Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 13 (1933)
- Issue
- 35 (19.12.1933)
- Date
- 1933-12-19
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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^cbung zur Lebensfrage des Arbeiterstandes wurde, stellten sich. diesem auch jüdische Menschen zur Verfügung. Die sogenannte Flucht in die Internationale hinderte diese nicht, im. Weltkriege Uen Blutzoll für Deutschland mit allen anderen zu bringen. Wenn ein solches Verhalten allen Bürgern eines Landes zur Flirr gereicht, wie kann es dann hei jüdischen als Unehre angesehen werden, nur weil diese ihr Judentum nicht auf den Lippen, sondern im Herzen trugen! Wir alle kannten und kennen jüdische Bürger, die durch ihre hervorragenden Leistungen und ihren ungewöhnlichen Geineinsinn einen gewissen Glanz auch ihrer Religionsgemeinschaft mitteilten. Der Ertrag ihrer Arbeit kann nicht mit einem Federstrich ausgelöscht, auch nicht dahin uingedeutet werden, dali er nur im Dienste von äußerem Ansehen und irdischem Wcitgcuul! erarbeitet wurde. Sollte ein solches Urteil nicht uuhewullt vom „jüdischen Sclhsthaß“ eingegeben sein? Die Leidenschaftlichkeit, mit der Prinz seine These verficht, dali der Jude ein Mensch eigener Nationalität, Rasse und Art sei, trübt sein Urteil und macht ihn ungerecht gegen alle Andersdenkenden. Ihm muH Assimilation als Sünde gegen den heiligen Geist erscheinen. Acliiid 1 laam, der auch etwas von Kulturpolitik verstand, dachte anders; er wußte, daß es auch einen .heilsamen 'Austausch' geistiger Güter'gehe, und meinte sogar: „Was der Jude iiachalunt, ahmt er gut nach.“ Der Gefahr einer .unbewußten. Assimilation ist aber Prinz selber nichtentgangen. _ Ganz im. Geiste unserer Tage, den die „Ewiggestrigen“ nicht begreifen könnten, hat er in die . Netze des Irrationalismus sich verfangen, erkennt die Vorherrschaft von Gefühlen und Instinkten an und hält schon aus diesem Grunde den Antisemitismus für unausrottbar und tmbekiimpfhar. Er verrät offen ein Mißtrauen gegen die simplen Pröphctcmvorte Micha 0,4 und demgemäß wohl auch gegen die drei Säulen des Diaspora-Judentums r Recht, Wahrheit und Frieden. Auch er huldigt ihnen zweifellos, sofern sie nur von Mensch zu Mensch gelten. Im Völkerleheu aber gehe (wenigstens-vorläufig) Macht vor Recht. Wenn dies richtig " wäre, dann allerdings hätten die Propheten umsonst gelebt. Nur so ist cs möglich, daß Prinz, sich die im ersten Eifer der Entdeckerfreude von Theodor llerzl gebrauchten Ausdrücke von dem notwendig überall entstehenden Antisemitismus zueigeil machte, den „wir selber einschleppten“ lind Was die 3.- t. <5. - (Qfmmifk diesmal zu berichten weiß: Die Post in Jerusalem Ein Feuilleton, so klein es auch sein mag,, kann oft utKju;. verraten vom Wesen der Dinge, vom Innenleben des Einzelnen und dem der Völker, als der geistreichste .Leitartikel Und dtr interessanteste Handelsbericht einer Zeitung. Im Feuilleton kommt das Seelische zu seinem Recht, der Fcuilletonist kann. aus. der Tiefe des Gemütes schöpfen, ec darl das Herz, sprechen lassen, und dies alles stellt ein Moment dar, das dem Leitartikler und liaiidclsbcrichterstattcr verwehrt ist. Gedenkt man also, einmal zwischen den Zeilen zu lesen, die Seele aufziispüren, die nichts wissen will von nüchternen politischen Belangen, von trockenen wirtschaftlichen Notwendigkeiten, will man das wahre, ungeschminkte Menschentum suchen, so möge man das Feuilleton, den Stimmungsbericht der Zeitung lesen, und man wird uns recht geben, wenn wir behaupten, daß sich Ungeahntes in ihm offenhart. Vor kurzer Zeit fanden wir in einer schweizerischen deutschsprachigen Zeitung ein'solches Feuilleton, „Die Post in Jerusalem“ betitelt. Der Autor beginnt seine Storv damit, stall er über das Postgebäude in Jerusalem plaudert. Er weih zu berichten, daß an manchen Tagen über 2(10(10 Briefe allkommen und abgehen, daß. die Beamten englisch, arabisch und hebräisch sprechen, viele auch deutsch und französisch, und daß die Post selbst früher als Hotel gedient hätte. Dann aber verläßt der Erzähler das. Gebiet des Tatsaclienberichtens und gelangt, fast unbewußt, in das Reich, in dem keine kühle Vernunft, sondern Unwägbares herrscht; in das Reich des Gefühls. Und spürbar wird das, was wir alle noch in .keinem Leitartikel über Palästina, in keinem Bericht über seine~ WirtschaftsinOgliehkeiten gelesen haben, spürbar wird das Leid eines Menschen, der seine alte Heimat verließ und eine neue nicht finden konnte. Er ist immer ungeduldig, wenn er aut die Post kommt, schreibt unser Feuilletonist weiter. Der Beamte sieht nach, ob keine postlagernden Briefe für ihn angekomnien sind, er sucht, und cs.ist nichts eingetroffen. — Schrecklich sei das! Und dann lesen wir: „Manchmal möchte ich einen Briefträger überfallen, bloß tun neue Nachrichten aus Deutschland zu cr- - halten, oder nachts .ins Postanit einbrechen, um Briete zu stehlen.“ Und er, der Auswanderer, wehrt sich dagegen, daß seine Heimat ihn und die, die mit ilun gingen, als ehrlose Emigranten betrachtet, und daß man es nicht wahr haßen will, daß sie alle reinen Herzens Deutschland dienen und helfen wollten. „Ich weiß, ich weiß, — aber ein bißchen neugierig sind wir doch. Oh auf dem Brocken schon Schnee liegt? Oh die Wälder jetzt im Wiuterwind wanken? Alles im Umkreise ist Palästina, mit . größer Geschichte und spannender Gegenwart, mit Wüste und' Meer, Wärme und Fülle, — — aber Mutter, als wir vor. einem Jahr durch den Sclnvarz.wald liefen, von Pforzheim bis Basel, durch leuchtendes Land in Gewitter und Nebel, — war nicht auch dies herrlich?“ Und so schließt der Bericht, das kleine Strick lein Feuilleton: „Wußten wir, daß wir Fremde waren und Feinde des Volkes? Wußten wir es denn?“ Wirst Du, Leser dieses Blattes, uns min recht gehen, wenn wir behaupten, daß Leitartikel und Handelsartikel ans Palästina von alledem bisher nichts zu berichten wußten? Große Geschichte- und. spannende Gegenwart, Wüste und Meer, Wärme und Fülle, — aber sie, die draußen sind, seltnen sieh nach der alten Heimat. Ubi bene, ibi patria — wo es mir gut ergeht, da ist das Vaterland? Keiner möge sich einer Selbsttäuschung hingeben. Denn wer kann; wissen, ob er jenseits der Grenzen Wurzel fassen kann, ob er nicht, losgerissen vom Bisherigen, seelisch vereinsamt, selbst wenn es ihm gelungen ist, eine neue Existenzbasis zu finden. Und das eben ist es, was der heutige Artikel vor Augen führen soll. Hanns L o e w e 11 s t e i n. mit dem wir selbst die höchstkultivierten Staaten „infizierten“. Solche Kraftausdrücke können zu Parolen für angehende Antisemiten werden und sehr unerwünschte Wirkungen üben. Wir dürfen nicht das Verständnis für den bewundernswerten Aufbau Palästinas dadurch zu fördern suchen, daß wir die Völker vor der Aufnahme hilfesuchender Juden warnen. Und wir dürfen nicht die so notwendige, freimütige Aussprache von Volk zu Volk dadurch erzwingen, daß wir solche Staaten, die unseren Lebensraum einengen zu müssen glauben, rechtfertigen, denen aber, die ihn uns gewähren, ihre vollberechtigten jüdischen Bürger als zukünftige Gefahrenquelle schildern. Prinz, selbst zeigt am Beispiel Italiens und Englands, daß und warum dort die Judenfrage niemals so akut werden konnte, wie gegenwärtig bei uns. Wir fügen hinzu, -daß wir auch Frankreich, Holland und die Vereinigten Staaten für immun gegen den modernen Antisemitismus halten, weil ein solcher ihre besten und heiligsten Traditionen zerstören würde. Dr. Prinz ist ausgezogen, uns das Gruseln zu lehren, gegen die Ideen von ,1789,'gegen die fortschreitende Macht der Vernunft, des Rechts und der Gesittung. Bis heute haben wir dies Gruseln noch nicht gelernt. Geheimrat Goldfeld (Breslau) scheidet aus seinem Amt Aus Breslau wird uns mitgeteilt, daß der Vorsitzende des Gemeindevorstandes, Herr Geheimer Jüstizrat und Landgerichtsdirektor i. R. Leo Goldfeld, mit Ablauf dieses Jahres aus seinem Amte ausscheidcn wird. •Geheimrat Goldfeld, der am 20: Januar 1934 in das 75. Lebensjahr eintreten wird, hat sowohl in seiner juristischen Laufbahn als auch in seiner jüdischen Arbeit eine außerordentlich erfolgreiche Tätigkeit entfaltet. Aus Oppeln gebürtig, kurzer amtlicher Tätigkeit in kleineren Städten (tt. a. in Ratibor) 1905 als Vorsitzender einer Kammer für Handelssachen nach Breslau, 1923 wurde er Landgerichtsdirektor, bei Erreichung der Altersgrenze 1924 trat er in den Ruhestand. Dem Vorstand der Synagogengemeinde gehört er seit 1913 an; 1925 wurde er, als Nachfolger von Eduard Sachs, zum Vorsitzenden gewählt. Seit der Gründung des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden gehört er dem „Engeren Rat“ dieser Organisation und ihrer religiös-liberalen Fraktion an. Alle Ämter hat er mit seiner großen Sachkunde mit vorbildlicher Unparteilichkeit und Opferbereitschaft geführt. Es verlautet, daß die Gemeinde ihm anläßlich seines Ausscheidens den Ehrentitel eines Gemeindealtesten verleihen will, eine Ehrung, die die Breslauer Gemeinde bisher nur dreimal vergeben hat. Wer der Nachfolger Geheimrat Goldfelds werden wird, steht zur Zeit noch nicht fest. Jüdische Auswanderung aus Breslau Nach den vorläufigen Ergebnissen der Volkszählung von 1933 zählte Breslau Mitte Juni d. J. 19 722 ortsansässige jüdische Bewohner gegen 23 240 bei der Volkszählung im Jahre 1925. Das bedeutet einen Rückgang um rund 15»',>. Im Jahre 1933 von Januar bis Oktober sind 1107 Juden in Breslau zugeaogeiir aber 2357» abgewandert, »so daß* ein Wanderungsverlust von 1250 Personen entstanden ist. 58°/o der Abwanderer sind ins Ausland gegangen. 378 Personen haben Palästina als Ziel angegeben, lbü Polen, 133 die Tschechoslowakei, 90 Frankreich, S3 Holland, 44 Österreich, 31 Italien usw. Im ganzen Jahre 1932 sind 1447 Juden aus Breslau weggezogen. Eine George-Erinnerung — nicht ganz adäquat Eine Würdigung des großen deutschen Dichters Stefan George haben wir unmittelbar nach seinem Ableben gebracht. George war Künder eines religiösen Idealismus, zu seinem engsten Anhängerkrejse gehörten auch Juden, darunter solche, die, von ihm selbst anerkannt, als Apostel seines Werkes literarisch hervorgetreten sind. Alles Grund genug, in. einem religiösen und. deutschjüdischen Blatte seiner zu gedenken. Aber es scheint auch aut einer anderen — freilich nicht auf seinem hohen Geistesniveau liegenden — Ebene eine Erinnerung an ihn.nicht ganz unangebracht. Auch die große Menge derer, die Stefan Georges Werk nicht lasen, weiß doch — und fiir Viele bildet dies sogar den Grund der Abhaltung, daß sie sein Werk nicht lasen — daß Stefan George in seinen Versen so gut wie keine und bestimmt nicht die „vorgeschriehene“ Interpunktion machte und daß er nur Kleinbuchstaben schrieb. Gerade diese Schreibweise aber gilt Vielen als typischer Ausdruck des Marxismus und damit — hei der unzutreffenden, aber üblich gewordenen Gleichsetzuiig von Marxismus und Judentum — auch als jüdische Maniriertheit. Vor etwa zwei Jahren lasen' wir in einem deutschvölkischen Blatt: . „Strengste Beobachtung verdient nun aber die Bewegung, die sich für die Abschaffung der großen Buchstaben in der deutschen Sprache einsetzt und für. diese Gleichmacherei aller Wörter . . . Selbstverständlich .setzen sich auch diese Kreise wieder lediglich ans Juden und Marxisten zusammen.“ Den Beleg fiir diese Behauptung liefert das Beispiel eines Gescltaftsiinternelimens, das seine Korrespondenz, Prospekte, Inserate in Kleinschrift abfaßt; dieser Firma wird in dem zitierten Zeitungsartikel zugerufen: „Wir finden die Worte hierfür nicht scharf genug und betrachten das Ganze als das, was es wirklich ist: als eine Herausforderung der Juden gegen das Deutschtum. Wir protestieren energisch gegen solche jüdischen Machenschaften und verwahren uns gegen jede Verhohnepipelung der deutschen Schrift. Wir registrieren auch diese jüdische Frechheit und Anmaßung. Es zeugt von ziemlicher Unverfrorenheit, wenn ein Gastvolk auch hier sich nicht unterordnet, sondern einfach von sich aus die Schreibweise seiner Gastgeber verfälscht! Die Juden können in Deutschland nicht einfach machen, was sie wollen. Als nur geduldetes Gastvolk haben sie sich gefälligst den Sitten, Gebräuchen und Einrichtungen des Gastgebers, anzupassen! Und wenn ihnen das nicht paßt oder die deutsche Schrift ihnen etwas „viel zu schaffen“ inacht, dann steht ihnen ja jederzeit frei, Deutschland zu verlassen und nach 'Palästina oder irgendeinem anderen Land auszuwandeni. Schließlich können sie ja auch ihre Briefe hebräisch abfassen! Solange sie sich aber in Deutschland befinden und deutsch schreiben, haben sic sich auch . deutschen Vorschriften und Gebräuchen zu fügen! Etwas anderes gibt es nicht! Deutsche Geschäftshäuser müßten nur solche im jüdfsch-deutsch gehaltenen Briefe, Rechnungen usw. gar nicht beachten oder zurücksenden! Ein einfaches, aber bestimmt sehr wirkungsvolles Verfahren! ' Schließlich zeigt uns aber auch diese Angelegenheit, wie Juda arbeitet und wie ernst es steht um unsere deutsche Sache. Wir müssen mächtig auf der Hut sein, wenn wir verhindern wollen, daß die Juden ihre Ziele verwirklichen und dem deutschen Volke seine wertvollsten Kulturgüter rauben, das reine deutsche Volkstum zerstören!“ Wir haben hier nicht die Absicht, fürdas Klemschreiben eine Lanze zu brechen, und auch jegliche Polemik gegen die deutschvölkische Ideologie liegt uns völlig fern. Der Zweck dieser -* wie-wir zugeben, nicht ganz adäquaten — Stefan Ggorge-Reminiszenz besteht lediglich darin, zu zeigen, wie manchmal uns , Juden Dinge vorgeworfen werden, deren hervorragendste Träger der jüdischen Gemeinschaft nicht angehören. Stefan George war nicht nur reinrassiger Arier, er ist auch Verkünder und anerkannter Repräsentant des neudeutschen Idealismus. Wenn Eltern sich trennen. Ein jüdisches Zeitproblem vor dem Reichsgericht Nach den Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuches steht bei geschiedenen Ehen die Sorge für die Person des Kindes, wenn ein Ehegatte allein für schuldig erklärt ist, dem anderen Ehegatten zu. Sind beide Ehegatten für schuldig erklärt, so steht die Sorge für einen Sohn unter b Jahren oder für eine Tochter der Mutter, für einen Sohn über ü Jahre dem Vater zu. Diese Personensorge umfaßt das Recht und die Pflicht, das Kind zu erziehen, zu beaufsichtigen und insbesondere auch seinen Aufenthalt zu bestimmen. Der nichtsorgeherechtigte Teil behält die Befugnis, mit dem Kinde persönlich zu verkehren. ‘Die nähere Regelung dieses Verkehrs liegt dem Vormundschaftsgerichte ob, wenn sich di-: Elternteile über Art und Umfang dieses persönlichen Verkehrs nicht einig werden. Eine solche Regelung wird sich dann unschwer finden lassen, wenn beide Eltern ihren Wohnsitz am gleichen Ort haben. Die Schwierigkeiten werden aber auch dann nicht unüberwindlich sein, wenn die Ehegatten au. verschiedenen Orten, aber immerhin noch erreichbar wohnen: pliot.: Arno Kikoler. Moritz Rosenthal, Berliner Gemeindevorsteher und Dezernent der Altersheime, .. im Kreise seiner Schützlinge und der Ehrengäste bei de? Chanukkahfeier im Altersheim Schmargendorf Wie aber, wenn der sorgeberechtigte Ehegatte das Kind in einen weit entfernten Auslandsstaat, etwa über das Meer initnchmeii will, so daß dadurch das Verkehrsrecht des anderen Ehegatten in tatsächlicher und rechtlicher Beziehung derart stark beeinträchtigt wird, daß diese Beeinträchtigung einer Unmöglichkeit der tatsächlichen Ausübung gleichkommt? Solche Fälle können sich gerade jetzt bei geschiedenen jüdischen Ehen oder Mischehen ereignen. Denn leider nicht so selten kommt es vor, daß ein jüdischer Ehegatte in Deutschland Beruf und Vermögen verliert und sich im. Ausland eine neue Existenz aufbauen muß. In der Tat hatte auch das Reichsgericht unlängst einen derartigen Streit zu entscheiden. (Juristische Wochenschrift 1933, S. 2587.) Der sorgeberechtigte Vater hatte die Absicht; mit dem Kinde nach Chile zu übersiedeln, um sich dort durch Eintritt in das väterliche' Geschäft eine neue Existenz auf-' zubauen. Die Mutter suchte diese Auswanderung zu verhindern durch den Hinweis, daß mit der Entfernung des Kindes aus Deutschland ihr die Ausübung des Verkehrsrechtes tatsächlich unmöglich gemacht werde. Sie hatte aber keinen Erfolg. Denn das Gericht entschied mit gutem Grunde dahin, daß hei einem unlösbaren Widerstreit zwischen dent Verkehrsrecht des einen und dem Sorgerecht des anderen Elternteils das Sorgerecht vergeht. Zwar sei davon auszugehen, daß der sorgeberechtigte Ehegatte den Aufenthalt nicht in einer Weise bestimmen darf, daß dem verkehrsberechtigten Ehegatten der persönliche Verkehr mit dem Kinde über Gebühr erschwert oder gar unmöglich gemacht wird. Der Vater sei aber hier durch zwingende Gründe zur Übersiedlung nach Chile genötigt, Um sein Recht und seine Pflicht der Personensorge dem Kinde gegenüber ausüben zu können,, muß er es nach Chile mitnehmen. Dadurch wird allerdings das Verkehrsrecht . der Mutter unmöglich gemacht. Bei.diesem Widerstreit.zwischen beiden Rechten, von denen infolge der tatsächlichen Verhältnisse nur eins ausg'eübt werden kann, muß dem umfassenden' Sorgerecht des Vaters gegenüber dem inhaltlich beschränkten Verkehrsrecht der Mutter der Vorzug gegeben werden. Der Personensorge muß schon um deswillen erhöhte Bedeutung zukommen, weil sie einen Teil der - Fürsorgepflichten darstellt, die dem Kinde gegenüber bestehen, während die Verkehrsbefugnis nur auf die Interessen des andere 11 E h e g a 11 e 11 zielt. Bei dem Ausgleich aller derartigen widerstreitenden Rechte muß aber auch oberster Zielpunkt die Wohlfahrt und das Interesse des Kindes sein. Deshalb bestand auch in dem zu entscheidenden Fall kein sachlicher Grund, dem Kinde die Wohltat der Auswande- ' rung nach Chile zu untersagen, nur weil dadurch das Verkeil rsr echt der Mutter beeinträchtigt wurde. Dr. 5. Kupfer, Nürnberg.