juden und Judenstämmlinge Kösener Corpsstudenten nicht sein können. Das Ehrengesetz des Allgemeinen Deutschen Waffenrings vom Mai 1933 enthält eine gleichlautende Bestimmung und die weitere Bestimmung, daß auch j ü d i s ch v e rs i p p te Waffenstudenten einem waffenstudentischen Verbände nicht angehören dürfen... Unter den rund 28 000 Kösener Corpsstudenten befinden sich 0,4 Prozent nichtarisch.versippte Corpsstudenten. Von den 104 reichsdeutschen Kösener Corps, die. zum größten Teil nichtarisch versippte Angehörige überhaupt nicht hatten, sind 99 Corps den Anordnungen des Deutschen Waffenrings und der Deutschen Studentenschaft gefolgt, während fünf Corps geglaubt haben, ihren Aljen Herren die diesen geschworenen Treue nicht brechen zu sollen, geglaubt haben, mit einem Bruch dieser Treue, einen waffenstudentischen Grundsatz und damit sich selbst aufzugeben..“ Demgegenüber ging die Auffassung der überwiegenden Mehrheit der Kösener Korps wie auch der Verbandsführung dahin, daß die Treue gegenüber dem Ganzen, gegenüber den Korps und dem Korpsstudententum als solchen wie der Gefolgschaft gegenüber den nationalsozialistischen Grundsätzen der Rassereinheit der Treue gegenüber dem einzelnen vorangestellt . werden müsse. Die Haltung der fünf vorher erwähnten Korps führte zu ihrem Ausschluß aus dem Kösener SC-Verband, gleichzeitig aber auch zu ihrem Ausschluß aus dem Allgemeinen Deutschen Waffenring und aus den Bündischen Kammern der Studentenschaft. Das Corps Guestphalia zu Heidelberg ist den Anordnungen in der Arierfrage gefolgt und hat. seine Suspension aus anderen Gründen, die mit der Arierfrage nichts zu tun haben, freiwillig beschlössen.“ Aufruf der Union rumänischer Juden Feier der Judenemanzipation Bukarest. Am vergangenen Sonntag feierten die rumänischen Juden den 15. Jahrestag ihrer Emanzipation. Aut Veranlassung der Union rumänischer Juden fanden in allen Tempeln und Synagogen des Landes G e denk feie rn-statt. Die Union erließ den folgenden Aufruf: „Fünfzehn Jahre sind seit unserer Emanzipation vergangen. Aus diesem Anlaß wollen wir dem Andenken des großen Königs und Befreiers Ferdinand I., der für das Vaterland gefallenen Helden und der unvergeßlichen Staatsmänner, welche an dem historischen Akte der Emanzipation, teilgenommen haben, andächtige Ehrerbietung darbringen. Wir wollen von neuem vor dem ganzen Lande das Gefühl der Dankbarkeit ausdrücken, welche die rumänischen Juden den Schöpfern Großrumäniens entgegenbringen, ah deren Namen für immer auch' unsere. bürgerliche Freiheit und Gleichheit geknüpft ist. Unter den heutigen Umständen, da man von einer Revision der Verfassung spricht und unsere Bürgerrechte zur Debatte gestellt werden, drängt sich um so ‘ mehr die Notwendigkeit auf, unsere Erkenntlichkeit zu unterstreichen, was gleichzeitig eine Manifestierung unseres bürgerlichen Gewissens bedeutet.“ Eine Liste jüdischer Firmen Der „Deutsche Mittelstand“, offizielles Mitteilungsblatt der amtlichen Berufsvertretungen des gewerblichen .Mittelstandes im rhein-mainischen Wirtschaftsgebiet, veröffentlicht in Nr. 13 vom Juli 1934 eine umfangreiche Liste unter der Überschrift: „Jüdische Firmen im Bereiche der Ortsgruppe AItstadt Frankfurt a. M.“ Neben den Namen und Anschriften von Firmen werden auch die von Ärzten und Rechtsanwälten mitgeteilt. Ein Kommentar zu dieser Aufzählung, die mehr als eine ganze Seite in Anspruch nimmt, wird von dem Blatt nicht gegeben. Wissen Sie schon? Die Löndorier Tagung Fortsetzung von der ersten Seite drohung der jüdischen Existenz der Juden von außen. Aber noch größer ist die Gefahr, daß die Juden durch Assimilation im Denken dem wirklichen historischen Sinn ihrer Existenz untreu werden könnten. Verleugnung des charakteristischen jüdischen Typus .in seiner Lebenskraft wäre Sünde gegen das Gesetz des Lebens. Aber aus der Lebenskraft als solcher einen Fetisch zu machen, wäre Sünde gegen den Sinn des Lebens. Der Sinn des Lebens kommt in der Geschichte zum Ausdruck, und Geschichte vollzieht sich nur da, wo Leben ist. Wir bekennen uns, schloß der Redner, zur historischen Situation, zum.g e i s ti gen S in n des Judentums. Die Geschichte hat es mit sich gebracht, daß die Juden eingebettet sind in die Völker der Erde. Wir stehen zu dem historischen Recht, in dem Lande leben zu dürfen, indem wir sind; die Sprache zu sprechen, die unsere Mütter uns gelehrt .haben, in der Kultur zu leben, in der wir aufgewachsen sind und die uns geprägt hat. Und wir sind Juden, weil wir uns unserer Sonderexistenz bewußt sind und weil wir an ihren Sinn, unser besonderes jüdisches Leben, glauben. . Die Formung der Zukunft Rabbiner Dr. Jacob Singer-Chicago erklärte, von manchen werde gefragt, was ein älter Kult wie der jüdische einem Zeitalter bieten könne, das seiner eigenen Formen überdrüssig geworden ist. Die teuren Ideale von Freiheit und Suchen nach Wahrheit opfere man um der Wahrung von Sicherheit und Besitz willen in dem frommen Wunsch, daß in irgend einein unerprobten System alles gut gehen werde. Eine Stimmung, die jede Änderung für gut hält, sei kaum ermutigend für diejenigen, die eine bessere Weltordnung aufrichten wollen. Wir müßten uns in tiefster Beunruhigung fragen,- ob es überhaupt noch Normen gebe, die unberührt geblieben sind. Die jüdische Gottesidee aber habe eine ko.s mische Bedeutung und universelle Ausbreitung erlangt, die ihr in Geist und Leben der Allgemeinheit Dauer verleiht. Das Mißgeschick der Juden habe sich in den Umwälzungen dieser Zeit unverhältnismäßig vermehrt. Es sei bedauerlich, daß so oft kein lebendiges Band zwischen gewissen jüdischen Idealisten und dein Ursprung der jüdischen Ideale besteht. Das Judentum müsse kraft seines geistigen Erbes, kraft der langen Tragödie jüdischer Erfahrung im Fortschritt der Menschheit eine führende Rolle übernahmen. Rev. Vivian Simons von der West London Synagoge meinte, wenn der Gottesgedanke verschwinde, dann werde die Stellung des Juden und des Judentums nur noch als ein Überrest aus alter Zeit erscheinen. Die Lage sei so, daß der Jude von heute seinen Vorfahren nicht ebenbürtig ist. Hinge die Lebenskraft des Menschentums nur vom Juden, wie er heute ist, ab, dann gäbe es für das Menschentum wenig Hoffnung, wenig Hoffnung für seine Ideale. Die gegenwärtige Lage des Gesamtjudentums, erklärte Rev. Simons zum‘ Schluß, biete wenig hoffnungsvolle Aussichten, man müsse füreine Zu k u n ft arbeiten, die man nur m i t den Augen des Glaubens erkennen, könne. Wir müssen an der Formung einer Zukunft arbeiten, zu deren Gestaltung wir glauben etwas beitragen zu können. Baecks Vortrag wird verlesen Die zweite große Aussprache galt dem Thema „D i e Bestimmung Israels als Religionsgemeinschaf t“. Zu diesem Thema wurde ein Vortrag von Rabbiner Dr. Leo B a e c k, der verhindert war, an der Aussprache teilzunehmen, verlesen. Jede Gemeinschaft, so wurde in diesem Vortrag ausgeführt, müsse an ihre historische Sendung, an ihre Zukunft glauben, wenn sie lebenskräftig und geschichtsbeständig bleiben wolle. Für das Volk Israel sei dieser Glaube das Vertrauen in die Bedeutung und Zukunft der Religion Israels. Seit dem Entstehen der beiden großen Religionen, die auf dem Geist Israels aufgebaut sind, in erster Reihe des Christentums und dann auch des' Islam, habe Israel eine doppelte Religionsgeschichte: Die eine, die sich innerhalb des engen Kreises des Hauses Israels abspielt, und die andere innerhalb der weiteren Grenzen der christlichen Kirche und der Welt des Islam. Auch diese seien ein Teil von Geschichte und Zukunft der Religion Israels, ein Teil des Weges vom Anfang, dem Bündnis Gottes mit Israel, her zu dem Ziel inessianischer Erfüllung. Die Aufgabe Israels sei eine doppelte geworden. Es habe die Pflicht, seine eigene Religion zu bewahren, und ebenso, so seltsam dies klingen möge, auch die, Mahner und Hüter für den weiteren Kreis zu sein. Die Religion Israels sollte das religiöse Gewissen der Religionen sein. Diese Pflicht müsse erfüllt werden. Nicht durch Rhetorik, sondern durch religiös beseelten Lebensernst, durch die Macht des religiösen Lebens, durch die Standhaftigkeit, die den Religiösen vor Vermengung .mit Fremdem und Unlauterem schützt. Religiöser Geist bedinge religiöse Verantwortung für die Religionen. Verantwortung aber sei stets auf die Zukunft gerichtet. So sichere die Doppelnatur seine Aufgabe Israels Zukunft als religiöse Gemeinschaft. Claude Montefiore: Erhaltung des Gottesglaubens Zu dem gleichen Thema sprach auch Dr. Claude G. M o n te f i o re. In jungen Jahren, führte Dr. Montefiore aus, habe man ihn gelehrt, eher an ein messianisches oder goldenes Zeitalter als an einen Messias und das jüngste Gericht zu glauben. Man habe ihm gesagt, es sei Aufgabe der Juden, dicht beisammen zu sitzen und stille zu halten. Er, würde wohl gerne, wissen, wieviele Juden in Europa und Amerika an diesem Glauben noch in einfältiger inniger Gläubigkeit festhalten. Er wisse es nicht; aber für viele von uns beginne dieser besondere Glaube zu welken. Wir mögen der'Ansicht sein, daß ein größerer Prozentsatz menschlicher Wesen in Europa heute ein glücklicheres, volleres Leben führt als jemals, mit einerhöheren Moral und Gedankenwelt, auf einer höheren Stufe menschlicher Güte als dies 1234 der Fall war. Wenn wir dies glauben, können wir dann auch glauben, daß es im Jahre 2634 ebenso sein wird? Das sollte uns genügen,' wenn wir es können. Wir brauchen nicht weiter, zu gehen. Wir brauchen Glauben an moralischen Fortschritt, um Glauben an, religiösen Fortschritt fassen zu können. An den Juden liege es, fuhr Dr. Montefiore fort, einen begrenzteren Ausblick auf die Zukunft ihrer Religion zu tun. Er könne bloß hoffen, daß die Bestimmung der Juden als Religionsgemeinschaft die sein werde, einigen Nutzen und Wert für die Aufrechterhaltung des Gottesglaubens zu haben. Wir müssen, betonte Dr. Montefiore, genug starken Glaubens zu sein, um unseren Standpunkt gegenüber dem ungeheuren Übergewicht der Meinung der Kulturwelt aufrecht erhalten zu können. Unsere Gegner behaupten, wir seien eine unberechenbare Übel verbreitende Macht. Das ist Unsinn. Ich sehe nicht ein, warum wir nicht, wenn wir eifrig und entschlossen sind, eine Macht sein können, die in unberechenbarer Kraft Gotte stum verbreitet. Liberales Judentum ist eine schwerere Religion als orthodoxes Judentum. Vielleicht werden' die Juden in der Zukunft in zwei Teile zerfallen, in-einen Teil, der in Palästina, und einen anderen, der in der Zerstreuung lebt. Aber der Kampf um die Zukunft unserer Religion betrifft uns alle. Niemand kann das Schicksal Voraussagen; wenn die Juden aber tapfer ihre Wahl treffen, dann mögen sie ihre Stimme erheben und ein Wort dazu sagen, wie ihr Schicksal sich gestalten soll. Unter dieser Überschrift schreibt „Der Deutsche“: Die erste künstliche Sprache war Volapük, die 1880 von einem deutschen Geistlichen erfunden wurde; ihre Bestandteile gehen in der Hauptsache auf das Englische zurück. Die erfolgreichste Kunstsprache ist Esperanto, die 1887 von einem Russen erfunden wurde, in vielen' Ländern in den Schulen gelehrt wird und in der es viele Bücher, Grammatiken und dergleichen gibt. Die jüngste der Kunstsprachen ist Ido, eine modernisierte Form des Esperanto, die im Jahre 1907 aufkam. Wir dürfen diese Notiz wohl dahingehend trgänzen, daß der Erfinder des Esperanto der 1917 verstorbene Ludwig Lazar Zamenhof war, der Sohn eines jüdischen Sprachlehrers aus Bialystok. Er hat u. a. „Die Räuber“ und „Iphigenie“ ins Esperanto übersetzt. Professor Samoilowitsch leitet die neue Arktis-Expedition Leningrad. Professor Samoilowitsch, der berühmte Arktisforscher, seinerzeit Leiter der Rettungsexpedition für Nobile und seine Leute, wurde zum Führer der Arktis-Expedition ernannt, die an Bord des Dampfers „Sedov“ den mittleren Teil des Kurischen Meeres erforschen will. Die Expedition verließ Leningrad am 9. Juli. Samoilowitsch ist bekanntlich Jude. Eine fristlose Entlassung zurückgenommen In einem Mannheimer Betrieb — so wird der Frankfurter Zeitung geschrieben — wurde ein 54jähriger Expedient fristlos entlassen, weil er einem Arbeitskollegen gegenüber die Wahrheit eines bekannten Artikels im'„S t.ü rmer“ über die Juden bezweifelt hatte. Der Arbeiter, er war Betriebszellenobmann, versetzte dem entlassenen Angestellten im Verlaufe der Auseinandersetzung eine Ohrfeige. Die Firma erklärte vor dem Arbeitsgericht, der Kläger habe in einem psychologisch ungünstigen Augenblick die nationalsozialistische Presse angegriffen, als sie gerade ihren Feldzug gegen die Kritiker und Nörgler geführt habe. Er habe somit die nationalsozialistische Presse als Lügenpresse hingestellt. Die Firma wurde verurteilt, den Kläger weiter zu beschäftigen. Das Gericht trat der' Auffassung der Firma, der Kläger habe die nationalsozialistische Presse als Lügen- «resse hingestellt, nicht bei. Der Kläger habe lediglich die Richtigkeit des! Artikels einer nationalsozialistischen Zeitung in Zweifel gezogen. Zu Gunsten des Klägers falle noch ins •Crhlnccoroi Feyerabend, C 25 | »«IIIUMsICI Kl. Alexinderstr. 16 Fordern Sie unrer- VIahiiihabaS bindlich Kostenanschlag. Sämtl. Repa- -Klempnerei raturen, Umbauten ustc.*ti bill. Preisen Gewicht, daß die betreffende Nummer der Zeitung beschlagnahmt worden sei. Aus dieser Kritik an einem einzigen Artikel einer Zeitung könne nicht der Schluß gezogen werden, daß der Kläger die nationalsozialistische Presse als Lügenpresse bezeichnet habe. Man könne den Kläger deswegen auch nicht etwa als „Kritiker und Nörgler“ bezeichnen und die fristlose Entlassung mit dem Hinweis begründen, daß die Regierung und die überwiegende Mehrheit des Volkes zurzeit gegen diese Kritiker und Nörgler einen erbitterten Kampf führen. Dieser Kampf gelte nur jenen Kritikern, die an Maßnahmen amtlicher Stellen, der Regierung und der ihr nachgeordneten Stellen, Kritik übten. Daß jeder Staatsbürger unbesehen jeden Artikel einer nationalsozialistischen Zeitung hinnehmen müsse, werde von der Regierung nicht verlangt, auch gar nicht gewünscht. Dem Kläger wird ini Urteil nur der Vorwurt gemacht, daß er als Vorgesetzter während der Arbeitszeit sich über-: haupt auf solche Gespräche eingelassen habe. Aber dieser Grund rejehe zur fristlosen.Entlassung nicht aus. Die Firma muß daher den Angestellten wieder einstellen, wozu sie sich vorher, wenn eine Gerichtsentscheidung ergehen würde, auch bereit erklärt hat.