Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 13 (1933)
- Issue
- 11 (1.9.1933)
- Date
- 1933-09-01
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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„Entfernung sämtlicher jüdischen Angestellten aus den Privatbetrieben wird nicht angestrebt.“ Ein Urteil des Landesarbeltsgericlites in Dortmund. Die „Frankfurter Zeitung“ veröffentlicht eine Reihe von arbeitsgerichtlichen Entscheidungen.) aus denen hervorgeht, daß fristlose Entlassung jüdischer Angestellter wegen ihrer Rassenzugehörigkeit in jedem Fall j als unzulässig und auch die termingerechte-Kündigung aus demselben Grunde in vielen Fällen als unbillige Härte änzusehen ist. Besonders bezeichnend ist ein Urteil des Landesarbeitsgerichtes in Dortmund, in dem die. zur Begründung von Entlassungen lierangezog^ne- Ansicht, es sei das Ziel der nationalsozialistischen Bewegung, sämtliche Nichtarier aus dem Geschäfts-. und Wirtschaftsleben zu entfernen, als unzutreffend erklärt -wird, ln dem' Urteil heißt es: j „Auch der weitere Einwand der Beklagten, daß sie mit der Beschäftigung jüdischer Angestellter sich in. Gegensatz zu den Bestrebungen der nationalsozialistischen Bewegung setze, greift nicht durch. Ihre Behauptung, daß die nationalsozialistische Bewegung die Entfernung sämtlicher Nichtarier aus dem Geschäfts- und Wirtschaftsleben erstrebe, trifft nicht zu. steht - sowohl mit den gesetzlichen Maßnahmen, wie mit den - Erklärungen der NSDAP, in Widerspruch.... Daß die Reichsregierung nicht die Entfernung sämtlicher jüdischen Angestellten aus dem Wirtschaftsleben erstrebt, gellt einmal daraus hervor, daß in dieser Hinsicht überhaupt keine gesetzlichen Maßnahmen getroffen worden sind.... Gegen die Behauptung der Beklagten über das Ziel der nationalsozialistischen Bewegung spricht vor allem aber auch die Erklärung der maßgebenden Stelle der Partei, die sich gegen die Entfernung der jüdischen | Kursmakler wendete, das. Eingreifen der Parteileitung z. B. in Bielefeld, als.von einem' untergeordneten Organ in einem Geschäft die "Entfernung sämtlicher jüdischen Angestellten Igefordert und veranlaßt worden ist. Vor allem spricht aber auch dagegen die vom Kläger angeführte Erklärung in dem offiziellen Blatte det NSDAP., dem „Völkischen Beobachter“ vom 20. Mai 1933, worin, die im Ausland verbreiteten! Nachrichten, daß in den geschäftlichen sowie industriellen) Betrieben Deutschlands keine jüdischen Angestellten mehr i geduldet würden, als in allen Teilen für unwahr- und hetzerische Lüge bezeichnet worden ist. Aus diesen Umständen,, sowohl den gesetzgeberisch;n Maßnahmen, wie den Erklärungen [maßgebender Stellen der NSDAP, geht also unzweideutig hervor, daß nicht etwa die Entfernung sämtlicher jüdischen Angestellten aus den Privatbetrieben, noch dazu unter -Verletzung der Verträge, erstrebt wird.“ ) An die Zitierung der verschiedenen arbeitsgerichtlichen Urteile schließt die „Frankfurter Zeitung“ die Bemerkung: „Naturgemäß ist die Frage der jwirtschäftlichen Existenz nichtarischer Arbeitnehmer auf die Dauer durch Prozesse vor den Arbeitsgerichten nicht zu lösen. Immerhin dürfte es von den Betroffenen und Gefährdeten) als nicht unbeträchtliche Erleichterung empfunden werden, daß sie gegenüber lokalem Druck und unbefugten Eingriffen, jwelche der gesetzlichen Grundlage entbehren, auch von den Arbeitsgerichten Schutz erhoffen dürfen.“ i Juden von den Münchener Messen ausgeschlossen. Jüdische Händler werden künftighin nach einem Beschluß des Hauptausschusses des Stadtrats in den Versteigerungssaal des städtischen Leihamtes nicht mehr zugelassen, ebenso nicht mehr zum Oktoberfest und den Dulten (Messen). Leipziger Messe und Braune Messe.' ' “Das '„Berliner Tageblatt"“meldet OTS'LeTpzlgmer Reichsverband der deutschen Rauchwarenfirmen ■ hat durch Rundschreiben, an seine Mitglieder und durch Veröffentlichung in der Fachpresse dazu aufgefordert, die gleichzeitig mit der Rauchwaren-Michaelis-Messe stattfindende Braune Großmesse in Leipzig vom 27. bis -31. August jzu besuchen. Diese Aufforderung ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil der Leipziger Brühl, der als Hauptsitz des deutschen Rauchwarenhandels bekannt ist. zu einem Teil aus jüdischen Firmen besteht. | - ' Gefängnis wegen unberechtigten " . Abzeichentragens. Das Berliner. Sondergericht verurteilte den 19 jährigen jüdischen Schneider Kurt Ihring zu 3 Monaten Gefängnis, weil er sich am 2J. Juni in einem Cafe am Alexanderplatz das Abzeichen der NSDAP ansteckte. Obwohl man seine jüdische HerkUnit,’ wie der „Völkische Beobachter“ schreibt, schon von weitem erkannte.'Vor dem Gericht verantwortete sich der Beschuldigte damit, daß’er das Abzeichen nur. aus" Angs.t vor einem Unbekannten, der ihm gedroht habe, er werde ihn totschlagen, wenn er sich weigere, es änzustecken, getragen habe. t Verlangen Sie ausdrücklich - Gairnnischwämme Gummisauger -Wärmflaschen o. -Hausfialf- Handschutie SieselbsthabendadurchVorteile! I Filmproduktion und Arierparagraph. Vor der Künstlerkammer des Berliner Arbeitsgerichts kam ein Rechtsstreit von grundsätzlicher Bedeutung für die'Filmindustrie zur Verhandlung. Der bisherige Produktionsleiter der Cinema-Filmgesellschait Eugen Kürschner trat gegen das Unternehmen, das ihn wegen Kostenüberschreitung bei Herstellung eines Tonfilms und mit der Begründung, daß er als nichtarischer Filmschaffender abgelehnt werden müsse, fristlos entlassen hatte, als Kläger auf. Der Vorsitzende stellte fest, daß der Kläger als Kompagnieführer an der Front gedient hat. dreimal verwundet und viermal ausgezeichnet wurde. Seit 20 Jahren ist er in der Filmindustrie tätig. Der Beklagtenvertreter erkannte die außerordentlichen fachlichen Fähigkeiten Kürschners an, der Firma sei es aber nach der auch iür den Film maßgebenden Neuordnung der Dinge nicht zuzumuten gewesen, einen nichtarischen Mitarbeiter bei sich zu beschäftigen. Außerdem beanstandete er die Kostenüberschreitung. Nachdem der Kläger die Unvermeidlichkeit der Kostenüberschreitung nachgewiesen hatte, entschied das Gericht daß ihm zunächst die rückständigen Gehaltsbeträge auszuzahlen seien. Darüber hinaus wurden Vergleichsverhandlungen eingeleitet Bezüglich der niefitarischen Zugehörigkeit wurde anerkannt daß der Kläger seitens der zuständigen Amtsstellen als Filmschaffender zugelassen wurde. Filmschaffende, die Frontkämpfer waren, werden bezüglich ihrer Verwendung ebenso behandelt wie Beamte, die als Frontkämpfer anerkannt sind. Sowohl nach dem Kontingent wie auch nach dem Filmkammergesetz besteht für sie ohne weiteres die Möglichkeit, sich im Film zu betätigen. Gegen dieTätigkeit jüdischer Filmschaffender in Deutschland. Die „Deutsche Filmschau“ wendet sich scharf dagegen, daß eine Reihe neuer Filme angekündigt wurden, die unter der Leitung jüdischer Regisseure gedreht worden sind. Das Blatt schreibt in diesem Zusammenhang, nachdem es noch besonders darauf hingewiesen hat. daß in dem Film „Der Tunnel“ Ahtor, Regisseur und Architekt Juden sind, und eine Anzahl bekannter jüdischer Filmdarsteller namentlich angeführt hat: „Jä glauben dehn die Hersteller, daß das Publikum in der Provinz zu dem allen ja und^Amen sagen wird? Mit dem Rückgang der Arbeitslosigkeit geht in gleichem Schritt auch das g’eistige Erwachen Deutschlands. . Nur die Filmhersteller wollen nicht erwachen .... Vorläufig warnen wir noch einmal. Wir können uns auch zur Wehr setzen." Nur noch arische Zollbevollmächiigte Wie die „Frankfurter Zeitung“ mitteilt, hat der Reichsfinanzminister die. Bestimmungen der Arierparagraphen des Beamtengesetzes, die in verschärfter Form auch auf den freien Beruf der Steuerberater ausgedehnt worden sind, auch hinsichtlich jener Personen als verbindlich erklärt, die als Prokuristen, Handlungsbevollmächtigte oder Angestellte einer Firma, ständig für diese in Zoll- und Verbrauchssteuerangelegenheiten auftreten. Nach der Anordnung des Reichsfinanzministers ist künftig von jedem Zoilbevollinächtigten eine Erklärung folgenden Wortlauts abzugeben: „Der Unterzeichnete ZoUbevollmächtigte der Firma... erklärt, daß ihm trotz sorgfältiger Prüfung keine Umstände bekannt sind, die die Annahme rechtfertigen könnten, daß er nichtarischer Abstammung ist oder daß einer seiner Eltern oder Großelternteile zu irgendeiner Zeit der jüdischen Religion angehört haben.“ Demzufolge werden nfchtarische Angestellte' von Privatunternehmungen keine Zollvollmacht mehr erhalten können, seihst dann nicht, was in den Bestimmungen ausdrücklich erwähnt wird, wenn der Betriebsinhaber nichtarisch ist Die „Frankfurter .Zgijung“ bemerkt». dgß_auffallenderweise hier.nicht einmal die Ausnahmen des Beamtengesetzes (Frontkämpfer usw.) Anwendung finden. —:- Anwendung des Beamtengesetzes auf frDhere Angestellte und Arbeiter. Der preußische Innenminister verfügt, daß das Gesetz zur . Wiederherstellung des Berufsbeamtentums. nunmehr aucli gegenüber früheren Angestellten, Arbeitern und ihren .Hinterbliebenen in den Gemeinden, Gemcindeverbänden und gleichgestellten Einrichtungen und Unternehmungen unverzüglich durchzuführen ist. Wird bei den früheren Angestellten und Arbeitern eine der Voraussetzungen des Berufsbeamtengesetzes bejaht so wirkt sich dies auf ihre Bezüge oder die Bezüge ihrer Hinterbliebenen aus. Staatenlose Nichtarier als Makler an der' Berliner Produktenbörse nicht mehr zugelassen. Der schon früher durchgeführten gleichartigen Regelung an der Berliner Wertpapierbörse entsprechend hat der preußische Minister für Wirtschaft und Arbeit Vorschriften über die Zulassung von Maklern und Agenten an der Berliner Produktenbörse nach dem 31. Oktober 1933 erlassen. Staatcn- ‘ lose Personen dürfen künftig nur dann zugelassen werden, wenn sie deutschstämmig sind. Ariergesetz auch für öffentliche Femsprechstellen? „Frankfurter Zeitung“ ’ meldet: In den letzten Tagen erhielten die Inhaber öffentlicher Femsprechstellen in Hamburg (Drogisten, Krämer usw., die gegen eine geringe Vergütung durch die Reichspost in ihrem Laden öffentlich zugängliche Feriisprechautomaten unterhalten) Fragebogen, in denen nach der arischen bzw. nichtarischen Abstammung gefragt wird. Ferner sind Fragen über die frühere Zugehörigkeit zur Liga für Menschenrechte, zum Reichsbanner, zur KPD und SPD usw. gestellt. Was die l.-L.Z -CHRONIK diesmal zu berichten weiß: Die Brücke. Aus der.Tschechoslowakei erfährt mau von einer Begebenheit. die geradezu grotesk amnutet Darüber hinaus ist sie bezeichnend für das. Leid, das einem Staateulosen widerfahren kann, der unter, die Räder einer Verwaltuugsmascltinerie gerät und hilflos Zusehen muß,_wie Uber ihm die Brandung einer kalten, gefühllosen Gesetzgebung zusamnieuschlägt. — Die Tschecliei scitiebt einen staatenlosen Juden nach Polen ab. Polen aber will iltir nicht haben, erklärt ihn kurzerhand als tschechischen Staatsbürger-und versucht, ihn wieder an die Tschechoslowakei loszuwerden. Man bringt ihn auf die Grenzbrücke bei Teschen, einem Ort. der zur einen Hälfte polnisch ist und zur anderen tschechisch, und versucht, ihn zum1 tschechischen Teil der Brücke zu befördern, wogegen sich, aber die tschechischen ürenzbeamten mit allen Kräften sträuben. Nun pendelt der arme Jude von Brückenende zu Brückenende, auf beiden Seiten stößt er auf Widerstand, kein Land läßt ihn herein, und nichts bleibt ihm übrig, als in Wind und Wetter die weitere Entwicklung der Dinge abzuwarten. ■> Vierundzwanzig Stunden dauert diese Gefangenschaft, einen Tag und eine Nacht hockt er auf der Brücke, links stehen Häuser, in die er nicht hinein darf, rechts wohnen Menschen, die ihn nicht wollen: er aber ist allein mit seinem Elend. Dann,machen sich die Tschechen auf, um die Angelegenheit zu Emlezj^bringen, und was sie vorerst einmal tun, ist. daß sie denJuden — einsperren. Daß darauf die jüdische Kuitusgemeiude in Prag an das tschechische Innenministerium herantritt, um ihn aus seiner Lage zu befreien, daß der Aktenkrieg auf das Schönste,.in Gang gerät, daß sielt Parteien für und gegen die Behörden bilden, ist die logische Entwicklung des Falles. Wie er erledigt 'werden wird. Gott weiß es. Zu unrecht ,wirft man den Juden vor. „iutertfatinnal“ zu sein. International heißt „zwischenstaatlich“. Der Jude auf der Brücke aber beweist, daß, wenn etwas am Judentum zwischenstaatlich ist, dies wahrhaft nur das jüdische Leid sein kann. Denn dieses ist nicht auf einen Staat beschränkt und nur In einem Laude zu finden, sondern überall dort an'zutreffen, wo immer Juden leben und wo sie gläubcn, eine Heimat gefunden zu haben. . Hanns Loew c n s t e i u. Arierparagraphen auch in Gehörlosenvereinen. Auf Anordnung der Reichsfachschaftsleiter Jür die deutschen Gehörlosen sind alle gehörlosen jüdischen Mitglieder aus den Vereinen auszuschließen. Es handelt sich zum Teil um Mitglieder, die viele Jahrzehnte, ihrem Verein angehört, .leitende'Vorstandsposten innegehabt’und sich Verdienste um den Verein erworben, hatten. In Berlin beispielsweise wurden aus dem Allgemeinen Unterstützungsverein 33 jüdische Gehörlose-ausgeschlossen,- darunter -eine Anzahl verdienter Vorstandsmitglieder. Eine ganze Anzahl der Ausgeschlossenen, die über 20 Jahre Mitglieder waren, darunter eine alte gehörlose Frau, die schon 57 Jahre, seit 1876. Mitglied ist, werden durch diese Maßnahme besonders hart betroffen,, da sie in: vorgerücktem Alter ihrer durch Beitragszahlung erworbenen Rechte auf laufende Mnuatsunterstützung verlustig-gegangen sind. . \ Der seit37 Jahren in Berlin bestehende .Verein zur Förderung der Interessen . der israelitischen Taubstummen in ' Deutschland, e.- V„ der Mitglieder aus allen Teilen Deutschlands aufnimmt, fordert die ausgeschlossenen Gehörlosen und hochgradig Schwerhörigen jüdischen 'Glaubensbekenntnisses -auf, sich ihm anzuschließen. —; Nähere Auskünfte und Anmeldüngen beim Vorsitzenden Erwin Kaiser. Berlin NO 55, Drunselweg I. Büro- und Sprechstunde’- jeden Dienstag abend 7,30 Uhr im Israelitischen Gemeindehaus. Rosenstraße 2—4. Verkaufsstellen In allen Stadtteilen Berlins rl» SONDERFAHRT NACH KRAKAU vom 14. Sejpteijnber bis 3. Oktober 1933 Fahrpreis für Hin- (und Rückfahrt über Breslau — ’Beufhen — Kaffowifz II. Klasse 57,—0M III. Klasse 41,—RM . Anmeldungen können nur bis zum 9. September 1933 enlgegengenommen werden. Weitere Auskünfte ‘ REISEBÜRO FÜR POLEN BERLIN W62( KLEISTSTRASSE 6 (am NoHendorfplatz) Geschäffsstunden: Montag bis Freitag 9 bis 18 Uhr, Sonnabend 9 bis 15 Uhr' — 6EBR. HERTLING — Internationale Spedition uj Möbeltransport . Berlin-Charlottenburg, Sophle-Charlotten-Strafie 15 Telefont CO Frannbofer 0391 Veitadungen 11 Spcztalverkchr noch II Moderne Speicher n.d>allenPlitren II T» —- M Sf AdS.e —II VenidieTnnjeo der Erde IhA'CLl.CkSä.KUl.wL II ladnttu-litiso Gßuilgsle FNcllralen / Besondere Etorldüaiijea IBr llelierseeveflHdrasseo Werkstatt für die Dame POTSDAMERSTRASSE 22b DanteD-liamel, Pelze, Beider aus eigener Werkstatt vom einfachsten bis elegantesten Genre. 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