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Jüdisch-liberale Zeitung · 1934-05-04 · 35-36 (4.5.1934) · page 3

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
14 (1934)
Issue
35-36 (4.5.1934)
Date
1934-05-04
Page
– (sequence 3)
Language
German
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■x 14. Jahrgang Nummer 35/36 3fi0ifcHUtetflle 5el(ung '1. Beilage 4. Mai 1934 Zwei Beiträge zu einem ernsten Problem: Oie SchäChtfrage IHUSS gelöst werden* Heinrich Stern: Zum Leben und nicht zum Tode In dem Gebet um Tau und Regen, das, alter Überlieferung folgend, am ersten Pessachtage und am SchluBfest mit Andacht gesprochen wird, bitten wir, daß Gott gedenke „zum Segen und nicht zum Fluche, zum Leben und nicht zum Tode zur Sättigung und nicht zum Hunger“. Die Erhaltung dre Lebens m der Natur und unter den Menschen ist die höchste Bitte, die Wir unserm Vater entgegentragen, und auch nach strengstem Religionsgesetz gibt es ke'ine höhere Mizwah, als das Leben des Menschen zu erhalten. Seit einem Jahr ist in Deutschland durch Staatsgesetz die rituelle Schechitah verboten. Schon seit Jahr und Tag ' war das Verbot des betäubungslosen Schächtens vorauszusehen, das von Freunden des Tierschutzes gefordert wurde. Man hätte also annehmen sollen, daß das Bedenken, Immer wieder muß daran erinnert werden, daß das Speisegesetz in seiner heutigen Form ohnehin eine'ungeheure Erschwerung und Verschärfung des biblischen Speisegesetzes darstellt, und daß Notzeiten nicht nach Erschwerung, sondern nach E r I ei c h te run g rufen. Ich habe die größte E h r f u r c h t vor dem konservativen Judentum. Ich gedenke meines großelterlichen Hauses und der .herrlichen Eindrücke, die die tiefe Frömmigkeit insbesondere meiner seligen Großmutter schon früh in mir geweckt haben. Ich weiß aber, daß in diesem streng konservativen. Hause meine Schwester und ich, die wir als Kinder in den Tagen; vor dem neuenten Ab dort zu Besuc.h waren, unser Fleisch erhielten, trotzdem die Erwachsenen in den „neun Tagenden Fleischgenuß streng mieden. Ich war damals schon nach zu schaffen. Nachdem nun seit Jahresfrist dem Juden, der koscheres Fleisch zu essen gewohnt ist — auch sehr viele gutliberäle Juden halten die Speisegesetze —. diese Möglichkeit genommen ist, warten die deutschen Juden vergeblich auf den befreienden Entschluß der Rabbiner,, insbesondere der Als ich meine alte Großmutter fragte, warum wir anders behandelt würden als die Erwachsenen, sagte sie — ich werde - ,”’vTS™ 7 mi< ‘,Cr l|frcrzeiigH»g einer frommen .. ult. „Gott wiM den Menschen nicht schwachen, sondern st.arken; denn-auch der Körper ist sein Geschenk, er sieht nicht nur darauf, was man tut, sondern warum mau es tut." Au diesem Wort einer frommen jüdischen Frau sollten siel, unsere orthodoxen Rabbiner ein Beispiel nehmen. Scho,, einmal hat nn letzten Menschenalter die Orthodoxie aufs furchtbarste versagt, als sie sich nicht dazu aiifrSffle, - das alte Ehe recht zu reformieren und dadurch tausende jüdischer Frauen für ihr Leben lang unglücklich..,bellte. Heute steht noch mehr auf dem Spiel, nämlich die Gesundheit und die Arbeitskraft unserer Jugend. Es ist die letzte Stunde. Wenn die Rabbiuen aus der Geschichte der letzten huiidertfünfzig Jahre nichts-gelernt haben, so sind sic selbst daran schuld, wenn sie aus Führern zu übergangenen, werden; denn die Gemeinden dürfen und werden es stell nicht gefallen lassen, daß, weil das Tüpfelchen auf dem i fehlt, zehntauseude ehrlich-frommer deutscher Juden zwischen Hunger und Gewissenskonflikt zerrieben werden. Besinnt sich das konservative Judentum hier nicht auf seine Pflicht, so wird das liberale Judentum e i n g r e i f e n müssen, nicht um niederzureißen, sondern um zu erhalten, „zum Leben und nicht zum Tode". orthodoxen Rabbiner. Die liberalen Rabbiner haben zwar in einem Aufruf schon im April 1933 jeden Juden darauf hmgewiesen, nach seinem Gewissen zu handeln und erklärt, man brauche sich nicht als „sündig“ vorzukommen, wenn man unter den obwaltenden Umständen Fleisch esse, das von vorher betäubten Tieren herstammt; aber selbst liberale Gemeinden handeln nicht danach, weil die Orthodoxie, so ersf jetzt die orthodoxen Rabbiner Bayerns, unbeugsam bleiben. Es ist nämlich nicht so, daß gar kein Weg offensteht, der einen Ausweg bedeutet. Die Methoden elektrischer Betäubung sollen, so berichtet man, soweit vorgeschritten sein, daß auch konservative Menschen ohne Bedenken derart geschlachtetes Fleisch essen können. ' Ich bin kein Fachmann und muß die Frage, wie Veit eine derartige Schächtmethode vorgeschritten ist, dem Gutachten der Fachleute überlassen. Diese Frage steht für mich auch erst in' zweiter Linie. In erster Linie steht zur Diskussion eine Grundfrage jeden religiösen Judentums, ob das rituelle Gesetz in seiner feinsten Verästelung wichtiger ist als die grolle ethische Norm. Ich gehöre nicht zu denjenigen, die den Wert der Scfiechitah grundsätzlich leugnen. Ich anerkenne für diejenigen, denen dieses'Gesetz etwas bedeutet, den Wert der darin Hegenden Selbstbescheidung und den Wert traditioneller Bindung überhaupt, — auch da, wo ich persönlich ihm nicht folge. Gerade aber, wer die Schechitah erhalten will, darf nicht Zusehen, wie sie durch die jeder, auch' noch so kleinen Erleichterung unbeugsam abholde Haltung der Orthodoxie, insbesondere der Trennungsorthodoxie, ad absurdum geführt wird.- Es kann nicht göttliches Gebot sein, daß der Fleischgenüß nur.noch für die erlaubt sein soll, welche sich das maßlos verteuerte importierte koscherfleisch leisten können, und daß die große Masse der andern, die auf rituelle Kost Wert legen, jetzt, in den Zeiten schwerster körperlicher Anstrengung und seelischer Erschütterung, von Religionswegen verpflichtet sein soll, ihrem daran nicht gewöhnten Körper den Genuß von Fleisch und fleischlichen Fetten vorzuenthalten. Gott kann nicht wollen, daß um seines Namens willen unsere Jugend, die jetzt mehr als je körperlich anstrengende Berufe auf sich nimmt, gehalten sein soll, ihrem Körper einen der wichtigsten Nährstoffe zu entziehen. Selbst wenn die heutigen Schächtmethoden n i c h t b u c fi s t ä b l i c h der letzten Forderung strengster rabbinischer Observanz genügen sollten, so steht das Gesetz, jüdische Menschen bei Leben und Kraft zu erhalten, in dieser ..Notzeit höher als rituelle Rabbiner Dr. Dienemann: Warum nidit elektrische Betäubung? Ehe man materiell über den heutigen Stand der Schächtfrage spricht, sind einige Vorausschickungen notwendig. Erstens: die Frage kann nicht behandelt werden vom Standpunkte derer aus, die mit den Speisegesetzen innerlich keine Fühlung haben, sie als erledigt betrachten und für sich auf ihre Beobachtung verzichtet haben. Für diese bedürfte es keiner Erörterung über Zulässigkeit dieser oder jener Methode, sie brauchen auch kein rabbinisches Wort, das sie aus Gewissensnot reißt. Sie muß vielmehr behandelt werden-aus den Gedankengängen und seelischen Bedrängnissen derer, die auf die Aufrechterhaltung der Schechitah grundsätzlich Wert lp-gen, die dieSpeisegesetze halten, denen diese~Hmausfiebtmg"des"AtttägIfchen in die' Sphäre der Weihe und Heiligkejt etwas Wichtiges und Bedeutsames ist, die also an der Möglichkeit eines religionsgesetzlich einwandfreien Schächtens innerlich interessiert sind. 1_ Zweitens: wenn im Folgenden erörtert wird, wie es mit dem Schächten nach vorhergehender elektrischer Betäubung steht, so bedeutet das in keiner Weise die Anerkennung des Standpunktes der Schächtgegner, daß nämlich das betäubungslose Schächten eine Tierquälerei sei. Nach wie vor bleibt unsere Überzeugung und unsere Behauptung unangetastet,- daß die alte jüdische Methode des Schächtens eine solche ist, die dem Tiere, das wir zu unserem Genuß zu töten uns gestatten, den denkbar geringsten Schmerz zufügt, daß hier Bewußtseinsaufhebung eintritt, ehe die Möglichkeit einer Schmerzempfindung beginnt. Nach wie vor bleibt unsere Überzeugung, daß die Schächtmethode nach alter religionsgesetzlicher Form die denkbar tierfrenndiiehste ist, wie es ja auch in ungezählten amtlichen Gutachten von Tierphysiologen, die an deutschen Universitäten amtierten lind die über jeden Verdacht liberaler oder marxistischer (lesinnung erhaben waren, ausgesprochen lind niedergelegt ist. Aber nun handelt es sich ja nicht mehr um die Erörterung der Grundfrage, ob es ein betäubungsloses Schächten geben dürfe oder nicht. Das Staatsgesetz hat gesprochen, und ihm gegenüber schweigt jede Diskussion. Nunmehr ist die einzige Frage, die zur Erörterung stellt, die, ob es eine Methode der Betäubung gibt, die, dem Staatsgesetz Genüge tut und zugleich so ist, daß das Tier nicht durch ihre Anwendung schon Vor den» Schdchtakt als krank, „trefoh“ geworden zu bezeichnen ist; denn dann hätte das Schächten keinen Sinn mehr. _ Bei der Methode des Schlagens, bei der durch Beitschlag oder Kopfschuß das Tier betäubt wurde, ist es. ohne Weiteres , zji rechtfertigen, daß man,, auch unter dem Zwange eines Notstandes, erklärte, das sei religionsgesetzlich unmöglich. Dabei., wurde das "Gehirn oder die Gehirnbaut verletzt, und das ist nach rezipiertem Refigionsgesetz etwas, das das Tier für den Genuß des die Speisegesetze Haltenden—unmöglich macht. Man hätte vielleicht auch hier iq eine Erwägung eintreten können, die folgendermaßen hätten gehen können: Trefoh tat ein-Tier,- wen» -»-eine - Krankheit hat, Öhre» leben»-. - unfähig macht, die es Im Laufe von zwölf,Minuten Zum’ . Tode führt'— so die Definition des Wortes „trefoh" —;.. das könne aber nur gelten. Wen# es ohne äußeres Zutun kräng geworden ist, -wenn es aber eine Minute, vor 'dem Schächten in einen solchen Zustand willkürlich versetzt worden Ist, so ist das nicht das, was der Oesetzgeber unter „trefab“ verstand. So hättc~man argumentieren können. Aber es lat zuzu-- geben, daß das eine so im Grundsatz andere Auffassung gewesen wäre, daß man es hätte verstehen können, wenn man sich gegen einen solchen Gedankengang gewehrt hätte, — obgleich er durchaus zu rechtfertigen gewesen wäre. Zuzugeben sei ferner, daß am L Mai vorigen Jahres, als das Gesetz vqii Staats wegen-in Kraft trat, die damals im Gebrauch befindlichen Apparate zur elektrischen Betäjibung nicht so ausgebildet und verfeinert waren, daß man nicht hätte befürchten müssen, es könnten edle Teile des Tieres verletzt sein und das Tier wäre trefoh. Heute aber ist die Situation eine andere. Im-- Laufe des Jahres hat die interessierte Industrie Apparate konstruiert, die jede Beschädigung der Organe, die das Tier trefoh machen könnten, ausschließt. Schritt um Schritt vorgehend, konnte man denen, die immer weiter auf der Behauptung füllten, das Gehirn werde verletzt, das Herz werde verletzt, das Tier könne sich nach Abklingen der Betäubung nicht mehr erheben und sei also iin Lebensnerv getroffen, nachweisen, dalj. alle ihre Behauptungen falsch und überholt - sind. Man konnte sogar nachweisen, daß Dinge, die als ein FAHILIENVERSORGUHG KINDERVERSICHERUNG ALTERSSCHUTZ _ durch I gjg „ FAftVlIiXEKSCU ITI Gemeinnütziger Verein for Hlataitllatranfllnut* der üHWIeder Jüdischer Gemeinden e. V. Empfohlen durch: Dm Bit dm PraUUuMa Uadetvertondm Dm Rat Des «wertaBM umnwtlimßiT taVwtiridffIHbilMaiiMMiiMli DM HfiKfeM RMMbHtf Dm Mdntmd JMistMr FroettoMotM mar. asm. FRHILIEHSCHUTZ Bemeia*«ziger »Wo «ar HM«MMnwfaiwi«a der Mitglieder Ndlscher Bemetadei a. V. Bmrtln W 8. Taubenstr. 35, . A 2 Flora, 4417-18 Neu Dbernommanl DampMrdictti Ug« Inh. Kreutzberger tc Rosenberg. Thürlngeratr. 16 MltgL d. Jüd. Ocm. Tel. F 2, NeukOlln 4088 Gewlchtsw3sche: schrankfert. 26 Pfg., troclc. 19 Pfg., halbtr. 16 Pfg. Je Pfd. StOckwäache zu billigst Prell. Ausführung: Erstld. — bei ichonendster Behandlung s't'An ___ «m WaoHPi Halzung*- u.aanltaran Anloian - thgenlearbflro" KÖmroth kMtMlM NW *7- Levetinwilr. 13* — C 9 Tlerg. 1732 Rfl - bes-wuchebei «UKOCHTORLDI WS7.WlntorftUHstr.13 B 7 Mm MH Möbeltransport Merkur Inh. Uopold Abraham Berlin N 4, lnvallden*traBe lOO Telefon: Weldendamre 0493 I Spex.: Transport« nach Frankreich u. Palästina I MAbsIlagarung *aitg.man. pmim Mitglied der jüdiachen Oemeln'de IWenn Sie Kiaten aller Art benötige«, oo wenden Sie »leh an die B Klstsnfabrik Oskar Kampfs f Barum S 49, Woioertaratr.42 A_»Ca»hoffw I Dleae liefert auch Holzwolle engroa — B 000201022323010153020100020201480102010202010201029001010001010023010001010001020000010002010201 ^999999999999999999999999999999999999999999999994

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